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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Für das Gebäude wird eine QNG-Plus Zertifizierung nach
dem Bewertungssystem BiRN für
ressourceneffizientes und nachhaltiges Bauen
angestrebt. Dafür ist es notwendig, dass alle
eingesetzten
Baumaterialien dem QNG-Anforderungskatalog
Anhangdokument 313 entsprechen.
Aus diesem Grund ist vor Baubeginn bzw. vor Beginn der
Arbeiten eine Qualitätssicherungsvereinbarung und
nach Durchführung des jeweiligen Gewerks eine
Leistungserklärung zu unterschreiben, in welchen die
Einhaltung der QNG-Qualitätsanforderungen an die
Schadstoffvermeidung bestätigt wird. Diese sind dann
umgehend an die Firma Haas weiterzuleiten.
Für alle oberflächennahen, der Innenluft anliegenden
Bauprodukte (Belagoberflächen, Kleb- und Dichtstoffe,
Farben.) sind zusätzlich Datenblätter, z.B. technische
Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter,
Nachhaltigkeitsdatenblätter o.ä. vor Einbau/Bestellung
an die Firma Haas zu übermitteln.
Das entsprechende Anhangdokument 313 erhalten sich im
Anhang mit den Planunterlagen.
Für das Gebäude wird eine QNG-Plus Zertifizierung nach
1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH,
Industriestraße 8, 84326, Falkenberg (nachfolgend AG
genannt)
2. Vertragsgrundlage
Maßgebend für die Vergabe sowie für Art und Umfang der
auszuführenden Leistungen und Lieferungen
sowie für die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags
sind in der angegebenen Reihenfolge:
2.1. das Auftragsschreiben des AG mit
Verhandlungsprotokoll, wenn ein Verhandlungsprotokoll
angefertigt
wurde
2.2. diese Allgemeinen Vergabe- und
Auftragsbedingungen (AVAB),
2.3. das Leistungsverzeichnis/ Angebot, und die diesem
zugrunde liegenden Zeichnungen, Muster,
Vorschriften und Vorbemerkungen
2.4. die beigefügten Vertragsbedingungen des Bauherrn
einschl. der Baugenehmigungsunterlagen,
2.5. die VOB/C; VOB Teil C in der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sonstige
einschlägige DIN-Vorschriften und
öffentlich-rechtliche Vorschriften, die
Unfallverhütungsvorschriften in der
jeweils neuesten Fassung, wobei auch evtl. Änderungen
während der Vertragsdurchführung zu beachten
sind.
2.6. Der AN versichert gegenüber dem AG, dass
ausländische Arbeitskräfte auf der
vertragsgegenständlichen Baustelle seinerseits nur
dann zum Einsatz kommen, wenn die dafür zu jedem
Zeitpunkt der Vertragsabwicklung auferlegten Gesetze
der Bundesrepublik Deutschland beachtet und
eingehalten werden. Bei Verstoß des AN gegen die vor
oder während der Auftragsdurchführung gültigen oder
geänderten Gesetze stellt der AN den AG von sämtlichen
Ansprüchen Dritter frei.
3. Vergabe
3.1. Die Abgabe des Angebotes des AN erfolgt für den
AG kostenlos und unverbindlich.
3.2. Ist keine Bindefrist vereinbart, gilt eine
Angebotsbindung von 30 Kalendertagen ab Zugang des
Angebots beim Auftraggeber. 3.3. Das Angebot hat alle
verlangten Preise und Erklärungen zu enthalten,
ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift, Ort und
Datum sowie Firmenstempel zu versehen.
3.4. Nebenangebote für technische Verbesserungen oder
preisgünstigere Ausführungen sind erwünscht
und mit dem Hauptangebot gesondert gekennzeichnet
einzureichen.
3.5. Diese für den AG kostenlose und unverbindliche
Leistung ist hinsichtlich Ausführung und
Beschaffenheit exakt zu beschreiben, vor allen Dingen
dann, wenn die vorgeschlagene Ausführung weder in
den DIN-Vorschriften und/oder den
Verdingungsunterlagen eine Regelung erfährt.
Zeitverkürzungen oder
Zeitverzögerungen durch Nebenangebote sind
hinsichtlich ihrer Dauer anzugeben, auch bereits
ausgeführte
Beispiele mit entsprechenden Referenzen.
3.6. Über die örtlichen Verhältnisse der dem Angebot
zugrundeliegenden Baustelle, Zu- und Abfahrtswege,
vorhandene Gas-, Wasser-, Elektro-, Fernsprech- und
Kanalleitungen, Möglichkeiten der Abfallbeseitigung
und Lagerungsplätze für Materialien hat sich der AN
vor Angebotsabgabe ausreichend zu informieren.
3.7. Der AG ist nicht verpflichtet, das
Ausschreibungsergebnis mit den dazugehörigen
Unterlagen dem AN
zu offenbaren. Der AG ist berechtigt, unter den
Anbietern nach seiner Wahl zu vergeben.
4. Vertragspreis
4.1. Die dem Auftrag zugrundeliegenden Preise sind
Festpreise.
4.2. Alle Preise einschließlich derer für
Stundenlohnarbeiten verstehen sich einschließlich
aller Gehalts-
und Lohnnebenkosten.
5. Pauschalpreisvereinbarung
5.1. Wird der Auftrag zu einem Pauschalpreis erteilt,
so erfolgt die Berechnung ohne Aufmaß der
tatsächlich ausgeführten Massen.
5.2. Der AN verpflichtet sich, vor Auftragsannahme die
Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis,
Baubeschreibung, Pläne etc.) auf ihre Vollständigkeit
zu prüfen und diese für seinen Pauschalpreis als
verbindlich anzuerkennen.
5.3. Kalkulationsirrtümer berechtigen nicht zu einer
Änderung des Pauschalpreises.
6. Umfang der Leistungen
6.1. Es gilt die VOB /B § 4
6.2. Abgegolten durch die vereinbarten Preise sind
Unterhalt und Schutz der begonnenen oder
ausgeführten Leistungen vor Beschädigungen, Diebstahl,
Witterungseinflüssen, insbesondere
Winterschäden und Grundwasser bis zum Zeitpunkt der
Abnahme, die sach- und fachgerechte Herstellung
von Bauteilen und Einbauteilen, die dem zeitlichen
Ablauf der Baustelle notwendige Stellung von
Beschäftigten, Geräten und Gerüsten, soweit diese für
die eigenen Arbeiten notwendig sind, auch über 2 m
hinaus, und die Vorhaltung von Mannschafts- und
Materialunterkünften für die eigenen Mitarbeiter.
6.3. Für die Zuleitung bauseits vorhandener
Entnahmestellen zu den einzelnen Arbeitsstätten hat
der AN
auf seine Kosten zu sorgen. Verbrauchsmengen und
Zwischenzählergebühren gehen zu Lasten des AN.
6.4. Über Stromanschluss, Wasseranschluss, Telefon,
Sanitäranlagen, Krangebühren oder die Benutzung
sonstiger Einrichtungen wird mit dem AN ein
gesonderter Vertrag abgeschlossen, der seitens des AN
mit Ort,
Datum, Firmenstempel und rechtsverbindlicher
Unterschrift zu versehen ist, bzw. gilt eine evtl.
vereinbarte
Regelung gemäß Verhandlungsprotokoll. Bei der Nutzung
von Bauwasser und Strom hat ein
verantwortungsvoller Umgang zu erfolgen.
6.5. Inhalt dieses Vertrages sind die Leistungen und
die vereinbarten Preise für die Mitbenutzung von
Einrichtungen des AG während der gesamten Bauzeit bis
zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Bauherrn,
bzw. Fertigstellung der Arbeiten des AN auf der
vertragsgegenständlichen Baustelle.
6.6. Das Bauschild richtet sich nach Inhalt, Form und
Ausmaßen nach den Vorgaben des Bauherrn.
6.7. Vor Anbringung eines eigenen Bauschildes hat der
AN die Genehmigung des AG einzuholen.
6.8. In dem gesamten Gebäude gilt ein absolutes Rauch-
und Alkoholverbot
6.9. Bei der Entsorgung in die jeweiligen Container
ist auf eine fachgerechte und korrekte Trennung der
Abfallstoffe zu achten
6.10. Entstandene Schäden sind der Bau- und
Projektleitung unverzüglich zu melden
6.11. Der AN hat bis zur Abnahme seine Leistung vor
Beschädigung zu schützen
7. Mehr- oder Minderleistungen
7.1. Mehr- oder Minderkosten durch Änderung des
Bauentwurfs, Planungsänderungen oder angeordnete
7.2. Ausführungsänderungen des Bauherrn sind
unverzüglich nach Bekanntwerden durch den AN dem AG
anzuzeigen.
7.3. Eine evtl. stattzufindende Vergütung auf der
Grundlage für die Preisermittlung der vertraglich
vereinbarten Leistung (Basis ist die Kalkulation des
AN) unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Mehr-
oder Minderkosten findet im Zuge einer Vereinbarung
statt.
