Estricharbeiten
BV Burkhardt (EFH) in Ottenbach
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines: Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Als Bestandteil des Vertrages gelten Das nachstehende Leistungsverzeichnis. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. VOB in allen Teilen, wie nachstehend: VOB Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1960 VOB Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen DIN 1961 VOB Teil C Technische Vorschriften für Bauleistungen. Sonstige einschlägige technische und baupolizeiliche Bestimmungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften. Die Vorschriften der jeweiligen Herstellerwerke in der jeweils zum Verlege Zeitpunkt gültigen Fassung. Die nachfolgenden besonderen Vertragsbedingungen als auch nachfolgende Vorbemerkungen. Technische Vorbemerkungen Allgemeines: Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Verursachter Müll ist Stoffbedingt zu trennen und dem Wertstoffkreislauf zurückzuführen. Restmüll ist fachgerecht zu Entsorgen. Schadstoffe sind nach Richtlinien bei den Schadstoff Sammelstellen zu entsorgen, dazu muss der Nachweis beim Auftraggeber unaufgefordert eingereicht werden. Angaben zu Stoffen und Bauteilen: Zur einwandfreien und fachgerechten Ausführung sind die vom Systemhersteller angebotenen Werkzeuge und Hilfsmaterialien zu benutzen, sowie die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter bzw. der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu beachten. Der Nachweis der geforderten Eigenschaften muss zusammen mit der Abgabe des Alternativangebotes erbracht werden. Der Nachweis muss bezüglich der Anwendung (gleiches Anwendungsgebiet) und der Stoffzusammensetzung (Nachweis durch Laboranalyse) geführt werden. Alternativ-Systeme, mit Nachweis der geforderten System- und Systemkomponenten-Eigenschaften, sind als komplettes System zulässig. Der Nachweis der geforderten Eigenschaften für die Alternativ-Systeme muss zusammen mit der Abgabe des Alternativangebotes erbracht werden. Der Nachweis muss bezüglich der Anwendung (gleiches Anwendungsgebiet) und der Stoffzusammensetzung (Nachweis durch Laboranalyse) geführt werden. Die Nachbehandlungsfristen sind unbedingt einzuhalten. Bei Überarbeitung sind die angegebenen Trocknungszeiten einzuhalten. Vorgegebene Temperatur- und Feuchtegrenzwerte sind strikt einzuhalten und gegebenenfalls als Nachweis zu erbringen. Angaben zur Ausführung: Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Sämtliche für die Arbeiten maßgebenden Abmessungen sind an der Baustelle verantwortlich und rechtzeitig vor der Fertigung und Montage zu prüfen und zu kontrollieren. Die Werkstatt- und Montagezeichnungen sowie Detailzeichnungen über alle Verbindungselemente sind vom Auftragnehmer zu erstellen und vor Fertigung vorzulegen Während des Transportes, der Lagerung und der Montage sind alle Baustoffe und Bauteile so abzudecken, dass ein einwandfreier Schutz vor Nasse bzw. Feuchtigkeit (Regen, Schnee, Eis, Spritzwasser usw.) Einschnitte, Bohrungen und nicht zu beseitigende Beschädigungen an Bauteilen für Montagezwecke sind nicht gestattet. Während der Montage bzw. der gesamten Bauzeit sind alle Konstruktionsteile ausreichend und verantwortlich gegen Sturm zu verankern. Alle für die Montage erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle ausgewiesenen Einheitspreise verstehen sich für komplette Herstellung, Lieferung und Montage. Einzurechnen sind auch notwendige Transporte. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Ergibt sich bei der Überprüfung, dass geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können, darf erst nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung die Leistung weiter ausgeführt werden. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo die Misch- und Fördereinrichtungen aufgestellt werden können, ohne andere am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu behindern. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren und dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden. Bei der Verwendung von Fassadenaufzügen oder sonstigen Fördereinrichtungen ist die Fassade einschließlich der Öffnungen vor Verschmutzung zu schützen. Die dazu erforderlichen Leistungen sind Bestandteil der Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers. Bereits fertig gestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Beschichtungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteile, Treppen, Beläge etc. sind vom Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Aussparungen sind zu schalen. Fertig gestellte Estrichflächen sind abzusperren, das benötigte Absperrmaterial hat der Auftragnehmer zu stellen. Zementestriche, bei denen die Gefahr des Aufschüsselns besteht, sind für einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen ab Verlegung mit einer Kunststofffolie abzudecken. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens die üblichen Belastungen des Baubetriebs ohne Schaden aufnehmen kann. Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Zum Nachweis ist ein Hygrometer aufzustellen. Fugen: Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Notwendige Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen. Dämmungen: Randstreifen dürfen durch den Auftragnehmer nicht vor der Verlegung der Bodenbeläge entfernt werden. Die Randstreifen sind vom Auftraggeber, nachdem die Bodenbeläge verlegt worden sind, zu entfernen. Die Kosten sind in die Leistung einzurechnen. Erkennt der Auftragnehmer Umstände, die die Schalldämmung beeinträchtigen können, hat er die Bauleitung darüber zu informieren. Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen. Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindlichen Rohrleitungen kantengerade zu verlegen. Eine akustische Entkopplung ist zu garantieren. Rohrbefestigungen dürfen keinen Schall auf die Decke übertragen. Bevor durch den Einbau des Estrichs die Dämmung verdeckt wird, muss die Leistung durch die Bauleitung abgenommen werden. Heizestrich: Bewegungs- und Randfugen querende Leitungen sind in Hülsen zu führen. Der Auftragnehmer hat der Bauleitung seine Freigabe zum Aufheizen unaufgefordert mitzuteilen. Vor dem Einbringen des Estrichs ist zu prüfen, dass vom Verleger der Fußbodenheizung je 200 m² Fläche bzw. je Wohnung mindestens drei Messstellen ausgewiesen sind, an denen später problemlos ohne Gefahr der Beschädigung von Rohren die Probeentnahme zur Messung der Restfeuchte möglich ist. Fehlen solche markierten Messstellen, ist die Bauleitung vor Beginn der Arbeiten zu informieren. Allgemeine Vorbemerkungen Angaben zur Abrechnung: Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Eine Vergütung dafür erfolgt nicht. Die nachstehend aufgeführten Stundenlohnarbeiten mit Lohnsätzen bzw. Zuschlägen werden nur in Anrechnung gebracht, soweit sie von der Bauleitung ausdrücklich verlangt werden. Die Kosten umfassen neben der Gestellung der normalen Werkzeuge alle Auslösungen und Zuschläge inkl. Fahrtauslagen für die Fahrten zur Baustelle. Sollte sich bei der Prüfung der Abrechnung ergeben, dass abgezeichnete Stundenleistungen in den Positionen des Leistungsverzeichnisses abzurechnen sind, werden diese auch im Nachhinein über die Einheitspreise abgerechnet. Regiearbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung durch die örtliche Bauleitung ausgeführt werden. Sie müssen anhand von täglichen Regieberichten belegt werden und sind spätestens nach 2 Werktagen einzureichen und von der Bauleitung abzeichnen zu lassen. Nicht unterzeichnete Regieberichte werden nicht anerkannt! Aufmaß und Abrechnung: Der Auftragnehmer hat zu jeder Rechnung eine Massenfeststellung der bis dahin erbrachten Leistungen auf seine Kosten zu erstellen. Rechnungen (auch Teilschluss- und Abschlagsrechnungen) ohne genaue Massenermittlung können nicht bearbeitet werden. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Teile, die zur Prüfung der Rechnung notwendig sind, unmittelbar zu ersehen sein. In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen. Für Massenfeststellung und Abrechnung hat der Auftragnehmer, in vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werkplanpausen, genaue angebotspositionsbezogene Angaben bereits für die Massenermittlung der Abschlagsrechnungen und natürlich auch für die Schlussrechnung anzulegen. In diesen Plänen sind die Massen und Mengen in verschiedenen Farben darzustellen sowie die Positionsnummern zu vermerken. In die Einheitspreise sind einzukalkulieren: Alle ausgewiesenen Einheitspreise verstehen sich für komplette Herstellung, Montage, An und Abtransport der Benötigten Materialien und Gerätschaften. Vor- und Nachbehandlungsarbeiten, Witterungsschutzmaßnahmen (gegen Kälte, Sonne, Wind, Regen, UV-Strahlung). Notwendige Standzeiten nach Herstellerrichtlinien zwischen den einzelnen Arbeitsschritten. Schutzmaßnahmen gegen Verschmutzung und Beschädigung der angrenzenden Baustoffe, Bauwerke, Grundstücke usw. Schutz vor Beschädigung, Verschmutzung, Verwitterung des eigenen Gewerkes bis zur Abnahme. Sämtliche Entsorgungsgebühren für Recyclingmaterial, Restmüll und Schadstoffe. Baustelleneinrichtung, Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur Durchführung der Arbeiten erforderlich sind, sowie die Vorhaltekosten der Baustelleneinrichtung und der benötigten Maschinen sind in die Positionen einzurechnen. Das Vorhalten der Baustelleneinrichtung bis zur Auftragserfüllung, dass Abräumen der Baustelle usw. sowie die Beseitigung aller anfallenden Abfälle und Verpackungen einschließlich aller evtl. anfallenden Gebühren und Entsorgungskosten sind einzurechnen. Die in Anspruch genommenen Flächen sind sauber zu hinterlassen. Kosten für Strom und Wasser trägt die Bauherrschaft. Sonstige Angaben: Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutschsprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Allgemeine Bedingungen: 1. Für zusätzliche Bestellungen oder Mehrarbeit gelten die gleichen Preise wie im Vertrag. 2. Regiearbeiten dürfen nur nach Absprache mit der Bauleitung ausgeführt werden. 3. Die Baureinigung ist Sache des jeweiligen Unternehmers und auf seine Kosten auszuführen. Bei mehrmaligem Versäumnis kann die Bauleitung auf Kosten des Unternehmers den Bauschutt entfernen lassen. 4. Die Arbeiten müssen in mehreren separaten Etappen ausgeführt werden. 5. Die Abrechnung erfolgt nach örtlichem Aufmaß. 6. Die Kommunikation über Preise erfolgt ausschließlich über die Bauleitung.
Mitgeltende Normen und Regeln
01 auf Bodenplatte
01
auf Bodenplatte
Bauseitige Leistung: Abdichtung von Betonbodenplatten gegen Bauseitige Leistung: Abdichtung von Betonbodenplatten gegen a) Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser (W1-E) und b) mäßige Einwirkung von drückendem Wasser (W2.1-E) gemäß MDS-Richtlinie der Deutschen Bauchemie Auftragen der Abdichtung in zwei Lagen mit Botament RD Flow selbstverlaufende Reaktivabdichtung 2K Verbrauch ca. 3,2 kg/m²
Bauseitige Leistung: Abdichtung von Betonbodenplatten gegen
01.10 Dämmplatten EPS DEO 040 60 mm Dämmplatten EPS DEO 040 (150kPA) Universaldämmung aus hochwertigem EPS-Hartschaum, zur Verbesserung der Wärmedämmung unter Estrichen Ausführung nach DIN 4108-10 und DIN 18164 Qualitätstyp: EPS 040 DEO dh Dämmstärke: 60 mm Plattengröße: 1.000 x 500 mm Kantenausführung: Nut und Feder Räume: Alle Produkt: - Bachl EPS Mehrzweckdämmplatte
01.10
Dämmplatten EPS DEO 040 60 mm
118,00
01.20 Ausgleichsdämmung auf Bodenplatte als Schüttung Ausgleichsdämmung auf Bodenplatte als Schüttung Liefern und einbauen einer bis zu 20 mm starken Schüttung als Ausgleich der unebenen Betondecke und des Höhennivellement
01.20
Ausgleichsdämmung auf Bodenplatte als Schüttung
E
1,00
