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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Dachabdichtungs-, Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten Dachabdichtungs-, Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Globale Angaben zum Bauvorhaben
Name und Anschrift des Auftraggebers:
Ulrich Bonn
Wiesenhof
50259 Pulheim
Errichtung eines Gewerbe- und Wohngebäudes im Bereich einer abzubrechenden Scheune
Die Ausführungszeichnungen können vorab vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache im Büro
stkn architekten eingesehen werden.
Angaben zur Örtlichkeit
Anschrift der Baustelle:
Wiesenhof
50259 Pulheim
Termine und Fristen
Vorgesehener Beginn der Baumaßnahme: Q4/2025
Vorgesehener Beginn der Arbeiten: Q1/2026
Lage und Transportwege
über Hahnenstraße(Hauptverkehrsstraße)
in Zuwegung Breite ca. 4,50 m
Transportwege im Gebäude
Treppe ca. 125 cm
Gebäude:
das Gebäude hat eine Länge von ca. 42 m und eine Tiefe von ca. 11 m, ein Teil des Gebäudes ist mit einem Satteldach im Winkel von 30° überdeckt, der hintere Teil (Werkstatt) ist mit einem Pultdach im Winkel von 10° überdeckt.
Die Außenwand wird mit einem Wärmedämmverbundsystem verkleidet, welches eine Gesamtstärke von 18 cm hat.
Art des Daches
Dachform:Satteldach
Dachneigung: 30°
Traufhöhe: ca. 6,50
Firsthöhe: ca. 9,60 m
Dachflächen: 2
Dachform:Pultdach
Dachneigung: 10°
Traufhöhe: ca. 6,50
Firsthöhe: ca. 8,40 m
Dachflächen: 1
Gerüste
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst
Angaben zur Ausführung
Die Arbeiten werden nicht in einem Zuge durchgeführt.
Die Abdichtung der Bodenplatte und Beschichtung der Fenster mit Flüssigkunststoff erfolgt entsprechend dem Bauablauf.
Dies ist in den Einheitspreisen zu kalkulieren.
Entsorgung von Abfall
Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen.
Allgemeine Vertragsbedingungen:
Der Auftraggeber, im Folgendem AG genannt, und der Auftragnehmer, im Folgenden AN genannt.
1. Für das Angebot, die Bauleistungen und die Abrechnungen gelten die "Allgemeinen
Vertragsbedingungen" (DIN 1961) und die
"Technischen Vorschriften" (DIN 18 300-18 424) der
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
(VOB) in der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen
Fassung, wenn in diesen "Vorbemerkungen" oder den "Besonderen Vertragsbedingungen" oder in der
Leistungsbeschreibung des Angebots nichts Anderes bestimmt wird.
2. Lieferungsbedingungen des AN werden nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn diese dem
Kostenanschlag beiliegen.
3. Auftraggeber ist der Bauherr, für dessen Name und Rechnung die Bauleistungen erfolgen. Als
Bevollmächtigter des Bauherren gilt der bauleitende Architekt. Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie mit
ihm oder seinem Vertreter getroffen werden.
4. Sämtliche vom AN angegebenen Einzelpreise sind Festpreise ohne Rücksicht auf Material- und Lohnpreisschwankungen während der Ausführungszeit, gerechnet vom Tag der Angebotsabgabe bis zum Tag der Rechnungslegung auch bei Umständen, die der AN nicht unmittelbar zu vertreten hat, wenn und soweit Schwankungen nicht vom AG zu vertreten sind.
5. Alle sonstigen Kosten wie Fahrgelder, Parkgebühren, Wege- und Trennungsgelder, Regiekosten, usw. werden nicht besonders vergütet.
Bei Arbeitsunterbrechung und Stilliegezeiten wird keine Vergütung gewährt.
6. Für die Ausarbeitung des Angebots und den damit verbundenen Aufwand, auch über den Rahmen der
VOB hinaus, wird keine Vergütung gewährt.
7. Vor Beginn seiner Arbeiten ist der AN verpflichtet, die Maße der Zeichnungen zu überprüfen, die
Ausführungsmaße für seine Arbeiten durch Überprüfung der Rohbaumaße festzulegen oder vorher durch Lehren festzulegen und merkliche Unstimmigkeiten vor der Ausführung der Arbeiten schriftlich zu melden oder mit der Bauleitung zu klären. Äußert sich der AN nicht innerhalb von zwei Wochen zu den in den Bauunterlagen genannten Maßen, so gelten diese als anerkannt. Ein Anspruch auf Vereinbarung eines neuen Preises bei später entdeckten Massenüber- oder Massenunterschreitungen besteht nicht. Der angebotene Einheitspreis gilt auch dann, wenn Massenüber- oder Massenunterschreitungen vorliegen.
8. Hat der AN Bedenken irgendwelcher Art gegen die vorgesehene Art der Ausführung oder die Vorarbeiten anderer Unternehmer, so dass er die Verantwortung für die übertragene Arbeit nicht übernehmen kann, so hat er dies nicht nur sofort schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen, sondern er muss die in Frage kommende Arbeit sofort einstellen. Der AN haftet für jede Verletzung der ihm obliegenden Pflicht, die ihm übergebenen Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen, den AG auf entdeckte oder vermutete Fehler hinzuweisen und bis zu deren Klärung die Arbeiten einzustellen.
9. Für alle Spezialarbeiten hat der AN alle erforderlichen Unterlagen entsprechend den maßgebenden Vorschriften selbst anzufertigen und zu liefern sowie die Genehmigung der Spezialarbeiten zu erwirken. Bezüglich der Haftung gilt hier Punkt 8. sinngemäß.
10. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie besonders von der Bauleitung angeordnet werden. Die Rapportzettel müssen dann täglich - spätestens jedoch zur wöchentlichen Baubesprechung - unaufgefordert zur unterschriftlichen Anerkenntnis vorgelegt werden.
11. Sollte der AG oder die Bauleitung im Laufe der Ausführung der Arbeiten Abänderungen wünschen, so erhält der AN erst nach schriftlicher Bestätigung dieser zusätzlichen Aufträge Anspruch auf Vergütung. Die Preise hierfür sowie für alle Leistungen, die im Angebot nicht erfasst sind, müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Für Leistungen des AN, die ohne Preisvereinbarungen ausgeführt werden, gelten die vom AG aufgrund der übrigen Preisvereinbarungen festzusetzenden Preise.
12. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Zeichnungen und sonstigen Unterlagen können im Büro des Architekten nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Auskünfte und Erläuterungen werden von hier aus auch telefonisch gegeben. Der Anbieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den gegebenen örtlichen Verhältnissen zu überzeugen und sich über Art und Umfang der Arbeiten und Lieferungen sowie alle Umstände, die zur Kalkulation erforderlich sind, zu informieren. Bei Angebotsabgabe wird davon ausgegangen, dass dies geschehen ist.
