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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Vorbemerkungen
## Allgemeine Baubeschreibung ## ## Allgemeine Baubeschreibung ##
## Allgemeine Baubeschreibung ##
A - Angaben zum Projekt - BwDLZ Gebäude 4 Im heutigen Bundeswehrdienstleistungszentrum (BwDLZ), Kümmersbrucker Str. 1, 92224 Amberg wurde 1914 u.a. das Gebäude 4 als Getreidespeicher errichtet und später durch die Bundeswehr als Kammergebäude zur Lagerung von Uniformen, etc. genutzt.
Die Tragkonstruktion des 55,90 m lagen und 22,50 m breiten Gebäude besteht aus einem durch alle Stockwerke ziehenden Betonstützensystem und monolithisch verbundenen Deckenfeldern die ebenfalls im monolithischen Verbund auf Haupt- und Nebenträger aufgelagert sind. Diese Gliederung zeichnet sich auch in der Fassadengestaltung ab.
Die Decken bestehen aus 24 Feldern in der Länge und 10 Feldern in der Breite und wurden grundsätzlich in zwei Durchgängen betoniert. Zunächst wurde eine dünne Schicht Beton am Boden der Schalung eingebracht (ca. 10 bis 20 mm) und dann der Baustahl frisch in frisch eingelegt. Nach dem Erhärten bzw. sobald die Stähle genug Halt hatten, wurde das gesamte Deckensystem einschließlich der Träger fertig betoniert.
Im Zuge von Unterhaltungsmaßnahmen wurden Risse und Abplatzungen an der Deckenunterseite festgestellt. Daraufhin wurden vorsorglich alle Geschoßdecken auf Ihre Tragfähigkeit untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass der Verbund der oben beschriebenen Betonierabschnitte nicht überall gegeben ist.
Deshalb sind jetzt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen notwendig. Bei der Decke über KG müssen teilweise Deckenfelder incl. der Unterzüge erneuert werden. Bei der flächenmäßig größten Sanierung werden die Betonierabschnitte verklebt durch das Einpressen von Epoxidharz über Aluminiumpacker.
Das Gebäude wird während der Sanierung außerbetrieb genommen. Die Lagergüter werden zum Teil zu einem anderen Standort verbracht und zum Teil in einer provisorisch errichteten Lagerhalle vor dem Gebäude 5 zwischengelagert. Teile der Büros sind weiterhin notwendig und werden in einer provisorischen Containeranlage vor dem Südgiebel des Gebäude 4 untergebracht.
Das Treppenhaus im Nord-Osten ist gesperrt und darf nur im Alarmfall betreten werden. In diesem Treppenhaus finden keine Arbeiten statt.
A - Angaben zum Projekt - BwDLZ Gebäude 4
B - Angaben zur Baustelle - BwDLZ Gebäude 4 Lage der Baustelle:
Das Bundeswehrdienstleistungszentrum liegt an der Kümmersbruckerstraße in der Stadt Amberg.
Umgebungsbedingungen:
Die Gebäude 4 und 5 sind freistehend und sind von allen Seiten zugänglich und anfahrbar.
Zufahrts- und Lagermöglichkeiten:
Die Zufahrt erfolgt über die Kümmersbruckerstraße.
Die Umfahrung des Gebäude 4 ist ständig freizuhalten.
Verkehrsverhältnisse:
Geringer aber regelmäßiger Civil- und Militärverkehr in ummittelbarer Nähe.
Ver- und Entsorgungsleitungen:
Sämtliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Kanalschächte, Straßeneinläufe, Schieberkappen, Lichtschächte, etc.) sind permanent freizuhalten.
Anforderung an die Baustelleneinrichtung:
Die Baustelleneinrichtung darf den öffentlichen fahr- und fußläufigen Verkehr nicht beeinträchtigen, sie darf nur entlang der östlichen Rampe unterhalb des Vordaches aufgebaut werden. Für das Personal können Tagesunterkünfte nicht im Gebäude eingrichtet werden, die notwendigen Sozialeinrichtungen sind vom Bieter bereitzustellen, vorzuhalten und wieder abzubauen.
