Dachdeckerarbeiten
BV FUJI EUROPE CORPORATION GmbH
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
allgemeine Vorbemerkung Für die Ausführung der im folgenden beschriebenen Arbeiten gelten alle zum Zeitpunkt der Erstellung des Leistungsverzeichnisses gültigen DIN­Vorschriften und gewerkespezifischen sowie gewerketangierenden Regelwerke, die den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik und den eingeführten technischen Baubestimmungen (ETB) entsprechen. Diese sind u. a.: DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten (ATV) DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien u. Laubengängen - Anwendungsklasse K2 DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (ATV) DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN EN 12056 Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden Fachregel für Abdichtungen - Flachdachrichtlinie Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk Grundregel für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen Zutreffenden Merkblätter des Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks - Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik e.V. Weiter sind die Empfehlungen und Vorschriften sowie die neuesten Richtlinien der Fachverbände zu beachten. Außerdem sind die Verarbeitungshinweise der jeweiligen Hersteller einzuhalten. Die Verträglichkeit der verwendeten Materialen ist vom Bieter/AN zu klären. Bei Dächern mit Auflast werden die Außendruckbeiwerte für Lasteinzugsflächen der Windsogberechnung mit cpe, 10 zugrunde gelegt. Vor Beginn der Arbeiten sind mit der Bauleitung die Ausführungstermine und technischen Details zu klären. Die örtliche Gegebenheiten sind bei einem Termin vor Ort mit der Bauleitung zu besichtigen. Beanstandungen sind der Bauleitung zu melden, damit die nötigen Maßnahmen veranlaßt werden. Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt. Es ist eine vollständige und abnahmefähige Leistung anzubieten. Das LV ist dahingehend vom Bieter/AN zu prüfen. Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Vorbereitung sowie aller notwendigen Materialien einschließlich Transport und der Kosten für: Baustelleneinrichtung Diebstahlsichere Lagerung des Materials, Berechnung und Dimensionierung der Entwässerung, Notentwässerung und Gefällekeildämmung Verschnitt sauberhalten des Arbeitsplatzes entsorgen der Abfälle bereitstellen der Arbeitskräfte, der nötigen Werkzeuge und PSA Ebenheitsprüfung des Untergrundes vor Verlegung der Dämmung In der Verantwortung des Bieters/AN liegt die Dimensionierung der Entwässerung / Notentwässerung unter Berücksichtigung der DIN 1986-100 und DIN EN 12056. Eine Berechnung dazu ist vorzulegen. Sollten sich Abweichungen zu den ausgeschriebenen Materialien, Durchmessern, Abflussmengen etc. ergeben hat der Bieter den AG darüber in Kenntnis zu setzen. Neben dem folgenden Leistungsverzeichnis sind die allg. Vergabe- u. Auftragsbedingungen (AVAB) Grundlage für die Angebotserstellung und Auftragserteilung.
allgemeine Vorbemerkung
Allgemeine Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB) 1.Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH, Industriestraße 8, 84326, Falkenberg (nachfolgend AG genannt) 2.Vertragsgrundlage Maßgebend für die Vergabe sowie für Art und Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags sind in der angegebenen Reihenfolge: 2.1.das Auftragsschreiben des AG mit Verhandlungsprotokoll, wenn ein Verhandlungsprotokoll angefertigt wurde 2.2.diese Allgemeinen Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB), 2.3.das Leistungsverzeichnis/ Angebot, und die diesem zugrunde liegenden Zeichnungen, Muster, Vorschriften und Vorbemerkungen 2.4.die beigefügten Vertragsbedingungen des Bauherrn einschl. der Baugenehmigungsunterlagen, 2.5.die VOB/C; VOB Teil C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sonstige einschlägige DIN-Vorschriften und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neuesten Fassung, wobei auch evtl. Änderungen während der Vertragsdurchführung zu beachten sind. 2.6.Der AN versichert gegenüber dem AG, dass ausländische Arbeitskräfte auf der vertragsgegenständlichen Baustelle seinerseits nur dann zum Einsatz kommen, wenn die dafür zu jedem Zeitpunkt der Vertragsabwicklung auferlegten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland beachtet und eingehalten werden. Bei Verstoß des AN gegen die vor oder während der Auftragsdurchführung gültigen oder geänderten Gesetze stellt der AN den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. 3.Vergabe 3.1.Die Abgabe des Angebotes des AN erfolgt für den AG kostenlos und unverbindlich. 3.2.Ist keine Bindefrist vereinbart, gilt eine Angebotsbindung von 30 Kalendertagen ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber. 3.3.Das Angebot hat alle verlangten Preise und Erklärungen zu enthalten, ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift, Ort und Datum sowie Firmenstempel zu versehen. 3.4.Nebenangebote für technische Verbesserungen oder preisgünstigere Ausführungen sind erwünscht und mit dem Hauptangebot gesondert gekennzeichnet einzureichen. 3.5.Diese für den AG kostenlose und unverbindliche Leistung ist hinsichtlich Ausführung und Beschaffenheit exakt zu beschreiben, vor allen Dingen dann, wenn die vorgeschlagene Ausführung weder in den DIN-Vorschriften und/oder den Verdingungsunterlagen eine Regelung erfährt. Zeitverkürzungen oder Zeitverzögerungen durch Nebenangebote sind hinsichtlich ihrer Dauer anzugeben, auch bereits ausgeführte Beispiele mit entsprechenden Referenzen. 3.6.Über die örtlichen Verhältnisse der dem Angebot zugrundeliegenden Baustelle, Zu- und Abfahrtswege, vorhandene Gas-, Wasser-, Elektro-, Fernsprech- und Kanalleitungen, Möglichkeiten der Abfallbeseitigung und Lagerungsplätze für Materialien hat sich der AN vor Angebotsabgabe ausreichend zu informieren. 3.7.Der AG ist nicht verpflichtet, das Ausschreibungsergebnis mit den dazugehörigen Unterlagen dem AN zu offenbaren. Der AG ist berechtigt, unter den Anbietern nach seiner Wahl zu vergeben. 4.Vertragspreis 4.1.Die dem Auftrag zugrundeliegenden Preise sind Festpreise. 4.2.Alle Preise einschließlich derer für Stundenlohnarbeiten verstehen sich einschließlich aller Gehalts- und Lohnnebenkosten. 5.Pauschalpreisvereinbarung 5.1.Wird der Auftrag zu einem Pauschalpreis erteilt, so erfolgt die Berechnung ohne Aufmaß der tatsächlich ausgeführten Massen. 5.2.Der AN verpflichtet sich, vor Auftragsannahme die Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis, Baubeschreibung, Pläne etc.) auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und diese für seinen Pauschalpreis als verbindlich anzuerkennen. 5.3.Kalkulationsirrtümer berechtigen nicht zu einer Änderung des Pauschalpreises. 6.Umfang der Leistungen 6.1.Es gilt die VOB /B § 4 6.2.Abgegolten durch die vereinbarten Preise sind Unterhalt und Schutz der begonnenen oder ausgeführten Leistungen vor Beschädigungen, Diebstahl, Witterungseinflüssen, insbesondere Winterschäden und Grundwasser bis zum Zeitpunkt der Abnahme, die sach- und fachgerechte Herstellung von Bauteilen und Einbauteilen, die dem zeitlichen Ablauf der Baustelle notwendige Stellung von Beschäftigten, Geräten und Gerüsten, soweit diese für die eigenen Arbeiten notwendig sind, auch über 2 m hinaus, und die Vorhaltung von Mannschafts- und Materialunterkünften für die eigenen Mitarbeiter. 6.3.Für die Zuleitung bauseits vorhandener Entnahmestellen zu den einzelnen Arbeitsstätten hat der AN auf seine Kosten zu sorgen. Verbrauchsmengen und Zwischenzählergebühren gehen zu Lasten des AN. 6.4.Über Stromanschluss, Wasseranschluss, Telefon, Sanitäranlagen, Krangebühren oder die Benutzung sonstiger Einrichtungen wird mit dem AN ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, der seitens des AN mit Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen ist, bzw. gilt eine evtl. vereinbarte Regelung gemäß Verhandlungsprotokoll. Bei der Nutzung von Bauwasser und Strom hat ein verantwortungsvoller Umgang zu erfolgen. 6.5.Inhalt dieses Vertrages sind die Leistungen und die vereinbarten Preise für die Mitbenutzung von Einrichtungen des AG während der gesamten Bauzeit bis zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Bauherrn, bzw. Fertigstellung der Arbeiten des AN auf der vertragsgegenständlichen Baustelle. 6.6.Das Bauschild richtet sich nach Inhalt, Form und Ausmaßen nach den Vorgaben des Bauherrn. 6.7.Vor Anbringung eines eigenen Bauschildes hat der AN die Genehmigung des AG einzuholen. 