Dachdeckerarbeiten
BV Hoffmann Andreas
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
allgemeine Vorbemerkung Für die Ausführung der im folgenden beschriebenen Arbeiten gelten alle zum Zeitpunkt der Erstellung des Leistungsverzeichnisses gültigen DIN­Vorschriften und gewerkespezifischen sowie gewerketangierenden Regelwerke, die den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik und den eingeführten technischen Baubestimmungen (ETB) entsprechen. Diese sind u. a.: DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten (ATV) DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien u. Laubengängen - Anwendungsklasse K2 DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (ATV) DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN EN 12056 Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden Fachregel für Abdichtungen - Flachdachrichtlinie Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk Grundregel für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen Zutreffenden Merkblätter des Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks - Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik e.V. Weiter sind die Empfehlungen und Vorschriften sowie die neuesten Richtlinien der Fachverbände zu beachten. Außerdem sind die Verarbeitungshinweise der jeweiligen Hersteller einzuhalten. Die Verträglichkeit der verwendeten Materialen ist vom Bieter/AN zu klären. Bei Dächern mit Auflast werden die Außendruckbeiwerte für Lasteinzugsflächen der Windsogberechnung mit cpe, 10 zugrunde gelegt. Vor Beginn der Arbeiten sind mit der Bauleitung die Ausführungstermine und technischen Details zu klären. Die örtliche Gegebenheiten sind bei einem Termin vor Ort mit der Bauleitung zu besichtigen. Beanstandungen sind der Bauleitung zu melden, damit die nötigen Maßnahmen veranlaßt werden. Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt. Es ist eine vollständige und abnahmefähige Leistung anzubieten. Das LV ist dahingehend vom Bieter/AN zu prüfen. Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Vorbereitung sowie aller notwendigen Materialien einschließlich Transport und der Kosten für: Baustelleneinrichtung Diebstahlsichere Lagerung des Materials, Berechnung und Dimensionierung der Entwässerung, Notentwässerung und Gefällekeildämmung Verschnitt sauberhalten des Arbeitsplatzes entsorgen der Abfälle bereitstellen der Arbeitskräfte, der nötigen Werkzeuge und PSA Ebenheitsprüfung des Untergrundes vor Verlegung der Dämmung In der Verantwortung des Bieters/AN liegt die Dimensionierung der Entwässerung / Notentwässerung unter Berücksichtigung der DIN 1986-100 und DIN EN 12056. Eine Berechnung dazu ist vorzulegen. Sollten sich Abweichungen zu den ausgeschriebenen Materialien, Durchmessern, Abflussmengen etc. ergeben hat der Bieter den AG darüber in Kenntnis zu setzen. Neben dem folgenden Leistungsverzeichnis sind die allg. Vergabe- u. Auftragsbedingungen (AVAB) Grundlage für die Angebotserstellung und Auftragserteilung.
allgemeine Vorbemerkung
Allgemeine Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB) 1.Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH, Industriestraße 8, 84326, Falkenberg (nachfolgend AG genannt) 2.Vertragsgrundlage Maßgebend für die Vergabe sowie für Art und Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags sind in der angegebenen Reihenfolge: 2.1.das Auftragsschreiben des AG mit Verhandlungsprotokoll, wenn ein Verhandlungsprotokoll angefertigt wurde 2.2.diese Allgemeinen Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB), 2.3.das Leistungsverzeichnis/ Angebot, und die diesem zugrunde liegenden Zeichnungen, Muster, Vorschriften und Vorbemerkungen 2.4.die beigefügten Vertragsbedingungen des Bauherrn einschl. der Baugenehmigungsunterlagen, 2.5.die VOB/C; VOB Teil C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sonstige einschlägige DIN-Vorschriften und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neuesten Fassung, wobei auch evtl. Änderungen während der Vertragsdurchführung zu beachten sind. 2.6.Der AN versichert gegenüber dem AG, dass ausländische Arbeitskräfte auf der vertragsgegenständlichen Baustelle seinerseits nur dann zum Einsatz kommen, wenn die dafür zu jedem Zeitpunkt der Vertragsabwicklung auferlegten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland beachtet und eingehalten werden. Bei Verstoß des AN gegen die vor oder während der Auftragsdurchführung gültigen oder geänderten Gesetze stellt der AN den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. 3.Vergabe 3.1.Die Abgabe des Angebotes des AN erfolgt für den AG kostenlos und unverbindlich. 3.2.Ist keine Bindefrist vereinbart, gilt eine Angebotsbindung von 30 Kalendertagen ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber. 3.3.Das Angebot hat alle verlangten Preise und Erklärungen zu enthalten, ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift, Ort und Datum sowie Firmenstempel zu versehen. 3.4.Nebenangebote für technische Verbesserungen oder preisgünstigere Ausführungen sind erwünscht und mit dem Hauptangebot gesondert gekennzeichnet einzureichen. 3.5.Diese für den AG kostenlose und unverbindliche Leistung ist hinsichtlich Ausführung und Beschaffenheit exakt zu beschreiben, vor allen Dingen dann, wenn die vorgeschlagene Ausführung weder in den DIN-Vorschriften und/oder den Verdingungsunterlagen eine Regelung erfährt. Zeitverkürzungen oder Zeitverzögerungen durch Nebenangebote sind hinsichtlich ihrer Dauer anzugeben, auch bereits ausgeführte Beispiele mit entsprechenden Referenzen. 3.6.Über die örtlichen Verhältnisse der dem Angebot zugrundeliegenden Baustelle, Zu- und Abfahrtswege, vorhandene Gas-, Wasser-, Elektro-, Fernsprech- und Kanalleitungen, Möglichkeiten der Abfallbeseitigung und Lagerungsplätze für Materialien hat sich der AN vor Angebotsabgabe ausreichend zu informieren. 3.7.Der AG ist nicht verpflichtet, das Ausschreibungsergebnis mit den dazugehörigen Unterlagen dem AN zu offenbaren. Der AG ist berechtigt, unter den Anbietern nach seiner Wahl zu vergeben. 4.Vertragspreis 4.1.Die dem Auftrag zugrundeliegenden Preise sind Festpreise. 4.2.Alle Preise einschließlich derer für Stundenlohnarbeiten verstehen sich einschließlich aller Gehalts- und Lohnnebenkosten. 5.Pauschalpreisvereinbarung 5.1.Wird der Auftrag zu einem Pauschalpreis erteilt, so erfolgt die Berechnung ohne Aufmaß der tatsächlich ausgeführten Massen. 5.2.Der AN verpflichtet sich, vor Auftragsannahme die Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis, Baubeschreibung, Pläne etc.) auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und diese für seinen Pauschalpreis als verbindlich anzuerkennen. 5.3.Kalkulationsirrtümer berechtigen nicht zu einer Änderung des Pauschalpreises. 6.Umfang der Leistungen 6.1.Es gilt die VOB /B § 4 6.2.Abgegolten durch die vereinbarten Preise sind Unterhalt und Schutz der begonnenen oder ausgeführten Leistungen vor Beschädigungen, Diebstahl, Witterungseinflüssen, insbesondere Winterschäden und Grundwasser bis zum Zeitpunkt der Abnahme, die sach- und fachgerechte Herstellung von Bauteilen und Einbauteilen, die dem zeitlichen Ablauf der Baustelle notwendige Stellung von Beschäftigten, Geräten und Gerüsten, soweit diese für die eigenen Arbeiten notwendig sind, auch über 2 m hinaus, und die Vorhaltung von Mannschafts- und Materialunterkünften für die eigenen Mitarbeiter. 6.3.Für die Zuleitung bauseits vorhandener Entnahmestellen zu den einzelnen Arbeitsstätten hat der AN auf seine Kosten zu sorgen. Verbrauchsmengen und Zwischenzählergebühren gehen zu Lasten des AN. 6.4.Über Stromanschluss, Wasseranschluss, Telefon, Sanitäranlagen, Krangebühren oder die Benutzung sonstiger Einrichtungen wird mit dem AN ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, der seitens des AN mit Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen ist, bzw. gilt eine evtl. vereinbarte Regelung gemäß Verhandlungsprotokoll. Bei der Nutzung von Bauwasser und Strom hat ein verantwortungsvoller Umgang zu erfolgen. 6.5.Inhalt dieses Vertrages sind die Leistungen und die vereinbarten Preise für die Mitbenutzung von Einrichtungen des AG während der gesamten Bauzeit bis zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Bauherrn, bzw. Fertigstellung der Arbeiten des AN auf der vertragsgegenständlichen Baustelle. 6.6.Das Bauschild richtet sich nach Inhalt, Form und Ausmaßen nach den Vorgaben des Bauherrn. 6.7.Vor Anbringung eines eigenen Bauschildes hat der AN die Genehmigung des AG einzuholen. 6.8.In dem gesamten Gebäude gilt ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot 6.9.Bei der Entsorgung in die jeweiligen Container ist auf eine fachgerechte und korrekte Trennung der Abfallstoffe zu achten 6.10.Entstandene Schäden sind der Bau- und Projektleitung unverzüglich zu melden 6.11.Der AN hat bis zur Abnahme seine Leistung vor Beschädigung zu schützen 7.Mehr- oder Minderleistungen 7.1.Mehr- oder Minderkosten durch Änderung des Bauentwurfs, Planungsänderungen oder angeordnete 7.2.Ausführungsänderungen des Bauherrn sind unverzüglich nach Bekanntwerden durch den AN dem AG anzuzeigen. 