An der östlichen Rampe wird bauseits ein Baustromverteiler aufgestellt, die Verbrauchskosten trägt der Bauherr.
WC¿s und Waschbecken werden vom Auftraggeber im Erdgeschoß des Gebäude 4 zur Verfügung gestellt.
Erschwernisse:
- Die Zusammenarbeit mit den gleichzeitig laufenden Arbeiten anderer Gewerke ist zu berücksichtigen. Die Auftragnehmer haben sich bei Ihren Arbeiten abzusprechen. Evtl. Behinderungen im Bauablauf sind in den Leistungspositionen zu berücksichtigen.
- Die Verschmutzung im Gebäudeinneren und von Fahrbahnen und Gehwegen ist möglichst gering zu halten bzw. sind erforderliche Reinigungsmaßnahmen unverzüglich zu veranlassen.
- Eingesetzte Maschinen und Geräte müssen funkentstört und schallgedämpft gemäß den einschlägigen Vorschriften sein.
- Der Lastenaufzug ist nicht dauerhaft für die Nutzung durch die Baufirmen geöffnet, er kann aber nach vorher angezeigtem Bedarf für Sonderfahrten freigegeben werden.
Liste der am Bau Beteiligten:
Angaben erfolgen nach der Auftragserteilung.
B - Angaben zur Baustelle - BwDLZ Gebäude 4
C - Angaben zur Vergabeeinheit - Bodenbelagsarbeiten Das Gebäude wurde Anfang des 20. Jahrhundert errichtet. Wie unter Punkt A erwähnt werden im Gebäude 4 Betondecken teilweise durch Verpressarbeiten ertüchtigt. Um im 1. OG diese Verpressarbeiten ausführen zu können wurde in den Büros und dem dazugehörigen Flur die bestehenden Nadelfilzfliesen durch die Verpressfirma ausgebaut und im Gebäude gelagert. Die Entsorgung dieser Nadelfilzfliesen ist Teil dieser Ausschreibung.
In der Kantine im EG, in den anderen Büros im 2. OG und im DG, sowie im süd-westlichen Treppenhaus müssen die vorhandenen Beläge im Zuge dieser Ausschreibung ausgebaut und entsorgt werden.
Die Kantine und alle Büro bekommen einen neuen Linoleumbelag, die Treppe an der Süd-West-Ecke einen Kautschukbelag mit Noppen.
Im Treppenhaus an der Nprd-Ost-Ecke werden keine Bodenbelagsarbeiten durchgeführt.
Im EG in den Räume 016 und 017 Näherei und im OG 2 in den Räumen 204 bis 207 wurde vor Jahrzehente ein Trockenestrich und im EG wurden bis auf die Räume 016 und 017 in den Räumen 002 bis 022 ein schwimmender Zementestrich eingebaut.
In den anderen Räumen besteht der Untergrund für die Bodenbeläge aus der Betondecke mit Verbundestrich.
Dieser Hinweis ist bei der Kalkulation der nachfolgenden Positionen zu beachten.
C - Angaben zur Vergabeeinheit - Bodenbelagsarbeiten
D - Ortsbesichtigung Als Kalkulationshilfe werden Ortsbesichtigungstermine angeboten. Sie sind beim Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach zu beantragen.
D - Ortsbesichtigung
## Weitere Besondere Vertragsbedingungen ## ## Weitere Besondere Vertragsbedingungen ##
## Weitere Besondere Vertragsbedingungen ##
10.1 Lieferung und Montage Soweit in der Position nichts anderes beschrieben, umfassen die ausgeschriebenen Leistungen das Liefern mit den Einbau.
10.1 Lieferung und Montage
10.2 Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt.
Die Stundenlohnzettel sind arbeitstäglich einzureichen.