6.8.In dem gesamten Gebäude gilt ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot 6.9.Bei der Entsorgung in die jeweiligen Container ist auf eine fachgerechte und korrekte Trennung der Abfallstoffe zu achten 6.10.Entstandene Schäden sind der Bau- und Projektleitung unverzüglich zu melden 6.11.Der AN hat bis zur Abnahme seine Leistung vor Beschädigung zu schützen 7.Mehr- oder Minderleistungen 7.1.Mehr- oder Minderkosten durch Änderung des Bauentwurfs, Planungsänderungen oder angeordnete 7.2.Ausführungsänderungen des Bauherrn sind unverzüglich nach Bekanntwerden durch den AN dem AG anzuzeigen. 7.3.Eine evtl. stattzufindende Vergütung auf der Grundlage für die Preisermittlung der vertraglich vereinbarten Leistung (Basis ist die Kalkulation des AN) unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Mehr- oder Minderkosten findet im Zuge einer Vereinbarung statt. 8.Ausführungsunterlagen 8.1.Sämtliche zur Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen werden dem AN vom AG in einfacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. 8.2.Gewünschte Mehrfachausfertigungen werden dem AN berechnet. 8.3.Notwendige Details oder Ergänzungen, die der AN zu liefern hat, sind dem AG rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. 8.4.Der AN hat die ihm für die Ausführung übergebenen Unterlagen nach Erhalt in allen Details, insbesondere hinsichtlich der Maße zu überprüfen und diese, so weit wie möglich, mit der vertragsgegenständlichen Baumaßnahme örtlich zu vergleichen. 8.5.Fehler oder Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8.6.Unterlässt der AN eine unverzügliche Mitteilung, so hat er für alle daraus entstehenden Schäden zu haften. 8.7.Hat der AN Bedenken bezüglich der Eignung von Materialien und Ausführungsanweisungen des AG, so hat er diese dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 8.8.Der AN ist verpflichtet, dem AG auf dessen schriftliches Verlangen für alle seine Leistungen in die gültigen einschlägigen DIN- Normen, behördlichen Bestimmungen und technischen Richtlinien Einsicht zu gewähren. 8.9.Bemusterungsvorschläge hat der AN dem AG auf dessen Verlangen so frühzeitig vorzulegen, dass eine beiderseitige Klärung rechtzeitig erfolgen kann, ohne den Baufortschritt zu gefährden. Der hierdurch entstehende Aufwand ist mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. 8.10.Vor Beginn der Arbeiten, insbesondere vor der Materialbestellung hat der AN die Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen gemäß Plänen und Leistungsverzeichnis mit der örtlichen Bauleitung des AG detailliert und rechtzeitig abzusprechen. Daraus resultierende Versäumnisse gehen zu Lasten des AN. 8.11.Der AN ist verpflichtet, für die technischen Gewerke seiner Leistungen Bestandspläne/ -unterlagen anzufertigen und diese nach Fertigstellung der Arbeiten dem AG in digitaler Form zu überlassen. Der Aufwand ist mit den jeweiligen Vertragspreisen abgegolten. Bei Verzögerungen oder Nichtvorlage ist der AG berechtigt, zu Lasten des AN mit der Erstellung der Bestandspläne einen sachlich geeigneten Dritten nach seiner Wahl auf Kosten des AN zu beauftragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben durch die Ersatzbeauftragung unberührt. 9.Bauzustand 9.1.Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten vom Zustand der Baustelle und des Baues, sowie über Versorgungsleitungen und sonstigen seinen Arbeitsbereich betreffenden Umständen zu überzeugen und festzustellen, ob er seine Leistungen mangelfrei erbringen kann. Etwaige Einwände und Bedenken sind dem AG schriftlich rechtzeitig vor Beginn der Auftragsausführung anzuzeigen. 9.2.Sind die Vorleistungen anderer Unternehmer, auf die der AN seine Leistungen aufbaut, mangelhaft, so hat der AN dies rechtzeitig schriftlich zu rügen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur Haftung des Auftragnehmers führen. 9.3.Der AN ist verpflichtet, sämtliche von ihm stammenden Baureste und Verunreinigungen laufend entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zu beseitigen und die Baustelle während seiner Tätigkeit und nach Beendigung seiner Arbeiten in sauberem Zustand zu halten. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, so hat der AG das Recht, nach zweimaliger vergeblicher schriftlicher Aufforderung mit Terminsetzung die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des AN vornehmen zu lassen und von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung einzubehalten. 10.Auftragsdurchführung 10.1.Dem AN obliegt im Rahmen seiner Tätigkeit die Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hierzu hat er alle erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen sowie die erforderlichen Einrichtungen zu schaffen, die notwendig sind, Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Er hat alle gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen sowie projektspezifischen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere die Baustellenverordnungen sowie einen ggf. vorliegenden SiGe-Plan zu beachten. Der AN sorgt für die gesetzlich geforderte sicherheitstechnische Betreuung seiner Leistungserbringung durch eine Sicherheitsfachkraft und weist diese dem AG unaufgefordert nach. Auf Anforderung des AG übergibt der AN dem AG die Gefährdungsanalyse und legt ihm die für Notfälle geplanten Maßnahmen sowie die baustellenspezifischen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen dar. Der AN hat die Projektleitung des AG unaufgefordert unverzüglich über jegliche Arbeitsunfälle zu informieren. Ebenso steht der AN dafür ein, dass sämtliche seiner Arbeitnehmer, die auf der vertragsgegenständlichen Baustelle eingesetzt werden, die jeweils erforderliche persönliche Schutzausrüstung, mindestens entsprechend den Vorgaben der Baustellen- bzw. Werksordnung, benutzen bzw. tragen. Für den Fall einer von ihm zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen die in dieser Ziffer übernommenen Pflichten, verpflichtet sich der AN zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den AG in Höhe von 200,00 € pro betroffenen Mitarbeiter bzw. pro Regelverstoß. Dem AN obliegt der Nachweis, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Die Vertragsstrafe wird auf maximal 5 % der Nettoabrechnungssumme begrenzt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Von aus der Nichtbeachtung in Ziffer 10.1 genannter Verpflichtungen herrührenden Ansprüchen Dritter hat der AN den AG freizustellen. 10.2.Die Arbeiten des AN sind im Rahmen der festgelegten Bauzeiten - auch evtl. Zwischentermine - termingerecht auszuführen. Eine Behinderung anderer am vertragsgegenständlichen Bauwerk beschäftigter Unternehmer ist nach Möglichkeit zu vermeiden. 10.3.Der AN verpflichtet sich, seine vertraglich vereinbarte sach- und fachgerechte Leistung so durchzuführen, dass Verzögerungen, Behinderungen oder Unterbrechungen nicht eintreten. Er ist gehalten den Beginn und den Fortgang der ihm übertragenen Arbeiten vorausschauend auf mögliche Behinderungen zu prüfen und diesen Umstand dem AG gegebenenfalls unverzüglich schriftlich, bei Gefahr in Verzug zunächst mündlich oder fernmündlich, anzuzeigen. 10.4.Bei einer evtl. Stilllegung der Baustelle hat der AN alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Erhaltung seiner oder der Leistung Dritter wahrzunehmen. Derartige Vorfälle sind dem AG unverzüglich mit detaillierter Begründung schriftlich mitzuteilen. 10.5.Der AN ist verpflichtet, Mängel an seiner Leistung innerhalb einer vom AG gestellten angemessenen Frist auf seine Kosten fach- und sachgerecht zu beseitigen. Der AG ist verpflichtet, diese Aufforderung schriftlich unter Begründung der Beanstandung(en) dem AN mitzuteilen. Falls der AN einer einmaligen Aufforderung termingerecht nicht nachkommt, ist der AG befugt, eine andere Firma auf Kosten des AN mit der Beseitigung der Mängel zu beauftragen und diese Kosten dem AN gegen Kostennachweis von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung bzw. Rückhalt abzuziehen oder die Ausführungsbürgschaft in Anspruch zu nehmen. 10.6.Der AN verpflichtet sich, einen verantwortlichen und ständig anwesenden deutschsprachigen Vertreter für die vertragsgemäße Ausführung seiner Leistung einzusetzen. Soweit ausgefertigt, siehe auch Verhandlungsprotokoll. Im Falle der Nichtausfertigung eines Verhandlungsprotokolls ist der Name des Vertreters und dessen Stellvertreters spätestens eine Kalenderwoche vor Aufnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen dem AG schriftlich mitzuteilen. 