Klimatechnik
BV RE-CH GmbH & Co. KG, Am Ziegenköppel 7, 35444 Biebertal
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
04 Klima
04
Klima
Vertragsbedingungen: Vertragsgrundlagen werden nacheinander: 1. Das Auftragsschreiben bzw. der Vertrag zwischen     Auftraggeber und Auftragnehmer. 2. Die Baubeschreibung 3. Die Leistungsbeschreibung 4. Die besonderen Vertragsbedingungen 5. Die zusätzlichen Vertragsbedingungen 6. Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen 7. Die allgemeinen Vertragsbedingungen VOB-Teil-B in ihrer     neuesten Fassung. 8. Die allgemeinen Vertragsbedingungen des BGB in ihrer     neuesten Fassung. 9. Abweichend deR vob gelten für die Gewährleistung 5 Jahre     und 6 Monate, ab der gemeinsamen mängelfreien Abnahme.     Die förmliche Abnahme ist vom AN schriftlich zu beantragen     und gemeinsam mit Bauherrnschaft und Bauleitung durchzuführen.     Eine fiktive Abnahme wird nicht anerkannt. 10. Die einschlägigen DIN-Vorschriften Angebot: 1. Das Angebot ist kostenlos und unverbindlich. 2 Die Ausschreibungsunterlagen sind vollständig und    radierfest auszufüllen und rechtsverbindlich zu    unterschreiben. Änderungen, Zusätze oder Streichungen in den    Ausschreibungsunterlagen dürfen vom AN (Bieter)    nicht vorgenommen werden; sie sind rechtsunwirksam.    Eventuelle Anmerkungen sind als Anlage beizufügen. 3 Die zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten für alle    Leistungen und Lieferungen, die der Unternehmer    (Auftragnehmer=AN) dem Bauherrn (Auftraggeber = AG)    anbietet und die von diesem oder in seinem Namen    und Auftrag von einem beauftragten Architekten oder Ingenieur    vergeben werden. 4 Vertrags- und Lieferbedingungen des AN gelten nur    insoweit, als sie den Vertragsbedingungen des AG    nicht widersprechen bzw. vom AG ausdrücklich schriftlich    anerkannt sind.
Vertragsbedingungen:
Besondere Vertragsbedingungen: 1. Ausführungsfristen a) Die Ausführung ist, zu dem vom Auftraggeber im Auftragsschreiben genannten Termin, zu beginnen. b) Voraussichtlichter Ausführungstermin: ca. KW 35/2026 c) Fertigstellungstermin:               ca. KW 04/2027 2.  Bauführung Die technische Bauleitung obliegt dem Planungsbüro BP-Pojda GmbH& Co. KG Holbeinstraße 22a D-84513 Töging a. Inn Tel:  +49 / (0) 8631 / 985939 1. Die Weisungsbefugnis, der vom AG mit der Objektplanung und -überwachung beauftragten Projektanten, erstreckt sich nicht auf Erklärungen und Handlungen, aus denen rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen für den AG entstehen können. Der AN hat sich in allen Vertragsangelegenheiten unmittelbar an den AG zu wenden. 3.  Überprüfen der Ausführungspläne Der AN erhält vom AG die Ausführungspläne >=DIN A3 in 2-facher Ausfertigung. Pläne und Schriftstücke bis DIN A4 werden als PDF oder Word Datei übersandt. Die Kosten für zusätzliche Pläne und Kopien sind vom AN zu tragen. Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen: -Überprüfen der Ausführungspläne -Einwendungen und Bedenken sind jeweils unverzüglich beim  AG bzw. der Bauleitung schriftlich anzumelden. -Erstellen von fabrikbezogenen Detailplänen. Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen. 4. Nachträge Werden Arbeiten notwendig, die in der Leistungsbeschreibung nicht vorgesehen sind, so müssen vor Beginn dieser Arbeiten die Preise vereinbart werden. Die Preise werden erst mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers wirksam. 5. Zufahrtswege und Anschlüsse Zufahrtswege, Lager- und Arbeitsplätze, usw. hat sich der Auftragnehmer zubeschaffen. Die Kosten hierfür sind durch die Vertragspreise abgegolten. Baustrom wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. 