Fliesenarbeiten
Care Living Gehrden
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber: Projektgesellschaft Care Living Gehrden GmbH & Co. KG Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 -0 E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de Planung Hochbau: S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 -0 E-Mail: aneva@sp-planung.de Tragwerksplanung: ahw Ingenieure GmbH Mönckebergstraße 19 20095 Hamburg Tel.: 040 2442498924 E-Mail: voelkert@ahw-ing.com Planung Haustechnik (HLSE): Heise und Baumgart Ramsenweg 2b 38700 Braunlage Tel.: 05520 999 29 -0 E-Mail: info@hb-ingenieure.de Bauphysik (Wärmeschutz, ENEV): Christoph Baum Ingenieurbüro Thuner Straße 86a 21680 Stade Tel.:  0162 2435052 E-Mail: cb@baum-statik.de SiGeKo: S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 - 16 E-Mail: schweers@sp-planung.de
Liste der Projektbeteiligten
Baubeschreibung Allgemein Das 1.223 m² große Grundstück befindet sich auf der Ecke Steinweg 1,3/ Gartenstraße 1 in Gehrden (Region Hannover). Unweit entfernt liegt die Fußgängerzone und das Rathaus der Stadt Gehrden. Bei dem Neubauvorhaben handelt es sich um ein fünstöckiges Mehrfamilienhaus mit Teilunterkellerung. Im gemeinsamen Keller des Gebäudes werden neben den Kellerabteilen und den Hausanschlussräumen auch drei Lagerräume untergebracht. Im Erdgeschoss schließen dann eine Gewerbefläche, eine Serviceeinheit (betreutes Wohnen) sowie PKW-Stellplätze an, die teilweise überdacht und teilweise offen konzipiert sind. Die 38 Wohneinheiten, die über ein Haupttreppenhaus und ein Fluchttreppenhaus erschlossen werden, befinden sich im 1. bis 4. Obergeschoss. Maßgebend für alle Ausführungen sind, diese Bau- und Leistungsbeschreibung, die von der Bauaufsichtsbehörde genehmigten Baupläne und die Baugenehmigung mit den Nebenbestimmungen. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in konventioneller Massivbauweise, gemäß den Anforderungen des ab 01.11.2020 für Neubauten gültigen Gebäude Energie Gesetz (GEG) nach Effizienzhaus 40. Gebäudekonstruktion Die Stahlbeton-Bauteile im Untergeschoss werden nach Erfordernis als WU-Konstruktion nach der DIN EN 1992 (2011-01) und ihrer begleitenden Normreihe vor allem die „WU-Richtlinie“ mit ihren Erläuterungen und die DBV-Merkblätter „Hochwertige Nutzung von Untergeschossen“ erstellt. Die tragenden Innen- und sämtliche Außenwände der aufgehenden Geschosse werden als Blähtonfertigwänden Fabrikat Tinglev (Leichtbeton)-, Mauerwerk oder teilweise als Stahlbetonwände nach Angaben Statiker ausgeführt. Die Geschossdecken werden den statischen Erfordernissen entsprechend aus Elementdecken mit Aufbeton oder in Ortbetonbauweise erstellt. Das Flachdach wird als Stahlbetondecke in Flachdachausführung gemäß Flachdachrichtlinie ausgeführt. Das Steildach wird gemäß den Erfordernissen der statischen Berechnung und gemäß dem GEG-Nachweis ausgeführt. Estrich Die Keller- und Technikräumen sowie die Erschließungsflure erhalten einen schwimmenden Zementestrich mit oberseitigem staubbindendem Anstrich. Der Müllraum erhält eine OS8-Beschichtung. In den Wohn- und Aufenthaltsbereichen sowie in Fluren, Bädern und Abstellräumen der aufgehenden Geschosse, erfolgt die Ausführung eines schwimmenden Zementestrichs auf Dämmlage (Trittschall-/Wärmedämmschicht). Fliesen Wohnungen Die Bodenfliesen im Bad im Format 30 x 60 cm aus Feinsteinzeug wird im Kreuzverband ausgeführt. Die Wandflächen der Bäder werden mit Steingut-Wandfliesen im Format 30 x 60 cm im Kreuzverband im Duschbereich raumhoch und im Bereich von Sanitärobjekten bis zu einer Höhe von ca. 1,20 m angebracht (bis zur Oberkante der Ablage). Zudem werden Fliesen hinter dem Handtuchheizkörper ausgeführt. Die bodengleiche Duschen nach DIN 18040 Teil 2 Pkt. 5.5.5 erfolgt in gefliester Ausführung mit der Feinsteigzeug-Bodenfliesen im Format 30 x 60 cm. Die Sockelfliesen, h = ca. 6-7 cm, passend zur Bodenfliese kommt in den Bereichen ohne Wandfliese zur Ausführung. Der Farbton der Verfugung bei Wand-, Boden- und Sockelfliesen erfolgt passend zur Fliesenfarbe. Die Materialtrennschiene zwischen Bodenfliesen im Bad zum Flur und die Fliesenschienen sind aus Edelstahl oder Aluminium. Die Küche erhält keinen Fliesenspiegel. Fliesen Servicefläche Die Bodenfliesen in den WC-Einheiten werden im Format 30 x 60 cm aus Feinsteinzeug im Kreuzverband ausgeführt. Die Wandflächen der WC-Einheiten werden mit Steingut-Wandfliesen im Format 30 x 60 cm im Kreuzverband im Bereich von Sanitärobjekten bis zu einer Höhe von ca. 1,20 m angebracht (bis zur Oberkante der Ablage). Die Sockelfliesen, h = ca. 6-7 cm, passend zur Bodenfliese kommt in den Bereichen ohne Wandfliese zur Ausführung. Der Farbton der Verfugung bei Wand-, Boden- und Sockelfliesen erfolgt passend zur Fliesenfarbe. Die Materialtrennschiene zwischen Bodenfliesen und dem Flur und die Fliesenschienen sind aus Edelstahl oder Aluminium. Die Küche erhält einen Fliesenspiegel aus einer HPL-Platte. Fabrikat der Feinsteinzeug-Bodenfliesen: Keramundo Basic One Slate, Farbton grey matt, Rutschsicherheitsklasse R10/B Fabrikat der Steingut-Wandfliesen: Keramundo Kermos Concept, Farbton weiß matt. Fliesen Gewerbefläche Die Bodenfliesen in den WC-Einheiten werden im Format 30 x 60 cm aus Feinsteinzeug im Kreuzverband ausgeführt. Die Wandflächen der WC-Einheiten werden mit Steingut-Wandfliesen im Format 30 x 60 cm im Kreuzverband im Bereich von Sanitärobjekten bis zu einer Höhe von ca. 1,20 m angebracht (bis zur Oberkante der Ablage). Die  Sockelfliesen, h = ca. 6-7 cm, passend zur Bodenfliese kommt in den Bereichen ohne Wandfliese zur Ausführung. Der Farbton der Verfugung bei Wand-, Boden- und Sockelfliesen erfolgt passend zur Fliesenfarbe. Die Materialtrennschiene zwischen Bodenfliesen und dem Flur und die Fliesenschienen sind aus Edelstahl oder Aluminium. Fabrikat der Feinsteinzeug-Bodenfliesen: Keramundo Basic One Slate, Farbton grey matt, Rutschsicherheitsklasse R10/B Fabrikat der Steingut-Wandfliesen: Keramundo Kermos Concept, Farbton weiß matt
