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Kalkulationsangebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Projektbeschreibung
Das Bauvorhaben Baufeld 84 umfasst ein Ensemble von 8
Gebäuden mit Wohn- und
Gewerbenutzung, im Hamburger Stadtteil Hafencity, mit
gemeinsamer Tiefgarage. Neben
freifinanzierter, wie geförderter Wohnnutzung
enthalten die Teilbaufelder 84a und 84b auch Büro-
und Gewerbeflächen. Insgesamt entstehen in dem Projekt
233 Wohneinheiten. Es handelt sich bei
den Wohnungen und dem Gewerbe um Flächen, die zur
Vermietung vorgesehen sind.
Die Ausschreibung bezieht sich auf ein Gastrofläche
über zwei Ebenen, EG und Zwischengeschoss mit
Galerieebene.
1. Projektbeschreibung
3. Allgemeine Hinweise zur Angebotserstellung:
3.1 Allgemein
Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe des
Angebotes über die
örtliche Situation, sowie Art, Umfang und
Schwierigkeitsgrad der anzubietenden
Leistungen durch Einsichtnahme in die bereitgestellten
Planungsunterlagen und
Gutachten umfassend zu informieren.
Eine Besichtung der Örtlichkeit vor Angebotsabgabe ist
zwingend erforderlich.
Der Bieter bescheinigt durch die Abgabe des Angebotes,
dass er der
Informationspflicht nachgekommen ist und somit keine
Unklarheiten bezüglich der Baumaßnahme und
Abwicklung der Arbeiten bestehen. Nachforderungen, die
auf mangelnde Information zurückzuführen sind,
oder so begründet werden, können nicht anerkannt
werden.
3.2 Nebenangebote
Nebenangebote sind zugelassen.
3.3 Hinweise zur Planung
Die Leistungsbeschreibung erläutert die Gestaltung,
die geforderten Konstruktionsprinzipien sowie den
Umfang der auszuführenden Arbeiten.
Die technischen Anforderungen der
Leistungsbeschreibung sowie die formale Gestaltung und
Profilgebung stellen qualitative Mindestanforderungen
dar und sind verbindlich. Die konstruktive
Detailausführung ist dem Bieter unter Verwendung
eigener Erfahrung und der betriebseigenen
Verfahrensweise freigestellt, soweit sich daraus keine
Auswirkungen auf die vorgegebene Gestaltung
ergeben.
3.4 Benennung der vom Bieter kalkulierten Hersteller,
Fabrikate und Produkte
In der Ausschreibung bzw. der Planung sind
verschiedentlich Qualitätsstandards und geplante
technische Systeme beschrieben und definiert.
Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Marken bzw.
Firmenbezeichnungen
spiegelt den Standard des AG wieder und sind eine für
alle Bieter einheitliche Kalkulationsgrundlage.
Die Prüfungs- und Hinweispflicht hinsichtlich der
Eignung der ausgeschriebenen Produkte bleibt
uneingeschränkt beim Bieter. Im Falle von Fabrikats-
und Typenbenennung gilt grundsätzlich "oder
gleichwertig". Dem Bieter ist es somit gestattet,
unter Einhaltung alle Produkteigenschaft, gleichwertige
Fabrikate anzubieten. Die Fabrikatsnennungen sind
insoweit ausschließlich
als Vorschlag anzusehen.
Wird von den genannten Fabrikaten und Typen
abgewichen, ist das angebotene Fabrikat sowie der Typ
vom
Bieter zwingend anzugeben.
Bei gleichwertig angebotenen Produkten ist die
Gleichwertigkeit durch den Bieter ausführlich zu
beschreiben
und mit schlüssigen Nachweisen zu belegen.
Der Bieter hat die von ihm gewählten und der
Kalkulation zugrunde liegenden Hersteller / Typen in
eine Liste zwingend einzutragen.
Alle später sichtbaren Bauteile sind mit
entsprechendem zeitlichem Vorlauf zum geplanten
Ausführungszeitraum dem AG kurzfristig und ohne
Mehrkosten vorzustellen.
Die Verantwortung und Gewährleistung für die
Haltbarkeit und Funktionsfähigkeit
und grundsätzliche Eignung aller Materialien liegt
auch im Falle vom Bieter vorgegebenen bzw. in der
Ausschreibung benannter Fabrikate immer beim Bieter.
3.5 Montageplanung des AN
Rechtzeitig vor Baubeginn sind vom AN unter
Berücksichtigung seiner Liefer- und Fertigungsfristen
Konstruktionszeichnungen, Beschreibungen und
Bemessungsnachweise von allen Bauteilen
vorzulegen.
