Ausbauarbeiten - Trockenbauarbeiten
Cafe Goldkind HH
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Projektbeschreibung Das Bauvorhaben Baufeld 84 umfasst ein Ensemble von 8 Gebäuden mit Wohn- und Gewerbenutzung, im Hamburger Stadtteil Hafencity, mit gemeinsamer Tiefgarage. Neben freifinanzierter, wie geförderter Wohnnutzung enthalten die Teilbaufelder 84a und 84b auch Büro- und Gewerbeflächen. Insgesamt entstehen in dem Projekt 233 Wohneinheiten. Es handelt sich bei den Wohnungen und dem Gewerbe um Flächen, die zur Vermietung vorgesehen sind. Die Ausschreibung bezieht sich auf ein Gastrofläche über zwei Ebenen, EG und Zwischengeschoss mit Galerieebene.
1. Projektbeschreibung
3. Allgemeine Hinweise zur Angebotserstellung: 3.1 Allgemein Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtliche Situation, sowie Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der anzubietenden Leistungen durch Einsichtnahme in die bereitgestellten Planungsunterlagen und Gutachten umfassend zu informieren. Eine Besichtung der Örtlichkeit vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich. Der Bieter bescheinigt durch die Abgabe des Angebotes, dass er der Informationspflicht nachgekommen ist und somit keine Unklarheiten bezüglich der Baumaßnahme und Abwicklung der Arbeiten bestehen. Nachforderungen, die auf mangelnde Information zurückzuführen sind, oder so begründet werden, können nicht anerkannt werden. 3.2 Nebenangebote Nebenangebote sind zugelassen. 3.3  Hinweise zur Planung Die Leistungsbeschreibung erläutert die Gestaltung, die geforderten Konstruktionsprinzipien sowie den Umfang der auszuführenden Arbeiten. Die technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung sowie die formale Gestaltung und Profilgebung stellen qualitative Mindestanforderungen dar und sind verbindlich. Die konstruktive Detailausführung ist dem Bieter unter Verwendung eigener Erfahrung und der betriebseigenen Verfahrensweise freigestellt, soweit sich daraus keine Auswirkungen auf die vorgegebene Gestaltung ergeben. 3.4 Benennung der vom Bieter kalkulierten Hersteller, Fabrikate und Produkte In der Ausschreibung bzw. der Planung sind verschiedentlich Qualitätsstandards und geplante technische Systeme beschrieben und definiert. Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Marken bzw. Firmenbezeichnungen spiegelt den Standard des AG wieder und sind eine für alle Bieter einheitliche Kalkulationsgrundlage. Die Prüfungs- und Hinweispflicht hinsichtlich der Eignung der ausgeschriebenen Produkte bleibt uneingeschränkt beim Bieter. Im Falle von Fabrikats- und Typenbenennung gilt grundsätzlich "oder gleichwertig". Dem Bieter ist es somit gestattet, unter Einhaltung alle Produkteigenschaft, gleichwertige Fabrikate anzubieten. Die Fabrikatsnennungen sind insoweit ausschließlich als Vorschlag anzusehen. Wird von den genannten Fabrikaten und Typen abgewichen, ist das angebotene Fabrikat sowie der Typ vom Bieter zwingend anzugeben. Bei gleichwertig angebotenen Produkten ist die Gleichwertigkeit durch den Bieter ausführlich zu beschreiben und mit schlüssigen Nachweisen zu belegen. Der Bieter hat die von ihm gewählten und der Kalkulation zugrunde liegenden Hersteller / Typen in eine Liste zwingend einzutragen. Alle später sichtbaren Bauteile sind mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf zum geplanten Ausführungszeitraum dem AG kurzfristig und ohne Mehrkosten vorzustellen. Die Verantwortung und Gewährleistung für die Haltbarkeit und Funktionsfähigkeit und grundsätzliche Eignung aller Materialien liegt auch im Falle vom Bieter vorgegebenen bzw. in der Ausschreibung benannter Fabrikate immer beim Bieter. 