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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Als Bestandteil des Vertrages gelten Das nachstehende Leistungsverzeichnis.
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
VOB in den Teilen, wie nachstehend:
VOB Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen DIN 1961
VOB Teil C Technische Vorschriften für Bauleistungen.
Sonstige einschlägige technische und baupolizeiliche Bestimmungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften.
Die Vorschriften der jeweiligen Herstellerwerke in der jeweils zum Verlege Zeitpunkt gültigen Fassung.
Die nachfolgenden besonderen Vertragsbedingungen als auch nachfolgende Vorbemerkungen.
Technische Vorbemerkungen
Allgemeines:
Verursachter Müll ist Stoffbedingt zu trennen und dem Wertstoffkreislauf zurückzuführen. Restmüll ist fachgerecht zu Entsorgen. Schadstoffe sind nach Richtlinien bei den Schadstoff Sammelstellen zu entsorgen, dazu muss der Nachweis beim Auftraggeber unaufgefordert eingereicht werden.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen:
Zur einwandfreien und fachgerechten Ausführung sind die vom Systemhersteller angebotenen Werkzeuge und Hilfsmaterialien zu benutzen, sowie die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter bzw. der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu beachten.
Angaben zur Ausführung:
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Sämtliche für die Arbeiten maßgebenden Abmessungen sind an der Baustelle verantwortlich und rechtzeitig vor der Fertigung und Montage zu prüfen und zu kontrollieren.
Die Werkstatt- und Montagezeichnungen sowie Detailzeichnungen über alle Verbindungselemente sind vom Auftragnehmer zu erstellen und vor Fertigung vorzulegen
Während des Transportes, der Lagerung und der Montage sind alle Baustoffe und Bauteile so abzudecken, dass ein einwandfreier Schutz vor Nasse bzw. Feuchtigkeit (Regen, Schnee, Eis, Spritzwasser usw.)
Einschnitte, Bohrungen und nicht zu beseitigende Beschädigungen an Bauteilen für Montagezwecke sind nicht gestattet.
Während der Montage bzw. der gesamten Bauzeit sind alle Konstruktionsteile ausreichend und verantwortlich gegen Sturm zu verankern.
Alle für die Montage erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Alle ausgewiesenen Einheitspreise verstehen sich für komplette Herstellung, Lieferung und Montage. Einzurechnen sind auch notwendige Transporte.
Allgemeine Vorbemerkungen
Angaben zur Abrechnung:
Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Eine Vergütung dafür erfolgt nicht.
Die nachstehend aufgeführten Stundenlohnarbeiten mit Lohnsätzen bzw. Zuschlägen werden nur in Anrechnung gebracht, soweit sie von der Bauleitung ausdrücklich verlangt werden. Die Kosten umfassen neben der Gestellung der normalen Werkzeuge alle Auslösungen und Zuschläge inkl. Fahrtauslagen für die Fahrten zur Baustelle.
Sollte sich bei der Prüfung der Abrechnung ergeben, dass abgezeichnete Stundenleistungen in den Positionen des Leistungsverzeichnisses abzurechnen sind, werden diese auch im Nachhinein über die Einheitspreise abgerechnet.
Regiearbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung durch die örtliche Bauleitung ausgeführt werden. Sie müssen anhand von täglichen Regieberichten belegt werden und sind spätestens nach 2 Werktagen einzureichen und von der Bauleitung abzeichnen zu lassen.
Nicht unterzeichnete Regieberichte werden nicht anerkannt!
Aufmaß und Abrechnung:
Der Auftragnehmer hat zu jeder Rechnung eine Massenfeststellung der bis dahin erbrachten Leistungen auf seine Kosten zu erstellen. Rechnungen (auch Teilschluss- und Abschlagsrechnungen) ohne genaue Massenermittlung können nicht bearbeitet werden.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Teile, die zur Prüfung der Rechnung notwendig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen.
Für Massenfeststellung und Abrechnung hat der Auftragnehmer, in vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werkplanpausen, genaue angebotspositionsbezogene Angaben bereits für die Massenermittlung der Abschlagsrechnungen und natürlich auch für die Schlussrechnung anzulegen.
In diesen Plänen sind die Massen und Mengen in verschiedenen Farben darzustellen sowie die Positionsnummern zu vermerken.
In die Einheitspreise sind einzukalkulieren:
Alle ausgewiesenen Einheitspreise verstehen sich für komplette Herstellung, Montage, An und Abtransport der Benötigten Materialien und Gerätschaften.
Vor- und Nachbehandlungsarbeiten, Witterungsschutzmaßnahmen (gegen
Kälte, Sonne, Wind, Regen, UV-Strahlung).
Notwendige Standzeiten nach Herstellerrichtlinien zwischen den einzelnen Arbeitsschritten.
Schutzmaßnahmen gegen Verschmutzung und Beschädigung der angrenzenden Baustoffe, Bauwerke, Grundstücke usw. Schutz vor Beschädigung, Verschmutzung, Verwitterung des eigenen Gewerkes bis zur Abnahme.
Sämtliche Entsorgungsgebühren für Recyclingmaterial, Restmüll und Schadstoffe.
Baustelleneinrichtung, Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur Durchführung der Arbeiten erforderlich sind, sowie die Vorhaltekosten der Baustelleneinrichtung und der benötigten Maschinen sind in die Positionen einzurechnen.
Das Vorhalten der Baustelleneinrichtung bis zur Auftragserfüllung, dass
Abräumen der Baustelle usw. sowie die Beseitigung aller anfallenden
Abfälle und Verpackungen einschließlich aller evtl. anfallenden Gebühren
und Entsorgungskosten sind einzurechnen.
Die in Anspruch genommenen Flächen sind sauber zu hinterlassen.
Kosten für Strom und Wasser trägt die Bauherrschaft.
Sonstige Angaben:
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutschsprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Allgemeine Bedingungen:
1. Für zusätzliche Bestellungen oder Mehrarbeit gelten die gleichen Preise wie im Vertrag.
2. Regiearbeiten dürfen nur nach Absprache mit der Bauleitung ausgeführt werden.
3. Die Baureinigung ist Sache des jeweiligen Unternehmers und auf seine Kosten auszuführen. Bei mehrmaligem Versäumnis kann die Bauleitung auf Kosten des Unternehmers den Bauschutt entfernen lassen.
4. Es steht kostenlos ein Gerüst zur Verfügung
5. Die Arbeiten müssen in mehreren separaten Etappen ausgeführt werden.
6. Die Abrechnung erfolgt nach örtlichem Aufmaß.
7. Die Kommunikation über Preise erfolgt ausschließlich über die Bauleitung.
Als Bestandteil des Vertrages gelten
01 Haus
01
Haus
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Fliesenarbeiten
01.02
Fliesenarbeiten
01.03 Regiestunden
01.03
Regiestunden
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