10.7.Die personelle Besetzung der vertragsgegenständlichen Baustelle hat der AN mit dem AG spätestens 1 Kalenderwoche vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzusetzen, sofern nicht ein Verhandlungsprotokoll zwischen AN und AG ausgefertigt ist. 10.8.Für die vom AN ausgeführten Leistungen trägt der AN die umfassende Verantwortung, insbesondere für die exakte Einhaltung aller einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen aller Tätigkeiten des AN wird hiermit ausdrücklich auf diesen übertragen. 10.9.Der AN ist für die Unterbringung seines Personals, seiner Geräte, Baustoffe und Bauhilfsstoffe selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn der AG die Mitbenutzung von Lagerstätten und Räumlichkeiten gestattet. 10.10.Der AN verpflichtet sich, alle seine Leistung betreffenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen fristgemäß einzuholen und dem AG im Original vorzulegen. 11.Behinderungen jeglicher Art des AN bei Ausführung seiner Arbeiten auf der vertragsgegenständlichen Baustelle sind dem AG unverzüglich mündlich und unmittelbar anschließend schriftlich unter Angabe des Grundes, des Ortes mit Datum und Uhrzeit zur Prüfung mitzuteilen. 12.Bauleistungsversicherung 12.1.Für das vertragsgegenständliche Bauobjekt wird eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, in die der AN einbezogen ist. Der AN hat hierfür eine anteilige Prämie von 0,25% seiner Schlussrechnungssumme an den AG zu bezahlen. 12.2.Der AG ist berechtigt, einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Prämie vom AN zu fordern bzw. bei den einzelnen Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung einzubehalten. 13.Fristen und Haftung 13.1.Der AG hat verbindliche Zwischen- und Endtermine mit dem Bauherrn vereinbart. Die Termine des AN werden im Auftragsschreiben oder einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, soweit vorhanden gilt das Verhandlungsprotokoll. Der AN erklärt hiermit ausdrücklich, über die erforderlichen Geräte und Arbeitskräfte zu verfügen, um die vertraglich vereinbarten Leistungen termingerecht erfüllen zu können. Der AN hat sich alle zur Einhaltung der Zwischen- und Endtermine erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu verschaffen. 13.2.Überschreitet der AN den vereinbarten Fertigstellungstermin schuldhaft, hat er für jeden Kalendertag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Auftragssumme, höchsten jedoch 5% der Auftragssumme zu bezahlen, ohne dass es des Nachweises eines Schadens durch den AG bedarf. Unabhängig hiervon haftet der AN dem AG gegenüber bei Nichteinhaltung vereinbarter Fristen (auch Zwischenfristen) für alle weiteren Schäden, die dem AG hieraus entstanden sind. 14.Aufmaß und Abrechnung 14.1.Sämtliche Abrechnungen sind in prüfbarer Form mit den zur Abrechnung notwendigen Unterlagen mit Angabe des betreffenden Bauvorhabens in mindestens dreifacher Ausfertigung an den AG zu stellen. 14.2.Sofern keine Pauschalpreisvereinbarung getroffen ist, erfolgt die Abrechnung nach gemeinsamem Aufmaß unter Zugrundelegung der vertraglich vereinbarten Einheitspreise und unter Berücksichtigung evtl. gewährter Nachlässe. 15.Zahlungen 15.1.Auf Antrag des AN werden Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % der jeweils nachgewiesenen Leistung mittels Vorlage einer prüffähigen Abschlagsrechnung angewiesen. 15.2.Der Schlussrechnung seitens des AN ist spätestens innerhalb von 2 Wochen nach vertraglicher Fertigstellung des vertragsgegenständlichen Objekts dem AG unter Beifügung der gesamten Abrechnungsunterlagen in dreifacher Form einzureichen.Sämtliche erhaltene Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung von evtl. Skontierungen oder abgebeten sind aufzuführen. 15.3.Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 16. Sicherheitsleitung 16.1.Der AG kann vom AN unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der Auftragssumme zuzüglich MwSt. fordern. Die Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich in ihrem Inhalt nach § 17 Nr. 4 VOB/B. Der AG ist berechtigt, bei Nichterbringung der Vertragserfüllungsbürgschaft den Vertrag mit dem AN außerordentlich zu kündigen. Der AN kann daraus seinerseits keinerlei Rechte auf Schadensersatz herleiten. 16.2.Als Gewährleistungssicherheit behält der AG von der Brutto - Schlussrechnungssumme 5 % ein. Der AN kann diesen Einbehalt durch eine unbefristete Gewährleistungsbürgschaft ablösen, deren Inhalt sich nach§ 17 Nr. 4 VOB/B. 17.Abnahme 17.1. Es findet eine förmliche Abnahme statt. 17.2.Im schriftlichen Abnahmeprotokoll sind Mängel und evtl. Vorbehalte festzuhalten und vom AG und AN mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu bestätigen. 17.3.Der AN übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine gesamten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben und mindern. 17.4.Der AG ist berechtigt, die Abnahme gegenüber dem AN zu verweigern, solange die Gesamtleistung des AN wesentliche Mängel aufweist. 17.5.Hat der AN als Subunternehmer geleistet, so erfolgt die Abnahme frühestens zum Zeitpunkt der Gesamtabnahme des Bauwerks durch den Bauherrn, es sei denn, dass eine solche Abnahme nicht binnen 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistung des AN erfolgt ist. 18.Gewährleistung 18.1.Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Abnahme und dauert 5 Jahre. Bestehen zu diesem Zeitpunkt allerdings noch die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn aus den Leistungen des AN (Subunternehmers), so verlängert sich die Gewährleistungsfrist bis zu diesem Zeitpunkt, höchstens um 12 Monate. 18.2.Der AN ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist aufgetretenen Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen. Kommt der AN in einer vom AG gesetzten angemessenen Frist der Mängelbeseitigung nicht nach, so kann der AG die Mängel selbst oder durch einen Dritten auf Kosten des AN beseitigen lassen. 18.3.Entsteht dem AG durch Mängel, die der AN zu vertreten hat, ein Schaden, beispielsweise in Form besonderen technischen oder kaufmännisch notwendigen Aufwands im Zuge der Mängelbeseitigung durch den AN, so ist der AG berechtigt, den AN insoweit auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. 18.4.Der AN tritt auf Wunsch des AG die Gewährleistungsansprüche ohne weitere Zustimmung direkt an den Bauherrn ab. 19.Arbeitsberichte 19.1.Der AN hat täglich Arbeitsberichte nach dem Muster des AG in mindestens zweifacher Ausfertigung zu erstellen. 19.2.Die täglichen Arbeitsberichte sind lückenlos durchzunummerieren und mit dem jeweiligen Datum zu versehen. 19.3.Mindestinhalt der Arbeitsberichte sind: Ort und Art der Leistung, Anzahl der Arbeitskräfte und evtl. Geräte auf der Baustelle, Witterungsverhältnisse, Materiallieferungen, Besprechungen mit der Bauleitung des AG und besondere Vorkommnisse; Arbeitsunterbrechungen jeglicher Art sind ebenfalls unter Angabe des Grundes anzugeben. 19.4.Die Arbeitsberichte sind wöchentlich mindestens einmal mit Unterschrift des Verantwortlichen des AN der Bauleitung des AG auszuhändigen und von dieser auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und gegenzuzeichnen. 20.Versicherungen 20.1.Der AN erklärt, über eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu verfügen, die gewährleistet, dass Schäden am vertragsgegenständlichen Bauobjekt ausreichend abgedeckt sind. 20.2.Der AN ist verpflichtet dies dem AG spätestens unmittelbar nach Vertragsabschluss nachzuweisen. Zuwiderhandlungen können einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen. 21.Unbedenklichkeitsbescheinigungen Mit der Angebotsabgabe hat der AN folgende Unterlagen neuesten Datums vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK, des zuständigen Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft. 22.Forderungen des AG Die dem AN aus diesem Auftrag gegen den AG zustehenden Forderungen können ohne Zustimmung des AG nicht an Dritte (z.B. Lieferanten, Banken etc.) abgetreten werden (siehe dazu BGB§ 399). 23.Inkrafttreten des Auftrages 23.1.Mit Annahme des Angebotes des AN durch den AG ist der Auftrag rechtsverbindlich erteilt 23.2.Sämtliche Nachtrags- oder Zusatzaufträge unterliegen den vorliegenden AVAB. 24.Teilunwirksamkeit 24.1.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der damit verbundenen Unterlagen oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. 25.Gerichtsstand 25.1.Gerichtsstand ist das Amtsgericht Eggenfelden/Landgericht Landshut, sowie diesem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG. Es gilt in jedem Falle deutsches Recht.