3.5 Montageplanung des AN Rechtzeitig vor Baubeginn sind vom AN unter Berücksichtigung seiner Liefer- und Fertigungsfristen Konstruktionszeichnungen, Beschreibungen und Bemessungsnachweise von allen Bauteilen vorzulegen. Alle Bauteile sind zu detaillieren und der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. Hierbei ist eine Prüffrist des AGs / Fachingenieurs von 10 Arbeitstagen und 2 Prüfdurchläufen zu berücksichtigen. Erstellung der prüffähigen Montageplanung einschl. Ausarbeitung von prüffähigen statischen Konstruktionsnachweisen für sämtliche Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses. Vorlage als Papierpause und CAD-Datei (dwg / dxf) in 2-facher Ausfertigung bei der Bauleitung des AG. Aus den Darstellungen der Konstruktionszeichnungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Anschlüsse der Bauteile hervorgehen. Die Konstruktionszeichnungen sind im Maßstab 1:50 - 1:1 vorzulegen. In den Konstruktionszeichnungen sind die dazugehörigen Detailpunkte zu kennzeichnen. Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die vom AN vorgelegten Pläne und Zeichnungen mit einem Genehmigungsvermerk für die Ausführung freigegeben sind. Die Leistung der Technischen Bearbeitung - Montageplanung des AN - ist als Pauschale in einer separaten Leistungsposition gemeinsam mit der Revisionsplanung anzubieten. 3.6 Ausführung Der Baustelleneinrichtungsplan wurde grundsätzlich abgestimmt und ist als Rahmenplan anzusehen. Baustelleneinrichtungs-Flächen, die andere AN benötigen, sind bei der Planung der Baustellenlogistik vom Bieter zu berücksichtigen. Sofern nicht anders vermerkt, verstehen sich die ausgeschriebenen Konstruktionen immer einschließlich Lieferung und Montage. Sie sind nach den vom AG frei gegebenen Konstruktionszeichnungen und Berechnungen fach- und sachgerecht herzustellen. Die Rohbautoleranzen richten sich nach DIN 18 201, DIN 18 202 (Tabelle 1, Zeile 6; Tabelle 3 Zeile 7), DIN 18 203. Die Gestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators gemäß der Baustellenverordnung während der gesamten Bauzeit erfolgt eigenverantwortlich durch den AG. Die Kosten hierfür trägt der AG. Die Wahrnehmung der Bauherrenpflichten gemäß § 3 (3) Baustellenverordnung für die Ausführungsphase, einschließlich der Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsplanes (SiGePlan) für die Ausführungsphase, erfolgt durch den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator seitens des AG. Während der Realisierungsphase werden die Interessen des AG sachlich und fachlich durch die Bauleitung sowie durch die beauftragten Architekten, Ingenieure und Fachingenieure vertreten. Sämtliche zur Ausführung der Arbeiten ggf. erforderlichen Innengerüste sind in die Angebotspreise mit einzukalkulieren. Das gesamte Außengerüst wird durch den Rohbauer gestellt. Baubesprechungen: Zur Abstimmung aller Interessen der Parteien werden regelmäßige Baubesprechungen durchgeführt. Der AG wird hierbei durch seine bevollmächtigten Vertreter sowie durch die beauftragten Architekten, Ingenieure und Fachingenieure vertreten. Der AN verpflichtet sich an diesen Besprechungen teilzunehmen. Bauberichte: Bautagesberichte mit allen für die Vertragsabwicklung relevanten Angaben sind vom AN täglich zu führen und dem AG oder seinem Vertreter vorzulegen. Form und Systematik der Berichte sind vor Beginn der Ausführung mit dem AG abzustimmen. Die komplette Unterlage ist mit der Projektdokumentation zu übergeben. 3.7 Bietererklärung Die Anforderungen sämtlicher Vorbemerkungen zur leistungsbeschreibung  sind bei der Preisermittlung berücksichtigt worden. Die Abgabe meines Angebotes gilt gleichzeitig als Erklärung, dass ich mich in erforderlichem Umfang über kostenrelevante Ausführungsdetails informiert habe, die Leistungsbeschreibung von mir akzeptiert und ausreichend sicher für die Übernahme dervertraglich festgelegten Gewährleistungsfrist angesehen wird.