8. Ausführungsunterlagen
8.1. Sämtliche zur Auftragsdurchführung notwendigen
Unterlagen werden dem AN vom AG in einfacher
Ausfertigung zur Verfügung gestellt.
8.2. Gewünschte Mehrfachausfertigungen werden dem AN
berechnet.
8.3. Notwendige Details oder Ergänzungen, die der AN
zu liefern hat, sind dem AG rechtzeitig zur Prüfung
und Freigabe vorzulegen.
8.4. Der AN hat die ihm für die Ausführung übergebenen
Unterlagen nach Erhalt in allen Details,
insbesondere hinsichtlich der Maße zu überprüfen und
diese, so weit wie möglich, mit der
vertragsgegenständlichen Baumaßnahme örtlich zu
vergleichen.
8.5. Fehler oder Unstimmigkeiten sind dem AG
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8.6. Unterlässt der AN eine unverzügliche Mitteilung,
so hat er für alle daraus entstehenden Schäden zu
haften.
8.7. Hat der AN Bedenken bezüglich der Eignung von
Materialien und Ausführungsanweisungen des AG,
so hat er diese dem AG unverzüglich schriftlich
anzuzeigen.
8.8. Der AN ist verpflichtet, dem AG auf dessen
schriftliches Verlangen für alle seine Leistungen in
die
gültigen einschlägigen DIN- Normen, behördlichen
Bestimmungen und technischen Richtlinien Einsicht zu
gewähren.
8.9. Bemusterungsvorschläge hat der AN dem AG auf
dessen Verlangen so frühzeitig vorzulegen, dass
eine beiderseitige Klärung rechtzeitig erfolgen kann,
ohne den Baufortschritt zu gefährden. Der hierdurch
entstehende Aufwand ist mit der vereinbarten Vergütung
abgegolten.
8.10. Vor Beginn der Arbeiten, insbesondere vor der
Materialbestellung hat der AN die Ausführung seiner
Lieferungen und Leistungen gemäß Plänen und
Leistungsverzeichnis mit der örtlichen Bauleitung des
AG
detailliert und rechtzeitig abzusprechen. Daraus
resultierende Versäumnisse gehen zu Lasten des AN.
8.11. Der AN ist verpflichtet, für die technischen
Gewerke seiner Leistungen Bestandspläne/ -unterlagen
anzufertigen und diese nach Fertigstellung der
Arbeiten dem AG in digitaler Form zu überlassen. Der
Aufwand ist mit den jeweiligen Vertragspreisen
abgegolten. Bei Verzögerungen oder Nichtvorlage ist
der AG
berechtigt, zu Lasten des AN mit der Erstellung der
Bestandspläne einen sachlich geeigneten Dritten nach
seiner Wahl auf Kosten des AN zu beauftragen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben
durch die Ersatzbeauftragung unberührt.
9. Bauzustand
9.1. Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten vom
Zustand der Baustelle und des Baues, sowie über
Versorgungsleitungen und sonstigen seinen
Arbeitsbereich betreffenden Umständen zu überzeugen und
festzustellen, ob er seine Leistungen mangelfrei
erbringen kann. Etwaige Einwände und Bedenken sind dem
AG schriftlich rechtzeitig vor Beginn der
Auftragsausführung anzuzeigen.
9.2. Sind die Vorleistungen anderer Unternehmer, auf
die der AN seine Leistungen aufbaut, mangelhaft, so
hat der AN dies rechtzeitig schriftlich zu rügen. Ein
Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur Haftung des
Auftragnehmers führen.
9.3. Der AN ist verpflichtet, sämtliche von ihm
stammenden Baureste und Verunreinigungen laufend
entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zu
beseitigen und die Baustelle während seiner Tätigkeit
und nach Beendigung seiner Arbeiten in sauberem
Zustand zu halten. Kommt der AN dieser Verpflichtung
nicht fristgerecht nach, so hat der AG das Recht, nach
zweimaliger vergeblicher schriftlicher Aufforderung mit
Terminsetzung die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des
AN vornehmen zu lassen und von den
Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung
einzubehalten.
10. Auftragsdurchführung
10.1. Dem AN obliegt im Rahmen seiner Tätigkeit die
Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Hierzu hat er alle erforderlichen Anordnungen und
Maßnahmen zu treffen sowie die erforderlichen
Einrichtungen zu schaffen, die notwendig sind,
Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Er hat
alle
gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen sowie
projektspezifischen Bestimmungen zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz, insbesondere die
Baustellenverordnungen sowie einen ggf. vorliegenden
SiGe-Plan zu
beachten. Der AN sorgt für die gesetzlich geforderte
sicherheitstechnische Betreuung seiner
Leistungserbringung durch eine Sicherheitsfachkraft
und weist diese dem AG unaufgefordert nach. Auf
Anforderung des AG übergibt der AN dem AG die
Gefährdungsanalyse und legt ihm die für Notfälle
geplanten Maßnahmen sowie die baustellenspezifischen
Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen dar.
Der AN hat die Projektleitung des AG unaufgefordert
unverzüglich über jegliche Arbeitsunfälle zu
informieren.
Ebenso steht der AN dafür ein, dass sämtliche seiner
Arbeitnehmer, die auf der vertragsgegenständlichen
Baustelle eingesetzt werden, die jeweils erforderliche
persönliche Schutzausrüstung, mindestens
entsprechend den Vorgaben der Baustellen- bzw.
Werksordnung, benutzen bzw. tragen. Für den Fall einer
von ihm zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen die in
dieser Ziffer übernommenen Pflichten, verpflichtet
sich der AN zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den AG
in Höhe von 200,00 _ pro betroffenen Mitarbeiter
bzw. pro Regelverstoß. Dem AN obliegt der Nachweis,
dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat.
Die Vertragsstrafe wird auf maximal 5 % der
Nettoabrechnungssumme begrenzt. Die Geltendmachung
eines
weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Von aus der
Nichtbeachtung in Ziffer 10.1 genannter Verpflichtungen
herrührenden Ansprüchen Dritter hat der AN den AG
freizustellen.
10.2. Die Arbeiten des AN sind im Rahmen der
festgelegten Bauzeiten - auch evtl. Zwischentermine -
termingerecht auszuführen.
Eine Behinderung anderer am vertragsgegenständlichen
Bauwerk beschäftigter Unternehmer ist nach
Möglichkeit zu vermeiden.
10.3. Der AN verpflichtet sich, seine vertraglich
vereinbarte sach- und fachgerechte Leistung so
durchzuführen, dass Verzögerungen, Behinderungen oder
Unterbrechungen nicht eintreten.
Er ist gehalten den Beginn und den Fortgang der ihm
übertragenen Arbeiten vorausschauend auf mögliche
Behinderungen zu prüfen und diesen Umstand dem AG
gegebenenfalls unverzüglich schriftlich, bei Gefahr in
Verzug zunächst mündlich oder fernmündlich, anzuzeigen.
10.4. Bei einer evtl. Stilllegung der Baustelle hat
der AN alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zur
Erhaltung
seiner oder der Leistung Dritter wahrzunehmen.
Derartige Vorfälle sind dem AG unverzüglich mit
detaillierter Begründung schriftlich mitzuteilen.
10.5. Der AN ist verpflichtet, Mängel an seiner
Leistung innerhalb einer vom AG gestellten angemessenen
Frist auf seine Kosten fach- und sachgerecht zu
beseitigen. Der AG ist verpflichtet, diese Aufforderung
schriftlich unter Begründung der Beanstandung(en) dem
AN mitzuteilen. Falls der AN einer einmaligen
Aufforderung termingerecht nicht nachkommt, ist der AG
befugt, eine andere Firma auf Kosten des AN mit
der Beseitigung der Mängel zu beauftragen und diese
Kosten dem AN gegen Kostennachweis von den
Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung bzw.
Rückhalt abzuziehen oder die Ausführungsbürgschaft
in Anspruch zu nehmen.
10.6. Der AN verpflichtet sich, einen verantwortlichen
und ständig anwesenden deutschsprachigen Vertreter
für die vertragsgemäße Ausführung seiner Leistung
einzusetzen. Soweit ausgefertigt, siehe auch
Verhandlungsprotokoll.
Im Falle der Nichtausfertigung eines
Verhandlungsprotokolls ist der Name des Vertreters und
dessen
Stellvertreters spätestens eine Kalenderwoche vor
Aufnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen dem
AG schriftlich mitzuteilen.
10.7. Die personelle Besetzung der
vertragsgegenständlichen Baustelle hat der AN mit dem
AG spätestens
1 Kalenderwoche vor Beginn der Arbeiten schriftlich
festzusetzen, sofern nicht ein Verhandlungsprotokoll
zwischen AN und AG ausgefertigt ist.
10.8. Für die vom AN ausgeführten Leistungen trägt der
AN die umfassende Verantwortung, insbesondere
für die exakte Einhaltung aller einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften. Die
Verkehrssicherungspflicht im
Rahmen aller Tätigkeiten des AN wird hiermit
ausdrücklich auf diesen übertragen.