Alle Bauteile sind zu detaillieren und der Bauleitung
zur Freigabe vorzulegen.
Hierbei ist eine Prüffrist des AGs / Fachingenieurs
von 10 Arbeitstagen und 2 Prüfdurchläufen zu
berücksichtigen. Erstellung der prüffähigen
Montageplanung einschl. Ausarbeitung von
prüffähigen statischen Konstruktionsnachweisen für
sämtliche Leistungen dieses
Leistungsverzeichnisses. Vorlage als Papierpause und
CAD-Datei (dwg / dxf) in 2-facher Ausfertigung
bei der Bauleitung des AG.
Aus den Darstellungen der Konstruktionszeichnungen
müssen Konstruktion, Maße, Einbau,
Befestigung und Anschlüsse der Bauteile hervorgehen.
Die Konstruktionszeichnungen sind im
Maßstab 1:50 - 1:1 vorzulegen. In den
Konstruktionszeichnungen sind die dazugehörigen
Detailpunkte zu kennzeichnen.
Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die
vom AN vorgelegten Pläne und Zeichnungen
mit einem Genehmigungsvermerk für die Ausführung
freigegeben sind.
Die Leistung der Technischen Bearbeitung -
Montageplanung des AN - ist als Pauschale in einer
separaten Leistungsposition gemeinsam mit der
Revisionsplanung anzubieten.
3.6 Ausführung
Der Baustelleneinrichtungsplan wurde grundsätzlich
abgestimmt und ist als Rahmenplan
anzusehen. Baustelleneinrichtungs-Flächen, die andere
AN benötigen, sind bei der Planung der
Baustellenlogistik vom Bieter zu berücksichtigen.
Sofern nicht anders vermerkt, verstehen sich die
ausgeschriebenen Konstruktionen immer
einschließlich Lieferung und Montage.
Sie sind nach den vom AG frei gegebenen
Konstruktionszeichnungen und Berechnungen fach- und
sachgerecht herzustellen.
Die Rohbautoleranzen richten sich nach DIN 18 201, DIN
18 202 (Tabelle 1, Zeile 6; Tabelle 3 Zeile 7),
DIN 18 203.
Die Gestellung eines Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinators gemäß der
Baustellenverordnung
während der gesamten Bauzeit erfolgt
eigenverantwortlich durch den AG.
Die Kosten hierfür trägt der AG. Die Wahrnehmung der
Bauherrenpflichten gemäß § 3 (3)
Baustellenverordnung für die Ausführungsphase,
einschließlich der Erstellung eines Sicherheits- und
Gesundheitsplanes (SiGePlan) für die Ausführungsphase,
erfolgt durch den Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator seitens des AG.
Während der Realisierungsphase werden die Interessen
des AG sachlich und fachlich durch die
Bauleitung sowie durch die beauftragten Architekten,
Ingenieure und Fachingenieure vertreten.
Sämtliche zur Ausführung der Arbeiten ggf.
erforderlichen Innengerüste sind in die Angebotspreise
mit
einzukalkulieren. Das gesamte Außengerüst wird durch
den Rohbauer gestellt.
Baubesprechungen:
Zur Abstimmung aller Interessen der Parteien werden
regelmäßige Baubesprechungen durchgeführt.
Der AG wird hierbei durch seine bevollmächtigten
Vertreter sowie durch die beauftragten Architekten,
Ingenieure und Fachingenieure vertreten. Der AN
verpflichtet
sich an diesen Besprechungen teilzunehmen.
Bauberichte:
Bautagesberichte mit allen für die Vertragsabwicklung
relevanten Angaben sind vom AN täglich zu
führen und dem AG oder seinem Vertreter vorzulegen.
Form und Systematik der Berichte sind vor Beginn der
Ausführung mit dem AG abzustimmen.
Die komplette Unterlage ist mit der
Projektdokumentation zu übergeben.
3.7 Bietererklärung
Die Anforderungen sämtlicher Vorbemerkungen zur
leistungsbeschreibung sind bei der Preisermittlung
berücksichtigt worden. Die Abgabe meines Angebotes
gilt gleichzeitig als Erklärung, dass ich mich in
erforderlichem Umfang über
kostenrelevante Ausführungsdetails informiert habe,
die Leistungsbeschreibung von mir akzeptiert
und ausreichend sicher für die Übernahme
dervertraglich festgelegten Gewährleistungsfrist
angesehen wird.