7.3.Eine evtl. stattzufindende Vergütung auf der Grundlage für die Preisermittlung der vertraglich vereinbarten Leistung (Basis ist die Kalkulation des AN) unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Mehr- oder Minderkosten findet im Zuge einer Vereinbarung statt. 8.Ausführungsunterlagen 8.1.Sämtliche zur Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen werden dem AN vom AG in einfacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. 8.2.Gewünschte Mehrfachausfertigungen werden dem AN berechnet. 8.3.Notwendige Details oder Ergänzungen, die der AN zu liefern hat, sind dem AG rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. 8.4.Der AN hat die ihm für die Ausführung übergebenen Unterlagen nach Erhalt in allen Details, insbesondere hinsichtlich der Maße zu überprüfen und diese, so weit wie möglich, mit der vertragsgegenständlichen Baumaßnahme örtlich zu vergleichen. 8.5.Fehler oder Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8.6.Unterlässt der AN eine unverzügliche Mitteilung, so hat er für alle daraus entstehenden Schäden zu haften. 8.7.Hat der AN Bedenken bezüglich der Eignung von Materialien und Ausführungsanweisungen des AG, so hat er diese dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 8.8.Der AN ist verpflichtet, dem AG auf dessen schriftliches Verlangen für alle seine Leistungen in die gültigen einschlägigen DIN- Normen, behördlichen Bestimmungen und technischen Richtlinien Einsicht zu gewähren. 8.9.Bemusterungsvorschläge hat der AN dem AG auf dessen Verlangen so frühzeitig vorzulegen, dass eine beiderseitige Klärung rechtzeitig erfolgen kann, ohne den Baufortschritt zu gefährden. Der hierdurch entstehende Aufwand ist mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. 8.10.Vor Beginn der Arbeiten, insbesondere vor der Materialbestellung hat der AN die Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen gemäß Plänen und Leistungsverzeichnis mit der örtlichen Bauleitung des AG detailliert und rechtzeitig abzusprechen. Daraus resultierende Versäumnisse gehen zu Lasten des AN. 8.11.Der AN ist verpflichtet, für die technischen Gewerke seiner Leistungen Bestandspläne/ -unterlagen anzufertigen und diese nach Fertigstellung der Arbeiten dem AG in digitaler Form zu überlassen. Der Aufwand ist mit den jeweiligen Vertragspreisen abgegolten. Bei Verzögerungen oder Nichtvorlage ist der AG berechtigt, zu Lasten des AN mit der Erstellung der Bestandspläne einen sachlich geeigneten Dritten nach seiner Wahl auf Kosten des AN zu beauftragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben durch die Ersatzbeauftragung unberührt. 9.Bauzustand 9.1.Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten vom Zustand der Baustelle und des Baues, sowie über Versorgungsleitungen und sonstigen seinen Arbeitsbereich betreffenden Umständen zu überzeugen und festzustellen, ob er seine Leistungen mangelfrei erbringen kann. Etwaige Einwände und Bedenken sind dem AG schriftlich rechtzeitig vor Beginn der Auftragsausführung anzuzeigen. 9.2.Sind die Vorleistungen anderer Unternehmer, auf die der AN seine Leistungen aufbaut, mangelhaft, so hat der AN dies rechtzeitig schriftlich zu rügen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur Haftung des Auftragnehmers führen. 9.3.Der AN ist verpflichtet, sämtliche von ihm stammenden Baureste und Verunreinigungen laufend entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zu beseitigen und die Baustelle während seiner Tätigkeit und nach Beendigung seiner Arbeiten in sauberem Zustand zu halten. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, so hat der AG das Recht, nach zweimaliger vergeblicher schriftlicher Aufforderung mit Terminsetzung die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des AN vornehmen zu lassen und von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung einzubehalten. 10.Auftragsdurchführung 10.1.Dem AN obliegt im Rahmen seiner Tätigkeit die Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hierzu hat er alle erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen sowie die erforderlichen Einrichtungen zu schaffen, die notwendig sind, Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Er hat alle gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen sowie projektspezifischen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere die Baustellenverordnungen sowie einen ggf. vorliegenden SiGe-Plan zu beachten. Der AN sorgt für die gesetzlich geforderte sicherheitstechnische Betreuung seiner Leistungserbringung durch eine Sicherheitsfachkraft und weist diese dem AG unaufgefordert nach. Auf Anforderung des AG übergibt der AN dem AG die Gefährdungsanalyse und legt ihm die für Notfälle geplanten Maßnahmen sowie die baustellenspezifischen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen dar. Der AN hat die Projektleitung des AG unaufgefordert unverzüglich über jegliche Arbeitsunfälle zu informieren. Ebenso steht der AN dafür ein, dass sämtliche seiner Arbeitnehmer, die auf der vertragsgegenständlichen Baustelle eingesetzt werden, die jeweils erforderliche persönliche Schutzausrüstung, mindestens entsprechend den Vorgaben der Baustellen- bzw. Werksordnung, benutzen bzw. tragen. Für den Fall einer von ihm zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen die in dieser Ziffer übernommenen Pflichten, verpflichtet sich der AN zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den AG in Höhe von 200,00 € pro betroffenen Mitarbeiter bzw. pro Regelverstoß. Dem AN obliegt der Nachweis, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Die Vertragsstrafe wird auf maximal 5 % der Nettoabrechnungssumme begrenzt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Von aus der Nichtbeachtung in Ziffer 10.1 genannter Verpflichtungen herrührenden Ansprüchen Dritter hat der AN den AG freizustellen. 10.2.Die Arbeiten des AN sind im Rahmen der festgelegten Bauzeiten - auch evtl. Zwischentermine - termingerecht auszuführen. Eine Behinderung anderer am vertragsgegenständlichen Bauwerk beschäftigter Unternehmer ist nach Möglichkeit zu vermeiden. 10.3.Der AN verpflichtet sich, seine vertraglich vereinbarte sach- und fachgerechte Leistung so durchzuführen, dass Verzögerungen, Behinderungen oder Unterbrechungen nicht eintreten. Er ist gehalten den Beginn und den Fortgang der ihm übertragenen Arbeiten vorausschauend auf mögliche Behinderungen zu prüfen und diesen Umstand dem AG gegebenenfalls unverzüglich schriftlich, bei Gefahr in Verzug zunächst mündlich oder fernmündlich, anzuzeigen. 10.4.Bei einer evtl. Stilllegung der Baustelle hat der AN alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Erhaltung seiner oder der Leistung Dritter wahrzunehmen. Derartige Vorfälle sind dem AG unverzüglich mit detaillierter Begründung schriftlich mitzuteilen. 10.5.Der AN ist verpflichtet, Mängel an seiner Leistung innerhalb einer vom AG gestellten angemessenen Frist auf seine Kosten fach- und sachgerecht zu beseitigen. Der AG ist verpflichtet, diese Aufforderung schriftlich unter Begründung der Beanstandung(en) dem AN mitzuteilen. Falls der AN einer einmaligen Aufforderung termingerecht nicht nachkommt, ist der AG befugt, eine andere Firma auf Kosten des AN mit der Beseitigung der Mängel zu beauftragen und diese Kosten dem AN gegen Kostennachweis von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung bzw. Rückhalt abzuziehen oder die Ausführungsbürgschaft in Anspruch zu nehmen. 10.6.Der AN verpflichtet sich, einen verantwortlichen und ständig anwesenden deutschsprachigen Vertreter für die vertragsgemäße Ausführung seiner Leistung einzusetzen. Soweit ausgefertigt, siehe auch Verhandlungsprotokoll. Im Falle der Nichtausfertigung eines Verhandlungsprotokolls ist der Name des Vertreters und dessen Stellvertreters spätestens eine Kalenderwoche vor Aufnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen dem AG schriftlich mitzuteilen. 10.7.Die personelle Besetzung der vertragsgegenständlichen Baustelle hat der AN mit dem AG spätestens 1 Kalenderwoche vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzusetzen, sofern nicht ein Verhandlungsprotokoll zwischen AN und AG ausgefertigt ist. 10.8.Für die vom AN ausgeführten Leistungen trägt der AN die umfassende Verantwortung, insbesondere für die exakte Einhaltung aller einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen aller Tätigkeiten des AN wird hiermit ausdrücklich auf diesen übertragen. 10.9.Der AN ist für die Unterbringung seines Personals, seiner Geräte, Baustoffe und Bauhilfsstoffe selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn der AG die Mitbenutzung von Lagerstätten und Räumlichkeiten gestattet. 