10.9. Der AN ist für die Unterbringung seines
Personals, seiner Geräte, Baustoffe und Bauhilfsstoffe
selbst
verantwortlich. Dies gilt auch, wenn der AG die
Mitbenutzung von Lagerstätten und Räumlichkeiten
gestattet.
10.10. Der AN verpflichtet sich, alle seine Leistung
betreffenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen
fristgemäß einzuholen und dem AG im Original
vorzulegen.
11. Behinderungen
jeglicher Art des AN bei Ausführung seiner Arbeiten
auf der vertragsgegenständlichen Baustelle sind dem AG
unverzüglich mündlich und unmittelbar anschließend
schriftlich unter Angabe des Grundes, des Ortes mit
Datum und Uhrzeit zur Prüfung mitzuteilen.
12. Bauleistungsversicherung
12.1. Für das vertragsgegenständliche Bauobjekt wird
eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, in die
der AN einbezogen ist. Der AN hat hierfür eine
anteilige Prämie von 0,25% seiner Schlussrechnungssumme
an den AG zu bezahlen.
12.2. Der AG ist berechtigt, einen Vorschuss in Höhe
der voraussichtlichen Prämie vom AN zu fordern bzw.
bei den einzelnen Abschlagsrechnungen und der
Schlussrechnung einzubehalten.
13. Fristen und Haftung
13.1. Der AG hat verbindliche Zwischen- und Endtermine
mit dem Bauherrn vereinbart.
Die Termine des AN werden im Auftragsschreiben oder
einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, soweit
vorhanden gilt das Verhandlungsprotokoll.
Der AN erklärt hiermit ausdrücklich, über die
erforderlichen Geräte und Arbeitskräfte zu verfügen,
um die
vertraglich vereinbarten Leistungen termingerecht
erfüllen zu können.
Der AN hat sich alle zur Einhaltung der Zwischen- und
Endtermine erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu
verschaffen.
13.2. Überschreitet der AN den vereinbarten
Fertigstellungstermin schuldhaft, hat er für jeden
Kalendertag
der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe
von 0,2% der Auftragssumme, höchsten jedoch 5% der
Auftragssumme zu bezahlen, ohne dass es des Nachweises
eines Schadens durch den AG bedarf.
Unabhängig hiervon haftet der AN dem AG gegenüber bei
Nichteinhaltung vereinbarter Fristen (auch
Zwischenfristen) für alle weiteren Schäden, die dem AG
hieraus entstanden sind.
14. Aufmaß und Abrechnung
14.1. Sämtliche Abrechnungen sind in prüfbarer Form
mit den zur Abrechnung notwendigen Unterlagen mit
Angabe des betreffenden Bauvorhabens in mindestens
dreifacher Ausfertigung an den AG zu stellen.
14.2. Sofern keine Pauschalpreisvereinbarung getroffen
ist, erfolgt die Abrechnung nach gemeinsamem
Aufmaß unter Zugrundelegung der vertraglich
vereinbarten Einheitspreise und unter Berücksichtigung
evtl.
gewährter Nachlässe.
15. Zahlungen
15.1. Auf Antrag des AN werden Abschlagszahlungen in
Höhe von 90 % der jeweils nachgewiesenen
Leistung mittels Vorlage einer prüffähigen
Abschlagsrechnung angewiesen.
15.2. Der Schlussrechnung seitens des AN ist
spätestens innerhalb von 2 Wochen nach vertraglicher
Fertigstellung des vertragsgegenständlichen Objekts
dem AG unter Beifügung der gesamten
Abrechnungsunterlagen in dreifacher Form
einzureichen.Sämtliche erhaltene Abschlagszahlungen
unter
Berücksichtigung von evtl. Skontierungen oder
abgebeten sind aufzuführen.
15.3. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung.
16. Sicherheitsleitung
16.1. Der AG kann vom AN unmittelbar nach
Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft
eines in
Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes oder
Kreditversicherers in Höhe von 10 % der Auftragssumme
zuzüglich MwSt. fordern.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich in ihrem
Inhalt nach § 17 Nr. 4 VOB/B. Der AG ist berechtigt,
bei
Nichterbringung der Vertragserfüllungsbürgschaft den
Vertrag mit dem AN außerordentlich zu kündigen. Der
AN kann daraus seinerseits keinerlei Rechte auf
Schadensersatz herleiten.
16.2. Als Gewährleistungssicherheit behält der AG von
der Brutto - Schlussrechnungssumme 5 % ein. Der
AN kann diesen Einbehalt durch eine unbefristete
Gewährleistungsbürgschaft ablösen, deren Inhalt sich
nach§ 17 Nr. 4 VOB/B.
17. Abnahme
17.1. Es findet eine förmliche Abnahme statt.
17.2. Im schriftlichen Abnahmeprotokoll sind Mängel
und evtl. Vorbehalte festzuhalten und vom AG und AN
mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu bestätigen.
17.3. Der AN übernimmt insbesondere die Gewähr, dass
seine gesamten Leistungen zum Zeitpunkt der
Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften
haben, den anerkannten Regeln der Technik
entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die
den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen
oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch
aufheben und mindern.
17.4. Der AG ist berechtigt, die Abnahme gegenüber dem
AN zu verweigern, solange die Gesamtleistung
des AN wesentliche Mängel aufweist.
17.5. Hat der AN als Subunternehmer geleistet, so
erfolgt die Abnahme frühestens zum Zeitpunkt der
Gesamtabnahme des Bauwerks durch den Bauherrn, es sei
denn, dass eine solche Abnahme nicht binnen 4
Wochen nach Fertigstellung der Leistung des AN erfolgt
ist.
18. Gewährleistung
18.1. Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Abnahme
und dauert 5 Jahre. Bestehen zu diesem Zeitpunkt
allerdings noch die Gewährleistungsansprüche des
Bauherrn aus den Leistungen des AN
(Subunternehmers), so verlängert sich die
Gewährleistungsfrist bis zu diesem Zeitpunkt,
höchstens um 12
Monate.
18.2. Der AN ist verpflichtet, alle während der
Verjährungsfrist aufgetretenen Mängel, die auf seine
vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf
seine Kosten zu beseitigen. Kommt der AN in einer vom
AG gesetzten angemessenen Frist der Mängelbeseitigung
nicht nach, so kann der AG die Mängel selbst
oder durch einen Dritten auf Kosten des AN beseitigen
lassen.
18.3. Entsteht dem AG durch Mängel, die der AN zu
vertreten hat, ein Schaden, beispielsweise in Form
besonderen technischen oder kaufmännisch notwendigen
Aufwands im Zuge der Mängelbeseitigung durch
den AN, so ist der AG berechtigt, den AN insoweit auf
Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.
18.4. Der AN tritt auf Wunsch des AG die
Gewährleistungsansprüche ohne weitere Zustimmung
direkt an
den Bauherrn ab.
19. Arbeitsberichte
19.1. Der AN hat täglich Arbeitsberichte nach dem
Muster des AG in mindestens zweifacher Ausfertigung zu
erstellen.
19.2. Die täglichen Arbeitsberichte sind lückenlos
durchzunummerieren und mit dem jeweiligen Datum zu
versehen.
19.3. Mindestinhalt der Arbeitsberichte sind:
Ort und Art der Leistung, Anzahl der Arbeitskräfte und
evtl. Geräte auf der Baustelle, Witterungsverhältnisse,
Materiallieferungen, Besprechungen mit der Bauleitung
des AG und besondere Vorkommnisse;
Arbeitsunterbrechungen jeglicher Art sind ebenfalls
unter Angabe des Grundes anzugeben.
19.4. Die Arbeitsberichte sind wöchentlich mindestens
einmal mit Unterschrift des Verantwortlichen des AN
der Bauleitung des AG auszuhändigen und von dieser auf
Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und
gegenzuzeichnen.
20. Versicherungen
20.1. Der AN erklärt, über eine ausreichende
Haftpflichtversicherung zu verfügen, die
gewährleistet, dass
Schäden am vertragsgegenständlichen Bauobjekt
ausreichend abgedeckt sind.
20.2. Der AN ist verpflichtet dies dem AG spätestens
unmittelbar nach Vertragsabschluss nachzuweisen.
Zuwiderhandlungen können einen außerordentlichen
Kündigungsgrund darstellen.
21. Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Mit der Angebotsabgabe hat der AN folgende Unterlagen
neuesten Datums vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK, des
zuständigen Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft.
22. Forderungen des AG
Die dem AN aus diesem Auftrag gegen den AG zustehenden
Forderungen können ohne Zustimmung des
AG nicht an Dritte (z.B. Lieferanten, Banken etc.)
abgetreten werden (siehe dazu BGB§ 399).
23. Inkrafttreten des Auftrages
23.1. Mit Annahme des Angebotes des AN durch den AG
ist der Auftrag rechtsverbindlich erteilt
23.2. Sämtliche Nachtrags- oder Zusatzaufträge
unterliegen den vorliegenden AVAB.
