TGA-Fachplanungsleistungen
COSMO - 30 % LOUPZ
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Verweis auf separate Angebotsbedingungen Die Angebotsbedingungen / Verfahrensbedingungen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und werden als separates Dokument bereitgestellt. Sie enthalten insbesondere Regelungen zu: Form und Frist der Angebotsabgabe Kommunikation und Bieterfragen einzureichenden Unterlagen Anlagenstruktur Verpflichtung, in jedem angebotenen Cluster beide Fachlose HLS und ELT vollständig anzubieten; Zulässigkeit von Angeboten für alle oder einzelne vollständige Cluster Vorbehalt der clusterweisen Vergabe und angestrebte Beauftragung von insgesamt einem, höchstens zwei TGA-Planungsbüros ergänzendes Angebot zur gesondert ausgeschriebenen Objektplanung nur nach gesonderter Anfrage und ausdrücklicher Freigabe Referenzen, Bürostruktur und Projektteam Angebotswertung und Angebotsbindung Vertraulichkeit und Vorbehalten des Auftraggebers stufenweisem, property- und fachlosbezogenem Abruf Preisbindung, Nebenkosten, Reisen und zusätzlichen Leistungen Die Angaben in den Angebotsbedingungen sind bei Angebotsbearbeitung und Kalkulation zwingend zu beachten. Erkennbare Unklarheiten oder Widersprüche sind innerhalb der festgelegten Frist als Bieterfrage anzuzeigen. Die Aufnahme dieses Verweises in das Honorar-LV ersetzt nicht die vollständigen Angebotsbedingungen.
Verweis auf separate Angebotsbedingungen
Allgemeine Beschreibung des Vorhabens 1. Ausgangslage und Projektkontext Das Projekt Cosmo 30 umfasst die Vorbereitung, Planung, Ausschreibung, Umsetzung sowie Nachverfolgung von CapEx-Maßnahmen in einem wohnwirtschaftlich geprägten Bestandsportfolio in Nordrhein-Westfalen. Das Portfolio ist in fünf geografische Cluster und mehrere Cosmo Properties / SPV-Strukturen gegliedert und umfasst zahlreiche Einzelobjekte bzw. Liegenschaften mit unterschiedlichen Maßnahmenbedarfen. Ziel des Vorhabens ist es, die vorgesehenen Instandsetzungs-, Modernisierungs-, Dekarbonisierungs-, ESG- sowie Fire-&-Safety-Maßnahmen an der technischen Gebäudeausrüstung strukturiert, wirtschaftlich und nachvollziehbar zu planen, auszuschreiben und umzusetzen. Die Maßnahmen betreffen die technischen Anlagen der Bestandsgebäude, insbesondere die Anlagengruppen Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro sowie fernmelde- und informationstechnische bzw. maßnahmenbezogene sicherheitstechnische Anlagen. Je nach Objekt und Maßnahme können unterschiedliche Planungstiefen und Teilleistungen erforderlich werden. Das Ingenieurbüro LOUPZ übernimmt in diesem Projekt die Rolle der Projektsteuerung / Bauherrenvertretung. Der zu beauftragende TGA-Fachplaner erbringt die jeweils erforderlichen Planungs-, Berechnungs-, Ausschreibungs-, Koordinations-, Fachbauleitungs-, Inbetriebnahme- und Dokumentationsleistungen als Grundlage für die Umsetzung der technischen Maßnahmen. Gegenstand dieses Honorar-LVs sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Fachlose HLS – KG 410 bis 430 und ELT – KG 440 und 450. Bauleistungen selbst sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Förderanlagen und Aufzüge der KG 460 sind vollständig ausgeschlossen. KG 490 bildet kein eigenes Fachlos; die dort erfassten Kabel-, Rohr- und Brandschutzschnittstellen werden nach technischer Bestandsverifikation medienbezogen den Fachlosen HLS oder ELT oder – bei eigenständigen baulichen Brandschutzmaßnahmen – der Objektplanung bzw. Brandschutzplanung zugeordnet. 2. Ziel des Vorhabens Die Aufgabe ist die strukturierte Umsetzung eines umfangreichen Maßnahmenprogramms im bewohnten bzw. genutzten Bestand. Die Fachplanungsleistungen sollen so erbracht werden, dass eine belastbare Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauausführung, Fachbauleitung, Inbetriebnahme, Kostensteuerung, Terminsteuerung, Reporting und Dokumentation entsteht. Die wesentlichen Projektziele sind: technische Klärung und planerische Durcharbeitung der Maßnahmen je Objekt und Anlagengruppe Ermittlung des tatsächlich erforderlichen Planungsumfangs je Maßnahme anstelle einer schematischen Vollplanung belastbare, budgetorientierte Kostenberechnungen als Grundlage der Kostensteuerung Vorbereitung prüffähiger, GAEB--gerechter Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen für die Bauleistungen Sicherstellung der Vergleichbarkeit von Angeboten sichere Fachbauleitung, Einregulierung, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung der Anlagen Unterstützung einer clusterbezogenen Fachplanervergabe sowie einer property-, objekt- und maßnahmenbezogenen Steuerungs- und Umsetzungsstrategie Termin-, Kosten- und Qualitätssicherheit im Gesamtprozess transparente Dokumentation der Maßnahmen, Kosten, Termine, Risiken und Entscheidungen Standardisierung wiederkehrender Maßnahmen bei zugleich objektbezogener Bestandsprüfung verwertbare Datenbereitstellung für LOUPZ, Auftraggeber, Asset Management und Property Management einheitliche Verwendung strukturierter Datenaustauschformate, soweit für die jeweilige Leistung einschlägig 3. Struktur des Portfolios und dieser Ausschreibung Die Ausschreibung der TGA-Fachplanungsleistungen wird nach einer