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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH,
Industriestraße 8, 84326, Falkenberg (nachfolgend AG
genannt)
2. Vertragsgrundlage
Maßgebend für die Vergabe sowie für Art und Umfang der
auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für
die ordnungsgemäße Abwicklung des
Auftrags sind in der angegebenen Reihenfolge:
2.1. das Auftragsschreiben des AG mit
Verhandlungsprotokoll, wenn ein Verhandlungsprotokoll
angefertigt wurde
2.2. diese Allgemeinen Vergabe- und
Auftragsbedingungen (AVAB),
2.3. das Leistungsverzeichnis/ Angebot, und die diesem
zugrunde liegenden Zeichnungen, Muster, Vorschriften
und Vorbemerkungen
2.4. die beigefügten Vertragsbedingungen des Bauherrn
einschl. der Baugenehmigungsunterlagen,
2.5. die VOB/C; VOB Teil C in der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sonstige
einschlägige DIN-Vorschriften und
öffentlich-rechtliche Vorschriften, die
Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neuesten
Fassung, wobei auch evtl. Änderungen während der
Vertragsdurchführung zu beachten sind.
2.6. Der AN versichert gegenüber dem AG, dass
ausländische Arbeitskräfte auf der
vertragsgegenständlichen Baustelle seinerseits nur
dann zum
Einsatz kommen, wenn die dafür zu jedem Zeitpunkt der
Vertragsabwicklung auferlegten Gesetze der
Bundesrepublik Deutschland beachtet und eingehalten
werden. Bei Verstoß des AN gegen die vor oder während
der Auftragsdurchführung gültigen oder geänderten
Gesetze stellt der AN den AG von sämtlichen
Ansprüchen Dritter frei.
3. Vergabe
3.1. Die Abgabe des Angebotes des AN erfolgt für den
AG kostenlos und unverbindlich.
3.2. Ist keine Bindefrist vereinbart, gilt eine
Angebotsbindung von 30 Kalendertagen ab Zugang des
Angebots beim Auftraggeber. 3.3. Das
Angebot hat alle verlangten Preise und Erklärungen zu
enthalten, ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift,
Ort und Datum sowie Firmenstempel zu versehen.
3.4. Nebenangebote für technische Verbesserungen oder
preisgünstigere Ausführungen sind erwünscht und mit
dem Hauptangebot gesondert
gekennzeichnet einzureichen.
3.5. Diese für den AG kostenlose und unverbindliche
Leistung ist hinsichtlich Ausführung und
Beschaffenheit exakt zu beschreiben, vor allen Dingen
dann, wenn die vorgeschlagene Ausführung weder in den
DIN-Vorschriften und/oder den Verdingungsunterlagen
eine Regelung erfährt. Zeitverkürzungen
oder Zeitverzögerungen durch Nebenangebote sind
hinsichtlich ihrer Dauer anzugeben, auch bereits
ausgeführte Beispiele mit entsprechenden Referenzen.
3.6. Über die örtlichen Verhältnisse der dem Angebot
zugrundeliegenden Baustelle, Zu- und Abfahrtswege,
vorhandene Gas-, Wasser-, Elektro-,
Fernsprech- und Kanalleitungen, Möglichkeiten der
Abfallbeseitigung und Lagerungsplätze für Materialien
hat sich der AN vor Angebotsabgabe ausreichend
zu informieren.
3.7. Der AG ist nicht verpflichtet, das
Ausschreibungsergebnis mit den dazugehörigen
Unterlagen dem AN zu offenbaren. Der AG ist
berechtigt, unter
den Anbietern nach seiner Wahl zu vergeben.
4. Vertragspreis
4.1. Die dem Auftrag zugrundeliegenden Preise sind
Festpreise.
4.2. Alle Preise einschließlich derer für
Stundenlohnarbeiten verstehen sich einschließlich
aller Gehalts- und Lohnnebenkosten.
5. Pauschalpreisvereinbarung
5.1. Wird der Auftrag zu einem Pauschalpreis erteilt,
so erfolgt die Berechnung ohne Aufmaß der tatsächlich
ausgeführten Massen.
5.2. Der AN verpflichtet sich, vor Auftragsannahme die
Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis,
Baubeschreibung, Pläne etc.) auf ihre
Vollständigkeit zu prüfen und diese für seinen
Pauschalpreis als verbindlich anzuerkennen.
5.3. Kalkulationsirrtümer berechtigen nicht zu einer
Änderung des Pauschalpreises.
6. Umfang der Leistungen
6.1. Es gilt die VOB /B § 4
6.2. Abgegolten durch die vereinbarten Preise sind
Unterhalt und Schutz der begonnenen oder ausgeführten
Leistungen vor Beschädigungen, Diebstahl,
Witterungseinflüssen, insbesondere Winterschäden und
Grundwasser bis zum Zeitpunkt der Abnahme, die sach-
und fachgerechte Herstellung von Bauteilen
und Einbauteilen, die dem zeitlichen Ablauf der
Baustelle notwendige Stellung von Beschäftigten,
Geräten und Gerüsten, soweit diese für die eigenen
Arbeiten notwendig sind, auch über 2 m hinaus, und die
Vorhaltung von Mannschafts- und Materialunterkünften
für die eigenen Mitarbeiter.
6.3. Für die Zuleitung bauseits vorhandener
Entnahmestellen zu den einzelnen Arbeitsstätten hat
der AN auf seine Kosten zu sorgen.