24. Teilunwirksamkeit
24.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
oder der damit verbundenen Unterlagen oder Teile
hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen
hiervon nicht berührt.
25. Gerichtsstand
25.1. Gerichtsstand ist das Amtsgericht
Eggenfelden/Landgericht Landshut, sowie diesem nicht
gesetzliche
Bestimmungen entgegenstehen. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Im Übrigen gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG. Es gilt in
jedem Falle deutsches Recht.
1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH,
01 Hauptdach
01
Hauptdach
01.__. 1 Dampfsperre verlegen Liefern und verlegen einer Dampfsperre mit sd-Wert von
1500m
Ausführung als diffusionsdichte Ebene.
Stöße gemäß Herstellerangaben überlappend.
Die Dampfsperre ist an der bauseits verlegter Siga
Wetguard
anzuschließen
Untergrund: bauseitig verlegte Siga Wetguard auf 14cm
BSH
Dachelemente
Anschlüsse werden gesondert vergüßet.
Angebotene Fabrikat:
.
01.__. 1
Dampfsperre verlegen
355,00
m2
01.__. 2 Anschluss Dampfsperre an Attikawand Anschluss der vor beschriebenen Dampfsperre an Attika,
einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf den
Untergrund
befestigen.
Untergrund Attikaholz bzw. Betonattika
Anschluss auf Attikastirnseite (Holzwerkstoffplatte)
Anschlusshöhe bis ca. 40 cm + Wandaufbau
01.__. 2
Anschluss Dampfsperre an Attikawand
W
95,00
m
01.__. 3 Grunddämmung 100mm DAA, PUR 231000 Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf
Untergrund
verklebt) verlegen einer trittfesten Wärmedämmung aus
Polyurethan-Hartschaumplatten mit beidseitiger
Kaschierung
aus Aluminium, einlagig und dicht gestoßen verlegen,
streifenweise geklebt, Stöße der Kaschierung überlappt
und
verklebt.
Untergrund: vor beschriebene Dampfsperre
Dämmstoff: PUR
Anwendungstyp: DAA - dh
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,023 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501)
Dämmstoffdicke: 100 mm
01.__. 3
Grunddämmung 100mm DAA, PUR 231000
345,00
m2
01.__. 4 Gefälledämmung / Punktentwässerung DAA, PUR 150 kPa Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf
Untergrund
verklebt) verlegen einer Gefälledämmung als
Punktentwässerung aus Polyurethan-Hartschaumplatten,
einlagig und dicht gestoßen gemäß Verlegeplan
verkleben.
Untergrund: vor beschriebene Grunddämmung
Dämmstoff: PUR / PIR
Anwendungstyp: DAA - dh 150 kPa (für bauseitige
PV-Anlage)
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,023 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501)
Dämmstoffdicke: 30 bis 146 mm,
Mittlere Dicke: mind 80 mm
Gefälle: 2%.
Kehlgefälle: 1 %
erforderlicher mindest Dämmwert der Grunddämmung +
Gefälledämmung von 7,826m²K/W
01.__. 4
Gefälledämmung / Punktentwässerung DAA, PUR 150 kPa
345,00
m2
01.__. 5 Linienentwässerung EPS 150 kPa 231021
bei Flachdachfenster Quergefälleausbildung
EPS-DachreiterPolystyrol-Quergefälledämmplatte, zur
gezielten
Wasserableitung im Anschlussbereich des
Flachdachfensters.
Anwendungstyp nach DIN 4108-10:
EPS035 DAA dh, 150 kPa
Wärmeleitfähigkeit nach DIN EN 13163:
Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(m*K)
Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: Klasse E
liefern und auf den Untergrund mit Industriedachkleber
kleben.
Platten dicht stoßen und zwischen den Dachabläufen nach
Verlegeplan aufkleben.
01.__. 5
Linienentwässerung EPS 150 kPa 231021
bei Flachdachfenster
2,00
m
01.__. 6 Gefälledämmung DAA, PUR 150 kPa
als alternative zu Pos. 01.4 Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf
Untergrund
verklebt) verlegen einer Gefälledämmung aus
Polyurethan-Hartschaumplatten, einlagig und dicht
gestoßen
gemäß Verlegeplan verkleben.
Untergrund: vor beschriebene Grunddämmung
Dämmstoff: PUR / PIR
Anwendungstyp: DAA - dh 150 kPa (für bauseitige
PV-Anlage)
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,023 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501)
Dämmstoffdicke: 30 bis 146 mm,
Mittlere Dicke: mind 80 mm
Gefälle: 2%.
erforderlicher mindest Dämmwert der Grunddämmung +
Gefälledämmung von 7,826m²K/W
01.__. 6
Gefälledämmung DAA, PUR 150 kPa
als alternative zu Pos. 01.4
E
345,00
m2
01.__. 7 Linienentwässerung EPS 150 kPa
als alternative zu Pos. 01.4 Quergefälleausbildung
EPS-DachreiterPolystyrol-Quergefälledämmplatte, zur
Verlegung in Kehlbereichen zur gezielten
Wasserableitung zu
den Dachabläufen.
Anwendungstyp nach DIN 4108-10:
EPS035 DAA dh, 150 kPa
Wärmeleitfähigkeit nach DIN EN 13163:
Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(m*K)
Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: Klasse E
liefern und auf den Untergrund mit Industriedachkleber
kleben.
Platten dicht stoßen und zwischen den Dachabläufen nach
Verlegeplan aufkleben.
Die Verlegepläne müssen vor Ausführung dem AG zur
Freigabe
vorgelegt werden.
01.__. 7
Linienentwässerung EPS 150 kPa
als alternative zu Pos. 01.4
E
60,00
m
01.__. 8 Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen, fachgerecht
nach
den Hersteller und DIN-Vorschriften, inkl. aller
erforderlichen
Linienfixierungen und Verankerungen im Punkt
oder Liniearsystem, eindichten. Die Naht- und
Stoßbereiche
sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu
überlappen,
vorzubereiten und mit Heißluft homogen und
kapillarfrei zu
verschweißen.
Ausführung in fertige Leistung inkl. aller
Eckausbildungen.
Die Attikaanschlüsse werden gesondert vergütet.
Untergrund: vor beschriebene Dämmung
Bahnenart: FPO mit Einlage aus Glasvlies nach DIN
Anwendungstyp: DE
Brandverhalten: E und B ROOF (t1)
Dachbahndicke: 1,8 mm
Farbe: silbergrau
Angebotene Dachbahn:
.
Angebotenes Verankerungssystem
.
01.__. 8
Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
345,00
m2
01.__. 9 Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Anschluss der Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen
an
Attika, einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf
den
Untergrund verkleben und im unteren Bereich auf die
Flächenabdichtung mit Überdeckung der Randfixierung
thermisch verschweißen.
Im Außenbereich der Attika ist die Abdichtung mit einem
Folienblech um ca. 5cm nach unten zu führen.
Untergrund Attikaholz
Anschluss auf Attikastirnseite (Holzwerkstoffplatte)
Anschlusshöhe bis ca. 40 cm + Wandaufbau
01.__. 9
Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
90,00
m
01.__. 10 Anschluss Betonwand Fahrstuhlüberfahrt, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm,
einlagig Anschluss der Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen
Aufgehende Wand der Fahrstuhlüberfahrt, einlagig, wie
Flächenabdichtung liefern, auf den Untergrund
befestigen und
im unteren Bereich auf die Flächenabdichtung mit
Überdeckung
der Randfixierung thermisch verschweißen, incl. der
gekannteten Folienbleche in den Anschlussbereichen.
Untergrund Betonwand
Anschlusshöhe bis ca. 100 cm
01.__. 10
Anschluss Betonwand Fahrstuhlüberfahrt, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm,
einlagig
2,00
m
01.__. 11 Wandanschluss, Folienblech + Klemmprofil Anschluss der Dachabdichtung an aufgehenden Bauteile,
Bestehend aus Folienblech incl. Klemmprofil
- Anschluss mind. 200 mm über Oberkante fertiger Belag
- Klemmprofil aus Aluminium als mechanischer
Befestigung am
oberen Rand des Anschlusses mit korrosionsgeschützten
Schrauben befestigt
Aufgehendes Bauteil: Fahrstuhlschacht Beton
Untergrund: Fahrstuhlschacht aus Beton
01.__. 11
Wandanschluss, Folienblech + Klemmprofil
5,00
m
01.__. 12 Attika-Abdeckung Titanzink Attika-Abdeckung aus Metallblech, verdeckt befestigt,
inkl.
Haftstreifen und Befestigungsmittel, an den
Längenstößen
verbunden, ggf. mittels Schiebenähten, liefern und
fachgerecht
montieren als fertige Leistung inkl. aller
Befestigungen.