einheitlichen, mehrstufigen Struktur aufgebaut. Die oberste LV-Ebene bilden die Cluster. Unterhalb der Cluster erfolgt die Gliederung nach Properties. Innerhalb jeder Property werden die beiden Fachlose HLS und ELT als getrennt bepreiste Unterabschnitte geführt; die Leistungsphasen folgen als Titel mit den zugehörigen Preispositionen. Ausnahme: In der Property 5 – Wuppertal (Cluster 4) entfällt der ELT-Unterabschnitt mangels ausgeschriebener ELT-Maßnahmen (KG 440/450 = 0,00 EUR); an dieser Stelle steht eine unbepreiste Vorbemerkungsposition. Die Grundstruktur des LVs lautet: Cluster als geografische Struktur der Fachplanervergabe Properties / SPV-Strukturen innerhalb der jeweiligen Cluster Fachlose HLS (KG 410–430) und ELT (KG 440+450) als Unterabschnitte je Property Leistungsphasen der HOAI bzw. HOAI-orientierte, bedarfsbezogene Teilleistungen objekt- und maßnahmenbezogene Leistungszuordnung aus den Anlagen besondere / optionale Leistungen nur nach Erfordernis und gesondertem Abruf Die LV-Struktur dient der Vergleichbarkeit der Angebote und der Möglichkeit einer clusterweisen Vergabe der Fachplanungsleistungen. Die Abrufstufen sind eine vertragliche Beauftragungslogik und keine zusätzliche Nova-AVA-Gliederungsebene. Sie gelten jeweils gesondert je Property und Fachlos: Abrufstufe 1: LPH 1–3 beziehungsweise ausdrücklich bezeichnete Teilleistungen Abrufstufe 2: LPH 4, soweit erforderlich, sowie LPH 5–7 beziehungsweise ausdrücklich bezeichnete Teilleistungen Abrufstufe 3: LPH 8–9 beziehungsweise ausdrücklich bezeichnete Teilleistungen Abrufstufe 4: optionale Gewährleistungsbegleitung Die Beauftragung erfolgt ausschließlich durch schriftlichen Abruf. Ein Anspruch auf den Abruf weiterer Stufen oder Leistungen besteht nicht. Die Clusterung dient ausschließlich der Strukturierung der Ausschreibung und der möglichen getrennten Vergabe der Fachplanungsleistungen. Sie begründet keine zusätzliche Steuerungs-, Kosten-, Reporting- oder Dokumentationsebene. Die Steuerung, Kostenverfolgung, Terminplanung, Berichterstattung und Dokumentation erfolgen nach der verbindlichen Struktur Property / SPV → Objekt bzw. Gebäude/Hauseingang → Maßnahme → Fachlos → Kostengruppe. Sämtliche Arbeitsergebnisse müssen innerhalb dieser Struktur eindeutig wiedererkennbar und auswertbar sein. Eine ergänzende Angabe des Clusters ist nur erforderlich, soweit dies für die Zuordnung innerhalb der Fachplanervergabe benötigt wird. Für jedes angebotene Cluster sind beide Fachlose HLS und ELT vollständig anzubieten. Angebote ausschließlich für HLS oder ausschließlich für ELT sowie Angebote für einzelne Properties oder sonstige Teile eines Clusters sind nicht zulässig. Bieter können alle fünf Cluster oder einzelne vollständige Cluster anbieten. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe des Gesamtumfangs oder nach einzelnen vollständigen Clustern vor und strebt zur Begrenzung der Schnittstellen eine Beauftragung von insgesamt einem, höchstens zwei TGA-Planungsbüros an; eine Aufteilung auf drei oder mehr TGA-Planungsbüros ist grundsätzlich nicht beabsichtigt. Hieraus folgt keine Zuschlags- oder Beauftragungsgarantie. Ein ergänzendes Angebot zur gesondert ausgeschriebenen Objektplanung ist nur nach gesonderter Anfrage und ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber zulässig und muss fachlich sowie preislich eindeutig vom TGA-Angebot getrennt werden. 4. Städte je Cluster Nach aktuellem Stand der übergebenen Excel-Datei, Tabelle „Übersicht“, ergeben sich folgende Städte je Cluster: Cluster 1: Hagen, Dortmund Cluster 2: Essen, Heiligenhaus, Bochum, Oberhausen Cluster 3: Duisburg, Krefeld Cluster 4: Düsseldorf, Wuppertal Cluster 5: Duisburg Maßgeblich sind die Angaben der jeweils veröffentlichten Anlagen. 5. Grundlagen der Angebotsbearbeitung und Objektbesichtigung Grundlage der Angebotsbearbeitung sind das Honorar-LV, die Leistungsbeschreibung, die Angebotsbedingungen sowie die beigefügten Objekt-, Maßnahmen-, Kosten-, Cluster- und Propertyübersichten. Die detaillierte Erläuterung der Anlagen- und Kostenstruktur erfolgt in der Vorbemerkung „Clusterung, Anlagenstruktur und Kostenübersicht“. Die Anbieter können sich vor Abgabe ihres Angebots eigenständig durch eine Besichtigung der Objekte und ihres Umfelds einen ergänzenden Eindruck von der Lage, der Gebäudestruktur, den äußerlich erkennbaren technischen Installationen und den örtlichen Rahmenbedingungen verschaffen. Die Besichtigung öffentlich zugänglicher Bereiche kann eigenständig erfolgen. Das Betreten nicht öffentlich zugänglicher Grundstücks-, Gebäude-, Wohnungs-, Technik- oder Kellerbereiche ist nur nach vorheriger Abstimmung und ausdrücklicher Freigabe zulässig. Die Besichtigung ersetzt nicht die nach einer Beauftragung geschuldete objekt- und maßnahmenbezogene technische Grundlagenermittlung und Bestandsverifikation. Der Anbieter hat das Honorar-LV, die Leistungsbeschreibung und die Anlagen vor Abgabe seines Angebots vollständig zu prüfen. Erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder fehlende Angaben, die aus Sicht des Anbieters einen wesentlichen Einfluss auf die Kalkulation haben, sind innerhalb der hierfür festgelegten Frist als Bieterfrage anzuzeigen. Eigene Annahmen, Einschränkungen oder Vorbehalte sind im Angebot ausdrücklich und nachvollziehbar anzugeben. Soweit nach der Beauftragung vorhandene Bestandsunterlagen – beispielsweise Bestandspläne, Strang- und Schaltschemata, Anlagen- und Wartungsdokumentation oder Prüfberichte – verfügbar sind, werden diese dem beauftragten TGA-Fachplaner im jeweils vorhandenen Stand übergeben. Ein Anspruch auf vollständige, aktuelle oder für sämtliche Maßnahmen unmittelbar verwertbare Bestandsunterlagen besteht nicht. Fehlende, widersprüchliche oder unzureichende Grundlagen sind im Rahmen der beauftragten Leistungen zu erfassen und strukturiert an LOUPZ zu melden. 