Verbrauchsmengen und Zwischenzählergebühren gehen zu
Lasten des AN.
6.4. Über Stromanschluss, Wasseranschluss, Telefon,
Sanitäranlagen, Krangebühren oder die Benutzung
sonstiger Einrichtungen wird mit dem AN ein
gesonderter Vertrag abgeschlossen, der seitens des AN
mit Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsverbindlicher
Unterschrift zu versehen ist, bzw. gilt eine
evtl. vereinbarte Regelung gemäß
Verhandlungsprotokoll. Bei der Nutzung von Bauwasser
und Strom hat ein verantwortungsvoller Umgang zu
erfolgen.
6.5. Inhalt dieses Vertrages sind die Leistungen und
die vereinbarten Preise für die Mitbenutzung von
Einrichtungen des AG während der gesamten
Bauzeit bis zum Zeitpunkt der Abnahme durch den
Bauherrn, bzw. Fertigstellung der Arbeiten des AN auf
der vertragsgegenständlichen Baustelle.
6.6. Das Bauschild richtet sich nach Inhalt, Form und
Ausmaßen nach den Vorgaben des Bauherrn.
6.7. Vor Anbringung eines eigenen Bauschildes hat der
AN die Genehmigung des AG einzuholen.
6.8. In dem gesamten Gebäude gilt ein absolutes Rauch-
und Alkoholverbot
6.9. Bei der Entsorgung in die jeweiligen Container
ist auf eine fachgerechte und korrekte Trennung der
Abfallstoffe zu achten
6.10. Entstandene Schäden sind der Bau- und
Projektleitung unverzüglich zu melden
6.11. Der AN hat bis zur Abnahme seine Leistung vor
Beschädigung zu schützen
7. Mehr- oder Minderleistungen
7.1. Mehr- oder Minderkosten durch Änderung des
Bauentwurfs, Planungsänderungen oder angeordnete
7.2. Ausführungsänderungen des Bauherrn sind
unverzüglich nach Bekanntwerden durch den AN dem AG
anzuzeigen.
7.3. Eine evtl. stattzufindende Vergütung auf der
Grundlage für die Preisermittlung der vertraglich
vereinbarten Leistung (Basis ist die Kalkulation des
AN) unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Mehr-
oder Minderkosten findet im Zuge einer Vereinbarung
statt.
8. Ausführungsunterlagen
8.1. Sämtliche zur Auftragsdurchführung notwendigen
Unterlagen werden dem AN vom AG in einfacher
Ausfertigung zur Verfügung gestellt.
8.2. Gewünschte Mehrfachausfertigungen werden dem AN
berechnet.
8.3. Notwendige Details oder Ergänzungen, die der AN
zu liefern hat, sind dem AG rechtzeitig zur Prüfung
und Freigabe vorzulegen.
8.4. Der AN hat die ihm für die Ausführung übergebenen
Unterlagen nach Erhalt in allen Details, insbesondere
hinsichtlich der Maße zu überprüfen und
diese, so weit wie möglich, mit der
vertragsgegenständlichen Baumaßnahme örtlich zu
vergleichen.
8.5. Fehler oder Unstimmigkeiten sind dem AG
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8.6. Unterlässt der AN eine unverzügliche Mitteilung,
so hat er für alle daraus entstehenden Schäden zu
haften.
8.7. Hat der AN Bedenken bezüglich der Eignung von
Materialien und Ausführungsanweisungen des AG, so hat
er diese dem AG unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
8.8. Der AN ist verpflichtet, dem AG auf dessen
schriftliches Verlangen für alle seine Leistungen in
die gültigen einschlägigen DIN- Normen,
behördlichen Bestimmungen und technischen Richtlinien
Einsicht zu gewähren.
8.9. Bemusterungsvorschläge hat der AN dem AG auf
dessen Verlangen so frühzeitig vorzulegen, dass eine
beiderseitige Klärung rechtzeitig erfolgen
kann, ohne den Baufortschritt zu gefährden. Der
hierdurch entstehende Aufwand ist mit der vereinbarten
Vergütung abgegolten.
8.10. Vor Beginn der Arbeiten, insbesondere vor der
Materialbestellung hat der AN die Ausführung seiner
Lieferungen und Leistungen gemäß Plänen und
Leistungsverzeichnis mit der örtlichen Bauleitung des
AG detailliert und rechtzeitig abzusprechen. Daraus
resultierende Versäumnisse gehen zu Lasten des
AN.
8.11. Der AN ist verpflichtet, für die technischen
Gewerke seiner Leistungen Bestandspläne/ -unterlagen
anzufertigen und diese nach Fertigstellung der
Arbeiten dem AG in digitaler Form zu überlassen. Der
Aufwand ist mit den jeweiligen Vertragspreisen
abgegolten. Bei Verzögerungen oder Nichtvorlage ist
der AG berechtigt, zu Lasten des AN mit der Erstellung
der Bestandspläne einen sachlich geeigneten Dritten
nach seiner Wahl auf Kosten des AN zu
beauftragen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben
durch die Ersatzbeauftragung unberührt.
9. Bauzustand
9.1. Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten vom
Zustand der Baustelle und des Baues, sowie über
Versorgungsleitungen und sonstigen seinen
Arbeitsbereich betreffenden Umständen zu überzeugen
und festzustellen, ob er seine Leistungen mangelfrei
erbringen kann. Etwaige Einwände und
Bedenken sind dem AG schriftlich rechtzeitig vor
Beginn der Auftragsausführung anzuzeigen.