3. Allgemeine Hinweise zur Angebotserstellung:
00 Baustelleneinrichtung
00
Baustelleneinrichtung
BAUSTELLENEINRICHTUNG
TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
Für die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden
Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils
neuesten
gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der
Technik
anzuwenden, insbesondere die nachfolgend genannten:
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten aller Art
ASR 45/1-6 Tagesunterkünfte auf Baustellen
ASR 47/1-5,5 Waschräume auf Baustellen
ASR 48/1,2 Toiletten auf Baustellen
FW BOA 4/185 Arbeitsschutzvorkehrungen bei Bauarbeiten
im Winter
BPD BOA 16/82 Baulärm
VBG 4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
VGB 35 Bauaufzüge
VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von
Starkstromanlagen mit Nennspannung
bis 1000 V
VDE 0105 Teil 1 Bestimmungen für den
Betrieb von Starkstromanlagen
STVO § 45,6 sowie Vorschriften der Straßenverkehrs-/
Straßenbaubehörde
- Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaft, Hamburg, insbesondere VBG 35 -
VBG 37
- Arbeitsstättenverordnung insbesondere § 45 bis 49,
mit ergänzenden Arbeitsstättenrichtlinien und
Verordnungen
- Sondervorschriften der FHH für den Landschafts- und
Umweltschutz
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
Das Gewerk Baustelleneinrichtung umfaßt die
Lieferung, die
Vorhaltung und Unterhaltung von
Baubetriebseinrichtungen für
die Ausführung der Trockenbauarbeiten, sowie
Sozialeinrichtungen, welche sämtliche am Bau
beteiligten
Gewerken für die Mitbenutzung zur Verfügung gestellt
werden,
für die Dauer der gesamten Bauzeit und Erfordernis der
Baumaßnahme.
2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG
Zeichnungen der Architekten
3.0 AUSFÜHRUNG
3.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Der Auftragnehmer des Gewerkes Trockenbauarbeiten
haftet
als Bauhauptgewerk gegenüber dem Auftraggeber für alle
sich
evtl. an Ver- und Entsorgungseinrichtungen,
öffentlichen und
privaten Verkehrsflächen und Einrichtungen wie
- Belag öffentlicher Wege und nichtöffentlicher
Flächen
- Straßenbeläge
- Verkehrsschilder im Baustellenbereich
ergebenen Schäden.
Er ist verpflichtet, nicht vermeidbare Schäden
umgehend im
Einvernehmen mit dem Auftraggeber zu beseitigen bzw. zu
seinen Lasten fachgerecht beseitigen zu lassen.
Er ist verpflichtet, vor Beginn der
Baustelleneinrichtung mit dem
Auftraggeber eine Zustandsaufnahme der Verkehrsflächen,
Grünanlagen und sonstigen Einrichtungen durchzuführen.
3.2 ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG
Der Auftragnehmer des Gewerkes Trockenbauarbeiten
liefert
einen Baustelleneinrichtungsplan zur Abstimmung und
Feststellung in dreifacher Ausfertigung. Unterkünfte,
Lagerräume und Bauzäune sollen einheitlich gestrichen
und
konzentriert aufgestellt werden. Das Übernachten auf
der
Baustelle und in Baustellenunterkünften ist verboten !
3.3 KRANSTELLUNG
Die Kranstellung und der Betrieb einschl. Anzahl und
Dimensionierung obliegt dem Bieter.
3.4 VORHALTUNG DER BAUSTELLENEINRICHTUNG
Die Vorhaltung der Baustelleneinrichtung erfolgt für
die gesamte
Dauer der Baumaßnahme.
Teile der Baustelleneinrichtung, welche im Verlauf der
Bauzeit
umgesetzt werden müssen, werden in den Positionen des
Leistungsverzeichnisses nicht besonders erfaßt.
Soweit Baustelleneinrichtungen nicht mehr benötigt
werden und
vor Ablauf der Gesamtvorhaltungsfrist abgebaut werden
können, geschieht dies in Abstimmung und auf Anweisung
der
Bauleitung.
Während des Winters ist der Baustellenbereich einschl.
der
Verkehrsflächen von Eis und Schnee zu räumen und zu
streuen.
3.5 BAUWASSER UND BAUSTROM
Der Bauherr liefert den Erforderlichen
Baustromanschluss. Für
die Bauwasser- und Baustromanschlüsse übernimmt der
Auftragnehmer der Trockenbauarbeiten als
Bauhauptgewerk für
die Zeit der Vorhaltung die Wartung; bei den
Bauwasseranschlüssen zusätzlich die Sicherung gegen
Einfrieren während der kalten Jahreszeit. Er haftet
für alle
Schäden, die während der Zeit der Vorhaltung durch
Bauwasser
oder Strom entstehen.
