Fassadenarbeiten
BV Gendorf_GS
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objektbeschreibung Erweiterung der Grundschule in Burgkirchen an der Alz. Bestandteil dieser Ausschreibung sind die Holzbau- und Zimmererarbeiten. Projektbeschreibung: Erweiterung der Grundschule in Burgkirchen an der Alz Auf dem Gelände der bestehenden Grundschule wird eine Erweiterung als Solitärgebäude mit Verbindungsgang zum Bestandsgebäude errichtet. Der zweigeschossige Bau wird mit einer Teilunterkellerung als Holzbau mit Teilbereichen in Stahlbeton ausgeführt. Lage: Hofseitig entlang der Altgendorferstraße in einem Abstand von ca. 5 Meter von der Gehsteigkante. Geschosse: Untergeschoß als Betonbau Erdgeschoss : Holzmassivbau auf Bodenplatte mit Voutenausbildung und Bodenauswechslung, zentrale Bereiche sowie Fluchtstiegenhäuser als Stahlbetonkonstruktionen Obergeschoss; Holzmassivbau mit Dachkonstruktion als walmfärmiges Sparrendach Grundrisse: um einen zentralen Erschließungs- und Technikbereich ordnen sich in allen Richtungen Aufenthalts-, Schul-, Gruppen und Klassenräume an. Ein umlaufender, außenliegender Balkon dient als Fluchtmöglichkeit. Bestand: im Vorfeld der Arbeiten werden im Baufeld Bestandsgebäude vollständig und unterirdische Einbauten teilweise abgebrochen, das Bestandsgelände enthält einen Geschosssprung. Die Tragfähigkeit des Bodens wurde in Gutachten ermittelt und die Gründung auf Bodenauswechslungen projektiert. Baustelle: Für die Bauphase stehen ein Teil des Schulhofes, die Gartenanlage im Bereich des Erweiterungsbaues in einem Umkreis von ca. 10 Meter sowie eine Fahrspur der Altgendorferstraße in der Länge des Baustellenfeldes zur Verfügung. Die Verkehrs-Bewilligung liegt vor. Weites besteht die Möglichkeit, im Nahbereich, ca. 100 Meter entfernt, eine unbebaute Wiese für Lagerungszwecke etc. zu verwenden. Diese muss nach Abschluss der Arbeiten in den Bestandszustands zurückgeführt und rekultiviert werden. Zufahrt: Zufahrt zur Baustelle erfolgt grundsätzlich über die Altgendorfer Straße. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Zeitraum Frühjahr bis Herbst 2025, Sanierungsarbeiten der Altgendorfer Straße erfolgen. In diesem Zeitraum erfolgt temporär eine Vollsperrung der Kreuzung Altgendorfer Straße / Enzianweg. Die Altgendorfer Straße wird temporär einseitig gesperrt, es wird eine Ampelanlage installiert. Die hieraus resultierende Erschwernis bzgl der Baustellenlogistik ist bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen und einzurechnen. Bauzeit: Der Beginn der Abbrucharbeiten ist im November 2024 erfolgt und wird Ende 2024 abgeschlossen sein. Die Gesamtfertigstellung ist mit Sommer 2026 festgelegt.