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert. Lage und Transportwege Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung. Art / Lage der Lagerplätze Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B) Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird. Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen. Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem AG zu übergeben. Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden. Bauleitung des AG Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug. Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt. Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich. Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert. Bauaufsicht / Polier des AN Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen und zu benennen. Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend ein geeigneter Stellvertreter zu benennen. Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf sein Gewerk relevante Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden! Sicherungspflicht Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät. Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) ist auf diese Maßnahme anzuwenden. Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich. Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen: Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend den gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG) Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53 BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug. Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN. Bauschild Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der Zustimmung des AG. Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig. Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B) Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer, die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme. Baustoffe Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen. Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch die Herstellerrichtlinien nachzuweisen. Baureinigung und Abfallbeseitigung Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen auf sein Gewerk spezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt. Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden. Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen. Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden. Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen des AN verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen. Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge, für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen, insofern nicht andere Vereinbarungen vertraglich geregelt werden. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen. Wird durch den AG ein Nachunternehmen mit der Stellung von Schuttcontainern beauftragt, werden die anteiligen Kosten auf den AN mit derzeit 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme - wenn keine andere Einigung erfolgt - umgelegt. Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B) Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem AG schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen. Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt. Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B) Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart. Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende zu führen. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B) Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme. Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten. Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000, - EUR. Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden. Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt. Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird. Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen. Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1.000,- Euro. Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis zum AG. Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag wird bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B) Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B). Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich mitzuteilen. Abnahme (§ 12 VOB/B) Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der AN hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Revisionsunterlagen Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw., sind gemäß dem Produkthaftungsgesetz vom AN in digitaler Form (pdf-, dxf-, oder dwg-Format spätestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den vom AG zur Verfügung gestellten Planserver hochzuladen, so dass der AG nach Prüfung die Revisionsunterlagen an den Nutzer der Wohneinheit übergeben kann. Erfolgt die Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen nicht rechtzeitig, so ist der AG zu einem an der Auftragssumme angemessenen Einbehalt berechtigt. Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B) Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird generell die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. Abweichende Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind zwischen dem AG und dem AN vertraglich zu regeln. Die Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch für wartungsrelevante Teile vereinbart, selbst wenn der AG dem AN die Wartung derselben nicht übertragen hat. Der AG bzw. der spätere Eigentümer kann nur Ansprüche während des Gewährleistungszeitraums beim AN geltend machen, wenn ein notwendiger Wartungsintervall durch ein Fachunternehmen nach Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurde und dem AN ein entsprechendes Wartungsbuch vorgelegt werden kann. Abrechnung (§ 14 VOB/B) Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Unterlagen (z.B. örtliches Aufmaß) müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die Durchschriften der AN. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen. Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile. Die Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende Gewerke überbaut wird. Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung, Aufmasszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail-Adresse rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten. Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben sind. Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat der AN eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des Eingangs der E-Mail, der die Rechnung im Original anhängig ist. Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B) Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG bzw. seiner Vertretung zulässig. Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten: das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder dessen Vertretung und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind. Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B) Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Bautagebuch und Revisionsunterlagen sind mindestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den Planserver des AG hochzuladen. Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet und als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto, der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den AN abgesandt hat. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts. Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten. Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer der Gewährleistungszeit zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Änderung der Vertragspreise Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise. Änderung der Vertragsleistungen Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen, sind unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu unterbreiten. Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht. Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch den AG. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B) Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art um Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Verlegen von Wand- und Bodenfliesen, inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und das Lagern auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort und der zur Herstellung benötigten Materialien. Die Angebotspreise für die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die voll funktionsfähigen, komplett erstellten Wandfliesen- und Bodenflächen einschließlich aller für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Materialien, auch wenn diese nicht gesondert beschrieben werden. Weiterhin sind örtliche Aufmaße, Hilfsmittel, Geräte und Werkzeuge, die für die Ausführung der Arbeiten notwendig sind, mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten. Folgende Leistungen sind in die angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet: Die Vorhaltung und Unterhaltung der Baustelleneinrichtung sowie für die Ausführung der beschriebenen  Leistungen der An- und Abtransport der notwendigen Werkzeuge, Maschinen und  Geräte für die Dauer der Bauzeit bzw. nach Fertigstellung der entsprechenden Arbeiten. Schutzmaßnahmen von angrenzenden Bauteilen wie z.B. Fenster, Zargen, Glasflächen, Innenfensterbänke, Unterverteilungen, Bodenflächen etc. mittels Folienabdeckungen. Sämtliche Nebenleistungen, die in der VOB Teil C, ATV DIN 18299 und DIN 18352 aufgeführt sind. Das Abschneiden des Estrichrandstreifens Die fachgerechte und sachgerechte Ausführung von ggf. notwendigen Dehn- und Bewegungsfugen. Das fachgerechte Anarbeiten an angrenzenden Bauteile wie Fenster, Fensterbänke, Türen, Decken, u.