Trockenbauarbeiten
BV Heiß Carola
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH, Industriestraße 8, 84326, Falkenberg (nachfolgend AG genannt) 2. Vertragsgrundlage Maßgebend für die Vergabe sowie für Art und Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags sind in der angegebenen Reihenfolge: 2.1. das Auftragsschreiben des AG mit Verhandlungsprotokoll, wenn ein Verhandlungsprotokoll angefertigt wurde 2.2. diese Allgemeinen Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB), 2.3. das Leistungsverzeichnis/ Angebot, und die diesem zugrunde liegenden Zeichnungen, Muster, Vorschriften und Vorbemerkungen 2.4. die beigefügten Vertragsbedingungen des Bauherrn einschl. der Baugenehmigungsunterlagen, 2.5. die VOB/C; VOB Teil C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sonstige einschlägige DIN-Vorschriften und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neuesten Fassung, wobei auch evtl. Änderungen während der Vertragsdurchführung zu beachten sind. 2.6. Der AN versichert gegenüber dem AG, dass ausländische Arbeitskräfte auf der vertragsgegenständlichen Baustelle seinerseits nur dann zum Einsatz kommen, wenn die dafür zu jedem Zeitpunkt der Vertragsabwicklung auferlegten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland beachtet und eingehalten werden. Bei Verstoß des AN gegen die vor oder während der Auftragsdurchführung gültigen oder geänderten Gesetze stellt der AN den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. 3. Vergabe 3.1. Die Abgabe des Angebotes des AN erfolgt für den AG kostenlos und unverbindlich. 3.2. Ist keine Bindefrist vereinbart, gilt eine Angebotsbindung von 30 Kalendertagen ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber. 3.3. Das Angebot hat alle verlangten Preise und Erklärungen zu enthalten, ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift, Ort und Datum sowie Firmenstempel zu versehen. 3.4. Nebenangebote für technische Verbesserungen oder preisgünstigere Ausführungen sind erwünscht und mit dem Hauptangebot gesondert gekennzeichnet einzureichen. 3.5. Diese für den AG kostenlose und unverbindliche Leistung ist hinsichtlich Ausführung und Beschaffenheit exakt zu beschreiben, vor allen Dingen dann, wenn die vorgeschlagene Ausführung weder in den DIN-Vorschriften und/oder den Verdingungsunterlagen eine Regelung erfährt. Zeitverkürzungen oder Zeitverzögerungen durch Nebenangebote sind hinsichtlich ihrer Dauer anzugeben, auch bereits ausgeführte Beispiele mit entsprechenden Referenzen. 3.6. Über die örtlichen Verhältnisse der dem Angebot zugrundeliegenden Baustelle, Zu- und Abfahrtswege, vorhandene Gas-, Wasser-, Elektro-, Fernsprech- und Kanalleitungen, Möglichkeiten der Abfallbeseitigung und Lagerungsplätze für Materialien hat sich der AN vor Angebotsabgabe ausreichend zu informieren. 3.7. Der AG ist nicht verpflichtet, das Ausschreibungsergebnis mit den dazugehörigen Unterlagen dem AN zu offenbaren. Der AG ist berechtigt, unter den Anbietern nach seiner Wahl zu vergeben. 4. Vertragspreis 4.1. Die dem Auftrag zugrundeliegenden Preise sind Festpreise. 4.2. Alle Preise einschließlich derer für Stundenlohnarbeiten verstehen sich einschließlich aller Gehalts- und Lohnnebenkosten. 5. Pauschalpreisvereinbarung 5.1. Wird der Auftrag zu einem Pauschalpreis erteilt, so erfolgt die Berechnung ohne Aufmaß der tatsächlich ausgeführten Massen. 5.2. Der AN verpflichtet sich, vor Auftragsannahme die Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis, Baubeschreibung, Pläne etc.) auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und diese für seinen Pauschalpreis als verbindlich anzuerkennen. 5.3. Kalkulationsirrtümer berechtigen nicht zu einer Änderung des Pauschalpreises. 6. Umfang der Leistungen 6.1. Es gilt die VOB /B § 4 6.2. Abgegolten durch die vereinbarten Preise sind Unterhalt und Schutz der begonnenen oder ausgeführten Leistungen vor Beschädigungen, Diebstahl, Witterungseinflüssen, insbesondere Winterschäden und Grundwasser bis zum Zeitpunkt der Abnahme, die sach- und fachgerechte Herstellung von Bauteilen und Einbauteilen, die dem zeitlichen Ablauf der Baustelle notwendige Stellung von Beschäftigten, Geräten und Gerüsten, soweit diese für die eigenen Arbeiten notwendig sind, auch über 2 m hinaus, und die Vorhaltung von Mannschafts- und Materialunterkünften für die eigenen Mitarbeiter. 6.3. Für die Zuleitung bauseits vorhandener Entnahmestellen zu den einzelnen Arbeitsstätten hat der AN auf seine Kosten zu sorgen. Verbrauchsmengen und Zwischenzählergebühren gehen zu Lasten des AN. 6.4. Über Stromanschluss, Wasseranschluss, Telefon, Sanitäranlagen, Krangebühren oder die Benutzung sonstiger Einrichtungen wird mit dem AN ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, der seitens des AN mit Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen ist, bzw. gilt eine evtl. vereinbarte Regelung gemäß Verhandlungsprotokoll. Bei der Nutzung von Bauwasser und Strom hat ein verantwortungsvoller Umgang zu erfolgen. 6.5. Inhalt dieses Vertrages sind die Leistungen und die vereinbarten Preise für die Mitbenutzung von Einrichtungen des AG während der gesamten Bauzeit bis zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Bauherrn, bzw. Fertigstellung der Arbeiten des AN auf der vertragsgegenständlichen Baustelle. 6.6. Das Bauschild richtet sich nach Inhalt, Form und Ausmaßen nach den Vorgaben des Bauherrn. 6.7. Vor Anbringung eines eigenen Bauschildes hat der AN die Genehmigung des AG einzuholen. 6.8. In dem gesamten Gebäude gilt ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot 6.9. Bei der Entsorgung in die jeweiligen Container ist auf eine fachgerechte und korrekte Trennung der Abfallstoffe zu achten 6.10. Entstandene Schäden sind der Bau- und Projektleitung unverzüglich zu melden 6.11. Der AN hat bis zur Abnahme seine Leistung vor Beschädigung zu schützen 7. Mehr- oder Minderleistungen 7.1. Mehr- oder Minderkosten durch Änderung des Bauentwurfs, Planungsänderungen oder angeordnete 7.2. Ausführungsänderungen des Bauherrn sind unverzüglich nach Bekanntwerden durch den AN dem AG anzuzeigen. 7.3. Eine evtl. stattzufindende Vergütung auf der Grundlage für die Preisermittlung der vertraglich vereinbarten Leistung (Basis ist die Kalkulation des AN) unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Mehr- oder Minderkosten findet im Zuge einer Vereinbarung statt. 8. Ausführungsunterlagen 8.1. Sämtliche zur Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen werden dem AN vom AG in einfacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. 8.2. Gewünschte Mehrfachausfertigungen werden dem AN berechnet. 8.3. Notwendige Details oder Ergänzungen, die der AN zu liefern hat, sind dem AG rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. 8.4. Der AN hat die ihm für die Ausführung übergebenen Unterlagen nach Erhalt in allen Details, insbesondere hinsichtlich der Maße zu überprüfen und diese, so weit wie möglich, mit der vertragsgegenständlichen Baumaßnahme örtlich zu vergleichen. 8.5. Fehler oder Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8.6. Unterlässt der AN eine unverzügliche Mitteilung, so hat er für alle daraus entstehenden Schäden zu haften. 8.7. Hat der AN Bedenken bezüglich der Eignung von Materialien und Ausführungsanweisungen des AG, so hat er diese dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 8.8. Der AN ist verpflichtet, dem AG auf dessen schriftliches Verlangen für alle seine Leistungen in die gültigen einschlägigen DIN- Normen, behördlichen Bestimmungen und technischen Richtlinien Einsicht zu gewähren. 