Untergrund: Holz
Material: Titanzinkblech
Blechdicke: 1,00mm
Farbe: Titanzink
Zuschnitt: bis zu 800 mm, vierfach gekantet (Maße sind
vor Ort
durch den NU selbst aufzunehmen)
Mindestabstand: 3cm
Mindestüberdeckung: > 8cm
Ausführung im Gefälle zur Dachfläche 5 Grad
01.__. 12
Attika-Abdeckung Titanzink
95,00
m
01.__. 13 Zulage Eckausbildung Eckausbildung der Attika-Abdeckungen
Ecke: Innen- und Außenecke
Winkel: 90 °
01.__. 13
Zulage Eckausbildung
W
7,00
St
01.__. 14 Zulage Anschluss an aufgehende Bauteile Anschluss der Attika-Abdeckungen an aufgehende
Betonwand
des Fahrstuhlschachtes.
Im Preis muss das anbringen einer Kappleiste sowie das
dauerelastische Abfugen der Anschlüsse enthalten sein.
01.__. 14
Zulage Anschluss an aufgehende Bauteile
W
2,00
St
01.__. 15 Sanitärlüfter Liefern, montieren und Andichtung eines Sanitärlüfters.
Bestehend aus PE-Rohr mit Schutzhaube incl. zur
Abdichtung
passendem Anschweißmanschette
Im Preis muss das Dampfdichte Anschliesen an die vor
beschriebene Schweißbahn enthalten sein.
Positionierung gemäß TGA Planung, mindestabstände zu
anderen Bauteilen müssen gemäß Verarbeitungsrichtlinien
eingehalten werden.
Material Lüfter: witterungsbeständigem und
widerstandsfähigem
Polyethylen
Material Anschweißmanschette: FPO
Nennweite: bis DN 200
Ausführung nach Herstellervorgabe.
Angebotenes System:
.
01.__. 15
Sanitärlüfter
14,00
St
01.__. 16 Rohrdurchführung (Schwanenhals für PV) Liefern, montieren und Andichtung einer fertigen
Rohrdurchführung (Schwanenhals für PV). Bestehend aus
PU-Rohr incl. zur Abdichtung passendem
Anschweißmanschette
Im Preis muss das Dampfdichte Anschliesen an die vor
beschriebene Schweißbahn enthalten sein.
Positionierung gemäß TGA Planung, mindestabstände zu
anderen Bauteilen müssen gemäß Verarbeitungsrichtlinien
eingehalten werden.
Material Rohrdurchführung: witterungsbeständigem und
widerstandsfähigem Polyurethan
Material Anschweißmanschette: FPO
Nennweite: bis DN 100
Ausführung nach Herstellervorgabe.
Angebotenes System:
.
01.__. 16
Rohrdurchführung (Schwanenhals für PV)
2,00
St
01.__. 17 Montage Lichtkuppel 1,20 x 0,90m Fachgerechte Montage gemäß den Herstellervorschriften
einer
bauseits bereitgestellten Lichtkuppel Fabr. Lamilux.
Im Preis muss der Transport der Lichtkuppel auf die
Dachfläche
enthalten sein.
01.__. 17
Montage Lichtkuppel 1,20 x 0,90m
1,00
St
01.__. 18 Andichten Flachdachfenster Einfassen der Lichtkuppel, anschließen an
Flächenabdichtung,
Eckausbildungen und Versiegeln der Anschlussoberkante
mit
Dichtungsmasse
Flächenabdichtung: FPO Folie
Kuppelgröße: 1,20 x 0,90 m
Höhe der Einfassung: bis 300 mm
01.__. 18
Andichten Flachdachfenster
5,00
m
02 Fahrstuhlüberfahrt
02
Fahrstuhlüberfahrt
Grundbereich ZZ.001.0
02.__. 1 Dampfbremse verlegen 231166 Liefern und verlegen einer Dampfbremse mit sd-Wert von
260m
Ausführung als diffusionshemmende Ebene.
Stöße überlappend und mittels zugelassenem Klebeband
oder
Nahtpaste verkleben incl. aller Anschlüsse sowie
aufsteigende
Bauteile.
Untergrund: Beton
Angebotene Fabrikat:
.
02.__. 1
Dampfbremse verlegen 231166
5,00
m2
02.__. 2 Gefälledämmung DAA, PUR 150 kPa Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf
Untergrund
verklebt) verlegen einer Gefälledämmung aus
Polyurethan-Hartschaumplatten, einlagig und dicht
gestoßen
gemäß Verlegeplan verkleben.
Untergrund: vor beschriebene Dampfbremse
Dämmstoff: PUR / PIR
Anwendungstyp: DAA - dh 150 kPa
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,023 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501)
Dämmstoffdicke: 40 bis 80 mm,
Gefälle: 2%.
02.__. 2
Gefälledämmung DAA, PUR 150 kPa
5,00
m2
02.__. 3 Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen, fachgerecht
nach
den Hersteller und DIN-Vorschriften, inkl. aller
erforderlichen
Linienfixierungen und Verankerungen im Punkt
oder Liniearsystem, eindichten. Die Naht- und
Stoßbereiche
sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu
überlappen,
vorzubereiten und mit Heißluft homogen und
kapillarfrei zu
verschweißen.
Ausführung in fertige Leistung inkl. aller
Eckausbildungen.
Die Attikaanschlüsse werden gesondert vergütet.
Untergrund: vor beschriebene Dämmung
Bahnenart: FPO mit Einlage aus Glasvlies nach DIN
Anwendungstyp: DE
Brandverhalten: E und B ROOF (t1)
Dachbahndicke: 1,8 mm
Farbe: silbergrau
Angebotene Dachbahn:
.
Angebotenes Verankerungssystem
.
02.__. 3
Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
5,00
m2
02.__. 4 Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Anschluss der Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen
an
Attika, einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf
den
Untergrund verkleben und im unteren Bereich auf die
Flächenabdichtung mit Überdeckung der Randfixierung
thermisch verschweißen.
Im Außenbereich der Attika ist die Abdichtung mit einem
Folienblech um ca. 5cm nach unten zu führen.
Untergrund Attikaholz
Anschluss auf Attikastirnseite (Holzwerkstoffplatte)
Anschlusshöhe bis ca. 40 cm + Wandaufbau
02.__. 4
Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
6,00
m
02.__. 5 Attika-Abdeckung Titanzink Attika-Abdeckung aus Metallblech, verdeckt befestigt,
inkl.
Haftstreifen und Befestigungsmittel, an den
Längenstößen
verbunden, ggf. mittels Schiebenähten, liefern und
fachgerecht
montieren als fertige Leistung inkl. aller
Befestigungen.
Untergrund: Holz
Material: Titanzinkblech
Blechdicke: 1,00mm
Farbe: Titanzink
Zuschnitt: bis zu 550 mm, vierfach gekantet (Maße sind
vor Ort
durch den NU selbst aufzunehmen)
Mindestabstand: 3cm
Mindestüberdeckung: > 8cm
Ausführung im Gefälle zur Dachfläche 5 Grad
02.__. 5
Attika-Abdeckung Titanzink
10,00
m
02.__. 6 Zulage Eckausbildung Eckausbildung der Attika-Abdeckungen
Ecke: Innen- und Außenecke
Winkel: 90 °
02.__. 6
Zulage Eckausbildung
W
4,00
St
02.__. 7 Traufausbildung Liefern und montieren der Traufausbildung bei der
Fahrstuhlüberfahrt.
Bestehend aus Traufbohle 140x40mm Folienblech mit
Tropfkante als Ersatz zur aktuell geplanten
Kastenrinne.
02.__. 7
Traufausbildung
2,00
m
03 Balkonabdichtung 1.OG - 3.OG
(als Bedarf)
03
Balkonabdichtung 1.OG - 3.OG
(als Bedarf)
Alternativbereich ZZ.001.1 zu ZZ.001.0
03.__. 1 Glasvlies 231025 Trenn- und Brandschutzlage für Kunststoffdachsysteme,
aus
Glasvlies.
liefern und auf die bauseitige BSH Elemente mit 10 cm
Überdeckung im Naht- und Stoßbereich fachgerecht lose
verlegen.
Material: Glasvlies
Gewicht: 120 g/m²
BSH Decken werden bereits in Neigung verlegt.
Angebotene Fabrikat:
.
03.__. 1
Glasvlies 231025
55,00
m2
03.__. 2 Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen, fachgerecht
nach
den Hersteller und DIN-Vorschriften, inkl. aller
erforderlichen
Linienfixierungen und Verankerungen im Punkt
oder Liniearsystem, eindichten. Die Naht- und
Stoßbereiche
sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu
überlappen,
vorzubereiten und mit Heißluft homogen und
kapillarfrei zu
verschweißen.
Ausführung in fertige Leistung inkl. aller
Eckausbildungen.
Die Attikaanschlüsse werden gesondert vergütet.
Untergrund: vor beschriebenes Glasvlies
Bahnenart: FPO mit Einlage aus Glasvlies nach DIN
Anwendungstyp: DE
Brandverhalten: E und B ROOF (t1)
Dachbahndicke: 1,8 mm
Farbe: silbergrau
Angebotene Dachbahn:
.
Angebotenes Verankerungssystem
.
