Gerüstarbeiten
BV Wiesenhof
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Gerüstarbeiten Gerüstarbeiten Globale Angaben zum Bauvorhaben Name und Anschrift des Auftraggebers: Ulrich Bonn Wiesenhof 50259 Pulheim Errichtung eines Gewerbe- und Wohngebäudes im Bereich einer abzubrechenden Scheune Die Ausführungszeichnungen können vorab vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache im Büro stkn architekten eingesehen werden. Angaben zur Örtlichkeit Anschrift der Baustelle: Wiesenhof 50259 Pulheim Termine und Fristen Vorgesehener Beginn der Baumaßnahme: Herbst 2025 Vorgesehener Beginn der Arbeiten: Herbst / Winter 2025 Lage und Transportwege über Hahnenstraße(Hauptverkehrsstraße) in Zuwegung Breite ca. 4,50 m Transportwege im Gebäude Treppe ca. 125 cm Gebäude: das Gebäude hat eine Länge von ca. 42 m und eine Tiefe von ca. 11 m, ein Teil des Gebäudes ist mit einem Satteldach im Winkel von 30° überdeckt, der hintere Teil (Werkstatt) ist mit einem Pultdach im Winkel von 10° überdeckt. Die Außenwand wird mit einem Wärmedämmverbundsystem verkleidet, welches eine Gesamtstärke von 18 cm hat. Art des Daches Dachform:Satteldach Dachneigung: 30° Traufhöhe: ca. 6,50 Firsthöhe: ca. 9,60 m Dachflächen: 2 Dachform:Pultdach Dachneigung: 10° Traufhöhe: ca. 6,50 Firsthöhe: ca. 8,40 m Dachflächen: 1 Entsorgung von Abfall Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen. Allgemeine Vertragsbedingungen: Der Auftraggeber, im Folgendem AG genannt, und der Auftragnehmer, im Folgenden AN genannt. 1. Für das Angebot, die Bauleistungen und die Abrechnungen gelten die "Allgemeinen Vertragsbedingungen" (DIN 1961) und die "Technischen Vorschriften" (DIN 18 300-18 424) der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Fassung, wenn in diesen "Vorbemerkungen" oder den "Besonderen Vertragsbedingungen" oder in der Leistungsbeschreibung des Angebots nichts Anderes bestimmt wird. 2. Lieferungsbedingungen des AN werden nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn diese dem Kostenanschlag beiliegen. 3. Auftraggeber ist der Bauherr, für dessen Name und Rechnung die Bauleistungen erfolgen. Als Bevollmächtigter des Bauherren gilt der bauleitende Architekt. Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie mit ihm oder seinem Vertreter getroffen werden. 4. Sämtliche vom AN angegebenen Einzelpreise sind Festpreise ohne Rücksicht auf Material- und Lohnpreisschwankungen während der Ausführungszeit, gerechnet vom Tag der Angebotsabgabe bis zum Tag der Rechnungslegung auch bei Umständen, die der AN nicht unmittelbar zu vertreten hat, wenn und soweit Schwankungen nicht vom AG zu vertreten sind. 5. Alle sonstigen Kosten wie Fahrgelder, Parkgebühren, Wege- und Trennungsgelder,  Regiekosten, usw. werden nicht besonders vergütet.  Bei Arbeitsunterbrechung und Stilliegezeiten wird keine Vergütung gewährt. 6. Für die Ausarbeitung des Angebots und den damit verbundenen Aufwand, auch über den Rahmen der VOB hinaus, wird keine Vergütung gewährt. 7. Vor Beginn seiner Arbeiten ist der AN verpflichtet, die Maße der Zeichnungen zu überprüfen, die Ausführungsmaße für seine Arbeiten durch Überprüfung der Rohbaumaße festzulegen oder vorher durch Lehren festzulegen und merkliche Unstimmigkeiten vor der Ausführung der Arbeiten schriftlich zu melden oder mit der Bauleitung zu klären. Äußert sich der AN nicht innerhalb von zwei Wochen zu den in den Bauunterlagen genannten Maßen, so gelten diese als anerkannt. Ein Anspruch auf Vereinbarung eines neuen Preises bei später entdeckten Massenüber- oder Massenunterschreitungen besteht nicht. Der angebotene Einheitspreis gilt auch dann, wenn Massenüber- oder Massenunterschreitungen vorliegen. 