8.9. Bemusterungsvorschläge hat der AN dem AG auf dessen Verlangen so frühzeitig vorzulegen, dass eine beiderseitige Klärung rechtzeitig erfolgen kann, ohne den Baufortschritt zu gefährden. Der hierdurch entstehende Aufwand ist mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. 8.10. Vor Beginn der Arbeiten, insbesondere vor der Materialbestellung hat der AN die Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen gemäß Plänen und Leistungsverzeichnis mit der örtlichen Bauleitung des AG detailliert und rechtzeitig abzusprechen. Daraus resultierende Versäumnisse gehen zu Lasten des AN. 8.11. Der AN ist verpflichtet, für die technischen Gewerke seiner Leistungen Bestandspläne/ -unterlagen anzufertigen und diese nach Fertigstellung der Arbeiten dem AG in digitaler Form zu überlassen. Der Aufwand ist mit den jeweiligen Vertragspreisen abgegolten. Bei Verzögerungen oder Nichtvorlage ist der AG berechtigt, zu Lasten des AN mit der Erstellung der Bestandspläne einen sachlich geeigneten Dritten nach seiner Wahl auf Kosten des AN zu beauftragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben durch die Ersatzbeauftragung unberührt. 9. Bauzustand 9.1. Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten vom Zustand der Baustelle und des Baues, sowie über Versorgungsleitungen und sonstigen seinen Arbeitsbereich betreffenden Umständen zu überzeugen und festzustellen, ob er seine Leistungen mangelfrei erbringen kann. Etwaige Einwände und Bedenken sind dem AG schriftlich rechtzeitig vor Beginn der Auftragsausführung anzuzeigen. 9.2. Sind die Vorleistungen anderer Unternehmer, auf die der AN seine Leistungen aufbaut, mangelhaft, so hat der AN dies rechtzeitig schriftlich zu rügen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur Haftung des Auftragnehmers führen. 9.3. Der AN ist verpflichtet, sämtliche von ihm stammenden Baureste und Verunreinigungen laufend entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zu beseitigen und die Baustelle während seiner Tätigkeit und nach Beendigung seiner Arbeiten in sauberem Zustand zu halten. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, so hat der AG das Recht, nach zweimaliger vergeblicher schriftlicher Aufforderung mit Terminsetzung die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des AN vornehmen zu lassen und von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung einzubehalten. 10. Auftragsdurchführung 10.1. Dem AN obliegt im Rahmen seiner Tätigkeit die Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hierzu hat er alle erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen sowie die erforderlichen Einrichtungen zu schaffen, die notwendig sind, Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Er hat alle gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen sowie projektspezifischen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere die Baustellenverordnungen sowie einen ggf. vorliegenden SiGe-Plan zu beachten. Der AN sorgt für die gesetzlich geforderte sicherheitstechnische Betreuung seiner Leistungserbringung durch eine Sicherheitsfachkraft und weist diese dem AG unaufgefordert nach. Auf Anforderung des AG übergibt der AN dem AG die Gefährdungsanalyse und legt ihm die für Notfälle geplanten Maßnahmen sowie die baustellenspezifischen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen dar. Der AN hat die Projektleitung des AG unaufgefordert unverzüglich über jegliche Arbeitsunfälle zu informieren. Ebenso steht der AN dafür ein, dass sämtliche seiner Arbeitnehmer, die auf der vertragsgegenständlichen Baustelle eingesetzt werden, die jeweils erforderliche persönliche Schutzausrüstung, mindestens entsprechend den Vorgaben der Baustellen- bzw. Werksordnung, benutzen bzw. tragen. Für den Fall einer von ihm zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen die in dieser Ziffer übernommenen Pflichten, verpflichtet sich der AN zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den AG in Höhe von 200,00 _ pro betroffenen Mitarbeiter bzw. pro Regelverstoß. Dem AN obliegt der Nachweis, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Die Vertragsstrafe wird auf maximal 5 % der Nettoabrechnungssumme begrenzt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Von aus der Nichtbeachtung in Ziffer 10.1 genannter Verpflichtungen herrührenden Ansprüchen Dritter hat der AN den AG freizustellen. 10.2. Die Arbeiten des AN sind im Rahmen der festgelegten Bauzeiten - auch evtl. Zwischentermine - termingerecht auszuführen. Eine Behinderung anderer am vertragsgegenständlichen Bauwerk beschäftigter Unternehmer ist nach Möglichkeit zu vermeiden. 10.3. Der AN verpflichtet sich, seine vertraglich vereinbarte sach- und fachgerechte Leistung so durchzuführen, dass Verzögerungen, Behinderungen oder Unterbrechungen nicht eintreten. Er ist gehalten den Beginn und den Fortgang der ihm übertragenen Arbeiten vorausschauend auf mögliche Behinderungen zu prüfen und diesen Umstand dem AG gegebenenfalls unverzüglich schriftlich, bei Gefahr in Verzug zunächst mündlich oder fernmündlich, anzuzeigen. 10.4. Bei einer evtl. Stilllegung der Baustelle hat der AN alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Erhaltung seiner oder der Leistung Dritter wahrzunehmen. Derartige Vorfälle sind dem AG unverzüglich mit detaillierter Begründung schriftlich mitzuteilen. 10.5. Der AN ist verpflichtet, Mängel an seiner Leistung innerhalb einer vom AG gestellten angemessenen Frist auf seine Kosten fach- und sachgerecht zu beseitigen. Der AG ist verpflichtet, diese Aufforderung schriftlich unter Begründung der Beanstandung(en) dem AN mitzuteilen. Falls der AN einer einmaligen Aufforderung termingerecht nicht nachkommt, ist der AG befugt, eine andere Firma auf Kosten des AN mit der Beseitigung der Mängel zu beauftragen und diese Kosten dem AN gegen Kostennachweis von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung bzw. Rückhalt abzuziehen oder die Ausführungsbürgschaft in Anspruch zu nehmen. 10.6. Der AN verpflichtet sich, einen verantwortlichen und ständig anwesenden deutschsprachigen Vertreter für die vertragsgemäße Ausführung seiner Leistung einzusetzen. Soweit ausgefertigt, siehe auch Verhandlungsprotokoll. Im Falle der Nichtausfertigung eines Verhandlungsprotokolls ist der Name des Vertreters und dessen Stellvertreters spätestens eine Kalenderwoche vor Aufnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen dem AG schriftlich mitzuteilen. 10.7. Die personelle Besetzung der vertragsgegenständlichen Baustelle hat der AN mit dem AG spätestens 1 Kalenderwoche vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzusetzen, sofern nicht ein Verhandlungsprotokoll zwischen AN und AG ausgefertigt ist. 10.8. Für die vom AN ausgeführten Leistungen trägt der AN die umfassende Verantwortung, insbesondere für die exakte Einhaltung aller einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen aller Tätigkeiten des AN wird hiermit ausdrücklich auf diesen übertragen. 10.9. Der AN ist für die Unterbringung seines Personals, seiner Geräte, Baustoffe und Bauhilfsstoffe selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn der AG die Mitbenutzung von Lagerstätten und Räumlichkeiten gestattet. 10.10. Der AN verpflichtet sich, alle seine Leistung betreffenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen fristgemäß einzuholen und dem AG im Original vorzulegen. 11. Behinderungen jeglicher Art des AN bei Ausführung seiner Arbeiten auf der vertragsgegenständlichen Baustelle sind dem AG unverzüglich mündlich und unmittelbar anschließend schriftlich unter Angabe des Grundes, des Ortes mit Datum und Uhrzeit zur Prüfung mitzuteilen. 