Maler und Tapezierarbeiten
Burg Lauenst., Sanierung Burghotel
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen - Angaben zur Baustelle 0.1 Angaben zur Baustelle gemäß DIN 18299 0.1.1 Lage der Baustelle: Burg Lauenstein, Burgstraße 3, 96337 Ludwigsstadt - Lauenstein; Zufahrtsmöglichkeiten siehe LV-Anlage Baustelleneinrichtungsplan, Lageplan 0.1.2 Besondere Belastungen: Höhenlage der Baustelle: ca. 550m über NN; beengte Zuwegungen (siehe 0.1.6) Ganzjähriger Museumsbetrieb im Orlamündebau während der gesamten Bauzeit. (außer montags) Berücksichtigung der Öffnungszeiten notwendig im gesamten Bauablauf, vor allem bei lärmintensiven Arbeiten und bei Arbeiten am angrenzenden Bestand. Der Baustellenbereich im Aussenbereich ist mittels Bauzaun einzugrenzen, siehe LV und LV-Anlagen. 0.1.3 Bauliche Maßnahmen: Die Leistungen sind ausgeschrieben für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im gesamten Gastronomiebereich, sowie Einbau von Ferienwohnungen im Hotelbereich des Burghotel-Hauptgebäudes und des Äußeren Torbaus. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle: Nur sehr beengte und begrenzte Durchfahrts- und Zufahrtsmöglichkeiten vorhanden, Leistungsbereiche zum Großteil nicht direkt anfahrbar, Einschränkung durch beengte Tordurchfahrt, nur überwiegender Einsatz von Kleingeräten möglich, Material- und Gerätelieferungen mit erhöhtem Aufwand, Zufahrtsmöglichkeiten siehe LV und LV-Anlagen (Baustelleneinrichtungsplan, LV Anlage Tordurchfahrten, Lageplan) 0.1.5 Freizuhaltende Fläche: Zugang zum Museumsbereich Orlamündebau, siehe LV und LV-Anlagen (Baustelleneinrichtungsplan) 0.1.6 Transporteinrichtungen, Montageöffnungen: Zufahrt zum Burgareal über Toranlage im Äußeren Torbau: (Die Abmessungen der Toranlage sind innen und aussen verschieden. Der Torbogen besitzt einen Segment- bzw. Korbbogen.) Maximale Breite Tordurchfahrt : ca. 3,10m Maximale Höhe (Stich) Tordurchfahrt : ca. 3,49 m Maximale Höhe (Beginn des Bogens) Tordurchfahrt : ca. 2,01 m Die genauen Masse sind örtlich zu prüfen. Abmessungen , Durchfahrtsbreiten etc. siehe auch beiliegende LV-Anlage "Torbogen Durchfahrt". Gebäudezugänge, Bestand bzw. im Zuge der Rohbauarbeiten neu errichtet: Äußerer Torbau: Eingang Westseite (Türöffnungen ca. B/H 0,84/1,98, bzw. ca. B/H 0,79/1,94 m), Zugang zum Treppenhaus. Eingänge zu den Bestands-Toilettenanlagen, Damen und Herren, Nordseite, erdgeschossig (Türöffnungen jew. ca. B/H 0,95/2,0 m) KG und OG nur über Innentreppe (Treppenlaufbreiten ca. 1,05m) erreichbar. Zulässige Verkehrslasten im Bestand zul p = 2,0 kN/m², im Dachgeschoss zul p = 1,0 kN/m². Ehemaliges Burghotel: Haupt-Eingang Bestand Nordostseite erdgeschossig (Türöffnung ca. B/H 1,75/2,10 m). Entfällt während der Abbrucharbeiten. Eingang Südwestseite in Ebene UG, Anbau Aussichtsraum (Türöffnung ca. B/H 1,61/1,96). Entfällt während der Abbrucharbeiten. Eingang Nordseite für Zugang zu Lagerraum in Ebene 2. Untergeschoss (Türöffnung mit Rundbogen ca. B/H  0,80/1,80 m). Neu zu erstellender Zugang zum Gebäude Ostseite, im Zuge der Bauarbeiten auf Ebene Untergeschoss, von Burgstraße aus, Türöffnung ca. B/H  1,40/2,40 m. Der Zugang zum Gebäude durch den historischen Holz-Windfang, Ebene Untergeschoss, Ostseite, an der Burgstraße, kann für die Bauarbeiten nicht genutzt werden! KG und OG/DG nur über Innentreppen (Treppenlaufbreiten ca. 1,10m) erreichbar. Zulässige Verkehrslasten im Bestand zul p = 2,0 kN/m², im Dachgeschoss zul p = 1,0 kN/m². Transportwege vom