10.10.Der AN verpflichtet sich, alle seine Leistung betreffenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen fristgemäß einzuholen und dem AG im Original vorzulegen. 11.Behinderungen jeglicher Art des AN bei Ausführung seiner Arbeiten auf der vertragsgegenständlichen Baustelle sind dem AG unverzüglich mündlich und unmittelbar anschließend schriftlich unter Angabe des Grundes, des Ortes mit Datum und Uhrzeit zur Prüfung mitzuteilen. 12.Bauleistungsversicherung 12.1.Für das vertragsgegenständliche Bauobjekt wird eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, in die der AN einbezogen ist. Der AN hat hierfür eine anteilige Prämie von 0,25% seiner Schlussrechnungssumme an den AG zu bezahlen. 12.2.Der AG ist berechtigt, einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Prämie vom AN zu fordern bzw. bei den einzelnen Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung einzubehalten. 13.Fristen und Haftung 13.1.Der AG hat verbindliche Zwischen- und Endtermine mit dem Bauherrn vereinbart. Die Termine des AN werden im Auftragsschreiben oder einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, soweit vorhanden gilt das Verhandlungsprotokoll. Der AN erklärt hiermit ausdrücklich, über die erforderlichen Geräte und Arbeitskräfte zu verfügen, um die vertraglich vereinbarten Leistungen termingerecht erfüllen zu können. Der AN hat sich alle zur Einhaltung der Zwischen- und Endtermine erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu verschaffen. 13.2.Überschreitet der AN den vereinbarten Fertigstellungstermin schuldhaft, hat er für jeden Kalendertag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Auftragssumme, höchsten jedoch 5% der Auftragssumme zu bezahlen, ohne dass es des Nachweises eines Schadens durch den AG bedarf. Unabhängig hiervon haftet der AN dem AG gegenüber bei Nichteinhaltung vereinbarter Fristen (auch Zwischenfristen) für alle weiteren Schäden, die dem AG hieraus entstanden sind. 14.Aufmaß und Abrechnung 14.1.Sämtliche Abrechnungen sind in prüfbarer Form mit den zur Abrechnung notwendigen Unterlagen mit Angabe des betreffenden Bauvorhabens in mindestens dreifacher Ausfertigung an den AG zu stellen. 14.2.Sofern keine Pauschalpreisvereinbarung getroffen ist, erfolgt die Abrechnung nach gemeinsamem Aufmaß unter Zugrundelegung der vertraglich vereinbarten Einheitspreise und unter Berücksichtigung evtl. gewährter Nachlässe. 15.Zahlungen 15.1.Auf Antrag des AN werden Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % der jeweils nachgewiesenen Leistung mittels Vorlage einer prüffähigen Abschlagsrechnung angewiesen. 15.2.Der Schlussrechnung seitens des AN ist spätestens innerhalb von 2 Wochen nach vertraglicher Fertigstellung des vertragsgegenständlichen Objekts dem AG unter Beifügung der gesamten Abrechnungsunterlagen in dreifacher Form einzureichen.Sämtliche erhaltene Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung von evtl. Skontierungen oder abgebeten sind aufzuführen. 15.3.Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 16. Sicherheitsleitung 16.1.Der AG kann vom AN unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der Auftragssumme zuzüglich MwSt. fordern. Die Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich in ihrem Inhalt nach § 17 Nr. 4 VOB/B. Der AG ist berechtigt, bei Nichterbringung der Vertragserfüllungsbürgschaft den Vertrag mit dem AN außerordentlich zu kündigen. Der AN kann daraus seinerseits keinerlei Rechte auf Schadensersatz herleiten. 16.2.Als Gewährleistungssicherheit behält der AG von der Brutto - Schlussrechnungssumme 5 % ein. Der AN kann diesen Einbehalt durch eine unbefristete Gewährleistungsbürgschaft ablösen, deren Inhalt sich nach§ 17 Nr. 4 VOB/B. 17.Abnahme 17.1. Es findet eine förmliche Abnahme statt. 17.2.Im schriftlichen Abnahmeprotokoll sind Mängel und evtl. Vorbehalte festzuhalten und vom AG und AN mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu bestätigen. 17.3.Der AN übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine gesamten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben und mindern. 17.4.Der AG ist berechtigt, die Abnahme gegenüber dem AN zu verweigern, solange die Gesamtleistung des AN wesentliche Mängel aufweist. 17.5.Hat der AN als Subunternehmer geleistet, so erfolgt die Abnahme frühestens zum Zeitpunkt der Gesamtabnahme des Bauwerks durch den Bauherrn, es sei denn, dass eine solche Abnahme nicht binnen 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistung des AN erfolgt ist. 18.Gewährleistung 18.1.Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Abnahme und dauert 5 Jahre. Bestehen zu diesem Zeitpunkt allerdings noch die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn aus den Leistungen des AN (Subunternehmers), so verlängert sich die Gewährleistungsfrist bis zu diesem Zeitpunkt, höchstens um 12 Monate. 18.2.Der AN ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist aufgetretenen Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen. Kommt der AN in einer vom AG gesetzten angemessenen Frist der Mängelbeseitigung nicht nach, so kann der AG die Mängel selbst oder durch einen Dritten auf Kosten des AN beseitigen lassen. 18.3.Entsteht dem AG durch Mängel, die der AN zu vertreten hat, ein Schaden, beispielsweise in Form besonderen technischen oder kaufmännisch notwendigen Aufwands im Zuge der Mängelbeseitigung durch den AN, so ist der AG berechtigt, den AN insoweit auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. 18.4.Der AN tritt auf Wunsch des AG die Gewährleistungsansprüche ohne weitere Zustimmung direkt an den Bauherrn ab. 19.Arbeitsberichte 19.1.Der AN hat täglich Arbeitsberichte nach dem Muster des AG in mindestens zweifacher Ausfertigung zu erstellen. 19.2.Die täglichen Arbeitsberichte sind lückenlos durchzunummerieren und mit dem jeweiligen Datum zu versehen. 19.3.Mindestinhalt der Arbeitsberichte sind: Ort und Art der Leistung, Anzahl der Arbeitskräfte und evtl. Geräte auf der Baustelle, Witterungsverhältnisse, Materiallieferungen, Besprechungen mit der Bauleitung des AG und besondere Vorkommnisse; Arbeitsunterbrechungen jeglicher Art sind ebenfalls unter Angabe des Grundes anzugeben. 19.4.Die Arbeitsberichte sind wöchentlich mindestens einmal mit Unterschrift des Verantwortlichen des AN der Bauleitung des AG auszuhändigen und von dieser auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und gegenzuzeichnen. 20.Versicherungen 20.1.Der AN erklärt, über eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu verfügen, die gewährleistet, dass Schäden am vertragsgegenständlichen Bauobjekt ausreichend abgedeckt sind. 20.2.Der AN ist verpflichtet dies dem AG spätestens unmittelbar nach Vertragsabschluss nachzuweisen. Zuwiderhandlungen können einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen. 21.Unbedenklichkeitsbescheinigungen Mit der Angebotsabgabe hat der AN folgende Unterlagen neuesten Datums vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK, des zuständigen Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft. 22.Forderungen des AG Die dem AN aus diesem Auftrag gegen den AG zustehenden Forderungen können ohne Zustimmung des AG nicht an Dritte (z.B. Lieferanten, Banken etc.) abgetreten werden (siehe dazu BGB§ 399). 23.Inkrafttreten des Auftrages 23.1.Mit Annahme des Angebotes des AN durch den AG ist der Auftrag rechtsverbindlich erteilt 23.2.Sämtliche Nachtrags- oder Zusatzaufträge unterliegen den vorliegenden AVAB. 24.Teilunwirksamkeit 24.1.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der damit verbundenen Unterlagen oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. 25.Gerichtsstand 25.1.Gerichtsstand ist das Amtsgericht Eggenfelden/Landgericht Landshut, sowie diesem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG. Es gilt in jedem Falle deutsches Recht.
Allgemeine Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB)
01 Foliendach Hauptdach
01
Foliendach Hauptdach
01.__.0001 Wasser absaugen Vorhandenes stehendes Wasser mit geeignetem Gerät absaugen und abführen. Abrechnung erfolgt gegen Nachweis für den tatsächlich entstandenen Aufwand, welche nur nach ausdrücklicher Beauftragung des Bauherrn und / oder der Bauleitung, mit täglich zu erbringendem Nachweis der erbrachten Leistungen ausgeführt werden dürfen.
01.__.0001
Wasser absaugen
E
1,00
h
01.__.0002.d Dampfsperre verlegen 230997 Liefern und verlegen einer Dampfsperre mit sd-Wert von 1500m Ausführung als diffusionshemmende Ebene. Stöße gemäß Herstellerangaben überlappend incl. aller Anschlüsse sowie aufsteigende Bauteile. Die Folie ist an die Vliesdampfbremse der Außenwände anzuschließen. Untergrund: bauseitig verlegte Notabdichtung Siga Wetguard sd=3,5m auf160mm BSH Decke Angebotene Fabrikat: .