12. Bauleistungsversicherung 12.1. Für das vertragsgegenständliche Bauobjekt wird eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, in die der AN einbezogen ist. Der AN hat hierfür eine anteilige Prämie von 0,25% seiner Schlussrechnungssumme an den AG zu bezahlen. 12.2. Der AG ist berechtigt, einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Prämie vom AN zu fordern bzw. bei den einzelnen Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung einzubehalten. 13. Fristen und Haftung 13.1. Der AG hat verbindliche Zwischen- und Endtermine mit dem Bauherrn vereinbart. Die Termine des AN werden im Auftragsschreiben oder einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, soweit vorhanden gilt das Verhandlungsprotokoll. Der AN erklärt hiermit ausdrücklich, über die erforderlichen Geräte und Arbeitskräfte zu verfügen, um die vertraglich vereinbarten Leistungen termingerecht erfüllen zu können. Der AN hat sich alle zur Einhaltung der Zwischen- und Endtermine erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu verschaffen. 13.2. Überschreitet der AN den vereinbarten Fertigstellungstermin schuldhaft, hat er für jeden Kalendertag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Auftragssumme, höchsten jedoch 5% der Auftragssumme zu bezahlen, ohne dass es des Nachweises eines Schadens durch den AG bedarf. Unabhängig hiervon haftet der AN dem AG gegenüber bei Nichteinhaltung vereinbarter Fristen (auch Zwischenfristen) für alle weiteren Schäden, die dem AG hieraus entstanden sind. 14. Aufmaß und Abrechnung 14.1. Sämtliche Abrechnungen sind in prüfbarer Form mit den zur Abrechnung notwendigen Unterlagen mit Angabe des betreffenden Bauvorhabens in mindestens dreifacher Ausfertigung an den AG zu stellen. 14.2. Sofern keine Pauschalpreisvereinbarung getroffen ist, erfolgt die Abrechnung nach gemeinsamem Aufmaß unter Zugrundelegung der vertraglich vereinbarten Einheitspreise und unter Berücksichtigung evtl. gewährter Nachlässe. 15. Zahlungen 15.1. Auf Antrag des AN werden Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % der jeweils nachgewiesenen Leistung mittels Vorlage einer prüffähigen Abschlagsrechnung angewiesen. 15.2. Der Schlussrechnung seitens des AN ist spätestens innerhalb von 2 Wochen nach vertraglicher Fertigstellung des vertragsgegenständlichen Objekts dem AG unter Beifügung der gesamten Abrechnungsunterlagen in dreifacher Form einzureichen.Sämtliche erhaltene Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung von evtl. Skontierungen oder abgebeten sind aufzuführen. 15.3. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 16. Sicherheitsleitung 16.1. Der AG kann vom AN unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der Auftragssumme zuzüglich MwSt. fordern. Die Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich in ihrem Inhalt nach § 17 Nr. 4 VOB/B. Der AG ist berechtigt, bei Nichterbringung der Vertragserfüllungsbürgschaft den Vertrag mit dem AN außerordentlich zu kündigen. Der AN kann daraus seinerseits keinerlei Rechte auf Schadensersatz herleiten. 16.2. Als Gewährleistungssicherheit behält der AG von der Brutto - Schlussrechnungssumme 5 % ein. Der AN kann diesen Einbehalt durch eine unbefristete Gewährleistungsbürgschaft ablösen, deren Inhalt sich nach§ 17 Nr. 4 VOB/B. 17. Abnahme 17.1. Es findet eine förmliche Abnahme statt. 17.2. Im schriftlichen Abnahmeprotokoll sind Mängel und evtl. Vorbehalte festzuhalten und vom AG und AN mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu bestätigen. 17.3. Der AN übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine gesamten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben und mindern. 17.4. Der AG ist berechtigt, die Abnahme gegenüber dem AN zu verweigern, solange die Gesamtleistung des AN wesentliche Mängel aufweist. 17.5. Hat der AN als Subunternehmer geleistet, so erfolgt die Abnahme frühestens zum Zeitpunkt der Gesamtabnahme des Bauwerks durch den Bauherrn, es sei denn, dass eine solche Abnahme nicht binnen 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistung des AN erfolgt ist. 18. Gewährleistung 18.1. Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Abnahme und dauert 5 Jahre. Bestehen zu diesem Zeitpunkt allerdings noch die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn aus den Leistungen des AN (Subunternehmers), so verlängert sich die Gewährleistungsfrist bis zu diesem Zeitpunkt, höchstens um 12 Monate. 18.2. Der AN ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist aufgetretenen Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen. Kommt der AN in einer vom AG gesetzten angemessenen Frist der Mängelbeseitigung nicht nach, so kann der AG die Mängel selbst oder durch einen Dritten auf Kosten des AN beseitigen lassen. 18.3. Entsteht dem AG durch Mängel, die der AN zu vertreten hat, ein Schaden, beispielsweise in Form besonderen technischen oder kaufmännisch notwendigen Aufwands im Zuge der Mängelbeseitigung durch den AN, so ist der AG berechtigt, den AN insoweit auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. 18.4. Der AN tritt auf Wunsch des AG die Gewährleistungsansprüche ohne weitere Zustimmung direkt an den Bauherrn ab. 19. Arbeitsberichte 19.1. Der AN hat täglich Arbeitsberichte nach dem Muster des AG in mindestens zweifacher Ausfertigung zu erstellen. 19.2. Die täglichen Arbeitsberichte sind lückenlos durchzunummerieren und mit dem jeweiligen Datum zu versehen. 19.3. Mindestinhalt der Arbeitsberichte sind: Ort und Art der Leistung, Anzahl der Arbeitskräfte und evtl. Geräte auf der Baustelle, Witterungsverhältnisse, Materiallieferungen, Besprechungen mit der Bauleitung des AG und besondere Vorkommnisse; Arbeitsunterbrechungen jeglicher Art sind ebenfalls unter Angabe des Grundes anzugeben. 19.4. Die Arbeitsberichte sind wöchentlich mindestens einmal mit Unterschrift des Verantwortlichen des AN der Bauleitung des AG auszuhändigen und von dieser auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und gegenzuzeichnen. 20. Versicherungen 20.1. Der AN erklärt, über eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu verfügen, die gewährleistet, dass Schäden am vertragsgegenständlichen Bauobjekt ausreichend abgedeckt sind. 20.2. Der AN ist verpflichtet dies dem AG spätestens unmittelbar nach Vertragsabschluss nachzuweisen. Zuwiderhandlungen können einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen. 21. Unbedenklichkeitsbescheinigungen Mit der Angebotsabgabe hat der AN folgende Unterlagen neuesten Datums vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK, des zuständigen Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft. 22. Forderungen des AG Die dem AN aus diesem Auftrag gegen den AG zustehenden Forderungen können ohne Zustimmung des AG nicht an Dritte (z.B. Lieferanten, Banken etc.) abgetreten werden (siehe dazu BGB§ 399). 23. Inkrafttreten des Auftrages 23.1. Mit Annahme des Angebotes des AN durch den AG ist der Auftrag rechtsverbindlich erteilt 23.2. Sämtliche Nachtrags- oder Zusatzaufträge unterliegen den vorliegenden AVAB. 24. Teilunwirksamkeit 24.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der damit verbundenen Unterlagen oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. 25. Gerichtsstand 25.1. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Eggenfelden/Landgericht Landshut, sowie diesem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG. Es gilt in jedem Falle deutsches Recht.