8. Hat der AN Bedenken irgendwelcher Art gegen die vorgesehene Art der Ausführung oder die Vorarbeiten anderer Unternehmer, so dass er die Verantwortung für die übertragene Arbeit nicht übernehmen kann, so hat er dies nicht nur sofort schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen, sondern er muss die in Frage kommende Arbeit sofort einstellen. Der AN haftet für jede Verletzung der ihm obliegenden Pflicht, die ihm übergebenen Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen, den AG auf entdeckte oder vermutete Fehler hinzuweisen und bis zu deren Klärung die Arbeiten einzustellen. 9. Für alle Spezialarbeiten hat der AN alle erforderlichen Unterlagen entsprechend den maßgebenden Vorschriften selbst anzufertigen und zu liefern sowie die Genehmigung der Spezialarbeiten zu erwirken. Bezüglich der Haftung gilt hier Punkt 8. sinngemäß. 10. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie besonders von der Bauleitung angeordnet werden. Die Rapportzettel müssen dann täglich - spätestens jedoch zur wöchentlichen Baubesprechung - unaufgefordert zur unterschriftlichen Anerkenntnis vorgelegt werden. 11. Sollte der AG oder die Bauleitung im Laufe der Ausführung der Arbeiten Abänderungen wünschen, so erhält der AN erst nach schriftlicher Bestätigung dieser zusätzlichen Aufträge Anspruch auf Vergütung. Die Preise hierfür sowie für alle Leistungen, die im Angebot nicht erfasst sind, müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Für Leistungen des AN, die ohne Preisvereinbarungen ausgeführt werden, gelten die vom AG aufgrund der übrigen Preisvereinbarungen festzusetzenden Preise. 12. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Zeichnungen und sonstigen Unterlagen können im Büro des Architekten nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Auskünfte und Erläuterungen werden von hier aus auch telefonisch gegeben. Der Anbieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den gegebenen örtlichen Verhältnissen zu überzeugen und sich über Art und Umfang der Arbeiten und Lieferungen sowie alle Umstände, die zur Kalkulation erforderlich sind, zu informieren. Bei Angebotsabgabe wird davon ausgegangen, dass dies geschehen ist. 13. In den vom Anbieter angegebenen Einzelpreisen sind alle Leistungen und Lieferungen enthalten, die zur vollständigen Herstellung der ausgeführten Leistungen gehören, einschließlich aller Nebenleistungen, Schuttbeseitigung, Vorhaltung und Gestellung der Gerüste, Geräte und Schalung sowie sämtliche zur Durchführung der Arbeiten notwendigen Anschlüsse für Licht, Kraft und Wasser und deren Unterhaltung und Verbrauch. Gleichfalls sind die Kosten für die Baustelleneinrichtung, die Errichtung und Unterhaltung des Bauzauns, die Herstellung von Absperrungen soweit Sie das eigene Gewerk betrachten in den Einzelpreisen enthalten und werden nicht besonders vergütet. 14. Der AN ist laut Leistungsbeschreibung zur täglichen Reinigung der Baustelle verpflichtet. Kommt der AN seiner Pflicht nicht nach, so erhält er zunächst eine Abmahnung. Wird bei weiterer Mißachtung der Reinigungspflicht ein Dritter mit der Reinigung der Baustelle beauftragt, so hat der AN die Kosten für diese Maßnahme zu tragen. 15. Der AG haftet für Diebstahl, Beschädigungen und sonstige Verluste, die vor der endgültigen Abnahme der Arbeiten entstehen, nur dann, wenn er eine Bauwache bestellt oder eine Bauwesenversicherung abschließt. Der AN hat keinen Anspruch auf entsprechende Absicherungen seitens des AG. Falls der AG die erwähnten Absicherungen nicht vornimmt, haftet der AN für seinen Leistungsbereich in vollem Umfang bis zur endgültigen Abnahme seiner Arbeiten. Ausgeführte Arbeiten sind bis zur endgültigen Abnahme zu schützen und ggf. auszubessern. Lagerräume können dem AN bauseits, soweit vorhanden, auf gegenseitigen Widerruf und ohne Verbindlichkeit zur Verfügung gestellt werden. 