6. Gegenstand der Fachplanungsleistungen Gegenstand der Ausschreibung sind nicht die Bauleistungen selbst, sondern die hierfür erforderlichen fachtechnischen Planungs-, Berechnungs-, Ausschreibungs-, Koordinations-, Prüf-, Fachbauleitungs-, Inbetriebnahme- und Dokumentationsleistungen für die Fachlose HLS und ELT. Der jeweils beauftragte TGA-Fachplaner trägt innerhalb seiner Fachlose und Cluster die fachtechnische Verantwortung für die ausdrücklich ausgeschriebenen und abgerufenen Leistungen. Hierzu zählen insbesondere die technische Bestandsverifikation, die Anlagen- und Systemkonzeption, erforderliche Berechnungen und Dimensionierungen, technische Genehmigungs- und Versorgerabstimmungen, die Ausführungs- bzw. Funktionsplanung, technische Leistungsverzeichnisse, die Angebotsprüfung, die TGA-Fachbauleitung sowie Einregulierung, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Revisionsdokumentation. Die detaillierte Abgrenzung der Verantwortung zwischen TGA-Fachplanung, Objektplanung, Brandschutz, Tragwerksplanung, Bauphysik / Energieberatung und weiteren Beteiligten ist in der Vorbemerkung „Gegenstand und Verantwortungsabgrenzung der TGA-Fachplanung“ geregelt. 7. HOAI-orientierte Leistungsstruktur und Bedarfsprinzip Die Leistungsbeschreibung orientiert sich an den Leistungsbildern und Leistungsphasen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI sowie Anlage 15 HOAI, ohne dass die HOAI schematisch abgeschrieben wird und ohne dass hierdurch automatisch ein Vertrag auf Grundlage der HOAI begründet wird. Maßgeblich sind der tatsächlich erforderliche Leistungsumfang je Objekt, Maßnahme und Anlagengruppe sowie die vertraglich vereinbarte Leistungsbeschreibung. Die Leistungsphase 1 wird im Projekt Cosmo 30 aktiviert und als objekt- und maßnahmenbezogene technische Grundlagenermittlung / Bestandsverifikation verstanden. Die Leistungsphasen 2 und 3 werden bedarfsbezogen angesetzt: Eine vertiefte Vor- und Entwurfsplanung erfolgt nur für Maßnahmen mit Konzept-, Varianten-, Berechnungs- oder Integrationsbedarf. Die Leistungsphase 4 ist nur zu erbringen, soweit genehmigungs-, anzeige-, versorger- oder zustimmungsrelevante Maßnahmen betroffen sind. Die Leistungsphasen 5 bis 8 richten sich nach der gewählten Vergabe- und Ausführungsstrategie; dies kann eine klassische Ausführungsplanung oder eine eindeutige funktionale / teilfunktionale Beschreibung umfassen. Die Leistungsphase 9 wird projektabschlussbezogen verstanden. Eine laufende Gewährleistungsbegleitung wird nicht pauschal in der Hauptbeauftragung einbezogen, sondern als optionale Abrufstufe 4 vorgesehen. 8. Besonderheiten des bewohnten Bestands Da es sich um ein Bestandsportfolio mit Wohnnutzung handelt, sind die Anforderungen an Planung, Kommunikation, Terminierung und Bauablauf besonders zu beachten. Der TGA-Fachplaner hat bei seinen Leistungen insbesondere folgende Randbedingungen zu berücksichtigen: Arbeiten im bewohnten bzw. genutzten Bestand Abstimmung von Zugängen zu Gebäuden, Wohnungen, Technikräumen, Kellern, Schächten und Außenanlagen Auswirkungen auf Mieter, Nutzer, Property Management und Facility Management Erfordernisse aus Modernisierungsankündigungen und Mieterkommunikation Abschaltungen von Wasser, Heizung, Strom oder Lüftung einschließlich Vorlauf-, Ankündigungs- und Wiederinbetriebnahmeanforderungen Provisorien und Versorgungssicherheit während der Bauausführung Schutzmaßnahmen, Baulogistik und Bauphasenplanung, soweit die TGA-Anlagen betroffen sind Lärm-, Staub-, Sicherheits- und Zugangsthemen mögliche Genehmigungs-, Brandschutz-, Trinkwasserhygiene-, Statik- (Lasten, Durchbrüche) oder Denkmalschutzthemen klare und frühzeitige Darstellung von Risiken für Termine, Kosten, Nutzbarkeit und Betriebssicherheit 9. Modernisierungsankündigungen Modernisierungsankündigungen betreffen ausschließlich Maßnahmen, die mietrechtlich zu einer Erhöhung der Miete führen können, insbesondere Maßnahmen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung. Nicht umfasst sind reine Backlog-Leistungen, rückständige Instandsetzungs- oder Sanierungsarbeiten ohne modernisierungsbedingte Mieterhöhung sowie Fire-&-Safety-Maßnahmen, soweit diese nicht modernisierungsankündigungsrelevant sind. Die rechtliche Erstellung und Versendung der Modernisierungsankündigungen obliegt nicht dem TGA-Fachplaner. Der TGA-Fachplaner schuldet jedoch die fachtechnisch erforderliche Zuarbeit, soweit dies für modernisierungsankündigungsrelevante Maßnahmen