10.2 Stundenlohnarbeiten
10.3 Beweissicherungsverfahren - Ein Beweissicherungsverfahren wurde nicht durchgeführt.
- Offensichtlich erkennbare Schäden an öffentlicher und privatrechtlicher Infrastruktur bzw. Gebäuden sind dem Auftraggeber vor Beginn der Ausführung schriftlich anzuzeigen. Die Vorgaben nach VOB/B § 3 (4) sind zu berücksichtigen.
10.3 Beweissicherungsverfahren
10.4 Baustelleneinrichtung Im Sinne des Abschnittes 4.1 der ATV DIN 18 299 und DIN 18 300 ff. gehört das Einrichten und das Räumen der Baustelle, sowie das Vorhalten der Baustelleneinrichtung zu den Nebenleistungen. Die Kosten hierfür sind mit der für die Leistung der jeweiligen Positionen vereinbarten Vergütung abgegolten, wenn nicht anders bestimmt.
Die Baustelleneinrichtung darf nur unter dem östlichen Vordach aufgebaut werden, siehe Lageplan mit Luftbild LP1.
Der vom AN beanspruchte Bereich für die Baustelleneinrichtung ist gegen den Zutritt durch Unbefugte zu sichern, z.B. durch einen Bauzaun.
10.4 Baustelleneinrichtung
10.5 Arbeitszeit - Die Regelarbeitszeit im Bundeswehrdienstleistungszentrum beginnt um 07:00 Uhr und endet um 17:00 Uhr, am Freitag bereits um 14:00 Uhr.
- Darüber hinaus sind Arbeitsbeginn- und Arbeitsende mit dem AG abzustimmen.
- An Sonn- und Feiertagen darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG gearbeitet werden.
10.5 Arbeitszeit
10.6 Bauzeitenplan vom AN - Der Auftragnehmer erstellt einen Bauzeitenplan in Form eines Balkendiagramms. Die Balken müssen mindestens der Gliederung im LV entsprechen. Die Arbeiten sind evtl. weiter zu unterteilen, z.B. in Roh- und Fertiginstallation. Die Vertragsfristen müssen darin eingehalten werden.
- Der Plan ist lesbar auf Papier und als PDF Datei innerhalb von 10 Werktagen nach der Baubeginnsbesprechung zu übergeben. Ein überarbeiteter Plan ist bei jeder bedeutenden Änderung innerhalb von 5 Arbeitstagen, dem AG zu übergeben.
10.6 Bauzeitenplan vom AN
10.7 Zeichnungen und Unterlagen AG - Ausführungspläne müssen den Freigabevermerk des Planers tragen. Sie sind für den Auftragnehmer verbindlich.
- Die Ausführungszeichnungen i. S. § 3 Nr. 1 VOB/B werden vom AG nur in digitaler Form an den AN übergeben.
- Planlieferung erfolgt entsprechend Baufortschritt.
- Planinhalte, Maße, Dimensionen und Leistungsverzeichnisse sind vom Auftragnehmer zu prüfen;
- Urheberschutz besteht für alle gegenseitig übergebenen Pläne, Berechnungen usw. Sie dürfen nur vertragsgemäß verwendet und nicht weitergegeben werden.
- Dem AN überlassene Bestandspläne sind vor Ausführung der Arbeiten zu überprüfen.
10.7 Zeichnungen und Unterlagen AG
10.8 Zeichnungen und Unterlagen AN - Bauangaben und Werkstattpläne für Leistungen des Auftragnehmers sind vom Auftragnehmer rechtzeitig vorzulegen. Falls erforderlich müssen diese Unterlagen Angaben für bauseitig erforderliche Vor- und Nachleistungen wie z-B. Aussparungen, Schlitze, Befestigungen und Unterkonstruktionen enthalten.
- Anerkennung der Auftragnehmerpläne durch den AG befreit den Auftragnehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen.
- Revisionspläne und Bedienungsanleitungen für technische Anlagen wie Installationen usw. sind vom Auftragnehmer rechtzeitig vor der Abnahme unentgeltlich zu liefern.