Leistungsbereich (Burghotel Hauptgebäude und Äusserer Torbau) zur Sammelstelle/Baustelleneinrichtung/Zufahrt vertikal über 3 bis 9 m, horizontal bis zu ca. 70 m Bauseits wird KEINE Krananlage zur Verfügung gestellt. Notwendiger Kraneinsatz bzgl. Lieferung und/oder Montage der zu verbauenden Stoffe, Materialien, Maschinen, Geräte etc. zum Einbauort ist Sache des AN in Eigenregie. Mögliche Kran-Aufstellorte bzw. Baustelleneinrichtungsflächen hierfür sind mit der Bauleitung vor Ort abzustimmen, bzw. der Plananlage "Baustelleneinrichtung" zu entnehmen. siehe LV und LV-Anlagen (Baustelleneinrichtungsplan) 0.1.7 Versorgungsanschlüsse Baustrom: Verteilerkästen werden bauseitig gestellt Es ist Sache des AN, die erforderliche Anzahl und Kabellängen zur Verwendungsstelle zu führen. Zwischenverteiler sind mit eigenem FI-Schalter zu verwenden. Die Verbrauchsgebühren trägt der Auftraggeber. Bauwasser: Entnahmestellen werden bauseitig gestellt Es ist Sache des AN, die erforderliche Anzahl und Schlauchlängen zur Verwendungsstelle zu führen. Die Verbrauchsgebühren trägt der Auftraggeber. 0.1.8 Lagerflächen: nur begrenzt vorhanden, bzw. nur erschwert anfahrbar, zusätzliche Zwischen-Lagerplätze für Erdaushub außerhalb des Burggeländes wurden eingeplant, siehe LV und LV-Anlagen 0.1.9 Bodenverhältnisse: siehe LV und LV-Anlagen 0.1.10 Hydrologische Werte: --- 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften: --- 0.1.12 Besondere Vorgaben für Entsorgung bzw. Abfall: keine, außer den gesetzlichen Regeln und Vorgaben 0.1.13 Schutzgebiete, Schutzzeiten: --- 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen etc. im Bereich der Baustelle:  siehe LV und LV-Anlagen (Baustelleneinrichtungsplan) 0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs: siehe LV und LV-Anlagen ( Baustelleneinrichtungsplan) 0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen: siehe LV und LV Anlagen 0.1.17 Vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle: --- 0.1.18 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle, Ergebnisse von Erkundungs- oder Beräumungsmaßnahmen: --- 0.1.19 Maßnahmen aus Baustellenverordnung Sauberkeit auf der Baustelle Während der Gesamtmaßnahme wird auf der Baustelle größter Wert auf ständige Ordnung und Sauberkeit gelegt. Bei Zuwiderhandlungen ist die Bauleitung befugt, nach einmaliger Aufforderung eine Drittfirma zu beauftragen. Die Kosten werden dem betreffenden Unternehmer in Rechnung gestellt. SIGE Für die Baumaßnahme wird ein SiGe-Koordinator bestellt. Den Weisungen ist unverzüglich Folge zu leisten. Abfallmaterial / Entsorgung Abfall aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle z.B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) sowie nicht schadstoffbelasteter Abfall aus dem Bereich des AG bis zu einer Menge von 1 m3 ist, entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z.B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen (Nebenleistung nach Nr. 4.1.11 u. 4.1.12 der DIN 18299 VOB Teil C). 