3. Allgemeine Hinweise zur Angebotserstellung:
00 Baustelleneinrichtung
00
Baustelleneinrichtung
BAUSTELLENEINRICHTUNG TECHNISCHE VORSCHRIFTEN Für die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils neuesten gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden, insbesondere die nachfolgend genannten: DIN 18 299  Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller Art ASR 45/1-6  Tagesunterkünfte auf Baustellen ASR 47/1-5,5  Waschräume auf Baustellen ASR 48/1,2  Toiletten auf Baustellen FW BOA 4/185 Arbeitsschutzvorkehrungen bei Bauarbeiten im Winter BPD BOA 16/82 Baulärm VBG 4   Elektrische Anlagen und Betriebsmittel VGB 35   Bauaufzüge VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannung   bis 1000 V VDE 0105 Teil 1 Bestimmungen für den Betrieb von Starkstromanlagen STVO § 45,6 sowie Vorschriften der  Straßenverkehrs-/ Straßenbaubehörde - Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft, Hamburg, insbesondere VBG 35 - VBG 37 - Arbeitsstättenverordnung insbesondere § 45 bis 49, mit ergänzenden Arbeitsstättenrichtlinien und Verordnungen - Sondervorschriften der FHH für den Landschafts- und Umweltschutz TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG Das Gewerk Baustelleneinrichtung umfaßt die Lieferung, die Vorhaltung und Unterhaltung von Baubetriebseinrichtungen für die Ausführung der Trockenbauarbeiten, sowie Sozialeinrichtungen, welche sämtliche am Bau beteiligten Gewerken für die Mitbenutzung zur Verfügung gestellt werden, für die Dauer der gesamten Bauzeit und Erfordernis der Baumaßnahme. 2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG Zeichnungen der Architekten 3.0 AUSFÜHRUNG 3.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Der Auftragnehmer des Gewerkes Trockenbauarbeiten haftet als Bauhauptgewerk gegenüber dem Auftraggeber für alle sich evtl. an Ver- und Entsorgungseinrichtungen, öffentlichen und privaten Verkehrsflächen und Einrichtungen wie - Belag öffentlicher Wege und nichtöffentlicher    Flächen - Straßenbeläge - Verkehrsschilder im Baustellenbereich ergebenen Schäden. Er ist verpflichtet, nicht vermeidbare Schäden umgehend im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zu beseitigen bzw. zu seinen Lasten fachgerecht beseitigen zu lassen. Er ist verpflichtet, vor Beginn der Baustelleneinrichtung mit dem Auftraggeber eine Zustandsaufnahme der Verkehrsflächen, Grünanlagen und sonstigen Einrichtungen durchzuführen. 3.2  ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG Der Auftragnehmer des Gewerkes Trockenbauarbeiten liefert einen Baustelleneinrichtungsplan zur Abstimmung und Feststellung in dreifacher Ausfertigung. Unterkünfte, Lagerräume und Bauzäune sollen einheitlich gestrichen und konzentriert aufgestellt werden. Das Übernachten auf der Baustelle und in Baustellenunterkünften ist verboten ! 3.3 KRANSTELLUNG Die Kranstellung und der Betrieb einschl. Anzahl und Dimensionierung obliegt dem Bieter. 3.4 VORHALTUNG DER BAUSTELLENEINRICHTUNG Die Vorhaltung der Baustelleneinrichtung erfolgt für die gesamte Dauer der Baumaßnahme. Teile der Baustelleneinrichtung, welche im Verlauf der Bauzeit umgesetzt werden müssen, werden in den Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht besonders erfaßt. Soweit Baustelleneinrichtungen nicht mehr benötigt werden und vor Ablauf der Gesamtvorhaltungsfrist abgebaut werden können, geschieht dies in Abstimmung und auf Anweisung der Bauleitung. Während des Winters ist der Baustellenbereich einschl. der Verkehrsflächen von Eis und Schnee zu räumen und zu streuen. 3.5 BAUWASSER UND BAUSTROM Der Bauherr liefert den Erforderlichen Baustromanschluss.  Für die Bauwasser- und Baustromanschlüsse übernimmt der Auftragnehmer der Trockenbauarbeiten als Bauhauptgewerk für die Zeit der Vorhaltung die Wartung; bei den Bauwasseranschlüssen zusätzlich die Sicherung gegen Einfrieren während der kalten Jahreszeit. Er haftet für alle Schäden, die während der Zeit der Vorhaltung durch Bauwasser oder Strom entstehen. Die Kosten des Verbrauchs von Strom und Wasser trägt der Auftraggeber. Die Anschlussstellung, notwendige Antragsstellungen, die Herstellung der Anschlüsse in dem geforderten und erforderlichen Umfang, die Sicherstellung der Verbrauchserfassung, die nachvollziehbare Aufstellung der Verbrauchsmengen sowie eine prüfbaren Abrechnung der Verbrauchskosten ist Sache des Auftragnehmers. 