1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH,
Normative Grundlagen: Maßgeblich für die Ausführung der Trockenbauarbeiten sind die einschlägigen nationalen Normen und Richtlinien sowie die allgemein annerkannten Regeln der Technik. Ebenfalls sind die Verarbeitungsrichtlinien der Saint-Gobain Rigips GmbH sowie die Merkblätter des Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten, die Montageanleitung für Fensterbänke sowie die Übersicht "Nass- und Feuchträume" der Firma Haas sowie die nachfolgend beschriebenen Vorbemerkungen maßgeblich. Baustellen- und Gebäudebedingungen: Der AN hat seinen Arbeitsplatz sauber zu halten und spätestens zum Wochenende besenrein und ordentlich zu hinterlassen. Der anfallende Bauschutt ist im bereitgestellten Containern zu sammeln. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist die Baustelle durch den AN zu räumen. Ein WC wird für die Dauer der Arbeiten vorgehalten. Anschlüsse für Strom und Wasser werden ebenfalls zentral vorgehalten. Die Verteilung von dort obliegt den Firmen. Für Baustrom und Wasser werden keine Kosten auf die ausführenden Firmen umgelegt. Vor Ausführungsbeginn hat der AN dem AG einen Ersthelfer zu benennen, welcher im Ernstfall für die Erstversorgung bei Arbeitsunfällen zuständig ist. Das Rauchen im Gebäude ist ab dem Einbringen des Estrichs grundsätzlich untersagt. Hierfür ist im Außenbereich ein Raucherplatz einzurichten, bei dem die Zigarettenstummel zentral gelagert und regelmäßig entsorgt werden. Ausführung: Während des geplanten Bauablaufes werden regelmäßige Jour-Fix Termine abgehalten. Hierzu wird gebeten, dass ein Vertreter des AN anwesend ist. Des Weiteren muss sich der AN vor Ausführung der Tätigkeit mit dem Bauleiter abstimmen, um einen reibungslosen Bauablauf und ein Ineinandergreifen der Gewerke zu gewährleisten. Des Weiteren wird gebeten, dass sich die Handwerker untereinander über einen reibungslosen Bauablauf abstimmen. Vor Arbeitsbeginn ist die Baustelle zusammen mit dem zuständigen Bauleiter vollumfänglich zu besichtigen, um den nötigen Aufwand der erkennbaren zusätzlichen Leistungen, welche im nachfolgenden LV nicht enthalten sind abzuschätzen (beispielsweise Mehraufwendungen wegen werkseitiger Vorleistungen, geschossübergreifender Materialtransport, nachträgliche bauseitige Änderungswünsche oder fehlende Leistungspositionen). Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt wie nachfolgend beschrieben auf Stundennachweis oder falls vorhanden als Einheitspreis. Dem AN werden vor Ausführungsbeginn die aktuellen Werkplanung als Plansatz als auch in digitaler Version zur Verfügung gestellt. Der AN wird in den ersten ein bzw. zwei Wochen die Baustelle soweit vorbereiten, dass die Technikgewerke reibungslos starten können. Hierfür sind die Brandschutzverkleidungen des Stahlunterzuges sowie die Brandschutzdecke im OG, sämtliche Metallständerwände und Vorsatzwände sowie das Schließen der Montagedeckel vorzubereiten. Bei Montagetermin erfolgt ein Vor-Ort-Termin statt, um die Details mit den Technikgewerken abzustimmen. Bei Wassereinritt während der Rohbaumontage ist sind die Arbeiten in Abstimmung mit dem zuständigen Projektleiter auszuführen. Ggf. müssen teile der Wände und oder Decken geöffnet werden um den Feuchteghalt der Bauwerkskonstruktion zu dokumentieren. Bei erhöhtem Wassereintritt muss in Abstimmung mit dem Projektleiter nass gewordene Dämmung sowie GK Platten ausgetauscht werden. Bei feuchten Bauteilen müssen diese ausreichend getrocknet werden bevor mit dem schließen der Decken, dem Spachten der Wände o.Ä begonnen werden darf. Vor dem Einbringen der Estrichdämmung sind die Installationswände zu schließen. Zwischenzeitlich kann im Objekt eine Vorspachtelung der Wände erfolgen. Die Finish-Verspachtelung darf bereits vor Einbringung des Estriches fertiggestellt werden. Eventuell aufkommedne Trocknungsrisse werden durch den bauseitigen Maler nachgearbeitet.