01.30 protec Faltplattte und Rollbahn WLG 040 protec Faltplattte und Rollbahn WLG 040, 5 kN/m² elastifizierte Hartschaum-Dämmplatte aus expandiertem Polystyrol (EPS), nach DIN-EN 13163 und DIN 4108-10 wahlweise mit aufkaschierter protec Bändchengewebefolie oder aufkaschierter Original protec KLETT-Velourfolie mit Rasterdruck und einseitiger Folienüberlappung, zur Trittschallreduzierung unter Estrichen entsprechend den Anforderungen an den Trittschallschutz der DIN 4109-2. Räume: Alle Bezeichnung: EPS 040 DES sm Dämmstärke: 20-2 mm Dynamische Steifigkeit ≤ 30 MN/m³ HBCD Frei Rastermaß: 5/10 cm Maße Faltplatte: 1 m x 2 m Maße Rollbahn: 1 m x 10 m
01.30
protec Faltplattte und Rollbahn WLG 040
118,00
01.40 Calciumsulfatgebundener Heiz- und Fließestrich CAF-C25-F5 Calciumsulfatgebundener Heiz- und Fließestrich CAF-C25-F5 der Festigkeitsklasse C25-F5 nach DIN EN 13813 als Estrich auf Fußbodenheizung. Ausführung nach DIN 18560 und DIN 18202 Tabelle 3 nach Angaben des Herstellers einbringen. Estrichnenndicke: 65 mm Räume: Alle Oberfläche geglättet zur Aufnahme von Parkett, Vinyl oder Fliesen. Anordnen und Markieren genügender Messstellen zur Feuchtemessung vor Verlegung der Oberbeläge. Anforderungen an das Produkt: -EMICODE EC 1 PLUS - Schichtdickenbereich: 30 - 65 mm - Baustoffklasse: A1 gemäß DIN EN 13501-1 - Feldgrößen bis 200 m² möglich - nach 24 Stunden begehbar - für hohe Belastung geeignet - für Fußbodenheizung geeignet Produkt: -weber.floor 4490 Calciumsulfat-Fließestrich C25-F5 -Knauf FE 50 Largo
01.40
Calciumsulfatgebundener Heiz- und Fließestrich CAF-C25-F5
118,00
01.50 Randdämmstreifen Randstreifen mit Folienlasche verlegen Randdämmstreifen Randstreifen mit Folienlasche verlegen Gemäß DIN 18560 für Estriche Randdämmstreifen mit Folienstreifen zur Schallentkopplung an aufgehenden Bauteilen wie z. B. Wänden, Säulen nach Herstellerangaben sach- und fachgerechte verlegen. Materialstärke: 8 / 10 mm Materialhöhe: 100 / 120 / 150 mm Material: Polyethylen Die Verabeitungsrichtlinien des Herstellers sind zu beachten. Produkt: - ALUJET Jetfoam RSL - Gefinex Geficell T-FRDS
01.50
Randdämmstreifen Randstreifen mit Folienlasche verlegen
108,00
m
01.60 Estrichrandabschalung Estrichrandabschalung Zulage zum Estrich für Estrichrandabschalung an Treppenlöchern, Deckenkanten, Stufen, Wechsel Bodenaufbau, Wannen und Duschen
01.60
Estrichrandabschalung
1,00
m
01.70 Bewegungs- und Dehnungsfugen 10 mm breit Bewegungs- und Dehnungsfugen 10 mm breit Estrichdehnfugen 10 mm breit herstellen. z.B. an Türdurchgängen
01.70
Bewegungs- und Dehnungsfugen 10 mm breit
5,80
m
02 Regiestunden
02
Regiestunden
02.10 Stundenlohn Meister Stundenlohn Meister Stundenlohnarbeiten Meister einschl. aller Nebenkosten, wie Auslösung, Fahr- und Wegegeld, Unternehmerzuschlag etc. Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung
02.10
Stundenlohn Meister
E
1,00
Std
02.20 Stundenlohn Vorarbeiter Stundenlohn Vorarbeiter Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter einschl. aller Nebenkosten, wie Auslösung, Fahr- und Wegegeld, Unternehmerzuschlag etc. Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung
02.20
Stundenlohn Vorarbeiter
E
1,00
Std
02.30 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohnarbeiten Facharbeiter einschl. aller Nebenkosten, wie Auslösung, Fahr- und Wegegeld, Unternehmerzuschlag etc. Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung
02.30
Stundenlohn Facharbeiter
E
1,00
Std
02.40 Stundenlohn Lehrling Stundenlohn Lehrling Stundenlohnarbeiten Lehrling einschl. aller Nebenkosten, wie Auslösung, Fahr- und Wegegeld, Unternehmerzuschlag etc. Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung
02.40
Stundenlohn Lehrling
E
1,00
Std
02.50 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer Stundenlohnarbeiten Helfer einschl. aller Nebenkosten, wie Auslösung, Fahr- und Wegegeld, Unternehmerzuschlag etc. Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung
02.50
Stundenlohn Helfer
E
1,00
Std

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