3.7 SCHUTZEINRICHTUNGEN Die gemeinsamen Schutzeinrichtungen zur Sicherung der Arbeitsplätze und Verkehrswege auf der Baustelle wie Abdeckung von Öffnungen, Seitenschutzanlagen etc., sind für die gesamte Bauzeit - unbeschadet der Verantwortung anderer Unternehmer- für die Sicherung der Arbeitsplätze, welche deren Beschäftigte benutzen -durch das Bauhauptgewerk (Trockenbau) als Nebenleistung zu liefern, herzustellen, vor- und instandzuhalten und später zu beseitigen. Die auf der Baustelle Beschäftigten sind für die Dauer der Trockenbauarbeiten mit vorschriftsmäßigen Kopfschutzmitteln (Schutzhelmen, Schutzkappen) auszurüsten. 3.8 GLIEDERUNG ORTSFESTER EINRICHTUNGEN Die Baustellenunterkünfte sind als Raumzellen mit gebrauchsfertiger Ausstattung zu liefern und konzentriert auf der Baustellenfläche in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Auftraggeber aufzustellen. 3.9 MATERIALTRANSPORTE Stellflächen für Wechselbehälter der Schuttabfuhr sind bei der Baustelleneinrichtung für sämtliche Gewerke in Abstimmung mit dem Auftraggeber einzuplanen. 3.10 BAULEITUNG Der AN Trockenbauarbeiten benennt der AG vor Baubeginn schriftlich einen Projektleiter und stellt den verantwortlichen Bauleiter gemäß Landesbauordnung. 3.10 BAUTAGEBUCH Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer, vertreten durch den Polier, ein Bautagebuch für die Bauleitung mit den täglichen Eintragungen in Bezug auf das Bauvorhaben zu führen. 3.11 BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG Für die Erbringungen der beschriebenen Leistungen sind nach Auftragserteilung alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren, Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und Gesuche einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den Behörden, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der AG fallen, Sache des Auftragnehmers. Die von den zuständigen Behörden zu genehmigen Unterlagen hat der Auftragnehmer zu fertigen. Vollmachten zur Genehmigungsbeantragung werden vom Auftraggeber ausgestellt. 4.0 NEBENLEISTUNGEN 4.1 METERRISS Das Anlegen von Meterrissen in ausreichender Anzahl für alle Gewerke ist Sache des AN Trockenbauarbeiten. Die Festlegung der Lage und der Anzahl der Meterrisse erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung. 4.2 HÖHENFESTPUNKT Die Höhenfestpunkte sind durch Schraubbolzen unverrückbar an mehreren Stellen nach Abstimmung mit der Bauleitung zu fixieren. Auch das Setzen der Höhenfestpunkte in ausreichender Anzahl gilt als Nebenleistung. 4.4 WEITERE NEBENLEISTUNGEN - Liefern des Baustelleneinrichtungsplans 5-fach - Unterhalten und Reinigen der Baustelleneinrichtung sowie der öffentlichen und privaten Verkehrsflächen im Baustellenbereich soweit dies nach VOB zu den Nebenleistungen der Rohbauarbeiten gehört. Hinweis: Darüber hinausgehende Leistungen der Baureinigung für andere am Bau beteiligte Gewerke werden im Umlageverfahren dem Auftragnehmer der Rohbauarbeiten ersetzt. - Herstellen und Unterhalten von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen innerhalb des Gebäudes und auf dem Baugrundstück soweit diese im Leistungsverzeichnis nicht erfaßt sind - Beseitigung von Schnee und Eis im Baustellenbereich - Wiederherstellung von für Baustelleneinrichtung und Baudurchführung beanspruchten Flächen und Bauteilen in den vorgefundenen Zustand, soweit nicht anders lautende Bestimmungen in der Beschreibung von Einzelleistungen entgegen stehen. 