HLS
BV Voss-Straße 82, 31157 Sarstedt
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemein technische Hinweise In den EP's ist zu berücksichtigen: 1. Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik als geschuldet. Alle Positionen verstehen sich, so nicht anders beschrieben, alsliefern, transportieren, montieren und in Betrieb nehmen. 2. Der AG behält sich vor, Positionen des LV, die noch nicht in Auftrag gegeben wurden (Preisanfrage- und Alternativpositionen), im Zuge des Baufortschritts zu den angebotenen Einheitspreisen nachträglich an den AN zu vergeben. 3. Alle behördlichen Anmeldungen im Rahmen der Ausführung sind mit den Einheitspreisen abgegolten, ausschließlich der behördlichen Gebühren. 4. Der AN erhält bei der Projektübergabe eine Ausführungsplanung. Auf deren Basis erstellt er seine Montageplanung. Der AN ergänzt erforderlichen Falls die vorliegende Ausführungsplanung für die Montageplanung. Der AN übergibt die Montageplanung dem AG und stimmt diese mit ihm und den allen Beteiligten ab. Erst nach der Freigabe der eingereichten Unterlagen kann mit der Montage begonnen werden. Die Montage darf ausschließlich anhand vom AG geprüften Plänen erfolgen. 5. Der Anbieter ist verpflichtet, die amtlichen Nachweise für die von ihm angebotenen Brandschutzmaßnahmen vor Ausführungsbeginn vorzulegen. Amtliche Nachweise können sein: Prüfzeugnis, Prüfbescheid und allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) bzw. allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP). Für die Bestandsunterlagen sind entsprechende Auflistungen des eingebauten Brandschutzes, mit Typ, Ort, lfd.-Nr. vorzulegen. Die Einbauanleitungen der Brandschutzeinrichtungen sind vor Beginn der Montage der Bauleitung zu übergeben. Es dürfen keine Einrichtungen eingebaut werden deren ABP/ABZ nicht auf der Baustelle sind. 6. Alle zur Installation vorgesehenen Teile werden einer Bemusterung unterzogen. Die Bemusterung ist vom Bieter bzw. AN zeitlich so frühzeitig anzumelden, dass der AG, Bauherr und deren Vertretungen Zeit haben, den Termin einzuordnen und wahrzunehmen. Der Bauablauf darf nicht gestört werden. Es dürfen nur freigegebene Teile eingebaut werden. Bei gleichartigen Gegenständen. 7. Von anderen Firmen einzubauende und vom Unternehmer zu liefernde Materialien müssen unaufgefordert und rechtzeitig mit genauen Montagerichtlinien an die ausführende Firma übergeben werden. Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen. 8. Baustelleneinrichtung An- und Abtransport, Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung für die gesamte im Leistungsverzeichnis beschriebene Baumaßnahme, mit allen zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen und Geräten, Montagegerüsten, Leitern, Personalunterkünften gemäß Arbeitsstättenverordnung sowie den notwendigen Baustoff- und Werkzeugdepots. Auf- und Abbau sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen mehr als 4,0 m über Gelände oder Fußboden liegen. Für die Ausführung notwendige Fräs- und Stemmarbeiten sind zu berücksichtigen. 9. Während aller Arbeiten des ANs auf der Baustelle muss ein deutschsprechender Vertreter des ANs anwesend sein, der bevollmächtigt ist, Anordnungen der Bauleitung entgegenzunehmen und der weisungsberechtigt die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Er nimmt an den wöchentlichen Bauleiterbesprechungen teil und darf nur mit Zustimmung des AGs ausgetauscht werden. Sofern ein Zusammenarbeiten mit dem Bauleiter oder anderen Arbeitnehmern des ANs nicht zumutbar ist, kann der AG die sofortige Ablösung verlangen. 10. Alle erforderlichen Koordinationen und Abstimmungen mit den Versorgern für die Hausanschlüsse sind durchzuführen, einschl. Vorbereitung der Versorgungsanträge. Für alle Anträge zur Ver- und Entsorgung des Gebäudes sowie deren Durchsetzung ist der AN verantwortlich. Ihm obliegt die Koordination zwischen und mit den privaten und öffentlichen Ver- und Entsorgern aller Gewerke bis hin zur Inbetriebnahme der jeweiligen Anlagen. 