Allgemeine Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB)
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Baustelleneinrichtung Lieferung und Abtransport, Auf- und Abbau, Vor- und Unterhalt der erforderlichen Geräte für die Dauer der Bauzeit. ausgenommen Kran und Hebebühnen diese werden gesondert aufgeführt, oder gem. Absprache mit der Bauleitung bereitgestellt.
01.__.0001
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
02 Tragschale Hauptdach
02
Tragschale Hauptdach
02.__.0001 Stahltrapeztragschale im Bereich der Halle Schneeanhäufung Attika Stahltrapezblech nach DIN 18807 für mehrschaliges, ebenes Flachdach, befestigt auf bauseitigem Untergrund aus Holz, Liefern und nach den Fachregeln des IFBS einschließlich aller nach statischer Berechnung erforderlichen bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel in fertiger Leistung montieren. Die Ausführung muss als Durchlaufträger oder mit biegesteifem Stoß erfolgen. Die Stöße sind so einzuplanen, dass diese ca. 15cm neben den Holzbindern sind. Stat. System: Zweifeld-/ Dreifeld- mit biegesteifem Stoß in Positivlage gem. Statik SAB Profiel SAB200R/750/1,13 Positivlage Blechstärke:1,13 mm Profilhöhe: 205 mm (gemäß beiliegender Statik) Stützweite: bis ca. 6,50 m vorh. Q 3,23 kN/m² gem. Statik Oberfläche: Unterseite 15 µm in RAL 9002, Oberseite schutzlackiert Dachneigung: 1,43 Grad Angebotenes System: .
02.__.0001
Stahltrapeztragschale im Bereich der Halle Schneeanhäufung Attika
291,00
0,00
02.__.0002 Stahltrapeztragschale im Bereich der Halle Stahltrapezblech nach DIN 18807 für mehrschaliges, ebenes Flachdach, befestigt auf bauseitigem Untergrund aus Holz, Liefern und nach den Fachregeln des IFBS einschließlich aller nach statischer Berechnung erforderlichen bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel in fertiger Leistung montieren. Die Ausführung muss als Durchlaufträger oder mit biegesteifem Stoß erfolgen. Die Stöße sind so einzuplanen, dass diese ca. 15cm neben den Holzbindern sind. Stat. System: Zweifeld-/ Dreifeld- mit biegesteifem Stoß in Positivlage gem. Statik SAB Profiel SAB200R/750/1,00 Positivlage Blechstärke:1,00 mm Profilhöhe: 205 mm (gemäß beiliegender Statik) Stützweite: bis ca. 6,50 m vorh. Q 2,35 kN/m² gem. Statik Oberfläche: Unterseite 15 µm in RAL 9002, Oberseite schutzlackiert Dachneigung: 1,43 Grad Angebotenes System: .
02.__.0002
Stahltrapeztragschale im Bereich der Halle
1.576,00
0,00
02.__.0003 Stahltrapeztragschale im Bereich der Überdachung Stahltrapezblech nach DIN 18807 für mehrschaliges, ebenes Flachdach, befestigt auf bauseitigem Untergrund aus Holz, Liefern und nach den Fachregeln des IFBS einschließlich aller nach statischer Berechnung erforderlichen bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel in fertiger Leistung montieren. Die Ausführung muss als Durchlaufträger oder mit biegesteifem Stoß erfolgen. Die Stöße sind so einzuplanen, dass diese ca. 15cm neben den Holzbindern sind. Stat. System: Zweifeld-/ Dreifeld- mit biegesteifem Stoß in Positivlage gem. Statik SAB Profiel SAB200R/750/1,13 Positivlage Blechstärke:1,13 mm Profilhöhe: 205 mm (gemäß beiliegender Statik) Stützweite: bis ca. 7,20 m vorh. Q 2,65 kN/m² gem. Statik Oberfläche: Unterseite 15 µm in RAL 9002, Oberseite schutzlackiert Dachneigung: 1,43 Grad Angebotenes System: .
02.__.0003
Stahltrapeztragschale im Bereich der Überdachung
461,00
0,00
02.__.0004.o Zulage biegesteifer Stoß gemäß Statik 231153 Zulage Ausführung eines biegesteifen Stoßes gemäß Statik
02.__.0004.o
Zulage biegesteifer Stoß gemäß Statik 231153
71,10
m
02.__.0005 Randwinkel 231158 Randwinkel (nicht statisch wirksam), zur Aufnahme der Dampfsperre Material Stahlblech bandverzinkt und farbbeschichtet Materialdicke 1,0 mm, Zuschnitt 500mm, 2 Kantungen
02.__.0005
Randwinkel 231158
141,15
m
02.__.0006 Firstblech 231159 Firstblech für Unterschale unterseitig und oberseitig auf die Stahltrapezprofile befestigen, Korrosionsschutz und Farbton wie Stahltrapezprofile,
02.__.0006
Firstblech 231159
65,55
m
02.__.0007.e Abdeckblech Tiefsicken 231160 Abdeckblech als Anschluss zwischen den unterschiedlichen Verlegerichtungen auf der Unterseite im Bereich des Vordaches Material Stahlblech bandverzinkt und farbbeschichtet RAL 9002 Materialdicke 1,0 mm, Zuschnitt bis 750 mm, 2 Kantungen
02.__.0007.e
Abdeckblech Tiefsicken 231160
35,55
m
02.__.0008 Ausschnitt bis DN 200mm 231162 Ausschnitt in Trapezblech für Lüftungsrohre etc. in einer Abmessung bis DN200 mm herstellen, bei Einhaltung der Bedingungen nach DIN 18807 Teil 3, einschl. oberseitigem Verstärkungsblech Blechlänge: mindestens 600mm Blechbreite: mindestens 750mm jedoch mindestens zwei durchlaufende Stahltrapezprofilstege auf jeder Seite des Auschnitts überdeckend, Blechdicke mindestens 1,13 mm, jedoch größer 1,5-fache der Trapezprofile
02.__.0008
Ausschnitt bis DN 200mm 231162
E
3,00
St
02.__.0009.a Ausschnitt bis 1200 mm x 2400 mm Lichtkuppeln 231163 Ausschnitt in Trapezblech für Lichtpuppel in einer Abmessung bis maximal 1200 mm x 2400 mm herstellen, bei Einhaltung der Bedingungen nach DIN 18807 Teil 3, sowie gemäß den IFBS Richtlinien. Im Preis muss das anbringen der erforderlichen Auswechslungen an den Öffnungsrändernenthalten sein. Für die Auswechselprofile werden profile mit einer Blechdicke von mind 1,5mm verwendet werden. (gemäß statischem Nachweis) Der Statische Nachweis über die Weiterleitung der Lasten aus dem Öffnungsbereich in die tragende Unterkonstruktion.hierzu ist vorzulegen.