5.0 HINWEISE FÜR DIE PREISBILDUNG Die Einheitspreise für sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführten Bauleistungen beinhalten die Verpflichtung für die Lieferung, Ausführung, Vorhaltung, Unterhaltung, Abbau, Transport des für die Leistung geforderten Materials einschl. Lohn- und Stoffkosten, auch wenn vorbezeichnete Einzelvorgänge in den Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht für jede Position wiederholt werden. Der für eine geforderte Leistung angegebene Einheitspreis bezeichnet in jedem Fall die gebrauchsfertige Herstellung der geforderten Leistung am Arbeitsplatz bzw. am Einbauort. Der AN hat sich bei der einer eingehenden Ortsbesichtigung über die für die Erbringung der Leistungen relevanten Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich gem. VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit Abgabe des Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der geplanten Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen. Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die Verwendung von schadstoffarmen Materialien sowie eine den gesetztlichen Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von anfallenden Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG vorzulegen. Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind einzuhalten. Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur Verfügung steht. Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer, vertreten durch den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das Gewerk mit den täglichen Eintragungen in Bezug auf das Bauvorhaben zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich auszuhändigen. Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle, Ausführung, Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen. Der AN hat für jeden Arbeitstag Arbeitsberichte mit Angaben über die Ausführungsbedingungen, die ausgeführten Arbeiten, die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter und deren Qualifikation anzufertigen und der Bauleitung wöchentlich auszuhändigen. Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an wöchentlich terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und fachkundigen Vertreter teilzunehmen. Die AG schließt zu Lasten des AN eine Bauwesenversicherung ab. Der Verbrauchskosten für Bauwasser und -strom sowie die Erstellungs- und Aufstellungskosten der Baustellenbeschilderung trägt der Auftraggeber. AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen. Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen. 6.0 TERMINE Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten Fassung. HINWEIS: bei der Fläche handelt es sich um eine bestehende Gewerbefläche, welche nun auszubauen ist. In der Gewerbefläche befindliche Abwasser und Trinkwasserleitungen können in Abstimmung mit der Bauleitung für die Nutzung als Bauwasser und Abwasser herangezogen werden. Entsprechende Bauwasserzähler sind als Zwischenzahler vorzuhalten und zu warten!
BAUSTELLENEINRICHTUNG
01 Gerüstbauarbeiten
01
Gerüstbauarbeiten
TROCKENBAUARBEITEN GERÜSTARBEITEN TECHNISCHE VORSCHRIFTEN Für die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils neuesten gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden, insbesondere die nachfolgend genannten: DIN 18 299  Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 451 Gerüstarbeiten DIN 4420  Arbeits- und Schutzgerüste VBG 37 Bauarbeiten UVV  Arbeits- und Schutzgerüste - Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft Öffentlichrechtliche Vorschriften zur Verkehrssicherung TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG Die Leistung umfaßt das Einrüsten von den zu erstellenden Gebäuden, sowie das Vor- und Unterhalten der gestellten Gerüste. 2.0 GRUNDLAGE DER LEISTUNGSERMITTLUNG Zeichnungen des Architekten 3.0 AUSFÜHRUNG 3.1  BAUART UND VERWENDUNG DER GERÜSTE Bauart: Stahlrohr-Rahmengerüst Verwendung: Arbeits-und Schutzgerüst Gerüstgruppe: Klasse III Belastung: 2,0 kN/m2 Belagsbreite: 0,80 m für Gerüst Klasse III Auslage:  vollständig in sämtlichen Arbeitsebenen und Auslagen Raumhöhe von OKRF EG bis UK Decke ZG: bis 6,5 m i.M. 3.2 VERKEHRSICHERUNG Von den Gerüstarbeiten betroffene Flächen und angrenzende, öffentliche und nichtöffentliche Verkehrsflächen sind während der Gerüstbauzeiten sichtbar und weiträumig abzusperren. 