ä. Herstellung von ggf. erforderlicher Aussparungen. Einarbeiten von Installationsleitungen bzw. -dosen. Alle Leistungen dieser Leistungsbeschreibung verstehen sich in fix und fertiger Arbeit einschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und gelten auch für den Bereich von kleinen Einzelflächen (< 2,5 m²). Hinweis zu aufgeführte Normen Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (AVB) -VOB/B- und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten für die Ausführung die nachstehenden aufgeführten Normen in den jeweils neuesten gültigen Fassungen: Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten insbesondere: DIN 18157, Ausführung von Bekleidungen und Belägen im Dünnbettverfahren (Normreihe) DIN 18352, Fliesen- und Plattenarbeiten DIN 18534, Abdichtung von Innenräumen (Normreihe) DIN EN 14411, Keramische Fliesen und Platten DIN EN 12004-1, Mörtel und Klebstoffe für keramische Fliesen und Platten ZDB-Merkblatt "Abdichtung unter Belägen aus Fliesen und Platten DGUV R 108-003, Anforderungen der Rutschhemmungsklassen DIN EN 12811 Arbeits- und Schutzgerüste (DIN 4420) sowie sind folgende Richtlinien und Vorschriften zu beachten und einzuhalten: Herstellerrichtlinien UVV (UnfalIverhütungsvorschriften) GUV Vorschriften (Gemeinde Unfall Versicherungsverband) Arbeitsstättenrichtlinien Allgemeines Für alle Arbeiten hat der AN nur geschulte Fachkräfte einzusetzen. Seitens des ANs ist spätestens 5 Tage nach Auftragserteilung ein verantwortlicher Fachbauleiter zu benennen, der während der gesamten Zeit der Ausführung der Arbeiten des AN zur Verfügung zu stehen und an allen Baubesprechungen teilzunehmen hat. Ein Bautagebuch ist durch den AN zu führen und auf Anforderung der Bauleitung vorzulegen. Eine Beschreibung der Bauausführung ist vor Beginn der Bauarbeiten der örtlichen Bauleitung zu übergeben. Gerüste Es wird bauseits ein Fassadengerüst durch den AG zur Verfügung gestellt. Für die Ausführung aller weiteren vertragsgegenständlichen Leistungen sind sämtliche Schutz-, Arbeits- und Hilfsgerüste durch den AN zu stellen und in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Verkehrs- und Unfallsicherheit der durch den AN gestellten Gerüste ist für die Dauer der Nutzung zu garantieren. Die Mitbenutzung der vom AN gestellten Gerüste, ist auch anderen am Bau tätigen Gewerken zu gestatten. Untergrundprüfung Der AN hat den Untergrund vor Beginn der Arbeiten hinsichtlich Ebenheit, Winkeltoleranzen, sowie Material- und Oberflächenbeschaffenheit alleinverantwortlich zu prüfen. Mängel und Bedenken gegen die vorgefundenen Untergründe sind der örtlichen Bauleitung des AG rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Folgende Untergründe zur Verlegung sind vorhanden: Stahlbeton nit Gipswandputz und Blähton-Mauerwerk (System Tinglev), gespachtelt Trockenbauwände mit Beplankung aus GKBI-Platten, Oberflächenqualität Q2 Schwimmender Zementestrich Maße, Mengenangaben und Ausführungszeichnungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Maße für die Ausführung seiner Leistungen von +- 0,00 m (OKFFB) her vom vorhandenen Meterstrich einzumessen. Sollte kein Meterstrich vorhanden sein, so hat der AN die örtliche Bauleitung vor Beginn seiner Arbeiten darauf hinzuweisen. Alle anfallenden Kosten der eigenverantwortlichen Einmessung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Einmessung aller Bauteile hat mit Präzisionsinstrumenten (Lasergerät, Nivelliergerät o.ä.) zu erfolgen. Grundlage der Ausschreibung und Mengenermittlung sind die Ausführungspläne, die dem AN als Anlage zur der Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden. Mengen und Maßangaben innerhalb des Leistungsverzeichnisses und der Ausführungsplanung sind vor Ausführung vor Ort eigenverantwortlich durch den AN zu prüfen. Die Mengenangaben sind auf fertige Flächen bezogen und zu beziehen. Verschnitte sind vom AN in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren. Ausführungsqualität Die nachfolgend beschriebenen Qualitäten, insofern nicht anders beschrieben, sind in die Einheitspreise mit  einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet: Dichtbänder und -manschetten müssen im System mit dem Abdichtungsmaterial geprüft sein. Die Abdichtungsschicht muss in mind. 2 Lagen, bei Polymerdispersionen in unterschiedlichen Farben (Kontrast) ausgeführt werden. Werden in Teilbereichen nur Bodenflächen abgedichtet, ist die Abdichtung an den Wänden um mind. 5 cm hochzuführen. Bereich unter und hinter Bade- und Duschwannen sind entweder durch Fortführen der Abdichtung oder durch Anbringen von Wannendichtbändern o. ä. zu schützen. Im Bereich der Türen ist die Abdichtung auch hinter den Zargen hochzuführen. Die Durchdringungen sämtlicher Einbauten, die abgedichtete Flächen perforieren (z.B. Armaturen, Duschstange, Lichtschalter ect.), sind hierfür Abdichtungsformteile zu verwenden, die in die Abdichtungsebene mit einzuarbeiten sind. Anschlüsse an Fenster, Türzargen, Rohrdurchführungen und Einbauteile sind sorgfältig und geradlinig herzustellen. Trenn- und Anschlussfugen Anschlussfugen zwischen Wandplattierungen und Einbauteilen (z.B. Rohrdurchführungen, Metalleinbauten, Revisionsöffnungen, etc.), sowie Anschlüsse zwischen Wand- und Bodenflächen und Eckbereiche sind von Mörtelfrei zu halten und im Farbton nach Wahl des AG dauerelastisch zu versiegeln. Innenraumabdichtungen Die Innenraumabdichtungen haben grundsätzlich nach DIN 18534 zu erfolgen. Die Einhaltung der Schichtdickenanforderung ist durch Kontrolle und Protokollierung der Auftragsmenge und der Nassschichtdicke während der Verarbeitung sicher zu stellen. Nachfolgende Schichtdicken sind einzuhalten: Polymerdispersion* (DM) ≥ 0,5 mm Rissüberbrückende min. Dichtschlämme (CM) ≥ 2,0 mm Reaktionsharze (RM) ≥ 1,0 m Für das Abdichtungssystem ist ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) vorzulegen! Maße / Mengenangaben und