erforderlich ist. Hierzu zählen insbesondere Angaben zu: Art und Umfang der Maßnahmen betroffene Gebäude, Gebäudeteile, Anlagen und ggf. Wohnungen eingesetzte Systeme, Leistungsdaten sowie Energie- und Einsparwirkung voraussichtlicher Beginn voraussichtliche Dauer technische Beschreibung Kosten- und Planungsstand Abschaltungen, Provisorien und spürbare Beeinträchtigungen Abgrenzung modernisierungsrelevanter und nicht modernisierungsrelevanter Leistungen erkennbare Risiken für Fristen, Umsetzbarkeit oder Kosten Die Planungs-, Kosten- und Maßnahmenangaben für modernisierungsankündigungsrelevante Maßnahmen sind nach Property / SPV, Objekt bzw. Gebäude/Hauseingang und Maßnahme so rechtzeitig und vollständig bereitzustellen, dass die Modernisierungsankündigungen im Zeitraum Anfang bis Mitte November 2026, spätestens bis zum 13.11.2026, an die betroffenen Mieter versandt werden können. Der TGA-Fachplaner hat seine Bearbeitungs-, Abstimmungs- und Freigabeprozesse auf diesen spätesten Versandtermin auszurichten und den erforderlichen zeitlichen Vorlauf für die rechtliche Prüfung, Freigabe, Erstellung und den Versand der Schreiben zu berücksichtigen. Ziel ist, die Schreiben mit ausreichendem Abstand vor Weihnachten zu versenden. Die konkrete Reihenfolge innerhalb dieses Zeitfensters wird nach Properties, Objekten und Maßnahmen im fortzuschreibenden Projektterminplan festgelegt. Der aus der Modernisierungsankündigung und der gesetzlichen Dreimonatsfrist abgeleitete frühestmögliche Baubeginn Anfang März 2027 gilt ausschließlich für modernisierungsankündigungsrelevante Maßnahmen. Fire-&-Safety-Maßnahmen sowie reine Backlog-, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen ohne modernisierungsbedingte Mieterhöhung unterliegen dieser modernisierungsrechtlichen Dreimonatsfrist nicht. Sie können – vorbehaltlich abgeschlossener Planung und Vergabe, erforderlicher Genehmigungen sowie der jeweiligen Ausführungsreife – bereits früher begonnen werden. Die Terminplanung hat diese Maßnahmenarten eindeutig zu unterscheiden. 10. Fördermittel und Förderanträge Für einzelne Maßnahmen des Projekts ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln vorgesehen. Die Auswahl und förderfachliche Prüfung der Förderprogramme, die Ermittlung der jeweils maßgeblichen förderfähigen Kosten und Förderhöchstbeträge, die formale Erstellung und Einreichung der Fördermittelanträge sowie die Kommunikation mit den Förderstellen erfolgen durch die vom Auftraggeber beauftragte Fördermittelberatung. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand der Beauftragung des TGA-Fachplaners. Der TGA-Fachplaner schuldet jedoch sämtliche fachtechnischen, planerischen, kostenbezogenen und dokumentarischen Zuarbeiten, die innerhalb seines beauftragten Leistungsumfangs für die Prüfung der Förderfähigkeit sowie für die Vorbereitung und Bearbeitung der Fördermittelanträge erforderlich sind. Diese Zuarbeiten sind in das angebotene Honorar einzurechnen. Die förderrelevanten Arbeitsergebnisse sind innerhalb der vorgegebenen Projektstruktur Property / SPV → Objekt bzw. Gebäude/Hauseingang → Maßnahme aufzubereiten. Die Fördermittel-Zuarbeit begründet keine zusätzliche oder hiervon abweichende Datenstruktur. Die einzelnen förderrelevanten Maßnahmen müssen in den Planungs-, Kosten- und Ausschreibungsunterlagen eindeutig wiedererkennbar sein. Die in den Anlagen vorgegebenen Objekt- und Maßnahmenbezeichnungen bzw. Kennzeichnungen sind fortzuführen. Bereitzustellen sind insbesondere: technische Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen und Anlagen eindeutige Abgrenzung der betroffenen Objekte, Gebäude, Hauseingänge, Anlagen und Bereiche relevante Mengen und Anzahl der Anlagen vorgesehene Systeme und fabrikatneutral formulierte Ausführungsqualitäten förderrelevante technische Kennwerte und Nachweise, insbesondere Leistungsdaten, Wirkungsgrade, Jahresarbeitszahlen, Energie- und CO2-Einsparungen sowie hydraulische und regelungstechnische Angaben, soweit einschlägig erforderliche Schemata, Planunterlagen und fachliche Nachweise belastbare Kostenberechnungen aus LPH 3 bepreiste Leistungsverzeichnisse bzw. fortgeschriebene Kostenunterlagen aus LPH 6 und 7, soweit zum jeweiligen Antragszeitpunkt vorhanden vorgesehene Ausführungszeiträume und maßgebliche terminliche Abhängigkeiten nachvollziehbare Kennzeichnung von Änderungen gegenüber bereits übergebenen Planungs- und Kostenständen Die Unterlagen sind so rechtzeitig, vollständig, versioniert und in den abgestimmten bearbeitbaren Formaten bereitzustellen, dass die Fördermittelberatung die Förderfähigkeit prüfen und die vorgesehenen Antragsfristen einhalten kann. Abstimmung und mögliche Aufteilung der Förderanträge Der TGA-Fachplaner hat die förderrelevanten Unterlagen mit der Fördermittelberatung abzustimmen, erkennbare Abweichungen von den mitgeteilten Förderanforderungen unverzüglich anzuzeigen und die daraus resultierenden fachlichen Hinweise in die laufende Planung, Kostenberechnung und Ausschreibung einzuarbeiten. Die erstmalige förderfachliche Prüfung und mindestens eine hieraus resultierende Korrektur- und Abstimmungsschleife sind in das Honorar einzurechnen. Soweit der Auftraggeber aufgrund des verfügbaren Förderrahmens eine Aufteilung nach Maßnahmen, Fördertranchen oder Antragsjahren vorgibt, hat der TGA-Fachplaner die betroffenen Maßnahmen und Kosten entsprechend trennbar aufzubereiten. Eine solche Aufteilung der Fördermittelanträge führt nicht automatisch zu einer Aufteilung der Bauausschreibung. Der TGA-Fachplaner übernimmt keine Gewähr für die Förderfähigkeit, Bewilligung oder tatsächliche Auszahlung von Fördermitteln. 