03.__. 2
Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
55,00
m2
03.__. 3 Dämmung an Sockelanschluss 231019 Dämmung aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten,
als
trittfeste Sockeldämmung bei Anschluss an die Außenwand
Dicke: 160 mm
Höhe: ca. 500cm
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,032 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: E
Dämmstoff: XPS
03.__. 3
Dämmung an Sockelanschluss 231019
15,00
m
03.__. 4 Wandanschluss, Klemmprofil (mechanischer Trittschutz) 231028 Anschluss der Dachabdichtung an aufgehenden Bauteile,
Bestehend aus Klemmprofil incl. Überhangblech
- Anschluss mind. 150 mm über Oberkante fertiger Belag
- Klemmprofil aus Aluminium als mechanischer
Befestigung am
oberen Rand des Anschlusses mit korrosionsgeschützten
Schrauben befestigt incl. Sämtlicher Stoß und
Längsverbinder.
Schutz aus Überhangprofil inkl. geeigneter
dauerelastischer
Versiegelung der Anschlussfuge
Aufgehendes Bauteil: Wand / Brüstung
Untergrund: 140mm XPS auf 13mm Gipsfaserplatte
Überhangblech aus titanzink
Angebotenes System:
.
03.__. 4
Wandanschluss, Klemmprofil (mechanischer Trittschutz) 231028
15,00
m
03.__. 5 Zulage Ausführung Trittblech aus Uginox Zulage für ausführung des Sockelbleches aus
Korrossionsbeständigem Edelstahl incl. der passenden
Befestigungsmittel.
Blechdicke: 0,70mm
Fabr. Uginox Top 316L (Werkstoffnummer 1.4404) oder
glw.
03.__. 5
Zulage Ausführung Trittblech aus Uginox
W
15,00
m
03.__. 6 Verbundbleche
Rinneneinlauf, Wandanschluss sowie umlaufende Abkantung Rinneneinlaufblech aus Verbundblech, Anschluss für
Abdichtungsbahn aus FPO Folie, 2-reihig mechanisch
befestigt,
an den Rinnenhaltern mit der Halterfeder gesichert und
mit der
Abdichtung verschweißt
Material: folienkaschiertes Verbundblech
Blechdicke: 1,2mm
Dachdichtungsbahn: FPO
Zuschnitt: bis 350 mm
Kantungen: einfach gekantet
03.__. 6
Verbundbleche
Rinneneinlauf, Wandanschluss sowie umlaufende Abkantung
85,00
m
03.__. 7 trittfester Anschluss an Fenstertüre Trittfeste 2-teilige gekanntete Blechverbindung
zwischen
Türschwelle und Balkonabdichtung, Anschluss für
Abdichtungsbahn aus FPO Folie, 2-reihig mechanisch
befestigt,
an den Rinnenhaltern mit der Halterfeder gesichert und
mit der
Abdichtung verschweißt
Material: folienkaschiertes Verbundblech + trittfestes
Blech
Blechdicke: ca. 1,7mm
Dachdichtungsbahn: FPO
Zuschnitt: bis 500 mm
Kantungen: gemäß beiliegendem Detail
03.__. 7
trittfester Anschluss an Fenstertüre
12,00
St
04 Laubengang EG - 3.OG
04
Laubengang EG - 3.OG
Grundbereich ZZ.002.0
04.__. 1 Abdichtung mit Schweißbahn
auskragende Betondecke Erdgeschoss Liefern und gemäß Herstellervorgaben vollflächiges
verschweißen einer
Elastomerbitumen-Dampfsperrschweißbahn, nach DIN EN 13
970
Untergrund Beton
Fabr. BauderTHERM DS 2 o. glw.
Angebotenes Fabrikat:
.
04.__. 1
Abdichtung mit Schweißbahn
auskragende Betondecke Erdgeschoss
35,00
m2
04.__. 2 Anschluss an aufgehende Bauteile Anschluss der Abdichtung aus Position zuvor an
aufgehenden
Bauteilen.
Ausführung als fertige fachgerechte Leistung incl.
geeignete
Kleber.
Anschlusshöhe: ca. 40cm
04.__. 2
Anschluss an aufgehende Bauteile
25,00
m
04.__. 3 Gefälledämmung DAA, EPS 150 kPa 231014
Erdgeschoss Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf
Untergrund
verklebt) verlegen einer trittfesten Gefälledämmung aus
Expaniertem Polystyrol-Hartschaumplatten. Einlagig
dicht,
Stoßversetzt zur Grunddämmung, gestoßen verlegt.
Untergrund: Betondecke
Dämmstoff: EPS
Anwendungstyp: DAA - dh 150 kPa (für Laubengangaufbau)
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501)
Dämmstoffdicke: 40 bis 76 mm,
Gefälle: 2%.
04.__. 3
Gefälledämmung DAA, EPS 150 kPa 231014
Erdgeschoss
35,00
m2
04.__. 4 Gefälledämmung DAA, EPS 150 kPa 231014
1. Obergeschoss - 3. Obergeschoss Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf
Untergrund
verklebt) verlegen einer trittfesten Gefälledämmung aus
Expaniertem Polystyrol-Hartschaumplatten. Einlagig
dicht,
Stoßversetzt zur Grunddämmung, gestoßen verlegt.
Untergrund: BSH Decke + SigaWetguard
Dämmstoff: EPS
Anwendungstyp: DAA - dh 150 kPa (für Laubengangaufbau)
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501)
Dämmstoffdicke: 20 bis 60 mm,
Gefälle: 2%.
04.__. 4
Gefälledämmung DAA, EPS 150 kPa 231014
1. Obergeschoss - 3. Obergeschoss
100,00
m2
04.__. 5 Linienentwässerung EPS 150 kPa 231021 Quergefälleausbildung
EPS-DachreiterPolystyrol-Quergefälledämmplatte, zur
Verlegung in Kehlbereichen zur gezielten
Wasserableitung zu
den Dachabläufen.
Anwendungstyp nach DIN 4108-10:
EPS035 DAA dh, 150 kPa
Wärmeleitfähigkeit nach DIN EN 13163:
Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(m*K)
Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: Klasse E
liefern und auf den Untergrund mit Industriedachkleber
kleben.
Platten dicht stoßen und zwischen den Dachabläufen nach
Verlegeplan aufkleben.
Die Verlegepläne müssen vor Ausführung dem AG zur
Freigabe
vorgelegt werden.
04.__. 5
Linienentwässerung EPS 150 kPa 231021
70,00
m
04.__. 6 Glasvlies 231025 Trenn- und Brandschutzlage für Kunststoffdachsysteme,
aus
Glasvlies.
liefern und auf dem Untergrund mit 10 cm Überdeckung im
Naht- und Stoßbereich fachgerecht lose verlegen.
Material: Glasvlies
Gewicht: 120 g/m²
Angebotene Fabrikat:
.
04.__. 6
Glasvlies 231025
130,00
m2
04.__. 7 Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
1. Obergeschoss - 3. Obergeschoss Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen, fachgerecht
nach
den Hersteller und DIN-Vorschriften, inkl. aller
erforderlichen
Linienfixierungen und Verankerungen im Punkt
oder Liniearsystem, eindichten. Die Naht- und
Stoßbereiche
sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu
überlappen,
vorzubereiten und mit Heißluft homogen und
kapillarfrei zu
verschweißen.
Ausführung in fertige Leistung inkl. aller
Eckausbildungen.
Die Attikaanschlüsse werden gesondert vergütet.
Untergrund: vor beschriebene Dämmung + Glasvlies
Bahnenart: FPO mit Einlage aus Glasvlies nach DIN
Anwendungstyp: DE
Brandverhalten: E und B ROOF (t1)
Dachbahndicke: 1,8 mm
Farbe: silbergrau
Angebotene Dachbahn:
.
Angebotenes Verankerungssystem
.
04.__. 7
Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
1. Obergeschoss - 3. Obergeschoss
100,00
m2
04.__. 8 Dachabdichtung, bituminös 2-lagig,
Erdgeschoss Untere und obere Lage der Dachabdichtung, für genutzte
Dächer, aus kaltselbstklebender Polymerbitumenbahn bzw.
Polymerbitumen-Schweißbahn, Stöße überlappend,
vollflächig
verschweißen.
Untergrund: EPS-Gefälledämmung
Bahnenart untere Lage: PYE-G 200 KSP 1,7
Bahnenart obere Lage: PYE-PV 200 S5
Eigenschaftsklasse: E1 - DIN 18351
Anwendungstyp: DU und DO
Flachdachgefälle: 2%
Angebotene Dachbahn:
.
04.__. 8
Dachabdichtung, bituminös 2-lagig,
Erdgeschoss
35,00
m2
04.__. 9 Dämmung an Sockelanschluss 231019 Dämmung aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten,
als
trittfeste Sockeldämmung bei Laubenganganschluss
Dicke: 140 mm
Höhe: ca. 40cm
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,032 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: E
Dämmstoff: XPS
04.__. 9
Dämmung an Sockelanschluss 231019
90,00
m
04.__. 10 Wandanschluss, Klemmprofil + Überhangblech (mechanischer Trittschutz)
231028 Anschluss der beiden vor beschriebenen Dachabdichtung
an
aufgehenden Bauteile, Bestehend aus Klemmprofil incl.