- Die Pläne hat der AN normgerecht in einem DIN-A-Format herzustellen. Das größte zulässige Format ist DIN A 0. Der Plankopf und der Planmaßstab sind nach Angabe des AG auszuführen.
- Bestandunterlagen sind falls nicht anders angegeben 3-fach in Papierform und auf Datenträger als PDF Datei und bei Zeichnungen zusätzlich als DXF Datei zu übergeben. Dies gilt auch für die vom AG übergebenen Planunterlagen welche als Bestandspläne zu kennzeichnen und ggf. bei Abweichungen anzupassen sind, sowie für die in der Leistungsbeschreibung erwähnten Unterlagen.
10.8 Zeichnungen und Unterlagen AN
10.9 Bauleitung - Fachbauleitung - Anweisungen - Der AN hat bei Betrieb der Baustelle (einschl. Mängelbeseitigung) die Anwesenheit einer fachlich qualifizierten, deutschsprachigen Aufsichtsperson mit Weisungsbefugnis für alle Beschäftigten des AN und eventueller Subunternehmer als Ansprechpartner für den AG sicherzustellen.
- Die Kosten für diesen Fachbauleiter sind durch die Vertragspreise abgegolten.
- Der Name ist bei Auftragserteilung mit Adresse und privater Telefonnummer bekannt zu geben, Wechsel oder Vertretungen sind dem AG anzuzeigen.
- Alle an diese Aufsichtsperson erteilten Anordnungen von Seiten der örtlichen Bauleitung, gelten als direkt an den Auftragnehmer erteilt.
10.9 Bauleitung - Fachbauleitung - Anweisungen
10.10 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich (Wochentag und Uhrzeit werden bei der Baubeginnbesprechung bekannt gegeben) statt.
10.10 Baustellenbesprechungen
10.11 Baustellensauberkeit - Der AN ist verantwortlich für die Sauberhaltung der Baustelle, der Lager und der Arbeitsplätze.
- Die unmittelbaren Arbeitsflächen sind vom Bauschutt freizuhalten.
- Anfallender Bauschutt und Baumüll ist unverzüglich, spätestens 1 Woche nach seinem Anfall zu beseitigen.
- Für den Transport und Lagerung von Materialien und Geräten dürfen nur die dafür freigegebenen Straßen und Plätze benutzt werden, sie sind bei Verschmutzung umgehend zu säubern. Dies hat, falls erforderlich, mehrmals am Tag zu erfolgen.
- Einmal in der Woche sind die Geschosse besenrein zu säubern.
- Das Aufsammeln und Entsorgen von Baumüll ist eine Vertragspflicht des AN und mit den Einheitspreisen abgegolten.
- Es ist Sache der Auftragnehmer die Erzeuger von Abfällen festzustellen.
- Die Bauleitung hat das Anweisungsrecht die tägliche Entfernung von Abfällen aller Art zu fordern. Wird dieser Forderung nicht innerhalb von 5 Werktagen nachgekommen ist die Bauleitung berechtigt eine Firma zu beauftragen und die anfallenden Kosten den bis dahin tätigen Firmen im Verhältnis der bis zu diesem Stichtag erbrachten Leistungen abzuziehen.
10.11 Baustellensauberkeit
10.12 Gebäudesicherheit - Der AN hat sicherzustellen, dass im ihm überlassenen Gebäude der Strom abgeschaltet und das Wasser abgedreht ist, wenn nicht gearbeitet wird. Außerdem sind dann die Fenster und Eingangstüren verschlossen zu halten.
- Für die Sicherheit und Bewachung von Geräten und Materialien hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
10.12 Gebäudesicherheit
10.13 Baustellensicherheit Allgemein Allgemein
- Provisorische Schutzmaßnahmen, wie Absperrungen, Umwehrungen und Geländer sind über die gesamte Bauzeit solange vorzuhalten bis sie durch Endgültige ersetzt oder überflüssig werden.