0.1.20 Besondere Anordnung, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer von Leitungen, Kanälen, Straßen, Gewässern, Gleisen, Zäunen im Bereich der Baustelle: - siehe LV - 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z.B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile: - Kontaminierungen bzw. Belastungen einzelner Baustoffe, siehe entsprechende Gutachten bzw. näheres im LV bzw. den LV-Anlagen - 0.1.22 Art und Zeit der vom AG veranlassten Vorarbeiten: Schadstoffsanierung Teilabbrucharbeiten, Neuarbeiten Rohbaugewerke, Innenausbauarbeiten, versch. Ausbaugewerke, Rückbau / Neubau TGA-Installationen 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle: Rohbauarbeiten, Zimmerer-/Dachdeckerarbeiten, TGA-Gewerke, versch. Ausbaugewerke 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Arbeitsabschnitte: Umsetzung der Metallbauarbeiten, im speziellen Montage von Stahl-Holz-Treppenanlagen mit Geländern, in verschiedenen Gebäuden mit verschiedenen Zugangswegungen, siehe LV und LV-Anlage. Die Umsetzung der einzelnen Teil-Leistungen ist auch zeitlich getrennt und in unterschiedlichen Abschnitten eingeteilt. Die vorgesehene Gesamtbauzeit enthält dadurch Unterbrechungen. Zusätzliche witterungsbedingte Unterbrechungen sind grundsätzlich nicht auszuschließen. 0.2.2 Erschwernisse: Beengte Verhältnisse, laufender Museumsbetrieb etc. siehe Punkte 0.1.2. und 0.1.4. und 0.1.6. Die Baumassnahmen an dem denkmalgeschützten Gebäudeensemble sind behutsam durchzuführen. Die vorhandene zu erhaltende Bausubstanz ist zu keiner Zeit zu gefährden. Die Forderungen des Denkmalschutzes sind zu beachten, auch wenn dies in den einzelnen Positionen nicht ausdrücklich erwähnt und gefordert ist. Sämtliche Stemm- und Bohrarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Freigabe durch die Bauleitung durchzuführen. Sollten auf Grund von nicht angezeigten Stemmarbeiten wertvolle historische Befunde zerstört werden, so ist mit Schadenersatzansprüchen zu rechnen. Alle Stemm- und Bohrarbeiten sind soweit möglich erschütterungsfrei durchzuführen! Beim Auftreten von denkmalpflegerisch wertvolle Befunden und Bodenaltertümern sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Bauleitung zu verständigen 0.2.3 Besondere Maßnahmen aus SIGE: gemäß SIGE-Plan 0.2.4. Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen: siehe LV 0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen: siehe LV und LV-Anlagen 0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen: siehe Punkt 0.1.5. und 0.1.6. und 0.1.8.; siehe LV und LV-Anlagen 0.2.8 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten: Der AN hat für seine Leistungen die erforderlichen Gerüste eigenständig zu stellen. Arbeits-/Schutzgerüste für Fassade, Dach etc. sind bauseits bis ca. Herbst 2025 vorhanden. 0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Lagerräume, Einrichtungen etc.: keine 0.2.9 Vorhaltung von Einrichtungen für andere am Bau beteiligte Unternehmer: siehe Titel Baustelleneinrichtung 0.2.10 Verwendung, Wiederaufarbeiten von Stoffen: nicht vorgesehen 0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete Stoffe: nicht vorgesehen 0.2.12 Besondere Anforderungen an Umweltverträglichkeit: keine 0.2.13 Art und Umfang vom AG verlangten Eignungs- und Gütenachweisen: - siehe LV 0.2.14 Wiederverwendung von Stoffen Besondere Bedingungen: keine 0.2.15 Entsorgung von Stoffen Art und Umfang: - siehe LV Entsorgung: -anfallendes Material wird Eigentum des AN und ist zu entsorgen. Der Entsorgungsnachweis ist vorzulegen 0.2.16 Bauseitig gelieferte Stoffe: keine 0.2.17 Ablagern und Transport bauseitig gelieferter Stoffe: keine 0.2.18 Leistung anderer Unternehmer: keine 0.2.19 Mitwirken und Erstellen von Anlageteilen: - nein 0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme: - nein 0.2.21 Übertragung von Wartungen während der Dauer der Gewährleistung für Bauteile, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat: - keine 0.2.22 Abrechnungsvorschriften: Es gilt VOB.