11. GU-/GÜ-/funktionale Ausschreibung und Schnittstelle zur Objektplanung Der Auftraggeber strebt, soweit technisch, wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll, eine gebündelte Ausschreibung von Bauleistungen an. Dies kann insbesondere eine GU-Ausschreibung, eine paketweise Ausschreibung oder eine funktionale / teilfunktionale Leistungsbeschreibung umfassen. Dies schließt eine Einheitspreisausschreibung jedoch nicht aus. Der TGA-Fachplaner hat die Ausschreibungsunterlagen für die beauftragten HLS- und ELT-Leistungen so zu strukturieren, dass diese mit den parallel durch die Objektplanung zu erstellenden Ausschreibungsunterlagen für KG 300 / 500 zusammengeführt und bei Bedarf als gemeinsames Leistungspaket verwendet werden können. Die fachtechnische Verantwortung für die TGA-Inhalte verbleibt beim TGA-Fachplaner. Der Bieter soll im Bearbeitungskonzept darstellen, welche Vergabestruktur er für die betreffenden technischen Maßnahmen für zweckmäßig hält – beispielsweise Einzelgewerke, Fachpakete, GU-/GÜ-Integration, Contracting oder funktionale / teilfunktionale Beschreibung – und welche Voraussetzungen hierfür erforderlich sind. 12. Reportinganforderungen an LOUPZ Der TGA-Fachplaner ist verpflichtet, LOUPZ regelmäßig, strukturiert und verwertbar über den Stand seiner Leistungen zu informieren. Die Informationen müssen so bereitgestellt werden, dass LOUPZ daraus die erforderlichen Projektsteuerungs-, Kostensteuerungs-, Terminsteuerungs- und Reportingunterlagen für den Auftraggeber erstellen und fortschreiben kann. Kritische Abweichungen sind unabhängig vom Regelbericht unverzüglich anzuzeigen. Das Reporting hat während der Bauausführung zusätzlich den tatsächlichen Leistungsstand der ausgeführten technischen Bauleistungen sowie eine fortlaufende Einschätzung der Termineinhaltung abzubilden. Erkennbare oder bereits eingetretene Verzögerungen sind einschließlich ihrer Ursachen, Auswirkungen und der erforderlichen Gegenmaßnahmen darzustellen. Erforderlich sind insbesondere Angaben zu: Bearbeitungsstand der Planungs- und Koordinationsleistungen je Property / SPV, Objekt, Maßnahme und Fachlos aktueller Leistungsphase bzw. Bearbeitungsstufe erledigten Leistungen Leistungsstand der ausgeführten Bauleistungen je Property / SPV, Objekt, Maßnahme und Gewerk, einschließlich einer nachvollziehbaren Angabe des erreichten Ausführungsstands in Prozent bezogen auf den jeweils beauftragten Leistungsumfang Stand der Einregulierung, Inbetriebnahme sowie der Funktions- und Sicherheitsnachweise Abgleich des tatsächlichen Bauleistungsstands mit dem aktuellen Terminplan und den maßgeblichen Meilensteinen fortlaufende Einschätzung, ob die vereinbarten Termine und Fertigstellungstermine eingehalten werden können erkennbare oder eingetretene Verzögerungen einschließlich Ursache, voraussichtlicher Dauer, betroffener Vorgänge und Meilensteine sowie Auswirkungen auf Folgegewerke und Gesamttermin konkrete Maßnahmen zur Vermeidung, Eindämmung oder Aufholung terminlicher Verzögerungen einschließlich erforderlicher Entscheidungen, Mitwirkungen und Verantwortlichkeiten offenen Punkten erforderlichen Entscheidungen Abhängigkeiten zu Objektplanung, anderen Fachplanern, Gutachtern, Versorgern, Netzbetreibern oder sonstigen Dritten Kostenrisiken Qualitäts- oder Ausführungsrisiken Genehmigungs- und Abstimmungserfordernissen erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers, Asset Managements, Property Managements oder LOUPZ 13. Datenstruktur, Austauschformate und Dokumentation Alle relevanten Leistungs-, Mengen-, Kosten-, Termin-, Risiko- und Ausschreibungsdaten sind strukturiert, nachvollziehbar und versioniert bereitzustellen. Für Steuerung und Reporting müssen die Daten eindeutig der jeweiligen Property / SPV, dem Objekt bzw. Gebäude/Hauseingang, der Maßnahme, dem Fachlos und der Kostengruppe zugeordnet werden können. Eine ergänzende clusterbezogene Darstellung ist ausschließlich für die Ausschreibung und Vergabe der Fachplanungsleistungen zu verwenden. Neben PDF-Unterlagen sind je nach Leistungsbild und Arbeitsergebnis bearbeitbare Formate bereitzustellen, insbesondere Excel für Kosten-, Maßnahmen-, Termin- und Reportingtabellen sowie geeignete Austauschformate (GAEB) für Leistungsverzeichnisse, Vergabeunterlagen und Angebotsauswertungen sowie Kostenermittlungen, Leitungsverzeichnisse, Preisspiegel, Vertrags- und Auftrags-LVs, Nachtragsangebote und -verträge , Rechnungsprüfungen und Kostenfeststellung. Schemata und technische Planunterlagen sind in den jeweils abgestimmten Formaten bereitzustellen. Sämtliche projektrelevanten Unterlagen sind strukturiert in der vorgegebenen Projektablage abzulegen. Die Ablage hat fortlaufend, vollständig und nachvollziehbar zu erfolgen. Erforderlich sind insbesondere eine einheitliche Dateibenennung, eine eindeutige Versionierung, die Zuordnung zu Property, Objekt, Maßnahme und Fachlos, die Trennung von Entwurfs-, Prüf-, Freigabe- und Ausführungsständen sowie vollständige Abschluss- und Revisionsunterlagen. 