9.2. Sind die Vorleistungen anderer Unternehmer, auf
die der AN seine Leistungen aufbaut, mangelhaft, so
hat der AN dies rechtzeitig schriftlich zu
rügen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur
Haftung des Auftragnehmers führen.
9.3. Der AN ist verpflichtet, sämtliche von ihm
stammenden Baureste und Verunreinigungen laufend
entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zu
beseitigen und die Baustelle während seiner Tätigkeit
und nach Beendigung seiner Arbeiten in sauberem
Zustand zu halten. Kommt der AN dieser
Verpflichtung nicht fristgerecht nach, so hat der AG
das Recht, nach zweimaliger vergeblicher schriftlicher
Aufforderung mit Terminsetzung die notwendigen
Maßnahmen auf Kosten des AN vornehmen zu lassen und
von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung
einzubehalten.
10. Auftragsdurchführung
10.1. Dem AN obliegt im Rahmen seiner Tätigkeit die
Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Hierzu hat er alle erforderlichen Anordnungen
und Maßnahmen zu treffen sowie die erforderlichen
Einrichtungen zu schaffen, die notwendig sind,
Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Er hat
alle gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen sowie
projektspezifischen Bestimmungen zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz, insbesondere die
Baustellenverordnungen sowie einen ggf. vorliegenden
SiGe-Plan zu beachten. Der AN sorgt für die gesetzlich
geforderte sicherheitstechnische Betreuung
seiner Leistungserbringung durch eine
Sicherheitsfachkraft und weist diese dem AG
unaufgefordert nach. Auf Anforderung des AG übergibt
der AN dem AG
die Gefährdungsanalyse und legt ihm die für Notfälle
geplanten Maßnahmen sowie die baustellenspezifischen
Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
dar. Der AN hat die Projektleitung des AG
unaufgefordert unverzüglich über jegliche
Arbeitsunfälle zu informieren. Ebenso steht der AN
dafür ein, dass
sämtliche seiner Arbeitnehmer, die auf der
vertragsgegenständlichen Baustelle eingesetzt werden,
die jeweils erforderliche persönliche Schutzausrüstung,
mindestens entsprechend den Vorgaben der Baustellen-
bzw. Werksordnung, benutzen bzw. tragen. Für den Fall
einer von ihm zu vertretenden
Zuwiderhandlung gegen die in dieser Ziffer
übernommenen Pflichten, verpflichtet sich der AN zur
Zahlung einer Vertragsstrafe an den AG in Höhe von
200,00
_ pro betroffenen Mitarbeiter bzw. pro Regelverstoß.
Dem AN obliegt der Nachweis, dass er die
Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Die
Vertragsstrafe
wird auf maximal 5 % der Nettoabrechnungssumme
begrenzt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens
bleibt vorbehalten. Von aus der
Nichtbeachtung in Ziffer 10.1 genannter
Verpflichtungen herrührenden Ansprüchen Dritter hat
der AN den AG freizustellen.
10.2. Die Arbeiten des AN sind im Rahmen der
festgelegten Bauzeiten - auch evtl. Zwischentermine -
termingerecht auszuführen.
Eine Behinderung anderer am vertragsgegenständlichen
Bauwerk beschäftigter Unternehmer ist nach Möglichkeit
zu vermeiden.
10.3. Der AN verpflichtet sich, seine vertraglich
vereinbarte sach- und fachgerechte Leistung so
durchzuführen, dass Verzögerungen, Behinderungen oder
Unterbrechungen nicht eintreten.
Er ist gehalten den Beginn und den Fortgang der ihm
übertragenen Arbeiten vorausschauend auf mögliche
Behinderungen zu prüfen und diesen Umstand
dem AG gegebenenfalls unverzüglich schriftlich, bei
Gefahr in Verzug zunächst mündlich oder fernmündlich,
anzuzeigen.
10.4. Bei einer evtl. Stilllegung der Baustelle hat
der AN alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zur
Erhaltung seiner oder der Leistung Dritter
wahrzunehmen.
Derartige Vorfälle sind dem AG unverzüglich mit
detaillierter Begründung schriftlich mitzuteilen.
10.5. Der AN ist verpflichtet, Mängel an seiner
Leistung innerhalb einer vom AG gestellten
angemessenen Frist auf seine Kosten fach- und
sachgerecht
zu beseitigen. Der AG ist verpflichtet, diese
Aufforderung schriftlich unter Begründung der
Beanstandung(en) dem AN mitzuteilen. Falls der AN einer
einmaligen Aufforderung termingerecht nicht nachkommt,
ist der AG befugt, eine andere Firma auf Kosten des AN
mit der Beseitigung der Mängel zu
beauftragen und diese Kosten dem AN gegen
Kostennachweis von den Abschlagsrechnungen oder der
Schlussrechnung bzw. Rückhalt abzuziehen oder die
Ausführungsbürgschaft in Anspruch zu nehmen.
10.6. Der AN verpflichtet sich, einen verantwortlichen
und ständig anwesenden deutschsprachigen Vertreter für
die vertragsgemäße Ausführung seiner
Leistung einzusetzen. Soweit ausgefertigt, siehe auch
Verhandlungsprotokoll.