Überhangblech
- Anschluss mind. 200 mm über Oberkante fertiger Belag
- Klemmprofil aus Aluminium als mechanischer
Befestigung am
oberen Rand des Anschlusses mit korrosionsgeschützten
Schrauben befestigt incl. Sämtlicher Stoß und
Längsverbinder.
Schutz aus Überhangprofil inkl. geeigneter
dauerelastischer
Versiegelung der Anschlussfuge
Aufgehendes Bauteil: Wand / Brüstung
Untergrund: 140mm XPS auf 13mm Gipsfaserplatte
Überhangblech aus titanzink
Angebotenes System:
.
04.__. 10
Wandanschluss, Klemmprofil + Überhangblech (mechanischer Trittschutz)
231028
90,00
m
04.__. 11 Zulage Ausführung Trittblech aus Uginox Zulage für ausführung des Sockelbleches aus
Korrossionsbeständigem Edelstahl incl. der passenden
Befestigungsmittel.
Blechdicke: 0,70mm
Fabr. Uginox Top 316L (Werkstoffnummer 1.4404) oder
glw.
04.__. 11
Zulage Ausführung Trittblech aus Uginox
W
90,00
m
04.__. 12 Rinneneinlaufblech Verbundbleche Rinneneinlaufblech aus Verbundblech, Anschluss für
Abdichtungsbahn aus FPO Folie, 2-reihig mechanisch
befestigt,
an den Rinnenhaltern mit der Halterfeder gesichert und
mit der
Abdichtung verschweißt
Material: folienkaschiertes Verbundblech
Blechdicke: 1,2mm
Dachdichtungsbahn: FPO
Zuschnitt: bis 300 mm
Kantungen: einfach gekantet
04.__. 12
Rinneneinlaufblech Verbundbleche
70,00
m
04.__. 13 Flüssigkunststoff Anschluss Eingangstüren bis 1,20m 231031 Ausführung einer Flüssigabdichtungabdecihtung zwischen
der
FPO Flachdachabdichtung an das Schwellenprofil der
Eingangstüren, bestehend aus Flüssigkunststoff aus
Polyurethanharz mit Vliesarmierung, zweikomponentig
sowie
bedarfsweise eines Haftvermittlers.
Ausführung gemäß herstellerangaben, blasen- und
faltenfrei im
nass in nass verfahren, die Vliesüberlappung von
mind. 5cm
sind einzuhalten.
Die Abdichtung ist mind. 10cm breit auf die
Flächenabdichtungund bis Oberkante der Anschlüsse zu
führen.
Ausführung einschließlich aller Eckausbildungen, der
vorherigen
Abklebearbeiten.
Untergrund: FPO Flachdachabdichtung sowie
Schwellenprofil
der Eingangstür
Anschlusshöhe bis 20 cm
Fensterbreite bis 120 cm
Angebotene System:
.
04.__. 13
Flüssigkunststoff Anschluss Eingangstüren bis 1,20m 231031
16,00
St
04.__. 14 Kiesfangleiste
1. Obergeschoss - 3. Obergeschoss Kiesfangleiste als Abschluss im Traufbereich der
Laubengänge,
inkl. Anschluss an die Dachabdichtung.
Material: gelochtes Stahlblech,
Oberfläche: verzinkt
Abmessung: ca. 11cm
Einbauort: Traufbereich der Laubengänge
Untergrund: BSH Dachelemente
04.__. 14
Kiesfangleiste
1. Obergeschoss - 3. Obergeschoss
55,00
m
06 Laubengangbeläge
06
Laubengangbeläge
Alternativbereich ZZ.002.1 zu ZZ.002.0
Die anzubietende Leistung bezieht sich auf den
Bauteilaufbau
Pos. 6´ (Bautenschutzmatte) bis einschließelich Pos. 10
(Steinbelag)
Im Angebotspreis muss der Materialtransport auf die zu
verarbeitenden Dachflächen enthalten sein.
Die anzubietende Leistung bezieht sich auf den
06.__. 1 Bautenschutzmatte für Flachdachabdichtung Liefern und verlegen einer, auf bauseitig verlegte
Flachdachabdichtung, geeigneten Bautenschutzmatte.
Zum Schutz gegen mechanische sowie thermischen
Einwirkungen dichtgestoßen lose verlegt.
Untergrund im Gefälle verlegte Dachelemente mit
aufgebrachter
1,8mm FPO Folie.
d= 6mm
Angebotenes Fabrikat:
.
06.__. 1
Bautenschutzmatte für Flachdachabdichtung
100,00
m2
06.__. 2 Untekonstruktion aus Betonplatten + Splitt Unterkonstruktion aus Betonplatten mit Splitt
(Edelbrechkorn
2-4 mm) in Zwischenräumen liefern und verlegen.
Stärke: 50 mm
Masse: gesammt mind. m= 110,7 kg/m²
06.__. 2
Untekonstruktion aus Betonplatten + Splitt
100,00
m2
06.__. 3 Trittschalldämmenden Elastomerbahn Liefern und verlegen einer Trittschalldämmenden
Elastomerbahn aus Polyurethangebundenen Kautschukfasern
zur Schallentkopplung auf vor beschriebene
Betonsteinplatten
d= 15mm
dynamische Steifigkeit s'*: = 21 MN/m³
Bei der Ware handelt es sich um Bahnenware, die
Entkopplungsbahn wird auf der gesamten Fläche
aufgebracht.
Die Stöße müssen verklebt werden um eine Wasserführung
der
Entwässerungsrinnen der Türe zu erhalten.
Fabr. REGUPOL sound and drain 22 oder DAMTEC sonic
06.__. 3
Trittschalldämmenden Elastomerbahn
100,00
m2
06.__. 4 Unterkonstruktion Stelzlager 40 x 40 cm Liefern und fachgerechtes verlegen von
höhenverstellbaren
Stelzlagern auf vor beschriebene Schutzlage.
Die Stelzlager sind parallel zur Gefälledämmung mit
einem
offenen Fugenraster von ca. 5mm auszurichten.
Format Terrassenplatten: 40 x 40 cm
Höhe von ca. 10,0 cm
Angebotenes System:
.
06.__. 4
Unterkonstruktion Stelzlager 40 x 40 cm
100,00
m2
06.__. 5 Terrassenbelag aus Betonplatten Laubengangsbelag aus Beton liefern und auf vor
beschriebene
Stelzlager fachgerecht mit sauber durchlaufender, ca.
5mm
breiten Fugen verlegen.
sämtliche Fugen werden mittels Fugenkreuze ausgeführt
und
bleiben offen für eine freie Entwässerung. Die
Schneidearbeiten
müssen in dem Preis für der Terrassenplatten
inbeggriffen sein.
Format Terrassenplatten: 40 x 40 x 4,2 cm
Fabr. BayWa Casafino Terrassenplatte Melina
Farbe: Grau
Mindestmasse: 100 kg/m²
Preisklasse bis 30_/m²
06.__. 5
Terrassenbelag aus Betonplatten
100,00
m2
06.__. 6 Entwässerungsrinne vor den Wohnungseingangstüren Variables Rinnensystem für Flächen wie Dachterrassen,
zur
sicheren und schnellen Ableitung von Oberflächenwasser,
komplett einschl. Abdeckung liefern und vor den
Wohnungseingangstüren fachgerecht nach den
Herstellervorschrift einbauen.
Rinnen: verzinkter Stahl, 150 mm breit
12 Stk. L= ca. 1,15m
Angebotenes System:
.
06.__. 6
Entwässerungsrinne vor den Wohnungseingangstüren
15,00
m
07 Balkonbeläge
07
Balkonbeläge
Alternativbereich ZZ.002.2 zu ZZ.002.0
07.__. 1 Bautenschutzmatte für Flachdachabdichtung Liefern und verlegen einer, auf bauseitig verlegte
Flachdachabdichtung, geeigneten Bautenschutzmatte.
Zum Schutz gegen mechanische sowie thermischen
Einwirkungen dichtgestoßen lose verlegt.
Untergrund im Gefälle verlegte Dachelemente mit
aufgebrachter
1,8mm FPO Folie.
d= 6mm
Angebotenes Fabrikat:
.
07.__. 1
Bautenschutzmatte für Flachdachabdichtung
60,00
m2
07.__. 2 Unterkonstruktion Stelzlager 40 x 40 cm Liefern und fachgerechtes verlegen von
höhenverstellbaren
Stelzlagern auf vor beschriebene Schutzlage.
Die Stelzlager sind parallel zur Gefälledämmung mit
einem
offenen Fugenraster von ca. 5mm auszurichten.
Format Terrassenplatten: 40 x 40 cm
Höhe von ca. 10,0 cm
Angebotenes System:
.
