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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Gewerk Baumontage - Nebenleistungen
Maße und Maßaufnahme am Bau
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Maßaufnahme am Rohbau durchzuführen. Er hat vor Fertigungsbeginn zu prüfen, ob die Ausführung am Bau nach den vereinbarten Details und den zulässigen Toleranzen erfolgt ist. Für Toleranzen gelten DIN 18202, Blatt 1 und 4, DIN 18203, Blatt 1. Änderungs- oder Zusatzmaßnahmen sind vor Fertigungsbeginn zu vereinbaren. Abweichend hiervon kann die Fertigung nach theoretischen Maßen (Planmaßen) vereinbart werden.
Meterrisse, Achsen, Einbauebene
Die Montage der Fenster- und Türelemente muss flucht- und lotgerecht nach den bauseits in jedem Geschoss angelegten Meterrissen und Achsen erfolgen. Die Einbauebene ist in der Genehmigungszeichnung festzulegen.
Befestigungsmittel
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat die Größe, Lage und Einteilung der Befestigungsmittel eigenverantwortlich zu ermitteln.
Anschlüsse und Abdichtungen
Die Anschlüsse und die Abdichtungen zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen entsprechen, d.h. Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu beachten.
Bei der Abdichtung der Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die Anwendungshinweise der Hersteller zu beachten. Bei der Festlegung der Fugenbreite ist die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffes zu berücksichtigen.
Bei Abdichtung der Fenster und Fassaden zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist DIN 18195 zu beachten. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Lufteinschlüsse an den Klebeflächen müssen vermieden werden. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Bedienungswerkzeuge
Erforderliche Bedienungswerkzeuge und die notwendigen Anleitungen für die Bedienung, Reinigung und Wartung beweglicher Öffnungselemente sind der Bauleitung bzw. dem Bauherrn auszuhändigen.
Montage
Die Montage und Montagetermine der Elemente ist mit dem zuständige Bau- bzw. Projektleiter des Auftraggebers abzustimmen. Bauteile wie Feststellanlagen, Fluchtwächter, Klemmschutzteile usw. dürfen erst kurz vor Fertigstellung des Objektes eingebaut werden. Dafür ist ein zusätzlicher Einsazt einzuplanen. Dieser zusätzliche Einsatz ist vom Auftrgnehemer auch dazu zu nutzen alle Elemente auf einwandfreie Funktion zu prüfen und ggf. nachzuarbeiten.
Funktionsprüfungen
Bereits vor der Bauabnahme sind, ohne Aufforderung durch die Bauleitung, sämtliche Fenster und Türen auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
Reinigung der Baustelle
Für Art und Umfang gilt DIN 18299, Absatz 4.1.11 bzw. 4.1.12 (VOB) d.h. der Auftragnehmer entsorgt alle Verunreinigungen, die von seinen Arbeiten herrühren.
Soll von dieser Regel abgewichen werden, so ist hierfür im Leistungsverzeichnis eine gesonderte Position (Reinigung) ausgewiesen.
Anforderungen an die Konstruktion
Statische Anforderungen
Die Konstruktion einschließlich der Verbindungselemente muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Hierbei dürfen keine Kräfte aus dem Rohbau auf Fenster und Fassaden einwirken. Alle Verbindungen, Befestigungen müssen so konstruiert sein, dass ein Toleranzausgleich gegenüber dem Rohbau möglich ist. Die Befestigungsmittel dürfen temperaturbedingte Dehnungen nicht behindern. Sie müssen eine geräuschfreie Aufnahme der Dehnung an Bauanschlüssen und Stößen ermöglichen. Bauwerksbewegungen, Setzungen des Rohbaus und absehbare Formänderungen sind durch geeignete Bauanschlüsse zu berücksichtigen.
Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit
Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit müssen entsprechend DIN 18055, DIN EN 12154, DIN EN 12207, DIN EN 12208 und DIN EN 13050 gewährleistet sein.
Verarbeitung
Die Verarbeitung ist nach den Richtlinien des Systemherstellers durchzuführen.
Profilauswahl
Profil- und Zubehörauswahl je nach den auftretenden Belastungen und dem Verwendungszweck. Qualitative und formale Vorgaben sind einzuhalten, ggf. auf Anforderung kostenloser Nachweis.