Im Falle der Nichtausfertigung eines
Verhandlungsprotokolls ist der Name des Vertreters und
dessen Stellvertreters spätestens eine Kalenderwoche
vor
Aufnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen dem
AG schriftlich mitzuteilen.
10.7. Die personelle Besetzung der
vertragsgegenständlichen Baustelle hat der AN mit dem
AG spätestens 1 Kalenderwoche vor Beginn der Arbeiten
schriftlich festzusetzen, sofern nicht ein
Verhandlungsprotokoll zwischen AN und AG ausgefertigt
ist.
10.8. Für die vom AN ausgeführten Leistungen trägt der
AN die umfassende Verantwortung, insbesondere für die
exakte Einhaltung aller einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften. Die
Verkehrssicherungspflicht im Rahmen aller Tätigkeiten
des AN wird hiermit ausdrücklich auf diesen übertragen.
10.9. Der AN ist für die Unterbringung seines
Personals, seiner Geräte, Baustoffe und Bauhilfsstoffe
selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn der AG die
Mitbenutzung von Lagerstätten und Räumlichkeiten
gestattet.
10.10. Der AN verpflichtet sich, alle seine Leistung
betreffenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen
fristgemäß einzuholen und dem AG im
Original vorzulegen.
11. Behinderungen
jeglicher Art des AN bei Ausführung seiner Arbeiten
auf der vertragsgegenständlichen Baustelle sind dem AG
unverzüglich mündlich und unmittelbar
anschließend schriftlich unter Angabe des Grundes, des
Ortes mit Datum und Uhrzeit zur Prüfung mitzuteilen.
12. Bauleistungsversicherung
12.1. Für das vertragsgegenständliche Bauobjekt wird
eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, in die
der AN einbezogen ist. Der AN hat hierfür
eine anteilige Prämie von 0,25% seiner
Schlussrechnungssumme an den AG zu bezahlen.
12.2. Der AG ist berechtigt, einen Vorschuss in Höhe
der voraussichtlichen Prämie vom AN zu fordern bzw.
bei den einzelnen Abschlagsrechnungen und
der Schlussrechnung einzubehalten.
13. Fristen und Haftung
13.1. Der AG hat verbindliche Zwischen- und Endtermine
mit dem Bauherrn vereinbart.
Die Termine des AN werden im Auftragsschreiben oder
einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, soweit
vorhanden gilt das Verhandlungsprotokoll.
Der AN erklärt hiermit ausdrücklich, über die
erforderlichen Geräte und Arbeitskräfte zu verfügen,
um die vertraglich vereinbarten Leistungen
termingerecht
erfüllen zu können.
Der AN hat sich alle zur Einhaltung der Zwischen- und
Endtermine erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu
verschaffen.
13.2. Überschreitet der AN den vereinbarten
Fertigstellungstermin schuldhaft, hat er für jeden
Kalendertag der Fristüberschreitung eine
Vertragsstrafe in
Höhe von 0,2% der Auftragssumme, höchsten jedoch 5%
der Auftragssumme zu bezahlen, ohne dass es des
Nachweises eines Schadens durch den AG
bedarf. Unabhängig hiervon haftet der AN dem AG
gegenüber bei Nichteinhaltung vereinbarter Fristen
(auch Zwischenfristen) für alle weiteren Schäden, die
dem AG hieraus entstanden sind.
14. Aufmaß und Abrechnung
14.1. Sämtliche Abrechnungen sind in prüfbarer Form
mit den zur Abrechnung notwendigen Unterlagen mit
Angabe des betreffenden Bauvorhabens in
mindestens dreifacher Ausfertigung an den AG zu
stellen.
14.2. Sofern keine Pauschalpreisvereinbarung getroffen
ist, erfolgt die Abrechnung nach gemeinsamem Aufmaß
unter Zugrundelegung der vertraglich
vereinbarten Einheitspreise und unter Berücksichtigung
evtl. gewährter Nachlässe.
15. Zahlungen
15.1. Auf Antrag des AN werden Abschlagszahlungen in
Höhe von 90 % der jeweils nachgewiesenen Leistung
mittels Vorlage einer prüffähigen
Abschlagsrechnung angewiesen.
15.2. Der Schlussrechnung seitens des AN ist
spätestens innerhalb von 2 Wochen nach vertraglicher
Fertigstellung des vertragsgegenständlichen
Objekts dem AG unter Beifügung der gesamten
Abrechnungsunterlagen in dreifacher Form
einzureichen.Sämtliche erhaltene Abschlagszahlungen
unter
Berücksichtigung von evtl. Skontierungen oder
abgebeten sind aufzuführen.
15.3. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung.
16. Sicherheitsleitung
16.1. Der AG kann vom AN unmittelbar nach
Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft
eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes
oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der
Auftragssumme zuzüglich MwSt. fordern.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich in ihrem
Inhalt nach § 17 Nr. 4 VOB/B. Der AG ist berechtigt,
bei Nichterbringung der
Vertragserfüllungsbürgschaft den Vertrag mit dem AN
außerordentlich zu kündigen. Der AN kann daraus
seinerseits keinerlei Rechte auf Schadensersatz
herleiten.
16.2. Als Gewährleistungssicherheit behält der AG von
der Brutto - Schlussrechnungssumme 5 % ein. Der AN
kann diesen Einbehalt durch eine
unbefristete Gewährleistungsbürgschaft ablösen, deren
Inhalt sich nach§ 17 Nr. 4 VOB/B.