6. Maßnahmen zur Feststellung der Lage von Hindernissen Zu den Nebenleistungen gehören auch die Maßnahmen zur Feststellung der Lage von Hindernissen, Leitungen, Kanälen, Dränagen, Kabeln, Grenzsteinen und dgl., soweit hierfür im Leistungsvezeichnis keine eigene Position ausgeschrieben ist. 7. Verpackungsmaterial Alle Abfälle, Verpackungs- und Restmaterial, bleibt Eigentum des AN und ist von ihm auf seine Kosten zu entsorgen. Wird vom Auftraggeber Müll des Auftragnehmers entsorgt, werden mindestens 0,2% der Schlußrechnungssumme oder die tatsächlichen Kosten von der Schlußrechnung abgezogen. 8. Beseitigung von Verunreinigungen Zu den Nebenleistungen gehört auch die Beseitgung aller Verunreinigungen (Abfälle, Bauschutt und dgl.), die von den Arbeitern des Auftragnehmers herrühren. Die Arbeiten sind so durchzuführen, daß keine Behinderungen irgendwelcher Arbeiten gibt. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung der Schuttbeseitigung nicht nach, ist der Auftraggeber nach Ablauf einer Mahnfrist berechtigt, den Schutt auf Kosten des Auftragnehmers entfernen zu lassen. 9. Ausführungszeichnungen - Vorlage - Freigabe Ausführungszeichnungen und notwendige Berechnungen sind unter Beachtung der vorhandenen Aussparungspläne, anhand der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mutterpausen der Rohbaupläne zu erstellen und dem Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten, in 2-facher Ausfertigung, zur Genehmmigung vorzulegen. Prüfung und Freigabe von Plänen entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner vollen Verantwortung für die Ingenieurleistung. 10. Abnahmeunterlagen Bei Abnahme der Leistung hat der AN dem AG zu übergeben 1. Bestandszeichnungen 1-fach Papier + Digital 2. Alle Konstruktions- und Werkstattzeichnungen, die der Auftragnehmer zur Ausführung seiner Lei- stung angefertigt hat. 11. Sonstiges Die Bearbeitung der Schlussrechnung erfolgt ab dem Tage, an dem alle zur Prüfung der Rechnung und alle sonstigen für den Abschluss des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen, wie Stundennachweise, Aufmaße und Revisionsunterlagen vorliegen. Das Leistungsverzeichnis kann nicht als Bestellunterlage verwendet werden. Die vorliegende Massenermittlung dient nur als Kalkulationshilfe. Die Abrechnung erfolgt nach maschinell erstelltem Aufmaß. Ist eine Pauschalvergabe vorgesehen, sind die Massen anhand der Zeichnungen zu kontrollieren und ggf. zu berichtigen. Bei der Pauschalvergabe kann der Auftragnehmer aufgrund fehlender Massen oder ungenauer Massenermittlung keine Nachforderungen geltend machen. Positionen können entfallen, ohne dass vom Auftragnehmer eine Entschädigung verlangt werden kann. 12. Terminüberwachung Die Termine werden anhand eines Terminplanes überwacht. 13. Terminüberschreitung Überschreitet der Auftragnehmer schuldhaft die Vertragsfristen, ist eine Vertragsstrafe von EUR 100,00 pro Tag zu zahlen, höchstens jedoch 10 % der Auftragssumme. 14. Eventualpositionen Die Notwendigkeit der Anordnung und der Umfang von Eventualpositonen ergibt sich erst im Zuge der Vertragsabwicklung. Sofern im LV die Ausführung nur nach Anordnung des AG vorgeschrieben ist, bedeutet dies, daß auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung des AG zu beginnen ist. 15. Bemusterung Dem AG sind vor der Vorbereitung zur Ausführung Muster der Leuchten, Schalter etc. und vorgesehener Materialien zur Genehmigung vorzulegen. 16. Leistungsumfang Die Positionen des Leistungsverzeichnisses verstehen sich einschl. allem Aufwand und Material, das zur Herstellung des betriebsfertigen Zustandes der Anlage erforderlich ist, wie z.B.: - Absetzen, Abisolieren, Einführen und Anschließen von   Kabel und Leitungen, Klemmen, Verschraubungen usw.   einschl.  allem Zubehör für Rohrverlegung sämtliches   Rohrzubehör usw. ferner alle Beschriftungen   sowie Klein- und Befestigungsmaterial, Öle, Fette   usw. sowie alle erforderlichen Nebenleistungen - sämtliche für die eigene Anlage erforderlichen Stemm-   und Schlitzarbeiten, Durchbrüche im Mauerwerk und Beton.   