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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB) 1.Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH, Industriestraße 8, 84326, Falkenberg (nachfolgend AG genannt)
2.Vertragsgrundlage
Maßgebend für die Vergabe sowie für Art und Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags sind in der angegebenen Reihenfolge:
2.1.das Auftragsschreiben des AG mit Verhandlungsprotokoll, wenn ein Verhandlungsprotokoll angefertigt wurde
2.2.diese Allgemeinen Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB),
2.3.das Leistungsverzeichnis/ Angebot, und die diesem zugrunde liegenden Zeichnungen, Muster, Vorschriften und Vorbemerkungen
2.4.die beigefügten Vertragsbedingungen des Bauherrn einschl. der Baugenehmigungsunterlagen,
2.5.die VOB/C; VOB Teil C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sonstige einschlägige DIN-Vorschriften und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neuesten Fassung, wobei auch evtl. Änderungen während der Vertragsdurchführung zu beachten sind.
2.6.Der AN versichert gegenüber dem AG, dass ausländische Arbeitskräfte auf der vertragsgegenständlichen Baustelle seinerseits nur dann zum Einsatz kommen, wenn die dafür zu jedem Zeitpunkt der Vertragsabwicklung auferlegten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland beachtet und eingehalten werden. Bei Verstoß des AN gegen die vor oder während der Auftragsdurchführung gültigen oder geänderten Gesetze stellt der AN den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
3.Vergabe
3.1.Die Abgabe des Angebotes des AN erfolgt für den AG kostenlos und unverbindlich.
3.2.Ist keine Bindefrist vereinbart, gilt eine Angebotsbindung von 30 Kalendertagen ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber. 3.3.Das Angebot hat alle verlangten Preise und Erklärungen zu enthalten, ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift, Ort und Datum sowie Firmenstempel zu versehen.
3.4.Nebenangebote für technische Verbesserungen oder preisgünstigere Ausführungen sind erwünscht und mit dem Hauptangebot gesondert gekennzeichnet einzureichen.
3.5.Diese für den AG kostenlose und unverbindliche Leistung ist hinsichtlich Ausführung und Beschaffenheit exakt zu beschreiben, vor allen Dingen dann, wenn die vorgeschlagene Ausführung weder in den DIN-Vorschriften und/oder den Verdingungsunterlagen eine Regelung erfährt. Zeitverkürzungen oder Zeitverzögerungen durch Nebenangebote sind hinsichtlich ihrer Dauer anzugeben, auch bereits ausgeführte Beispiele mit entsprechenden Referenzen.
3.6.Über die örtlichen Verhältnisse der dem Angebot zugrundeliegenden Baustelle, Zu- und Abfahrtswege, vorhandene Gas-, Wasser-, Elektro-, Fernsprech- und Kanalleitungen, Möglichkeiten der Abfallbeseitigung und Lagerungsplätze für Materialien hat sich der AN vor Angebotsabgabe ausreichend zu informieren.
3.7.Der AG ist nicht verpflichtet, das Ausschreibungsergebnis mit den dazugehörigen Unterlagen dem AN zu offenbaren. Der AG ist berechtigt, unter den Anbietern nach seiner Wahl zu vergeben.
4.Vertragspreis
4.1.Die dem Auftrag zugrundeliegenden Preise sind Festpreise.
4.2.Alle Preise einschließlich derer für Stundenlohnarbeiten verstehen sich einschließlich aller Gehalts- und Lohnnebenkosten.
5.Pauschalpreisvereinbarung
5.1.Wird der Auftrag zu einem Pauschalpreis erteilt, so erfolgt die Berechnung ohne Aufmaß der tatsächlich ausgeführten Massen.
5.2.Der AN verpflichtet sich, vor Auftragsannahme die Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis, Baubeschreibung, Pläne etc.) auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und diese für seinen Pauschalpreis als verbindlich anzuerkennen.
5.3.Kalkulationsirrtümer berechtigen nicht zu einer Änderung des Pauschalpreises.
6.Umfang der Leistungen
6.1.Es gilt die VOB /B § 4
6.2.Abgegolten durch die vereinbarten Preise sind Unterhalt und Schutz der begonnenen oder ausgeführten Leistungen vor Beschädigungen, Diebstahl, Witterungseinflüssen, insbesondere Winterschäden und Grundwasser bis zum Zeitpunkt der Abnahme, die sach- und fachgerechte Herstellung von Bauteilen und Einbauteilen, die dem zeitlichen Ablauf der Baustelle notwendige Stellung von Beschäftigten, Geräten und Gerüsten, soweit diese für die eigenen Arbeiten notwendig sind, auch über 2 m hinaus, und die Vorhaltung von Mannschafts- und Materialunterkünften für die eigenen Mitarbeiter.
6.3.Für die Zuleitung bauseits vorhandener Entnahmestellen zu den einzelnen Arbeitsstätten hat der AN auf seine Kosten zu sorgen. Verbrauchsmengen und Zwischenzählergebühren gehen zu Lasten des AN.
6.4.Über Stromanschluss, Wasseranschluss, Telefon, Sanitäranlagen, Krangebühren oder die Benutzung sonstiger Einrichtungen wird mit dem AN ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, der seitens des AN mit Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen ist, bzw. gilt eine evtl. vereinbarte Regelung gemäß Verhandlungsprotokoll. Bei der Nutzung von Bauwasser und Strom hat ein verantwortungsvoller Umgang zu erfolgen.
6.5.Inhalt dieses Vertrages sind die Leistungen und die vereinbarten Preise für die Mitbenutzung von Einrichtungen des AG während der gesamten Bauzeit bis zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Bauherrn, bzw. Fertigstellung der Arbeiten des AN auf der vertragsgegenständlichen Baustelle.
6.6.Das Bauschild richtet sich nach Inhalt, Form und Ausmaßen nach den Vorgaben des Bauherrn.
6.7.Vor Anbringung eines eigenen Bauschildes hat der AN die Genehmigung des AG einzuholen.