Vorbemerkungen - Angaben zur Baustelle
Vorbemerkungen - Angaben zum Gewerk Diese Leistungsbeschreibung unterliegt den folgenden Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen und den jeweiligen Hinweispunkten: DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen 0.1     Angaben zur Baustelle: 0.1.1    Art, Lage, Maße, etc. baus. Gerüste. : siehe Vorbemerkungen "Angaben zur Baustelle" 0.1.2    Art, Lage, Maße etc. Absturzkanten : siehe Vorbemerkungen "Angaben zur Baustelle" und "Hinweise" im jeweiligen LV-Titel DIN 18366 Tapezierarbeiten 0.1     Angaben zur Baustelle: 0.1.1    Art, Lage, Maße, etc. baus. Gerüste. : siehe Vorbemerkungen "Angaben zur Baustelle" 0.1.2    Art, Lage, Maße etc. Absturzkanten : siehe Vorbemerkungen "Angaben zur Baustelle" und "Hinweise" im jeweiligen LV-Titel
Vorbemerkungen - Angaben zum Gewerk
Arbeitsschutzhinweise Es sind die arbeitsschutzgesetzlichen Grundsätze gemäß § 4 ArSchG und die Bestimmungen für Arbeitssicherheit nach der neuen Baustellenverordnung (BaustellV) zu beachten. Ist durch die Arbeiten mit Gefahren für Personen ( Dritte ) zu rechnen, hat der Unternehmer entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ( Absperrung und Kennzeichnung der Gefahrenbereiche ) durchzuführen. Arbeitstäglich sind die Zugänge zu den Rüstungen so zu sichern, daß eine Nutzung durch Dritte ausgeschlossen werden kann. Gleiches gilt für die Standorte der Container, sowie in Bereichen von Abbruchmaßnahmen bzw. Schuttabwurfschächten. Sämtliche Zugänge sind arbeitstäglich zu verschließen. Der Auftragnehmer wird auch durch die Bestellung eines SiGeKo NICHT von seinen Pflichten bzgl. Sicherheits- und Gesundheitsschutz entbunden (vgl. § 5 BaustellV, § 4 u. 5 ArbeitsschutzG). Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen  Bestimmungen, für das eigene Gewerk, sind nach VOB/C ;  DIN 18 229, 4.1.4 Nebenleistung und werden nicht gesondert  vergütet. Med. Untersuchungen nach den berufsgenossenschaftl. Grundsatz G 41 " Arbeiten mit Absturzgefahr " werden dringend empfohlen. Die notwendige PSA ( Helmpflicht !, Anseilschutz etc. ) ist vorzuhalten und einzusetzen Für die einzelnen sicherheitstechnischen Einrichtungen ist rechtzeitig vor Benutzung die Abnahme durch den technischen Aufsichtsdienst der Bau-Berufsgenossenschaft zu erwirken. Um einen reibungslosen Baustellenablauf sowie die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der auf der Baustelle tätigen Personen zu gewährleisten, ist die beiliegende Baustellenordnung von den beteiligten Auftragnehmern einzuhalten und umzusetzen. Bei Abbrucharbeiten ist die vom AN zu erstellende Abbruchanweisung einzuhalten und zu beachten.