02.__.0009.a
Ausschnitt bis 1200 mm x 2400 mm Lichtkuppeln 231163
9,00
St
03 Abdichtungsarbeiten
03
Abdichtungsarbeiten
Zusatz, TÜV-SÜD zertifiziertes Sarnafil Flachdachsystem nach MUC-KSP-055 Zusatz zur Vorbemerkung bei gefordertem TÜV-SÜD zertifiziertem Sarnafil Flachdachsystem nach MUC-KSP-055 Die TÜV-SÜD Zertifizierung basiert auf einer Qualitätsmanagement-Arbeitsanweisung vom Institut für Kunststoffe des TÜV SÜD, welche die Vorgehensweise, den Ablauf und die Zuständigkeiten bei der Ausführung von Flachdachabdichtungen mit Sarnafil® Kunststoffbahnen der Sika Deutschland CH AG & Co KG regelt. Diese umfasst: - TÜV-SÜD-überwachte Produktionskontrolle Eine gesonderte Überwachung der Fertigung der Dachbahnen mit der Überprüfung des Produkts im Labor. (Fremdüberwachung). Eine fertigungsbezogene Prüfung (z. B. im Rahmen einer Qualitätssicherung) ist nicht ausreichend! - TÜV-SÜD-zertifizierte Verlegerschulungen Die Schulungsmaßnahmen des Bahnenherstellers müssen vom TÜV SÜD überwacht und zertifiziert werden. - TÜV-SÜD-zertifizierte Objektbetreuung Die Überwachung / Betreuung und die Schlussbegehung können nur durch einen vom TÜV SÜD zertifizierten Anwendungstechniker des Bahnenherstellers, bzw. durch einen Sachverständigen des TÜV SÜD erfolgen. Vor Auftragserteilung hat er nachzuweisen, dass er in der Verlegung sowie Verarbeitung der angebotenen Dach- und Dichtungsbahnen, bereits geschult wurde und am Objekt nur entsprechend geschultes Fachpersonal einsetzen wird. Die Verlegearbeiten sind vor Beginn schriftlich beim zuständigen Außendienstbüro, bzw. bei o. g. Adresse anzumelden. Nach Beendigung der Abdichtungsarbeiten ist die Schlussbegehung für das "TÜV SÜD zertifizierte Sarnafil Flachdachsystem" schriftlich bei dem für das Objekt zuständigen Sika Roofing Anwendungstechniker zu beantragen. Diese Abnahme ersetzt nicht die förmliche Abnahme, gemäß VOB oder BGB als Vertragsvereinbarung zwischen Bauherrn (Auftraggeber) und Verleger (Auftragnehmer), sondern dient als Voraussetzung für das Erteilen der Bestätigung als Vorlage beim Bauherrn. Weitere Auskünfte und Preisangaben erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Sika-Fachberater.
Zusatz, TÜV-SÜD zertifiziertes Sarnafil Flachdachsystem nach MUC-KSP-055
TS 77-18, Materialkenndaten Materialkenndaten Sarnafil Dachbahn TS 77-18: Der Leistungsbeschreibung liegt eine einlagige Sika-Dachabdichtungsbahn, Typ Sarnafil auf Basis flexibler Polyolefine (FPO), mit nachstehend beschriebenen Werten und Eigenschaften zugrunde: - Material: DE / E1 FPO - BV - V - PG - GV - 1,8 - Basispolymer: flexibles Polyolefin / FPO auf Basis PP - Kunststoffbahn nach DIN EN 13956, anerkannt von der Zertifizierungsstelle 1213-CPD-3914 und versehen mit dem CE-Zeichen - Fabrikat: Sika Deutschland CH AG & Co KG - Typ: Sarnafil TS 77-18 - Dicke: 1,8 mm - Oberflächenfarbe: beige / fenstergrau (ähnlich RAL 7040) - Material: frei von Bitumen, Chlor, PVC, Weichmachern, Halogenen und Schwermetallen - Herstellungsverfahren: Extrusionsverfahren - Innenliegende Verstärkung: Polyestergelege und Glasvlies - Verlegeart: - mechanisch befestigt - Sarnafil-Linien-System mit Sarnabar Befestigungsprofil und Überdeckungsstreifen - Punktbefestigung mit Sarnafast Befestiger in der Bahnenüberlappung Technische Daten: - Eigenschaften nach DIN EN 13956 / DIN SPEC 20 000-201 / DIN 18531-2, CE EN 13 956 06 1213-CPD-3914: - Verhalten bei äußerer Brandeinwirkung, Teile 1 bis 4 (für von Sika geprüfte Dachaufbauten), CEN/TS 1187 / DIN EN 13501-5: B roof (t1) < 20 Grad - Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (für von Sika geprüfte Dachaufbauten) - Brandverhalten - direkte Flammeneinwirkung: Klassifizierung nach DIN EN 13501-1: Klasse E Bezüglich der Materialdicke ist die Dachabdichtungsbahn der Anwendungsklasse K2 (höherwertige Ausführung) nach DIN 18531 zuzuordnen. - Nahtfügetechnik: nur Heißluftverschweißung - Schälwiderstand der Fügenaht, EN 12316-2: > 300 N/50 mm - Scherwiderstand der Fügenaht, EN 12317-2: > 500 N/50 mm - Höchstzugkraft, EN 12311-2: längs: > 1.000 N/50 mm quer: > 900 N/50 mm - Dehnung bei Höchstzugkraft, EN 12311-2: längs: > 13 % quer: > 13 % - Widerstand gegen stoßartige Belastung, EN 12691: (Perforationsfestigkeit) starre Unterlage: > 1.000 mm flexible Unterlage: > 1.250 mm - Widerstand gegen statische Belastung, EN 12730: starre Unterlage: > 20 kg flexible Unterlage: > 20 kg - Widerstand gegen Hagelschlag, EN 13583: starre Unterlage: > 25 m/s flexible Unterlage: > 36 m/s - Weiterreißwiderstand, EN 12310-2: längs: 300 N quer: 300 N - Wasserdampfdurchlasswiderstand, EN 1931: Sd = 270 m (µ-Wert 150.000) - Maßhaltigkeit nach Warmlagerung, EN 1107-2: längs (Maschinenrichtung): < [0.2] % quer (quer zur Maschinenrichtung): < [0.1] % - Falzverhalten bei tiefer Temperatur, EN 495-5: < - 40 Grad °C - UV-Bestrahlung nach EN 1297: bestanden (> 5.000 h); Klasse 0 - Wurzelfestigkeit gemäß Prüfung nach dem FLL-Verfahren (Kriterium wurzelfest und rhizomfest gegen Quecken erfüllt) - Bitumenbeständigkeit nach prEN 1548: bestanden - Flammschutzmittel: anorganische Hydrate (im Brandfall keine Furane, Dioxine freigesetzt) - Schnittkanten: frei von Kapillarität, nicht delaminierbar - Recycling: 100 % recyclebar - Thermische Verschweißung mit vom Hersteller der Dachbahn zugelassenen Schweißautomaten mit Temperaturanzeige - Herstellerüberwachung: - Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001 - Fremdüberwacht durch SKZ Würzburg - Ökobilanz eines unabhängigen Ing.- und Planungsbüro - Gutachten über die Dauerhaftigkeit der KDB mit Aus- sage "Lebenserwartung über 40 Jahre" - ständige TÜV-SÜD Kontrolle der produzierten Dachbahn (TÜV SÜD zertifiziertes Sarnafil Flachdachsystem)
TS 77-18, Materialkenndaten
GARANTIELEISTUNGEN Die Sika Deutschland CH AG & Co KG garantiert für die einwandfreie Materialbeschaffenheit und dauerhafte Funktionstüchtigkeit der Sarnafil Dach- und Dichtungsbahnen gegenüber dem Bauherrn/Eigentümer folgende Garantiezeiträume: 15- jährige Produktgarantie für die Abdichtungsbahn 15- jährige Windsogsicherheitsgarantie für die Windsogsicherheit des
GARANTIELEISTUNGEN
03.02 Hauptdach
03.02
Hauptdach
03.03 Übergangsdach
03.03
Übergangsdach
03.04 Dichtigkeitsprüfung
03.04
Dichtigkeitsprüfung
03.05 Sika Roof Control System
03.05
Sika Roof Control System
03.06 TÜV-Süd zertifiziertes Sarnafil Flachdachsystem
03.06
TÜV-Süd zertifiziertes Sarnafil Flachdachsystem
04 Dachbegrünung Hauptdach
04
Dachbegrünung Hauptdach
Dachbegrünung Die Dachbegrünung ist mit der Bauleitung abzusprechen und für eine bauseitige PV Anlage abzustimmen. Fabrikat: Optigrün
Dachbegrünung
04.__.0001 Trenn, -Schutz u. -Speichervlies 231214 Schutzlage als Schutz der Dachabdichtung vor mechanischer Beanspruchung und zur Wasserspeicherung mit 10 cm Überlappung fachgerecht verlegen. Materia: Recyclingfasern Dicke: ca. 4 mm Flächengewicht: ca. 300 g/m² Angebotenes Fabrikat: .