11. Der AG ist von anstehenden Prüfungen und Inbetriebnahmen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Vom AN sind Prüfungen so frühzeitig anzumelden, dass der AG Zeit hat, den Termin einzuordnen und wahrzunehmen. Eine bloße Übergabe von Prüfberichten und / oder Protokollen ist, ohne Genehmigung des AGs, als nichtig vereinbart. Alle daraus entstehenden Aufwendungen zur Wiederholung gehen zu Lasten des AN, auch daraus erwachsende Baustellenbehinderungen und Anfahrten. 12. Einweisung in Anlagenbedienung Das Bedienungspersonal ist in die Bedienung der Anlage und der Anlagendokumentation einzuweisen. Die Einweisung muss sich der Auftragnehmer vom Bauherrn bzw. dessen Vertreter schriftlich bestätigen lassen. Geeignetes Einweisungspersonal ist vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen 13. Sofern nicht anders angegeben sind Revisionsunterlagen nach VDI 6026 in 1-facher Ausfertigung in Ordner geordnet mit Inhaltsangabe dem AG zu übergeben. Zusätzlich sind die Unterlagen 1-fach auf CD (Textteil als PDF-Datei, Pläne als PDF- und DWG-Datei) zu übergeben. Die Bestandsunterlagen sind im Wesentlichen 6 Wochen vor der Abnahme, als Prüfexemplar mit der Abnahmebeantragung 1-fach einzureichen. INHALTSVERZEICHNIS 1. Ordner-Inhaltsverzeichnis, Raumnummernplan, Anlagenverwaltung 2. Planungsgrundlagen Anlagenbeschreibung, Anlagenschemata 3. Auflistung Revisionspläne, Strang- bzw. Schaltschemata. Die jeweiligen Brandschottungen sind entsprechend in den Plänen einzuzeichnen, zu nummerieren und auch bildlich zu katalogisieren. Die Dokumentation ist Bestandteil der vom AN einzureichenden Dokumentation. 4. Fabrikatslisten, Ersatzteilliste mit Typenangabe und Bezugsquelle, Gerätekarten, Herstellerunterlagen mit Kennzeichnung der eingesetzten Komponenten, Kennlinien der eingebauten Komponenten 5. Bedienungs- und Wartungsanweisung (ausführlich am Ende der Auflistung), Wartungsvorschriften, Wartungstermine, Störungsbeschreibung mit Beseitigungshinweise 6. Abnahmebescheinigungen, Einweisungsbescheinigung, Abnahmeprotokoll mit Mängelliste, Bescheinigung über die Einhaltung der - und DIN Normen, Bescheinigung über die Einhaltung nach VBG, Bauartenzulassungen 7. Für den Betrieb der Anlagen erforderliche Softwarestände 8. Bedienungs- und Wartungsanweisung Der Wartungsumfang ist in einer Inspektionstabelle aufzulisten. Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen, welche ausschließlich in deutscher Sprache erstellt sind, sollen Aussagen entsprechend folgender Gliederung machen: 9.1 Anlagenbeschreibung - Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung - Garantiewerte - Betriebsdaten - Installationsdaten - anlagenspezifische Merkmale 9.2 Bedienungsanweisung - Funktion und Lage der Bedienungsorgane - Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise, Anzeige-, Steuer-, Schalt-, Schutz- und Regelgeräte - Erläuterung der Sicherheitseinrichtungen - Anweisungen für Betriebsunterbrechungen - wirtschaftlichste Betriebsart 9.3 Wartungsanweisung - Erläuterung der Störmeldung - Fehlersuchtabelle (Diagnosesystem) - Spezialwerkzeuge - Eigenschaften von Betriebsmitteln (Bei Bedarf auch Sicherheitsdatenblätter) - behördliche Kontrollen und Prüfungen - Art und Zeitfolge der Überwachung (Inspektionstabelle) 9.4 Ersatzteilaufstellung - Reserveeinrichtungen - Verschleißteile - Ersatzteilliste mit Angaben des Herstellers, Auslieferungslagers und des Kundendienststützpunktes mit Anschrift und Telefon-Nr., Typ- bzw. Fabrikation- Nr., Größe, Leistung, Bestelldaten usw.
Allgemein technische Hinweise
Grundlage ist die VOB/B und VOB/C sowie alle anwendbaren Eurocodes, DIN EN und DIN, VDS, VDE Normen, die BGV (UVV), Vorschriften der Energieversorger, sowie die Hersteller- und Verarbeitungsrichtlinien in der zum Zeitpunkt der Auftrags- vergabe gültigen Fassung und diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen. Falls im LV nicht ausdrücklich anders beschrieben, gilt für alle Positionen Lieferung einschl. Montage und Inbetriebnahme. Die geforderte Leistung ist eine nach den Regeln des Handwerks und nach dem Stand der Technik zu erstellende, einwandfreie, haltbare Arbeit, sach- und fachgerecht ausgeführt! Die Durchführung der Baumaßnahme ist anhand von Zeichnungen und/oder nach Angabe der Bauleitung eigenverantwortlich vom Auftragnehmer durchzuführen!