3.3 GEBRAUCH DURCH FREMDGEWERKE Vor Nutzung der Gerüste durch Fremdgewerke sind förmliche Einweisungen und Übergaben durchzuführen. 3.4 VERANKERUNGEN Die Verankerungen der Gerüste werden in Absprache mit dem Auftragnehmer der Rohbauarbeiten festgelegt. Beschädigungen, welche während der Zeiten des Auf- und Abbaus der Gerüste am Gebäudebestand entstehen, werden zu Lasten des Auftragnehmers beseitigt. 3.5 AUSSENANLAGEN Vermeidbare Schäden, welche während der Phasen des Auf- und Abbaus des Gerüstes an den Außenanlagen entstehen, werden zu Lasten des Auftragnehmers beseitigt. Der Zustand der Außenanlagen wird vor Ausführungsbeginn aufgenommen. 3.6 BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG Alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren, Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und Gesuche einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den Behörden sind Sache des Auftragnehmers, soweit diese nicht durch den AG beigestellt werden. Die von den zuständigen Behörden zu genehmigen Unterlagen hat der Auftragnehmer zu fertigen. Vollmachten zur Genehmigungsbeantragung werden vom Auftraggeber ausgestellt. 4.0 NEBENLEISTUNGEN 4.1 Nachweis der Standsicherheit und Tragfähigkeit der Gerüste einschl. Veranlassung der bauaufsichtlichen Prüfung - soweit erforderlich - nach Aufforderung durch den Auftraggeber. 4.2 Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume sind, soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt werden können, durch den Auftragnehmer zu beschaffen. 4.3 Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im LV erfaßt. 4.4 Beantragen behördlicher Genehmigungen 5.0 HINWEISE ZUR PREISBILDUNG Die Gerüste werden in Abstimmung nach Maßgabe des Baufortschritts hergestellt. Die Abrechnung erfolgt unter Berücksichtigung der Standzeit im Bereich der einzelnen Abschnitte. Die Einheitspreise der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen beinhalten die gebrauchsfertige Leistung einschl. Lieferung, Montage, Vorhaltung, Unterhaltung, Demontage, Abfallbeseitigung, Endreinigung und Nachbesserung von Beschädigungen, soweit im Leistungsverzeichnis keine anders lautenden Ansätze für die Preisbildung aufgeführt sind. Der AN hat sich bei der einer eingehenden Ortsbesichtigung über die für die Erbringung der Leistungen relevanten Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich gem. VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit Abgabe des Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der geplanten Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen. Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die Verwendung von schadstoffarmen Materialien sowie eine den gesetztlichen Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von anfallenden Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG vorzulegen. Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind einzuhalten. Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur Verfügung steht. Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer, vertreten durch den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das Gewerk mit den täglichen Eintragungen in Bezug auf das Bauvorhaben zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich auszuhändigen. Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle, Ausführung, Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen. Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an wöchentlich terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und fachkundigen Vertreter teilzunehmen. Die AG schließt zu Lasten des AN eine Bauwesenversicherung ab. Der Verbrauchskosten für Bauwasser und -strom sowie die Erstellungs- und Aufstellungskosten der Baustellenbeschilderung trägt der Auftraggeber. AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen. Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen. 6.0 TERMINE Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten Fassung.