16. Vereinbarte Fertigstellungstermine sind einzuhalten. Werden diese vom AN überschritten, so steht dem AG das Recht zu, den AN mit einer Vertragsstrafe zu belegen (§ 5 Nr. 4 bzw. § 11 Nr. 2 VOB/B). Diese entspricht dem eingetretenen Schaden, der durch Mietausfälle und dgl. entsteht. Die Verzugsstrafe kann von der Schlussrechnung abgezogen werden. Werden Vertragsstrafen vereinbart, gelten die §§ 339 bis 345 BGB. 17. Mit der Annahme des Auftrages erklärt der AN, seinen berufsgenossenschaftlichen und behördlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen. Die gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich Arbeiterschutz und dgl. trägt der AN, auch alle zivil- und strafrechtlichen Folgen aus Handlungen seiner Arbeiter und Angestellten gehen zu seinen Lasten; gleich wie viel und aus welchem Grunde und woran die Handlungen vorgenommen werden. 18. Mit Angebotsabgabe ist die Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gem. Abschnitt VII des Einkommensteuergesetzes (§§ 48-48d EstG) vorzunehmen. Der AG behält sich vor, Angebote ohne beigefügte Freistellungsbescheinigung von der Vergabe auszuschließen. 19. Der AN verpflichtet sich, alle Bestimmungen und notwendigen Sicherungsvorkehrungen der Bau- und Gewerbepolizei, sowie der Berufsgenossenschaft und alle Vorschriften der Aufsichtsbehörden auf da Genaueste zu beachten und zu erfüllen. 20. Die Vergabe der Arbeiten erfolgt nach freiem Ermessen. 21. Diese Vorbemerkungen sind Bestandteil des Angebotes, ohne unterschriftliche Anerkenntnis ist das Angebot oder ggf. der Auftrag ungültig. 22. Es findet wöchentlich eine Baubesprechung statt. Der AN hat mit einem verantwortlichen Vertreter ohne Vergütung an dieser Besprechung teilzunehmen. 24. Rechnungen (auch Abschlagsrechnungen) sind kumuliert zu stellen; die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Massenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind der Rechnung beizulegen. Der einbehaltene Sicherheitsbetrag auf Abschlagszahlungen beträgt 10% der nachgewiesenen Leistung. Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter, insbesondere die nachfolgenden Genannten. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 685 Normenreihe: Geprüfte Rundstahlketten DIN EN 280 Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Berechnung - Standsicherheit - Bau - Sicherheit - Prüfungen DIN EN 13374 Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen - Prüfverfahren DIN EN 13377 Industriell gefertigte Schalungsträger aus Holz - Anforderungen, Klassifizierung und Nachweis DIN EN 13411-5 Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 5: Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel DIN EN 13414-1 Anschlagseile aus Stahldrahtseilen - Sicherheit - Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke DIN EN 15113-1 (Norm-Entwurf) Vertikale Schalungen - Teil 1: Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bewertung DIN VDE 0682-742 Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis AC 1000 V und DC 1500 V ISO 18893 Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Sicherheitsgrundlagen, Prüfung, Wartung und Betrieb BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten BGI 825 Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten BGR 179 Einsatz von Schutznetzen RAL-RG 501/2 Aufbereitung von Böden - nicht kontaminiert - Gütesicherung Angaben zur Baustelle Standflächen Die für die Gerüste vorgesehenden Standflächen bestehen aus Grünflächen/Asphaltflächen/Baugrubenverfüllung (Kies-Sand). Die für die Gerüste vorgesehenen Standflächen sind im Wesentlichen horizontal. Angaben zur Ausführung Allgemeines Pro Gerüstseite soll ein Montagepunkt für einen Schwenkarmaufzug angegeben werden. Das Gerüst ist an diesem Punkt zusätzlich zu verstreben und mit der Wand zu verankern. Eingänge, Hauseingänge sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten. Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren. Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen. Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden. Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, Fassade mit Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassaden, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist. Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann der Auftragnehmer das dazu benötigte Material in Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen. Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung sind im Zuge des Abbaus der Gerüste mit Stopfen zu verschließen. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Gerüstarbeiten
__.__.0001 Fassadengerüst, lo, Arb.gerüst, LK 3, W09, H1 Arbeitsgerüst gemäß DIN EN 12811-1 als längenorientiertes Standgerüst (Fassadengerüst DIN EN 12810-1), inkl. innenliegenden Leitergang, beidseitigen Bordprofilen, inkl. An- und Abfahrt, Montage und Demontage. Standfläche:eben, normal belastbar Gebrauchsüberlassung:bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit) Verwendungszweck:Zimmerer-/Dachdecker-/Putz-/Stuckarbeiten/ WDVS Aufbauzeitpunkt:Frühjahr 2025 Breitenklasse:W09 Höhenklasse:H1 Lastklasse:3 (2,0 kN/m²) Abstand von der Gerüstbelagkante zur massiven Wand ca. 50 cm
__.__.0001
Fassadengerüst, lo, Arb.gerüst, LK 3, W09, H1
628,20
m2
__.__.0002 Besondere Verankerungselemente, Sondergerüstanker Ein- und Ausbau von besonderen Verankerungselementen/Sondergerüstankern zur Verankerung des Gerüstes bei WDVS-Fassaden. Verankerungsgrund:überwiegend Mauerwerkswände Dicke: 24 cm Dicke WDVS:        16 cm Dämmung + 2 cm
__.__.0002
Besondere Verankerungselemente, Sondergerüstanker
P
1,00
psch
__.__.0003 Fassadengerüst Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst als Standgerüst; Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. voraussichtliche Verlängerung: 26 Wochen
__.__.0003
Fassadengerüst Gebrauchsüberlassung
16.333,20
m2/W
__.__.0004 Fassadengerüst auf Dachflächen Fassadengerüst wie Pos.1 jedoch oberhalb der Dachflächen des Bestandes Neigung ca. 8,5 ° Untergrund: Dachziegel ?zu prüfen
__.__.0004
Fassadengerüst auf Dachflächen
35,00
__.__.0005 Gebrauchsüberlassung Gerüst geneigte Dachfläche Gebrauchsüberlassung sinngemäß wie Pos. 3 jedoch für Gerüst der Vorposition auf geneigter Dachfläche
__.__.0005
Gebrauchsüberlassung Gerüst geneigte Dachfläche
910,00
m²/W
__.__.0006 Fassadengerüst auf Dachflächen Pultdach Fassadengerüst auf Dachflächen sinngemäß wie Pos. 4 , jedoch auf dem Pultdach zur Bekleidung der Fassadenfläche des Gebäudeteiles mit Sattteldach über der Pultdachfläche Neigung ca. 10°
__.__.0006
Fassadengerüst auf Dachflächen Pultdach
10,00
__.__.0007 Gebrauchsüberlassung Gerüst geneigte Dachfläche Pultdach Gebrauchsüberlassung sinngemäß wie Pos. 5 jedoch für das Gerüst auf dem Pultdach der Vorposition
__.__.0007
Gebrauchsüberlassung Gerüst geneigte Dachfläche Pultdach
260,00
m²/W
__.__.0008 Treppenturm, vorgebaut Treppenturm gemäß DIN EN 12811-1, vorgebaut vor Fassadengerüst, inkl. Doppelhandlauf und Stirngeländer. Verankerung am Gerüst. Gebrauchsüberlassung bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit). Laufbreite:0,75 - 1,00 m Lastklasse:4 Grundfläche:ca. 2,50/2,50 m Höhe:ca. 6,50 m
__.__.0008
Treppenturm, vorgebaut
13,00
m
0,00
__.__.0009 Treppenturm, vorgebaut, Gebrauchsüberl. Treppenturm, vorgebaut. Verlängerung  der  Gebrauchsüberlassung über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung:26 Wochen
__.__.0009
Treppenturm, vorgebaut, Gebrauchsüberl.