Ausführungszeichnungen: Grundlage der Ausschreibungen und Mengenermittlungen sind die Pläne der Anlage. Mengen und Maßangaben innerhalb des Leistungsverzeichnisses sind vom AN vor der Ausführung seiner Leistungen eigenverantwortlich zu prüfen. Die Mengenangaben sind auf fertige Flächen bezogen und zu  zu beziehen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Planungsunterlagen Grundlage der nachfolgenden Positionsbeschreibungen dieses Leistungsverzeichnisses waren folgende Planungsunterlagen, die der Bieter sich unter einem im Anschreiben genannten Download-Link herunterladen kann: Ausführungsplanung Architekt seitens S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH: Grundriss Untergeschoss: GEH_AC2_5_U1_0999_M_FRG Grundriss Erdgeschoss: GEH_AC2_5_GR_00_1000_R_FRG Grundriss 1. Obergeschoss: GEH_AC2_5_GR_01_1001_N_FRG Grundriss 2. Obergeschoss: GEH_AC2_5_GR_02_1002_N_FRG Grundriss 3. Obergeschoss: GEH_AC2_5_GR_03_1003_P_FRG Grundriss 4. Obergeschoss: GEH_AC2_5_GR_04_1004_M_FRG Schnitt A-A: GEH_AC2_5_AS_AA_0530_G_FRG Schnitt B-B: GEH_AC2_5_AS_BB_0531_D_FRG Schnitt C-C: GEH_AC2_5_AS_CC_0532_E_FRG Schnitt D-D, Schnitt E-E: GEH_AC2_5_AS_DE_0533_F_FRG Schnitt F-F, Schnitt J-J: GEH_AC2_5_AS_FF_0534_E_FRG Details, Boden- und Dachaufbau: GEH_AC2_5_DE_BO_4001_F_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 1.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4901_D_VOR Fliesenspiegel Bad Typ 2.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4902_D_VOR Fliesenspiegel Bad Typ 3.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4903_E_VOR Fliesenspiegel Bad Typ 4.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4904_H_VOR Fliesenspiegel Bad Typ 5.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4905_D_VOR Fliesenspiegel Bad Typ 6.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4906_E_VOR Fliesenspiegel Bad Typ 7.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4907_F_VOR Fliesenspiegel Bad Typ 8.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4908_E_VOR Fliesenspiegel Bad Typ 9.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4909_E_VOR Fliesenspiegel Bad Typ 10.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4910_E_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 11.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4911_E_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 12.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4912_D_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 13.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4913_G_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 14.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4914_E_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 15.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4915_E_VOR Fliesenspiegel Gäste-WC Typ 1.1: GEH_AC2_5_DE_AF_4916_C_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 16.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4917_B_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 17.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4918_A_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 18.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4919_A_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 19.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4920_D_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 20.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4921_B_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 21.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4922_A_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 22.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4923_A_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 23.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4924_C_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 24.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4925_A_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 25.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4926_B_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 26.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4927_A_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 27.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4928_A_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 28.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4929_A_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 29.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4930_B_FRG Fliesenspiegel Service Beh. WC: GEH_AC2_5_DE_AF_4931_A_FRG Fliesenspiegel Service + PuMi: GEH_AC2_5_DE_AF_4932_A_FRG Fliesenspiegel Bad Typ 30.0: GEH_AC2_5_DE_AF_4933_D_FRG Nach Auftragserteilung durch den AG erhält der AN Zugriff auf den Planungsserver verpflichtet sich vor Ausführung seiner Leistung sich zu vergewissern, dass nach denen er ausführt, dem aktuellsten Planungsstand entsprechen!
Planungsunterlagen
1 Vorbereitende Arbeiten
1
Vorbereitende Arbeiten
1.__. 10 Reinigung des Untergrundes Reinigung des zu bearbeitenden Untergrundes, grobe Verschmutzungen und haftmindernde Stoffe entfernen, Staubreste gründlich absaugen, Material aufnehmen und entsorgen.
1.__. 10
Reinigung des Untergrundes
755,00
m2
1.__. 20 Randstreifen abschneiden Überstand von Estrich-Randstreifen an Wänden und Estrichbegrenzungen nach Fertigstellung des Estrichbelages abschneiden, sammeln und entsorgen.