Grundlage ist die VOB/B und VOB/C sowie alle
Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn schriftlich dem Auftraggeber/GU zu bestätigen: - dass Zulassungsgegenstände hinsichtlich aller Einzelheiten fachgerecht und unter Einhaltung aller Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, sowie der Einbau- Anleitung, die der Auftragsteller dieser Zulassung bereitstellt, einbaut und fertiggestellt werden - dass die für die Herstellung der Zulassungsgegenstände zu verwendenden Bauprodukte den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung sowie der Einbauanleitung entsprechen und sofort erforderlich gekennzeichnet werden.
Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn schriftlich
Stundenlohnarbeiten sind dem Auftraggeber(Bauleiter) rechtzeitig vor der Ausführung vom Auftragnehmer anzukündigen und erst nach einer Beauftragung durchzuführen. Sofort nach der Ausführung ist die erbrachte Leistung vom Auftragnehmer per Stundenzettel festzuhalten und beim Auftraggeber(Bauleiter) innerhalb einer Woche zum Gegenzeichnen einzureichen. Später eingereichte Stundenzettel werden nicht mehr anerkannt und vergütet! Zudem gilt: Bei Stundenlohnarbeiten werden die anfallenden Anfahrtsstunden und Anfahrtskosten nicht gesondert vergütet!
Stundenlohnarbeiten sind dem Auftraggeber(Bauleiter)
Sofern im Leistungsverzeichnis für die nachstehenden Leistungen keine besonderen Positionen oder keine andere Ausführungsart angegeben sind, sind diese in die Angebotspreise einzurechnen. Sämtliche für die Arbeiten notwendige Genehmigungen und Anträge sind durch den AN eigenverantwortlich rechtzeitig einzureichen. Anfallende Gebühren etc. sind Sache des AN. Die ausgeschriebenen Leistungen sind im gesamten Gebäude in allen Geschossen in großen und in kleinen Mengen bis zur Fertigstellung des Gebäudes auszuführen, ohne dass aus erschwertem Transport und zeitlich unterschiedlichen Ausführungen der Leistungen Rechte und Forderungen irgendwelcher Art hergeleitet werden können. Die Lieferungen und Leistungen einschließlich der Anlagen, Konstruktionen, Baumaterialien, Qualitäten etc müssen den gehobenen Standard des Bauvorhabens ermöglichen. Sollte diese Leistungsbeschreibung des AG dem nicht entsprechen, hat der AN darauf hinzuweisen und auf seine Kosten richtlinienkonforme Lieferungen und Leistungen zu erbringen. Dem AN wird bauseits ein Meteriss im Treppenhaus eines jeden Geschosses vorgegeben. Weitere notwendig Vermessungsarbeiten sind Sache des AN und in die Angebotspreise einzurechnen. Das Schalldämmmaß ist nach Schallschutzklasse II gem.Schallschutznachweis zu bemessen.
Sofern im Leistungsverzeichnis für die nachstehenden
Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn schriftlich dem Auftraggeber/GU zu bestätigen: - dass Zulassungsgegenstände hinsichtlich aller Einzelheiten fachgerecht und unter Einhaltung aller Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, sowie der Einbau- Anleitung, die der Auftragsteller dieser Zulassung bereitstellt, einbaut und fertiggestellt werden - dass die für die Herstellung der Zulassungsgegenstände zu verwendenden Bauprodukte den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung sowie der Einbauanleitung entsprechen und sofort erforderlich gekennzeichnet werden.
Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn schriftlich
Grundlage ist die VOB/B und VOB/C sowie alle anwendbaren Eurocodes, DIN EN und DIN, VDS, VDE Normen, die BGV (UVV), Vorschriften der Energieversorger, sowie die Hersteller- und Verarbeitungsrichtlinien in der zum Zeitpunkt der Auftrags- vergabe gültigen Fassung und diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen. Falls im LV nicht ausdrücklich anders beschrieben, gilt für alle Positionen Lieferung einschl. Montage und Inbetriebnahme. Die geforderte Leistung ist eine nach den Regeln des Handwerks und nach dem Stand der Technik zu erstellende, einwandfreie, haltbare Arbeit, sach- und fachgerecht ausgeführt! Die Durchführung der Baumaßnahme ist anhand von Zeichnungen und/oder nach Angabe der Bauleitung eigenverantwortlich vom Auftragnehmer durchzuführen! Für die fachgerechte Installation sind sämtliche Vorgaben und Anleitungen des Herstellers einzuhalten.
Grundlage ist die VOB/B und VOB/C sowie alle
01 Heizung / Sanitär / Lüftung
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Heizung / Sanitär / Lüftung
01.01 Wärmeerzeugungsanlagen
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Wärmeerzeugungsanlagen
01.02 Abwasseranlage
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Abwasseranlage
01.03 Wärmeverteilnetze
01.03
Wärmeverteilnetze
01.04 Einrichtungsgegenstände
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Einrichtungsgegenstände
01.05 Trinkwasser und Zubehör
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Trinkwasser und Zubehör
01.06 Sonstiges
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Sonstiges

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