13. In den vom Anbieter angegebenen Einzelpreisen sind alle Leistungen und Lieferungen enthalten, die zur vollständigen Herstellung der ausgeführten Leistungen gehören, einschließlich aller Nebenleistungen, Schuttbeseitigung, Vorhaltung und Gestellung der Gerüste, Geräte und Schalung sowie sämtliche zur Durchführung der Arbeiten notwendigen Anschlüsse für Licht, Kraft und Wasser und deren Unterhaltung und Verbrauch. Gleichfalls sind die Kosten für die Baustelleneinrichtung, die Errichtung und Unterhaltung des Bauzauns, die Herstellung von Absperrungen soweit Sie das eigene Gewerk betrachten in den Einzelpreisen enthalten und werden nicht besonders vergütet.
14. Der AN ist laut Leistungsbeschreibung zur täglichen Reinigung der Baustelle verpflichtet. Kommt der AN seiner Pflicht nicht nach, so erhält er zunächst eine Abmahnung. Wird bei weiterer Missachtung der Reinigungspflicht ein Dritter mit der Reinigung der Baustelle beauftragt, so hat der AN die Kosten für diese Maßnahme zu tragen.
15. Der AG haftet für Diebstahl, Beschädigungen und sonstige Verluste, die vor der endgültigen Abnahme der Arbeiten entstehen, nur dann, wenn er eine Bauwache bestellt oder eine Bauwesenversicherung abschließt. Der AN hat keinen Anspruch auf entsprechende Absicherungen seitens des AG. Falls der AG die erwähnten Absicherungen nicht vornimmt, haftet der AN für seinen Leistungsbereich in vollem Umfang bis zur endgültigen Abnahme seiner Arbeiten. Ausgeführte Arbeiten sind bis zur endgültigen Abnahme zu schützen und ggf. auszubessern. Lagerräume können dem AN bauseits, soweit vorhanden, auf gegenseitigen Widerruf und ohne Verbindlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
16. Vereinbarte Fertigstellungstermine sind einzuhalten. Werden diese vom AN überschritten, so steht dem AG das Recht zu, den AN mit einer Vertragsstrafe zu belegen (§ 5 Nr. 4 bzw. § 11 Nr. 2 VOB/B). Diese entspricht dem eingetretenen Schaden, der durch Mietausfälle und dgl. entsteht. Die Verzugsstrafe kann von der Schlussrechnung abgezogen werden. Werden Vertragsstrafen vereinbart, gelten die §§ 339 bis 345 BGB.
17. Mit der Annahme des Auftrages erklärt der AN, seinen berufsgenossenschaftlichen und behördlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen. Die gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich Arbeiterschutz und dgl. trägt der AN, auch alle zivil- und strafrechtlichen Folgen aus Handlungen seiner Arbeiter und Angestellten gehen zu seinen Lasten; gleich wie viel und aus welchem Grunde und woran die Handlungen vorgenommen werden.
18. Mit Angebotsabgabe ist die Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gem. Abschnitt VII des Einkommensteuergesetzes (§§ 48-48d EstG) vorzunehmen. Der AG behält sich vor, Angebote ohne beigefügte Freistellungsbescheinigung von der Vergabe auszuschließen.
19. Der AN verpflichtet sich, alle Bestimmungen und notwendigen Sicherungsvorkehrungen der Bau- und Gewerbepolizei, sowie der Berufsgenossenschaft und alle Vorschriften der Aufsichtsbehörden auf da Genaueste zu beachten und zu erfüllen.
20. Die Vergabe der Arbeiten erfolgt nach freiem Ermessen.
21. Diese Vorbemerkungen sind Bestandteil des Angebotes, ohne unterschriftliche Anerkenntnis ist das Angebot oder ggf. der Auftrag ungültig.
22. Es findet wöchentlich eine Baubesprechung statt. Der AN hat mit einem verantwortlichen Vertreter ohne Vergütung an dieser Besprechung teilzunehmen.
23. Die Gewährleistungsfrist wird abweichend von VOB (B) auf 5 Jahre vereinbart. Die Frist beginnt mit dem Datum der gemeinsamunterschriebenen Niederschrift über die förmlicheAbnahme. Soweit ausnahmsweise keine förmliche Abnahme stattgefunden hat, beginnt die Frist 2 Monate nach Zugang der ordnungsgemäßen Schlussrechnung. Nach Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung beginnt für diese Leistung eine neue Gewährleistungsfrist. Der AG verliert Gewährleistungsansprüche nicht dadurch, dass er bei der Abnahme bekannte Mängel nicht gerügt hat.
24. Zur Erfüllung der Gewährleistung wird ein Betrag von 5 % der Bruttorechnungssumme einbehalten. Dieser kann durch eine Bankbürgschaft des Auftragnehmers abgelöst werden.
25. Rechnungen (auch Abschlagsrechnungen) sind kumuliert zu stellen; die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Massenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind der Rechnung beizulegen.
Anmerkungen:
Der Auftraggeber behält sich vor, Positionen aus dem LV ersatzlos zu streichen.
Eine Anpassung der Kalkulation erfolgt hieraus nicht.