14. Schnittstellen zu LOUPZ und weiteren Beteiligten LOUPZ ist zentraler Ansprechpartner für Projektsteuerung, Kostensteuerung, Terminsteuerung, Vergabesteuerung, Dokumentation und Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber. Der TGA-Fachplaner arbeitet eng mit LOUPZ sowie mit der Objektplanung, dem Brandschutz, der Tragwerksplanung, der Bauphysik- und Energieberatung, der Fördermittelberatung, dem Property Management, dem Facility Management, Netzbetreibern, Versorgern, Prüfstellen und den ausführenden Unternehmen zusammen und liefert die erforderlichen Zuarbeiten für: Projektstatusberichte Kosten-Tracking Terminplanung Risikoregister Entscheidungsvorlagen Vergabeempfehlungen Modernisierungsankündigungen, soweit relevant Mieter- und Nutzerkommunikation, soweit fachtechnisch erforderlich Dokumentation, Inbetriebnahme und Übergabe förderrelevante Planungs-, Kosten- und Nachweisunterlagen, soweit erforderlich Die fachliche Verantwortung des TGA-Fachplaners für sein Leistungsbild sowie die Verantwortung der übrigen Beteiligten für deren Leistungsbilder bleiben hiervon unberührt. 15. Hinweis auf Cosmo 70 Neben dem Projekt Cosmo 30 besteht ein nachfolgender bzw. ergänzender Projektkontext Cosmo 70. Cosmo 70 betrifft den weiteren, deutlich größeren Portfolioanteil außerhalb des aktuell im Fokus stehenden Cosmo-30-Umfangs. Cosmo 70 ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht unmittelbarer Gegenstand dieser Ausschreibung. Gleichwohl wird transparent darauf hingewiesen, dass bei Eignung, Leistungsfähigkeit, Kapazität und erfolgreicher Zusammenarbeit eine spätere Erweiterung oder Folgebeauftragung im Kontext von Cosmo 70 möglich sein kann. Eine konkrete Beauftragung, Leistungsabgrenzung und Vergabestruktur für Cosmo 70 erfolgt gesondert. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. 16. Erwartung an die Bieter Von den anbietenden TGA-Fachplanern wird erwartet, dass sie die Portfolio-, Property-, Fachlos- und Abruflogik verstehen und in ihrem Angebot nachvollziehbar darstellen, wie sie die Leistungen organisatorisch, fachlich, personell und datenstrukturell bearbeiten werden. Das Angebot soll insbesondere erkennen lassen: Verständnis des Vorhabens und der Besonderheiten des bewohnten Bestandsportfolios Erfahrung mit vergleichbaren Mehrstandort-, Bestands- und Wohnportfolios nachgewiesene technische Kompetenz in beiden Fachlosen HLS und ELT Methodik der clusterbezogenen Angebots- und Vergabebearbeitung sowie der Leistungserbringung nach Properties, Objekten und Maßnahmen Umgang mit wiederkehrenden Maßnahmentypen und Standardisierung bei zugleich objektbezogener Prüfung Kapazität und regionale Verfügbarkeit, insbesondere für Begehungen und Fachbauleitung Schnittstellenverständnis zu LOUPZ, Objektplanung, Auftraggeber, Asset Management, Property Management und Facility Management Vorgehen bei Abschaltungen, Provisorien, Versorgungssicherheit und Wiederinbetriebnahme Vorgehen zur Kosten-, Termin-, Qualitäts- und Risikosteuerung Vorgehen zur strukturierten Datenlieferung und Nutzung geeigneter Austauschformate (GAEB, Excel, PDF) Reporting- und Dokumentationskonzept Umgang mit Genehmigungen, Versorgern, Netzbetreibern, Prüfstellen und besonderen Leistungen Konzept für Inbetriebnahme, Einregulierung, Funktionsprüfung, Mängel- und Revisionsdokumentation 17. Terminziele Für die Planung und Ausschreibung sind insbesondere folgende Projektmeilensteine zu berücksichtigen: Zielzeitraum für den Versand der Modernisierungsankündigungen, soweit erforderlich: Anfang bis Mitte November 2026; spätester Versandtermin 13.11.2026. Die hierfür erforderlichen technischen Planungs-, Kosten- und Maßnahmenangaben sind mit ausreichendem Vorlauf für Prüfung, Freigabe und Versand bereitzustellen. Gesetzliche Frist nach Modernisierungsankündigung: 3 Monate vor Beginn der angekündigten Modernisierungsmaßnahme Frühestmöglicher Beginn modernisierungsankündigungsrelevanter Maßnahmen: Anfang März 2027, nach ordnungsgemäßem Versand der Ankündigung und Ablauf der gesetzlichen Frist Fire-&-Safety- sowie reine Backlog-, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen ohne modernisierungsbedingte Mieterhöhung sind nicht an diese modernisierungsrechtliche Dreimonatsfrist gebunden und können bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen früher beginnen. Zieltermin für die vollständige Fertigstellung der vom TGA-Fachplaner zu betreuenden Maßnahmen einschließlich der bis dahin erforderlichen Fachbauleitungs-, Inbetriebnahme-, Abnahme- und Übergabeleistungen: 03.03.2028. Der gegenüber dem späteren vertraglichen Projektendtermin vorgezogene Termin schafft den erforderlichen zeitlichen Puffer für Restleistungen sowie übergeordnete Projektabschluss- und Übergabeprozesse. Weitere Zwischenmeilensteine werden im Verfahren und im fortzuschreibenden Projektterminplan ergänzt.