Objektbeschreibung
Folgende Unterlagen liegen dem Leistungsverzeichnis bei und sind unbedingt bei der Kalkulation zu berücksichtigen: Architekturplän/ Statik EGB_062.4_AP Erdgeschoss - 22.05.2025 EGB_071.4_AP Obergeschoss - 22.05.2025 EGB_080.2_AP Schnitt A-A+B-B - 13.05.2025 EGB_081.2_AP Schnitt C-C -13.05.2025 EGB_082.1_AP Schnitt D-D - 13.05.2025 EGB_091.0_AP Baustelleneinrichtung - 31.10.2024 EGB_092.0_AP Ansichten - 18.02.2025 EGB_104.0_DP Sockeausbildung - 18.02.2025 EGB_114.0_DP Fassade - 18.02.2025 EGB_115.0_AP Fassadenschnitte 1 - 14.02.2025 EGB_116.0_AP Fassadenschnitt Entwässerung - 14.02.2025 EGB_117.0_DP Fassadenschnitt Eingang - 22.10.2024 EGB_118.0_AP Fassadenschnitt -Eckausbildung - 14.02.2025 Lageplan Anbau Schule Gendorf Lageplan Schule Gendorf M_1_500 Luftbild Lageplan Schule Gendorf M_1_500 Diese beiliegenden Unterlagen sind zwingend bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Im Rahmen der Kalkulation wird eine Baustellenbesichtigung dringend empfohlen. Mehrkostenforderungen die sich aus Unwissenheit bzgl. der Baustelle ergeben werden ausnahmslos zurückgewiesen
Folgende Unterlagen liegen dem Leistungsverzeichnis bei und sind unbedingt bei der Kalkulation zu berücksichtigen: Architekturplän/ Statik
Aufenthalts- und Lagerräume Aufenthalts- und Lagerräume werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Diese sind bei Erfordernis eigenverantwortlich durch den AN zu erstellen und nach Beendigung der Leistung wieder rückstandslos zu entfernen. Flächen Baustelleneinrichtung Das Lagern von Material, sowie das Aufstellen von Geräten / Containern auf dem Baustellengelände ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den AG auf eigens dafür zugewiesenen Flächen möglich. Ein Baustelleneinrichtungsplan ist 14 Tage nach Auftragserteilung durch den AN zu erstellen und dem AG zur Freigabe vorzulegen. Die Flächen sind unmittelbar nach Benutzung wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Es besteht kein Anspruch auf Parkmöglichkeit auf dem Baugelände. Firmenschilder Das Anbringen eigener Firmenschilder auf der Baustelle ist nicht zulässig, es wird eine gemeinsame Bautafel aufgestellt. Auf dieser Bautafel kann sich jeder AN auf vorkonfektionierten (einheitliches Erscheinungsbild) Firmenschildern, unter einer Kostenbeteiligung von 250,00 _ (netto) aufführen lassen. Die Kostenbeteiligung wird im Zuge der Schlussrechnungsprüfung von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Baulärm Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des BImSchG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm - Geräuschimmission und der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften folgende Festlegungen: Immissionsrichtwert von 7 bis 20 Uhr: 55 db (A) Immissionsrichtwert von 20 bis 7 Uhr: 40 db (A) Arbeitszeit Grundsätzlich gilt die 6-Tage Woche. Samstag ist Arbeitstag, Arbeiten gemäß den rechtlichen Bestimmungen für Gewerbebetriebe sind möglich. Ganztägig an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Bayern - sowie werktags in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr - sind Bauarbeiten nicht erlaubt. Ausnahmen hierzu hat der AN eigenständig und auf eigene Kosten bei den zuständigen Stellen und Genehmigungsbehörden anzufragen und zu beantragen. Dies ist dem Auftraggeber rechzeitig anzuzeigen. Strom / Wasser Die Kosten für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser trägt der Auftraggeber. Alle Nebenkosten dazu, wie allgemeine Gebühren, Genehmigungskosten, Vorhaltekosten, Nutzungsgebühren, Kautionen usw. sind bei Bedarf in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und werden vom AG nicht erstattet. Bei allen Anträgen für Strom, Wasser, Abwasser ist darauf zu achten, dass nicht der Auftragnehmer sondern der Auftraggeber, als Rechnungsempfänger von Anfang an gemeldet ist. Die Rechnungsadresse ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bauwesenversicherung Der AG schließt eine projektbezogene Bauwesenversicherung ab. Der AN hat vor Auftragserteilung den Nachweis über eine bestehende und angemessene Berufs-/ Bauhaftpflichtversicherung vorzulegen. Arbeitssicherheit, SiGeKo Bei der Durchführung der Arbeiten sind die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, EG-Recht, Arbeitsstättenrichtlinie und Technischen Regeln sowie Vorschriften, Regeln und Informationen der Berufsgenossenschaften zu berücksichtigen. Gemäß der "Verordnung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) hat der AG einen Koordinator bestellt (§ 4 BaustellV). Der Koordinator wird seine Aufgaben nach der BaustellV wahrnehmen. Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne werden dem AN in der jeweils aktuellen Fassung übergeben. Er hat die in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen enthaltenen Elemente bei der Ausführungsplanung und bei allen auszuführenden Arbeiten einzuhalten. Der AN hat dem Koordinator den Beginn seiner Leistungen vorher rechtzeitig anzuzeigen und die erforderlichen Unterlagen hinsichtlich Sicherheitstechnischer Belange zu übergeben. Die Verantwortlichkeit des AN für die Erfüllung seiner Arbeitsschutzpflichten bleibt unberührt(§ 5 Abs.3 BaustellV). Der vom AG bestellte Koordinator wird durch laufende Kontrollen die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne überwachen und die Aufgaben nach der BaustellV wahrnehmen. Ferner wird der Koordinator durch regelmäßige Begehung der Baustelle die sicherheitstechnischen Einrichtungen und Schutzmaßnahmen des AN überprüfen. Soweit der Koordinator sicherheitstecnnische Mängel auf der Baustelle feststellt, wird er den AN und AG in schriftlichen Berichten und/ oder mündlicher Form unterrichten. Der AN ist verpflichtet, die festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben. Der AN hat für den Koordinator nach der Baustelle einen Ansprechpartner, Sicherheitsbeauftragter des AN für die Baustelle, zu benennen, der für die Erfüllung der erforderlichen Maßnahmen auch von eventuellen Nachuntemehmern verantwortlich ist. Grundsätzlich gelten neben den UW auch alle einschlägigen staatlichen Gesetze Verordnungen, Richtlinien und Technischen Regeln wie z. B. folgende Vorschriften und Verordnungen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG ), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Gefahrstoffverordnung ( GefStofN), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSich V), Baustellenverordnung (BaustellV), udgl. Bauleistungen im Stundenlohn Zur Abwicklung von Stundenlohn- bzw. Regiearbeiten gilt die VOB §2 Abs. 10 und §15. Regiearbeiten müssen vor Durchführung beim AG und der Bauleitung angemeldet und begründet werden und bedürfen einer Freigabe durch den AG. Bauleistungen im Stundenlohn dürfen nur auf besondere Anordnung der Objektüberwachung ausgeführt werden. Die Tarifgruppe muss dem Grad der Arbeiten entsprechen. Diese Leistung wird im Nachgang durch den AN beschrieben und begründet, durch die Objektüberwachung zusätzlich begründet und geprüft und durch AG freigegeben. Die Objektüberwachung ist durch den AG bevollmächtigt, Einzelaufträge für Regiearbeiten bis zu 5 Arbeitsstunden zu beauftragen. Der Grundsatz der Anmeldung/ Begründung und einer schriftlichen Freigabe bleibt unberührt. Sollte es zu Änderung der beschriebenen Materialien oder zu Änderungen der Leistungen kommen, die über einen Nachtrag erfasst werden können, muß ein solcher zur Prüfung bei der Objektüberwachung vorgelegt werden. Das geprüfte Nachtragsangebot wird dem AG vorgelegt, der mit dem AN eine rechtsverbindliche Nachtragsvereinbarung schliesst. Bauschutt, Abfall Jeder Unternehmer hat seinen Schutt, seine Abfälle, Verschnitt usw. auf eigene Kosten gemäß VOB selbst zu beseitigen und zu entsorgen bzw. der fachgerechten und umweltfreundlichen Verwertung zuzuführen. Jeder Unternehmer hat die Baustelle bzw. seinen Arbeitsbereich arbeitstäglich gemäß VOB von Schutt und Abfällen zu reinigen und diesen Schutt bzw. diese Abfälle getrennt nach Wertstoffen zu entsorgen bzw. der Verwertung zuzuführen. Werden die Arbeitsplätze von Unternehmen nicht arbeitstäglich sauber gehalten und / oder unterlassen Unternehmen trotz Aufforderung durch die Objektüberwachung die Schutt- bzw. Abfallberäumung in die dafür vorgehaltenen Container, dann werden der Schutt bzw. die Abfälle auf Kosten des jeweiligen Unternehmers bauseitig durch den AG entsorgt bzw. der Verwertung zugeführt.