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter, insbesondere die nachfolgenden Genannten.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 4109-1
Norm-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Anforderungen an die Schalldämmung
DIN 4109-2
Norm-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
DIN 4109-11
Norm-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Teil 11: Nachweis des Schallschutzes - Güte- und Eignungsprüfung
DIN 14094-2
Feuerwehrwesen - Notleiteranlagen - Teil 2: Rettungswege auf flachen und geneigten Dächern
DIN 68365
Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem Aussehen - Nadelholz
DIN 68800-3
Holzschutz - Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln
DIN EN 335
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten
DIN EN 350-1
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Teil 1: Grundsätze für die Prüfung und Klassifikation der natürlichen Dauerhaftigkeit von Holz
DIN EN 350-2
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Teil 2: Leitfaden für die natürliche Dauerhaftigkeit und Tränkbarkeit von ausgewählten Holzarten von besonderer Bedeutung in Europa
DIN EN 460
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gefährdungsklassen
DIN EN 501
Dacheindeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungselemente aus Zinkblech
DIN EN 502
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech - Spezifikation für vollflächig unterstützte Dachdeckungsprodukte aus nichtrostendem Stahlblech
DIN EN 504
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungselemente aus Kupferblech
DIN EN 505
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech - Spezifikation für vollflächig unterstützte Dachdeckungsprodukte aus Stahlblech
DIN EN 506
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für selbsttragende Bedachungselemente aus Kupfer- oder Zinkblech
DIN EN 507
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungselemente aus Aluminiumblech
DIN EN 508-1
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech - Festlegungen für selbsttragende Bedachungselemente aus Stahlblech, Aluminiumblech oder nichtrostendem Stahlblech - Teil 1: Stahl
DIN EN 508-2
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech - Festlegungen für selbstragende Bedachungselemente aus Stahlblech, Aluminiumblech oder nichtrostendem Stahlblech - Teil 2: Aluminium
DIN EN 508-3
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech - Festlegungen für selbsttragende Bedachungselemente aus Stahlblech, Aluminiumblech oder nichtrostendem Stahlblech - Teil 3: Nichtrostender Stahl
DIN EN 517
Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen - Sicherheitsdachhaken
DIN EN 546
Normenreihe Teil 1 bis 4: Aluminium und Aluminiumlegierungen - Folien
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1013
Lichtdurchlässige, einschalige, profilierte Platten aus Kunststoff für Innen- und Außenanwendungen an Dächern, Wänden und Decken - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1253-1
Abläufe für Gebäude - Teil 1: Anforderungen
DIN EN 1253-2
Abläufe für Gebäude - Teil 2: Prüfverfahren
DIN EN 1253-3
Abläufe für Gebäude - Teil 3: Güteüberwachung DIN EN 10088-1
Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle
DIN EN 10088-2
Nichtrostende Stähle - Teil 2: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN 10088-3
Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN 13707
Abdichtungsbahnen - Bitumenbahnen mit Trägereinlage für Dachabdichtungen - Definitionen und Eigenschaften
VDI 2719
Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
BG Bau Fachinfo Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen
IVD-Merkblatt Nr. 14:
Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 19-1:
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich - Teil 1 Außenbereich
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
vdd Technische Regeln
Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen
Herausgeber: vdd-Industrieverband Bitumen- Dach- und Dichtungsbahnen e.V.
VdS 2008
Feuergefährliche Arbeiten; Richtlinien für den Brandschutz
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
MB 191
Merkblatt 191: Wellprofile aus Stahl
Herausgeber: Stahl-Informations-Zentrum
VdS 2021
Baustellen
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2047
Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2216
Brandschutzmaßnahmen für Dächer; Merkblatt für die Planung und Ausführung
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Dächer mit Abdichtungen - Flachdachrichtlinien
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Blei im Bauwesen, Teil 1: Technische Regeln
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Äußerer Blitzschutz an Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Solartechnik an Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Einbauteile bei Dachdeckungen
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Für Befestigungsmittel und Kleineisenteile ist feuerverzinktes Material zu verwenden.
Dachdeckungsmaterialien einschließlich der Formstücke dürfen keine wesentlichen Farbunterschiede aufweisen.
Dachlatten müssen den Anforderungen von Abschnitt 3.8 ATV DIN 18334 entsprechen.
Nägel zur Befestigung von Latten und Brettern müssen eine Länge von mindestens der 2,5-fachen Holzdicke haben und einen Flachkopf besitzen.
Allgemeines
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.).
Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Regeldachneigung als Mindestdachneigung für die ausgeschriebene Deckung zu prüfen, insbesondere an Schleppdächern und Gauben.
Nach Abschluss der Arbeiten sind Rinnen, Kehlen, Fallrohre u. dgl. von Ziegelabfällen, Mörtelresten u. ä. zu reinigen.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen.
Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Dämmungen
Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit
Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht.
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der BGBau Fachinfo Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten.
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Wärmedämmsysteme oder -elemente, die zusätzlich die Funktion einer Unterspannung oder einer Unterdeckung erfüllen, sind mit zusätzlichen produktbedingten Maßnahmen an die Begrenzungslinien des Daches sowie an Einbauten hochzuführen und anzuschließen.
Dickenzunahme bei der Verwendung von Mineralwollematten darf die Lüftung belüfteter Konstruktionen nicht behindern, ggf. sind Distanzleisten einzubauen.
Bei der normgerechten Bemessung von Lüftungsöffnungen ist die Einengung bzw. Verminderung durch Insektenschutzgitter zu beachten, der Nettoquerschnitt ist einzuhalten.
Dämmungen in Steildächern sind so einzubauen, dass ein Abgleiten verhindert wird. Das gilt auch bei der Verwendung von Dämmplatten und Dämmkeilen.
Sanierung
Bei Dacherneuerungsarbeiten darf grundsätzlich nur so viel abgedeckt werden, wie auch am gleichen Tag eingedeckt werden kann. Diese Leistungen dürfen bei Witterungsverhältnissen, die sich nachteilig auf die Leistung oder die vorhandene Bausubstanz auswirken können, nur ausgeführt werden, wenn durch geeignete Maßnahmen Schäden ausgeschlossen werden können.
Asbestzementprodukte sind unter Beachtung der TRGS 519 - Asbest - zerstörungsfrei zu demontieren. Der Aufsichtsführende muss für die Behandlung von Asbestzementprodukten sachkundig sein.
Lattung, Schalung
Dachlatten dürfen nicht über Brandwände geführt werden. Die Latten sind zu unterbrechen und die Brandwand ist mit Metallwinkeln zu überbrücken. Die Hohlräume zwischen der Eindeckung und der Oberseite der Brandwand sind mit geeignetem Dämmmaterial zu verfüllen.
Stöße von Dachlatten auf Konterlatten sind mit einer doppelten Konterlatte zu unterlegen.
Unterspannungen, Unterdeckungen, Unterdächer
Unterspannungen und Unterdeckungen müssen - auch wenn sie diffusionsoffen sind - Wasser führen können. Die Regensicherheit ist in der Bauphase bei allen zu erwartenden Temperaturen zu gewährleisten. Ist bei belüfteten Steildachkonstruktionen eine nicht diffusionsoffene Unterspann-/Unterdeckbahn ausgeschrieben (sd > 0,3 m), so kann stattdessen eine diffusionsoffene Bahn (sd = 0,3 m) eingebaut werden, wenn auch damit die Regendichtheit bei allen zu erwartenden Temperaturen während der Bauphase des Daches gewährleistet wird.
Unterspann-/Unterdeckbahnen sind bei der Verarbeitung in der kalten Jahreszeit so zu lagern, dass sie eine optimale Verarbeitungstemperatur entsprechend den Herstellerhinweisen haben. Sie sind in dieser Zeit in kleineren Flächen und mit geringerem Durchhang zu verlegen.
Beim verklebten Verlegen von Unterspann-/Unterdeckbahnen in der kalten Jahreszeit sind für die Verklebung bei niedrigen Temperaturen geeignete Klebebänder zu verwenden.