17. Abnahme
17.1. Es findet eine förmliche Abnahme statt.
17.2. Im schriftlichen Abnahmeprotokoll sind Mängel
und evtl. Vorbehalte festzuhalten und vom AG und AN
mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu
bestätigen.
17.3. Der AN übernimmt insbesondere die Gewähr, dass
seine gesamten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme
die vertraglich zugesicherten
Eigenschaften haben, den anerkannten Regeln der
Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet
sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten
Gebrauch aufheben und mindern.
17.4. Der AG ist berechtigt, die Abnahme gegenüber dem
AN zu verweigern, solange die Gesamtleistung des AN
wesentliche Mängel aufweist.
17.5. Hat der AN als Subunternehmer geleistet, so
erfolgt die Abnahme frühestens zum Zeitpunkt der
Gesamtabnahme des Bauwerks durch den
Bauherrn, es sei denn, dass eine solche Abnahme nicht
binnen 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistung des
AN erfolgt ist.
18. Gewährleistung
18.1. Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Abnahme
und dauert 5 Jahre. Bestehen zu diesem Zeitpunkt
allerdings noch die
Gewährleistungsansprüche des Bauherrn aus den
Leistungen des AN (Subunternehmers), so verlängert
sich die Gewährleistungsfrist bis zu diesem
Zeitpunkt, höchstens um 12 Monate.
18.2. Der AN ist verpflichtet, alle während der
Verjährungsfrist aufgetretenen Mängel, die auf seine
vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf
seine Kosten zu beseitigen. Kommt der AN in einer vom
AG gesetzten angemessenen Frist der Mängelbeseitigung
nicht nach, so kann der AG die Mängel
selbst oder durch einen Dritten auf Kosten des AN
beseitigen lassen.
18.3. Entsteht dem AG durch Mängel, die der AN zu
vertreten hat, ein Schaden, beispielsweise in Form
besonderen technischen oder kaufmännisch
notwendigen Aufwands im Zuge der Mängelbeseitigung
durch den AN, so ist der AG berechtigt, den AN
insoweit auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.
18.4. Der AN tritt auf Wunsch des AG die
Gewährleistungsansprüche ohne weitere Zustimmung
direkt an den Bauherrn ab.
19. Arbeitsberichte
19.1. Der AN hat täglich Arbeitsberichte nach dem
Muster des AG in mindestens zweifacher Ausfertigung zu
erstellen.
19.2. Die täglichen Arbeitsberichte sind lückenlos
durchzunummerieren und mit dem jeweiligen Datum zu
versehen.
19.3. Mindestinhalt der Arbeitsberichte sind:
Ort und Art der Leistung, Anzahl der Arbeitskräfte und
evtl. Geräte auf der Baustelle, Witterungsverhältnisse,
Materiallieferungen, Besprechungen mit der Bauleitung
des AG und besondere Vorkommnisse;
Arbeitsunterbrechungen jeglicher Art sind ebenfalls
unter
Angabe des Grundes anzugeben.
19.4. Die Arbeitsberichte sind wöchentlich mindestens
einmal mit Unterschrift des Verantwortlichen des AN
der Bauleitung des AG auszuhändigen und
von dieser auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu
überprüfen und gegenzuzeichnen.
20. Versicherungen
20.1. Der AN erklärt, über eine ausreichende
Haftpflichtversicherung zu verfügen, die
gewährleistet, dass Schäden am vertragsgegenständlichen
Bauobjekt ausreichend abgedeckt sind.
20.2. Der AN ist verpflichtet dies dem AG spätestens
unmittelbar nach Vertragsabschluss nachzuweisen.
Zuwiderhandlungen können einen
außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.
21. Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Mit der Angebotsabgabe hat der AN folgende Unterlagen
neuesten Datums vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK, des zuständigen
Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft.
22. Forderungen des AG
Die dem AN aus diesem Auftrag gegen den AG zustehenden
Forderungen können ohne Zustimmung des AG nicht an
Dritte (z.B. Lieferanten, Banken etc.)
abgetreten werden (siehe dazu BGB§ 399).
23. Inkrafttreten des Auftrages
23.1. Mit Annahme des Angebotes des AN durch den AG
ist der Auftrag rechtsverbindlich erteilt
23.2. Sämtliche Nachtrags- oder Zusatzaufträge
unterliegen den vorliegenden AVAB.
24. Teilunwirksamkeit
24.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
oder der damit verbundenen Unterlagen oder Teile
hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen hiervon nicht berührt.
25. Gerichtsstand
25.1. Gerichtsstand ist das Amtsgericht
Eggenfelden/Landgericht Landshut, sowie diesem nicht
gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Übrigen
gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG. Es
gilt in jedem Falle deutsches Recht.
1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH,
01 Vorarbeiten
01
Vorarbeiten
01.__. 1 Feuchtemessung Feuchtemessung des Untergrundes als Prüfung der
Belegreife.
Messung mit CM-Prüfinstrument oder mittels Elektrischen
Messgeräten.
Preis je Prüfung inkl. Protokollierung und Übergabe an
den
Auftraggeber.
Ausführung je Stockwerk
01.__. 1
Feuchtemessung
3,00
St
01.__. 2 Haftgrund, Bodenbelag Voranstrich / Haftgrund für nachfolgende Bodenbeläge,
inkl.
Reinigung der Bodenflächen, vollflächig auf
oberflächentrockene Flächen.