6.8.In dem gesamten Gebäude gilt ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot
6.9.Bei der Entsorgung in die jeweiligen Container ist auf eine fachgerechte und korrekte Trennung der Abfallstoffe zu achten
6.10.Entstandene Schäden sind der Bau- und Projektleitung unverzüglich zu melden
6.11.Der AN hat bis zur Abnahme seine Leistung vor Beschädigung zu schützen
7.Mehr- oder Minderleistungen
7.1.Mehr- oder Minderkosten durch Änderung des Bauentwurfs, Planungsänderungen oder angeordnete
7.2.Ausführungsänderungen des Bauherrn sind unverzüglich nach Bekanntwerden durch den AN dem AG anzuzeigen.
7.3.Eine evtl. stattzufindende Vergütung auf der Grundlage für die Preisermittlung der vertraglich vereinbarten Leistung (Basis ist die Kalkulation des AN) unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Mehr- oder Minderkosten findet im Zuge einer Vereinbarung statt.
8.Ausführungsunterlagen
8.1.Sämtliche zur Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen werden dem AN vom AG in einfacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt.
8.2.Gewünschte Mehrfachausfertigungen werden dem AN berechnet.
8.3.Notwendige Details oder Ergänzungen, die der AN zu liefern hat, sind dem AG rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
8.4.Der AN hat die ihm für die Ausführung übergebenen Unterlagen nach Erhalt in allen Details, insbesondere hinsichtlich der Maße zu überprüfen und diese, so weit wie möglich, mit der vertragsgegenständlichen Baumaßnahme örtlich zu vergleichen.
8.5.Fehler oder Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8.6.Unterlässt der AN eine unverzügliche Mitteilung, so hat er für alle daraus entstehenden Schäden zu haften.
8.7.Hat der AN Bedenken bezüglich der Eignung von Materialien und Ausführungsanweisungen des AG, so hat er diese dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
8.8.Der AN ist verpflichtet, dem AG auf dessen schriftliches Verlangen für alle seine Leistungen in die gültigen einschlägigen DIN- Normen, behördlichen Bestimmungen und technischen Richtlinien Einsicht zu gewähren.
8.9.Bemusterungsvorschläge hat der AN dem AG auf dessen Verlangen so frühzeitig vorzulegen, dass eine beiderseitige Klärung rechtzeitig erfolgen kann, ohne den Baufortschritt zu gefährden. Der hierdurch entstehende Aufwand ist mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.
8.10.Vor Beginn der Arbeiten, insbesondere vor der Materialbestellung hat der AN die Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen gemäß Plänen und Leistungsverzeichnis mit der örtlichen Bauleitung des AG detailliert und rechtzeitig abzusprechen. Daraus resultierende Versäumnisse gehen zu Lasten des AN.
8.11.Der AN ist verpflichtet, für die technischen Gewerke seiner Leistungen Bestandspläne/ -unterlagen anzufertigen und diese nach Fertigstellung der Arbeiten dem AG in digitaler Form zu überlassen. Der Aufwand ist mit den jeweiligen Vertragspreisen abgegolten. Bei Verzögerungen oder Nichtvorlage ist der AG berechtigt, zu Lasten des AN mit der Erstellung der Bestandspläne einen sachlich geeigneten Dritten nach seiner Wahl auf Kosten des AN zu beauftragen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben durch die Ersatzbeauftragung unberührt.
9.Bauzustand
9.1.Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten vom Zustand der Baustelle und des Baues, sowie über Versorgungsleitungen und sonstigen seinen Arbeitsbereich betreffenden Umständen zu überzeugen und festzustellen, ob er seine Leistungen mangelfrei erbringen kann. Etwaige Einwände und Bedenken sind dem AG schriftlich rechtzeitig vor Beginn der Auftragsausführung anzuzeigen.
9.2.Sind die Vorleistungen anderer Unternehmer, auf die der AN seine Leistungen aufbaut, mangelhaft, so hat der AN dies rechtzeitig schriftlich zu rügen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur Haftung des Auftragnehmers führen.
9.3.Der AN ist verpflichtet, sämtliche von ihm stammenden Baureste und Verunreinigungen laufend entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zu beseitigen und die Baustelle während seiner Tätigkeit und nach Beendigung seiner Arbeiten in sauberem Zustand zu halten. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, so hat der AG das Recht, nach zweimaliger vergeblicher schriftlicher Aufforderung mit Terminsetzung die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des AN vornehmen zu lassen und von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung einzubehalten.
10.Auftragsdurchführung
10.1.Dem AN obliegt im Rahmen seiner Tätigkeit die Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hierzu hat er alle erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen sowie die erforderlichen Einrichtungen zu schaffen, die notwendig sind, Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Er hat alle gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen sowie projektspezifischen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere die Baustellenverordnungen sowie einen ggf. vorliegenden SiGe-Plan zu beachten. Der AN sorgt für die gesetzlich geforderte sicherheitstechnische Betreuung seiner Leistungserbringung durch eine Sicherheitsfachkraft und weist diese dem AG unaufgefordert nach. Auf Anforderung des AG übergibt der AN dem AG die Gefährdungsanalyse und legt ihm die für Notfälle geplanten Maßnahmen sowie die baustellenspezifischen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen dar. Der AN hat die Projektleitung des AG unaufgefordert unverzüglich über jegliche Arbeitsunfälle zu informieren. Ebenso steht der AN dafür ein, dass sämtliche seiner Arbeitnehmer, die auf der vertragsgegenständlichen Baustelle eingesetzt werden, die jeweils erforderliche persönliche Schutzausrüstung, mindestens entsprechend den Vorgaben der Baustellen- bzw. Werksordnung, benutzen bzw. tragen. Für den Fall einer von ihm zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen die in dieser Ziffer übernommenen Pflichten, verpflichtet sich der AN zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den AG in Höhe von 200,00 € pro betroffenen Mitarbeiter bzw. pro Regelverstoß. Dem AN obliegt der Nachweis, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Die Vertragsstrafe wird auf maximal 5 % der Nettoabrechnungssumme begrenzt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Von aus der Nichtbeachtung in Ziffer 10.1 genannter Verpflichtungen herrührenden Ansprüchen Dritter hat der AN den AG freizustellen.