Die für das Profilsystem zulässigen maximalen und minimalen Flügelgrößen, -formate und -gewichte sind einzuhalten. Bei Fassaden sind die Pfosten- und Riegelprofile gemäß den statischen Erfordernissen und den zulässigen Durchbiegungen anzuwenden.
Profilverbund und Isolierstege
Profilverbundherstellung ausschließlich werkseitig, durch Betriebe mit Zertifizierung nach ISO 9000 ff. Profilverbund mit Qualitätssicherung und Werksgarantie auch für nachträgliche Oberflächenbehandlung (Anodisieren, Nass- und Pulverbeschichtung).
Profilsysteme mit Eigenverbund durch den ausführenden Metallbaubetrieb werden als Angebot nicht akzeptiert.
Für Fenster, Türen und Schiebetüren gilt (außer Brandschutzkonstruktionen):
Isolierstegverbund aus Kunststoff-Hohlkammerleisten PA 6.6, 200°C hitzebeständig, 25 % Glasfaseranteil und stirnseitiger Einlage aus Klebeschmelzdraht, zur Erhöhung der Schubfestigkeit. Herstellung grundsätzlich im werkseitigen Verfahren.
Die Eignung des Werkstoffes für die Dämmstege, muss gemäß der IfBT-Richtlinie durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nachgewiesen werden (Prüfzeitraum 1000 Stunden).
Isolierstege resistent gegen chemische Einflüsse.
Oberflächenbeschichtungen, vor Isolierverbund, sind nicht zulässig, da die geforderten Bemessungswerte, gemäß DIN V 4108, nicht erreicht werden können.
Isolierschaumeinlagen im Dämmsteghohlraum (Verbundstoff) sowie PVC- bzw. Polythermid-Isolierstege (ABS - und PS- Isolierstege) sind ökologisch und ökonomisch nicht ausreichend nachhaltig und deswegen aus umweltrechtlichen- und Personenschutzgründen, insbesondere im Brandfall (toxische Ausgasungen), nicht gestattet.
Profilverbindungen
Gehrungsverbindungen, T- und Kreuzstöße mit Verbindungselementen durch Kleben und Verbolzen bzw. Verpressen oder Kleben, Verschrauben und mit Stiften/Bolzen gesichert, gemäß den jeweils gültigen Verarbeitungsrichtlinien ausgeführt.
Konstruktionsdichtungen
Die Qualität muss DIN 7863 entsprechen. Dichtprofile entsprechen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck, Klassifizierung nach EN 12365-1 bis 12365-4 (DIN 18361 und DIN 18540). Ihre elastischen Eigenschaften (insbesondere Rückstellkräfte) genügen den Anforderungen im vorkommenden Temperaturbereich. Sie dürfen nach DIN 52460 keine aggressiven Bestandteile beinhalten.
Gemäß der Anforderungen in der Bauprodukt-Richtlinie, Anhang I unter "Wesentliche Anforderungen", Punkt 3, "Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz", sind die Verglasungs-, Mittel-, und Anschlagdichtungen etc. gleitpolymer beschichtet auszuführen.
Entwässerung der Konstruktion
Falze und Kammern der Profile, in die Niederschlagwasser eindringen kann, müssen den Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers entsprechend entwässert werden.
Verglasung, Ausfachung
Bei der Verglasung sind die Vorschriften der Glashersteller, der einschlägigen Fachverbände und des Profilsystemherstellers zu beachten.
Besonders hingewiesen wird auf die Forderung nach Entwässerung und Belüftung des Falzraumes bei Verglasung mit dichtstofffreiem Falzgrund und auf die fachgerechte Verklotzung der Scheiben.
Bauphysikalische Forderungen
Wärme- und Feuchtigkeitsschutz
Die Anforderungen der gültigen Energieeinsparverordnung, sowie DIN 4108 sind einzuhalten. Wärmebrücken sind zu vermeiden. Für nichttransparente Füllungen (Paneele) in Fenstern und Fensterwänden gelten die Anforderungen an leichte Außenwände. Die geforderte Wärmeleitfähigkeitsgruppe wird im Leistungsverzeichnis gesondert angegeben. Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu begrenzen, dass Schäden (z.B. unzulässige Minderung des Wärmeschutzes) vermieden werden.
Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, sowie den Angaben des Systemherstellers entsprechen. Die Abdichtungen zum Baukörper sind luft- und feuchtigkeitsdicht und raumseitig dampfdicht herzustellen.
Schallschutz
Unter Berücksichtigung von DIN EN 20140 und DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - müssen die anzubietenden Aluminiumkonstruktionen den im Leistungsverzeichnis vorgeschriebenen Schallschutz erbringen. Nachweise nach DIN 4109 oder Baumusterprüfung.
Zur bestmöglichen Schalldämmung und zur Verminderung der Flankenschallübertragung sind Fußboden- bzw. Brüstungs-, Decken- und Trennwandanschlüsse sowie die Ausführung der Elementstöße und die Verglasungsart sorgfältig zu planen und auszuführen.
Größere Blechflächen wie vorgehängte Bleche oder Fensterbänke sind mit einem Antidröhnbelag zu versehen. Nach DIN 18360, Ziff. 3.1.5.11, muss die Schichtdicke von Entdröhnungsstoffen mindestens 2 mm betragen.
Brandschutz
Dem baulichen Brandschutz, entsprechend der Landesbauordnung sowie eventuellen Ergänzungen durch die örtlichen Genehmigungsbehörden, ist Rechnung zu tragen (Hochhäuser, Warenhäuser, Versammlungsstätten usw.). Zu beachten sind eventuelle Forderungen an die Bauteile, Werkstoffe und Verankerungen im Brüstungsbereich nach Brandverhalten gemäß DIN 4102.
Werkstoffe
Aluminiumprofile
Für Aluminiumprofile in Eloxalqualität ist die Legierung EN AW-6060 nach DIN EN 573 und DIN EN 755 zu verwenden. Für höher beanspruchte Teile ist EN AW-6063 bzw EN AW-6082 einzusetzen. Für die Toleranzen gilt DIN EN12020-2.
Aluminiumbleche
Für Aluminiumbleche ist die Legierung AlMg1, halbhart, EN AW 5005A nach DIN EN 573 und DIN EN 485 in Eloxalqualität zu verwenden. Die Blechdicke ist nach statischen Anforderungen zu dimensionieren. Bei Fassadenblechen ist auf eine einheitliche Walzrichtung im eingebauten Zustand zu achten.
Recylingprozess für den Werkstoff Aluminium
Der AN hat sicherzustellen, dass die von ihm angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative, Recycling im Bausektor, angehören, oder einen gleichwertigen schlüssigen produktspezifischen Recyclingprozess (PRP) nachweisen können. Es ist sicherzustellen dass Produktionsabfälle und demontierte Elemente (Sanierungsbau) aus Aluminium dem Verwertungsprozess, für die Herstellung von Fenster- und Fassadenprofilen, zurückgeführt werden.
In diesem Zusammenhang ist die Veröffentlichung des Gesamtverbandes der deutschen Aluminiumindustrie e.V., Aluminium im Bauwesen, "ökologisch und nachhaltig", Grundlage der v.g. Forderung.
Es muss ein nachweisbarer produktspezifischer Recyclingprozess für eine Nachhaltigkeitsbewertung (EPD = Environmental Product Deklarationals) als Grundlage für Gebäudezertifizierungssysteme (LEED Leadership in Energy and Environmental Design, DGNB Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen, BNB Bewertungssystem nachhaltiges Bauen) beigebracht werden, um einen optimalen Ressourceneinsatz zu gewährleisten.
Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v.g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
Stahlteile
Stahlteile haben DIN 18800 und DIN EN ISO 1461 zu entsprechen. Wandstärken ab 4 mm sind feuerverzinkt, mit Mindestschichtauflage von 100 Mikrometer, zu liefern. Wandstärken unter 4 mm können aus sendzimirverzinkten Stahlblechen hergestellt werden. Der Korrosionsschutz ist entsprechend DIN 55928 auszuführen.
Grundsätzlich sollten Konstruktionen zur Anwendung kommen, die ein Verschweißen auf der Baustelle nicht notwendig machen. Müssen jedoch Stahlteile verschweißt werden, so sind diese unmittelbar nach dem Schweißen mit der Drahtbürste fachgerecht zu reinigen und mit Kaltzinkfarbe zu streichen.
Statisch beanspruchte Bauteile aus Stahl (St 37) sind nur an Flächen möglich, die nach dem Einbau zugänglich bleiben und entsprechend DIN 55928 gegen Korrosion geschützt werden.