Untergrund: Zementestrich
01.__. 2
Haftgrund, Bodenbelag
125,00
m2
01.__. 3 Haftgrund, Wandbelag Voranstrich / Haftgrund für nachfolgende Wandbeläge,
vollflächig auf oberflächentrockene Flächen.
Untergrund: GK Platten
01.__. 3
Haftgrund, Wandbelag
35,00
m2
01.__. 4 Nivellierspachtelung, Estrich, bis 4mm Nivellierspachtel auf Untergrund für Bodenbelag, inkl.
Reinigen
des Untergrunds. Notwendig gemäß den
Verarbeitungsrichtlinien ab einer Unebenheit größer
4mm pro
Meter.
Leistung nur auszuführen nach schriftlicher Anweisung
durch
die Bauleitung.
Bodenbelag: Fliesen
Untergrund: Zementestrich
Spachteldicke: bis 4mm
Angeb. Fabrikat:
.
01.__. 4
Nivellierspachtelung, Estrich, bis 4mm
E
125,00
m2
01.__. 5 Duschgefälle Schnellzementestrich 1,00 x 1,00m Herstellen des Gefälle für bodengleiche Dusche mittels
Schnellzementestrich.
Im Preis muss das anbringen der Randdämmstreifen sowie
das
einpassen des Bodenablaufes enthalten sein. Der
Bodeneinlauf
ist dem Fugenraster auszurichten.
Ausführung in Fertiger Leistung incl. Material.
Abmessung: ca. 1,00 x 1,00 m
Untergrund: bauseits verlegte Grund und
Trittschalldämmung
incl. der FBH.
Duschgefälle: 2%
Einbauhöhe: ca. 65mm
01.__. 5
Duschgefälle Schnellzementestrich 1,00 x 1,00m
1,00
St
01.__. 6 Scheinfugen schließen Kraftschlüssiges Schließen von Rissbildungen und
Scheinfugen
durch Einbau von Estrichklammern und Verguss der Fugen
durch Epoxidharz oder gleichwertig
Angeb. Fabrikat:
.
01.__. 6
Scheinfugen schließen
15,00
m
02 Bodenfliese
02
Bodenfliese
02.__. 1 Trennschiene, Aluminium Trennschiene in Fliesenbelag als Belagsabschluss- und
Kantenschutzprofil.
liefern und unter Beachtung der Herstellerangaben
fachgerecht
einbauen.
Untergrund: Zementestrich
Schienenhöhe: ca. 10 mm (passend zu Fliesenbelag)
Einbauort: Belagswechsel
Material: Aluminium
Anker: ohne
Angeb. Fabrikat:
.
02.__. 1
Trennschiene, Aluminium
10,00
m
02.__. 2 Bodenfliesen, 59,8 x 29,8 cm Kermos, Trias Unifliese Bodenfliesenbelag in Dünnbett, zementhaltiger Mörtel,
inkl.
Verfugung. Fliesen frostbeständig, licht- und farbecht.
Untergrund: Zementestrich
Material: Feinsteinzeug
Fliesendicke: 8 mm
Fliesenformat: 59,8 x 29,8 cm
Rutschhemmung: R10
Verfugung: zementhaltiger Fugenmörtel Typ CG,
Farbton: Zementgrau in Absprache mit Projektleitung
Verlegung: 1/2 Verband
Fabr: Kermos, Trias Grau
Verlegung nach Raumliste
Typenbezeichnung: Kermos, Trias Grau
Fliesen bis Preisklasse von 22,00_/m²
.
02.__. 2
Bodenfliesen, 59,8 x 29,8 cm Kermos, Trias Unifliese
125,00
m2
02.__. 3 Zulage für Äderung Verlegemuster Zulage für die Verlegung der Fliese im nachfolgenden
Verlegemuster
02.__. 3
Zulage für Äderung Verlegemuster
E
W
125,00
m2
02.__. 4 Sockelfliesen, Fliesenbelag Sockelfliesenbelag in Dünnbett, zementhaltiger Mörtel,
inkl.
Verfugung, Fliesen frostbeständig, licht- und farbecht.
Untergrund: GK Platten
Material: Feinsteinzeug
Fliesendicke: 8 mm
Fliesenformat: 59,8 x 7,2 cm (fertige Sockelfliese)
Verfugung: zementhaltiger Fugenmörtel Typ CG,
Farbton: Zementgrau in Absprache mit der Projektleitung
Abgestimmt auf Bodenfliese
Angeb. Fabrikat:
.
02.__. 4
Sockelfliesen, Fliesenbelag
W
155,00
m
02.__. 5 Elastische Verfugung, Fliesen, Sanitärobjekte + Vinylboden, Silikon Elastische Verfugung von Fliesen + Sanitärobjekte
sowie die
Anschlussfuge Vinylboden-Sockelleiste, mit
Silikon-Dichtstoff,
inkl. notwendiger Flankenvorbehandlung an den
Anschlussflächen und Hinterlegen der Fugenhohlräume mit
geeignetem Hinterstopfmaterial, Fuge glatt gestrichen.
Die Fugen sind durchgehend zu säubern und entsprechend
den Herstellervorschriften dauerelastisch zu
versiegeln
Farbe: in Absprache mit Projektleitung
02.__. 5
Elastische Verfugung, Fliesen, Sanitärobjekte + Vinylboden, Silikon
325,00
m
02.__. 6 Dauerelastische Verfugung mit Acryl Dauerelastische Anschlussfugen mit Acryl-Dichtstoff
(Überstreichbar) unter Flankenandruck in die Fuge
einspritzen.