01.__.0002.d
Dampfsperre verlegen 230997
76,00
01.__.0003 Anschluss Dampfsperre an Attikawand(Holz) Anschluss der vor beschriebenen Dampfsperre an Attika, einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf den Untergrund befestigen, inkl. aller Eckausbildungen. Untergrund Attikaholz Anschluss auf Attikastirnseite (Holzwerkstoffplatte) Anschlusshöhe bis ca. 50 cm
01.__.0003
Anschluss Dampfsperre an Attikawand(Holz)
W
38,51
m
01.__.0004 Dampfsperrbahn an runder Durchdringung anschließen Hochführen und aufkleben der Dampfsperrbahn an runden Durchdringungen, mindestens bis zur Oberkante der Wärmedämmung. Durchmesser bis: DN200 mm
01.__.0004
Dampfsperrbahn an runder Durchdringung anschließen
6,00
St
01.__.0005 Grunddämmung 40mm DAA, EPS 150 kPa 231006 Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf Untergrund verklebt) verlegen einer trittfesten Wärmedämmung aus Expaniertem Polystyrol-Hartschaumplatten. Einlagig dicht mit Stufenfalz gestoßen verlegt. Untergrund: Dampfsperre auf BSH 160mm Dämmstoff: EPS Anwendungstyp: DAA - dh 150 kPa (für bauseitige PV Anlage) Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) mind. 035 Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501) Dämmstoffdicke: 40 mm
01.__.0005
Grunddämmung 40mm DAA, EPS 150 kPa 231006
76,00
01.__.0006 Gefälledämmung DAA, EPS 150 kPa 231014 Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf Untergrund verklebt) verlegen einer trittfesten Gefälledämmung aus Expaniertem Polystyrol-Hartschaumplatten. Einlagig dicht, Stoßversetzt zur Grunddämmung, gestoßen verlegt. Untergrund: Grunddämmung Dämmstoff: EPS Anwendungstyp: DAA - dh 150 kPa (für bauseitige PV Anlage) Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501) Dämmstoffdicke: 90 bis 190 mm, Gefälle: 1,15°.
01.__.0006
Gefälledämmung DAA, EPS 150 kPa 231014
76,00
01.__.0007 Linienentwässerung EPS 150 kPa 231021 Quergefälleausbildung EPS-DachreiterPolystyrol-Quergefälledämmplatte, zur Verlegung in Kehlbereichen zur gezielten Wasserableitung zu den Dachabläufen. Anwendungstyp nach DIN 4108-10: EPS035 DAA dh, 150 kPa Wärmeleitfähigkeit nach DIN EN 13163: Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(m*K) Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: Klasse E Liefern und auf den Untergrund mit Industriedachkleber kleben. Platten dicht stoßen und zwischen den Dachabläufen nach Verlegeplan aufkleben. Die Verlegepläne müssen vor Ausführung dem AG zur Freigabe vorgelegt werden.
01.__.0007
Linienentwässerung EPS 150 kPa 231021
17,50
m
01.__.0008 Brandschutzlage Brandschutzlage liefern, mit 10 cm Überdeckung lose auf der Wärmedämmung verlegen und in der Überdeckung im Abstand von maximal 1,00 m mit trittsicheren Befestigern mechanisch befestigen. Brandschutzlage: Glasvlies 120 g Baustoffklasse: A2
01.__.0008
Brandschutzlage
76,00
m2
01.__.0009 Dachabdichtung, Kunststoffbahn, PVC 1,8mm, einlagig 231024 Dachabdichtung aus PVC-Kunststoffbahnen mit Polyester-Gewebeverstärkung oder gleichwertig, fachgerecht nach den Hersteller und DIN-Vorschriften, inkl. aller erforderlichen Linienfixierungen und Verankerungen im Punkt oder Liniearsystem, eindichten. Die Naht- und Stoßbereiche sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu überlappen, vorzubereiten und mit Heißluft homogen und kapillarfrei zu verschweißen. Fertige Leistung inkl. aller Eckausbildungen. Die Attikaanschlüsse werden gesondert vergütet. Untergrund: Gefälledämmung aus EPS Bahnenart: PVC-P nach DIN Anwendungstyp: DE Brandverhalten: E und B ROOF (t1) Dachbahndicke: 1,8 mm Farbe: lichtgrau Bauder Thermofol oder glw. Angebotene Dachbahn: . Angebotenes Verankerungssystem: .
01.__.0009
Dachabdichtung, Kunststoffbahn, PVC 1,8mm, einlagig 231024
76,00
01.__.0010 Attikaanschluss, Kunststoffbahn, PVC 1,8mm, einlagig 231027 Anschluss der Dachabdichtung aus PVC-Kunststoffbahnen mit Polyester-Gewebeverstärkung oder gleichwertig an Attika, einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf den Untergrund verkleben und im unteren Bereich auf die Flächenabdichtung mit Überdeckung der Randfixierung thermisch verschweißen. Im Außenbereich der Attika ist die Abdichtung um ca. 5cm nach unten zu führen. Untergrund Attikaholz Anschluss auf Attikastirnseite (Holzwerkstoffplatte) Anschlusshöhe bis 50 cm
01.__.0010
Attikaanschluss, Kunststoffbahn, PVC 1,8mm, einlagig 231027
38,51
m
01.__.0011 Attika-Abdeckung 231036 Attika-Abdeckung mit Blechprofil, Stöße mit Dehnungsmöglichkeit ausgebildet, liefern und fachgerecht montieren als fertige Leistung inkl. aller Befestigungen. Untergrund: Holz Material: bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275. Farbe: RAL 7016 Zuschnitt: bis zu 600 mm, vierfach gekantet (Maße sind vor Ort durch den NU selbst aufzunehmen) Mindestabstand: 3cm Mindestüberdeckung: > 8cm Ausführung im Gefälle zur Dachfläche 5 Grad
01.__.0011
Attika-Abdeckung 231036
32,17
m
01.__.0012 Zulage Eckausbildung 231030 Eckausbildung der Attika-Abdeckungen Ecke: Innen- und Außenecke Winkel: 90 °
01.__.0012
Zulage Eckausbildung 231030
W
6,00
St
01.__.0013 Sanitärlüfter 231042 Liefern, montieren und Andichtung eines Sanitärlüfters. Bestehend aus PE-Rohr incl. zur Abdichtung passendem Anschweißmanschette Im Preis muss das Dampfdichte Anschliesen an die vor beschriebene PE-Folie enthalten sein. Die genaue Lage wird vor Ort festgelegt, mindestabstände zu anderen Bauteilen müssen gemäß Verarbeitungsrichtlinien eingehalten werden. Material Lüfter: witterungsbeständigem und widerstandsfähigem Polyethylen Material Anschweißmanschette: ... Nennweite: bis DN 150 Ausführung nach Herstellervorgabe. Angebotenes System: .
01.__.0013
Sanitärlüfter 231042
E
1,00
St
01.__.0014 Rohrdurchführung (Schwanenhals) 231043 Liefern, montieren und Andichtung einer fertigen Rohrdurchführung (Schwanenhals). Bestehend aus PU-Rohr incl. zur Abdichtung passendem Anschweißmanschette Im Preis muss das Dampfdichte Anschliesen an die vor beschriebene PE-Folie enthalten sein. Die genaue Lage wird vor Ort festgelegt, mindestabstände zu anderen Bauteilen müssen gemäß Verarbeitungsrichtlinien eingehalten werden. Material Rohrdurchführung: witterungsbeständigem und widerstandsfähigem Polyurethan Material Anschweißmanschette: ... Nennweite: bis DN 100 Ausführung nach Herstellervorgabe. Angebotenes System: .
01.__.0014
Rohrdurchführung (Schwanenhals) 231043
E
1,00
St
01.__.0015 Herausschneiden der Dachdurchführung 231048 Herstellen der Dachdurchführung durch 140mm BSH Dachelemente. bis DN 200
01.__.0015
Herausschneiden der Dachdurchführung 231048
E
1,00
St
01.__.0016 Dichtigkeitsprüfung am Flachdach Ausführen eines Elektroimpuls-Messverfahrens nach DIN 55670, den Gegebenheiten angepasst, im Hoch- und/oder Niedervoltverfahren. Prüfung der Nähte im Prüfnadelverfahren. Visuelle Überprüfung der Flächen und Anschlüsse Anzubieten als Pauschale inkl. Anfahrt und Dokumentation für die vorher aufgeführte(n) Dachfläche(n)
01.__.0016
Dichtigkeitsprüfung am Flachdach
P
1,00
psch
02 Entwässerung Hauptdach
02
Entwässerung Hauptdach
02.__.0001 Attikagully 231085 Dachgully angeschlossen an Dachabdichtung. Anschluss an Fallrohr/Flachdachabzwei, ausgeführt im Gefälle durch Attika incl. Eindichtung. Ausführung in der Dämmung Nennnweite: bis DN 100 Liefern und Montage in fertiger Leistung incl. Fixierung des Gullys. Fabrikat SitaVasant oder gleichwertig gemäß beiliegender Entwässerungsberechnung Angebotenes System: .
02.__.0001
Attikagully 231085
2,00
St
02.__.0002.b Zulage Ausschnitt Attikagully Attikawand 231087 Ausschnitt der Durchführungen der Attikagullys in der vorhandenen Attikawand. Attika bestehend Holztafel Wandelemente b= bis 50cm gem.Detail DA03 im Preis muss das nachträgliche Ausdämmen der Durchführung mit weicher Dämmung enthalten sein.
