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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
EINE BESICHTIGUNG DES BESTEHENDEN STUDIOS VOR ANGEBOTSABGABE IST UNBEDINGT NOTWENDIG, UM DEN LEISTUNGSUMFANG GENAU ABSCHÄTZEN ZU KÖNNEN. SPÄTER GESTELLTE NACHFORDERUNGEN WERDEN NICHT ANERKANNT.
EINE TERMINABSTIMMUNG MIT DEM ARCHITEKTURBÜRO JEDERZEIT MÖGLICH.
1.1 Ausführungsgrundlagen
Alle Ausführungsleistungen sind nach Stand der Technik, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Zusätzlich gelten:
Allgemeine Werkvertragsbedingungen der RSG
Alle zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen
Auflagen, Vorschriften und Richtlinien der betroffenen Behörden und Versorgungsträger sowie des TÜVs
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
Verarbeitungsrichtlinien bzw. techn. Merkblätter der Hersteller
vorliegende Bau- und Leistungsbeschreibung mit allen Anlagen
Die VOB, Teil B und C in der jeweils gültigen Fassung.- Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen, DIN 1961.- Teil C Allgemeine technische Vorschriften nach DIN jeweils in der neuesten Fassung.
1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
2. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 2. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Zusätzlich zu den allgemeinen Werkvertragsbedingungen der RSG (als Anlage 1 beigefügt) gelten die folgenden Bedingungen:
Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie, sowie ein Baustellen.-WC werden bauseits gestellt.
Eine Umlage hierfür erfolgt gemäß den Angaben zur Baustelle. Es wird vom Bauherrn erwartet, dass alle Firmen sich an die Baustellenordnung haltten.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem Auftragnehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der Auftraggeber zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt.
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt. Der Auftragnehmer hat die gemeinsame Feststellung rechtzeitig zu beantragen.
Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B).
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten:
das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Auftraggeber oder den Bauleiter und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind.
Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich.
Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
3. ANGABEN ZUR BAUSTELLE Allgemeine Angaben zum Objekt:
Art des Objekts: Geschäftshaus, Umbaubereich : 2. OG und Teile des 3.OG´s
Folgende Betriebsabläufe müssen während der Ausführung aufrechterhalten werden:
- Allgemeiner technischer Ausbau des Gesamtgebäudes
- Anliefermöglichkeiten für die übrigen Ausbaugewerke
- Zugänge Treppenhäuser für die übrigen Ausbaugewerke
Baustellenzugang:
Der Baustellenzugang erfolgt ausschließlich über das Treppenhaus.
Materialtransport erfolgt über die Anlieferrampe im Innenhof des Anwesens.
Sämtliches Material muss über den Baustellenzugang ins Gebäude vertragen werden.
Sämtliche Materiallagerungen müssen innerhalb der Fläche erfolgen.
Parkmöglichkeiten für Firmenfahrzeuge sind in der Tiefgarage gewährleistet, jedoch mit einer max. Fahrzeughöhe von 2.00 m. Vor dem Gebäude besteht eine verkehrsrechtliche Genehmigung für Container und evtl. Parkmöglichkeiten
Baustellen-WC:
Ein Baustellen-WC wird durch den AG gestellt.
Baustrum-/Bauwasser:
Baustrom und Bauwasser sind auf der Baustelle vorhanden. Hierfür erfolgt eine Umlage von 0,7 % der Schlußrechungssumme.
Bauschutt:
Dem AN obliegt die Entsorgung für seine Arbeiten. Container werden gestellt.
Der Abtransport und die Container sind nicht in die Ausschreibung mit einzubeziehen.
Hierfür erfolgt eine Umlage von 5 % der Schlußrechungssumme.
3. ANGABEN ZUR BAUSTELLE
4. ZTV ABBRUCHARBEITEN 4. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
4.1. Allgemeiner Hinweis
Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV.
Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung aller nachstehenden Gewerkeleistungen und werden wesentlicher Vertragsbestandteil.
4.2. Preisbindung für die Dauer der Bauzeit
Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten. Preise gelten für die gesamte Bauzeit. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird hinzu gerechnet.
4.3. Rangfolge bei Widersprüchen
Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen zwischen dem Leistungsverzeichnis und der bei Auftragsdurchführung maßgeblichen Zeichnung ist nach den Zeichnungen bzw. Plänen zu arbeiten; daraus entstehende Rechte des Auftragnehmers werden damit nicht eingeschränkt.
4.4. Ausführungsunterlagen
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt.
4.5. Gebrauchstauglichkeitsnachweise
Werden für nicht genormte Erzeugnisse Gebrauchstauglichkeitsnachweise verlangt und kann für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, gilt das als Fehler der Werkleistung. Referenzen können in diesem Fall den Nachweis nicht ersetzen.
4.6. Zulassungsbescheide
Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht.
4.7. Abfallbeseitigung
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dergleichen ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten. Werden Container bauseits bereit gestellt, erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem Auftragnehmer vereinbart wird. Ein Nachweis der effektiven Kosten bleibt den Partnern vorbehalten. Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und Bauschutt umfasst die Verwertung entsprechend den Vorschriften bzw. die erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Behandelns und Lagerns entsprechend den Vorschriften und behördlichen Auflagen.