04.__.0001
Trenn, -Schutz u. -Speichervlies 231214
2.330,00
04.__.0002 Dränageelement, PE-Platte, Dachbegrünung 231215 Dränschicht für Dachbegrünung aus Kunststoffprofilplatten Einsatzbereich: Extensivbegrünung zur Vermeidung von Staunässe Material: PE-Kunststoff Plattendicke: ca 25 mm Füllvolumen (lose): ca. 7,5 l/m² Angebotenes Fabrikat: .
04.__.0002
Dränageelement, PE-Platte, Dachbegrünung 231215
2.330,00
04.__.0003 Filtervlies als Filterschicht zwischen Dränschicht und Substrat231216 Filtervlies als Filterschicht zwischen Dränschicht und Substrat mit 10 cm Überlappung verlegen. Materia: Polypropylen Dicke: ca. 1 mm Flächengewicht: ca. 105 g/m² Angebotenes Fabrikat: .
04.__.0003
Filtervlies als Filterschicht zwischen Dränschicht und Substrat231216
2.330,00
04.__.0004 Einschichtsubstrat, extensive Dachbegrünung 231217 Vegetationstragschicht für begrünte Schrägdächer in einschichtige Dachbegrünung als Vegetationssubstrat für Extensivbegrünung. Überwiegend mineralische Bestandteile Höherer organischer Anteil Schichtdicke: ca 8 cm Gewicht wassergesättigt: max. 100 kg/m² Angebotenes Fabrikat: .
04.__.0004
Einschichtsubstrat, extensive Dachbegrünung 231217
2.028,00
04.__.0005 Trockenansaat, extensive Dachbegrünung, Saatgutmischung 231218 Ansaat der Mehrjährige Extensiven Begrünung im Trockensaatverfahren mit Sedum-Sprossen, inkl. Düngung und durchdringendes Wässern. Saatgutmenge: ca. 50-80 g/m2 - Substrat durch Harken aufrauhen - gleichmäßiges Aufbringen von Sedumsprossen - Ansaat mit Saatgutmischung - durchdringendes Wässern. Angebotenes Fabrikat: .
04.__.0005
Trockenansaat, extensive Dachbegrünung, Saatgutmischung 231218
2.028,00
04.__.0006 Kiesstreifen Dachrand 231219 Randstreifen aus Kies, Körnung 16/32 mm im Bereich von Aufkantungen, An- und Abschlüssen, um Dachdurchdringungen, Kontrollschächte und Anschlagpunkte u.ä., liefern und auf Filtervlies 300 g/m² einbauen. Aufzubringende Schütthöhe in cm: ca. 80mm Breite des Sicherheitsstreifens 500mm Fabrikat: gewaschener Rundkies, Körnung 16/32 Im Preis muss das anbringen der Kiesfangleiste incl. der Eckausbildungen und Stoßverbinder enthalten sein.
04.__.0006
Kiesstreifen Dachrand 231219
302,00
m
04.__.0007 Fertigstellungspflege, extensive Dachbegrünung 231220 Fertigstellungpflege gemäß der FLL - Dachbegrünungsrichtlinie für extensive Dachbegrünung. - unerwünschten Aufwuchs, Laub und Unrat entfernen - Nachsaat und Ausbessern an Kahlstellen - Nachpflanzung ausgefallener Pflanzen - Nachfüllen von fehlendem Substrat Anfallende Stoffe sind zu entsorgen.
04.__.0007
Fertigstellungspflege, extensive Dachbegrünung 231220
2.028,00
04.__.0008 Gründachschacht Liefern und montieren eines Gründachschachts über die Entwässerungsgullys, geignet für eine ca . 10cm hohe extensive Dachbegrünung Fabrikat: geeignet für die zuvor beschreibenen Dachgullys Angebotenes System: .
04.__.0008
Gründachschacht
12,00
St
05 Dachbekiesung Übergangsdach
05
Dachbekiesung Übergangsdach
05.__.0001 Liefern und Ausbreiten der Dachbekiesung Liefern und Ausbreiten der Dachbekiesung Körnung 16/32 mm Aufzubringende Schütthöhe in cm: ca. 50mm gewaschener Rundkies, Körnung 16/32
05.__.0001
Liefern und Ausbreiten der Dachbekiesung
24,20
06 Blechsandwichfassade
06
Blechsandwichfassade
06.__.0001 Unterkonstruktion für Blechsandwich Fassade an Betonwand Liefern und montieren einer Unterkonstruktion, für die Befestigung der im folgenden beschriebenen Blechsandwichfassade an der Stahlbetonwand. Metallunterkonstruktion bestehend aus Konsolprofilen und T-Profilen nach statischer Berechnung und Herstellerangaben. Untergrund: Stahlbeton Der Abstand beträgt ca. 45 mm, der Abstand ist so einzustelle/ zu wälen, dass ein sauberer Übergang im Bereich des Fassadenübergangs von Blechsandwichfassade auf Stahlkassettenfassade hergestellt werden kann.
06.__.0001
Unterkonstruktion für Blechsandwich Fassade an Betonwand
22,22
06.__.0002 Blechsandwichfassade 60mm verdeckt befestigt 231103 Liefern und montieren einer Blechsandwichverkleidung (siehe beiliegender Statik) mit Kernstärke 60 mm, senkrecht montiert, verdeckt befestigt. Bestehend aus beidseitig bandverzinkten und kunststoffbeschichteten Stahldeckblechen. Polyurethan-Hartschaumkern, FCKW- und HFCKW-frei Baustoffklasse B1, - schwer entflammbar - Profil: außen microliniert in der Oberfläche, RAL 7021 Schwarzgaru Innen leicht liniert mit Schutzlack Farbe RAL 9002 Grauweiß Befestigung auf zuvor beschriebender Unterkonstuktion. Der Nachunternehmer hat Dichtbänder zu den freien Rändern für eine absolute Wind- und Dampfdichtigkeit um der aktuellen Fachregeln (EnEV) genüge zu tragen, und zugehöriger bauaufsichtlich zugelassener nicht rostender Befestigungs- und Verbindungsmittel und nötiger Lastverteilerplatten nach den Fachregeln des IFBS zu liefern und zu montieren in fertiger Leistung. Angebotenes System: .
06.__.0002
Blechsandwichfassade 60mm verdeckt befestigt 231103
111,746
06.__.0003 Blechsandwichfassade 120mm verdeckt befestigt 231105 Liefern und montieren einer Blechsandwichverkleidung (siehe beiliegender Statik) mit Kernstärke 120 mm, senkrecht montiert, verdeckt befestigt. Bestehend aus beidseitig bandverzinkten und kunststoffbeschichteten Stahldeckblechen. Polyurethan-Hartschaumkern, FCKW- und HFCKW-frei Baustoffklasse B1, - schwer entflammbar - Profil: außen microliniert in der Oberfläche, RAL 9010 Reinweiß Innen leicht liniert mit Schutzlack Farbe RAL 9002 Grauweiß Befestigung auf bauseitig montierte Holzkonstruktion. Im Bereich der Stb. Stützen werden HTU-Trapezblech-Befestigungsschienen eingebracht. Der Nachunternehmer hat Dichtbänder zu den freien Rändern für eine absolute Wind- und Dampfdichtigkeit um der aktuellen Fachregeln (EnEV) genüge zu tragen, und zugehöriger bauaufsichtlich zugelassener nicht rostender Befestigungs- und Verbindungsmittel und nötiger Lastverteilerplatten nach den Fachregeln des IFBS zu liefern und zu montieren in fertiger Leistung. Angebotenes System: .