02.__.0002.b
Zulage Ausschnitt Attikagully Attikawand 231087
W
2,00
St
02.__.0003 Notüberlauf Flachdach 231092 Notüberlauf in Attika, außenseitig mit Tropfnase, einschl. Anschluss an bestehende Dachdichtung. Ausführung als Speier Material: PVC-U schlagzäh, UV-stabilisiert Oberfläche: .Eisengrau Anschlussart / Eindichtung: an Dachdichtung Fabrikat SitaVasant oder gleichwertig gemäß beiliegender Entwässerungsberechnung DN 100 Angebotene System: .
02.__.0003
Notüberlauf Flachdach 231092
2,00
St
02.__.0004 Notüberlauf- / Speierverkleidung Blechverkleidung für den zuvor beschriebenen Speier/Notüberlauf anfertigen, liefern und fachgerecht montieren. Zwischenräume in der Attikakonstruktion mit geeignetem Material ausdämmen. Material: Titanzink Länge: 600 mm
02.__.0004
Notüberlauf- / Speierverkleidung
2,00
St
02.__.0005.b Zulage Ausschnitt Notüberlauf Attikawand 231094 Ausschnitt der Durchführungen der Notüberläufe in der vorhandenen Attikawand. Attika bestehend Holztafel Wandelemente b= bis 50cm gem.Detail DA04 im Preis muss das nachträgliche Ausdämmen der Durchführung mit weicher Dämmung enthalten sein.
02.__.0005.b
Zulage Ausschnitt Notüberlauf Attikawand 231094
W
2,00
St
02.__.0006 Flachdach-Abzweig Zink 231096 Flachdach-Abzweig Material: Zink Nenngröße (mm): DN 100 Hersteller: GRÖMO oder gleichwertig Ausführung: Lieferung inkl. vormontierter Zulaufdichtung und Montage
02.__.0006
Flachdach-Abzweig Zink 231096
2,00
St
02.__.0007 Regenfallrohr, Titanzink, DN 100 231082 Regenfallrohr, rund, aus Metallblech, für Dachentwässerungsanlagen, Dachrinnen etc., inkl. sämtlicher Bögen sowie der Rohrschellen mit Schraubstift und doppeltem Scharnier, sowie aller Zubehör liefern und fachgerecht an Holztafelwänden befestigt mittels Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel Material: Titanzink-Blech Blechdicke: 0,70 mm Nenngröße: DN100 Oberfläche: Titanzink Befestigungsuntergrund: 100mm Styropoor auf 13mm OSB/ Holzschalung Vom AN muss ein Folienschlauch für eine temporäre Entwässerung angebracht werden.
02.__.0007
Regenfallrohr, Titanzink, DN 100 231082
13,00
m
02.__.0008 Zulage Versprung Regenfallrohr Nordseite Im Deckenübergangsbereich EG/ OG ist die Dachrinne an der zurückgesetzten EG Außenwand entlangzuführen, hierfür sind vom Auftragnehmer alle benötigten Materialien zu liefern und zu montieren, wie Bögen, Übergangstück, Rohrschellen etc.
02.__.0008
Zulage Versprung Regenfallrohr Nordseite
P
W
1,00
psch
02.__.0009 Standrohr DN 100 231088 Standrohr abgestimmt auf Fallrohr, vor Gebäudesockel einbauen, mit runder Revisionsöffnung einschl. Deckel und Schrauben, mit Muffe incl. Dichtung und Standrohrkappe. liefern und fachgerecht an Holztafelwänden befestigt mittels Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel Material: Loro-X oder gleichwertig Form: rund Nenngröße: DN 100
02.__.0009
Standrohr DN 100 231088
2,00
St
03 Foliendach Dachterrasse
03
Foliendach Dachterrasse
03.__.0001 Dampfsperre verlegen 230997 Liefern und verlegen einer Dampfsperre mit sd-Wert von 1500m Ausführung als diffusionshemmende Ebene. Stöße gemäß Herstellerangaben überlappend incl. aller Anschlüsse sowie aufsteigende Bauteile. Die Folie ist an die Vliesdampfbremse der Außenwände anzuschließen. Untergrund: bauseitig verlegte Notabdichtung Siga Wetgard auf 160mm BSH Decke Angebotene Fabrikat: .
03.__.0001
Dampfsperre verlegen 230997
21,00
03.__.0002 Grunddämmung 60mm DAA, EPS 150 kPa Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf Untergrund verklebt) verlegen einer trittfesten Wärmedämmung aus Expaniertem Polystyrol-Hartschaumplatten. Einlagig dicht mit Stufenfalz gestoßen verlegt. Untergrund: Dampfsperre auf BSH 160mm Dämmstoff: EPS Anwendungstyp: DAA - dh 150 kPa (für bauseitige PV Anlage) Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) mind. 035 Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501) Dämmstoffdicke: 60 mm
03.__.0002
Grunddämmung 60mm DAA, EPS 150 kPa
21,00
03.__.0003 Gefälledämmung DAA, EPS 150 kPa 231014 Balkon mit BSH Decke Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf Untergrund verklebt) verlegen einer trittfesten Gefälledämmung aus Expaniertem Polystyrol-Hartschaumplatten. Einlagig dicht, Stoßversetzt zur Grunddämmung, gestoßen verlegt. Untergrund: BSH 16cm Dämmstoff: EPS Anwendungstyp: DAA - dh 150 kPa Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501) Dämmstoffdicke: 25 - 175 mm, Gefälle: 1,15°.
03.__.0003
Gefälledämmung DAA, EPS 150 kPa 231014 Balkon mit BSH Decke
21,00
03.__.0004 Dämmung an Sockelanschluss 231019 Dämmung aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten, als trittfeste Sockeldämmung bei Loggiaanschlüsse Dicke: 80 mm Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK) Brandverhalten Klasse: E Dämmstoff: XPS Anschlusshöhe bis 50cm
03.__.0004
Dämmung an Sockelanschluss 231019
8,50
m
03.__.0005 Linienentwässerung EPS 150 kPa 231021 Quergefälleausbildung EPS-DachreiterPolystyrol-Quergefälledämmplatte, zur Verlegung in Kehlbereichen zur gezielten Wasserableitung zu den Dachabläufen. Anwendungstyp nach DIN 4108-10: EPS035 DAA dh, 150 kPa Wärmeleitfähigkeit nach DIN EN 13163: Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(m*K) Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: Klasse E liefern und auf den Untergrund mit Industriedachkleber kleben. Platten dicht stoßen und zwischen den Dachabläufen nach Verlegeplan aufkleben. Die Verlegepläne müssen vor Ausführung dem AG zur Freigabe vorgelegt werden.
03.__.0005
Linienentwässerung EPS 150 kPa 231021
3,00
m
03.__.0006 Brandschutzlage Brandschutzlage liefern, mit 10 cm Überdeckung lose auf der Wärmedämmung verlegen und in der Überdeckung im Abstand von maximal 1,00 m mit trittsicheren Befestigern mechanisch befestigen. Brandschutzlage: Glasvlies 120 g Baustoffklasse: A2
03.__.0006
Brandschutzlage
21,00
m2
03.__.0007 Dachabdichtung, Kunststoffbahn, PVC 1,8mm, einlagig 231024 Dachabdichtung aus PVC-Kunststoffbahnen mit Polyester-Gewebeverstärkung oder gleichwertig, fachgerecht nach den Hersteller und DIN-Vorschriften, inkl. aller erforderlichen Linienfixierungen und Verankerungen im Punkt oder Liniearsystem, eindichten. Die Naht- und Stoßbereiche sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu überlappen, vorzubereiten und mit Heißluft homogen und kapillarfrei zu verschweißen. Fertige Leistung inkl. aller Eckausbildungen. Die Attikaanschlüsse werden gesondert vergütet. Untergrund: Gefälledämmung aus EPS Bahnenart: PVC-P nach DIN Anwendungstyp: DE Brandverhalten: E und B ROOF (t1) Dachbahndicke: 1,8 mm Farbe: lichtgrau Bauder Thermofol oder glw. Angebotene Dachbahn: . Angebotenes Verankerungssystem: .
03.__.0007
Dachabdichtung, Kunststoffbahn, PVC 1,8mm, einlagig 231024
21,00
03.__.0008 Attikaanschluss, Kunststoffbahn, PVC 1,8mm, einlagig 231027 Anschluss der Dachabdichtung aus PVC-Kunststoffbahnen mit Polyester-Gewebeverstärkung oder gleichwertig an Attika, einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf den Untergrund verkleben und im unteren Bereich auf die Flächenabdichtung mit Überdeckung der Randfixierung thermisch verschweißen. Im Außenbereich der Attika ist die Abdichtung um ca. 5cm nach unten zu führen. Untergrund Attikaholz Anschluss auf Attikastirnseite (Holzwerkstoffplatte) Anschlusshöhe bis 150 cm
03.__.0008
Attikaanschluss, Kunststoffbahn, PVC 1,8mm, einlagig 231027
13,00
m
03.__.0009 Wandanschluss, Klemmprofil (mechanischer Trittschutz) 231028 Anschluss der Dachabdichtung an aufgehenden Bauteile, Bestehend aus Klemmprofil incl. Überhangblech - Anschluss mind. 150 mm über Oberkante fertiger Belag - Klemmprofil aus Aluminium als mechanischer Befestigung am oberen Rand des Anschlusses mit korrosionsgeschützten Schrauben befestigt incl. sämtlicher Stoß- und Längsverbinder. Schutz aus Überhangprofil inkl. geeigneter dauerelastischer Versiegelung der Anschlussfuge Aufgehendes Bauteil: Wand / Brüstung Untergrund: Wand 80mm EPS auf 22mm OSB Attika 22mm OSB Farbe nach RAL 7016 Angebotenes System: .