10.2.Die Arbeiten des AN sind im Rahmen der festgelegten Bauzeiten - auch evtl. Zwischentermine - termingerecht auszuführen.
Eine Behinderung anderer am vertragsgegenständlichen Bauwerk beschäftigter Unternehmer ist nach Möglichkeit zu vermeiden.
10.3.Der AN verpflichtet sich, seine vertraglich vereinbarte sach- und fachgerechte Leistung so durchzuführen, dass Verzögerungen, Behinderungen oder Unterbrechungen nicht eintreten.
Er ist gehalten den Beginn und den Fortgang der ihm übertragenen Arbeiten vorausschauend auf mögliche Behinderungen zu prüfen und diesen Umstand dem AG gegebenenfalls unverzüglich schriftlich, bei Gefahr in Verzug zunächst mündlich oder fernmündlich, anzuzeigen.
10.4.Bei einer evtl. Stilllegung der Baustelle hat der AN alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Erhaltung seiner oder der Leistung Dritter wahrzunehmen.
Derartige Vorfälle sind dem AG unverzüglich mit detaillierter Begründung schriftlich mitzuteilen.
10.5.Der AN ist verpflichtet, Mängel an seiner Leistung innerhalb einer vom AG gestellten angemessenen Frist auf seine Kosten fach- und sachgerecht zu beseitigen. Der AG ist verpflichtet, diese Aufforderung schriftlich unter Begründung der Beanstandung(en) dem AN mitzuteilen. Falls der AN einer einmaligen Aufforderung termingerecht nicht nachkommt, ist der AG befugt, eine andere Firma auf Kosten des AN mit der Beseitigung der Mängel zu beauftragen und diese Kosten dem AN gegen Kostennachweis von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung bzw. Rückhalt abzuziehen oder die Ausführungsbürgschaft in Anspruch zu nehmen.
10.6.Der AN verpflichtet sich, einen verantwortlichen und ständig anwesenden deutschsprachigen Vertreter für die vertragsgemäße Ausführung seiner Leistung einzusetzen. Soweit ausgefertigt, siehe auch Verhandlungsprotokoll.
Im Falle der Nichtausfertigung eines Verhandlungsprotokolls ist der Name des Vertreters und dessen Stellvertreters spätestens eine Kalenderwoche vor Aufnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen dem AG schriftlich mitzuteilen.
10.7.Die personelle Besetzung der vertragsgegenständlichen Baustelle hat der AN mit dem AG spätestens 1 Kalenderwoche vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzusetzen, sofern nicht ein Verhandlungsprotokoll zwischen AN und AG ausgefertigt ist.
10.8.Für die vom AN ausgeführten Leistungen trägt der AN die umfassende Verantwortung, insbesondere für die exakte Einhaltung aller einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen aller Tätigkeiten des AN wird hiermit ausdrücklich auf diesen übertragen.
10.9.Der AN ist für die Unterbringung seines Personals, seiner Geräte, Baustoffe und Bauhilfsstoffe selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn der AG die Mitbenutzung von Lagerstätten und Räumlichkeiten gestattet.
10.10.Der AN verpflichtet sich, alle seine Leistung betreffenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen fristgemäß einzuholen und dem AG im Original vorzulegen.
11.Behinderungen
jeglicher Art des AN bei Ausführung seiner Arbeiten auf der vertragsgegenständlichen Baustelle sind dem AG unverzüglich mündlich und unmittelbar anschließend schriftlich unter Angabe des Grundes, des Ortes mit Datum und Uhrzeit zur Prüfung mitzuteilen.
12.Bauleistungsversicherung
12.1.Für das vertragsgegenständliche Bauobjekt wird eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, in die der AN einbezogen ist. Der AN hat hierfür eine anteilige Prämie von 0,25% seiner Schlussrechnungssumme an den AG zu bezahlen.
12.2.Der AG ist berechtigt, einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Prämie vom AN zu fordern bzw. bei den einzelnen Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung einzubehalten.
13.Fristen und Haftung
13.1.Der AG hat verbindliche Zwischen- und Endtermine mit dem Bauherrn vereinbart.
Die Termine des AN werden im Auftragsschreiben oder einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, soweit vorhanden gilt das Verhandlungsprotokoll.
Der AN erklärt hiermit ausdrücklich, über die erforderlichen Geräte und Arbeitskräfte zu verfügen, um die vertraglich vereinbarten Leistungen termingerecht erfüllen zu können.
Der AN hat sich alle zur Einhaltung der Zwischen- und Endtermine erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu verschaffen.
13.2.Überschreitet der AN den vereinbarten Fertigstellungstermin schuldhaft, hat er für jeden Kalendertag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Auftragssumme, höchsten jedoch 5% der Auftragssumme zu bezahlen, ohne dass es des Nachweises eines Schadens durch den AG bedarf. Unabhängig hiervon haftet der AN dem AG gegenüber bei Nichteinhaltung vereinbarter Fristen (auch Zwischenfristen) für alle weiteren Schäden, die dem AG hieraus entstanden sind.
14.Aufmaß und Abrechnung
14.1.Sämtliche Abrechnungen sind in prüfbarer Form mit den zur Abrechnung notwendigen Unterlagen mit Angabe des betreffenden Bauvorhabens in mindestens dreifacher Ausfertigung an den AG zu stellen.
14.2.Sofern keine Pauschalpreisvereinbarung getroffen ist, erfolgt die Abrechnung nach gemeinsamem Aufmaß unter Zugrundelegung der vertraglich vereinbarten Einheitspreise und unter Berücksichtigung evtl. gewährter Nachlässe.