Normative Grundlagen:
Zur Erfüllung der Arbeiten hat der NU sämtliches Material selbst zu organisieren, zu sicher und auf der Baustelle zu bewegen. In abstimmung mit der Projektleitung kann der NU Gipsmaterial und Profiele auf die Baustelle bestellen und mit dem Kran entsprechend nach Angaben in die jeweiligen Stockwerke heben. Bei Winterbaustellen ist ein schnelles, schockartiges Aufheizen zu vermeiden. Hier ist in Absprache mit der Bauleitung und der Bauherrschaft eine Bauheizung einzusetzen, um die Themperatur auf ca. +10°C gewährleisten zu können. Hierbei ist zu achten, dass die Wände nicht direkt mit warmer oder heißer Luft angeblasen werden. Zusätzlich ist immer für eine ausreichende Be- und Entlüftung zu sorgen. Die Finish-Verspachtelung darf erst nach Trocknung des Estrichs fertiggestellt werden. Andernfalls ist mit einer erhöhten Rissbildung während der Estrichtrocknung zu rechnen. Eine Mindesttemperatur bei den Spachtelarbeiten von =10° C ist zwingend einzuhalten. Während der Spachtel/ Schleifarbeiten ist darauf zu achten, dass bei zentralen oder auch dezentralen Lüftungseinrichtungen bauseits alle Zu- und Abluftöffnungen dicht verklebt sind und damit keinesfalls Schleifstaub in die Luftkanäle gerät. Vor den Spachtelarbeiten ist dafür zu sorgen, dass sämtliche Schnittkanten der Gipsplatten entstaubt werden und mit einem nassen Pinsel vorgenässt werden. Andernfalls kann keine saubere Haftung zwischen Wandbeplankung und Fugenspachtel garantiert werden. Die angefeuchtete Schnittkante verhindert, dass das Wasser des Fugenspachtels beim Abbindeprozess zu schnell durch die trockene Platte entzogen wird und somit keine ausreichende Haftung entsteht. Werden die Kanten nicht angefeuchtet, kommt es zum Aufbrennen der Spachtelmasse und zum Abriss in der Fuge. Im Bereich von Mischfugen muss grundsätzlich mit Glasfaserbewehrungsstreifen gearbeitet werden. Glasfaserbewehrungsstreifen sind in Abhängigkeit zum verwendeten Spachtelmaterial einzuarbeiten. Bei den Schleifarbeiten ist darauf zu achten, dass der Schleifstaub die Ecklager und Bänder der Fenster nicht unbrauchbar macht. Andernfalls sind diese vorab mit Tesakrepp o.Ä. abzukleben. Sämtliche Eckanschlüsse sind mit einem schlagfesten, riss- und verformungsfesten, flexiblen Kantenschutzprofil auszuführen. Hierzu wird das Profil in ein dünnes Spachtelbett fluchtgerecht eingearbeitet und anschließend mittels eines Kantenrollers angepresst. Die überschüssige Spachtelmasse wird direkt danach abgezogen In Bereichen mit Wandfliesen ist eine Grundverspachtelung Qualitätsstufe 1 (Q1 gemäß IGG- Merkblatt 2 und DIN 18181) auszuführen. Diese umfasst das Füllen der Stoßfugen sowie das Überziehen der sichtbaren Teile der Befestigungselemente. Die überstehende Spachtelmasse ist abzustoßen. Werkzeugbedingte Grate sind zulässig. Bei der Montage von Metallständerwänden sowie Vorsatzschalen ist darauf zu achten, dass sämtliche Anschlussprofile mit einer Anschlussdichtung aus Filz versehen werden. Sämtliche Metallständer sind so einzuplanen, dass diese mit einer Luft zwischen 10 und 20mm ausgeführt werden. Die Einteilung des Rasters der Ständer erfolgt unter Berücksichtigung von Türöffnungen und gemäß der Plattenaufteilung eigenständig durch den AN (Ständerabstand: i.d.R. 625mm). Die Beplankung der Metallständerprofile ist so zu wählen, dass es zu keinen Kreuzfugen kommt. Horizontalfugen sind immer mit einem Mindestversatz von 400mm auszuführen. Die Horizontalfugen der einzelnen Beplankungsebenen sind mit einem Versatz von mind. 250mm anzuordnen. Zwischen dem Aufbringen der ersten und der zweiten Beplankungslage sind die Fugen und Randanschlüsse einmal zu verspachteln. Hierbei kann auf einen Bewehrungsstreifen sowie auf das Verspchteln der Befestigungsmittel verzichtet werden. Vor Montage der zweiten Beplankungsebene muss der Fugenspachtel der unteren Lage abgebunden, aber nicht ausgetrocknet sein. Die Hohlraumdämmung ist gegen Abrutschen zu sichern. Bei der Verschraubung ist darauf zu achten, dass die Schraubenköpfe den Karton nicht durchdringen. Die Schraubenlänge ist so zu wählen, dass die Schnellbauschraube das Metallprofil mind. 10mm durchbohrt. Die Schraubabstände bei der ersten Beplankung liegen bei ca. 750mm und bei der zweiten Beplankungsebene bei ca. 250mm. Die Rand- und Schraubabstände des Herstellers sind einzuhalten. Einer Verschraubung der Wandbeplankung durch die an der Decke und Boden verwendeten UW-Profile ist zu vermeiden. Gemäß des Baustellenablaufs ist es einzuplanen, dass sämtliche Metallständer- sowie Vorsatzwände zeitversetzt beplankt werden können. Hierzu muss durch die Technikgewerke die Unterputzinstallation erfolgen. Im Bereich von Türöffnungen sind Verstärkungsprofile gemäß den Herstellervorschriften zu verarbeiten. Diese sind entsprechend der zu erwartenden Durchbiegungen der Decke kürzer zu schneiden. Die verbauten UA-Profile sind mittels Türpfosten-Steckwinkel-Sätzen kraftschlüssig auf den tragfähigen Rohboden sowie der Decke zu befestigen. Der Türsturz wird waagerecht mittels einem Türsturzprofil ausgebildet. Die GK-Beplankung ist im Türöffnungsbereich mit mindestens 150mm Versatz zur Öffnung einzuplanen. Bei Doppelständerwänden ist der Zwischenraum der Unterkonstruktion mit der Installationsfirma abzustimmen. Die CW-Ständerprofile sind parallel anzuordnen. Um die Stabilität der Wand zu erhöhen, sind Plattenstreifen mit einer Höhe von mind 200mm an den Drittelpunkten der Wandhöhe anzuordnen und mit den Metallständerprofilen zu verbinden. Die Hohlraumdämmung ist gegen Abrutschen zu sichern. Sämtliche Materialien sind mit den zugelassenen Werkzeugen zu bearbeiten. Das Schneiden der Metallständerprofile mit einem Trennschleifer (Flex) ist nicht zulässig. Hierbei wird der Korrosionsschutz durch die entstehenden Temperaturen zerstört. Diese Arbeiten sind mit einer Blechschere, Schlagschere, Knabberer oder Metallkreissäge zu bearbeiten. Rigipsplatten sind mit einem Gips- oder Klingenmesser zu bearbeiten. Um saubere Schnittkanten zu erhalten, ist der Sichtseitenkarton einzuschneiden, der Gipskern durchbrechen und den Rückseitenkarton durchtrennen. Alternativ können die Zuschneidearbeiten auch mit einem feinzahnigen Fuchsschwanz ausgeführt werden. Anschließend sind die Schnittkanten auf der Sichtkartonseite mit einem Kantenhobel mit ca. 45° anzufasen. Hiermit wird eine gleichmäßige Spachtelfuge mit hoher Zugsteifigkeit erziehlt und es kann auf die Bewehrungsstreifen verzichtet werden. Ausschnitte für Elektrodosen o.Ä. können mit einem Hohlwanddosenfräser, Stichling oder einer Stichsäge ausgeschnitten werden. Zur Befestigung von Sanitärobjekten oder ähnlichem ist zur Lastaufnahme der Einsatz von Traversen zu verwenden. Beim Einsatz von Mehrschichtplatten oder ähnliches ist zwingend darauf zu achten, dass die Umbörtelung der CW-Ständer durch einen Sägeschnitt eingelassen wird. Das Umbiegen der Umbörtelung ist nicht zulässig, da es hier zu einer Einschränkung der Stabilität des CW-Profils kommt. Bei der Elektro-Unterputzinstallation ist darauf zu achten, dass keine Einschnitte in die Profilflansche erfolgen. Die Installation hat in die vorgerichteten H-Stanzungen zu erfolgen. Bei der Montage der Fensterbänke ist darauf zu achten, dass die luftdichte Verfugung vor dem Fensterbankanschluss erfolgt ist. Die Fensterbank ist vor der Befestigung mit Montageschaum mit einer Wasserwaage auszurichten. Um ein verziehen der Fensterbank durch den Montageschaum zu vermeiden, ist diese nach dem Ausrichten zu beschweren oder zu verspannen. Diese ist bis zur vollständigen Aushärtung des Montageschaums vorzuhalten. Eine vollständige Verfüllung der Fensterbank und der Brüstung wird empfohlen. Ein vollflächiges ausschäumen ist nicht notwendig.