03.__.0009
Wandanschluss, Klemmprofil (mechanischer Trittschutz) 231028
8,50
m
03.__.0010 Zulage Anschluss an Fenstertüren 231029 Ausführung der Anschlüsse an bodentiefen Fenster / Türen Laibungstiefe bis 25cm 1 bodentiefe Fenster
03.__.0010
Zulage Anschluss an Fenstertüren 231029
W
2,00
St
03.__.0011 Zulage Eckausbildung 231030 Eckausbildung der Wandanschlussbleche Ecke: Innen- und Außenecke Winkel: 90 °
03.__.0011
Zulage Eckausbildung 231030
W
4,00
St
03.__.0012 Flüssigkunststoff Anschluss Fenster bis 1,5m Ausführung einer Flüssigabdichtungabdecihtung zwischen der FPO Flachdachabdichtung an die Alu-Deckschale der Fensterelemente, bestehend aus Flüssigkunststoff aus Polyurethanharz mit Vliesarmierung, zweikomponentig sowie bedarfsweise eines Haftvermittlers. Ausführung gemäß herstellerangaben, blasen- und faltenfrei im nass in nass verfahren, die Vliesüberlappung von mind. 5cm sind einzuhalten. Die Abdichtung ist mind. 10cm breit auf die Flächenabdichtungund bis Oberkante der Anschlüsse zu führen. Ausführung einschließlich aller Eckausbildungen, der vorherigen Abklebearbeiten. Untergrund: FPO Flachdachabdichtung sowie Alu-Deckschale Anschlusshöhe bis 20 cm Fensterbreite bis 150 cm Angebotene System: .
03.__.0012
Flüssigkunststoff Anschluss Fenster bis 1,5m
1,00
St
03.__.0013 Attika-Abdeckung 231036 Attika-Abdeckung mit Blechprofil, Stöße mit Dehnungsmöglichkeit ausgebildet, liefern und fachgerecht montieren als fertige Leistung inkl. aller Befestigungen. Untergrund: Holz Material: bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275. Farbe: RAL 7016 Zuschnitt: bis zu 600 mm, vierfach gekantet (Maße sind vor Ort durch den NU selbst aufzunehmen) Mindestabstand: 3cm Mindestüberdeckung: > 8cm Ausführung im Gefälle zur Dachfläche 5 Grad
03.__.0013
Attika-Abdeckung 231036
4,60
m
03.__.0014 Attika-Abdeckung/ Anschluss an Bestandswand 231036 jedoch ist das Attikablech an der Bestandwandseite aufzubiegen und an die Bestandswand anzuschließen und abzudichten.
03.__.0014
Attika-Abdeckung/ Anschluss an Bestandswand 231036
W
9,34
m
03.__.0015 Zulage Eckausbildung 231030 Eckausbildung der Attika-Abdeckungen Ecke: Innen- und Außenecke Winkel: 90 °
03.__.0015
Zulage Eckausbildung 231030
W
2,00
St
03.__.0016 Dichtigkeitsprüfung am Flachdach ausführen eines Elektroimpuls-Messverfahrens nach DIN 55670, den Gegebenheiten angepasst, im Hoch- und/oder Niedervoltverfahren. Prüfung der Nähte im Prüfnadelverfahren. Visuelle Überprüfung der Flächen und Anschlüsse Anzubieten als Pauschale inkl. Anfahrt und Dokumentation für die vorher aufgeführte(n) Dachfläche(n)
03.__.0016
Dichtigkeitsprüfung am Flachdach
P
1,00
psch
04 Entwässerung Dachterrasse
04
Entwässerung Dachterrasse
04.__.0001 Attikagully 231085 Dachgully angeschlossen an Dachabdichtung. Anschluss an Fallrohr/Flachdachabzwei, ausgeführt im Gefälle durch Attika incl. Eindichtung. Ausführung in der Dämmung Nennnweite: bis DN 100 Liefern und Montage in fertiger Leistung incl. Fixierung des Gullys. Fabrikat SitaVasant oder gleichwertig gemäß beiliegender Entwässerungsberechnung Angebotenes System: .
04.__.0001
Attikagully 231085
1,00
St
04.__.0002 Zulage Ausschnitt Attikagully Attikawand 231087 Ausschnitt der Durchführungen der Attikagullys in der vorhandenen Attikawand. Attika bestehend Holztafel Wandelemente b= bis 50cm gem.Detail DA03 im Preis muss das nachträgliche Ausdämmen der Durchführung mit weicher Dämmung enthalten sein.
04.__.0002
Zulage Ausschnitt Attikagully Attikawand 231087
W
1,00
St
04.__.0003 Notüberlauf Flachdach 231092 Notüberlauf in Attika, außenseitig mit Tropfnase, einschl. Anschluss an bestehende Dachdichtung. Ausführung als Speier Material: PVC-U schlagzäh, UV-stabilisiert Oberfläche: .Eisengrau Anschlussart / Eindichtung: an Dachdichtung Fabrikat SitaVasant oder gleichwertig gemäß beiliegender Entwässerungsberechnung DN 100 Angebotene System: .
04.__.0003
Notüberlauf Flachdach 231092
1,00
St
04.__.0004 Notüberlauf- / Speierverkleidung Blechverkleidung für den zuvor beschriebenen Speier/Notüberlauf anfertigen, liefern und fachgerecht montieren. Zwischenräume in der Attikakonstruktion mit geeignetem Material ausdämmen. Material: Titanzink Länge: 600 mm
04.__.0004
Notüberlauf- / Speierverkleidung
1,00
St
04.__.0005 Zulage Ausschnitt Notüberlauf Attikawand 231094 Ausschnitt der Durchführungen der Notüberläufe in der vorhandenen Attikawand. Attika bestehend Holztafel Wandelemente b= bis 50cm gem.Detail DA04 im Preis muss das nachträgliche Ausdämmen der Durchführung mit weicher Dämmung enthalten sein.
04.__.0005
Zulage Ausschnitt Notüberlauf Attikawand 231094
W
1,00
St
04.__.0006 Flachdach-Abzweig Zink 231096 Flachdach-Abzweig Material: Zink Nenngröße (mm): DN 100 Hersteller: GRÖMO oder gleichwertig Ausführung: Lieferung inkl. vormontierter Zulaufdichtung und Montage
04.__.0006
Flachdach-Abzweig Zink 231096
1,00
St
04.__.0007 Regenfallrohr, Titanzink, DN 100 231082 Regenfallrohr, rund, aus Metallblech, für Dachentwässerungsanlagen, Dachrinnen etc., inkl. sämtlicher Bögen sowie der Rohrschellen mit Schraubstift und doppeltem Scharnier, sowie aller Zubehör liefern und fachgerecht an Holztafelwänden befestigt mittels Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel Material: Titanzink-Blech Blechdicke: 0,70 mm Nenngröße: DN 70 Oberfläche: Titanzink Befestigungsuntergrund: 160mm Styropoor auf 13mm OSB/ Holzschalung Vom AN muss ein Folienschlauch für eine temporäre Entwässerung angebracht werden.
04.__.0007
Regenfallrohr, Titanzink, DN 100 231082
4,00
m
04.__.0008 Standrohr DN 100 231088 Standrohr abgestimmt auf Fallrohr, vor Gebäudesockel einbauen, mit runder Revisionsöffnung einschl. Deckel und Schrauben, mit Muffe incl. Dichtung und Standrohrkappe. liefern und fachgerecht an Holztafelwänden befestigt mittels Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel Material: Loro-X oder gleichwertig Form: rund Nenngröße: DN 100
04.__.0008
Standrohr DN 100 231088
1,00
St
05 Terrassenbelag Dachterrasse (Stein)
05
Terrassenbelag Dachterrasse (Stein)
05.__.0001 Schutzlage für Flachdachabdichtung 231519 Liefern und verlegen einer vollflächig verlegten Bautenschutzmatte als geeignete Schutzlager für die verlegte Flachdachabdichtung, zum Schutz gegen mechanische sowie thermische Einwirkungen, dichtgestoßen lose verlegt. Untergrund: EPS Gefälledämmung mit aufgebrachter 1,8mm PVC Folie. Angebotenes Fabrikat: .
05.__.0001
Schutzlage für Flachdachabdichtung 231519
21,00
05.__.0002 Unterkonstruktion Stelzlager 60 x 60 cm 231522 Liefern und fachgerechtes verlegen von höhenverstellbaren Stelzlagern auf vor beschriebene Unterkonstruktion, inkl. Auflagerschienen aus verzinktem Stahl mit gummierter Oberfläche, sowie aller benötigten Randhalter mit Schutzgummierung für Fassade und Abdichtung im Randbereich, Randauflager, Aufstockungselemente, Distanz und Dämpfungsscheiben. Im Preis muss das Gefällelose ausrichten der Stelzlager mit einem offenen Fugenraster von ca. 5 mm enthalten sein. Format Terrassenplatten: 60 x 60 x 2 cm Hersteller: ZinCo oder glw. Angebotenes System: .