15.Zahlungen
15.1.Auf Antrag des AN werden Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % der jeweils nachgewiesenen Leistung mittels Vorlage einer prüffähigen Abschlagsrechnung angewiesen.
15.2.Der Schlussrechnung seitens des AN ist spätestens innerhalb von 2 Wochen nach vertraglicher Fertigstellung des vertragsgegenständlichen Objekts dem AG unter Beifügung der gesamten Abrechnungsunterlagen in dreifacher Form einzureichen.Sämtliche erhaltene Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung von evtl. Skontierungen oder abgebeten sind aufzuführen.
15.3.Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
16. Sicherheitsleitung
16.1.Der AG kann vom AN unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der Auftragssumme zuzüglich MwSt. fordern.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich in ihrem Inhalt nach § 17 Nr. 4 VOB/B. Der AG ist berechtigt, bei Nichterbringung der Vertragserfüllungsbürgschaft den Vertrag mit dem AN außerordentlich zu kündigen. Der AN kann daraus seinerseits keinerlei Rechte auf Schadensersatz herleiten.
16.2.Als Gewährleistungssicherheit behält der AG von der Brutto - Schlussrechnungssumme 5 % ein. Der AN kann diesen Einbehalt durch eine unbefristete Gewährleistungsbürgschaft ablösen, deren Inhalt sich nach§ 17 Nr. 4 VOB/B.
17.Abnahme
17.1. Es findet eine förmliche Abnahme statt.
17.2.Im schriftlichen Abnahmeprotokoll sind Mängel und evtl. Vorbehalte festzuhalten und vom AG und AN mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu bestätigen.
17.3.Der AN übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine gesamten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben und mindern.
17.4.Der AG ist berechtigt, die Abnahme gegenüber dem AN zu verweigern, solange die Gesamtleistung des AN wesentliche Mängel aufweist.
17.5.Hat der AN als Subunternehmer geleistet, so erfolgt die Abnahme frühestens zum Zeitpunkt der Gesamtabnahme des Bauwerks durch den Bauherrn, es sei denn, dass eine solche Abnahme nicht binnen 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistung des AN erfolgt ist.
18.Gewährleistung
18.1.Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Abnahme und dauert 5 Jahre. Bestehen zu diesem Zeitpunkt allerdings noch die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn aus den Leistungen des AN (Subunternehmers), so verlängert sich die Gewährleistungsfrist bis zu diesem Zeitpunkt, höchstens um 12 Monate.
18.2.Der AN ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist aufgetretenen Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen. Kommt der AN in einer vom AG gesetzten angemessenen Frist der Mängelbeseitigung nicht nach, so kann der AG die Mängel selbst oder durch einen Dritten auf Kosten des AN beseitigen lassen.
18.3.Entsteht dem AG durch Mängel, die der AN zu vertreten hat, ein Schaden, beispielsweise in Form besonderen technischen oder kaufmännisch notwendigen Aufwands im Zuge der Mängelbeseitigung durch den AN, so ist der AG berechtigt, den AN insoweit auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.
18.4.Der AN tritt auf Wunsch des AG die Gewährleistungsansprüche ohne weitere Zustimmung direkt an den Bauherrn ab.
19.Arbeitsberichte
19.1.Der AN hat täglich Arbeitsberichte nach dem Muster des AG in mindestens zweifacher Ausfertigung zu erstellen.
19.2.Die täglichen Arbeitsberichte sind lückenlos durchzunummerieren und mit dem jeweiligen Datum zu versehen.
19.3.Mindestinhalt der Arbeitsberichte sind:
Ort und Art der Leistung, Anzahl der Arbeitskräfte und evtl. Geräte auf der Baustelle, Witterungsverhältnisse,
Materiallieferungen, Besprechungen mit der Bauleitung des AG und besondere Vorkommnisse; Arbeitsunterbrechungen jeglicher Art sind ebenfalls unter Angabe des Grundes anzugeben.
19.4.Die Arbeitsberichte sind wöchentlich mindestens einmal mit Unterschrift des Verantwortlichen des AN der Bauleitung des AG auszuhändigen und von dieser auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und gegenzuzeichnen.
20.Versicherungen
20.1.Der AN erklärt, über eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu verfügen, die gewährleistet, dass Schäden am vertragsgegenständlichen Bauobjekt ausreichend abgedeckt sind.
20.2.Der AN ist verpflichtet dies dem AG spätestens unmittelbar nach Vertragsabschluss nachzuweisen. Zuwiderhandlungen können einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.
21.Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Mit der Angebotsabgabe hat der AN folgende Unterlagen neuesten Datums vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK, des zuständigen Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft.
22.Forderungen des AG
Die dem AN aus diesem Auftrag gegen den AG zustehenden Forderungen können ohne Zustimmung des AG nicht an Dritte (z.B. Lieferanten, Banken etc.) abgetreten werden (siehe dazu BGB§ 399).
23.Inkrafttreten des Auftrages
23.1.Mit Annahme des Angebotes des AN durch den AG ist der Auftrag rechtsverbindlich erteilt
23.2.Sämtliche Nachtrags- oder Zusatzaufträge unterliegen den vorliegenden AVAB.
24.Teilunwirksamkeit
24.1.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der damit verbundenen Unterlagen oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt.
25.Gerichtsstand
25.1.Gerichtsstand ist das Amtsgericht Eggenfelden/Landgericht Landshut, sowie diesem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG. Es gilt in jedem Falle deutsches Recht.
Allgemeine Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB)
Technische Vorbemerkungen für Trockenbauausschreibungen 1. Vergabe und Angebotsangabe
Bei einer Angebotsabgabe müssen die allgemeinen Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB) beachtet werden, diese werden als extra Dokument per Mail oder im Downloadbereich der Plattfporm Cosuno hinterlegt.
2. Ausführung der Trockenbauarbeiten
2.1. Der Trockenbau erfolgt gemäß den in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Plänen, technischen Zeichnungen und Spezifikationen.