338,00
mWo
__.__.0010 Gerüstverbreiterung Konsolen, Konsolbreite 0,33m innenseitig Belagsverbreiterung 0,33m innenseitig, für Rohbauarbeiten an der Fassade, einschl. dreiteiligem Seitenschutz, gem. TRBS 2121-1 und DIN 12811-1, nach Aufbau- und Verwendungsanleitung / statischem Einzelnachweis für Fassadengerüst als Standgerüste, längenorientiert, abgerechnet wird nach Länge des eingerüsteten Bauteils. Konsolbreite (m): 0,33m Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Keine Materiallagerung zulässig
__.__.0010
Gerüstverbreiterung Konsolen, Konsolbreite 0,33m innenseitig
E
1,00
m
__.__.0011 Gerüstverbreiterung Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung der Gerüstverbreiterung der Position zu vor über die Grundeinsatzzeit hinaus. Vorrausichtliche Verlängerung: 6 Monate Einheit und Menge nachträglich geändert
__.__.0011
Gerüstverbreiterung Gebrauchsüberlassung
E
1,00
m/Wo
__.__.0012 Gerüstunterbau, geneigte Dachflächen Unterbau für auf geneigten Dachflächen der Pos. 4 aufzustellende Gerüste. Schutzmaßnahme mit Bautenschutzmatten und Lastverteilerplatten für auf geneigten bis 30° Dachneigung für auf Dachflächen aufzustellende Gerüste zur Gewährleistung der Lastverteilung und zum Schutz der Dachhaut vor Beschädigungen. Es sind entsprechende der Dachhaut angepasste Lagesicherungen zu verwenden. Dachneigung: ca. 8,5° und ca. 10° Untergrund: Dachziegel ? prüfen
__.__.0012
Gerüstunterbau, geneigte Dachflächen
26,97
0,00
__.__.0013 Gerüstunterbau Gebrauchsüberlassung Gerüstunterbau Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. voraussichtliche Verlängerung: 26 Wochen
__.__.0013
Gerüstunterbau Gebrauchsüberlassung
696,54
m²/W
__.__.0014 Gerüstbrücke Garagentore Gerüstbrücke in Gitterkonstruktion für freitragende Überbrückung der Garagentore montieren, vorhalten, und demontieren. Höhe:ca. 2,30 m Länge:ca. 4,50 m Lastklasse:3 die Menge teilt sich auf 2 Tore auf
__.__.0014
Gerüstbrücke Garagentore
9,00
m
__.__.0015 Überbrückung Garagentore Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung der Gerüstüberbrückung der Position zu vor über die Grundeinsatzzeit hinaus. Vorrausichtliche Verlängerung: 6 Monate
__.__.0015
Überbrückung Garagentore Gebrauchsüberlassung
234,00
m/Wo
__.__.0016 Gerüstbrücke Werkstatttor Gerüstbrücke in Gitterkonstruktion für freitragende Überbrückung des Werkstatttores montieren, vorhalten, und demontieren. Höhe:ca. 4,50 m Länge:ca. 4,30 m Lastklasse:3
__.__.0016
Gerüstbrücke Werkstatttor
4,50
m
__.__.0017 Überbrückung Werkstatttor Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung der Gerüstüberbrückung der Position zu vor über die Grundeinsatzzeit hinaus. Vorrausichtliche Verlängerung: 6 Monate
__.__.0017
Überbrückung Werkstatttor Gebrauchsüberlassung
117,00
m/Wo
__.__.0018 Seitenschutz als Schutzwand, Gitter/Netz Schutzwand als Seitenschutz an Fassadengerüst der Vorpositionen, Ausführung mit Gitter oder Netz; Gebrauchsüberlassung bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit) liefern und demontieren Aufstellort:Traufen Schutzwandhöhe:ca. 2,00 m
__.__.0018
Seitenschutz als Schutzwand, Gitter/Netz
70,00
m
0,00
__.__.0019 Seitenschutz Gebrauchsüberlassung Seitenschutz, Gebrauchsüberlassung über Grundvorhaltezeit hinaus
__.__.0019
Seitenschutz Gebrauchsüberlassung
1.820,00
m/Wo
__.__.0020 Fahrbares Gerüst, LK 3, bis 6 m Fahrbares Standgerüst als Arbeits- und Schutzgerüst gemäß DIN EN 12810-1, als Systemgerüst. Gebrauchsüberlassung bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit). Aufbaubereich nach Angabe der Bauleitung. Höhe oberste Arbeitslage:bis 6 m Breite:ca. 0,60 m Grundfläche Arbeitslage:ca. 3,0 m² Lastklasse:3 (bis 2 kN/m²) inkl. Demontage nach Beendigung der Arbeiten Lage: Werkstatt
__.__.0020
Fahrbares Gerüst, LK 3, bis 6 m