Am First belüfteter Dächer muss die Unterspannung oder Unterdeckung so angebracht werden, dass die Wirkung des Lüftungsfirstes nicht beeinträchtigt wird. Nicht diffusionsoffene Unterspannbahnen sollen ca. 50 mm unterhalb des Scheitelpunktes enden. Darüber ist eine den First überdeckende Bahn mit Lüftungsöffnungen o.ä. zu verlegen.
Traufseitig ist die Bildung von möglichen Wassersäcken in der Unterspannung oder Unterdeckung unbedingt zu vermeiden.
Wird ein wasserdichtes Unterdach über die Bauphase hinaus gefordert, sind die Konterlatten in die wasserdichte Ausführung einzubeziehen; Nähte und Stöße sind zu verkleben.
Bei Unterdeckungen sind evtl. aufgetretene Falten aufzuschneiden und glattzulegen, die Schnitte sind abzudichten.
Dachziegeldeckung / Dachsteindeckung
Bei der Verwendung von Ortgangziegeln müssen diese einen lichten Abstand von mindestens 10 mm von der Außenhaut des Giebels haben. Andere Konstruktionen müssen mindestens 30 mm Überstand haben. Bei der Verwendung konischer Firstziegel ohne Falz muss die Längsüberdeckung mindestens 40 mm betragen.
Bei Trauf- und Mansardgesimsen sollen die Gesimsbretter u. dgl. erst nach der Deckung der Dachfläche zugeschnitten und angebracht werden. Das gilt entsprechend für Zahnleisten am Giebel.
Sind Ableitungen für Blitzschutz vorgesehen, sollen die Ableitungsstützen zugleich mit der Deckung eingebaut werden.
Ist ein Rinneneinhang (Traufblech) vorgesehen, sollen die Ziegel der untersten Reihe nicht in die Rinne hineinragen.
Die Anzahl der ausgeschriebenen Lüfterziegel gilt nur als Richtwert. In Abhängigkeit vom angebotenen Fabrikat sind so viel Lüfterziegel einzubauen, dass die nach DIN 4108-3 geforderten Werte erreicht werden. Das gilt insbesondere bei unregelmäßigen Dachformen und für die Lüftung von Walmflächen sowie bei Unterbrechungen durch Einbauten.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Die Sicherung provisorischer Abdeckungen ist besonders auf der windabgewandten Seite der geneigten Dachfläche und im Bereich von Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen.
Die Verklammerung von Ziegeln oder Dachsteinen ist, wenn keine Vorgabe im Leistungsverzeichnis enthalten ist, nach den ZVDH-Fachregeln und den Vorschriften der Dachziegel-/Dachsteinhersteller entsprechend der Windzone und Dachneigung vorzunehmen.
Dachfenster, Lichtkuppeln, Dachausstiege
Anschlüsse von Dampfsperren und Unterspannungen sind gemäß den Herstellerrichtlinien auszuführen.
Der Einbau von Wechseln im Dachverband ist in den Bauplänen nur betreffs der Lage der Fenster dargestellt. Die genauen Maße sind entsprechend dem angebotenen Fabrikat und der erforderlichen Brüstungshöhe vom Auftragnehmer festzulegen.
Die Maße für Wechsel sind dem Auftraggeber mitzuteilen, wenn die Wechsel nicht selbst vom Auftragnehmer eingebaut werden.
Werden die Fenster einschließlich Futter ausgeschrieben, sind typenspezifische Futter des Fensterherstellers einzubauen, sofern der Hersteller solche anbietet.
Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719.
Alle Metallteile müssen korrosionsgeschützt sein; das gilt auch und besonders für verdeckte Teile, Formstücke und Verbindungs- und Befestigungsmittel.
Verkehrssicherung
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Angaben zur Abrechnung
Bei der Abrechnung nach dem Raummaß [m³] von Bauschutt, Abbruchmaterial und dergleichen wird die Menge nach dem Fassungsvolumen der Transportbehälter, z.B. Container, ermittelt. Der Füllstand bei nicht vollständig gefüllten Behältern ist zu schätzen.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Dachabdichtungs-, Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
01 Dachdeckerarbeiten
01
Dachdeckerarbeiten
Satteldach Satteldach
Satteldach
01.__.0001 Unterspannung, Satteldach Unterspannung für belüftete Dächer, einlagig, aus diffusionsoffener, reißfester Kunststofffolie. Verlegung über den Sparren, Stöße verklebt.
Baustoffklasse:B2
Material:PE-Folie
sd-Wert:< 0,05 m ??zu klären
Qualitätsklasse:USB-A
Anforderungsklasse:4
Widerstand gegen Wasserdurchgang: W1
Angeb. Fabrikat:
01.__.0001
Unterspannung, Satteldach
345,95
m²
0,00
01.__.0002 Traufbohle Satteldach Traufbohle auf vorhandene Holzunterkonstruktion für Dachziegel- oder Dachsteindeckung, Satteldach
Holzart :Fichte/Kiefer
Sortierklasse :S 10
Querschnitt:ca. 50/90 mm
Dacheindeckung: Ergoldsbacher E 58 RS
01.__.0002
Traufbohle Satteldach
55,20
m
01.__.0003 Konterlattung, 30/50 mm Satteldach Konterlattung für Dächer auf Holzunterkonstruktion, Satteldach
Querschnitt :30/50 mm
Sortierklasse :S 10
Sparrenabstand ca. :0,70 cm
01.__.0003
Konterlattung, 30/50 mm Satteldach
345,95
m2
01.__.0004 Dachlattung, 30/50 mm Satteldach Dachlattung auf vorhandene Holzunterkonstruktion Satteldach für Dachziegel- oder Dachsteindeckung.