Die Kosten des Verbrauchs von Strom und Wasser trägt
der Auftraggeber. Die Anschlussstellung, notwendige
Antragsstellungen, die Herstellung der Anschlüsse in
dem
geforderten und erforderlichen Umfang, die
Sicherstellung der
Verbrauchserfassung, die nachvollziehbare Aufstellung
der
Verbrauchsmengen sowie eine prüfbaren Abrechnung der
Verbrauchskosten ist Sache des Auftragnehmers.
3.7 SCHUTZEINRICHTUNGEN
Die gemeinsamen Schutzeinrichtungen zur Sicherung der
Arbeitsplätze und Verkehrswege auf der Baustelle wie
Abdeckung von Öffnungen, Seitenschutzanlagen etc.,
sind für
die gesamte Bauzeit - unbeschadet der Verantwortung
anderer
Unternehmer- für die Sicherung der Arbeitsplätze,
welche deren
Beschäftigte benutzen -durch das Bauhauptgewerk
(Trockenbau) als Nebenleistung zu liefern,
herzustellen, vor-
und instandzuhalten und später zu beseitigen. Die auf
der
Baustelle Beschäftigten sind für die Dauer der
Trockenbauarbeiten mit vorschriftsmäßigen
Kopfschutzmitteln
(Schutzhelmen, Schutzkappen) auszurüsten.
3.8 GLIEDERUNG ORTSFESTER EINRICHTUNGEN
Die Baustellenunterkünfte sind als Raumzellen mit
gebrauchsfertiger Ausstattung zu liefern und
konzentriert auf
der Baustellenfläche in Abstimmung mit der Bauleitung
und dem
Auftraggeber aufzustellen.
3.9 MATERIALTRANSPORTE
Stellflächen für Wechselbehälter der Schuttabfuhr sind
bei der
Baustelleneinrichtung für sämtliche Gewerke in
Abstimmung mit
dem Auftraggeber einzuplanen.
3.10 BAULEITUNG
Der AN Trockenbauarbeiten benennt der AG vor Baubeginn
schriftlich einen Projektleiter und stellt den
verantwortlichen
Bauleiter gemäß Landesbauordnung.
3.10 BAUTAGEBUCH
Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer,
vertreten durch
den Polier, ein Bautagebuch für die Bauleitung mit den
täglichen
Eintragungen in Bezug auf das Bauvorhaben zu führen.
3.11 BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG
Für die Erbringungen der beschriebenen Leistungen sind
nach
Auftragserteilung alle Anmeldungen,
Genehmigungsverfahren,
Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und
Gesuche
einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und
Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den
Behörden, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der AG
fallen,
Sache des Auftragnehmers. Die von den zuständigen
Behörden
zu genehmigen Unterlagen hat der Auftragnehmer zu
fertigen.
Vollmachten zur Genehmigungsbeantragung werden vom
Auftraggeber ausgestellt.
4.0 NEBENLEISTUNGEN
4.1 METERRISS
Das Anlegen von Meterrissen in ausreichender Anzahl
für alle
Gewerke ist Sache des AN Trockenbauarbeiten. Die
Festlegung
der Lage und der Anzahl der Meterrisse erfolgt in
Abstimmung
mit der Bauleitung.
4.2 HÖHENFESTPUNKT
Die Höhenfestpunkte sind durch Schraubbolzen
unverrückbar
an mehreren Stellen nach Abstimmung mit der Bauleitung
zu
fixieren. Auch das Setzen der Höhenfestpunkte in
ausreichender Anzahl gilt als Nebenleistung.
4.4 WEITERE NEBENLEISTUNGEN
- Liefern des Baustelleneinrichtungsplans 5-fach
- Unterhalten und Reinigen der Baustelleneinrichtung
sowie der
öffentlichen und privaten Verkehrsflächen im
Baustellenbereich
soweit dies nach VOB zu den Nebenleistungen der
Rohbauarbeiten gehört.
Hinweis:
Darüber hinausgehende Leistungen der Baureinigung für
andere am Bau beteiligte Gewerke werden im
Umlageverfahren
dem Auftragnehmer der Rohbauarbeiten ersetzt.