- Der AN hat bei Unterbrechung der Arbeiten von sich aus für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, die im Zusammenhang mit seinen Leistungen erforderlich sind (z.B. Abschrankungen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen etc.).
- Bei feuergefährlichen Arbeiten ist passendes und ausreichendes Löschmittel vor Ort vorzuhalten. Diese Arbeiten müssen 5 Arbeitstage vor der Ausführung angekündigt werden.
- Mängel an der Baustelle, auch an Geräten, Gerüsten usw. anderer Auftragnehmer hat der Benützer unverzüglich zu beanstanden.
- Die Vorgaben der BaustVO sowie des SiGe-Planes sind zwingend zu beachten. Die Baustellenbesatzung ist in die Vorgaben des SiGe-Planes einzuweisen.
- Bauunfälle mit Personen oder Sachschaden sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
10.13 Baustellensicherheit Allgemein
10.14 Haftung Für Schäden, die durch die Ausführung der vom Auftragnehmer übernommenen Arbeiten, an Nachbargrundstücken oder an sonstigen Gegenständen entstehen, hat der Auftragnehmer allein zu haften. Er bekundet ausreichend gegen alle möglichen Haftpflichtfälle versichert zu sein und den Auftraggeber von allen aus irgendwelchen Rechtsgründen erwachsenden Ansprüchen dritter Personen in allem Umfang freizuhalten. Die gleiche Haftpflicht und Freihaltungspflicht trifft den Auftragnehmer, auch bezüglich solcher Schäden, die durch Angestellte, Arbeiter oder Beauftragte des Auftragnehmers auf der Baustelle verursacht werden, einschl. aller evtl. verursachter Brandschäden.
10.14 Haftung
10.15 Schriftverkehr Die Verteilung von Nachrichten, Protokollen und Plänen erfolgt ausschließlich via E-Mail mit der Aufforderung zur Abgabe einer Lesebestätigung. Diese Lesebestätigung ist unverzüglich zurück zu senden.
Der Schriftverkehr des Auftragnehmers ist direkt an den Auftraggeber zu richten, die vom Auftraggeber festgelegten Projektbeteiligten erhalten zeitgleich eine Kopie.
10.15 Schriftverkehr
10.16 Bauwochenbericht Der Auftragnehmer hat Bau-Wochenberichte gemäß Vordruck des Auftraggebers unendgeltlich zu führen und zu Beginn der nächsten Woche unaufgefordert bei der Bauleitung abzugeben.
Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung von Bedeutung sein können:
- Witterung
- Beschäftigte Personen
- Angaben der Subunternehmer mit Zahl der Beschäftigten
- Ausgeführte Tätigkeiten, usw.
10.16 Bauwochenbericht
## Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen ## ## Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen ##
## Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen ##
ZTV Bodenbelagsarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Bodenbelagsarbeiten.
ZTV Bodenbelagsarbeiten
Geltungsbereich Bodenbelagsarbeiten Grundlage für die Ausführung sind die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) der VOB(C) in ihrer gültigen Fassung, hier insbesondere
- DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten
Geltungsbereich Bodenbelagsarbeiten
Bemusterung - Abstimmung mit AG Gemäß den Leistungspositionen (= Mindestanforderungen) sind Muster und Proben, evtl. auch Verlegemuster rechtzeitig unter Beachtung etwaiger Lieferzeiten zur Bestellfreigabe dem AG zur Bemusterung vorzulegen. Dies gilt auch für Sockelleisten, Schweißschnüre, Schmelzschnüre, etc.
Die Vorlage bzw. das Beibringen von Mustern und Proben wird nicht gesondert vergütet.
Materialien aus auslaufenden Serien dürfen nicht verwendet werden. Die freigegebenen Stoffe müssen in Originalverpackungen angeliefert werden, dabei müssen Markenbezeichnung und Name der Herstellers erkennbar sein.