1.__. 20
Randstreifen abschneiden
375,00
m
1.__. 30 Messung, Estrichfeuchte Messung der Estrichfeuchte zur Feststellung der Belegreife. Die Orte der Messstellen sind zusammen mit der örtlichen Bauleitung festzulegen. Abrechnung: Anzahl der Messungen
1.__. 30
Messung, Estrichfeuchte
4,00
Stk
1.__. 40 Untergrund GKBi grundieren Untergrund, bestehend aus GKBi-Platten, gespachtelt Q2, für Streichisolierung und Fliesenverlegung vollflächig vorbereiten.
1.__. 40
Untergrund GKBi grundieren
240,00
m2
1.__. 50 Tiefgrund, saugende Untergründe Tiefgrund, lösemittelfrei, liefern und auf saugenden mineralischen, glatten und sinterschichtfreien Untergründen, vollflächig auftragen. Ausführung nur nach ausdrücklicher Anweisung der örtlichen Bauleitung des AG.
1.__. 50
Tiefgrund, saugende Untergründe
E
100,00
m2
1.__. 60 Risse im Estrich schließen Risse im Estrich auf ausdrückliche Anweisung der örtlichen Bauleitung des AG kraftschlüssig mit 2-komponentigen Injektionsharz auf Epoxydharzbasis wie nachfolgend beschrieben schließen: Risse aufweiten Quereinschnitte herstellen Fugen ausblasen bzw. reinigen Gießharz einfüllen Estrichklammern einlegen, Abstand ca. 30 cm Fläche mit Quarzsand abstreuen Untergrund: Zementestrich Rissbreite: bis 5 mm
1.__. 60
Risse im Estrich schließen
E
10,00
m
1.__. 70 Nivellierausgleich, bis 5 mm Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse als selbstverlaufende Spezialzementmasse liefern und auf vorbereiteten Untergrund als Toleranzausgleich auftragen. Ausführung nur nach ausdrücklicher Anweisung der örtlichen Bauleitung des AG. Ausgleichsstärke: bis 5 mm
1.__. 70
Nivellierausgleich, bis 5 mm
E
10,00
m2
1.__. 80 Duschelement, 120 x 120 cm, mit Rinne, 90 cm, liefern und einbauen Bodenbündiges, verfliesbares Duschelement mit Rinne, aus FCKW und HFCKW freiem Polystyrol, inkl. werkseitig eingearbeitetes, vierseitiges Gefälle, inkl. werkseitig aufgebrachte Vliesabdichtung nach DIN 18534-1, Wassereinwirkungsklasse W2-I mit umlaufendem Überstand, inkl. dichtes Anarbeiten zu den angrenzenden Abdichtugen/Bauteilen, inkl. eingedichtete Rinne, Ablauf mittig, Rahmen höhenverstellbar, inkl. Fliesenmulde/Edelstahleinleger, inkl. Ablauf waagerecht mit Sperrwasserhöhe 50 mm mit Ablaufleistung 45 l/min, mit Geruchsverschluss, inkl. Höhenausgleich mit Ausgleichselement oder ähnlichem, Rollstuhlbefahrbar bei Fliesengröße ≥ 50 x 50 mm, Maße Duschelement: [lxb] 120 x 120 cm Höhe Duschelement: ca. 10,5 - 12,5 cm Breite Rinne: 900 mm Produkt der Planung: Saxoboard Duschelement mit Rinne, Art.-Nr.: SAX10144 o. glw. Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen!) liefern und nach Herstellerangaben einbauen.
1.__. 80
Duschelement, 120 x 120 cm, mit Rinne, 90 cm, liefern und einbauen
32,00
Stk
1.__. 90 Duschelement, 150 x 150 cm, mit Punktablauf, oben links, liefern und einbauen Bodenbündiges, verfliesbares Duschelement mit dezentralem Ablauf, aus FCKW und HFCKW freiem Polystyrol, inkl. werkseitig eingearbeitetes Gefälle, inkl. werkseitig aufgebrachte Vliesabdichtung nach DIN 18534-1, Wassereinwirkungsklasse W2-I mit umlaufendem Überstand, inkl. dichtes Anarbeiten zu den angrenzenden Abdichtugen/Bauteilen, inkl. eingedichteten Ablauf, oben links, inkl. Edelstahlrost inkl. Ablauf waagerecht mit Sperrwasserhöhe 50 mm mit Ablaufleistung 45 l/min, mit Geruchsverschluss, inkl. Höhenausgleich mit Ausgleichselement oder ähnlichem, Rollstuhlbefahrbar bei Fliesengröße ≥ 50 x 50 mm, Maße Duschelement: [lxb] 150 x 150 cm Höhe Duschelement: ca. 10,5 - 12,5 cm Position Ablauf: oben links Produkt der Planung: Saxoboard Duschelement mit dezentralem Ablauf, Art.-Nr.: SAX12431 o. glw. Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen!) liefern und nach Herstellerangaben einbauen.