05.__.0002
Unterkonstruktion Stelzlager 60 x 60 cm 231522
21,00
05.__.0003 Terrassenbelag aus Feinsteinzeug 231526 Terrassen- und Balkonbelag aus Feinsteinzeugfliese liefern und auf vor beschriebene Stelzlager fachgerecht mit sauber durchlaufender, ca. 6mm breiten Fugen verlegen. sämtliche Fugen bleiben offen für eine freie Entwässerung. Format Terrassenplatten: 60 x 60 x 2 cm Fabrikat: Meteora Grigio FP 2 oder glw. Angebotenes Fabrikat: .
05.__.0003
Terrassenbelag aus Feinsteinzeug 231526
21,00
05.__.0004 Entwässerungsrinne vor den Terrassentüren 231529 Variables Rinnensystem für Flächen wie Dachterrassen, zur sicheren und schnellen Ableitung von Oberflächenwasser, komplett einschl. Abdeckung liefern und vor den Terrassentüren fachgerecht nach den Herstellervorschrift einbauen. Rinnen: Edelstahl, 100 mm breit Aufbauhöhe: ca. 200 mm Angebotenes System: .
05.__.0004
Entwässerungsrinne vor den Terrassentüren 231529
1,50
m
05.__.0005 Gullyaufsatz 60 x 60cm Liefern und fachgerecht über den Dachabläufen einbauen eines Gullyaufsatzes als Revisionsdeckel für die Terrassenbeläge. Höhenverstellbarer Maschenrost mit verbreitertem Rahmen aus Edelstahl. Format 60 x 60cm Angebotenes Fabrikat: .
05.__.0005
Gullyaufsatz 60 x 60cm
E
2,00
St
05.__.0006 Plattenbelag schneiden, Beton 231532 Schneiden von Plattenbelägen aus Feinsteinzeug, einschl. Schnittgut entsorgen. Arbeiten mit Nassschneidegerät. Steindicke: 2 cm Abrechnung nach Aufmaß
05.__.0006
Plattenbelag schneiden, Beton 231532
E
1,00
m
06 Foliendach Balkon
06
Foliendach Balkon
06.__.0001 Dampfsperre verlegen 230997 Liefern und verlegen einer Dampfsperre mit sd-Wert von 1500m Ausführung als diffusionshemmende Ebene. Stöße gemäß Herstellerangaben überlappend incl. aller Anschlüsse sowie aufsteigende Bauteile. Die Folie ist an die Vliesdampfbremse der Außenwände anzuschließen. Untergrund: bauseitig verlegte Notabdichtung Siga Wetgard auf 180mm BSH Decke Angebotene Fabrikat: .
06.__.0001
Dampfsperre verlegen 230997
5,50
06.__.0002 Grunddämmung 60mm DAA, EPS 150 kPa Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf Untergrund verklebt) verlegen einer trittfesten Wärmedämmung aus Expaniertem Polystyrol-Hartschaumplatten. Einlagig dicht mit Stufenfalz gestoßen verlegt. Untergrund: Dampfsperre auf BSH 180mm Dämmstoff: EPS Anwendungstyp: DAA - dh 150 kPa (für bauseitige PV Anlage) Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) mind. 035 Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501) Dämmstoffdicke: 60 mm
06.__.0002
Grunddämmung 60mm DAA, EPS 150 kPa
5,50
06.__.0003 Gefälledämmung DAA, EPS 150 kPa 231014 Balkon mit BSH Decke Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf Untergrund verklebt) verlegen einer trittfesten Gefälledämmung aus Expaniertem Polystyrol-Hartschaumplatten. Einlagig dicht, Stoßversetzt zur Grunddämmung, gestoßen verlegt. Untergrund: BSH 18cm Dämmstoff: EPS Anwendungstyp: DAA - dh 150 kPa Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501) Dämmstoffdicke: 75 - 125 mm, Gefälle: 1,15°.
06.__.0003
Gefälledämmung DAA, EPS 150 kPa 231014 Balkon mit BSH Decke
5,50
06.__.0004 Dämmung an Sockelanschluss 231019 Dämmung aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten, als trittfeste Sockeldämmung bei Loggiaanschlüsse Dicke: 60 mm Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK) Brandverhalten Klasse: E Dämmstoff: XPS Anschlusshöhe bis 50cm
06.__.0004
Dämmung an Sockelanschluss 231019
4,00
m
06.__.0005 Linienentwässerung EPS 150 kPa 231021 Quergefälleausbildung EPS-DachreiterPolystyrol-Quergefälledämmplatte, zur Verlegung in Kehlbereichen zur gezielten Wasserableitung zu den Dachabläufen. Anwendungstyp nach DIN 4108-10: EPS035 DAA dh, 150 kPa Wärmeleitfähigkeit nach DIN EN 13163: Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(m*K) Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: Klasse E liefern und auf den Untergrund mit Industriedachkleber kleben. Platten dicht stoßen und zwischen den Dachabläufen nach Verlegeplan aufkleben. Die Verlegepläne müssen vor Ausführung dem AG zur Freigabe vorgelegt werden.
06.__.0005
Linienentwässerung EPS 150 kPa 231021
2,50
m
06.__.0006 Brandschutzlage Brandschutzlage liefern, mit 10 cm Überdeckung lose auf der Wärmedämmung verlegen und in der Überdeckung im Abstand von maximal 1,00 m mit trittsicheren Befestigern mechanisch befestigen. Brandschutzlage: Glasvlies 120 g Baustoffklasse: A2
06.__.0006
Brandschutzlage
5,50
m2
06.__.0007 Dachabdichtung, Kunststoffbahn, PVC 1,8mm, einlagig 231024 Dachabdichtung aus PVC-Kunststoffbahnen mit Polyester-Gewebeverstärkung oder gleichwertig, fachgerecht nach den Hersteller und DIN-Vorschriften, inkl. aller erforderlichen Linienfixierungen und Verankerungen im Punkt oder Liniearsystem, eindichten. Die Naht- und Stoßbereiche sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu überlappen, vorzubereiten und mit Heißluft homogen und kapillarfrei zu verschweißen. Fertige Leistung inkl. aller Eckausbildungen. Die Attikaanschlüsse werden gesondert vergütet. Untergrund: Gefälledämmung aus EPS Bahnenart: PVC-P nach DIN Anwendungstyp: DE Brandverhalten: E und B ROOF (t1) Dachbahndicke: 1,8 mm Farbe: lichtgrau Bauder Thermofol oder glw. Angebotene Dachbahn: . Angebotenes Verankerungssystem: .
06.__.0007
Dachabdichtung, Kunststoffbahn, PVC 1,8mm, einlagig 231024
5,50
06.__.0008 Stirnseitiger Anschluss, Kunststoffbahn, PVC 1,8mm, einlagig 231027 Anschluss der Dachabdichtung aus PVC-Kunststoffbahnen mit Polyester-Gewebeverstärkung oder gleichwertig an der Stirnseite des Balkons, einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf den Untergrund verkleben und im unteren Bereich auf die Flächenabdichtung mit Überdeckung der Randfixierung thermisch verschweißen. Im Außenbereich des BSH Riegels ist die Abdichtung nach unten zu führen. Untergrund BSH Abwicklung bis 50 cm
06.__.0008
Stirnseitiger Anschluss, Kunststoffbahn, PVC 1,8mm, einlagig 231027
5,40
m
06.__.0009 Wandanschluss, Klemmprofil (mechanischer Trittschutz) 231028 Anschluss der Dachabdichtung an aufgehenden Bauteile, Bestehend aus Klemmprofil incl. Überhangblech - Anschluss mind. 150 mm über Oberkante fertiger Belag - Klemmprofil aus Aluminium als mechanischer Befestigung am oberen Rand des Anschlusses mit korrosionsgeschützten Schrauben befestigt incl. sämtlicher Stoß- und Längsverbinder. Schutz aus Überhangprofil inkl. geeigneter dauerelastischer Versiegelung der Anschlussfuge Aufgehendes Bauteil: Wand / Brüstung Untergrund: Wand 60mm EPS auf 22mm OSB Attika 22mm OSB Farbe nach RAL 7016 Angebotenes System: .
06.__.0009
Wandanschluss, Klemmprofil (mechanischer Trittschutz) 231028
4,00
m
06.__.0010 Zulage Anschluss an Fenstertüren 231029 Ausführung der Anschlüsse an bodentiefen Fenster / Türen Laibungstiefe bis 25cm 3 bodentiefe Fenster
06.__.0010
Zulage Anschluss an Fenstertüren 231029
W
6,00
St
06.__.0011 Zulage Eckausbildung 231030 Eckausbildung der Wandanschlussbleche Ecke: Innen- und Außenecke Winkel: 90 °
06.__.0011
Zulage Eckausbildung 231030
W
8,00
St
06.__.0012 Flüssigkunststoff Anschluss Fenster bis 1,5m Ausführung einer Flüssigabdichtungabdecihtung zwischen der FPO Flachdachabdichtung an die Alu-Deckschale der Fensterelemente, bestehend aus Flüssigkunststoff aus Polyurethanharz mit Vliesarmierung, zweikomponentig sowie bedarfsweise eines Haftvermittlers. Ausführung gemäß herstellerangaben, blasen- und faltenfrei im nass in nass verfahren, die Vliesüberlappung von mind. 5cm sind einzuhalten. Die Abdichtung ist mind. 10cm breit auf die Flächenabdichtungund bis Oberkante der Anschlüsse zu führen. Ausführung einschließlich aller Eckausbildungen, der vorherigen Abklebearbeiten. Untergrund: FPO Flachdachabdichtung sowie Alu-Deckschale Anschlusshöhe bis 20 cm Fensterbreite bis 150 cm Angebotene System: .