2.2. Es sind die einschlägigen Normen und Richtlinien für den Trockenbau sowie die Herstellerrichtlinien und -empfehlungen der verwendeten Materialien und Systeme einzuhalten.
2.3. Die Arbeiten müssen den folgenden technischen Regelwerken und DIN-Normen entsprechend:
DIN 18181: Trockenbau - Begriffe, Anforderungen, Leistungsmerkmale
DIN 4102-4: Brandschutz im Hochbau - Teil 4: Anwendung von nationalen Normen in Verbindung mit
DIN 4102-2: Brandverhaten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109: Schallschutz im Hochbau
DIN 18180: Trockenbau - Ausführung von Trockenbauarbeiten und Innenausbau
2.4. Die von den Materialhersteller herrausgegebenen Verarbeitungsvorschriften sind bei der Konstruktion und Ausführung genau zu beachten
3. Verwendete Materialien und Systeme
3.1. Es dürfen ausschließlich Materialien und Systeme verwendet werden, die den geforderten Anforderungen und den geltenden Normen entsprechen. Diese Materialien und Systeme müssen in der Lage sein, die spezifizierten Leistungen und Eigenschaften zu erbringen.
3.2. Die Auswahl der Gipskartonplatten, Metallprofile, Dämmstoffe, Schrauben, Spachtelmassen und anderer benötigter Materialien sollte in Abstimmung mit den technischen Anforderungen des Projekts und den oben genannten Normen erfolgen.
3.3. Bei spezifischen Vorgaben von Materialien müssen diese verwendet werden und es darf kein gleichwertiges Produkt verwendet werden.
3.4 Ausschnitte und Einpassarbeiten für Aussparungen und Durchführungen bis 0,5 m², die von Beginn der Arbeiten sowie während der Montagearbeit angegeben waren sind im Preis enthalten
3.5 Zur Vermeidung eines starren Wandanschlusses der Deckenbekleidung ist grundsätzlich ein ca. 4 cm breiter Tesa-Krepp-Streifen an den Wänden vor Anbringung der Gipskarton-Decken-Bekleidung anzukleben. Nach der Verspachtelung ist der Tesa-Krepp-Streifen sauber abzuschneiden.
3.6 Die einzelnen Positionen beinhalten, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, das Liefern und Montieren der beschriebenen Materialien.
3.7 beim Einbau von Holzbauteilen müssen diese vorher impregniert sein
3.8 Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach der DIN 18340 und VOB/C
4. Ausführung der Gipskartonarbeiten
4.1. Die Installation der Gipskartonplatten erfolgt gemäß den Herstellervorschriften und unter Beachtung der statischen und funktionalen Anforderungen des Projekts.
4.2. Stöße und Fugen der Gipskartonplatten sind fachgerecht zu verspachteln und zu schleifen, um eine ebene und glatte Oberfläche zu gewährleisten.
4.3 Alle erforderlichen Wand- und Deckenanschlüsse sind nach Bedarf dauerelastisch auszubilden und werden nicht gesondert vergütet.
4.4 Ausschnitte und Einpassarbeiten für Aussparungen und Durchführungen bis 0,5 m², die von Beginn der Arbeiten sowie während der Montagearbeit angegeben werden, sind im Preis enthalten.
4.5 Ausschnitte für Installationssysteme wie Abwasser, Frischwasser, Spühlkasten, Verankerungskonsolen o.A. müssen in den Preisen enthalten sein.
4.6 Sämtliche Nebenleistungen, wie Feststellung der genauen Massen mit Erstellung von Abrechnungsplänen, prüffähigen Listen aufgrund der Werkpläne, abladen, vertragen, fachgerechtes stapeln usw., sind im Preis enthalten.
4.7 In Wänden mit gegenüberliegend angeordneten Steckdosen und Einbaukästen ist die Dämmung durchgehend einzubauen. Desweiteren sind 2 GKB 12,5 mm stehend mit mind. beiderseitig 25 cm Überstand einzubauen. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
5. Metallunterkonstruktion
5.1. Die Montage der Metallunterkonstruktion muss gemäß den spezifizierten Abständen, Profilarten und Befestigungsmethoden erfolgen, um die vorgesehenen Lasten und Anforderungen zu erfüllen.
6. Ausführung von Akustikelementen und Schallschutz
6.1. Bei der Installation von Akustikelementen ist auf eine korrekte Positionierung und Befestigung zu achten, um die geforderten akustischen Eigenschaften zu gewährleisten.
6.2. Der Schallschutz zwischen den Räumen muss den geltenden Normen und den im Projekt spezifizierten Anforderungen entsprechen.
7. Brandschutzanforderungen
7.1. Die Trockenbauarbeiten müssen den geforderten Brandschutzanforderungen gemäß den örtlichen Bauvorschriften und den spezifizierten Leistungsanforderungen sowie DIN 4102-4 entsprechen.
8. Dokumentation und Abnahme
8.1. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine vollständige Dokumentation über die ausgeführten Trockenbauarbeiten zu erstellen. Diese umfasst Pläne, Produktbescheinigungen, Protokolle und sonstige erforderliche Unterlagen.
Diese technischen Vorbemerkungen mit Bezug auf technische Regelwerke und DIN-Normen dienen als Leitfaden und können je nach den spezifischen Anforderungen Ihres Projekts und den dort geltenden Normen und Vorschriften angepasst werden. Es wird dringend empfohlen, die erforderlichen Spezifikationen und Anforderungen von einem Fachmann zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte der Trockenbauarbeiten abgedeckt sind.
9. Regie und Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur in Abstimmung mit der Bauleitung ausgeführt werden. Diese müssen vor Ihrer Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und Umfang mit dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und freigegeben werden. Die Stundennachweise sind täglich oder bei längeren andauerenden Arbeiten mindestens 2 mal pro Arbeitswoche unterschreiben zu lassen und zu übermitteln.