Holzart :Fichte/Kiefer
Sortierklasse :S 10
Querschnitt :30/50 mm
Lattenabstand ca. 363 mm
Dacheindeckung: Ergoldsbacher E58 RS
01.__.0004
Dachlattung, 30/50 mm Satteldach
345,95
m2
01.__.0005 Betondachstein-Dachdeckung, matt granit Dachdeckung mit Betondachsteinen;
Standardausführung, Braas Harzer Pfanne, Matt granit, oder gleichwertig
das Dach ist vor der Deckung einzuteilen und abzuschnüren
Dachneigung :30 Grad
Dachform :Satteldach
Farbe :granit
Oberfläche : protegon matt, nicht glänzend
Angeb. Fabrikat :
01.__.0005
Betondachstein-Dachdeckung, matt granit
345,95
m2
01.__.0006 Dachdeckung mit Tondachziegeln Alternativposition: Dachdeckung mit Tondachziegeln
Braas Turmalin Matt engobiert, anthrazit oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat:
01.__.0006
Dachdeckung mit Tondachziegeln
E
1,00
m2
01.__.0007 Firstabdeckung mit Firstziegeln Satteldach Firstabdeckung mit Firstziegeln, Satteldach, passend zur
Dachdeckung der Pos. 01.5 mit Klammern trocken verlegt, einschl. Firstlatte, Firstabdeckband und Befestigungsmaterial
01.__.0007
Firstabdeckung mit Firstziegeln Satteldach
27,10
m
01.__.0008 Ortgang mit Ortgangsteinen Satteldach Ortgang mit Ortgangsteinen, Satteldach, rechts/links, passend zur Dachdeckung der Pos. 01.5
01.__.0008
Ortgang mit Ortgangsteinen Satteldach
38,50
m
01.__.0009 Alternative, Ortgang mit Schlussstein Ortgang mit Schlussstein, rechts/links, passend zur Dachdeckung.
01.__.0009
Alternative, Ortgang mit Schlussstein
E
1,00
m
01.__.0010 Antennendurchgangsstein Satteldach Antennen-/Sat-Anlagendurchgangsstein, passend zur Dachdeckung, Satteldach
01.__.0010
Antennendurchgangsstein Satteldach
1,00
St
01.__.0011 Dachziegel-/Dachstein-Verklammerung Dachsteinverklammerung für Deckung mit
verformten Schuppen, zur Sicherung gegen Windsog;
Klammern korrosionsbeständig.
Dach:Satteldach
Dachneigung :30 Grad
Windzone : 2
Klammeranzahl/
Dachbereich : nach Erfordernis
01.__.0011
Dachziegel-/Dachstein-Verklammerung
345,95
m2
01.__.0012 Dunstrohrziegel Satteldach Dunstrohrziegel mit flexiblem Schlauchanschluss und Hut, passend zur Dachdeckung
Lichte Weite DN100
Anschlusslänge: ca. 45 cm
Lage: Entlüftung Fallrohre, Lüftungsleitungen
01.__.0012
Dunstrohrziegel Satteldach
8,00
St
01.__.0013 Einseitiges Beischneiden, Dachziegel/Betondachsteine Einseitiges Beischneiden oder Anpassen der Dachziegel / Dacheindeckung, soweit nicht in anderen Positionen enthalten, an aufgehenden Bauteilen oder Dachränder.
Die angepassten Dachziegel mit Hilfe von Klammern zusätzlich befestigen.
Deckung:Dachziegel/Betondachsteine
01.__.0013
Einseitiges Beischneiden, Dachziegel/Betondachsteine
25,00
m
0,00
01.__.0014 Schrägschnitt, Dachziegel/Betondachsteine Schrägschnitt an Dachziegeln oder Dachsteinen, soweit nicht in anderen Positionen enthalten.
Deckung:Dachziegel/Betondachsteine
01.__.0014
Schrägschnitt, Dachziegel/Betondachsteine
E
1,00
m
0,00
Pultdach Pultdach
Pultdach
01.__.0015 Metalldach-Sandwichelement, 120 mm Dachkonstruktion aus beschichteten Sandwichelementen Siegmetall oder gleichwertig aus Stahlblechdeckschalen und Mineralwollekern auf Unterkonstruktion, Außenschale aus Trapezprofil, einschl. nicht rostender Verbindungsmittel, Ausführung wie folgt:
-Herstellung und Abstimmung von Verlegeplänen, mit Darstellung von An- und Abschlüssen
-Ergänzungen der bauseitigen Statik durch Nachweis, z.B. bezügl. Windsogverankerung
-farbige Beschichtung nach Standardfarbkarte des Herstellers
-Zuschnitt gemäß der tatsächlichen Dachflächen, einschl. schräger Ecken und Kanten
-bauseitig tragende Unterkonstruktion aus Brettschichtholz
-Elemente mit Aluminium-Elementhaltern in den Längsfugen, Abdeckung mit einer im Farbton des Daches beschichteten Abdeckleiste
-Abdichtung der Längsstöße erfolgt durch werkseitig angeschäumte Dichtungsbänder
Stahlgüte:S320GD
Ausführungsklasse:EXC2
Korrosivitätskategorie:C3
Schutzdauerklasse:VH
Dämmstoff:MW
Brandverhalten DIN EN 13501 Dämmung:E
Anwendung Dämmung:DAD-dh
WLG:024
Stahloberflächen:verzinkt und beschichtet
Farbton Außenschale:RAL-Farbton nach Angabe des AG
Verlegerichtung:von der Traufe zum First
Dachneigung:10°
Profil:Trapez/außen, liniert/innen
dreiseitige Lagerung auf den Wänden bzw. Ringankern mit komprimiertem Dichtband
die Zulassung ist vorzulegen
Angeb. Fabrikat:
01.__.0015
Metalldach-Sandwichelement, 120 mm
190,32
m²
0,00
01.__.0016 Ausbildung des Firstes Ausbildung des Firstes mit Sickenfüller in erforderlicher Anzahl und Zinkblechabdeckung ca. 50 cm 3 Kantungen
die obere Metallschale ist mit Deckzange hochzubiegen
01.__.0016
Ausbildung des Firstes
17,00
m
01.__.0017 Herstellung eines Ortganges ohne Dachüberstand mit Zinkblech Herstellung eines Ortganges ohne Dachüberstand mit Zinkblech ca. 50 cm 3 Kantungen Befestigung an der Hochsicke
die Oberschale ist aufzubiegen
01.__.0017
Herstellung eines Ortganges ohne Dachüberstand mit Zinkblech
14,75
m
01.__.0018 Herstellung eines Anschlusses an die Wand des Satteldaches Herstellung eines Anschlusses an die Wand des Satteldaches mit Kompriband, Montageschaum und Zinkblechabdeckung, ca. 40 cm 3 Kantungen inkl. Auflagerzinkblech
01.__.0018
Herstellung eines Anschlusses an die Wand des Satteldaches
9,53
m
01.__.0019 Herstellung einer Traufe ohne Dachüberstand durch Anarbeiten Herstellung einer Traufe ohne Dachüberstand durch Anarbeiten eines Zinkbleches zur Einleitung in die Dachrinne nachfolgender Position, b= ca. 20 cm, 3 Kantungen
01.__.0019
Herstellung einer Traufe ohne Dachüberstand durch Anarbeiten
17,00
m
02 Dachabdichtungsarbeiten
02
Dachabdichtungsarbeiten
Hinweis die nachfolgenden Positionen sind Alternativpositionen zu den Positionen Pultdach 01.15 bis 01.25
Hinweis
02.__.0001 Trenn- und Ausgleichslage lose verlegt Trenn- und Ausgleichslage BauderFLEX TA 600 oder gleichwertig
lose verlegt und mechanisch befestigt
Elastomerbitumenbahn nach DIN EN 13707, als dauerhaft
funktionale Trenn- und Ausgleichslage.