06.__.0012
Flüssigkunststoff Anschluss Fenster bis 1,5m
2,00
St
06.__.0013 Flüssigkunststoff Anschluss Fenster bis 2,0m Ausführung einer Flüssigabdichtungabdecihtung zwischen der FPO Flachdachabdichtung an die Alu-Deckschale der Fensterelemente, bestehend aus Flüssigkunststoff aus Polyurethanharz mit Vliesarmierung, zweikomponentig sowie bedarfsweise eines Haftvermittlers. Ausführung gemäß herstellerangaben, blasen- und faltenfrei im nass in nass verfahren, die Vliesüberlappung von mind. 5cm sind einzuhalten. Die Abdichtung ist mind. 10cm breit auf die Flächenabdichtungund bis Oberkante der Anschlüsse zu führen. Ausführung einschließlich aller Eckausbildungen, der vorherigen Abklebearbeiten. Untergrund: FPO Flachdachabdichtung sowie Alu-Deckschale Anschlusshöhe bis 20 cm Fensterbreite bis 200 cm Angebotene System: .
06.__.0013
Flüssigkunststoff Anschluss Fenster bis 2,0m
1,00
St
06.__.0014 Dichtigkeitsprüfung am Flachdach ausführen eines Elektroimpuls-Messverfahrens nach DIN 55670, den Gegebenheiten angepasst, im Hoch- und/oder Niedervoltverfahren. Prüfung der Nähte im Prüfnadelverfahren. Visuelle Überprüfung der Flächen und Anschlüsse Anzubieten als Pauschale inkl. Anfahrt und Dokumentation für die vorher aufgeführte(n) Dachfläche(n)
06.__.0014
Dichtigkeitsprüfung am Flachdach
P
1,00
psch
07 Entwässerung Balkon
07
Entwässerung Balkon
07.__.0001 Attikagully 231085 Dachgully als Speier angeschlossen an Dachabdichtung, ausgeführt im Gefälle durch Attika incl. Eindichtung. Ausführung in der Dämmung Nennnweite: bis DN 100 Liefern und Montage in fertiger Leistung incl. Fixierung des Gullys. Fabrikat SitaCompact abgwinkelt oder gleichwertig gemäß beiliegender Entwässerungsberechnung Angebotenes System: .
07.__.0001
Attikagully 231085
1,00
St
07.__.0002 Zulage Ausschnitt Attikagully Attikawand 231087 Ausschnitt der Durchführungen der Attikagullys in der vorhandenen Attikawand. Attika bestehend aus BSH b= bis 20cm gem.Detail DA03 im Preis muss das nachträgliche Ausdämmen der Durchführung mit weicher Dämmung enthalten sein.
07.__.0002
Zulage Ausschnitt Attikagully Attikawand 231087
W
1,00
St
07.__.0003 Notüberlauf Flachdach 231092 Notüberlauf in Attika, außenseitig mit Tropfnase, einschl. Anschluss an bestehende Dachdichtung. Ausführung als Speier Anschlussart / Eindichtung: an Dachdichtung Fabrikat SitaSteel Rechteckspeier oder gleichwertig gemäß beiliegender Entwässerungsberechnung Ausführung: 150*50 Angebotene System: .
07.__.0003
Notüberlauf Flachdach 231092
1,00
St
07.__.0004 Zulage Ausschnitt Notüberlauf Attikawand 231094 Ausschnitt der Durchführungen der Notüberläufe in der vorhandenen Attikawand. Attika bestehend Holztafel Wandelemente b= bis 20cm gem.Detail DA04 im Preis muss das nachträgliche Ausdämmen der Durchführung mit weicher Dämmung enthalten sein.
07.__.0004
Zulage Ausschnitt Notüberlauf Attikawand 231094
W
1,00
St
08 Terrassenbelag Balkon (Stein)
08
Terrassenbelag Balkon (Stein)
08.__.0001 Schutzlage für Flachdachabdichtung 231519 Liefern und verlegen einer vollflächig verlegten Bautenschutzmatte als geeignete Schutzlager für die verlegte Flachdachabdichtung, zum Schutz gegen mechanische sowie thermische Einwirkungen, dichtgestoßen lose verlegt. Untergrund: EPS Gefälledämmung mit aufgebrachter 1,8mm PVC Folie. Angebotenes Fabrikat: .
08.__.0001
Schutzlage für Flachdachabdichtung 231519
5,50
08.__.0002 Unterkonstruktion Stelzlager 60 x 60 cm 231522 Liefern und fachgerechtes verlegen von höhenverstellbaren Stelzlagern auf vor beschriebene Unterkonstruktion, inkl. Auflagerschienen aus verzinktem Stahl mit gummierter Oberfläche, sowie aller benötigten Randhalter mit Schutzgummierung für Fassade und Abdichtung im Randbereich, Randauflager, Aufstockungselemente, Distanz und Dämpfungsscheiben. Im Preis muss das Gefällelose ausrichten der Stelzlager mit einem offenen Fugenraster von ca. 5 mm enthalten sein. Format Terrassenplatten: 60 x 60 x 2 cm Hersteller: ZinCo oder glw. Angebotenes System: .
08.__.0002
Unterkonstruktion Stelzlager 60 x 60 cm 231522
5,50
08.__.0003 Terrassenbelag aus Feinsteinzeug 231526 Terrassen- und Balkonbelag aus Feinsteinzeugfliese liefern und auf vor beschriebene Stelzlager fachgerecht mit sauber durchlaufender, ca. 6mm breiten Fugen verlegen. sämtliche Fugen bleiben offen für eine freie Entwässerung. Format Terrassenplatten: 60 x 60 x 2 cm Fabrikat: Meteora Grigio FP 2 oder glw. Angebotenes Fabrikat: .
08.__.0003
Terrassenbelag aus Feinsteinzeug 231526
5,50
08.__.0004 Entwässerungsrinne vor den Terrassentüren 231529 Variables Rinnensystem für Flächen wie Dachterrassen, zur sicheren und schnellen Ableitung von Oberflächenwasser, komplett einschl. Abdeckung liefern und vor den Terrassentüren fachgerecht nach den Herstellervorschrift einbauen. Rinnen: Edelstahl, 100 mm breit Aufbauhöhe: ca. 200 mm Angebotenes System: .
08.__.0004
Entwässerungsrinne vor den Terrassentüren 231529
4,50
m
08.__.0005 Gullyaufsatz 60 x 60cm Liefern und fachgerecht über den Dachabläufen einbauen eines Gullyaufsatzes als Revisionsdeckel für die Terrassenbeläge. Höhenverstellbarer Maschenrost mit verbreitertem Rahmen aus Edelstahl. Format 60 x 60cm Angebotenes Fabrikat: .
08.__.0005
Gullyaufsatz 60 x 60cm
E
2,00
St
08.__.0006 Plattenbelag schneiden, Beton 231532 Schneiden von Plattenbelägen aus Feinsteinzeug, einschl. Schnittgut entsorgen. Arbeiten mit Nassschneidegerät. Steindicke: 2 cm Abrechnung nach Aufmaß
08.__.0006
Plattenbelag schneiden, Beton 231532
E
1,00
m
08.__.0007 Balkon Verblechung 231050 Liefern und montieren einer stirnseitigen Balkon-Blende aus verzinkten Blech und in RAL 7016 beschichtet, inkl aller Verbindungs- und Befestigungsmittel Untergrund: BSH Material: Titanzinkblech Blechdicke: 0,75mm Farbe: beschichtet RAL 7016 Zuschnitt: bis zu 750 mm, vierfachfach gekantet
08.__.0007
Balkon Verblechung 231050
E
5,40
m
09 Stundenlohnarbeiten
09
Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor ihrer Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und Auftragssumme mit dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und freigegeben werden. Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine Woche nach der Ausführung vom unserem Bauleiter unterschreiben zu lassen. Eine Verechnung erfolgt nur bei Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit möglich erfolgt die Abrechnung generell auf der Basis der vereinbarten Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten
09.__.0001 Stundenlohn Vorarbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Vorarbeiter
09.__.0001
Stundenlohn Vorarbeiter
E
1,00
h
09.__.0002 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Facharbeiter
09.__.0002
Stundenlohn Facharbeiter
E
1,00
h
09.__.0003 Stundenlohn Hilfsarbeiter Stundenlohn für einen gut eingewiesenen Hilfsarbeiter
09.__.0003
Stundenlohn Hilfsarbeiter
E
1,00
h

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