1.__. 90
Duschelement, 150 x 150 cm, mit Punktablauf, oben links, liefern und einbauen
1,00
Stk
1.__. 100 Duschelement, 150 x 150 cm, mit Punktablauf, oben rechts, liefern und einbauen Bodenbündiges, verfliesbares Duschelement mit dezentralem Ablauf, aus FCKW und HFCKW freiem Polystyrol, wie zuvor beschrieben, jedoch: Position Ablauf: oben rechts
1.__. 100
Duschelement, 150 x 150 cm, mit Punktablauf, oben rechts, liefern und einbauen
4,00
Stk
1.__. 110 Höhenausgleich mit zementgebundener Schüttung, h= bis ca. 50 mm Höhenausgleich durch vollflächiges Verfüllen der Restfläche des Duschelements mit zementgebundener Schüttung oder erdfeuchtem Mörtel. Höhe Ausgleich: bis ca. 50 mm
1.__. 110
Höhenausgleich mit zementgebundener Schüttung, h= bis ca. 50 mm
E
1,00
2 Abdichtungsarbeiten
2
Abdichtungsarbeiten
2.__. 10 Flächenabdichtung an Bodenflächen mit flexibler Dichtschlämme Bodenflächen mit reaktiver, flexibler Dichtschlämme in mind. zwei Arbeitsgängen, im Spachtelverfahren beschichten. Sockelbereiche sind bis auf 5 cm ü. OKFFB abzudichten. Der Auftrag jeder Schicht muss fehlstellenfrei und in gleichmäßiger Dicke erfolgen. Aufträge jeweils trocknen lassen, Einbaulage: Bäder Untergrund: Zementestrich Wassereinwirkungsklasse: W2-I Fabrikat der Planung: Sopro Dichtschlämme Flex RS 623 o. glw. Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen!)
2.__. 10
Flächenabdichtung an Bodenflächen mit flexibler Dichtschlämme
275,00
m2
2.__. 20 Anschlussfugen mit Dichtband abdichten Überkleben und Abdichten von Bauplattenstößen im Bereich von Anschlussfugen, z. B. Übergänge Boden / Wand und Wand / Wand mit vlieskaschiertem Dichtband und flexibler Dichtschlämme. Dafür Abdichtband in die erste Auftragsschicht der Abdichtung einlegen und mit zweiter Auftragsschicht überdecken. Stöße sind mit einer Überlappung von mind. 5 cm auszuführen, inkl. aller erforderlichen Zuschnitts- und Anpassarbeiten, gemäß den Herstellerrichtlinien einbauen, Einbaulage: Bäder Untergrund: Blähton-Mauerwerkswand/Gipskartonwand, Zementestrich Fabrikat der Planung: Sopro Dichtband DB 438 o. glw. Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen!) Hinweis: Dichtbänder sind auch im Bereich von Türleibungen fortzuführen!
2.__. 20
Anschlussfugen mit Dichtband abdichten
385,00
m
2.__. 30 Abdichtung von Innen- und Außenecken mit Formteilen Hochelastische, vlieskaschierte Formteile über Innen- und Außenecken der Anschluss- und Bewegungsfugen mit Verbundabdichtungsmaterial vollflächig verkleben; Stöße sind mit mind. 5 cm überlappend auszuführen und mit reaktiver Dichtungsschlämme oder wasserdichtem Polymerkleber zu verkleben. Alle Formteile vollständig und über die Ränder hinaus mit Abdichtungsmaterial überarbeiten. Fabrikat der Planung: Sopro Dichtecke innen/außen DE 014/015 o. glw. Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen!)
2.__. 30
Abdichtung von Innen- und Außenecken mit Formteilen
171,00
Stk
2.__. 40 Flächenabdichtung an Wänden mit flexibler Dichtschlämme Wandflächen mit reaktiver, flexibler Dichtschlämme in mind. zwei Arbeitsgängen im Spachtelverfahren beschichten. Der Auftrag jeder Schicht muss fehlstellenfrei und in gleichmäßiger Dicke erfolgen. Aufträge jeweils trocknen lassen, Einbaulage: Bäder Untergrund: Blähton-Mauerwerk, GK-Wände Wassereinwirkungsklasse: W1-I Fabrikat der Planung: Sopro Dichtschlämme Flex RS 623 o. glw. Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen!)