Bei winkeligen Anschlüssen als Dreiecksfuge
einspritzen.
Ausführung in fertiger Leistung incl. Abklebearbeiten
und
Untergrundvorbehandlung gemäß Herstellervorschriften.
Im Preis muss das vorherige abkleben sowie das
anschließende entfernen der Klebebänder enthalten sein.
Ausführung im Anschlussbereich der Sockelfliesen sowie
ggf.
nach Absprache im Abschlussbereich der Wandfliesen
Angebotenes Produkt:
.
02.__. 6
Dauerelastische Verfugung mit Acryl
E
155,00
m
02.__. 7 Fußabstreifer mit Rahmen, Edelstahl, 1200x1200mm Flur Edelstahlrahmen mit Fußabstreifer-Matte, liefern,
nivellieren,
unterfüttern und abgestimmt auf Fliesenraster
versetzen, inkl.
aller notwendigen Befestigungsmittel.
Material: Edelstahl
Einbauhöhe: ca. 15mm passend zum beschriebenen
Bodenbelag
Streifen aus: Rips in 010 anthrazit
Rahmengröße: ca. 1200 x 1200 mm
Fabr. FUMA Eingangsmatte Top Clean TREND oder
gleichwertig
Angeb. Fabrikat:
.
02.__. 7
Fußabstreifer mit Rahmen, Edelstahl, 1200x1200mm Flur
1,00
St
02.__. 8 Fußabstreifer mit Rahmen, Edelstahl, 2200x2200mm Windfang Edelstahlrahmen mit Fußabstreifer-Matte, liefern,
nivellieren,
unterfüttern und abgestimmt auf Fliesenraster
versetzen, inkl.
aller notwendigen Befestigungsmittel.
Material: Edelstahl
Einbauhöhe: ca. 15mm passend zum beschriebenen
Bodenbelag
Streifen aus: Rips in 010 anthrazit
Rahmengröße: ca. 2200 x 2200 mm
Fabr. FUMA Eingangsmatte Top Clean TREND oder
gleichwertig
Angeb. Fabrikat:
.
02.__. 8
Fußabstreifer mit Rahmen, Edelstahl, 2200x2200mm Windfang
1,00
St
02.__. 9 Zusatzleistung für nachträgliches Ergänzen der Sockelfliese an
Türzarge Zusatzleistung für zusätzliche Anfahrt für die
Erstellung der
Anschlussfliesen an die später montierte Türzargen.
02.__. 9
Zusatzleistung für nachträgliches Ergänzen der Sockelfliese an
Türzarge
1,00
psch
03 Wandfliese
03
Wandfliese
03.__. 1 Abschlussschiene, Aluminium Abschlussschiene, ohne Anker, in Fliesen-Wandbelag, an
Abschlüssen.
Liefern und unter Beachtung der Herstellerangaben
fachgerecht einbauen.
Abmessung / Höhe: abgestimmt auf Fliesendicke, bis H
=10mm
Material: Aluminium
Untergrund: GK Platten
Einbauort: umlaufende Abschluss
Form: eckig
Oberfläche: matt, eloxiert
Angeb. Fabrikat:
.
03.__. 1
Abschlussschiene, Aluminium
55,00
m
03.__. 2 Eckschutzschiene, Edelstahl Eckschutzschiene, ohne Anker, in Fliesen-Wandbelag, an
Ecken und Abschlüssen.
Liefern und unter Beachtung der Herstellerangaben
fachgerecht einbauen.
Abmessung / Höhe: abgestimmt auf Fliesendicke, bis H
=10mm
Material: nicht rostender Stahl,
Untergrund: GK Platten
Einbauort: umlaufende Abschluss
Form: eckig
Oberfläche: matt, geschliffen
Angeb. Fabrikat:
.
03.__. 2
Eckschutzschiene, Edelstahl
E
55,00
m
03.__. 3 Wandfliesen, 59,8 x 29,8 cm Kermos, Project Wandfliesenbelag in Dünnbett, Mörtel zementhaltig,
inkl.
Verfugung, Fliesen frostbeständig, licht- und farbecht.
Untergrund: GK Platten
Material: Feinsteinzeug
Fliesendicke: 8mm
Fliesenformat: 59,8 x 29,8 cm
Verfugung: zementhaltiger Fugenmörtel Typ CG,
Farbton: Zementgrau
Verlegung: im Fugenraster
Fabr: Kermos, Project Light grey
Verlegung nach Raumliste
Typenbezeichnung: Kermos, Project Light grey
Fliesen bis Preisklasse von 22,00_/m²
Angeb. Fabrikat:
.
03.__. 3
Wandfliesen, 59,8 x 29,8 cm Kermos, Project
35,00
m2
03.__. 4 Zulage Ausführung waagerechte Ablage bei Vorsatzwand Ausführung als waagerechte Ablage im Bereich der
Sanitärvorsatzwände.
Ablage bis Tiefe von 25 cm
Die Eckschutzschiene wird gesondert vergütet.
03.__. 4
Zulage Ausführung waagerechte Ablage bei Vorsatzwand
W
10,00
m
03.__. 5 Fliesen anarbeiten, Einbauten Löcher im Fliesenbelag zur Durchführung von
Installationsrohren sowie zum Einbau von Steckdosen
u.dgl.
herstellen; als Zulage. Größe: bis 70 mm
Schutt sammeln und entsorgen.