1,00
St
0,00
__.__.0021 Fahrbares Gerüst, Gebrauchsüberl., 6 m Gebrauchsüberlassung des fahrbaren Standgerüsts, über die Grundeinsatzzeit hinaus. Höhe oberste Lage:bis 6 m Grundfläche:5,0 m² Lastklasse:3 (bis 2 kN/m²)
__.__.0021
Fahrbares Gerüst, Gebrauchsüberl., 6 m
26,00
St/W
__.__.0022 Arbeitsbühne, fahrbar, LK 3, bis 3,6 m Arbeitsbühne, fahrbar, gemäß DIN EN 1004, mit Steckgeländer und den erforderlichen Leiteraufgängen. Gebrauchsüberlassung bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit). Höhe Belagfläche:bis max. 3,00 m Länge:bis 4,00 m Breite:mind. 0,60 m Lastklasse:3 Lage: Galerie der Werkstatt
__.__.0022
Arbeitsbühne, fahrbar, LK 3, bis 3,6 m
1,00
St
0,00
__.__.0023 Gebrauchsüberlassung Arbeitsbühne Gebrauchsüberlassung der fahrbaren Arbeitsbühne der Position zu vor über die Grundeinsatzzeit hinaus
__.__.0023
Gebrauchsüberlassung Arbeitsbühne
26,00
St/W
__.__.0024 Arbeitsgerüst, innen, LK 3, W06 Arbeitsgerüst innen, gemäß DIN EN 12811-1, als längenorientiertes Standgerüst (Fassadengerüst DIN EN 12810-1). Gebrauchsüberlassung bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit). Standfläche:eben Einzurüstende Fläche:senkrecht, keine Vorsprünge Verwendungszweck:Putz- und Malerarbeiten in den Treppenhäusern, Wände und Decken Höhe einzurüstender Fläche:bis ca. 4,00 m Breitenklasse:W06 Lastklasse:3 Aufstellung mittig im Treppenraum oberhalb der Treppe, so dass beide Wandseiten bearbeitet werden können. Die Menge teilt sich gleichmäßig auf die beiden Treppenräume / Treppenhäuser auf - insofern ist in jedem Treppenraum 1 Gerüst aufzustellen (Wandfläche jeweils ca. 28m²). Dies ist im Angebot zu berücksichtigen. Inkl. Demontage nach Beendigung der Arbeiten
__.__.0024
Arbeitsgerüst, innen, LK 3, W06
56,00
0,00
__.__.0025 Innengerüst, Gebrauchsüberlassung Innengerüst als längenorientiertes Standgerüst, als Arbeitsgerüst, Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung:26 Wochen
__.__.0025
Innengerüst, Gebrauchsüberlassung
1.456,00
m²Wo
__.__.0026 Arbeitsgerüst innen, gemäß DIN EN 12811-1 Arbeitsgerüst innen, gemäß DIN EN 12811-1, als längenorientiertes Standgerüst (Fassadengerüst DIN EN 12810-1). Gebrauchsüberlassung bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit). Standfläche:eben Einzurüstende Fläche:senkrecht, keine Vorsprünge Verwendungszweck:Putz- und Malerarbeiten in der Werkstatt im Bereich der Treppe Aufstellung auf der Treppe der Werkstatt Höhe einzurüstender Fläche:bis ca. 6,50 m Breitenklasse:W06 Lastklasse:3
__.__.0026
Arbeitsgerüst innen, gemäß DIN EN 12811-1
159,40
__.__.0027 Innengerüst, Gebrauchsüberlassung Innengerüst als längenorientiertes Standgerüst, als Arbeitsgerüst, Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung:26 Wochen
__.__.0027
Innengerüst, Gebrauchsüberlassung
4.144,40
m²Wo
__.__.0028 Erschwernis Gerüst Treppen Erschwernis für das Aufstellen des Gerüste der Vorpositionen Pos. 24 und [26] im Bereich von Treppenstufen von 3 Treppen Anzahl der Steigungen: 54, je 18 je Treppe
__.__.0028
Erschwernis Gerüst Treppen
14,25
m
0,00
__.__.0029 Stundensatz Gerüstbau-Werker Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Gerüstbau-Werker
__.__.0029
Stundensatz Gerüstbau-Werker
1,00
h
__.__.0030 Stundensatz Gerüstbau-Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Gerüstbau-Helfer
__.__.0030
Stundensatz Gerüstbau-Helfer
1,00
h

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