- Herstellen und Unterhalten von Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen innerhalb des Gebäudes und
auf dem
Baugrundstück soweit diese im Leistungsverzeichnis
nicht
erfaßt sind
- Beseitigung von Schnee und Eis im Baustellenbereich
- Wiederherstellung von für Baustelleneinrichtung und
Baudurchführung beanspruchten Flächen und Bauteilen in
den
vorgefundenen Zustand, soweit nicht anders lautende
Bestimmungen in der Beschreibung von Einzelleistungen
entgegen stehen.
5.0 HINWEISE FÜR DIE PREISBILDUNG
Die Einheitspreise für sämtliche im
Leistungsverzeichnis
aufgeführten Bauleistungen beinhalten die
Verpflichtung für die
Lieferung, Ausführung, Vorhaltung, Unterhaltung, Abbau,
Transport des für die Leistung geforderten Materials
einschl.
Lohn- und Stoffkosten, auch wenn vorbezeichnete
Einzelvorgänge in den Positionen des
Leistungsverzeichnisses
nicht für jede Position wiederholt werden. Der für eine
geforderte Leistung angegebene Einheitspreis
bezeichnet in
jedem Fall die gebrauchsfertige Herstellung der
geforderten
Leistung am Arbeitsplatz bzw. am Einbauort.
Der AN hat sich bei der einer eingehenden
Ortsbesichtigung
über die für die Erbringung der Leistungen relevanten
Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen
die in
der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart
und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich
gem.
VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit
Abgabe des
Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der
geplanten
Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder
zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich
beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen.
Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende
Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die
Verwendung
von schadstoffarmen Materialien sowie eine den
gesetztlichen
Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen
Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von
anfallenden
Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG
vorzulegen.
Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind
einzuhalten.
Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner
Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und
fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu
benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als
Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur
Verfügung
steht.
Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer,
vertreten durch
den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das
Gewerk mit
den täglichen Eintragungen in Bezug auf das
Bauvorhaben zu
führen und der Bauleitung des AG wöchentlich
auszuhändigen.
Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle,
Ausführung,
Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und
Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen.
Der AN hat für jeden Arbeitstag Arbeitsberichte mit
Angaben
über die Ausführungsbedingungen, die ausgeführten
Arbeiten,
die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter und deren
Qualifikation
anzufertigen und der Bauleitung wöchentlich
auszuhändigen.
Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an
wöchentlich
terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und
fachkundigen Vertreter teilzunehmen.
Die AG schließt zu Lasten des AN eine
Bauwesenversicherung
ab.
Der Verbrauchskosten für Bauwasser und -strom sowie die
Erstellungs- und Aufstellungskosten der
Baustellenbeschilderung trägt der Auftraggeber.
AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen.
Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen.
6.0 TERMINE
Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG
erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten
Fassung.
HINWEIS:
bei der Fläche handelt es sich um eine bestehende
Gewerbefläche, welche nun auszubauen ist. In der
Gewerbefläche befindliche Abwasser und
Trinkwasserleitungen
können in Abstimmung mit der Bauleitung für die
Nutzung als
Bauwasser und Abwasser herangezogen werden.
Entsprechende Bauwasserzähler sind als Zwischenzahler
vorzuhalten und zu warten!
BAUSTELLENEINRICHTUNG
01 Gerüstbauarbeiten
01
Gerüstbauarbeiten
TROCKENBAUARBEITEN
GERÜSTARBEITEN
TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
Für die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden
Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils
neuesten
gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der
Technik
anzuwenden, insbesondere die nachfolgend genannten:
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder
Art
DIN 18 451 Gerüstarbeiten
DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste
VBG 37 Bauarbeiten
UVV Arbeits- und Schutzgerüste
- Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaft
Öffentlichrechtliche Vorschriften zur Verkehrssicherung
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
Die Leistung umfaßt das Einrüsten von den zu
erstellenden
Gebäuden, sowie das Vor- und Unterhalten der gestellten
Gerüste.
2.0 GRUNDLAGE DER LEISTUNGSERMITTLUNG
Zeichnungen des Architekten
3.0 AUSFÜHRUNG
3.1 BAUART UND VERWENDUNG DER GERÜSTE
Bauart: Stahlrohr-Rahmengerüst
Verwendung: Arbeits-und Schutzgerüst
Gerüstgruppe: Klasse III
Belastung: 2,0 kN/m2
Belagsbreite: 0,80 m für Gerüst Klasse III
Auslage: vollständig in sämtlichen Arbeitsebenen und
Auslagen
Raumhöhe von OKRF EG bis UK Decke ZG: bis 6,5 m i.M.