Mündliche Änderungswünsche durch den Bauherrn, wodurch Mehrkosten entstehen, müssen zwingend mit der Bauleitung abgestimmt werden, andernfalls behält sich die Firma Haas vor, diese Mehrkosten nicht zu vergüten.
Die ausgeschriebenen Positionen verstehen sich als fertige Leistung, Werkzeuge und Materialien sind vom AN bereitzustellen, zu liefern und zu montieren, wenn nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass der AG das Material liefert/ bereitstellt!
Technische Vorbemerkungen für Trockenbauausschreibungen
01 Wand
01
Wand
01.__.0001 Spachtelarbeiten Holztafelwände 231534 Bauseitig gestellte Holzständerwände verspachteln
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß IGG-Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Standardverspachtelung malerfertig, Bearbeitung gemäß DIN 18181. Im Preis müssen sämtliche Arbeitsgänge bis zur unten angegebenen Qualitätsstufe enthalten sein.
Das Spachtelmaterial muss auf das Rigips-System abgestimmt sein.
Oberfläche: Q2 malerfertig gespachtelt und geschliefen
01.__.0001
Spachtelarbeiten Holztafelwände 231534
312,00
m²
01.__.0002 Zulage Spachteln der Fenster- und Türlaibungen 231535 Spachtelarbeiten an GK-Laibungen
Qualitätsstufe wie in vorheriger Position angegeben
Laibungsbreite bis ca. 15 cm
01.__.0002
Zulage Spachteln der Fenster- und Türlaibungen 231535
W
58,00
m
01.__.0003 Anschlüsse an sichtbare BSH Decken Anschlüsse an sichtbare BSH-Deckenelemente sind mittels eines Schattenfugenprofils mit herausziehbaren Abdeckstreifen auszuführen.
Die GK-Anschlussbeplankung ist mit einem Abstand von ca. 5mm zu montieren.
Im Preis muss das Aufbringen eines dünnen Spachtelbettes, das fluchtgerechte Ausrichten, das fachgerechte Anpressen sowie das Ausziehen der überschüssigen Spachtelmasse sein.
Ausführung gemäß den Verarbeitungsrichtlinien der Firma Protektor.
Material erfolgt durch AN.
Fabr. Protektor Abschlussprofil 3766 oder gleichwertig
Angebotenes Produkt:
.
01.__.0003
Anschlüsse an sichtbare BSH Decken
115,00
m
01.__.0004 Eckanschlüsse AquaBead Flex PRO 231538 Herstellen von Inneneckanschlüssen, mittels eines schlagfesten, riss- und verformungsfesten, flexiblen Kantenschutzprofils, bestehend aus einem perforierten papierummantelten Kunststoffkerns.
Die GK-Anschlussbeplankung ist mit einem Abstand von ca. 5mm zu montieren.
Im Preis muss das zuschneiden, besprühen, das fluchtgerechte Ausrichten und das fachgerechte Anpressen enthalten sein.
Fabr. Rigips AquaBead Flex PRO
01.__.0004
Eckanschlüsse AquaBead Flex PRO 231538
90,00
m
01.__.0005 Eckanschlüsse Levelline 231540 Liefer und Montieren von Eckanschlüsse mittels eines schlagfesten, riss- und verformungsfesten, flexiblen Kantenschutzprofil auszuführen.
Auszuführen im Bereich der Außenecken, sowie der Fenster- und Türlaibungen,
Fabr. Rigips Levelline
01.__.0005
Eckanschlüsse Levelline 231540
82,00
m
01.__.0006 Abschlussprofil (Göppinger) 231567 Liefern und flächenebenes Einarbeiten zur Herstellung von einseitig eingespachtelten Anschlüssen sowie als gleitenden Anschluss in fertiger Leistung.
Einarbeiten eines "Göppinger Profil" auf Plattenkante aufgesetzt
Im Preis muss das Aufbringen eines dünnen Spachtelbettes, das fluchtgerechte Ausrichten, das fachgerechte Anpressen sowie das Ausziehen der überschüssigen Spachtelmasse sein.
Material: Aluminium
Schenkellänge 13x25mm einseitig gelocht
Auszuführen im Bereich von stumpfen Anschlüssen an sichtbaren Holzbauteilen oder Anschlüssen bei Pfosten-Riegel Konstruktionen.
Material erfolgt durch AN.
01.__.0006
Abschlussprofil (Göppinger) 231567
24,00
m
01.__.0007 Ergänzungsarbeiten Sockel 231541 Gipskarton im Sockel liefern und flächenbündig mittels Ansatzbinder anbringen.
Im Preis muss das Liefern und Einbringen eines doppelten Göppingerprofils zwischen dem werkseits erbrachten Gipskarton und dem zu ergänzenden Sockelgips als Haarfuge enthalten sein um die Bauwerksfuge zu übernehmen.
Im Anschlussbereich an die oberflächenfertige Bodenplatte muss ein Kunststoffprofil geliefert und eingebracht werden.
Höhe bis 50 cm
Beplankung mit Gipsplatte:
Fabrikat: Rigips RB-Platte 12,5 mm
Die Spachtelarbeiten sind in Pos 01.001 enthalten.
01.__.0007
Ergänzungsarbeiten Sockel 231541
34,00
m
01.__.0008 Schließen Montagedeckel 231542 Liefern und Fachgerechtes Herstellen von Montagedeckel auf Breite schneiden und anschließendes montieren von Gipskartonplatten bei den Wandanschlüssen bis 3,50 m Höhe
Im Preis enthalten muss bei den Außenwänden das Verkleben der dampfhemmenden Ebene enthalten sein.