Durchbrüche durch tragende Betonteile, Wände, Unterzüge,   usw. sind in Abstimmung mit    der Bauleitung durch Kernbohrung herzustellen - die Säuberung aller durch die eigene Montage   verschmutzten Teile und Räume, das Abdecken und Überkleben   besonders zu schützender Anlagen. Bei Beschädigung ist die   auszuführende Firma zu vollem Schadenersatz verpflichtet - die Kosten für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden,   Kosten   für Auslösung, Fahrtkosten-, auch dann, wenn diese hinsichtlich der Termineinhaltung notwendig werden - Stellung der für Prüfungen und Nachweise erforderlichen   Prüf-, Mess-  und Protokollierungsgeräte - die Erledigung der erforderlichen Formalitäten mit   dem zuständigen Versorgern, den Prüf- und   Überwachungsstellen und die Kosten der hierfür erforderlichen   Pläne und Unterlagen - sämtliche Kosten für die Erstellung der geforderten   Revisionsunterlagen - Beschädigungen, dazu gehören auch Lackschäden,   Diebstahl an eingebauten Materialien usw. gehen bis zur   Abnahme der Anlage zu Lasten   des Auftragnehmers. Eine evtl. erforderlich werdende   Montageversicherung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren   Der Auftragnehmer erhält keine separate Vergütung für   das Aufmaß. Wird die Anlage nach Aufmaß abgerechnet,   ist dieses in folgenden Fällen gemeinsam mit der   Bauleitung durchzuführen bzw. zu beantragen, wenn: - abgeschlossene oder abgrenzbare Teilleistungen   vorliegen - ausgeführte Arbeiten durch den Baufortschritt der   Feststellung  entzogen werden - die Anlage fertiggestellt ist.   Die Rechnung muss in leicht prüfbarer Form nach den   Positionen des LV's aufgestellt sein, ansonsten erfolgt   keine Bearbeitung. 17. Übernahme Sofern die Prüfung auf Vertragsfähigkeit (Funktionsprüfung) aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat, nicht unmittelbar nach Fertigstellung der Leistung vorgenommen werden kann, findet zunächst keine Abnahme, sondern nur eine Übernahme statt. Mit der Übernahme endet die Schutzpflicht des AN nach § 4 Nr. 5 VOB/B. Geht die Gefahr nach § 12 Nr. 6 VOB/B auf den AG über, sind die, bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen, wenn der AN eine Sicherheit in Höhe von 10 % der Abrechnungssumme stellt. Eine für die vertragsmäßige Erfüllung gestellte Sicherheit wird angerechnet. Eine wegen Verzugs erwirkte Vertragsstrafe wird bis zum Tage der Übernahme berechnet. Die Leistung wird nach § 12 VOB/B abgenommen, sobald die Vertragsmäßigkeit durch eine Funktionsprüfung nachgewiesen ist. Die Verjährungsfrist beginnt mit der offiziellen Abnahme. 18. Nachunternehmer Nachunternehmer müssen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässing sein, insbesondere Ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sein und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der AN hat rechtzeitig vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen, so wie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers bekanntzugeben und die schriftliche Zustimmung gemäß § 4 Nr. 8 Abs. 1 Satz 2 VOB/B beim AG über das Planungsbüro zu beantragen. Der AN hat mitzuteilen, bei welcher Berufsgenossenschaft der jeweilige Nachunternehmer Mitglied ist (einschl. Angabe der Mitgliedsnummer) und zu welchem Bereich der Nachunter- nehmer gehört (Handwerk, Industrie, Handel, sonstiges). 19. Preisabsprachen Wenn der Auftragnehmer aus Anlaß der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er als Schadenersatz 5 % der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, daß eine andere Schadenshöhe nachgewiesen wird, dies gilt auch wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 20. Zahlungsweise und Sicherheitsleistung Ist keine Vertragserfüllungsbürgschaft gestellt, so werden abrechnungsfähige Abschlagsrechnungen mit 90 % der Nettosumme erstattet. Restzahlung nach geprüfter Schlußrechnung. Die Sicherheitsleistung nach vorbehaltloser Abnahme der Schlußrechnung beträgt 5 % aus der Abrechnungssumme. 