Allgemeine Beschreibung des Vorhabens
Clusterung, Anlagenstruktur und Kostenübersicht 1. Sinn und Zweck der Clusterung Die Objekte und Maßnahmen des Projekts Cosmo 30 werden für die Ausschreibung und mögliche getrennte Vergabe der Fachplanungsleistungen in fünf geografische Cluster gegliedert. Die Clusterung dient insbesondere der räumlichen Bündelung, der Nutzung von Synergien bei Begehungen, Bestandsaufnahme, Planung, Ausschreibung und Fachbauleitung, der Steuerbarkeit paralleler Maßnahmen, der Vergleichbarkeit der Angebote sowie der Möglichkeit einer späteren clusterweisen Vergabe oder Beauftragung. Die Clusterung ist eine Struktur der Fachplanervergabe. Sämtliche Leistungen, Kosten, Termine, Berichte und Dokumentationen sind unabhängig davon eindeutig den jeweiligen Properties / SPVs, Objekten bzw. Gebäuden/Hauseingängen und Maßnahmen zuzuordnen. Jedes angebotene Cluster umfasst zwingend beide Fachlose HLS und ELT; eine Angebotsaufteilung innerhalb eines Clusters ist nicht zulässig. Der Auftraggeber kann einzelne Cluster gesondert vergeben. 2. Anlagenstruktur Anlage 01 – Übersicht Cosmo 30 enthält die übergeordnete propertybezogene Objekt- und Maßnahmenstruktur. Anlage 02 – TGA-Maßnahmen und Kosten nach Cluster folgt der Cluster-/Property-Struktur und enthält die objekt- und maßnahmenbezogenen Angaben. Maßnahmenbezogene Einzelpreise werden in der Bieterfassung nicht offengelegt. Anlage 02a – TGA-Kosten nach KG 410 bis 450, Cluster und Property weist die anrechenbaren Kosten getrennt nach den Anlagengruppen KG 410, 420, 430, 440 und 450 sowie gebündelt nach HLS und ELT aus. 3. LV- und Abrufstruktur Das Gesamt-LV umfasst die Hauptabschnitte 01 bis 05 für die Cluster. Innerhalb jedes Clusters werden die Properties als Abschnitte und darunter die Fachlose HLS und ELT als Unterabschnitte angelegt. Die Leistungsphasen folgen als Titel mit bepreisten Positionen. Die Abrufstufen werden in den Vorbemerkungen definiert und an den LPH-Titeln gekennzeichnet; sie bilden keine eigene Gliederungsebene. Property 2 in Cluster 2 umfasst die Städte Essen und Heiligenhaus gemeinsam; die in den Anlagen 02 und 02a getrennt nach Städten ausgewiesenen Werte sind für die Angebotsbearbeitung dieser Property zu summieren. Cluster Property Ort HLS ELT KG 490 Ausschreibungs- KG 410–430 KG 440+450 vorläufig umfang (exkl. KG 460) 1 Property 2 Hagen 1.083.963,49 € 8.000,00 € 1.120,00 € 1.093.083,49 € 1 Property 3 Hagen 16.244,29 € 4.800,00 € 672,00 € 21.716,29 € 1 Property 4 Hagen 67.169,12 € 3.200,00 € 1.232,00 € 71.601,12 € 1 Property 5 Dortmund 385.529,97 € 5.600,00 € 2.128,00 € 393.257,97 € 2 Property 2 Essen 224.472,10 € 16.011,20 € 1.680,00 € 242.163,30 € 2 Property 2 Heiligenhaus 1.640.094,41 € 0,00 € 2.352,00 € 1.642.446,41 € 2 Property 3 Bochum 63.600,27 € 800,00 € 2.016,00 € 66.416,27 € 2 Property 5 Oberhausen 2.090,08 € 4.000,00 € 336,00 € 6.426,08 € 3 Property 1 Duisburg 25.140,74 € 28.400,00 € 3.024,00 € 56.564,74 € 3 Property 2 Duisburg 24.933,98 € 19.916,80 € 3.360,00 € 48.210,78 € 3 Property 4 Krefeld 121.940,10 € 37.600,00 € 1.008,00 € 160.548,10 € 4 Property 1 Düsseldorf 655.329,44 € 58.800,00 € 6.048,00 € 720.177,44 € 4 Property 3 Düsseldorf 286.909,12 € 15.200,00 € 1.680,00 € 303.789,12 € 4 Property 5 Wuppertal 167.594,91 € 0,00 € 1.008,00 € 168.602,91 € 5 Property 1 Duisburg 364.238,25 € 226.982,43 € 12.336,00 € 603.556,68 € Gesamt 5.129.250,26 € 429.310,43 € 40.000,00 € 5.598.560,69 € Die Kostenangaben dienen der Honorar- und Angebotskalkulation. Maßgeblich bleiben das Honorar-LV, die Leistungsbeschreibung und die Anlagen. Die getrennte Darstellung je Anlagengruppe verändert die gebündelte LV-Struktur in HLS und ELT nicht. KG 460 / Förderanlagen und Aufzüge mit derzeit 293.440,00 EUR anrechenbaren Kosten ist vollständig ausgeschlossen. Die derzeit 40.000,00 EUR der KG 490 bleiben bis zur technischen Bestandsverifikation unverteilt und werden anschließend den tatsächlich betroffenen Anlagengruppen oder – bei eigenständigen baulichen Brandschutzmaßnahmen – der Objektplanung bzw. Brandschutzplanung zugeordnet. Eine pauschale 50/50-Verteilung auf HLS und ELT ist nicht vorgesehen.