Aufenthalts- und Lagerräume
Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen Übergabe von Ausführungszeichnungen Die Ausführungszeichnungen an den Auftragnehmer werden als Dateien in digitaler Form (.PDF/.DWG) übergeben. Werk- und Montagezeichnungen des Auftraggebers sind im Format. PDF und .DWG zu erstellen und zusätzlich (zu Dokumentationszwecken) 2- fach in papierform an den Auftraggeber zu übergeben. Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechung findet jeweils "wöchentlich" statt. Sämtliche Besprechungen und sämtlicher Schriftverkehr findet in deutscher Sprache statt. Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber auf verlangen, spätestens jedoch mit Einreichung der Schlussrechnung zu übergeben. Dies ist Voraussetzung für eine Schlusszahlung. Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Gerätestunden für Kleingeräte z.B. Bohrer, Winkelschleifer, Elektrokleingeräte, usw. sind in die Einheitspreise einzzrechnen und werden auch für Stundenlohnarbeiten nicht gesondert verrechnet. Nachträge Nachträge sind elektronisch als PDF- Datei zu übermitteln. Alle Nachträge einschl. Kalkulationsnachweise sind beim AG und gleichzeitig bei dem mit der Bauleitung beauftragten Architektur- oder Ingenieurbüro einzureichen. Nachfolgende Positionen sind im REB Format gelistet. AA, BB, CCCC Hierbei bedeutet: AA      Los/Bauteil/Bauabschnitt BB      Leistungsbereich CCCC Positionsnummer bei Nachträgen ist folgender Syntax zu verwenden: AA       immer 50 BB       Nachtragsnummer CCCC Positionsnummer so bedeutet z. B.: 50.03.0016 Nachtrag (50) - Nummer 03 - Position 0016 Rechnungen Rechnungen sind elektronisch, als PDF- Datei, inkl. aller Aufmaßblätter, Aufmaßpläne in prüffähiger Form einzureichen. Auf allen Rechnungen ist sowohl die Maßnahmen-, als auch die Vertragsnummer anzugeben. Ist mit der Bauleitung ein Architektur- oder Ingenieurbüro beauftragt, so sind die Rechnungen im PDF- Format bei diesem und zeitgleich beim Auftraggeber einzureichen.
Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen
09 vorgehängte, wärmegedämmte Sichtschalung
09
vorgehängte, wärmegedämmte Sichtschalung
09.__.0001 Riegelwerk auf Massivholzwand/Stb-Wand Montieren von vertikalem Riegelwerk (ähnlich Holzrahmenbaukonstruktion) auf Massivholzwand bzw. in Teilbereichen auf Stahlbetonwand, als Unterkonstruktion der vorgehängten Holzfassade. Riegelwerk mit lichtem Abstand ca 60cm. Querschnitt 6/20cm, vertikal angebracht. Riegelwerk wird auf Maß und komplett fertig abgebunden auf die Baustelle geliefert. Befestigung mittels Holzbauschrauben bzw. Rahmendübel. Auswechslungen für Fenster- und Türöffnungen etc. sind einzukalkulieren. Riegelwerk Abgerechnet wird nach m2 Fassadenansichtsfläche. Öffnungen über 2,5m2 werden abgezogen. Fassadengerüst steht bauseitig zur Verfügung. Montage inklusive sämtlicher Verbindungsmittel. Alle Materialien hierfür werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
09.__.0001
Riegelwerk auf Massivholzwand/Stb-Wand
750,166
09.__.0005 Winddichtbahn Fachgerechtes Verlegen einer diffusionsoffenen, UV-beständigen Winddichtbahn als Dämmschutzbahn für die vorgehängte Holzfassade. Brandklasse E, EN 13501-1 Reißkraft ca. 270/230 N/5 cm, EN 12311-2 Wasserdicht W1, EN 13859-2 Sd-Wert ca. 0,02 m. Fassadengerüst steht bauseitig zur Verfügung. Montage inklusive sämtlicher Verbindungsmittel. Alle Materialien hierfür werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
09.__.0005
Winddichtbahn
750,166
09.__.0006 Vertikale Konterlattung 3/5cm, Lärche Montieren der vertikalen Lattung auf vorbeschriebener Vertikallattung, als Unterkonstruktion der vorgehängten Holzfassade. Achsabstand ca 60cm, Querschnitt 3/5cm, vertikal angebracht, inkl. aller erforderlichen Befestigungsmaterialien in V4A und Ausgleichsmaterialien. Auswechslungen für Fenster- und Türöffnungen etc. sind einzukalkulieren. Oberfläche Traglattung: allseitig gehobelt Holzart: Lärche Holzschutz: Gebrauchsklasse 2, Material mit bauaufsichtlicher Zulassung Abgerechnet wird nach m2 Fassadenansichtsfläche. Öffnungen über 2,5m2 werden abgezogen. Die Lattung wird fertig gekappt  und bereichsweise Kommissioniert (Nord EG Wand, Nord EG Fenster, Nord OG, Süd EG...) montagefertig auf die Baustelle geliefert. Montage der Lattungr inkl. aller Anschlussdetails, Zuschnitte, Anpassungen Fassadengerüst steht bauseitig zur Verfügung. Montage inklusive sämtlicher Verbindungsmittel. Alle Materialien hierfür werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