21. Lohn- und Materialpreiserhöhung Lohn- und Materialpreiserhöhungen werden nicht vergütet. 22. Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers Die Deckungshaftpflichtversicherung des AN muß mindestens betragen: für Personen- und Sachschäden          3.000.000,00 EUR für Vermögensschäden           1.500.000,00 EUR der Versichrungsschutz muß insbesondere das Risiko der allmählichen Einwirkung von Feuchtigkeit, Gasen, Dämpfen und Ähnlichem einschließen. 23. Der Bauherr behält sich die freihändige Vergabe der Arbeiten vor. Angaben zur Personalstärke: Der Bieter wird zum Zeitpunkt der Auftragsabwicklung für das angebotene Gewerk und Bauvorhaben im ei- genen Betrieb eine Personalstärke von___________Personen zur Verfügung haben. Diese gliedert sich wie folgt auf:         Ingenieure:_____________         Techniker: _____________         Meister:     _____________         Obermonteure: _________         Monteure:  _____________         Helfer:       _____________
Besondere Vertragsbedingungen:
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Die nachfolgenden Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Gültigkeit und Anwendbarkeit der zitierten Normen 1.00 Allgemeiner Teil der ZTV 1.01 Allgemeines. Diese Vorbemerkungen umfassen besondere Richtlinien und Bedingungen für die Ausarbeitung des Angebotes und für die Ausführung der Elektroanlagen. Der Bieter erhält für die Ausarbeitung seines Angebotes eine Leistungsbeschreibung und/oder ein Leistungsverzeichnis. Für die Ausarbeitung des Angebotes sowie die Ausführung, Abnahme und Inbetriebnahme der elektrotechnischen Anlagen sind neben den aufgeführten Verdingungsunterlagen, die Vorschriften, Bestimmungen, Richtlinien und Normen folgender Institutionen zugrunde zu legen: a. Die Regelwerke des Deutschen Normenausschusses     DIN-Blätter, unabhängig ob sie Bestandteil der VOB     sind. b. Die behördlichen Richtlinien und Gesetze, wie die     Landesbauordnung (LBO) und Verordnungen der örtlichen     Bauaufsichtsbehörde. c. Auflagen und Bestimmungen der örtlich zuständigen     Brandschutz behörde. d. Die Regelwerke des Gewerbeaufsichtsamtes und deren     gesetzliche Bestimmungen. 1.02 Leistungsverzeichnis Bei technisch widersprüchlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zwischen Kurztext (z.B. im AVA-Programm) und Langtext gelten die Angaben im Langtext; das gilt auch bei Angeboten. 1.03 Bieterpflicht Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen. 1.04 Individuelle Vereinbarungen Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und sind an in schriftlicher Form festzuhalten. 1.05 Unterschrift Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden. 1.06 Baustelleneinrichtung Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise einzubeziehen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung. 1.07 Lagerräume Durch die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden. 1.08 Lagerung Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von zwei Werktagen besenrein zu räumen. 1.09 Baustellentransporte Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Förder- mittel und Hebezeuge mitbenutzt werden sollen. 1.10 Die Positionen des Leistungsverzeichnisses verstehen sich einschl. allem Aufwand und Material, das zur Herstellung des betriebsfertigen Zustandes der Anlage 1.11  Fabrikate Für gleiche Geräte ist nur ein Fabrikat und nur eine Typenreihe zugelassen. 