Clusterung, Anlagenstruktur und Kostenübersicht
Gegenstand und Verantwortungsabgrenzung der TGA-Fachplanung Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die innerhalb der jeweiligen Properties enthaltenen Objekte und Maßnahmen. Die Leistungen betreffen die Fachlose HLS – KG 410 bis 430 und ELT – KG 440 und 450. Bauleistungen selbst sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Der jeweils beauftragte TGA-Fachplaner trägt innerhalb seines Fachloses die fachtechnische Planungs-, Berechnungs-, Ausschreibungs-, Koordinations-, Prüf-, Fachbauleitungs-, Inbetriebnahme- und Dokumentationsverantwortung für die ausdrücklich ausgeschriebenen und abgerufenen Leistungen. Dazu gehören insbesondere die technische Bestandsverifikation, Anlagen- und Systemkonzeption, erforderliche Berechnungen und Dimensionierungen, technische Genehmigungs- und Versorgerabstimmungen, Ausführungs- bzw. Funktionsplanung, technische Leistungsverzeichnisse, Angebotsprüfung, TGA-Fachbauleitung, Einregulierung, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Revisionsdokumentation. Der TGA-Fachplaner koordiniert die fachlichen Schnittstellen innerhalb der beauftragten TGA-Anlagen und zwischen HLS und ELT, soweit diese für die eigene Leistung erforderlich sind. Die übergeordnete Koordination des Gesamtobjektes, die bauliche Integration in KG 300 / 500, der Gesamtbauablauf und die fachübergreifende Gesamtkoordination verbleiben grundsätzlich bei der Objektplanung beziehungsweise dem Auftraggeber und der Projektsteuerung, soweit diese Leistungen beauftragt sind. Eine fachtechnische Verantwortung der Objektplanung für TGA-Leistungen wird hierdurch nicht begründet; ebenso übernimmt die TGA-Fachplanung keine allgemeine Objektplaner- oder Gesamtbauleitungsverantwortung. Brandschutzplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik, Energie- und Fördermittelberatung sowie weitere Fach- und Sachverständigenleistungen bleiben eigenständige Leistungsbilder. Der TGA-Fachplaner integriert die für seine Anlagen relevanten Vorgaben, liefert die erforderlichen fachtechnischen Zuarbeiten und zeigt fehlende, widersprüchliche oder nicht umsetzbare Vorgaben unverzüglich an. KG 460 / Förderanlagen und Aufzüge ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. KG 490 bildet kein eigenes Fachlos. Rohr- und lüftungsbezogene Sachverhalte werden nach Bestandsverifikation HLS, kabel- und kabeltragsystembezogene Sachverhalte ELT zugeordnet. Eigenständige bauliche Brandschutzwände und vom TGA-Leistungsbild unabhängige Brandschutznachweise verbleiben bei Objektplanung beziehungsweise Brandschutzplanung. Bei gemischten Durchführungen ist je Bauteil eine Federführung festzulegen; Doppelbearbeitung und Doppelhonorierung sind ausgeschlossen. LOUPZ übernimmt die Projekt- und Vergabesteuerung sowie die Koordination gegenüber dem Auftraggeber. Der TGA-Fachplaner liefert die für Entscheidungen, Kosten-, Termin-, Risiko- und Fortschrittssteuerung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig, strukturiert und in den vereinbarten Formaten.
Gegenstand und Verantwortungsabgrenzung der TGA-Fachplanung
01 Cluster 1
01
Cluster 1
01.01 Property 2 - Hagen
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Property 2 - Hagen
01.02 Property 3 - Hagen
01.02
Property 3 - Hagen
01.03 Property 4 - Hagen
01.03
Property 4 - Hagen
01.04 Property 5 - Dortmund
01.04
Property 5 - Dortmund
01.05 Leistungen nach Aufwand Cluster 1
01.05
Leistungen nach Aufwand Cluster 1
02 Cluster 2
02
Cluster 2
02.01 Property 2 - Essen / Heiligenhaus
02.01
Property 2 - Essen / Heiligenhaus
02.02 Property 3 - Bochum
02.02
Property 3 - Bochum
02.03 Property 5 - Oberhausen
02.03
Property 5 - Oberhausen
02.04 Leistungen nach Aufwand Cluster 2
02.04
Leistungen nach Aufwand Cluster 2
03 Cluster 3
03
Cluster 3
03.01 Property 1 - Duisburg
03.01
Property 1 - Duisburg
03.02 Property 2 - Duisburg
03.02
Property 2 - Duisburg
03.03 Property 4 - Krefeld
03.03
Property 4 - Krefeld
03.04 Leistungen nach Aufwand Cluster 3
03.04
Leistungen nach Aufwand Cluster 3
04 Cluster 4
04
Cluster 4
04.01 Property 1 - Düsseldorf
04.01
Property 1 - Düsseldorf
04.02 Property 3 - Düsseldorf
04.02
Property 3 - Düsseldorf
04.03 Property 5 - Wuppertal
04.03
Property 5 - Wuppertal
04.04 Leistungen nach Aufwand Cluster 4
04.04
Leistungen nach Aufwand Cluster 4
05 Cluster 5
05
Cluster 5
05.01 Property 1 - Duisburg
05.01
Property 1 - Duisburg
05.02 Leistungen nach Aufwand Cluster 5
05.02
Leistungen nach Aufwand Cluster 5