06.__.0003
Blechsandwichfassade 120mm verdeckt befestigt 231105
1.024,93
06.__.0004 Tropfprofil + Stützwinkel 231111 als unterer Wandabschluss aus bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275. Ausführung: bestehend aus 2 Blechen mit einer 3 fachen Kantung sowie einer einfachen Kantung Farbe: RAL 7021 Schwarzgrau Unterkonstruktion, bauseitig montierte Holzschwelle Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und zugehöriger bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger Leistung.
06.__.0004
Tropfprofil + Stützwinkel 231111
187,31
m
06.__.0005 Tropfprofil + Stützwinkel STB - Wand jedoch Untergrund Stahlbetonwand
06.__.0005
Tropfprofil + Stützwinkel STB - Wand
W
36,94
m
06.__.0006 Zulage Eckausbildung Zulage für die Ausbildung von Innen- / Außenecken
06.__.0006
Zulage Eckausbildung
W
5,00
St
06.__.0007 Zulage Herstellen eines seitlichen Abschlusses Zulage für die Herstellung eines seitlichen Abschlusses
06.__.0007
Zulage Herstellen eines seitlichen Abschlusses
W
18,00
St
06.__.0008 Außeneckprofil 231113 als Abschluss einer Gebäudeaußenecke aus bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275. Breite nach örtlichem Aufmaß Ausführung: 3 fach gekantet (Befestigungsschrauben der Fassadenpaneele sind zu überdecken) Farbe: RAL 9010 Reinweiß Der Holraum im Anschlussbereich muss mit einer weichen Dämmung ausgedämmt werden. Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und zugehöriger bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger Leistung.
06.__.0008
Außeneckprofil 231113
48,73
m
06.__.0009.a Abdeckblech Fassadenübergang 231115 als Abschluss des Fassadenübergangs im Bereich der Blechsandwichfassade und der WDVS Fassade aus bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275. Ausführung nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung Ausführung: 2 fach gekantet (Befestigungsschrauben der Fassadenpaneele sind zu überdecken) Farbe: RAL 9010 Reinweiß Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und zugehöriger bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger Leistung.
06.__.0009.a
Abdeckblech Fassadenübergang 231115
6,20
m
06.__.0010 seitliches Einfassprofil für den vertikalen Tür- und Fensterabschluss 231116 als Abschluss der Einbauteile aus bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275. Breite nach örtlichem Aufmaß Zuschnitt bis 200mm Ausführung: 2-fach gekantet incl. F-Profil Farbe: RAL 9010 Reinweiß Im Preis muss das Ausdämmen des Anschlussbereich mit einer weichen Dämmung enthalten sein. Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und zugehöriger bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger Leistung.
06.__.0010
seitliches Einfassprofil für den vertikalen Tür- und Fensterabschluss 231116
154,40
m
06.__.0011 seitliches Einfassprofil für den vertikalen Torabschluss 231117 als Abschluss der Einbauteile aus bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275. Breite nach örtlichem Aufmaß Ausführung: 2-teilig jeweils 2-fach gekantet Zuschnitt bis 500mm Farbe: RAL 9010 Reinweiß Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und zugehöriger bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger Leistung.
06.__.0011
seitliches Einfassprofil für den vertikalen Torabschluss 231117
27,00
m
06.__.0012 seitliches Einfassprofil für den vertikalen Abschluss im Durchfahrtsbereich 231117 als Abschluss der Einbauteile aus bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275. Breite nach örtlichem Aufmaß Ausführung: 1-teilig 2-fach gekantet Zuschnitt bis 600mm Farbe: RAL 7021 Schwarzgrau Untergrund: STB Wand Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und zugehöriger bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger Leistung.
06.__.0012
seitliches Einfassprofil für den vertikalen Abschluss im Durchfahrtsbereich 231117
20,00
m
06.__.0013 Tropfprofil als oberer Tür- und Fensterabschluss incl. Stützwinkel 231118 als oberer Abschluss der Einbauteile aus bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275. Breite nach örtlichem Aufmaß Zuschnitt bis 350mm Ausführung: bestehend aus einem 2-teiligem Tropfblech mit seitlicher Aufkantung incl. Untersichtsblech sowie des Stützwinkels Farbe: RAL 9010 Reinweiß Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und zugehöriger bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger Leistung.
06.__.0013
Tropfprofil als oberer Tür- und Fensterabschluss incl. Stützwinkel 231118
33,85
m
06.__.0014 Tropfprofil als oberer Torabschluss incl. Stützwinkel 231119 als oberer Abschluss der Einbauteile aus bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275. Breite nach örtlichem Aufmaß Ausführung: 2-teilig jeweils 2-fach gekantet Zuschnitt bis 500mm mit seitlicher Aufkantung Ausführung incl. des Stützwinkels Farbe: RAL 9010 Reinweiß Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und zugehöriger bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger Leistung.
06.__.0014
Tropfprofil als oberer Torabschluss incl. Stützwinkel 231119
13,50
m
06.__.0015 Tropfprofil als unterer Fensterabschluss 231120 als unterer Fensterabschluss aus bandverzinktem und organisch beschichtetem Stahlblech Z275. Breite und Ausladung nach örtlichem Aufmaß Ausführung: 3-fach gekantet Zuschnitt bis 250mm Farbe: RAL 7021 Schwazgrau Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und zugehöriger bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger Leistung.
06.__.0015
Tropfprofil als unterer Fensterabschluss 231120
28,85
m
06.__.0016 Zulage Herstellen eines seitlichen Abschlusses Zulage für die Herstellung eines seitlichen Abschlusses
06.__.0016
Zulage Herstellen eines seitlichen Abschlusses
W
38,00
St
06.__.0017 Abdeckblech Sturzriegel Herstellen einer Blechabdeckung im Bereich der Sturzriegel zwischen Außentür und Lichtband Ausführung nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung Ausführung: 2 fach gekantet Zuschnitt bis 333 mm Farbe: RAL 7021 Schwazgrau / RAL 9010 Reinweiß nach Absprache mit der Bau-/Projektleitung Einschließlich erforderlicher Dichtbänder und zugehöriger bauaufsichtlich zugelassener Verbindungsmittel nach den Fachregeln des IFBS liefern und montieren in fertiger Leistung.
06.__.0017
Abdeckblech Sturzriegel
3,75
m
06.__.0018 Schneidearbeiten 231137 Fachgerechtes herstellen der Ausschnitte wie Fenster Türen Tore etc. sowie die Schrägschnitte im Giebelbereich. Schneidearbeiten dürfen nur mit Werkzeugen nach Vorschriften des Herstellers durchgeführt werden. Schnittstellen sind einzufassen bzw. abzudecken. Um Verunreinigungen der Holzkonstruktion zu verhindern, dürfen die Schneidearbeiten nicht im Bereich der Holzkonstruktion stattfinden. Andernfalls ist diese gegen herumfliegende Metallspäne zu schützen. Um Roststellen zu vermeiden, sind sämtliche Späne nach den Schneidearbeiten zu entfernen.
06.__.0018
Schneidearbeiten 231137
P
1,00
psch
06.__.0019 Herstellen runder Ausschnitte Herstellen Runderausschnitte in die Blechsandwichfassade bis DN 125 Schneidearbeiten dürfen nur mit Werkzeugen nach Vorschriften des Herstellers durchgeführt werden. Schnittstellen sind einzufassen bzw. abzudecken. Um Verunreinigungen der Holzkonstruktion zu verhindern, dürfen die Schneidearbeiten nicht im Bereich der Holzkonstruktion stattfinden. Andernfalls ist diese gegen herumfliegende Metallspäne zu schützen. Um Roststellen zu vermeiden, sind sämtliche Späne nach den Schneidearbeiten zu entfernen.
06.__.0019
Herstellen runder Ausschnitte
12,00
St
07 Steckpaneelfassade
07
Steckpaneelfassade
07.__.0001 Unterkonstruktion für Blechsandwich Fassade an Betonwand Liefern und montieren einer Unterkonstruktion, für die Befestigung der im folgenden beschriebenen Steckpaneelfassade an der Stahlbetonwand. Metallunterkonstruktion bestehend aus Konsolprofilen und T-Profilen nach statischer Berechnung und Herstellerangaben. Untergrund: Stahlbeton Der Abstand beträgt ca. 80 mm, der Abstand ist so einzustelle/ zu wälen, dass ein sauberer Übergang im Bereich des Fassadenübergangs von Blechsandwichfassade auf Stahlkassettenfassade hergestellt werden kann.