1.12 Abnahmen Durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder technische Normen geforderte Abnahmen sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig bei den zuständigen Behörden oder staatlich anerkannten Prüfstellen zu beantragen, falls das nicht Angele- genheit des Bauherrn ist. Technische Abnahmen beinhalten die Überprüfung des Liefer-  und Leistungsumfangs sowie die Funktionskontrolle. 1.13 Brandschutz Die Anforderungen des Brandschutzkonzeptes sind einzuhalten und die Errichtung aller Brandschutztechnischen Einrichtungen und Abschottungen ist zu dokumentieren und den Bestands- unterlagen beizulegen. 1.14 Bauüberwachung Die Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden Jour fix Terminen ist durch einen benannten Projektleiter verpflichtend. Inhalte der Jour fixe sind im wesentlichen: Bauablaufplan überprüfen Bauvortschritt dokumentieren Bausituation bewerten und besprechen Begehung mit Bauherren und Bauleiter Rücksprache zu Regiearbeiten und freizeichnen           dieser wenn nötig durch den Bauherren und Bauleiter. Die Dauer der Jour fix Termine ist zeitlich nicht festgesetzt und kann je nach Besprechnungspunkten individuell lang sein. Zudem ist ein Bautagebuch zu führen und dieses in einem 14 tägigen Turnus dem leitenden Bauleiter vor zu legen und einen Durchschlag aus zu händigen. Es wird dem AN freigestellt ob dieses digital oder per Hand geführt wird. Nach Fertigstellung hat mit dem Bauherren eine Einweisung zu erfolgen: Die Einweisung ist schriftlich zu dokumentierren. Die Bauüberwachung und damit verbundene Dokumentation und Einweisung werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit den Einheitspreisen mit abgegolten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Allgemeine Baubeschreibung Heizung / Lüftung / Sanitär Bauvorhaben: Neubau eines Produktions- und Bürogebäudes Bauherr: RE-CH GmbH & Co. KG Parkstrasse 48, 61231 Bad Nauheim Bauort: Am Ziegelköppel 7, 35444 Biebertal Gebäude: Das 2-Geschossige Gebäude wird in Holzbauweise erstellt. Wände in Holzständer / Holzrahmenbauweise und Zwischendecken Vollholz Brettstapeldecke / Brettschichtholz oder dergl. Dach als Dachstuhl mit F30 Unterdeckenverkleidung. Geometrie, Höhen, Flächen usw. ist den beiliegende Architektur Werkplänen ersichtlich. Wände: Außenwände: Schallschutz: Rw 46 dB mit 12,5 mm Gipsbeplankung innen Feuerschutz: F 30 B - 012,0 mm OSB Holzwerkstoffplatte (nicht oberflächenfertig) - diffusionshemmende Schicht - 200,0 mm Holzständer mit 200 mm dazwischenliegender Wärmedämmung - 012,0 mm OSB Holzwerkstoffplatte (nicht oberflächenfertig) Innenwände Fertigteilwände-Haas: - 012,5 mm Gipskarton, malerfertig verspachtelt (Qualitätsstufe 2) - 012,0 mm Holzwerkstoffplatte - Holzständer mit dazwischen liegender Wärmedämmung - 012,0 mm Holzwerkstoffplatte - 012,5 mm Gipskarton, malerfertig verspachtelt (Qualitätsstufe 2) GK-Wände Teilweise Wände in Metallständerbauweise örtlich erstellt. Vorsatzwände in Metallständerbauweise Das Gebäude wird mittels Fußbodenheizung beheizt. Für die Wärme- / Kälteerzeugung wird eine reversible Luft/Wasser-Wärmepumpe mit ausgeführt. Vereinzelte Räume erhalten unterstützende Frischluftzuführung mittels dezentralen Bürolüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung. Hinweis: Vor stehende Beschreibung ist eine grobe Kurzbeschreibung und keine Vollumfängliche Beschreibung der Aufzuführenden Leistungen.
Allgemeine Baubeschreibung Heizung / Lüftung / Sanitär
04.01 Kältemittelleitungen
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Kältemittelleitungen
04.02 Kondensatleitung
04.02
Kondensatleitung
04.03 Verkabelung VRV
04.03
Verkabelung VRV
04.04 Technische Anlagen Klima
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Technische Anlagen Klima
04.05 Schlitzarbeiten und Durchbrüche
04.05
Schlitzarbeiten und Durchbrüche
04.06 Regieleistungen
04.06
Regieleistungen