Zur Erfüllung der Arbeiten hat der NU sämtliches
Die Vergütung ergibt sich aus dem Leistungs-LV in Kombination mit dem abschließenden, gemeinsamen Aufmaß. Grundlage der Abrechnung sind die DIN 18340 sowie die nachfolgend beschriebenen Leistungspositionen. Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur in Abstimmung mit der Bauleitung ausgeführt werden. Diese müssen vor Ihrer Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und Umfang mit dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und freigegeben werden. Die Stundennachweise sind spätestens eine Woche nach der Ausführung unterschreiben zu lassen und zu übermitteln. Soweit möglich erfolgt die Abrechnung generell auf Basis der vereinbarten Einheitspreiseund nicht auf Stundenbasis. Mündliche Änderungswünsche durch den Bauherrn, wodurch Mehrkosten entstehen, müssen zwingend mit der Bauleitung abgestimmt werden, andernfalls behält sich die Firma Haas vor, diese Mehrkosten nicht zu vergüten. Während der Bauphase können durch den AN regelmäßige Abschlagszahlungen gestellt werden. Die vom AN erstellte Schlussrechnung ist spätestens 3 Wochen nach Fertigstellung der Arbeiten zu erstellen. Die Schlussrechnung beinhaltet das gemeinsam erstellte Aufmaß. Bei der Ausführung der Spachtelarbeiten handelt es sich um Standardverspachtelungen für nachfolgende matte, nicht strukturierte Anstriche. In der Anforderung entspricht diese Spachtelung der Qualitätsstufe Q 2 gemäß Merkblatt Nr. 2 der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie e.V. Falls eine höhere Anforderung an die Oberflächengüte gestellt wird, wird dies als eigenständige Position aufgelistet. Während der Spachtel- bzw. Schleifarbeiten hat der AN dafür zu sorgen, dass die sichtbare BSH Decken, sichtbaren Holzbauteile sowie Oberflächenfertige Bodenplatten bzw. Estrichflächen nicht verschmutzt werden. Diese Flächen sind ggf. abzukleben oder abzudecken. Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen. Das Verarbeitungsmaterial, wie z.B. Schrauben, Spachtelmasse, Trennstreifen, Papierfaschen, Bewehrungsbinden, Kantenschutzprofile sowie dauerelastisches Verfugungsmaterial etc. ist, falls im Positionstext nicht anders beschrieben, durch den Auftragnehmer zu liefern. Der AG stellt dem AN sämtliche Metallständerprofile, Gipskartonplatten, Dämmung, Deckenmaterialien sowie Fensterbänke, falls im Positionstext nicht anders beschrieben, zur Verfügung. Der AN hat dafür zu sorgen, dass die Materialien ordnungsgemäß gelagert werden. Sämtliche Ergänzungsarbeiten von Montagedeckeln sowie der Verklebung der dampfdichten Ebene und geschossübergreifenden Materialtransport werden auf Stundennachweis vergütet. Hier ist vor Ausführungsbeginn der Aufwand mit dem zuständigen Bauleiter abzustimmen und mit den ausgehändigten Regieberichten zu dokumentieren. Sämtliche Arbeitsgeräte zur Durchführung der Leistung sind vom AN zu stellen und werden nicht gesondert vergütet. Die Decken- und Wandflächen sowie -höhen als auch alle weiteren abrechnungsrelevanten Positionen ergeben sich aus der beigefügten Werkplanung. Die Abrechnung der Wandflächen erfolgt ab Oberkante Estrich bis Unterkante Deckenfläche. Mehraufwendungen durch Überhöhen und erforderliche Arbeitsgerüste werden als gesonderte Zuschlagsposition beschrieben. Die Vergütung für das Liefern, Aufbauen und Vorhalten der Fahrgestüste zur Decken- und Wandmontage beruht auf einer Pauschalsumme. Diese wird zwischen dem AN und der Projektleitung im Zuge der ersten gemeinsamen Baustellenbegehung vereinbart. Die Vergütung der Anfahrtspauschalen bei Auswärtsbaustellen erfolgt nach den jeweils geleisteten Montagezeiten und der Entfernung des AN zur jeweiligen Baustelle. Maßgebend ist hier die zurückzulegende Strecke und nicht die Luftlinie. Die Pauschalen beziehen sich auf einen Montagetrupp, der aus zwei Monteuren besteht.
Die Vergütung ergibt sich aus dem Leistungs-LV in
01 Trockenbau
01
Trockenbau
01.__. 1 Spachtelarbeiten Wände (Standardverspachtelung) Spachteln von Gipskarton-Wandflächen für anschließende Malerarbeiten. Ausführung in Qualitätsstufe 2 (Q2 gemäß IGG- Merkblatt 2) als stufenlosen Übergang im Bereich der Fugen, Befestigungsmittel, Innen- und Außenecken sowie der Anschlüsse. Im Preis müssen sämtliche Arbeitsgänge, wie die Grundverspachtelung (Q1); die Nachspachtelung (Finish) bis zum Erreichen des stufenlosen Übergangs der Plattenoberflächen incl. der Schleifarbeiten für nachfolgende Malerarbeiten enthalten sein. Spachtelmaterial erfolgt durch den AN: Rigips VARIO Fugenspachtel Typ 4B / Rigips Super Typ 3B / Rigips ProMix plus Typ 3A / Rigips ProMix Finish Typ 2A gemäß DIN EN 13963, oder gleichwertig
01.__. 1
Spachtelarbeiten Wände (Standardverspachtelung)
630,00
m2
01.__. 2 Zulage Spachtel Fenster- und Türlaibung (Standardverspachtelung) Spachteln von Gipskarton-Laibungen für anschließende Malerarbeiten. Ausführung in Qualitätsstufe 2 (Q2) Laibungsbreite: bis 15cm
01.__. 2
Zulage Spachtel Fenster- und Türlaibung (Standardverspachtelung)
W
110,00
m
01.__. 3 Eckanschlüsse AquaBead Flex PRO Eckanschlüsse mittels eines schlagfesten, riss- und verformungsfesten, flexiblen Kantenschutzprofil bestehend aus einem perforierten papierummantelten Kunststoffkern auszuführen. Die GK-Anschlussbeplankung ist mit einem Abstand von ca. 5mm zu montieren. Im Preis muss das zuschneiden, besprühen, das fluchtgerechte Ausrichten und das fachgerechte Anpressen enthalten sein. Auszuführen im Bereich der Innenwandinnen. Ausführung gemäß den Verarbeitungsrichtlinien der Firma Rigips. Material erfolgt durch AN. Fabr. Rigips AquaBead Flex PRO
01.__. 3
Eckanschlüsse AquaBead Flex PRO
250,00
m
01.__. 4 Kantenschutzprofil Liefern und flächenebenes Einarbeiten von Alu-Eckschutzprofil, der Eckschutzwinkel ist Spachtelbett einzuarbeiten und flächeneben einzuspachteln. Im Preis muss das Aufbringen eines dünnen Spachtelbettes, das fluchtgerechte Ausrichten, das fachgerechte Anpressen sowie das Ausziehen der überschüssigen Spachtelmasse sein. Auszuführen im Bereich der Innenwandaußenecken sowie der Fenster- und Türlaibungen. Material erfolgt durch AN.
01.__. 4
Kantenschutzprofil
140,00
m
01.__. 5 Schließen Montagedeckel + Dampfhemmende Ebene Fachgerechtes auf Breite schneiden und anschließendes montieren von bereitgestellten Gipskartonplatten bei den Wandanschlüssen (Montageöffnungen) bis 4,50 m Höhe. Im Preis muss bei den Außenwänden das Verkleben der dampfhemmenden Ebene enthalten sein. Ausführung erfolgt auf Stundennachweis.