Leistungs- und Funktionsanforderungen:
- Dicke: ca. 2,0 mm
- oberseitig: folienkaschiert
- unterseitig: vlieskaschiert
- Trägereinlage: Polyestervlies
- Maximale Zugkraft nach DIN 12311-1
l: > 550 N/50 mm, q: > 300 N/50 mm
- Dehnung nach DIN 12311-1: l + q: > 20 %
- Kaltbiegeverhalten nach DIN EN 1109: < -20 °C
- Wärmestandfestigkeit nach DIN EN 1110: > +120 °C
liefern und gem. Herstellervorgaben auf den Untergrund
fachgerecht lose verlegen und nach DIN EN 1991
mechanisch befestigen. Längsnaht- und Kopfstoßüber-
deckung mind. 8 cm breit herstellen. Stöße versetzt
anordnen
die Verlegung erfolgt auf der bauseitigen Kronotec-Platte
angebotenes Fabrikat:
02.__.0001
Trenn- und Ausgleichslage lose verlegt
E
1,00
m²
02.__.0002 erste Lage der Abdichtung Erste Lage der Abdichtung BauderFLEX G4E oder gleichwertig
vollflächig verschweißt
Elastomerbitumen-Schweißbahn als untere Lage nach
DIN EN 13707, mit dimensionsstabiler Trägereinlage.
Leistungs- und Funktionsanforderungen:
- Anwendungskurzzeichen nach
DIN SPEC 20000-201: DU/E1 PYE G 200 S4
DIN SPEC 20000-202: BA PYE G 200 S4
- Dicke: ca. 4 mm
- oberseitig: feinbestreut
- unterseitig: folienkaschiert
- Trägereinlage: Glasgewebe
- Maximale Zugkraft nach DIN 12311-1:
l + q > 1200 N/50 mm
- Dehnung nach DIN 12311-1: l + q > 2 %
- Kaltbiegeverhalten nach DIN EN 1109: < -30 °C
- Wärmestandfestigkeit nach DIN EN 1110: > +110 °C
- Verhalten bei Brand von außen, im System geprüft
nach DIN CEN/TS 1187 und eingestuft in BROOF(t1)
Liefern und gem. Herstellervorgaben auf den
Untergrund fachgerecht vollflächig verschweißen.
Längsnaht- und Kopfstoßüberdeckung mind. 8 cm breit
fachgerecht verschweißen. Stöße versetzt anordnen.
Aufbringung auf Trennlage der Vorposition
angebotenes Fabrikat:
02.__.0002
erste Lage der Abdichtung
E
1,00
m²
02.__.0003 Oberlage der Abdichtung Oberlage der Abdichtung BauderKARAToder gleichwertig
vollflächig verschweißt
als harte Bedachung
Top-Polymerbitumen-Schweißbahn als obere Lage nach
DIN EN 13707, mit einer mechanisch hochbelastbaren und
dimensionsstabilen Kombinationsträgereinlage in
Verbindung mit hochwertigsten Bitumenrezepturen,
oberseitig APP-Bitumen für extrem gute Wärmestand-
festigkeit und unterseitig SBS-Bitumen für beste
Verschweißbarkeit.
Leistungs- und Funktionsanforderungen:
- Anwendungskurzzeichen nach
DIN SPEC 20000-201: DO/E1 PYE/PYP-KTP 300 S5
DIN SPEC 20000-202: BA PYE/PYP-KTP 300 S5
- Dicke ca. 5,2 mm
- oberseitig: beschiefert grünweiß oder graphitschwarz
- unterseitig: folienkaschiert
- Trägereinlage: Polyesterverbund (KTP) 300 g/m²
- Maximale Zugkraft nach DIN 12311-1:
l + q: > 1450 N/50 mm
- Dehnung nach DIN 12311-1: l + q: > 23 %
- Maßhaltigkeit nach DIN EN 1107: < 0,1 %
- Kaltbiegeverhalten nach DIN EN 1109:
oben < -25 °C, unten < -40 °C
- Wärmestandfestigkeit nach DIN EN 1110:
oben > +150 °C, unten > +120 °C
- Widerstand gegen stoßartige Belastung nach
DIN EN 12691: >= 2000 mm Verfahren B
- Fremdüberwachung der Qualität bei der Herstellung
durch TÜV SÜD
- Verhalten bei Brand von außen, im System geprüft
nach DIN CEN/TS 1187 und eingestuft in BROOF(t1)
liefern und gem. Herstellervorgaben auf den Untergrund
fachgerecht vollflächig verschweißen. Längsnaht- und
Kopfstoßüberdeckung min. 8 cm breit fachgerecht
verschweißen. Stöße versetzt anordnen
Aufbringen auf erster Lage der Abdichtung der Vorposition
angebotenes Fabrikat:
02.__.0003
Oberlage der Abdichtung
E
1,00
m²
02.__.0004 Wandanschluss Wandanschluss
Lose verlegt, gedämmt, mit Z-Profil
an wärmegedämmter Fassade. Untergrund Kalksandstein
- Wärmedämmung senkrecht, mit erhöhter Druckfestigkeit WAA, WLG 035 als Zuschnittplatte
liefern und an der Wand mech. fixieren,
Dicke: 120 mm, Einbauhöhe: ca. 15 cm
- Zuschnittbahn aus Abdichtungsbahnen (erste Lage und Oberlage) der Positionen zu vor, als Wandanschluss
liefern, im senkrechten Bereich lose
verlegt bis auf die Wand hochführen
und über Dämmkeil auf die Flächenabdichtung mit
Überdeckung der Randfixierung
homogen verschweißen,
- Wandanschlussprofil als Z-Profil
aus Zinkblech,
Zuschnitt ca. 200 mm, Metalldicke 0,8 mm,
3 Kantungen, liefern und fachgerecht
montieren.
Fuge zwischen Profil und Bauteil mit
elastischem Dichtstoff und vorkompri-
miertem Dichtungsband fachgerecht
schließen.
