Verkehrssicherung
Burgtonna, Ortszählerschacht
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Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 ALLGEMEINE VORARBEITEN
00
ALLGEMEINE VORARBEITEN
Die im Abschnitt 0 beschriebenen Leistungen dienen der Die im Abschnitt 0 beschriebenen Leistungen dienen der Baumaßnahme insgesamt. Die Leistungen erstrecken sich über den Zeitraum, der für die Tiefbau-, Hochbau-, Elektro- und MSR-Arbeiten notwendig ist. Angaben zur Baustelle: Die Baustelle befindet sich in der Gemeinde Tonna, Ortsteil Burgtonna, Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe. Der vorhandene Zählerschacht liegt südlich der Ortslage, an einem unbefestigten Wirtschaftsweg in der Verlängerung der Straße "Am Wasser". Auf einem ca. 400m2 großem Grundstück, das dem Verbandswasserwerk Bad Langensalza gehört, befindet sich ein Schacht mit den Altanlagen. In dem ursprünglichen Brunnenschacht ist der aufgegebene Brunnen, die Wasserverteilung zwischen Gewinnungsanlage, Hochbehälter und Ortslage sowie die Absperr- und Meßarmaturen untergebracht. Der Schacht wird abgelöst, der Brunnen verfüllt und versiegelt. Auf der Südostseite wird ein neues Armaturenhaus errichtet, ausgerüstet und an die bestehenden Leitungen angeschlossen. Als Zufahrt stehen ab der Hauptstraße (L1043) Gemeinde- straßen und der Wirtschaftsweg zur Verfügung. Der Wirtschaftsweg ist vor Baubeginn als Baustraße herzurichten und mit der Fertigstellung mit einer ungebundenen Deckschicht gem. RLW zu versehen. Für die BE und als Lagerflächen steht nur das Baugrundstück zur Verfügung. Die Wasserversorgung muss ohne Unterbrechung durch die bestehenden Anlagen aufrechterhalten werden. Die Leistungen für die msr- und Elektroinstallation wird durch ein separates Verfahren vergeben. Die auszuführenden Arbeiten müssen zeitlich aufeinander abgestimmt werden. Das kann eventuell zu Stillstandszeiten führen, die nicht besonders vergütet werden. Die Oberflächen sind sofort nach Verfüllung der Arbeitsgruben in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Ver- und Entsorgung der Grundstücke und speziell die Erreichbarkeit durch Rettungskräfte muss während der Gesamten Bauzeit abgesichert werden. In der Straße sind Kanäle, Trinkwasser- und Gasleitungen und Elektrokabel der TEN und DT sowohl als Erd- wie als Freileitung vorhanden, die nicht beschädigt werden dürfen. Es muss bei den Baggerarbeiten einkalkuliert werden, dass ein Schwenken des Baggers nicht jederzeit möglich ist. In der Straße/Gehwege sind Kabel der Straßenbeleuchtung und außerdem Elektrokabel der TEN und der Telekom AG als Freileitungen vorhanden, die nicht beschädigt werden dürfen. Zusätzliche Aufwendungen durch die Freileitungen sind in die jeweiligen Einheitspreise zu kalkulieren und werden nicht extra vergütet. Die AG beauftragen ein Vermessungsbüro mit der baubegleitenden Vermessung am offenen Graben. Die Ergebnisse der Vermessung ergeben, einschließlich der Aufnahme der Oberflächen, die Bestandspläne. Der erforderliche Koordinierungsaufwand für die Organisation und Durchführung der begleitenden vermessungstechnischen Bestandsaufnahmen ist bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet. Die Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt einzuhalten. Da der Aushub und die Baustoffe durch die Ortslage transportiert werden müssen, sind Verschmutzungen zu vermeiden bzw. täglich zu beseitigen. Diese Leistungen sind in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Für die Baumaßnahme ist eine Bauwesensversicherung abzuschließen und in die Einheitspreise bzw. Baustelleneinrichtungspositionen einzukalkulieren. Für die Baustelleneinrichtung müssen vom AN Flächen beschafft werden. Es sind die DIN- Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung bindend. Beschädigungen an Bauwerken und Bauteilen sind zu vermeiden. Grenzsteine bzw. Grenzpunkte sind zu sichern. Über Art und Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen hat sich der Baubetrieb vor Baubeginn zu informieren. Hinweis zu den Bedarfspositionen ! Die Bedarfspositionen gehen in den GP mit ein. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Ausführung und damit eventuell entstehender Gewinnausfall dieser Positionen. Dies ist bei der bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die B-Positionen sind erst nach besonderer Anordnung des AG bzw. der der Bauleitung auszuführen.
Die im Abschnitt 0 beschriebenen Leistungen dienen der
00.__.0010 Absperrung der Baustelle nach Anordnung der Verkehrsbehörde, als Voll- bzw. Halbsperrung, aufstellen, unterhalten u. umsetzen Absperrung der in die Baustelle mündenden Verkehrswege nach Anordnung der Verkehrsbehörde bzw. der Bauleitung als Voll- bzw. Halbsperrung, bestehend aus Böcken und Latten, rot-weiß gezeichnet, reflektierenden Sperr- schildern Nr. 250 bzw. 267 nach StVO und den erforder- lichen elektrischen Lampen aufstellen, während der Bauzeit unterhalten und umsetzen. Sonstige Absi- cherungen der Baustelle und deren evtl. erforderliche Beleuchtung sind in Position " Baustelleneinrichtung" einzukalkulieren.
00.__.0010
Absperrung der Baustelle nach Anordnung der Verkehrsbehörde, als Voll- bzw. Halbsperrung, aufstellen, unterhalten u. umsetzen
P
1,00
PSCH
00.__.0020 Vollsperrung herstellen Aufstellen von Warnbaken mit Beleuchtung und dem Verkehrsschild "Vollsperrung" gemäß den Richtlinien der STVO jeweils am Bauanfang und -ende einschließlich vorhalten
00.__.0020
Vollsperrung herstellen
P
1,00
PSCH
00.__.0110 Sondernutzung und VO Notwendige Sondernutzungsgenehmigung und Verkehrsrechtliche Anordnung bei den Behörden beantragen und die Genehmigungen erwirken. Die Gebühren für die Nutzung und AO sind nicht Bestandteil dieser Position. Sie werden vom Auftraggeben direkt erstattet.
00.__.0110
Sondernutzung und VO
P
1,00
PSCH