Entgegen DIN 18365 Nr. 3.4.4 ist die Verlegerichtung und die Einteilung der Stöße gemeinsam mit dem Auftraggeber festzulegen.
Hierbei ist zu beachten, dass Tür- und Heizkörpernischen nicht mit separaten Streifen belegt werden dürfen. Bei Bahnenware müssen Mindestlängen von 5m eingehalten werden. Hiervon darf nur mit ausdrücklicher Zugestimmung des AG abgewichen werden.
Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung eine Aufstellung der verwendeten Materialien mit Hinweis auf Hersteller, Fabrikat und Chargen-Nummer zwecks eventuell erforderlicher Nachbestellung zu übergeben.
Bemusterung - Abstimmung mit AG
Sicherheitsbestimmungen Beläge:
- Die Bodenbeläge müssen die Brandanforderungen der DIN 4102, Klasse B1 erfüllen und gemäß DIN 53436 brandtoxikologisch unbedenklich und chlorfrei sein. Die Beläge müssen mit entsprechendem Prüfzeichen gekennzeichnet sein welches von einer im Verzeichnis beim Institut für Bautechnik aufgeführten und zugelassenen Prüfstelle erteilt worden ist.
- Die Bodenbeläge dürfen keine Nitrosamine gemäß der TRGS 552 enthalten.
Lagerung:
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe, bzw. Gefahrenstoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung.
Benutzung:
- Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Kleber und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
- Bei der Verarbeitung der Kleb- und Hilfsstoffe sind die Verarbeitungsrichtlinien der Klebstoffhersteller und die Hinweise der Gefahrstoff-Verordnung zu beachten.
- In den zu belegenden Räumen ist während und nach Ausführung der Arbeiten das Rauchen untersagt.
Entsorgung:
- Abfälle und Reststoffe sind nicht zu mischen, sondern zur ordnungsgemäßen Entsorgung getrennt zu sammeln.
- Die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall sind einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
Sicherheitsbestimmungen
Anforderungen an Randdämmstreifen Die Funktion der Estrichranddämmstreifen (Schallschutz, Ermöglichung von spannungsfreier Bewegung) darf durch die Belegung der Böden nicht beeinträchtigt werden.
Deshalb dürfen keinerlei Stoffe, vorallem keine Spachtelmasse in die Fugen zwischen Estrich / Wänd, Rohre, etc. eindringen.
Der Randdämmstreifen ist ERST nach Fertigstellung des Belages bündig mit diesem abzuschneiden.
Sollte der Randdämmstreifen nicht mehr vollständig sein ist dieser vor den Arbeiten zu ergänzen. Für diese besondere Leistung ist vorher die Zustimmung des Auftraggeber einzuholen.
Anforderungen an Randdämmstreifen
Anforderungen an Spachtelungen Die Untergründe für die Bodenbeläge müssen generell mit Spachtelmasse geglättet werden, bei größeren Unebenheiten ist Ausgleichsmasse zu verwenden. Spachtel- und Ausgleichsmasse sind so aufzubringen, dass sie sich fest und dauerhaft mit dem Untergrund verbindet, nicht reißt und ausreichend druckfest ist.
Spachtelungen und Klebstoffe dürfen nur aufgetragen werden wenn der Untergrund tragfähig, fest, trocken, sauber, staub- und fettfrei ist und die Untergrund- und Lufttemperatur gemäß Herstellerangabe eingehalten wird.
Die Anzahl der Spachtelaufträge und der Schleifgänge, sowie die Wahl der richtigen Körnung bleiben dem Auftragnehmer überlassen. Sie müssen auf den Untergrund abgestimmt sein und der späteren Beanspruchungen gerecht werden.
Anforderungen an Spachtelungen
Anforderungen an Klebstoffe Die Bodenbeläge sind vollflächig mit geeignetem Klebstoff nach den Vorgaben der Hersteller zu verkleben. Die Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird, die den geforderten Eigenschaften entspricht und für den beschriebenen Einsatzbereich geeignet ist.
Klebstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen bei der Verwendung in Räumen, die überwiegend dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung auftritt.
Anforderungen an Klebstoffe
Anforderungen an Beläge Alle Bodenbeläge müssen für die geplanten Nutzungsanforderungen geeignet sein. Hierzu sind folgende Punkte zu beachten, auf Verlangen ist ein entsprechender Herstellernachweis evtl. mit Gutachten zu führen:
- Verschleißgruppe (Strapazierwert)
- Eignungsklasse (Beanspruchbarkeit)
- Licht- und Wasserechtheit
- elektrische Eigenschaften (Isolierwert, Aufladefähigkeit)
- rutschhemmende Eigenschaften
- Stuhlrolleneignung
- Treppeneignung
- Feuchtraumeignung
- Brandverhalten
- Trittschallverbesserungsmaß
- Schallabsorptionsgrad
- Wärmedurchlaßwiderstand
- Eigengewicht
- schmutzabweisende Eigenschaften
- antibakterielle Wirkung
Bei Teppichböden muss das Siegel "Teppichboden, schadstoffgeprüft" vorhanden sein. Das Siegel ist incl. Prüfnummer auf Verlangen vorzulegen.
Anforderungen an Beläge
Anforderungen an Höhen und Lagen Folgende Hinweise sind bei der Ausführung zu berücksichtigen:
- Die Oberkante der Spachtelmasse muss exakt der geplanten Höhe des Bodenbelages abzüglich Dicke Bodenbelag und Klebstoff entsprechen. Diese Höhe ist mittels Nivellement vor dem Aufbringen der Bodenbeläge zu kontrollieren. Der Türbereich ist besonders genau mit Abweichungen in der Höhe von maximal 2mm und in der Ebenheit von 1mm auszuführen.
- Fugen im Türbereich sind exakt unter der Mitte des Türblattes auzubilden.
- Anschlüsse an Türzargen, Fugenschienen, Bodeneinbauteile, etc. sind so sauber und exakt anzuarbeiten, dass eine saubere Fugenausbildung ohne zusätzliche dauerelastische Verfugungen oder Abdeckrosetten erzielt werden kann.
- Begrenzungen zu anderen Belägen sind durch Trennschienen herzustellen.
- Ggf. ist im Türbereich von gefliesten Räumen auch an die Dehnfugenprofile des Fliesenlegers anzuarbeiten.
Anforderungen an Höhen und Lagen
Kalkulationshinweise Ausführung Folgende Hinweise sind bei der Kalkulation und der Ausführung zu berücksichtigen:
- Die Verlegung der Beläge hat in fertiger Arbeit einschließlich aller Nebenarbeiten sowie Lieferung aller erforderlichen Materialien zu erfolgen.
- Die Verarbeitungsvorschriften und Richtlinien der Hersteller sind zu beachten, dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren.
- Das Belagsmaterial soll so rechtzeitig angeliefert werden, damit es beim Verlegen die Temperatur des Raumes angenommen hat.
- Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Bauherr vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und sein Einverständnis einzuholen.
- Wenn nicht anders erwähnt ist das vollflächige Verkleben in die Belagspositionen einzurechnen.
- Begrenzungen zu anderen Belägen sind durch Trennschienen herzustellen.
- Anschlüsse an Fugenschienen, Bodeneinbauteile, etc. sind so sauber und exakt anzuarbeiten, dass eine saubere Fugenausbildung ohne zusätzliche dauerelastische Verfugungen oder Abdeckrosetten erzielt werden kann.
- Verschweißarbeiten an Bodenbelägen dürfen erst nach dem Abbinden des Klebers durchgeführt werden. Auf die erforderliche Verschweißtemperatur sowie die vorgeschriebene Verschweißgeschwindigkeit ist sorgfältig zu achten. Gleiches gilt für das Verschmelzen von Bodenbelägen
Kalkulationshinweise Ausführung
Kalkulationshinweise Neben- / Besondere Leistungen Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich dem Verschnitt, dem Abladen, Transportieren und Lagern auf der Baustelle.