3.2 VERKEHRSICHERUNG
Von den Gerüstarbeiten betroffene Flächen und
angrenzende,
öffentliche und nichtöffentliche Verkehrsflächen sind
während
der Gerüstbauzeiten sichtbar und weiträumig
abzusperren.
3.3 GEBRAUCH DURCH FREMDGEWERKE
Vor Nutzung der Gerüste durch Fremdgewerke sind
förmliche
Einweisungen und Übergaben durchzuführen.
3.4 VERANKERUNGEN
Die Verankerungen der Gerüste werden in Absprache mit
dem
Auftragnehmer der Rohbauarbeiten festgelegt.
Beschädigungen, welche während der Zeiten des Auf- und
Abbaus der Gerüste am Gebäudebestand entstehen, werden
zu
Lasten des Auftragnehmers beseitigt.
3.5 AUSSENANLAGEN
Vermeidbare Schäden, welche während der Phasen des Auf-
und Abbaus des Gerüstes an den Außenanlagen entstehen,
werden zu Lasten des Auftragnehmers beseitigt. Der
Zustand
der Außenanlagen wird vor Ausführungsbeginn
aufgenommen.
3.6 BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG
Alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren,
Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und
Gesuche
einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und
Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den
Behörden sind Sache des Auftragnehmers, soweit diese
nicht
durch den AG beigestellt werden. Die von den
zuständigen
Behörden zu genehmigen Unterlagen hat der
Auftragnehmer zu
fertigen. Vollmachten zur Genehmigungsbeantragung
werden
vom Auftraggeber ausgestellt.
4.0 NEBENLEISTUNGEN
4.1 Nachweis der Standsicherheit und Tragfähigkeit der
Gerüste
einschl. Veranlassung der bauaufsichtlichen Prüfung -
soweit
erforderlich - nach Aufforderung durch den
Auftraggeber.
4.2 Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume
sind,
soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt
werden können, durch den Auftragnehmer zu beschaffen.
4.3 Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im
LV erfaßt.
4.4 Beantragen behördlicher Genehmigungen
5.0 HINWEISE ZUR PREISBILDUNG
Die Gerüste werden in Abstimmung nach Maßgabe des
Baufortschritts hergestellt. Die Abrechnung erfolgt
unter
Berücksichtigung der Standzeit im Bereich der einzelnen
Abschnitte.
Die Einheitspreise der im Leistungsverzeichnis
aufgeführten
Leistungen beinhalten die gebrauchsfertige Leistung
einschl.
Lieferung, Montage, Vorhaltung, Unterhaltung,
Demontage,
Abfallbeseitigung, Endreinigung und Nachbesserung von
Beschädigungen, soweit im Leistungsverzeichnis keine
anders
lautenden Ansätze für die Preisbildung aufgeführt sind.
Der AN hat sich bei der einer eingehenden
Ortsbesichtigung
über die für die Erbringung der Leistungen relevanten
Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen
die in
der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart
und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich
gem.
VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit
Abgabe des
Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der
geplanten
Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder
zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich
beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen.
Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende
Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die
Verwendung
von schadstoffarmen Materialien sowie eine den
gesetztlichen
Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen
Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von
anfallenden
Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG
vorzulegen.
Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind
einzuhalten.
Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner
Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und
fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu
benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als
Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur
Verfügung
steht.
Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer,
vertreten durch
den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das
Gewerk mit
den täglichen Eintragungen in Bezug auf das
Bauvorhaben zu
führen und der Bauleitung des AG wöchentlich
auszuhändigen.
Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle,
Ausführung,
Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und
Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen.
Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an
wöchentlich
terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und
fachkundigen Vertreter teilzunehmen.
Die AG schließt zu Lasten des AN eine
Bauwesenversicherung
ab.
Der Verbrauchskosten für Bauwasser und -strom sowie die
Erstellungs- und Aufstellungskosten der
Baustellenbeschilderung trägt der Auftraggeber.
AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen.
Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen.
6.0 TERMINE
Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG
erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten
Fassung.
TROCKENBAUARBEITEN
01.__. 1 Innengerüst Erdgeschoss Innengerüst, als Flächengerüst, Erdgeschoss,
2-geschossiger Bereich entlang PR-Fassade
Arbeitsgerüst als flächenorientiertes Standgerüst,
Lastklasse 3 ( 2KN/m² ),
Gerüstbelagsebene bis ca. 4,50 m oberhalb OKRB
mit Seitenschutz, inkl. Auf- und Abbau.
