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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
76 Fenster
76
Fenster
Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der
Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau
(LB-HB), Version 17, 2005-04, herausgegeben vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, erstellt.
Vertragsbestandteile, gültige Fassung:
Wenn im Einzelfall keine besonderen Regelungen gelten
(vereinbart wurden), ist bei Richtlinien und
dergleichen, die ohne Ausgabedatum angeführt sind,
jene Fassung maßgebend, die zum Zeitpunkt des Beginns
der Angebotsfrist Gültigkeit hatte, ist keine
Angebotsfrist angegeben, gilt das Datum des Angebotes.
Unklarheiten, Widersprüche:
Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den
Formulierungen des Leistungsverzeichnisses gilt
nachstehende Reihenfolge:
1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen
Grundtext)
2. Positionstext (vor Vertragsbestimmungen)
3. Vertragsbestimmung der Unterleistungsgruppe
4. Vertragsbestimmung der Leistungsgruppe
5. Vertragsbestimmung der Leistungsbeschreibung
Kennzeichnung von Ergänzungen:
Etwaige frei formulierte Vertragsbestimmungen oder
Positionen im Leistungsverzeichnis sind gemäß ÖNORM B
2063 mit dem Herkunftskennzeichen Z gekennzeichnet.
Positionen, die zwar unverändert aus der
Leistungsbeschreibung übernommen wurden, die aber im
Zusammenwirken mit geänderten Vertragsbestimmungen ein
anderes Leistungsbild ergeben, sind ebenfalls mit dem
Herkunftskennzeichen Z gekennzeichnet.
Material/Erzeugnis/Type:
Nachstehend werden Bauprodukte, wie Baumaterialien,
Bauelemente, Bausysteme und dergleichen mit dem
Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und
Anlagenteile wird der Begriff Erzeugnis/Type
verwendet.
Bieterangaben:
Zu den in den einzelnen Unterleistungsgruppen
angegebenen Positionen sind vom Bieter - soferne
vorgesehen - in den Bieterlücken angebotene
Materialien/Erzeugnisse/Typen genannt.
Die angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen
entsprechen mindestens den in der Ausschreibung
bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen
Spezifikationen. Auf Verlangen des Auftraggebers weist
der Bieter die in der Ausschreibung bedungenen oder
gewöhnlich vorausgesetzten technischen Spezifikationen
vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).
Die den Anforderungen entsprechenden angebotenen
Materialien/Erzeugnisse/Typen gelten für den Fall des
Zuschlages als Vertragsbestandteil. Nachträgliche
Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Auftraggebers zulässig.
Wenn nicht anders angegeben, werden Eigenschaften, die
über die Mindestqualität hinausgehen, vom Auftraggeber
bei der Zuschlagsentscheidung nicht gewertet.
Beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen:
Sind im Leistungsverzeichnis zu den in den einzelnen
Unterleistungsgruppen angegebenen Positionen
zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen
angeführt, können - soferne vorgesehen - in der
jeweiligen Bieterlücke gleichwertige Bauprodukte
angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit
sind bei den angegebenen Positionen beschrieben.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die
Erfüllung der Gleichwertigkeit vollständig nach.
Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine
Materialien/Erzeugnisse/Typen seiner Wahl ein, gelten
die beispielhaft genannten Bauprodukte als angeboten.
Für die vom Auftraggeber genannten beispielhaften
Bauprodukte gilt die Erfüllung der Kriterien auch ohne
Nachweis als erbracht.
Zulassungen:
Es werden nur Materialien/Erzeugnisse/Typen verwendet,
die alle für den projektspezifischen Standort und
Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen haben.
Nachweise darüber werden dem Auftraggeber auf
Verlangen vorgelegt.
Leistungsumfang:
Wenn nicht anders angegeben, zählen zum
Leistungsumfang neben den im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Angaben über die jeweiligen Leistungen
(z.B. Bauteil, Ausführung, Bauart, Baumaterial und
Abmessungen) auch etwaige in Betracht kommende
gesetzliche und behördliche Vorschriften,
Ausführungsbestimmungen der im ÖNORM-Verzeichnis
enthaltenen Normen und sonstige technische
Spezifikationen, die den allgemein anerkannten Regeln
der Technik entsprechen unter Beachtung der Rangfolge.
Jede Bezugnahme auf bestimmte technische
Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz,
dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige
technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt
werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Bieter oder
Auftragnehmer nachgewiesen wird.
In den Normen enthaltene Beschreibungen über
Ausführung, Nebenleistungen, Bauhilfsmaterialien,
Ausmaßfeststellung, Abrechnung usw. werden in den
Texten des Leistungsverzeichnisses in der Regel nicht
mehr angeführt. Somit sind alle im Leistungsumfang
direkt oder indirekt enthaltenen Leistungen in den
Einheitspreisen einkalkuliert.
Wenn nicht anders angegeben, umfassen alle
beschriebenen Leistungen auch das Liefern der
dazugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen
einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen)
bis zur Einbaustelle.
Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer
erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde,
Abnahmen oder dergleichen erforderlich, sind etwaige
Kosten hierfür einkalkuliert.
Nur Liefern:
Wenn ausdrücklich nur das Liefern vereinbart ist, ist
der Transport bis zur vereinbarten Lieferadresse und
das Abladen im Einheitspreis einkalkuliert.
Nur Verarbeiten, Versetzen beziehungsweise Montieren:
Wenn ausdrücklich nur das Verarbeiten, Versetzen
beziehungsweise Montieren von
Materialien/Erzeugnissen/Typen vereinbart ist, ist das
Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle
beziehungsweise von der Abladestelle bis zur
Einbaustelle im Einheitspreis der zugehörigen
Verarbeitungs-, Versetz- oder Montageposition
einkalkuliert.
Ein vom Auftraggeber angeordnetes etwaiges
Zwischenlagern ist in gesonderten Positionen geregelt.
Geschoße:
Wenn nicht anders angegeben, gelten die Leistungen
ohne Unterschied der Geschoße.
Standardisierte Leistungsbeschreibung:
76.01 Fenster Ausschreibung Hillebrand
76.01
Fenster Ausschreibung Hillebrand
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