Arbeitsschutzhinweise
Allgemeine Hinweise ORTSBESICHTIGUNG Der Bieter hat die Möglichkeit, sich vor Angebotsabgabe über die besonderen, örtlichen Gegebenheiten wie Zufahrtsmöglichkeiten zum Grundstück, Zugänge zu den einzelnen Gebäuden und Geschossen, Lagerplätze, Strom- und Wasseranschlüsse, Kippen und sonstige örtliche Verhältnisse zu informieren. TEILNAHME JOUR FIX TERMINE Der Auftragnehmer ist verpflichtet an den regelmäßig stattfindenden JF-Terminen teilzunehmen. Die Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet. TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. VORZULEGENDE UNTERLAGEN UND NACHWEISE Während der Baumaßnahme ist ein Bautagebuch wöchentlich vorzulegen. Es sind nach Abschluss der Arbeiten vorzulegen: - Fachunternehmererklärung - Entsorgungsnachweise - Materialdokumentation aller verbauten Materialien mit Lieferscheinnachweis - Bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse mit Übereinstimmungserklärung Aufwendungen für Unterlagen und Nachweise die nicht in gesonderten LV-Positionen aufgeführt sind, werden auch nicht gesondert vergütet.
Allgemeine Hinweise
Ausführungszeitraum Die Umsetzung der Leistungen in den verschiedenen Gebäudeteilen wird definitiv zeitlich versetzt erfolgen. Die Reihenfolge der Arbeiten ist mit dem Bauherren bzw. der Bauleitung im Zuge der Baueinweisung festzulegen. Arbeitsunterbrechungen sind demnach zu erwarten und einzukalkulieren.
Ausführungszeitraum
Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat
Standardbesch Abrechnungseinheiten Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen: h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, a = Jahr, cm = Zentimeter, cm2 = Quadratzentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, l = Liter, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, mh = Meter x Stunde, md = Meter x Tag, mWo = Meter x Woche, mMt = Meter x Monat, ma = Meter x Jahr, m2d = Quadratmeter x Tag, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, m3d = Kubikmeter x Tag, m3Wo = Kubikmeter x Woche, m3Mt = Kubikmeter x Monat, Sth = Stück x Stunde, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat, td = Tonne x Tag, tWo = Tonne x Woche, tMt = Tonne x Monat.
Standardbesch Abrechnungseinheiten
Standardbesch unentgeltliche Unterl. Ausführ./Grundrisspläne Schnittzeich. Dem AN werden nach Auftragserteilung unentgeltlich zur Verfügung gestellt: Ausführungs- und Grundrisspläne sowie Schnittzeichnungen der Baumaßnahme, als Papierzeichnung/Plotterausdruck und auf Datenträger, in 2-facher Ausfertigung.
Standardbesch unentgeltliche Unterl. Ausführ./Grundrisspläne Schnittzeich.
01 Malerarbeiten - Haupthaus
01
Malerarbeiten - Haupthaus
01.01 Vorarbeiten / Sonstiges
01.01
Vorarbeiten / Sonstiges
01.02 Beschichtungen Wand
01.02
Beschichtungen Wand
01.03 Beschichtungen Decke
01.03
Beschichtungen Decke
01.04 Tapezierarbeiten
01.04
Tapezierarbeiten
01.05 Beschichtungen Holz
01.05
Beschichtungen Holz
01.06 Beschichtungen Boden
01.06
Beschichtungen Boden
02 Malerarbeiten - Äusserer Torbau
02
Malerarbeiten - Äusserer Torbau
02.01 Vorarbeiten / Sonstiges
02.01
Vorarbeiten / Sonstiges
02.02 Beschichtungen Wand
02.02
Beschichtungen Wand
02.03 Beschichtungen Decke
02.03
Beschichtungen Decke
02.04 Tapezierarbeiten
02.04
Tapezierarbeiten

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
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Gesetzl. Mehrwertsteuer
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Gesamtbetrag brutto
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Skonto
%
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Tage
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Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
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