09.__.0006
Vertikale Konterlattung 3/5cm, Lärche
531,082
09.__.0007 horizontale Konterlattung 3/6cm, Lärche Montieren der horizontalen Lattung auf vorbeschriebener Lattung als Unterkonstruktion/Hinterlüftungsebene der vorgehängten Holzfassade. Lattung mit Achsabstand e= ca. 60cm, Querschnitt Rombusform 3/6cm, vertikal angebracht, inkl. aller erforderlichen Befestigungsmaterialien in V4A und Ausgleichsmaterialien. Auswechslungen für Fenster- und Türöffnungen etc. sind einzukalkulieren. Oberfläche Lattung: allseitig gehobelt Rombusform Holzart: Lärche Holzschutz: Gebrauchsklasse 2, Material mit bauaufsichtlicher Zulassung Abgerechnet wird nach m2 Fassadenansichtsfläche. Öffnungen über 2,5m2 werden abgezogen. Fassadengerüst steht bauseitig zur Verfügung. Montage inklusive sämtlicher Verbindungsmittel. Alle Materialien hierfür werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
09.__.0007
horizontale Konterlattung 3/6cm, Lärche
531,082
09.__.0008 Vertikale Fichte- Sichtschalung, in 3 Querschnitten, S13 Vertikale Fichte- Sichtschalung, in 3 Querschnitten, S13.  Sichtschalung Fichte. Bretter in 3 unterschiedlichen Querschnitten, im ungleichmäßigem Rythmus montiert. Brettquerschnitt 1: ca. 130/24mm Brettquerschnitt 2: ca 110/24mm Brettquerschnitt 3: ca 90/24 mm Schalung mit Falzausbildung an Längsseiten, scharfkantig, gehobelt und geschliffen. Die Falzausbildung ist so zu wählen, dass bei Längsstoßausführung eine durch den Falz hinterlegte Fuge mit Breite ca 8mm entsteht. Offene Fugen sind unzulässig. Schalbrettlänge bis ca 3,80m. Vor dem Einbau: vertikal auf in sep. Position beschriebenen Traglattung, Befestigung: einschl. Befestigungsmittel V4A, verdeckt verschraubt Kantenschräge Ober- und Unterkante: ca. 20 Grad Abstand Fugen vertikal: gleiche Fugenbreite <8mm. Die Fassadenbretter werden fertig gekappt mit ca. 3cm Übermaß hergestellt und bereichsweise Kommissioniert (Nord EG Wand, Nord EG Fenster, Nord OG, Süd EG...) montagefertig auf die Baustelle geliefert. Montage der Fassadenbretter inkl. aller Anschlussdetails, Zuschnitte, Anpassungen Fassadengerüst steht bauseitig zur Verfügung. Montage inklusive sämtlicher Verbindungsmittel. Alle Materialien hierfür werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
09.__.0008
Vertikale Fichte- Sichtschalung, in 3 Querschnitten, S13
531,082
09.__.0009 Ausführung Sichtschalung Eckbereiche Schneiden der Sichtschalung in Gebäudeeckbereichen auf Gehrung 45 Grad.
09.__.0009
Ausführung Sichtschalung Eckbereiche
32,96
m
09.__.0010 Ausführung Leibungsbrett Sichtschalung Fenster und Türen Fachgerechtes Montieren der Leibungsbretter im Bereich der Fenster- und Türleibungen der Außenfassade als leibungstiefes Brett. Montage mittels Edelstahlsenkkopfschrauben an geeigneter Holzunterkonstruktion. Das Leibungsbrett ist schlagregendicht an den Fensterstock anzuschließen. Leibungstiefe ca. 27cm Brettstärke ca 24mm Die Laibungen werden fertig gekappt mit ca. 3cm Übermaß hergestellt und bereichsweise Kommisioniert  montagefertig auf die Baustelle geliefert. Montage inklusive sämtlicher Verbindungsmittel. Alle Materialien hierfür werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
09.__.0010
Ausführung Leibungsbrett Sichtschalung Fenster und Türen
177,923
m
09.__.0011 Ausführung Leibungsdämmung Fachgerechtes montieren der Laibungsdämmung im Bereich der Fenster und türlaibungen. Ausführung aus Holzweichfaserstreifen ca. 30x200mm. Befestigt an Riegelwerk aus Vorposition mitteln Klammern/ Schrauben. Die Laibungsdämmung ist Winddicht an den Fensterstock anzuschließen. Montage inklusive sämtlicher Verbindungsmittel. Alle Materialien hierfür werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