Statisch beanspruchte Bauteile, die im Kalt- oder Außenbereich von Fassaden entsprechend DIN 18516, T1, liegen, müssen aus Edelstahl, Aluminium oder aus einem korrosionsfreien Material gefertigt werden.
Zusammenbau metallischer Werkstoffe
Der Zusammenbau mit einwandfrei feuerverzinktem Stahl (DIN EN ISO 1461), sowie rostfreiem Edelstahl, z.B. austenitischer CrNiMo-Stahl (1.4401) oder CrNi-Stahl (1.4301) ist unbedenklich. Hinweise enthält auch das Merkblatt über die Ausführung von Metall-Dächern des ZVSHK, St. Augustin. Der Zusammenbau mit Kupfer, Baustahl und Schwermetallen ist unzulässig. In diesem Fall sind Zwischenlagen z.B. aus EPDM, Kunststoff- Folien ohne einen entsprechenden Anstrich erforderlich.
Verbindungen
Tragende Befestigungsmittel wie Schrauben, Bolzen und dergleichen, müssen aus nichtrostendem Stahl oder Aluminium bestehen. Für Außenwandbekleidungen gilt DIN 18516. Belastete Schraubverbindungen in dünne Wandungen von Aluminiumprofilen müssen durch Füllstücke, Muttern, Gewindeniete oder gleichwertig verstärkt werden.
Bei geklemmten Verbindungen müssen Sicherungen gegen selbsttätiges Lösen angebracht werden z.B. Schraubensicherungsmittel.
Dichtungen
Konstruktionsfugen, Baukörperanschlüsse und sonstige Abdichtungen sind mit ozon-, witterungs-, alterungsbeständigen, temperaturfesten Materialien auszubilden.
Für Dichtprofile sind elastomere Werkstoffe, vorzugsweise EPDM (APTK) zu verwenden. Die Qualität muss DIN 7863 entsprechen.
Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen (DIN 18361 und DIN 18540). Sie dürfen nach DIN 52460 keine aggressiven Bestandteile beinhalten.
Die Dimensionierung der Fugen entsprechend der Dehn- und Komprimierfähigkeit des Dichtstoffes und auftretender Dehnungen und Schrumpfung des Bauelements.
Bauabdichtungsbahnen sind nach DIN 7864 zu liefern, müssen dem Verwendungszweck nach DIN 18195 entsprechen. Sie dürfen nur nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers eingesetzt und verarbeitet werden.
Dämmstoffe
Dämmstoffe haben DIN 18164 bzw. DIN 18165 zu entsprechen. Ihre Verlegung muss wärmebrückenfrei und formhaltig erfolgen. Mineralfaser-Dämmplatten sind in hydrophober Einstellung nach DIN 18165 zu verwenden. Konstruktionsfugen sind mit loser Mineralwolle zu hinterfüllen.
Beschläge
Zur Verwendung kommen ausschließlich RAL-geprüfte und zugelassene Systembeschläge. Geliefert und montiert werden alle zur einwandfreien Funktion erforderlichen Beschlagteile, so z.B. bei flächenbündigen Flügeln auch die Begrenzungsscheren. Wenn nichts anderes verlangt ist, kommen verdecktliegende Einhand-Beschläge zur Ausführung. Eine ausführliche Anleitung zur Wartung und Instandhaltung der Beschläge ist dem Angebot beizulegen.
Glas
Das Glas muss in Güte und Abmessung der DIN 18361 entsprechen. Die besonderen Richtlinien und Vorschriften der Glashersteller sind zu beachten, insbesondere beim Einsatz von Isolier- und Sondergläsern.
Absturzsicherne Verglasungen sind nach DIN 18008-4, Glas im Bauwesen-Teil 4, nachzuweisen. Die Tragfähigkeit der Konstruktion ist nach EN 1990, Grundlagen der Tragwerksplanung, und EN 1991, Einwirkungen auf Tragwerke, nachzuweisen.
Nachweise
Ein prüffähiger statischer Nachweis muss vor Produktion zur Prüfung vorgelegt werden.