Wandanschlusshöhe: ca. 15 cm
angebotene Wärmedämmung:
02.__.0004
Wandanschluss
E
1,00
m
03 Klempnerarbeiten
03
Klempnerarbeiten
03.__.0001 Tropfblech, Titan-Zinkblech, Z 250 Tropfblech an Traufe und Ortgang
liefern, zuschneiden, abkanten und anbringen
Material :Titan-Zinkblech
Blechdicke :0,8 mm
Zuschnitt :300 mm
Kantungen :3
03.__.0001
Tropfblech, Titan-Zinkblech, Z 250
106,67
m
03.__.0002 Hängerinne, halbr., Titan-Zinkbl., Z 333,Y Dachrinne als halbrunde Hängedachrinne, inkl. Rinnenhalter.
Wulstdurchmesser :Klasse Y
Zuschnitt :333 mm
Material :Titan-Zinkblech
Blechdicke :0,7 mm
Rinnenhalter:verzinkter Stahl HA
aufgeteilt auf 3 verschiedene Längen
03.__.0002
Hängerinne, halbr., Titan-Zinkbl., Z 333,Y
69,60
m
03.__.0003 Rinnen-Endstück, flach, Titan-Zinkbl, Z 333 Rinnen-Endstück, flach, für halbrunde oder rechteckige
Dachrinnen.
Material :Titan-Zinkblech
Blechdicke :0,7 mm
Zuschnitt : 333 mm
03.__.0003
Rinnen-Endstück, flach, Titan-Zinkbl, Z 333
4,00
St
03.__.0004 Rinneneinhangstutzen, Form G, Ti-Zinkbl. Rinneneinhangstutzen für halbrunde Hängerinnen, konisch und gerade (Form G), liefern und fachgerecht zur Rinne einlöten
Material :Titan-Zinkblech
Nenngröße :bis DN 150
03.__.0004
Rinneneinhangstutzen, Form G, Ti-Zinkbl.
5,00
St
03.__.0005 Laubfangkorb, verzinkter Draht Laubfangkorb aus verzinktem Draht für den Ablauf der
Hängedachrinnen.
03.__.0005
Laubfangkorb, verzinkter Draht
5,00
St
03.__.0006 Rinnen-Dehnung Rinnendehnung - Dehnungsausgleicher für Hängedachrinnen aus Titanzink
liefern und fachgerecht einbauen
03.__.0006
Rinnen-Dehnung
5,00
St
03.__.0007 Fallrohr, rund, Titan-Zinkblech, DN 100,Y Fallrohr, rund, für Dachentwässerungsanlagen,
Dachrinnen etc., inkl. der Rohrschellen mit doppeltem
Scharnier, sowie aller Zubehör- und Befestigungsteile.
Evtl. erforderliche verlängerte Rohrschellen für Dämmung und Putz >= 19 cm sind einzukalkulieren.
Material :Titan-Zinkblech
Blechdicke :0,70 mm
Nenngröße :DN 100
Ausführung : Klasse Y
03.__.0007
Fallrohr, rund, Titan-Zinkblech, DN 100,Y
34,75
m
03.__.0008 Zulage Bögen Zulage zur Vorpositon für das Einbauen und Liefern von Bögen
03.__.0008
Zulage Bögen
5,00
St
03.__.0009 Standrohr, GA-Rohr, DN 100 Standrohr mit lösbaren Rohrschellen aus verzinktem
Bandstahl.
Länge :1000 mm
Material :Stahl-Guss-Rohr (GA)
Nenngröße :DN 100
03.__.0009
Standrohr, GA-Rohr, DN 100
5,00
St
03.__.0010 Standrohrkappe Standrohrkappe im Anschluss Standrohr Fallrohr liefern und einbauen
03.__.0010
Standrohrkappe
5,00
St
03.__.0011 Vogel-/Insektenschutz Traufe Kammleiste aus Kunststoff als Vogel- und Insektenschutzmaßnahme, passend zur Dachdeckung, inkl. Befestigung an der Holzkonstruktion der Traufe.
03.__.0011
Vogel-/Insektenschutz Traufe
69,60
m
03.__.0012 Vogel/Insektenschutz Ortgang sinngemäß wie vor jedoch Befestigung im Ortgang
h= ca. 12 cm
03.__.0012
Vogel/Insektenschutz Ortgang
35,07
m
04 Anschlüsse an Bestand
04
Anschlüsse an Bestand
Hinweis Anschluss an bestehendes Satteldach der Lagerhalle
Hinweis
04.__.0001 Aufnahme Ortgang Lagerhalle Aufnahme der Ziegel und Lattung im Ortgang der vorhandenen Lagerhalle in erforderlicher Breite ca. ein Dachstein inkl. eventuell vorhandenem Randabschluss aus Zinkblech oder Holz zur Erstellung eines neuen Anschlusses entsprechend nachfolgender Positionen, inkl. Ergänzung der Lattung im neuen Abschlussbereich
inkl. Entsorgung von nicht mehr zu verwendenen Bauteilen
das bestehende Satteldach hat eine Neigung von ca. 8,5°
04.__.0001
Aufnahme Ortgang Lagerhalle
16,31
m
04.__.0002 Lieferung Kronotec Lieferung und Einbau von Kronotec WP/DP 50 Platte, d= 15 mm b= ca. 30 cm, Einbau oberhalb der Sparren, inkl. Zurechtschneiden
04.__.0002
Lieferung Kronotec
M
16,31
m
04.__.0003 OSB 3 Platte Lieferung und Einbau einer OSB3 Platte d= ca. 16 mm, h= ca. 25 cm und Montage auf Perimeterdämmung der Vorposition
04.__.0003
OSB 3 Platte
16,31
m
04.__.0004 Unterspannbahn Lieferung und Einbau einer Unterspannbahn analog zu der auf der Lagerhalle vorhanden, b= ca. 65 cm
inkl. Anschluss an die vorhandene Unterspannbahn, hochführen an OSB3 Platte der Vorposition über die Dämmung zur Wand des Neubaues führen und ca. 10 cm senkrecht hochführen
04.__.0004
Unterspannbahn
16,31
m
04.__.0005 Dachrinne Lieferung und Einbau einer U-förmigen Dachrinne aus Titan-Zinkblech inkl. Hochführen im Bereich der bestehenden Dachziegel und erforderlichen Knicken, inkl. Anschluss an vorhandene Lattung der Lagerhalle, hochführen und befestigen an OSB-Platte und nach vorne abkanten, der Anschluss erfolgt dann bauseits vom WDVS System, die Fuge zwischen OK Rinne und hochgeführter Unterspannbahn ist wetterfest abzudecken
Länge der Rinne ca. 70 cm
04.__.0005
Dachrinne
16,31
m
Hinweis Anschluss an bestehendes Pultdach der Lagerhalle
Hinweis
04.__.0006 Anschluss an vermutliches Bitumendach Rand des Bitumenpultdaches der Lagerhalle begradigen
Demontage und Entsorgung von eventuellen Erhöhungen mittels Traufbohle oder dgl., sowie Abdeckungen des Ortganges aus Holz oder Zinkblech
04.__.0006
Anschluss an vermutliches Bitumendach
1,50
m
04.__.0007 Perimeterdämmung Lieferung und Einbau einer Perimeterdämmung d= ca. 12 cm, h= ca. 25 cm auf dem Neubaugebäude
Die Dämmung soll im fertige Zustand ca. 15 cm über die Dachhaut des vorhandenen Lagerdaches überstehen.