09.__.0011
Ausführung Leibungsdämmung
177,923
m
09.__.0013 Ausklinkungen Ausklinkungen Herstellen von rechteckigen Ausklinkungen im Bereich der fassadenschalung. Abmessung bis ca 30/30cm
09.__.0013
Ausklinkungen
60,00
St
09.__.0014 Holz- Unterkonstruktion Verkleidung Untersicht Dachüberstand Holz- Unterkonstruktion Verkleidung Untersicht Dachüberstand  montieren einer  Holz- Unterkonstruktion für Verkleidung Dachuntersicht. Die Unterkonstruktion ist am auskragenden Dachstuhl (Sparren, Pfetten, Kanthözer) gemäß statischen Erfordernissen sicher zu befestigen, und absolut waagerecht und niveaugkleich herzustellen. Abhanghöhe variiert von ca 0cm bis ca 30cm. Holzart: Fichte Holzschutz: Gebrauchsklasse 3.1, Material mit bauaufsichtlicher Zulassung Abgerechnet wird nach m2 Deckenuntersichtsverkleidung. Die Unterkonstruktion wird fertig gekappt hergestellt und bereichsweise Kommissioniert montagefertig auf die Baustelle geliefert. Montage der UK inkl. aller Anschlussdetails, Zuschnitte, Anpassungen Fassadengerüst steht bauseitig zur Verfügung. Montage inklusive sämtlicher Verbindungsmittel. Alle Materialien hierfür werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
09.__.0014
Holz- Unterkonstruktion Verkleidung Untersicht Dachüberstand
339,097
09.__.0015 Untersichtsschalung Fichte- Sichtschalung, in 3 Querschnitten, S13 Untersichtsschalung Fichte- Sichtschalung, in 3 Querschnitten, S13 Herstellen der Sichtschalung im "Über- Kopf- Bereich", an Deckenuntersicht Dachüberstand über OG1, die Schalbrettbreiten und Fugen gehen ohne Versatz von der vertikalen fassade in die horizontale "Über- Kopf- Deckenuntersichtsverkleidung" über. Sichtschalung Fichte. Bretter in 3 unterschiedlichen Querschnitten, im ungleichmäßigem Rythmus montiert. Brettquerschnitt 1: ca. 130/24mm Brettquerschnitt 2: ca 110/24mm Brettquerschnitt 3: ca 90/24 mm Schalung mit Falzausbildung an Längsseiten, scharfkantig, gehobelt und geschliffen. Die Falzausbildung ist so zu wählen, dass bei Längsstoßausführung eine durch den Falz hinterlegte Fuge mit Breite ca 8mm entsteht. Offene Fugen sind unzulässig. Schalbrettlänge bis ca 3,80m. Einbau: vertikal auf in sep. Position beschriebenen Traglattung, Befestigung: einschl. Befestigungsmittel V4A, verdeckt verschraubt Abstand Fugen vertikal: gleiche Fugenbreite <8mm. Die Fassadenbretter werden fertig gekappt mit ca. 3cm Übermaß hergestellt und bereichsweise Kommisioniert  montagefertig auf die Baustelle geliefert. Montage der Fassadenbretter inkl. aller Anschlussdetails, Zuschnitte, Anpassungen Fassadengerüst steht bauseitig zur Verfügung. Montage inklusive sämtlicher Verbindungsmittel. Alle Materialien hierfür werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
09.__.0015
Untersichtsschalung Fichte- Sichtschalung, in 3 Querschnitten, S13
339,097
11 Regiearbeiten
11
Regiearbeiten
Verrechnungssätze für Löhne Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten. In ihnen sind enthalten: - Lohn- und Gehaltskosten, - Lohn- und Gehaltsnebenkosten, - Sozialkosten einschließlich Sozialkassenbeiträge, - Gemeinkostenanteile, - Gewinn. Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftrag- geber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonn- tags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der tarif- lichen Vereinbarung vergütet. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallver- sicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden zusätzlich die Sozialkosten vergütet. Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn-/Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies anzugeben und statt dessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten.
Verrechnungssätze für Löhne
11.__.0001 Vorarbeiter Lohngruppe 5 Für Vorarbeiter. Lohngruppe 5
11.__.0001
Vorarbeiter Lohngruppe 5
10,00
h
11.__.0002 Facharbeiter Lohngruppe 4 Für Facharbeiter. Lohngruppe 4
11.__.0002
Facharbeiter Lohngruppe 4
10,00
h
11.__.0003 Facharbeiter Lohngruppe 3 Für Facharbeiter. Lohngruppe 3
11.__.0003
Facharbeiter Lohngruppe 3
10,00
h