Plattengröße bis: 0,625 m x 2,60 m
Hersteller: Rigips Bauplatte 12,5 mm
01.__.0008
Schließen Montagedeckel 231542
E
1,00
St
01.__.0009 Schließen Montagedeckel 231542 Plattengröße: bis 0,625 m x 1,20 m
01.__.0009
Schließen Montagedeckel 231542
E
W
1,00
St
01.__.0010 Schließen Montagedeckel Plattengröße: bis 0,5 m x 0,5 m
01.__.0010
Schließen Montagedeckel
E
W
1,00
St
01.__.0011 Dauerelastische Verfugung mit Acryl 231543 Dauerelastische Verfugung aus Acryl im Bereich der Wand- und Deckenanschlüsse sowie im Bereich der Fenster- und Türlaibungen.
Angebotenes Produkt: .
01.__.0011
Dauerelastische Verfugung mit Acryl 231543
99,00
m
01.__.0012 Metallständerwände als Trennwand 100mm 231544 Ausführung einer nichttragenden inneren Trennwand nach DIN 4103-1, mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen gemäß DIN EN 14195 und DIN 18182-1,
bestehend aus Metallständern CW 50
beidseitig mit 2 x 12,5 mm Gipsplatten RB beplankt und ausgedämmt mit Mineralfasserdämmstoffplatten Isover Akustic 40mm oder glw.
Oberflächer: Malerfertig gespachtelt in Q2
Wanddicke: 100 mm
Wandhöhe: bis 3000 mm
Feuerwidersandsklasse: F30-A
Bewertetes Schalldämm-Maß: Rw 54 dB
Befestigungsuntergrund: BSH Decke
System: Rigips oder gleichwertig
verwendetes System: ‘.........‘
01.__.0012
Metallständerwände als Trennwand 100mm 231544
8,25
m²
01.__.0013 Zulage: Türen- und Fensterausschnitte 231548 Zulage für für das Erstellen von Tür und Fensteröffnungen
Einbau von senkrechten UA-Profilen mit Winkeln und einem Sturzprofil sowie der senkrechten CW-Profile im Strurzbereich.
Größe: 0,78 x 2,135 m
01.__.0013
Zulage: Türen- und Fensterausschnitte 231548
W
1,00
St
01.__.0014 Doppelständerwände 231555 Ausführung einer nichttragenden inneren Sanitär-Doppelständerwand nach DIN 4103-1, mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen gemäß DIN EN 14195 und DIN 18182-1
Wanddicke: bis 2700 mm gemäß Rücksprache mit örtlichen Installationsfirmen beidseitg mit 2 x 12,5 mm GKB beplankt und mit Mineralfaserdämmstoff ausgedämmt.
Wandhöhe: bis 4,00 m
Befestigungsuntergrund: EG Betonbodenplatte
OG Leimholzdeckenelement
seitlich an Holz-Tafelwände
Feuerwidersandsklasse: F30-A
Bewertetes Schalldämm-Maß: Rw 62 dB,
Oberfläche: Q2 malerfertig gespachtelt
System: Rigips/ Ausführung gemäß Verwendbarkeitsnachweis/Herstellervorschrift oder gleichwertig,
System:
01.__.0014
Doppelständerwände 231555
8,00
m²
01.__.0015 Kopie von Traverse zur Aufnahme von Lasten 231554 Unterkonstruktoion für wandhängende Lasten aus Holz oder Metallprofil liefern und in Längen von ca. 62,5 bis 100 cm fachgerecht zwischen dem Ständerwerk montieren
01.__.0015
Kopie von Traverse zur Aufnahme von Lasten 231554
E
W
1,00
St
01.__.0016 Sanitärvorsatzschalen Brüstungshoch 22 cm 231552 Ausführung einer brüstungshohen Sanitärvorsatzschale nach DIN 4103-1, mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen gemäß DIN EN 14195 und DIN 18182-1,
bestehend aus Metallständern CW 50, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 50,
einseitig mit 2 x 12,5 mm Gipsplatten GKB Beplankt und mit Mineralfaserdämmstoff ausgedämmt.
Oberfläche: Malerfertig gespachtelt in Q2
Wanddicke: bis 220 mm
Wandhöhe: bis 1500 mm
Befestigungsuntergrund: EG Betonbodenplatte
OG Holzbalkendecke
System: Rigips
01.__.0016
Sanitärvorsatzschalen Brüstungshoch 22 cm 231552
3,50
m²
01.__.0017 Traverse zur Aufnahme von Lasten 231554 Unterkonstruktion für wandhängende Lasten aus Holz oder Metallprofil liefern und in Längen von ca. 62,5 bis 100 cm fachgerecht zwischen dem Ständerwerk montieren
01.__.0017
Traverse zur Aufnahme von Lasten 231554
W
0,00
St
01.__.0018 Schachtwand HLS Installationen 2-seitig 231560 Ausführung einer 2-seitige Schachtwand der HLS Installationen incl. Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen ausdämmen mit Mineralwolle gemäß DIN EN 14195 und DIN 18182-1,
bestehend aus Metallständern CW 75, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 75.