Arbeitsebene ca. 400 x 500 cm
Gebrauchsüberlassung / Vorhaltung : 9 KW
01.__. 1
Innengerüst Erdgeschoss
1,00
psch
01.__. 2 Zulage Gerüstkosten für die längere Standzeit des Gerüst aus Zulage Gerüstkosten für die längere Standzeit des
Gerüst aus
Vorposition pro 1 KW
01.__. 2
Zulage Gerüstkosten für die längere Standzeit des Gerüst aus
1,00
psch
03 Trockenbauarbeiten
03
Trockenbauarbeiten
TROCKENBAUARBEITEN
TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
Für die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden
Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils
neuesten
gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der
Technik
anzuwenden, insbesondere die nachfolgend genannten:
DIN 18 350 - Putz- und Stuckarbeiten ( als trockene
Bauweise )
- die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft
VOB Teil A, Teil B, Teil C
Örtliche Baubestimmungen/Landesbauordnung
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
Trockenbauarbeiten
2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG
Zeichnungen des Architekten
3.0 AUSFÜHRUNG
Für die Ausführung der Trockenbauarbeiten gilt die
VOB, Teil
C, DIN 18 350, sowie die jeweils ergänzenden
Vorschriften,
Normen und Herstellerrichtlinien in jeweils neuster
Fassung.
Es ist Sache des Auftragnehmers, alle evtl.
Untergrundmängel
vor Ausführung seiner Leistung zu beanstanden.
Alle Oberflächen von Wand- und Deckenkonstruktionen
sind in
planebener, exact fluchtgerechter und malerfertiger
Oberfläche
herzustellen.
Plattenstöße dürfen nach einer malertechnischen
Endbehandlung nicht mehr sichtbar sein.
Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind so
auszuführen, daß
auftretende Krafteinflüsse schadlos in jede Richtung
aufgenommen werden können.
Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch
die
Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt
werden.
Abhänger, Verschraubungen und horizontale
Tragkonstruktionen müssen entweder aus feuerverzinktem
Stahl oder einer Aluminiumlegierung bestehen, soweit im
Leistungsverzeichnis nicht anders festgelegt.
Behördliche Genehmigung
Alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren,
Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und
Gesuche
einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und
Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den
Behörden sind Sache des Auftragnehmers.
Die von den zuständigen Behörden zu genehmigen
Unterlagen
hat der Auftragnehmer zu fertigen. Vollmachten zur
Genehmigungsbeantragung werden vom Auftraggeber
ausgestellt.
4.0 NEBENLEISTUNGEN
Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume
sind,
soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt
werden können, durch den Auftragnehmer zu beschaffen.
Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im LV
erfaßt
Beantragen behördlicher Genehmigungen
Überfahrtsgebühren für öffentliche Wege
Bemusterung der Einbauteile zur Festlegung durch den AG
5.0 HINWEIS FÜR DIE PREISBILDUNG
Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle
Leistungen
und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der
geforderten Bauleistung einschl. Herstellung,
Lieferung,
Transport an die Einbaustellen, Verwendung von
Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen.
Der AN hat sich bei der einer eingehenden
Ortsbesichtigung
über die für die Erbringung der Leistungen relevanten
Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen
die in
der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart
und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich
gem.
VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit
Abgabe des
Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der
geplanten
Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder
zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich
beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen.
Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende
Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die
Verwendung
von schadstoffarmen Materialien sowie eine den
gesetztlichen
Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen
Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von
anfallenden
Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG
vorzulegen.
Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind
einzuhalten.
Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner
Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und
fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu
benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als
Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur
Verfügung
steht.
Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer,
vertreten durch
den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das
Gewerk mit
den täglichen Eintragungen in Bezug auf das
Bauvorhaben zu
führen und der Bauleitung des AG wöchentlich
auszuhändigen.
Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle,
Ausführung,
Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und
Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen.
Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an
wöchentlich
terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und
fachkundigen Vertreter teilzunehmen.
Der AG schließt zu Lasten des AN eine
Bauwesenversicherung
ab
AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen.
Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen.
6.0 TERMINE
Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG
erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten
Fassung.
TROCKENBAUARBEITEN
03.01 Wände
03.01
Wände
03.02 Decken
03.02
Decken
03.03 Sonstiges
03.03
Sonstiges
09 Innentüren und Zargen
09
Innentüren und Zargen
TISCHLERARBEITEN / TÜREN UND ZARGEN
TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
Für die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden
Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils
neuesten
gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der
Technik
anzuwenden, insbesondere die nachfolgend genannten:
VOB Teil A, Teil B, Teil C
Örtliche Baubestimmungen/Landesbauordnung
DIN 18 355 Tischlerarbeiten
DIN 18 357 Beschlagarbeiten
DIN 18 363 Anstricharbeiten
- Empfehlungen der Berufsgenossenschaft
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
Die ausgeschriebene Leistung umfaßt die Lieferung und
den Einbau von:
- Holzumfassungszargen
- Türblättern aus Holz
- Beschlägen und Griffen
2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG
Zeichnungen des Architekten
3.0 AUSFÜHRUNG
Für die Ausführung der Tischlerarbeiten gilt die VOB
Teil C,
DIN 18 355 - Tischlerarbeiten -, sowie die ergänzenden
Normen, Richtlinien und Herstellervorschriften in der
jeweilsneuesten Fassung.
