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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Vorhabens Allgemein technische Hinweise Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein dreigeschossiges, barrierefreies Mehrfamilienhaus mit Keller, Erdgeschoss, 1. Obergeschoss sowie einem Staffelgeschoss. Das Gebäude wird so konzipiert, dass es Barrierefreiheit gerecht wird. Sowohl im Erdgeschoss als auch im 1. Obergeschoss ist jeweils eine rollstuhlgerechte Wohnung vorgesehen.
Im Kellergeschoss befinden sich neben dem Hausanschlussraum mit der gesamten Haustechnik auch separate Kellerabteile für die einzelnen Wohnungen sowie ein gemeinschaftlicher Fahrradraum. Ein Aufzug im zentral gelegenen Treppenhaus sorgt für eine stufenlose Erschließung aller Geschosse. Auf dem Dach eine Photovoltaikanlage installiert.
Allgemein technische Hinweise:
In den EP's ist zu berücksichtigen:
1. Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik als geschuldet.
Alle Positionen verstehen sich, so nicht anders beschrieben, als liefern, transportieren, montieren und in Betrieb nehmen.
2. Der AG behält sich vor, Positionen des LV, die noch nicht in Auftrag gegeben wurden (Preisanfrage- und Alternativpositionen), im Zuge des Baufortschritts zu den angebotenen Einheitspreisen nachträglich an den AN zu vergeben.
3. Alle behördlichen Anmeldungen im Rahmen der Ausführung sind mit den Einheitspreisen abgegolten, ausschließlich der behördlichen Gebühren.
4. Der AN erhält bei der Projektübergabe eine Ausführungsplanung. Auf deren Basis erstellt er seine Montageplanung. Der AN ergänzt erforderlichen Falls die vorliegende Ausführungsplanung für die Montageplanung. Der AN übergibt die Montageplanung dem AG und stimmt diese mit ihm und den allen Beteiligten ab. Erst nach der Freigabe der eingereichten Unterlagen kann mit der Montage begonnen werden. Die Montage darf ausschließlich anhand vom AG geprüften Plänen erfolgen.
5. Der Anbieter ist verpflichtet, die amtlichen Nachweise für die von ihm angebotenen Brandschutzmaßnahmen vor Ausführungsbeginn vorzulegen. Amtliche Nachweise können sein:
Prüfzeugnis, Prüfbescheid und allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) bzw. allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP). Für die Bestandsunterlagen sind entsprechende Auflistungen des eingebauten Brandschutzes, mit Typ, Ort, lfd.-Nr. vorzulegen.
Die Einbauanleitungen der Brandschutzeinrichtungen sind vor Beginn der Montage der Bauleitung zu übergeben. Es dürfen keine Einrichtungen eingebaut werden deren ABP/ABZ nicht auf der Baustelle sind.
6. Alle zur Installation vorgesehenen Teile werden einer Bemusterung unterzogen. Die Bemusterung ist vom Bieter bzw. AN zeitlich so frühzeitig anzumelden, dass der AG, Bauherr und deren Vertretungen Zeit haben, den Termin einzuordnen und wahrzunehmen. Der Bauablauf darf nicht gestört werden. Es dürfen nur freigegebene Teile eingebaut werden. Bei gleichartigen Gegenständen, z.B. Schaltschränke, Schaltgeräte, Bezeichnungsschilder usw. sind einheitliche Fabrikate zu verwenden.
7. Von anderen Firmen einzubauende und vom Unternehmer zu liefernde Materialien müssen unaufgefordert und rechtzeitig mit genauen Montagerichtlinien an die ausführende Firma übergeben werden. Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen.
8. Baustelleneinrichtung
An- und Abtransport, Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung für die gesamte im Leistungsverzeichnis beschriebene Baumaßnahme, mit allen zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen und Geräten, Montagegerüsten, Leitern, Personalunterkünften gemäß Arbeitsstättenverordnung sowie den notwendigen Baustoff- und Werkzeugdepots.
Auf- und Abbau sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen mehr als 4,0 m über Gelände oder Fußboden liegen.
Für die Ausführung notwendige Fräs- und Stemmarbeiten sind zu berücksichtigen.
9. Während aller Arbeiten des ANs auf der Baustelle muss ein deutschsprechender Vertreter des ANs anwesend sein, der bevollmächtigt ist, Anordnungen der Bauleitung entgegenzunehmen und der weisungsberechtigt die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Er nimmt an den wöchentlichen Bauleiterbesprechungen teil und darf nur mit Zustimmung des AGs ausgetauscht werden. Sofern ein Zusammenarbeiten mit dem Bauleiter oder anderen Arbeitnehmern des ANs nicht zumutbar ist, kann der AG die sofortige Ablösung verlangen.