Abmessung Schacht bis 40 x 40cm
Schachthöhe: bis 4000 mm
Befestigungsuntergrund: EG Betonbodenplatte
OG Leimholzdeckenelement
seitlich an Holz-Tafelwände
Oberfläche: Q2 malerfertig gespachtelt
System:
01.__.0018
Schachtwand HLS Installationen 2-seitig 231560
E
1,00
St
01.__.0019 Schachtwand HLS Installationen 3-seitig 231561 Ausführung einer 3-seitige Schachtwand der HLS Installationen incl. Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen und Mineralwolldämmung gemäß DIN EN 14195 und DIN 18182-1,
bestehend aus Metallständern CW 75, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 75,
einseitig mit 2 x 12,5 mm Gipsplatten GKB beplankt (im Bereich der Nassräume Ausführung mittels Rigips impregnierter Bauplatte)
Sämtliche Anschlüsse an anschließende GK-Bauteile sind mit einem Abstand von 5mm anzuordnen
Abmessung Schacht bis 40 x 40cm
Schachthöhe: bis 4000 mm
Befestigungsuntergrund: EG Betonbodenplatte
OG Leimholzdeckenelement
seitlich an Holz-Tafelwände
Oberfläche: Q2 malerfertig gespachtelt
System:
01.__.0019
Schachtwand HLS Installationen 3-seitig 231561
E
1,00
St
01.__.0020 Revisionsklappe 40x40cm 231556 Liefern und montieren einer Revisionsklappe für Wandbekleidung bzw. Vorsatzschale,
Ausführung: mit versenkten Vierkantverschluss
Material: verzinkte Stahlblech
Farbe: weiß beschichtet in RAL 9016
Größe: bis 40 x 40 cm
01.__.0020
Revisionsklappe 40x40cm 231556
E
1,00
St
01.__.0021 Revisionsklappe 20x20cm 231556 Liefern und montieren einer Revisionsklappe für Wandbekleidung bzw. Vorsatzschale,
Ausführung: mit versenkten Vierkantverschluss
Material: verzinkte Stahlblech
Farbe: weiß beschichtet in RAL 9016
Größe: bis 20 x 20 cm
01.__.0021
Revisionsklappe 20x20cm 231556
E
1,00
St
01.__.0022 Fensterbänke liefern und montieren bis 1,0 m Liefern und fachgerechte Montage in fertiger Leistung der Innenfensterbänke.
Montage der Fensterbänke bis 1,0 m
Ausladung max.130mm
Aufmaß erfolgt vor Ort
Fensterbank:
ABS Kante links und rechts
Holzwerkstoffplatte
Sichtdekor glatt Farbe: Weiß
Hersteller: Werzalit Compact oder gleichwertig
01.__.0022
Fensterbänke liefern und montieren bis 1,0 m
3,00
St
01.__.0023 Fensterbänke liefern und montieren bis 1,50 m Montage der Fensterbänke bis 1,50 m
01.__.0023
Fensterbänke liefern und montieren bis 1,50 m
W
1,00
St
01.__.0024 Fensterbänke liefern und montieren bis 3,0 m 231566 Montage der Fensterbänke bis 3,0 m
01.__.0024
Fensterbänke liefern und montieren bis 3,0 m 231566
W
3,00
St
02 Decke
02
Decke
02.__.0001 Montage 1-lagigen abgehängten Gipskatondecke inkl. UK Lierfern und Montage einer 1-lagigen GKB Beplankung inkl. Unterkonstruktion, bestehend aus einer Holzlattung (=Konterlattung) inkl. Verspachtelung und schleifen der Spachtelfläche.
Traglattung, Holzlatten b/d 60/40mm
Oberfläche: Q2 malerfertig verspachtelt 1 x 12,5 mm GKB
Untergrund BSH Dachelement
System: Rigips
02.__.0001
Montage 1-lagigen abgehängten Gipskatondecke inkl. UK
68,00
m²
02.__.0002 Verfüllen von Deckendurchbrüche mit Zementmörtel 231588 Herstellen einer Schalung an Deckenuntersicht. Anschließendes Vergießen der Anschlussfuge zwischen den Rohrdurchführung und der Deckenöffnung mittels Zementmörtel.
Ausführung in fertiger Leistung incl. Lieferung von Zementmörtel.
Deckenöffnung bis 50 x 50cm
Material erfolgt durch AN.
02.__.0002
Verfüllen von Deckendurchbrüche mit Zementmörtel 231588
E
1,00
St
03 Verkleidung Unterzüge
03
Verkleidung Unterzüge
03.__.0001 Verkleidung Stahlunterzüge F-30 3-Seitig 231579 Montage einer Stahlträger-Bekleidung incl. Unterkonstruktion, mit dreiseitiger Brandbeanspruchung nach DIN 4102. In der Leistung muss die Brandschutzverspachtelung inkl. Q2 Spachtelung und Acrylverfugung (gemäß IGG- Merkblatt 2)
enthalten sein.
Einbauhöhe: bis 4,00 m,
Unterzugsfläche: HEB 180 180mm x 180mm
Feuerwiderstandsklasse: F30-A,
Oberfläche: Q2 malerfertig gespachtelt
03.__.0001
Verkleidung Stahlunterzüge F-30 3-Seitig 231579
5,25
m
03.__.0002 Verkleidung Stahlunterzüge F-30 3-Seitig 231579 Montage einer Stahlträger-Bekleidung incl. Unterkonstruktion, mit dreiseitiger Brandbeanspruchung nach DIN 4102. In der Leistung muss die Brandschutzverspachtelung inkl. Q2 Spachtelung und Acrylverfugung (gemäß IGG- Merkblatt 2)
enthalten sein.
Einbauhöhe: bis 4,00 m,
Unterzugsfläche: HEB 240 240 mm x 240 mm
Feuerwiderstandsklasse: F30-A,
Oberfläche: Q2 malerfertig gespachtelt
03.__.0002
Verkleidung Stahlunterzüge F-30 3-Seitig 231579
8,75
m
04 Gerüst
04
Gerüst
04.__.0001 Rollgerüst Liefern und vorhalten eines Fahrgerüst für Decken- und Wandmontage.
Deckenhöhe max. 4,00m
04.__.0001
Rollgerüst
E
P
1,00
psch
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Projektleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor ihrer Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und Auftragssumme mit dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und freigegeben werden.
Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine Woche nach der Ausführung vom unserem Projektleiter unterschreiben zu lassen. Eine Verechnung erfolgt nur bei Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit möglich erfolgt die Abrechnung generell auf Basis der vereinbarten Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten
05.__.0001 Stundenlohn Vorarbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Vorarbeiter
05.__.0001
Stundenlohn Vorarbeiter
E
1,00
h
05.__.0002 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Facharbeiter
05.__.0002
Stundenlohn Facharbeiter
E
1,00
h
05.__.0003 Stundenlohn Hilfsarbeiter Stundenlohn für einen gut eingewiesenen Hilfsarbeiter
05.__.0003
Stundenlohn Hilfsarbeiter
E
1,00
h
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