Hebezeuge für die Anlieferung des Materials und der dafür notwendigen Maßnahmen sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Der Ausschreibung ist die Werkplanung beigefügt und eine Ortbesichtigung wird vorausgesetzt. Hieraus sind alle Leistungen zu entnehmen die entgegen der VOB/C 4.2 der jeweiligen DIN besondere Leistungen sind. In die Einheitspreise ist Folgendes einzurechnen:
- Aufenthalts- und Lagerräume (AG stellt keine zur Verfügung)
- Das Herstellen von passgenauen Aussparungen (für Heizkörperrohre, Bodentanks, Standkonsolen, Stützen, Pfeiler, Türzargen, etc.) in den Bodenbelägen, incl. dem Anarbeiten an die Einbauteile und das nachträgliche Anschließen an angrenzende Bauteile, sodass keine Abdeckungen bzw. Silikonfugen notwendig sind.
- Das Verfugen/Verschmelzen von Linoleum-, Natur- und Synthesekautschukbelägen, bzw. das Verschweißen von Kunststoffbelägen.
- Das passgenaue anarbeiten an Türzargen mit und ohne Bodeneinstand, mit und ohne Türschwellenprofile.
- Das Feststellen der genauen Lage der Türblätter zur Definition der genauen Lage der Abstellung im Türbereich
- Das Einbauen vorgefertigter Innen- und Außenecken bei Sockelleisten
- Das Aus- und Einräumen oder Zusammenstellen von Möbeln und Teppichen
- Die Kosten für Strom und Wasser (evtl. im Bauvertrag geregelt)
- Das Liefern und Transportieren der Bodenbeläge
- Das Kontrollieren der Untergrundhöhe mittels Niveliergerät
- Das Zuschneiden und der Verschnitt von Belägen und sonst. Materialien
- Das abschnittsweise Ausführen der Arbeiten
- Das Vermeiden von Verschmutzungen an allen Oberflächen
- Das Entsorgen von Rest-, Verpackungs- und Abdeckmaterial
- Das Entfernen von Fusseln (bei textilen Belägen) und Schnittresten
- Die besondere Sorgfalt bei der Verwendung von Reinigungsmitteln um Beschädigungen der Oberfläche auszuschließen
Kalkulationshinweise Neben- / Besondere Leistungen
Kalkulationshinweise Schutzmaßnahmen In die Einheitspreise sind folgende Schutzmaßnahmen einzurechnen:
- Der Schutz von Bauteilen, Einbauten und tech. Gerät durch Abkleben und staubdichtes Abdecken ohne Verwendung von Klammern und Reißzwecken etc.
- Das Anbringen von Hinweisschilder und Absperrungen
- Das Schützen der verlegten Beläge bis zur Übergabe an den Nutzer
- Das Beseitigen aller Schutzmaßnahmen am Ende der Ausführung
Achtung!
Klebebänder dürfen die schützenswerten Bauteile nicht angreifen. Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen. Verschmutzungen oder Beschädigungen vor Übergabe der Leistung gelten als wesentliche Mängel.
Kalkulationshinweise Schutzmaßnahmen
01 Abbruch- und Stundenlohnarbeiten
01
Abbruch- und Stundenlohnarbeiten
01.01 Ausbau Bodenbeläge
01.01
Ausbau Bodenbeläge
01.02 Stundenlohnarbeiten
01.02
Stundenlohnarbeiten
02 Boden- und Treppenbeläge
02
Boden- und Treppenbeläge
02.01 Vorbereitende und Allgemeine Arbeiten
02.01
Vorbereitende und Allgemeine Arbeiten
02.02 Bodenbelag - Linoleum
02.02
Bodenbelag - Linoleum
02.03 Treppenbelag - Kautschuk
02.03
Treppenbelag - Kautschuk
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