07.__. 2
Unterkonstruktion Stelzlager 40 x 40 cm
60,00
m2
07.__. 3 Terrassenbelag aus Betonplatten Laubengangsbelag aus Beton liefern und auf vor
beschriebene
Stelzlager fachgerecht mit sauber durchlaufender, ca.
5mm
breiten Fugen verlegen.
sämtliche Fugen werden mittels Fugenkreuze ausgeführt
und
bleiben offen für eine freie Entwässerung. Die
Schneidearbeiten
müssen in dem Preis für der Terrassenplatten
inbeggriffen sein.
Format Terrassenplatten: 40 x 40 x 4,2 cm
Fabr. BayWa Casafino Terrassenplatte Melina
Farbe: Grau
Mindestmasse: 100 kg/m²
Preisklasse bis 30_/m²
07.__. 3
Terrassenbelag aus Betonplatten
60,00
m2
07.__. 4 Entwässerungsrinne vor den Balkontüren Variables Rinnensystem für Flächen wie Dachterrassen,
zur
sicheren und schnellen Ableitung von Oberflächenwasser,
komplett einschl. Abdeckung liefern und vor den
Balkontüren
fachgerecht nach den Herstellervorschrift einbauen.
Rinnen: verzinkter Stahl, 150 mm breit
12 Stk. L= ca. 2,00m
Angebotenes System:
.
07.__. 4
Entwässerungsrinne vor den Balkontüren
25,00
m
08 Entwässerung
08
Entwässerung
08.__. 1 Attikagully Hauptdach Dachgully, angeschlossen an Dachabdichtung und
Dampfsperre.
Ausgeführt im Gefälle durch Attika incl. Eindichtung
Ausführung in der Dämmung incl. Dämmstoffkörper
Nennnweite: DN 100
Liefern und montage in fertiger Leistung incl.
Fixierung des
Gullys und dem erforderlichen Übergangstück an
Fallrohre aus
titanzink
Fabrikat SitaVasant oder gleichwertig
Angebotenes System:
.
08.__. 1
Attikagully Hauptdach
4,00
St
08.__. 2 Notentwässerung Hauptdach Notentwässerung als Speier, angeschlossen an
Dachabdichtung.
Ausgeführt im Gefälle durch Attika incl. Eindichtung
Ausführung in der Dämmung incl. Dämmstoffkörper
Nennnweite: DN 100
Liefern und montage in fertiger Leistung incl.
Fixierung des
Gullys.
Fabrikat SitaVasant oder gleichwertig
Angebotenes System:
.
08.__. 2
Notentwässerung Hauptdach
4,00
St
08.__. 3 Flachdachabzweig Titanzink Flachdachabzweig
Material: Titanzink
Nenngröße: 100mm (passend zu vor beschriebenen
Attikagully)
Fertige Leistung inklusive vormontierter
Zulaufdichtung, liefern
und fachgerecht einbauen
Befestigungsuntergrund: Fassadenschalung aus Holz
08.__. 3
Flachdachabzweig Titanzink
4,00
St
08.__. 4 Kastenrinne 231078
Laubengang und Balkone Außenliegende Dachrinne als Kastenrinne, vorgehängt,
mit
Wulst und Falz. Liefern und mit Rinnenhaltern aus
feuerverzinkten Bandstahl sowie Stoßverbindung im
Gefälle,
incl.Befestigungsmittel nach den örtlichen
Gegebenheiten und
den zu erwartenden Belastungen fachgerecht montiert.
Liefern und montieren in fertiger Leistung gemäß den
Klempnerfachregeln incl. sämtlicher Dehnungselemente,
Einhangstutzen und Rinnenböden.
Material: Titanzink-Blech
Blechdicke: 0,7 mm
Zuschnitt: 250 mm
Oberfläche: Titanzink
08.__. 4
Kastenrinne 231078
Laubengang und Balkone
55,00
m
08.__. 5 Regenfallrohr, Titanzink, DN 100 Regenfallrohr, rund, aus Metallblech, für
Dachentwässerung
inkl. Rohrschellen mit Schraubstift und doppeltem
Scharnier,
sowie aller Zubehör liefern und fachgerecht an
Holztafelwänden
befestigt mittels Rohrschellen, Schraubstift und
Dämmstoffdübel
Material: Titanzink-Blech
Blechdicke: 0,70 mm
Nenngröße: DN100
Oberfläche: Titanzink
Befestigungsuntergrund: Fassadenschalung aus Holz bzw.
160mm A1 WDVS auf 13mm Gipsfaserplatte
08.__. 5
Regenfallrohr, Titanzink, DN 100
45,00
m
08.__. 6 Regenfallrohr, Titanzink, DN 70
Laubengang und Balkone Regenfallrohr, rund, aus Metallblech, für
Dachentwässerung
inkl. Rohrschellen mit Schraubstift und doppeltem
Scharnier,
sowie aller Zubehör liefern und fachgerecht an
Holztafelwänden
befestigt mittels Rohrschellen, Schraubstift und
Dämmstoffdübel
Material: Titanzink-Blech
Blechdicke: 0,70 mm
Nenngröße: DN70
Oberfläche: Titanzink
Befestigungsuntergrund: 160mm A1 WDVS auf 13mm
Gipsfaserplatte
08.__. 6
Regenfallrohr, Titanzink, DN 70
Laubengang und Balkone
20,00
m
08.__. 7 Standrohr DN 100 Standrohr abgestimmt auf Fallrohr, vor Gebäudesockel
einbauen, mit runder Revisionsöffnung einschl. Deckel
und
Schrauben, mit Muffe incl. Dichtung und Standrohrkappe.
liefern und fachgerecht an Holztafelwänden befestigt
mittels
Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel
Material: Loro-X
Form: rund
Nenngröße: DN 100
08.__. 7
Standrohr DN 100
4,00
St
08.__. 8 Standrohr DN 70 Standrohr abgestimmt auf Fallrohr, vor Gebäudesockel
einbauen, mit runder Revisionsöffnung einschl. Deckel
und
Schrauben, mit Muffe incl. Dichtung und Standrohrkappe.
liefern und fachgerecht an Holztafelwänden befestigt
mittels
Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel
Material: Loro-X
Form: rund
Nenngröße: DN 70
08.__. 8
Standrohr DN 70
2,00
St
09 Sicherheitseinrichtung
09
Sicherheitseinrichtung
09.__. 1 Absturzsicherung, Verankerungspunkt Seilsicherungssystem überfahrbar
Hauptdach Liefern und montieren eines überfahrbaren
Seilsicherungssystem in den Dachaufbau eingebunden und
eingedichtet, Geprüft nach DIN EN 795:2012, Typ C und
DIN
CEN/TS 16415:2013, mit allgemeiner bauaufsichtlicher
Zulassung und Ü-Zeichen, als permanentes
Seilsicherungssystem in Fertige Leistung inkl.
Edelstahlseil incl.
Systemschild, Endhalter, Kurvenelemente und
Verbindungslaschen sowie dem Befestigungsset, aus
Stützen,
Seil und Spannelementen, ForceLimiter, Kurvenelemnete,
Verbindungselemente sowie Systemschild.
Die Anschlagpunkte müssen 50cm über die
Dachabdichtung herausragen.
Material: edelstahl
Untergrund: 14 cm BSH Dachelemente
Lieferung ohne PSA
Im Preis muss eine umfangreiche Dokumentation für
Spätere
Wartungsarbeiten (gemäß der DGUV Information 201-056
sowie der AUVA) zur weitergaben an den Bauherren
enthalten
sein.
Bestehend aus Datenblättern der Systeme sowie der
Befestigungsmittel, eines Verlegeplanes, einer
umfangreichen
Fotodokumentation der Montage sowie einer
Bescheinigung der
Auszuführenden Firma.
Es wird von 10 Anschlagpunkte und ca. 65 lfm Seil
ausgegangen (gemäß beiliegender Planung ABS)
Angebotenes Produkt:
.
Angebotenes System:
.
09.__. 1
Absturzsicherung, Verankerungspunkt Seilsicherungssystem überfahrbar
Hauptdach
1,00
psch
10 Stundenlohnarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit
Genehmigung
der Bauleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor
ihrer
Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und
Auftragssumme mit
dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und
freigegeben
werden.
Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine
Woche nach der Ausführung vom unserem Bauleiter
unterschreiben zu lassen. Eine Verechnung erfolgt nur
bei
Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird
ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit
möglich
erfolgt die Abrechnung generell auf der Basis der
vereinbarten
Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit
10.__. 2 Stundenlohn Vorarbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Vorarbeiter
10.__. 2
Stundenlohn Vorarbeiter
E
1,00
h
10.__. 3 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Facharbeiter
10.__. 3
Stundenlohn Facharbeiter
E
1,00
h
10.__. 4 Stundenlohn Hilfsarbeiter Stundenlohn für einen gut eingewiesenen Hilfsarbeiter
10.__. 4
Stundenlohn Hilfsarbeiter
E
1,00
h
10.__. 5 Stundenlohn Auszubildender Stundenlohn für einen Auszubildenden
10.__. 5
Stundenlohn Auszubildender
E
1,00
h