10. Alle erforderlichen Koordinationen und Abstimmungen mit den Versorgern für die Hausanschlüsse sind durchzuführen, einschl. Vorbereitung der Versorgungsanträge. Für alle Anträge zur Ver- und Entsorgung des Gebäudes sowie deren Durchsetzung ist der AN verantwortlich. Ihm obliegt die Koordination zwischen und mit den privaten und öffentlichen Ver- und Entsorgern aller Gewerke bis hin zur Inbetriebnahme der jeweiligen Anlagen.
11. Der AG ist von anstehenden Prüfungen und Inbetriebnahmen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Vom AN sind Prüfungen so frühzeitig anzumelden, dass der AG Zeit hat, den Termin einzuordnen und wahrzunehmen. Eine bloße Übergabe von Prüfberichten und / oder Protokollen ist, ohne Genehmigung des AGs, als nichtig vereinbart. Alle daraus entstehenden Aufwendungen zur Wiederholung gehen zu Lasten des AN, auch daraus erwachsende Baustellenbehinderungen und Anfahrten.
12. Einweisung in Anlagenbedienung
Das Bedienungspersonal ist in die Bedienung der Anlage und der Anlagendokumentation einzuweisen. Die Einweisung muss sich der Auftragnehmer vom Bauherrn bzw. dessen Vertreter schriftlich bestätigen lassen. Geeignetes Einweisungspersonal ist vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen
Beschreibung des Vorhabens Allgemein technische Hinweise
Technische Vorbemerkungen 1. Technische Vorschriften
Maßgebliche Normen & Vorschriften (jeweils aktuelle Fassung):
Gesetzliche Vorgaben: Landesbauordnung, UVV (VBG 4), VdS-Richtlinien
Normen: VDE/EN, DIN 18382/18383, ASR, TAB des EVU
Sonstiges: Feuerwehr-Auflagen, Schallschutz (DIN 4109), Brandschutz, Versammlungsstättenverordnung
Verantwortung: Auftragnehmer (AN) stellt Einhaltung sicher.
2. Brandschutzbestimmungen
Einhaltung der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR)
Kabeldurchführungen: Brandschott mit bauaufsichtlicher Zulassung (Nachweis erforderlich)
3. Allgemeine Lieferungen & Leistungen
Umfang: Betriebsfertige Installation inkl. aller Nebenleistungen (Montage, Material, Sicherheitsvorkehrungen)
Dokumentation:
Montagepläne (Stromlaufpläne, Schemenpläne)
Abstimmung mit anderen Gewerken & Bauleitung
Bestandspläne für Abnahme (3 Tage vorher)
Abnahme: Einweisung des AG, Übergabe aller Unterlagen
4. Fabrikatsauswahl
Bindung an vorgegebene Fabrikate (Ausnahmen: "gleichwertig" gekennzeichnet)
Abstimmung mit AG vor Ausführung
Alternativangebote nur separat mit Muster
5. Elektroinstallation
Leitungsverlegung:
Waagerecht/senkrecht, Schutzrohre bei Gefahrstellen
Keine Stegleitungen, Trennstege bei gemischten Anlagen
Kennzeichnung aller Kabelenden
Einbaurichtlinien:
Schalterdosen in Fliesenmitte/Fugenkreuz
Montagehöhen nach DIN 18015 (Achsbezogen)
Verteilerdosen in Fluren, Kombiabdeckungen bei Mehrfachinstallation
Reserven: 25 % Platz in Kabelrinnen, 20 % auf Leitern
6. Schutzmaßnahmen & Potentialausgleich
Schutz bei indirektem Berühren: Abschaltung nach DIN VDE 0100-410
Potentialausgleich: Nach DIN VDE 0100-540
Technische Vorbemerkungen
Grundlage ist die VOB/B und VOB/C Grundlage ist die VOB/B und VOB/C sowie alle
anwendbaren Eurocodes, DIN EN und DIN, VDS, VDE Normen, die BGV (UVV), Vorschriften der Energieversorger, sowie die Hersteller- und Verarbeitungsrichtlinien in der zum Zeitpunkt der Auftrags- vergabe gültigen Fassung und diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen.
Falls im LV nicht ausdrücklich anders beschrieben, gilt für alle Positionen Lieferung einschl. Montage und Inbetriebnahme.
Die geforderte Leistung ist eine nach den Regeln des Handwerks und nach dem Stand der Technik zu erstellende, einwandfreie, haltbare Arbeit, sach- und fachgerecht ausgeführt!