In Zweifelsfällen hat der Auftragnehmer vor Ausführung und Materialbestellung unbedingt Rücksprache mit dem bauleitenden Architekten zu halten. Mehrkosten aufgrund Falschbestellungen usw. werden ausdrücklich nicht anerkannt.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen gelesen und anerkannt:..................................................
4. ZTV ABBRUCHARBEITEN
01 Vorbereitende Maßnahmen
01
Vorbereitende Maßnahmen
01.__.0001 Staubschutzwand mit Zugang, Kantholz, Folie, Schalungsstützen, auf- u. abbauen Staubschutzwand auf- und wieder abbauen, wie folgt:
- obere und untere Holzleiste/Kantholz außen mit Filzstreifen belegt
- reißfeste, eingespannte Kunststofffolie- Folienüberlappung als Zugang, 1,0 m breit
- Schalungsstützen als Halterung (Aussteifung)
- seitliche Anschlüsse gegen Wand abkleben
Höhe: ca 3,50 m
Länge:
Montageort: zwischen Flur und Freie Gewichte
01.__.0001
Staubschutzwand mit Zugang, Kantholz, Folie, Schalungsstützen, auf- u. abbauen
E
1,00
m²
02 Abbrucharbeiten
02
Abbrucharbeiten
Hinweis zur Abfallbeseitigung Um die Arbeitsabläufe zu Beschleunigen und um die Baustelleneinrichtung auf ein min. zu reduzieren, soll mit nur zwei Containern gearbeitet werden.
Einer für Metall/ Stahl und ein Baumischabfall.
Im Notfall kann auf einen weiteren gut organisierten Container ausgewichen werden.
Das bedeutet, die Entsorgung wird separat in einer eigenen Position bzw. über die Umlage abgerechnet und soll in den einzelnen EP´s nur für die Arbeit bis in den Container gerechnet werden.
Hinweis zur Abfallbeseitigung
02.01 Abbrucharbeiten Lüftungsgeräte und Lüftungsrohre
02.01
Abbrucharbeiten Lüftungsgeräte und Lüftungsrohre
02.02 Abbrucharbeiten Deckenbeläge
02.02
Abbrucharbeiten Deckenbeläge
02.03 Abbrucharbeiten Wandbeläge
02.03
Abbrucharbeiten Wandbeläge
02.04 Abbrucharbeiten Trockenbauwände
02.04
Abbrucharbeiten Trockenbauwände
02.05 Abbrucharbeiten Elektro
02.05
Abbrucharbeiten Elektro
02.06 Abbrucharbeiten Sanitäranlagen
02.06
Abbrucharbeiten Sanitäranlagen
02.07 Abbrucharbeiten Bodenbeläge
02.07
Abbrucharbeiten Bodenbeläge
03 Sonstiges und Regiearbeiten
03
Sonstiges und Regiearbeiten
03.__.0001 Entfernen von Gewindestangen aus Boden Befestigungsschrauben / Bodengewinde von Fitness-Geräte abflexen
und entsorgen
03.__.0001
Entfernen von Gewindestangen aus Boden
E
1,00
pausch
Regiearbeiten sind nur auf besondere Anweisung auszuführen.
Regiezettel sind spätestens am nächsten Tag der Bauleitung vorzulegen Regiearbeiten sind nur auf besondere Anweisung auszuführen. Regiezettel sind spätestens am nächsten Tag der Bauleitung vorzulegen. Bei der Ausführung von Regiearbeiten sind je Arbeitsstunde die Bereitstellung der Werkzeuge, Unternehmens- zuschläge, Soziallasten, Steuerabgaben usw. enthalten. Aufsichtsstunden (Polierstunden) und Fahrzeiten werden nicht gesondert vergütet.
Regiearbeiten sind nur auf besondere Anweisung auszuführen.
Regiezettel sind spätestens am nächsten Tag der Bauleitung vorzulegen
03.__.0002 Regie Vorarbeiter inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge Regie Vorarbeiter inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge
03.__.0002
Regie Vorarbeiter inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge
25,00
h
03.__.0003 Regie Facharbeiter inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge Regie Facharbeiter inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge
03.__.0003
Regie Facharbeiter inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge
30,00
h
03.__.0004 Regie Helfer inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge Regie Helfer inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge
03.__.0004
Regie Helfer inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge
35,00
h
03.__.0005 Abbruch Holzschränke Spinde Umkleide D+H und Entsorgung Abbruch der Spinde und Holzschränke in den Umkleiden nach Angaben Bauleitung
03.__.0005
Abbruch Holzschränke Spinde Umkleide D+H und Entsorgung
P
1,00
pausch.
03.__.0035 Abbruch und Entsorgen von Türen, aller Größen- Materialien Abbruch und Entsorgen von Türen, aller Größen- Materialien
03.__.0035
Abbruch und Entsorgen von Türen, aller Größen- Materialien
8,00
Stk.
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