TROCKENBAUARBEITEN
01.__. 1 Innengerüst Erdgeschoss Innengerüst, als Flächengerüst, Erdgeschoss, 2-geschossiger Bereich entlang PR-Fassade Arbeitsgerüst als flächenorientiertes Standgerüst, Lastklasse 3 ( 2KN/m² ), Gerüstbelagsebene bis ca. 4,50 m oberhalb OKRB mit Seitenschutz, inkl. Auf- und Abbau. Arbeitsebene ca. 400 x 500 cm Gebrauchsüberlassung / Vorhaltung : 9 KW
01.__. 1
Innengerüst Erdgeschoss
1,00
psch
01.__. 2 Zulage Gerüstkosten für die längere Standzeit des Gerüst aus Zulage Gerüstkosten für die längere Standzeit des Gerüst aus Vorposition pro 1 KW
01.__. 2
Zulage Gerüstkosten für die längere Standzeit des Gerüst aus
1,00
psch
03 Trockenbauarbeiten
03
Trockenbauarbeiten
TROCKENBAUARBEITEN TECHNISCHE VORSCHRIFTEN Für die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils neuesten gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden, insbesondere die nachfolgend genannten: DIN 18 350 - Putz- und Stuckarbeiten ( als trockene Bauweise ) - die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft VOB Teil A, Teil B, Teil C Örtliche Baubestimmungen/Landesbauordnung TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1.0  ART UND UMFANG DER LEISTUNG   Trockenbauarbeiten 2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG   Zeichnungen des Architekten 3.0  AUSFÜHRUNG   Für die Ausführung der Trockenbauarbeiten gilt die VOB, Teil C, DIN 18 350, sowie die jeweils ergänzenden Vorschriften, Normen und Herstellerrichtlinien in jeweils neuster Fassung. Es ist Sache des Auftragnehmers, alle evtl. Untergrundmängel vor Ausführung seiner Leistung zu beanstanden. Alle Oberflächen von Wand- und Deckenkonstruktionen sind in planebener, exact fluchtgerechter und malerfertiger Oberfläche herzustellen. Plattenstöße dürfen nach einer malertechnischen Endbehandlung nicht mehr sichtbar sein. Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind so auszuführen, daß auftretende Krafteinflüsse  schadlos in jede Richtung aufgenommen werden können. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden. Abhänger, Verschraubungen und horizontale Tragkonstruktionen müssen entweder aus feuerverzinktem Stahl oder einer Aluminiumlegierung bestehen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders festgelegt. Behördliche Genehmigung Alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren, Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und Gesuche einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den Behörden sind Sache des Auftragnehmers. Die von den zuständigen Behörden zu genehmigen Unterlagen hat der Auftragnehmer zu fertigen. Vollmachten zur Genehmigungsbeantragung werden vom Auftraggeber ausgestellt. 4.0 NEBENLEISTUNGEN Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume sind, soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt werden können, durch den Auftragnehmer zu beschaffen. Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im LV erfaßt Beantragen behördlicher Genehmigungen Überfahrtsgebühren für öffentliche Wege Bemusterung der Einbauteile zur Festlegung durch den AG 5.0 HINWEIS FÜR DIE PREISBILDUNG Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle Leistungen und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der geforderten Bauleistung einschl. Herstellung, Lieferung, Transport an die Einbaustellen, Verwendung von Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen. Der AN hat sich bei der einer eingehenden Ortsbesichtigung über die für die Erbringung der Leistungen relevanten Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich gem. VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit Abgabe des Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der geplanten Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen. Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die Verwendung von schadstoffarmen Materialien sowie eine den gesetztlichen Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von anfallenden Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG vorzulegen. Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind einzuhalten. Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur Verfügung steht. Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer, vertreten durch den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das Gewerk mit den täglichen Eintragungen in Bezug auf das Bauvorhaben zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich auszuhändigen. Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle, Ausführung, Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen. Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an wöchentlich terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und fachkundigen Vertreter teilzunehmen. Der AG schließt zu Lasten des AN eine Bauwesenversicherung ab AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen. Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen. 6.0 TERMINE Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten Fassung.