07.__.0001
Unterkonstruktion für Blechsandwich Fassade an Betonwand
113,60
07.__.0002 Fassadenbekleidung mit Steckpaneel Plus Fassadenbekleidung mit Steckpaneel PLUS Gemäß bauaufsichtlicher Zulassung Z 14.1-579 für Stahlblech Material:Stahl Materialdicke: Gewählte Dicke 1,00 mm Baubreite: 400 mm In Einzellängen bis 4000 mm nach Aufmaß nach Rücksprache mit der Bau-/ Projektleitung Fugenbreite: 20 mm Schattenfuge Verlegerichtung: horizontal Oberfläche glatt Farbton:RAL 9010 Reinweiß Polyesterlack 25 µm Rückseitenschutzlack RAL 9002 Grauweiß Auf zuvor beschriebene Unterkonstruktion, mit einem Riegelabstand gemäß statischer Berechnung, aufbringen und mit zugelassenen Befestigern, nach statischer Berechnung, zwängungsfrei befestigen. Die Verbindung der Paneele auf der Unterkonstruktion erfolgt verdeckt in der Überdeckung. Überdeckung und Verschnitt sind einzurechnen. Die werkseitige Schutzfolie ist umgehend und rückstandslos zu entfernen. LAUKIEN Steckpaneel PLUS Profil-Nummer: 1.1.3 A 7 oder gleichwertig. Lieferung und Montage Angebotenes Fabrikat .
07.__.0002
Fassadenbekleidung mit Steckpaneel Plus
113,60
07.__.0003 Zulage Herstellen einer Schattenfuge am seitlichen Stoßbereich der Fassadenpaneele Zulage für die Herstellung einer Schattenfuge am seitlichen Stoßbereich der Fassadenpaneele gem. Hertsellerangaben Schattenfugenbreite ca. 20mm RAL 9010 Reinweiß
07.__.0003
Zulage Herstellen einer Schattenfuge am seitlichen Stoßbereich der Fassadenpaneele
23,10
m
07.__.0004 Zulage für bauseits anzufertigede Passschnitte Zulage für Passschnitte an der Position-Fassadenbekleidung, für Längs-, Quer- und Diagonalschnitte. Es dürfen nur geeignete Werkzeuge/Sägeblätter verwendet werden.
07.__.0004
Zulage für bauseits anzufertigede Passschnitte
E
1,00
m
07.__.0005 Liefern und moniteren eines Hut - Profils Liefern und moniteren eines Hut- Profils an den senkrechten Stößen als Fassadenübergang von Blechsandwichfassade auf Steckpaneelfassade inkl. Befestigungsmaterial und Dichtbänder. Farbe RAL 7021 Schwarzgrau
07.__.0005
Liefern und moniteren eines Hut - Profils
15,40
m
08 Statik und Verlegepläne
08
Statik und Verlegepläne
08.__.0001 Verlege- und Detailplan 231208 Verlege- und Detailpläne für die Dachrandabschlüsse gemäß Anforderung der DIN 18807 Teil 3 und den IFBS-Fachregeln für die Ausführung der Dachkonstruktion (Tragschale,Randwinkel,) sowie für die Belchsandwichfassade und der Steigleiter mit Rückenschutz) in digitaler Ausfertigung, vor Montagebeginn zur Genehmigung dem Auftraggeber sowie dem Prüfstatiker vorzulegen. Basis und Voraussetzung der Planung sind durch den Auftraggeber bereit gestellte Werkpläne pdf im DWG-Format.
08.__.0001
Verlege- und Detailplan 231208
1,00
psch
08.__.0002 Staik 231207 Prüffähige statische Berechnung für die Ausführung der Tragschale nach DIN 18807 einschl. des statischen Nachweises der Verbindungen der Profiltafeln mit der Unterkonstruktion sowie für die Blechsandwichfassade und der Steigleiter mit Rückenschutzin digitaler Ausfertigung, vor Montagebeginn zur Genehmigung dem Auftraggeber sowie dem Prüfstatiker vorzulegen.
08.__.0002
Staik 231207
P
1,00
psch
09 Sicherheits- und Montageeinrichtung
09
Sicherheits- und Montageeinrichtung
09.__.0001 Sicherheitseinrichtung während Montage 231202 Personenauffangnetz gemäß DIN EN 1263 aus Polypropylen, hochfest, 4-5mm dick mit Maschenweite > 100mm mit Aufhängeseil, einschließlich Anbindeseil für die Montage an Holzbauteile. Liefern und montieren im gesamten Hallenbereich nach den gültigen UVV. Bereitstellung für die gesamten Montagezeit und nach fertigstellung der Dacheindeckung sowie sämtlicher Absturzgefährderten Arbeiten demontieren.
09.__.0001
Sicherheitseinrichtung während Montage 231202
2.230,00
09.__.0002 Montageeinrichtung für Sandwichmontage/Dacheindeckung 231206 Liefern und montieren eines freistehenden Fassadengerüst nach den gültigen UVV, sowie einer Überbrückung im Bereich der Sektionaltore sowie nach außen aufgehenden Türen zur Montage der Blechsandwichfassade sowie der Dacheindeckung. Alternatives montieren der Sandwichfassade mittels mobieler Hebebühnen. Hier ist auf der Dachfläche umlaufende eine zugelassene Absurzsicherung anzubringen sowie das anbringen eines Treppenturmes um ein Aufstieg auf die Dachfläche zu ermöglichen.
09.__.0002
Montageeinrichtung für Sandwichmontage/Dacheindeckung 231206
P
1,00
psch
09.__.0003 Absturzsicherung, Verankerungspunkt Seilsicherungssystem überfahrbar 231204 Planen liefern und montieren eines überfahrbaren Seilsicherungssystem in den Dachaufbau eingebunden und eingedichtet, Geprüft nach DIN EN 795:2012, Typ C und DIN CEN/TS 16415:2013, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung und Ü-Zeichen, als permanentes Seilsicherungssystem in Fertige Leistung inkl. Edelstahlseil incl. Systemschild, Endhalter, Kurvenelemente und Verbindungslaschen sowie dem Befestigungsset, aus Grundplatte, Anker und Schrauben. Material: edelstahl Untergrund: 22cm BSH Deckenelemente. Lieferung ohne PSA Im Preis muss eine umfangreiche Dokumentation für Spätere Wartungsarbeiten (gemäß der DGUV Information 201-056 sowie der AUVA) zur weitergaben an den Bauherren enthalten sein. Bestehend aus Datenblättern der Systeme sowie der Befestigungsmittel, eines Verlegeplanes, einer umfangreichen Fotodokumentation der Montage sowie einer Bescheinigung der Auszuführenden Firma. Angebotenes Produkt: . Angebotenes System: .
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Absturzsicherung, Verankerungspunkt Seilsicherungssystem überfahrbar 231204
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09.__.0004 Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz Einzüge Steigleitern mit Rückenschutz nach DIN 18799-1/-3, DIN 14094-1 und DIN EN ISO 14122-4 liefern un montieren, inkl Attika Überstieg, Geländer und Sícherungstüre Steigleiter Höhe: ca 5,00m Material: Aluminium Befestigung ist mit der Bauleitung abzusprechen Untergrund Blechsandwichfassade Benötigte Holzkonstruktion für die Befestigung nach Absprache mit der Bauleitung und gem Statik. Befestigungsmittel sind vom AN zu liefern Holzkonstruktion zur Verstärkung der Belchsandwichfassade liefert der Auftraggeber gem vom Auftragnehmer erstellten statischer Brechnung für die Steigleiter mit Rückenschutz
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Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz
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10 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor ihrer Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und Auftragssumme mit dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und freigegeben werden. Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine Woche nach der Ausführung vom unserem Bauleiter unterschreiben zu lassen. Eine Verechnung erfolgt nur bei Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit möglich erfolgt die Abrechnung generell auf der Basis der vereinbarten Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten
10.__.0001 Stundenlohn Vorarbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Vorarbeiter
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Stundenlohn Vorarbeiter
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10.__.0002 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Facharbeiter
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10.__.0003 Stundenlohn Hilfsarbeiter Stundenlohn für einen gut eingewiesenen Hilfsarbeiter
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Stundenlohn Hilfsarbeiter
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