03.__. 5
Fliesen anarbeiten, Einbauten
15,00
St
04 Treppenfliese
04
Treppenfliese
04.__. 1 Treppenbelag (Tritt- und Setzstufen sowie einseitige Sockelleiste
incl. Verfugung) Belegen der Tritt- sowie Setzstufen mit Fliesenbelag
incl.
verfugen sowie Silikonanschlussfugen in fertiger
Leistung. Die
seitliche Anschlusswand ist mit einer Sockelfliese zu
versehen.
Untergrund: Stb. Fertigteiltreppe
Material: wie Pos. 02.2 beschrieben
Fliesenformat: 59,8 x 29,8 cm
Laufbreite: ca. 1,00m
Steigmaß: 18,3 x 26,0 cm
Mörtel: Dünnbettmörtel
Rutschhemmung: R10
Verfugung: passend zu Bodenfläche
Verlegung: 1/2 Verband Tritt- zur Setzstufe
Die Trittstufe erhält vorne eine leichte Rundung und
ist mit
Fräßungen ausgeführt
Anschlussfuge Tritt- zur Setzstufe mittels Fugenmasse
Seitlicher Anschluss zur Sockelleiste mittels
Silikonfuge
04.__. 1
Treppenbelag (Tritt- und Setzstufen sowie einseitige Sockelleiste
incl. Verfugung)
38,00
St
04.__. 2 Podestbelag Belegen der Podestfläche mit Fliesenbelag incl.
verfugen sowie
Silikonanschlussfugen in fertiger Leistung. Die
seitliche
Anschlusswand ist mit einer Sockelfliese zu versehen.
Untergrund: Stb. Fertigteiltreppe
Material: wie Pos. 02.2 beschrieben
Fliesenformat: 59,8 x 29,8 cm
Podestgröße ca. 2,5 x 1,0 m
Mörtel: Dünnbettmörtel
Rutschhemmung: R10
Verfugung: passend zu Bodenfläche
Verlegung: eben, im 1/2 Verband
04.__. 2
Podestbelag
2,00
St
05 Verbundabdichtung
05
Verbundabdichtung
05.__. 1 Verbundabdichtung, streichbar, Wand Innenraum-Abdichtung gegen Feuchtigkeit, in Verbindung
mit
Fliesenbelag, im Dünnbettverfahren. Grundierung,
Bewehrungseinlage und Anarbeiten an Durchdringungen und
Ausbildung der Boden-Wand-Übergänge in gesonderten
Positionen.
Untergrund: GK Wände
Art der Abdichtung: Polyurethan-Flüssigharz
Einwirkungsklasse: W1-I DIN EN 18534
Einbauort: Bäder
Angeb. Fabrikat:
.
05.__. 1
Verbundabdichtung, streichbar, Wand
30,00
m2
05.__. 2 Verbundabdichtung, streichbar, Boden Innenraum-Abdichtung gegen Feuchtigkeit, in Verbindung
mit
Fliesenbelag, im Dünnbettverfahren.
Untergrund: Zementestrich
Art der Abdichtung: Dichtschlämme
Einwirkungsklasse: bis W2-I DIN EN 18534
Einbauort: Technik und Dusche
Angeb. Fabrikat:
.
05.__. 2
Verbundabdichtung, streichbar, Boden
20,00
m2
05.__. 3 Dichtband, Ecken, Wand/Boden Dichtband mit Randgewebe, im Übergang Wand-Boden, an
Bewegungsfugen und an Übergängen der Verbundabdichtung,
Stöße verkleben, inkl. aller Anarbeitungen.
Bandbreite: 12 cm
Untergrund: trockene, grundierte Wand- und Bodenflächen
Angeb. Fabrikat:
.
05.__. 3
Dichtband, Ecken, Wand/Boden
30,00
m
05.__. 4 Dichtmanschette, Rohre Anschluss der vor beschriebenen Verbundabdichtung an
Rohrdurchdringungen mittels einer Dichtmanschetten,
inkl. aller
Nebenarbeiten.
Durchdringung: bis D= 42 mm
Einbauort: Wand- / Bodenbereich
Angeb. Fabrikat:
.
05.__. 4
Dichtmanschette, Rohre
4,00
St
10 Stundenlohnarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit
Genehmigung
der Bauleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor
ihrer
Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und
Auftragssumme mit
dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und
freigegeben
werden.
Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine
Woche nach der Ausführung vom unserem Bauleiter
unterschreiben zu lassen. Eine Verechnung erfolgt nur
bei
Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird
ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit
möglich
erfolgt die Abrechnung generell auf der Basis der
vereinbarten
Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit
10.__. 2 Stundenlohn Vorarbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Vorarbeiter
10.__. 2
Stundenlohn Vorarbeiter
5,00
h
10.__. 3 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Facharbeiter
10.__. 3
Stundenlohn Facharbeiter
5,00
h
10.__. 4 Stundenlohn Hilfsarbeiter Stundenlohn für einen gut eingewiesenen Hilfsarbeiter
10.__. 4
Stundenlohn Hilfsarbeiter
5,00
h
10.__. 5 Stundenlohn Auszubildender Stundenlohn für einen Auszubildenden
10.__. 5
Stundenlohn Auszubildender
5,00
h
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