01.__. 5
Schließen Montagedeckel + Dampfhemmende Ebene
10,00
h
01.__. 6 Ergänzungsarbeiten Sockel Gipskarton im Sockel flächenbündig mittels Ansatzbiner anbringen. Im Preis muss das Liefern und Einbringen eines doppelten Göppingerprofils zwischen dem werkseits erbrachten Gipskarton und dem zu ergänzenden Sockelgips als Haarfuge enthalten sein um die Bauwerksfuge zu übernehmen. Im Anschlussbereich an die oberflächenfertige Bodenplatte muss ein Kunststoffprofil geliefert und eingebracht werden. Höhe bis 50 cm
01.__. 6
Ergänzungsarbeiten Sockel
40,00
m
01.__. 7 Abschlussprofil (Göppinger) Liefern und flächenebenes Einarbeiten zur Herstellung von einseitig eingespachtelten Anschlüssen sowie als gleitenden Anschluss in fertiger Leistung. Einarbeiten eines "Göppinger Profil" auf Plattenkante aufgesetzt. Im Preis muss das Aufbringen eines dünnen Spachtelbettes, das fluchtgerechte Ausrichten, das fachgerechte Anpressen sowie das Ausziehen der überschüssigen Spachtelmasse sein. Material: Aluminium Schenkellänge 13x25mm einseitig gelocht Auszuführen im Bereich der Toröffnungen. Material erfolgt durch AN.
01.__. 7
Abschlussprofil (Göppinger)
30,00
m
01.__. 8 Gleitende Anschlüsse Trennfix Anschlüsse an BSH Deckenelemente sind konstruktiv mittels eines Rigips TrennFix zu trennen. Die GK Anschlussbeplankung ist mit einem Abstand von ca. 5mm zu montieren. Ausführung gemäß IGG- Merkblatt 3 Fugen und Anschlüsse bei Gipsplatten- und Gipsfaserplattenkonstruktionen sowie den Verarbeitungsrichtlinien der Firma Rigips. Material erfolgt durch AN.
01.__. 8
Gleitende Anschlüsse Trennfix
100,00
m
01.__. 9 Fensterbänke montieren bis 1,20m Lieferung und Fachgerechte Montage von Fensterbänke Fabr. Werzalit Compact quarz oder gleichtwertig. Im Preis muss das Anpassen in der Tiefe sowie der Ausschnitt der GKB Laibungen enthalten sein. Das Abfugen wird als gesonderte Position aufgeführt. Die Fensterbänke sind zu unterfüttern und mittels eines Montageschaums punktuell an die Laibung zu kleben. Montage der Fensterbänke bis 1,20m
01.__. 9
Fensterbänke montieren bis 1,20m
17,00
St
01.__. 10 Fensterbänke montieren bis 2,50m Lieferung und Fachgerechte Montage von Fensterbänke Fabr. Werzalit Compact quarz oder gleichtwertig. Im Preis muss das Anpassen in der Tiefe sowie der Ausschnitt der GKB Laibungen enthalten sein. Das Abfugen wird als gesonderte Position aufgeführt. Die Fensterbänke sind zu unterfüttern und mittels eines Montageschaums punktuell an die Laibung zu kleben. Montage der Fensterbänke bis 2,50m
01.__. 10
Fensterbänke montieren bis 2,50m
1,00
St
01.__. 11 Abkleben Fensterbänke Schutzabdeckung der vor beschriebenen Fensterbänke zum Schutz während der Bauzeit, Ränder überlappt und staubdicht verschlossen durch Abkleben. Abdeckung: Malervlies
01.__. 11
Abkleben Fensterbänke
18,00
St
01.__. 12 Verkleidung Stahl- + Holzunterzug F-30 3-Seitig Montage einer Stahlträger-Bekleidung incl. Unterkonstruktion, mit dreiseitiger Brandbeanspruchung nach DIN 4102, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen bestehend aus Stahlblechprofile CD mit Stützenclips befestigt und Anschlussprofile UD, Verkleidung mit Gipsplatten Typ GKF 12,5mm Wahlweise kann auch eine Ausführung mittels Glasroc F ausgeführt werden. - Einbauhöhe: bis 4,50 m, - Unterzug: HEB 300 (Spachtelflächenabwicklung bis 1,60m) - Feuerwiderstandsklasse: F30-A, System: Rigips BS23RF-D- / Ausführung gemäß Verwendbarkeitsnachweis/Herstellervorschrift, Verspachtelung: Im Preis muss die fertige Verspachtelung für anschließende Malerarbeiten der GKF Flächen in fertiger Leistung enthalten sein, incl. dem Einbringen der Eckschutzprofile. Ausführung in Qualitätsstufe 2 (Q2 gemäß IGG- Merkblatt 2), wie in Pos. 01.1 beschrieben. Sämtliche Anschlüsse an anschließende GK-Bauteile sind mit einem Abstand von 5mm anzuordnen.
01.__. 12
Verkleidung Stahl- + Holzunterzug F-30 3-Seitig
5,00
m
01.__. 13 Zwischensparrendämmung Nagelplattenbinder, Vliesdampfbremse und UK Lattung Fachgerechtes Einbringen einer Wärmedämmung zwischen NPB, aus Mineralwolle. Dicht gestoßen, abrutschsicher, stoßversetzt und wärmebrückenfrei verlegt. Dämmstoff: MW Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK) Brandverhalten: Klasse A1 Holzbalken-/Sparren-Abstand: bis 1200 mm Dämmschichtdicke: 2 x bis 120 mm Im Preis muss das vollflächige Verlegen einer diffusionshemmenden Vliesdampfbremse mit sd= 40m enthalten sein. Die Stöße müssen ausreichend überlappt ausgeführt werden und mittels eines geeignetem Klebeband luftdicht verklebt werden. Die flächige Vliesdampfbremse ist mit der Vliesdampfbremse der Außenwänden zu verkleben. Sämtliche Durchdringungen sind fachgerecht mittels Manschetten (Fabr. Eisedicht o.Ä.) an die Dampfbremse anzuschließen. Liefern, montieren und Ausrichten einer doppelten Lattung im Abstand bis 830mm für das anbringen nachfolgender Brandschutzbeplankung.