04.__.0007
Perimeterdämmung
1,50
m
04.__.0008 2-lagige Dachabdichtung 2-lagige Dachabdichtung entsprechend der Positionen 02.2 und [02.3] liefern und an auf dem Pultdach vorhandene Abdichtung anschließen, an der Perimeterdämmung der Vorposition hochführen, waagerecht an die neue Wand führen und ca. 5 cm hochführen
04.__.0008
2-lagige Dachabdichtung
1,50
m
04.__.0009 Zinkblechabdeckung Zinkblechabdeckung ca. 20 cm vor Kopf der Perimeterdämmung anbringen und nach vorne abkanten, der Anschluss erfolgt dann bauseits vom WDVS System
04.__.0009
Zinkblechabdeckung
1,50
m
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.__.0008 Reinigung Bodenplatte EG Saubere, trockene Betonflächen, gründlich abkehren
Einbauort:Bodenplatte EG, Lage Büro, Treppenhäuser
05.__.0008
Reinigung Bodenplatte EG
82,81
m2
05.__.0009 Abdichtung, PYE- G200 S4 Bauwerksabdichtung aus einer Lage
Elastomerbitumenbahn nach DIN EN 18553 mit
Glasgewebe-Einlage ist auf vorbereitete
und gesäuberte Bauwerksflächen aufzubringen.
Die Abdichtungsbahn ist mit der vorh. Abdichtung unter
dem ersten Mauerstein zu verbinden.
Im Bereich der bodentiefen Tür zur Treppe bis Vorderkante Bodenplatte.
Die Ausführungsanweisungen des Herstellers sind zu
beachten.
Untergrund: Betondecke
Ausführungsart:PYE-G 200 S4
Einbauort:Kellergeschoss
Angeb. Fabrikat :
05.__.0009
Abdichtung, PYE- G200 S4
82,81
m2
05.__.0010 Zulage Anarbeiten Einläufe KG-Rohre Zulage für das Anarbeiten an Bodeneinläufe bzw. KG-Rohre mit bauseitigen Manschetten
05.__.0010
Zulage Anarbeiten Einläufe KG-Rohre
M
2,00
St
05.__.0011 1-K Flüssigkeitskunststoff an Fenstertüren Abdichtung aus einem 1- komponentigen Flüssigkunststoff -System an
aufgehende Bauteile (Fenster) wie folgt:
Bauder LIQUITEC PU ( 1K) oder gleichwertig in zwei Schichten aufbringen
als erste Schicht ca. 2/3 der angegebenen Verbrauchsmenge vorlegen, Polyestervlies Bauder LIQUITEC PV 165 blasen- und faltenfrei einbetten, die zweite Schicht nass in nass nachlegen.
Die Vliesüberlappung beträgt min. 5cm
Vor Aushärtung der Abdichtung bzw. Grundierung Klebeband entfernen.
Die Abdichtung mind. 10 cm breit auf die Flächenabdichtung bis Oberkante Anschluss führen. Einschließlich aller Eckausbildungen.
Verbrauch: ca. 3,1 kg/m²
Schutzblech mit geeigneten Befestigungsmitteln fachgerecht montieren.
seitlich bis ca. 30 cm über OKFFB hochführen.
inkl. Anschluss an die beidseitige Sockelabdichtung aus KMB
Basiswerkstoff: Polyurethan 1- komponentig
Trägereinlage:Polyestervlies (PV) 165 g/m²
Trockenschichtdicke:min 2,5 mm
Farbe: nach Angabe Bauleitung
Anschlusshöhe:ca. 45 cm
Lage: bodentiefe Fenster und Türen
Angeb. Fabrikat :
05.__.0011
1-K Flüssigkeitskunststoff an Fenstertüren
8,63
m
05.__.0012 1-K Flüssigkeitskunststoff Beton / MW Abdichtung aus einem 1- komponentigen Flüssigkunststoff -System an
aufgehende Bauteile (Wände Beton / MW) wie folgt:
Bauder LIQUITEC PU ( 1K) oder gleichwertig in zwei Schichten aufbringen
als erste Schicht ca. 2/3 der angegebenen Verbrauchsmenge vorlegen, Polyestervlies Bauder LIQUITEC PV 165 blasen- und faltenfrei einbetten, die zweite Schicht nass in nass nachlegen.
Die Vliesüberlappung beträgt min. 5cm
Vor Aushärtung der Abdichtung bzw. Grundierung Klebeband entfernen.
Die Abdichtung mind. 10 cm breit auf die Flächenabdichtung / Betonplatte bis ca. 15 cm über OKRFB / OKFFB führen. Einschließlich aller Eckausbildungen.
Verbrauch: ca. 3,1 kg/m²
Basiswerkstoff: Polyurethan 1- komponentig
Trägereinlage:Polyestervlies (PV) 165 g/m²
Trockenschichtdicke:min 2,5 mm
Farbe: nach Angabe Bauleitung
Anschlusshöhe:ca. 25 cm
Lage: Fuge am Übergang Betonplatte / aufgehende Wände
Einbauort: Garagen / Werkstatt
Angeb. Fabrikat :
05.__.0012
1-K Flüssigkeitskunststoff Beton / MW
78,34
m
05.__.0013 Stundensatz Fachwerker, Dachdeckerarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen
Fachwerker
05.__.0013
Stundensatz Fachwerker, Dachdeckerarbeiten
10,00
Std
05.__.0014 Stundensatz Helfer, Dachdeckerarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen
Helfer
05.__.0014
Stundensatz Helfer, Dachdeckerarbeiten
10,00
Std
05.__.0015 Stundensatz Fachwerker, Klempnerarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen
Fachwerker
05.__.0015
Stundensatz Fachwerker, Klempnerarbeiten
10,00
Std
05.__.0016 Stundensatz Helfer, Klempnerarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen
Helfer
05.__.0016
Stundensatz Helfer, Klempnerarbeiten
10,00
Std
06 Photovoltaikanlage
06
Photovoltaikanlage
06.__.0001 Photovoltaik Budgetierung Budgetierung für Photovoltaikanlage bis Schätz-LV / Angebote vorliegen
06.__.0001
Photovoltaik Budgetierung
1,00
St
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