Die Klassifizierung der Innentürelemente erfolgt nach
den Güte-
und Prüfbestimmungen für Innentüren aus Holz und
Holzwerkstoffen RAL-RG 426, einschl. der
Einsatzempfehlungen für Innentüren, herausgegeben von
der
Gütegemeinschaft für Innentüren in Gießen.
Bei Verglasungen, die in den Auftragsbereich der
Tischlerarbeiten fallen, sind zusätzlich zu den
entsprechenden
DIN-Bestimmungen auch die Vorschriften der
Isolierglashersteller zu beachten.
Soweit Detailskizzen und Ansichtspläne dem
Leistungsverzeichnis beiliegen, dienen diese der
Darstellung der
Teilungen und Öffnungsarten etc. als Anhalt für die
Angebotsbearbeitung.
Nach Auftragserteilung sind vom AN auf Anforderung
Detailzeichnungen der Hauptpositionen i. M. 1:1 bzw.
1:10
anzufertigen und in 3-facher Ausfertigung der
Bauleitung zur
Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Eine separate
Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Nach Auftragserteilung und vor Bestellung/Ausführung
sind alle
Bauteile zu bemustern und von der AG zur Ausführung
freizugeben. Eine separate Vergütung hierfür erfolgt
nicht.
Alle Beschlagteile sind nach den Vorschriften der
Herstellerfirmen einzubauen.
Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigungen
und Verunreinigungen durch entsprechende Massnahmen zu
schützen.
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar
herzurichten. Schlösser, Getriebe, Schliessfallen,
Riegel,
Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und
zu ölen.
Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, dass sie die
Funktion
der Elemente auf Dauer sicherstellen. Sie müssen einen
ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen.
Behördliche Genehmigung
Für die Erbringungen der beschriebenen Leistungen sind
nach
Auftragserteilung alle Anmeldungen,
Genehmigungsverfahren,
Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und
Gesuche
einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und
Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den
Behörden, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der AG
fallen,
Sache des Auftragnehmers. Die von den zuständigen
Behörden
zu genehmigen Unterlagen hat der Auftragnehmer zu
fertigen.
Vollmachten zur Genehmigungsbeantragung werden vom
Auftraggeber ausgestellt.
4.0 NEBENLEISTUNGEN
Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume
sind,
soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt
werden können, durch den Auftragnehmer zu beschaffen.
Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im LV
erfaßt
Bemusterung der Einbauteile zur Festlegung durch den AG
5.0 HINWEIS FÜR DIE PREISBILDUNG
Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle
Leistungen
und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der
geforderten Bauleistung einschl. Herstellung,
Lieferung,
Transport an die Einbaustellen, Verwendung von
Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen.
Der AN hat sich bei der einer eingehenden
Ortsbesichtigung
über die für die Erbringung der Leistungen relevanten
Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen
die in
der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart
und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich
gem.
VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit
Abgabe des
Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der
geplanten
Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder
zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich
beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen.
Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende
Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die
Verwendung
von schadstoffarmen Materialien sowie eine den
gesetztlichen
Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen
Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von
anfallenden
Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG
vorzulegen.
Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind
einzuhalten.
Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner
Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und
fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu
benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als
Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur
Verfügung
steht.
Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer,
vertreten durch
den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das
Gewerk mit
den täglichen Eintragungen in Bezug auf das
Bauvorhaben zu
führen und der Bauleitung des AG wöchentlich
auszuhändigen.
Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle,
Ausführung,
Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und
Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen.
Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an
wöchentlich
terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und
fachkundigen Vertreter teilzunehmen.
Der AG schließt zu Lasten des AN eine
Bauwesenversicherung
ab.
AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen.
Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen.
6.0 TERMINE
Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG
erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten
Fassung.
TISCHLERARBEITEN / TÜREN UND ZARGEN
09.01 Stahlzargen
09.01
Stahlzargen
09.02 Türblätter
09.02
Türblätter
09.03 Sonstiges
09.03
Sonstiges