01.__. 13
Zwischensparrendämmung Nagelplattenbinder, Vliesdampfbremse und UK Lattung
230,00
m2
01.__. 14 Montage 2-lagigen Brandschutzdecke auf vorhandene Nagelplattenbinder incl. Q2 Spachtelung Montage einer 2-lagigen GKF Beplankung auf vor beschriebene Unterkonstruktion incl. Brandschutzverspachtelung der ersten Lage auf vor beschriebene doppelte Unterkonstruktion mit 2 x 12,5 mm Gipsplatten Typ GKF DIN 18180, Die Anschlüsse sind stumpf auszuführen. - Einbauhöhe: bis 4,00 m, - Feuerwiderstandsklasse: F30-B von unten, Spachteln von Gipskarton-Deckenfläche für anschließende Malerarbeiten. Ausführung in Qualitätsstufe 2 (Q2 gemäß IGG- Merkblatt 2) als stufenlosen Übergang im Bereich der Fugen, Befestigungsmittel sowie der Anschlüsse. Im Preis müssen sämtliche Arbeitsgänge, wie die Grundverspachtelung (Q1); die Nachspachtelung (Finish) bis zum Erreichen des stufenlosen Übergangs der Plattenoberflächen incl. der Schleifarbeiten für nachfolgende Malerarbeiten enthalten sein. Spachtelmaterial erfolgt durch den AN: Rigips VARIO Fugenspachtel Typ 4B / Rigips Super Typ 3B / Rigips ProMix plus Typ 3A / igips ProMix Finish Typ 2A gemäß DIN EN 13963, oder gleichwertig
01.__. 14
Montage 2-lagigen Brandschutzdecke auf vorhandene Nagelplattenbinder incl. Q2 Spachtelung
230,00
m2
01.__. 15 Montage Einschubtreppe Montage einer bauseits gelieferten F-30 Dachaufstiegsluke gemäß Herstellerangaben. Fabrikat Wellhöfer Typ Liliput. Im Preis muss der Anschluss an die dampfdichte Ebene enthalten sein. Lukengröße bis 1,50 x 75cm
01.__. 15
Montage Einschubtreppe
1,00
St
01.__. 16 Metallständerwände W12 als Trennwand Ausführung einer nichttragenden inneren Trennwand nach DIN 4103-1, mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen gemäß DIN EN 14195 und DIN 18182-1, bestehend aus Metallständern CW 75, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 75, beidseitig mit 2 x 12,5 mm Gipsplatten GKB beplankt Sämtliche Anschlüsse an anschließende GK-Bauteile sind mit einem Abstand von 5mm anzuordnen - Wanddicke: 125 mm, - Wandhöhe: bis 4500 mm, - Befestigungsuntergrund: EG Betonbodenplatte OG Leimholzdeckenelement seitlich an Holz-Tafelwände - Feuerwidersandsklasse: F30-A - Bewertetes Schalldämm-Maß: Rw 55 dB, - Im Preis muss das Verspachteln der Fugen und Randanschlüsse zwischen der ersten und der zweiten Beplankungslage enthalten sein. System: Rigips MW12RB / Ausführung gemäß Verwendbarkeitsnachweis/Herstellervorschrift, Unterkonstruktion: mit RigiProfil MultiTec UW / CW 75-06, Ständerabstand ca. 625 mm, mit Rigips Anschlussdichtung aus Filz, einseitig selbstklebend, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Dämmschicht: mit 60 mm, Isover Akustic TP1 Baustoffklasse A, lückenlos und abrutschsicher verlegen Beplankung: Beidseitig, 2 x 12,5 mm Rigips Bauplatten mit Rigips Schnellbauschrauben befestigen Verspachtelung: - Die Spachtelung wird als gesonderte Position aufgeführt. Im Preis muss eine versetzte Montage der GK Beplankung berücksichtigt sein. Vorab wird die Wand einseitig doppellagig beplankt. Das Einbringen der Dämmung sowie die Beplankung der Gegenseite erfolgt zeitversetzt nach der Unterputz-Installation.
01.__. 16
Metallständerwände W12 als Trennwand
60,00
m2
01.__. 17 Sanitärvorsatzschalen raumhoch Ausführung einer raumhohen Sanitärvorsatzschale nach DIN 4103-1, mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen gemäß DIN EN 14195 und DIN 18182-1, bestehend aus Metallständern CW 50, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 50, einseitig mit 2 x 12,5 mm Gipsplatten GKB Beplankt (im Bereich der Dusche Ausführung mittels imprägnierten Gipskarton) Sämtliche Anschlüsse an anschließende GK-Bauteile sind mit einem Abstand von 5mm anzuordnen - Im Preis muss das Verspachteln der Fugen und der Randanschlüsse zwischen der ersten und der zweiten Beplankungslage enthalten sein. Wanddicke: bis 220 mm gemäß Rücksprache mit örtlichen Installationsfirmen Wandhöhe: bis 3150 mm Ausschnitte für Installationssysteme wird als gesonderte Position aufgeführt. - Befestigungsuntergrund: EG Betonbodenplatte OG Leimholzdeckenelement seitlich an Holz-Tafelwände Unterkonstruktion: aus verzinkten Stahlblechprofilen mit RigiProfil MultiTec UW / CW 50-06, mit Rigips Anschlussdichtung aus Filz, einseitig selbstklebend, Ständerabstand ca. 625 mm zur Aufnahme der Konsollasten. Im Bereich der Geberitständer müssen jeweils links und rechts Aussteifungsprofile ausgeführt und mittels Anschlusswinkel an Boden und Decke verankert werden Um die Stabilität der Wand zu erhöhen, sind Plattenstreifen mit einer Höhe von mind 300mm an den Drittelpunkten der Wandhöhe anzuordnen und mit den Metallständerprofilen zu verbinden. Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Dämmschicht: mit 60 mm, Isover Akustic TP1 Baustoffklasse A, lückenlos und abrutschsicher verlegen, Beplankung: 2 x 12,5 mm Rigips Bauplatten mit Rigips (im Bereich der Dusche Ausführung mittels imprägnierten Gipskarton) Schnellbauschrauben befestigen, Verspachtelung: - Die Spachtelung wird als gesonderte Position aufgeführt. Im Preis muss eine versetzte Montage der GK Beplankung berücksichtigt sein. Das Einbringen der Dämmung sowie die Beplankung erfolgt nach der Unterputz-Installation.
01.__. 17
Sanitärvorsatzschalen raumhoch
20,00
m2
01.__. 18 Zulage für Ausschnitte Installationssysteme Zulage für Ausschnitte wie Abwasser, Frischwasser, Spühlkasten, Verankerungskonsolen o.Ä. Abrechnung erfolgt pauschal pro Installationselement.
01.__. 18
Zulage für Ausschnitte Installationssysteme
W
5,00
St
01.__. 19 Wanddurchbrüche für HLS Durchführungen Herstellen von Eckige Ausschnitte bis 200 mm Seitenlänge, als besondere Leistung zu vorbeschriebenen Rigips Wand-System herstellen in fertiger Leistung. Im Preis müssen die Ausschnitte, sowie das verlegen der UW Profile enthalten sein.
01.__. 19
Wanddurchbrüche für HLS Durchführungen
1,00
St
01.__. 20 Laibungsausbildung Alu-Bau Liefern und passgenaues Zuschneiden der Laibungsplatten und anschließendes fachgerechtes montieren. Die Spachtelung sowie Eckschutzprofile werden nach gesonderter Position vergütet. Material: 18mm GK Laibungstiefe: bis 15,0 cm
01.__. 20
Laibungsausbildung Alu-Bau
10,00
m
10 Stundenlohnarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Projektleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor ihrer Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und Auftragssumme mit dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und freigegeben werden. Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine Woche nach der Ausführung vom unserem Projektleiter unterschreiben zu lassen. Eine Verechnung erfolgt nur bei Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit möglich erfolgt die Abrechnung generell auf Basis der vereinbarten Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit
10.__. 2 Stundenlohn Vorarbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Vorarbeiter
10.__. 2
Stundenlohn Vorarbeiter
5,00
h
10.__. 3 Stundenlohn Hilfsarbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Hilfsarbeiter
10.__. 3
Stundenlohn Hilfsarbeiter
10,00
h
10.__. 4 Stundenlohn Auszubildender Stundenlohn für einen Auszubildenden
10.__. 4
Stundenlohn Auszubildender
5,00
h

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