Ebenso sind alle Dokumentationsunterlagen in digitaler Form bereitzustellen. Dazu gehören:
die Fachunternehmererklärung
Element-Datenblätter
Nachweise z. B. Lieferscheine für Sicherheits- oder Sonnenschutzgläser, Panikbeschläge
Nachweise Schallschutzelemente mit Bestätigung der erfolgten Montage gemäß Herstelleranleitung.
Für Elemente mit Brandschutzanforderung müssen die Übereinstimmungserklärungen mit Hinweis auf die abZ spätestens mit der Schlussrechnung vorgelegt werden. Vorab sind die zutreffenden Prüfzeugnisse vom Auftragnehmer auf Machbarkeit zu überprüfen.
Wartung
Der Auftragnehmer hat direkt an den Nutzer ein Angebot zu richten das die Wartung der verbauten Elemente beinhaltet. Eine eventuelle Beauftragung erfolgt direkt vom Betreiber.
Die nach DIN 14677 vorgeschriebenen Wartungsintervalle (12 Monate) für z. B Brandschutztüren oder Feststellanlagen sind dabei zu berücksichtigen. Eine Funktionsprüfung der Feststellanlagen (3 Monate) ist ebenfalls aufzuführen.
Vorbemerkungen Gewerk
Beschreibung der Ausführung / Ausstattung allgemein Liefern der im Nachfolgenden beschriebenen Bauelemente.
Alle dafür benötigten Materialien sind vom AN zu liefern und in die Einheitspreise miteinzukalkulieren.
Weitere Details sind:
Türen mit Schwellenprofil thermisch getrennt, barrierefrei < 20 mm und gedämmtem Unterbau siehe Beschreibung in Position
Abdichtung auf Betonsockel mit Flüssigkunststoff
Die Montagefugen sind auszuschäumen, bündig abzuschneiden und innen mit geeigneten Bändern abzudichten, alternativ können auch dazu zugelassene Systembänder verwendet werden.
Die Befestigung hat Druckfrei mit Rahmenschrauben zu erfolgen, die Befestigungspunkte sind Druckfest zu hinterlegen
Es ist mit einer ausreichenden Rahmenprofilbreite zu kalkulieren
weitere bzw. abweichende Angaben dazu siehe Beschreibung in den einzelnen Positionen
Beschreibung der Ausführung / Ausstattung allgemein
01 Alurahmentür
01
Alurahmentür
01.__.0010 Alurahmentür Alurahmentüren liefern und montieren und in Holständerbauwände mit einem ca. 40 cm hohen Sockel aus Beton und mit Flüssigkunststoff eindichten
Breite Rohbauöffnung: 1,175 m
Höhe Rohbauöffnung: 2,251 m ab FFB
Bodenaufbau: 0,20 m Türen sind nach Aufmaß mit nötiger Aufdopplung zu versehen (siehe Anhang)
1 flüglig DIN L
nach außen öffnend, Lichte Türbreite bei 90° Öffnung min. 80cm
thermisch getrennte Schwelle < 2cm
Oberfläche innen und außen RAL 7016 Anthrazitgrau matt
komplett Klarglas, Sicherheitsglas außen und innen
Ud=1,50 W/m²K
Notausgang EN179 Funktion E, 3-fach-Verriegelung
Rollenbänder
E-Öffner mit Kabel min. 5m, für Dauerbetrieb geeignet
Obentürschließer, mit T-Stopp-Gleitschiene
für PZ vorgerichtet
außen Stange über die gesamte Türhöhe aus Edelstahl
innen Drücker nach EN 179, Oberfläche Edelstahl aus Edelstahl
Abdichtung auf Betonsockel mit Flüssigkunststoff
Blendrahmenverbreiterung oben, links und recht 30mm
01.__.0010
Alurahmentür
1,00
Stk.
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor ihrer Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und Auftragssumme mit dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und freigegeben werden.
Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine Woche nach der Ausführung vom unserem Bauleiter unterschreiben zu lassen. Eine Verechnung erfolgt nur bei Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit möglich erfolgt die Abrechnung generell auf der Basis der vereinbarten Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten
02.__.0010 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Facharbeiter
02.__.0010
Stundenlohn Facharbeiter
E
1,00
h
02.__.0020 Stundenlohn Hilfsarbeiter Stundenlohn für einen gut eingewiesenen Hilfsarbeite
02.__.0020
Stundenlohn Hilfsarbeiter
E
1,00
h
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