TROCKENBAUARBEITEN
03.01 Wände
03.01
Wände
03.02 Decken
03.02
Decken
03.03 Sonstiges
03.03
Sonstiges
09 Innentüren und Zargen
09
Innentüren und Zargen
TISCHLERARBEITEN / TÜREN UND ZARGEN TECHNISCHE VORSCHRIFTEN Für die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils neuesten gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden, insbesondere die nachfolgend  genannten: VOB Teil A, Teil B, Teil C Örtliche Baubestimmungen/Landesbauordnung DIN 18 355  Tischlerarbeiten DIN 18 357  Beschlagarbeiten DIN 18 363  Anstricharbeiten - Empfehlungen der Berufsgenossenschaft TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG Die ausgeschriebene Leistung umfaßt die Lieferung und den Einbau von: - Holzumfassungszargen - Türblättern aus Holz - Beschlägen und Griffen 2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG Zeichnungen des Architekten 3.0 AUSFÜHRUNG Für die Ausführung der Tischlerarbeiten gilt die VOB Teil C, DIN 18 355 - Tischlerarbeiten -, sowie die ergänzenden Normen, Richtlinien und Herstellervorschriften in der jeweilsneuesten Fassung. Die Klassifizierung der Innentürelemente erfolgt nach den Güte- und Prüfbestimmungen für Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen RAL-RG 426, einschl. der Einsatzempfehlungen für Innentüren, herausgegeben von der Gütegemeinschaft für Innentüren in Gießen. Bei Verglasungen, die in den Auftragsbereich der Tischlerarbeiten fallen, sind zusätzlich zu den entsprechenden DIN-Bestimmungen auch die Vorschriften der Isolierglashersteller zu beachten. Soweit Detailskizzen und Ansichtspläne dem Leistungsverzeichnis beiliegen, dienen diese der Darstellung der Teilungen und Öffnungsarten etc. als Anhalt für die Angebotsbearbeitung. Nach Auftragserteilung sind vom AN auf Anforderung Detailzeichnungen der Hauptpositionen i. M. 1:1 bzw. 1:10 anzufertigen und in 3-facher Ausfertigung der Bauleitung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Eine separate Vergütung hierfür erfolgt nicht. Nach Auftragserteilung und vor Bestellung/Ausführung sind alle Bauteile zu bemustern und von der AG zur Ausführung freizugeben. Eine separate Vergütung hierfür erfolgt nicht. Alle Beschlagteile sind nach den Vorschriften der Herstellerfirmen einzubauen. Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigungen und Verunreinigungen durch entsprechende Massnahmen zu schützen. Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar herzurichten. Schlösser, Getriebe, Schliessfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und zu ölen. Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, dass sie die Funktion der Elemente auf Dauer sicherstellen. Sie müssen einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen. Behördliche Genehmigung Für die Erbringungen der beschriebenen Leistungen sind nach Auftragserteilung alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren, Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und Gesuche einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den Behörden, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der AG fallen, Sache des Auftragnehmers. Die von den zuständigen Behörden zu genehmigen Unterlagen hat der Auftragnehmer zu fertigen. Vollmachten zur Genehmigungsbeantragung werden vom Auftraggeber ausgestellt. 4.0 NEBENLEISTUNGEN Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume sind, soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt werden können, durch den Auftragnehmer zu beschaffen. Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im LV erfaßt Bemusterung der Einbauteile zur Festlegung durch den AG 5.0 HINWEIS FÜR DIE PREISBILDUNG Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle Leistungen und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der geforderten Bauleistung einschl. Herstellung, Lieferung, Transport an die Einbaustellen, Verwendung von Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen. Der AN hat sich bei der einer eingehenden Ortsbesichtigung über die für die Erbringung der Leistungen relevanten Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich gem. VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit Abgabe des Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der geplanten Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen. Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die Verwendung von schadstoffarmen Materialien sowie eine den gesetztlichen Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von anfallenden Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG vorzulegen. Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind einzuhalten. Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur Verfügung steht. Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer, vertreten durch den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das Gewerk mit den täglichen Eintragungen in Bezug auf das Bauvorhaben zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich auszuhändigen. Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle, Ausführung, Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen. Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an wöchentlich terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und fachkundigen Vertreter teilzunehmen. Der AG schließt zu Lasten des AN eine Bauwesenversicherung ab. AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen. Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen. 6.0 TERMINE Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten Fassung.
TISCHLERARBEITEN / TÜREN UND ZARGEN
09.01 Stahlzargen
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Stahlzargen
09.02 Türblätter
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Türblätter
09.03 Sonstiges
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Sonstiges