2.__. 40
Flächenabdichtung an Wänden mit flexibler Dichtschlämme
400,00
m2
2.__. 50 Abdichtungsanschluss an Rohrdurchdringungen im Wandbereich An Rohrdurchdringungen hochelastische, gewebekaschierte Dichtmanschette (Lochdurchmesser 1/2") über die Rohrdurchführung stülpen, so dass die Manschette das Rohr vollständig umfasst, anschließend mit Abdichtungsmaterial fixieren. Vor der Endinstallation der Armaturen Fugen zwischen Belag und Rohrdurchführung mit elastischem, fungizid und fungistatisch eingestelltem Fugenfüllstoff ausspritzen. Fabrikat der Planung: Sopro Dichtmanschette Wand Flex DWF 089 o. glw. Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen!)
2.__. 50
Abdichtungsanschluss an Rohrdurchdringungen im Wandbereich
74,00
Stk
2.__. 60 Schnittschutzband als Schutz der Verbundabdichtung Schnitt- und stichhemmendes Schnittschutzband aus hochwertigem Zirkonkorund auf Y-Polyestergewebe, Schnittfestigkeit nach EN 338 mit höchster Leistungsstufe getestet, mit Selbstklebestreifen liefern und im Bereich von Dichtbändern und -ecken auf die voll erhärtete Verbundabdichtung aufkleben, Einbaulage: Bäder, senkrechte und waagrechte Fugen, nur im Bereich von Duschen und Badewannen Breite: ca. 35 mm
2.__. 60
Schnittschutzband als Schutz der Verbundabdichtung
250,00
m
3 Fliesenarbeiten
3
Fliesenarbeiten
3. 1 Wohnungen
3. 1
Wohnungen
3. 2 Service Bereich
3. 2
Service Bereich
4 Sonstiges / Stundenlohnarbeiten
4
Sonstiges / Stundenlohnarbeiten
4.__. 10 Dauerelastische Versiegelung Fugen, Fugenbreite bis 10 mm Dauerelastische Versiegelung an den Übergängen von Wand- zu Bodenfliesen und von Wand- zu Wandfliesen liefern und fachgerecht herstellen, Eigenschaften Versiegelung: Dauerelastische 1 komp. Silikondichtmasseessigsäurehärtend, fungizid, desinfizierbarwitterungs- und alterungsbeständiggeeignet für Nassräumegeeignet für Sanitärobjekte aus Emaile Fugenbreite: im Mittel bis ca. 10 mm Farbton Verfugung: annähernd im Fliesenfarbton, nach Bemusterung Fabrikat der Planung: sopro, Sanitärsilicon o. glw. Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen!)
4.__. 10
Dauerelastische Versiegelung Fugen, Fugenbreite bis 10 mm
600,00
m
4.__. 20 Dauerelastische Versiegelung an Sanitärobjekte Dauerelastische Versiegelung wie zuvor beschrieben, jedoch im Bereich von Übergängen von Wand- und Bodenfliesen zu Sanitärobjekten, Farbton Verfugung: weiß, nach Bemusterung Anzahl WCs: 40 Stück á 560 x 370 mm Anzahl Waschtische: 40 Stück á 450 x 370 mm
4.__. 20
Dauerelastische Versiegelung an Sanitärobjekte
P
1,00
psch
4.__. 30 Schutzmaßnahme / Vlies Schutzabdeckung für vorg. Bodenflächen liefern und wie folgt auslegen: Flächen besenrein herstellen, unterseitig sauberes Malervlies mit Überlappung auslegen, Stöße und Randbereich mit Klebeband verkleben. Material:Polyestervlies kaschiert mit PE-Folie Hinweis:Entfernung und Entsorgung bauseits
4.__. 30
Schutzmaßnahme / Vlies
E
300,00
m2
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten zum Nachweis dürfen ausschließlich nur nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG ausgeführt werden. Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungszulagen, Sozialzuschläge, allgemeine Geschäftskosten, Wegegelder, Auslösungen, Zuschläge für Wagnis und Gewinn sowie Werkzeug und Gerät abgegolten. Die nachstehend angebotenen Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preislichen Vorschrift zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden.
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten
4.__. 40 Lohnstunden eines Facharbeiters zum Nachweis Lohnstunden eines Facharbeiters zum Nachweis
4.__. 40
Lohnstunden eines Facharbeiters zum Nachweis
E
1,00
h
4.__. 50 Lohnstunden eines Bauhelfers zum Nachweis Lohnstunden eines Bauhelfers zum Nachweis
4.__. 50
Lohnstunden eines Bauhelfers zum Nachweis
E
1,00
h