Die Durchführung der Baumaßnahme ist anhand von Zeichnungen und/oder nach Angabe der Bauleitung eigenverantwortlich vom Auftragnehmer durchzuführen!
Grundlage ist die VOB/B und VOB/C
Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn schriftlich Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn schriftlich dem Auftraggeber/GU zu bestätigen:
- dass Zulassungsgegenstände hinsichtlich aller
Einzelheiten fachgerecht und unter Einhaltung aller Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, sowie der Einbau- Anleitung, die der Auftragsteller dieser Zulassung bereitstellt, einbaut und fertiggestellt werden
- dass die für die Herstellung der Zulassungsgegenstände zu verwendenden Bauprodukte den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung sowie der Einbauanleitung entsprechen und sofort erforderlich
gekennzeichnet werden.
Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn schriftlich
Stundenlohnarbeiten sind dem Auftraggeber(Bauleiter) Stundenlohnarbeiten sind dem Auftraggeber(Bauleiter)
rechtzeitig vor der Ausführung vom Auftragnehmer
anzukündigen und erst nach einer Beauftragung
durchzuführen.
Stundenlohnarbeiten sind dem Auftraggeber(Bauleiter)
Sofern im Leistungsverzeichnis für die nachstehenden Sofern im Leistungsverzeichnis für die nachstehenden Leistungen keine besonderen Positionen oder keine andere Ausführungsart angegeben sind, sind diese in die Angebotspreise einzurechnen.
Sämtliche für die Arbeiten notwendige Genehmigungen und Anträge sind durch den AN eigenverantwortlich rechtzeitig einzureichen. Anfallende Gebühren etc. sind Sache des AN.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind im gesamten Gebäude in allen Geschossen in großen und in kleinen Mengen bis zur Fertigstellung des Gebäudes auszuführen, ohne dass aus erschwertem Transport und zeitlich unterschiedlichen Ausführungen der Leistungen Rechte und Forderungen irgendwelcher Art hergeleitet werden können.
Die Lieferungen und Leistungen einschließlich der Anlagen, Konstruktionen, Baumaterialien, Qualitäten etc müssen den gehobenen Standard des Bauvorhabens ermöglichen. Sollte diese Leistungsbeschreibung des AG dem nicht entsprechen, hat der AN darauf hinzuweisen
und auf seine Kosten richtlinienkonforme Lieferungen und Leistungen zu erbringen.
Dem AN wird bauseits ein Meteriss im Treppenhaus eines jeden Geschosses vorgegeben. Brandmelde-, Antennen- und EDV Verkabelung ist in Leerrohr zu installieren. Bei Häufungen von Leerohren bei den zentralen Verteilungen, sind diese entsprechend zu verlegen, dass eine ausreichende Überdeckung des Estrich gegeben ist.
Es wird eine Umlage on Höhe von 1,5 % des Netto-Auftragswertes für Baustrom, Bauwasser und Sanitäreinrichtungen erhoben.
Die Abnahme der ausgeschriebenen Anlagen, ggfls. durch einen zugelassenen und vereidigten Sachverständigen.
Die Abnahme ist zu Lasten des AN so oft wiederholen zu lassen, bis ein mängelfreier Abnahmebericht vorliegt, sofern die Mängel vom AN verursacht wurden.
Nach erfolgter, mangelfreier Abnahme ist eineEinweisung und Übergabeder kompletten Anlagen an den Betreiber vorzunehmen.
Sofern im Leistungsverzeichnis für die nachstehenden
01 Elektro Installation 17 WE
01
Elektro Installation 17 WE
01.01 Unterverteilungen / Zählerverteilungen.
01.01
Unterverteilungen / Zählerverteilungen.
01.02 Verlegesysteme
01.02
Verlegesysteme
01.03 Kabel und Leitungen
01.03
Kabel und Leitungen
01.04 Installationsgeräte
01.04
Installationsgeräte
01.05 Potenzialausgleich
01.05
Potenzialausgleich
01.06 Brandschutzsysteme
01.06
Brandschutzsysteme
01.07 Durchbrüche, Kernbohrungen, Gebäudeeinführungen
01.07
Durchbrüche, Kernbohrungen, Gebäudeeinführungen
01.08 Innenbeleuchtung
01.08
Innenbeleuchtung
01.09 Aussenbeleuchtung
01.09
Aussenbeleuchtung
01.10 Sprechanlage
01.10
Sprechanlage
01.11 Brandmeldesystem
01.11
Brandmeldesystem
01.12 EDV - TV Verkabelung
01.12
EDV - TV Verkabelung
01.13 Photovoltaik Anlage
01.13
Photovoltaik Anlage
01.14 Sonstiges
01.14
Sonstiges
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