Fassadensanierung
Bundespolizei Potsdam
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bundespolizei Potsdam, Compound HMA, Sanierung und bedarfsgerechte Herrichtung Haus 8, 13 und 14 (BImA BPOL Comp. 8/13/14) Liegenschaft: Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam Stadtbezirk: Potsdam Teltower Vorstadt Eigentümer: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vertreten und verwaltetet durch: Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), Baubereich Bundesbau Zukünftiger Nutzer: Bundespolizeipräsidium (BPolP) Ziel der Maßnahme: Herrichtung und Sanierung von 3 Gründerzeit-Gebäuden für die Nutzung durch das Bundespolizeipräsidium als Verwaltungsgebäude. 0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) beabsichtigt auf der Liegenschaft des Bundespolizeipräsidiums, Heinrich-Mann-Allee 103 in 14473 Potsdam, die Häuser 8, 13 und 14 zu sanieren. Die zu sanierenden Gebäude sind innerhalb der Grundstücksgrenzen des Flurstücks 227/8 im Potsdamer Stadtbezirk Teltower Vorstadt errichtet. Die Gebäude sind freistehende Solitäre innerhalb der parkähnlichen Außenanlagen. Die Liegenschaft wird durch die Straßen Heinrich-Mann-Allee sowie Horstweg begrenzt. Die Liegenschaft ist über die Zufahrt Horstweg zu erreichen. Im Zufahrtsbereich verfügt der Horstweg über 2 Fahrspuren stadteinwärts sowie einer Fahrspur stadtauswärts. Die Einfahrt auf die Liegenschaft erfolgt nach Genehmigung der Wache über zwei Zufahrtsschranken. Die Anmeldung erfolgt gemäß WBVB des AG. Die Baustellenanbindung der einzelnen Gebäude erfolgt über Bautore, die in der jeweiligen Baustellenabgrenzung um die Gebäude angeordnet sind. Die Baustelleneinrichtungsflächen erhalten eine Schotterschicht. Gebäudenah stehen Sanitärcontainer und Stellflächen für BE-Container der Gewerke zur Verfügung. Das Gelände ist ebenerdig und weist nur geringe Geländeversprünge auf. Die örtliche Bauleitung befindet sich in Haus 6 EG. Die Einrichtung der Baustelle sind den Anlagen (Planunterlagen) zu den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen - entfällt - 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen Die historischen Bestandbauten und die parkähnlichen Außenanlagen wurden als Teile der ehemaligen Nervenheilanstalt in den Jahren 1890 bis 1910 errichtet und bis in die 1930er Jahre genutzt. Es folgte eine militärische Umnutzung, die 1990 aufgegeben wurde. Anschließend war die Liegenschaft Verwaltungs- und Regierungsstandort für das Land Brandenburg. Seit 2008 werden einzelne Gebäude der Liegenschaft durch das Bundespolizeipräsidium genutzt. Die betreffenden Häuser 8/13/14 sind zuletzt in den 90er Jahren als Verwaltungsgebäude hergerichtet worden und stehen seit ca. 4 Jahren leer. Nutzungs-/Historie: Heil- und Pflegeanstalt für Epileptische 1910 Militärische Nutzung 1930 - 1990 Verwaltungsnutzung Land Brandenburg 1991 - 2020 abweichend: Entkernung Haus 13 2018 Zu Haus 13 fanden Planungen zu einer früheren Herrichtung statt. Mit der Baustelle wurde bereits begonnen und Entkernungsarbeiten durchgeführt. Die Bauarbeiten wurden abgebrochen. Somit stellt Haus 13 ein Teilentkerntes Gebäude dar. Leerstand und Vorbereitung zur Sanierung ab 2020 Die Gebäude wurden im traditionellen Ziegelmauerwerk mit Sichtverklinkerung errichtet. Die Geschossdecken der Untergeschosse, sowie die Treppen wurden in massiver Bauweise errichtet. Die übrigen Geschossdecken sind überwiegend als Holzbalkendecken errichtet, in Teilbereichen sind Massivdecken vorzufinden. Gebäudeabmessungen Haus 8: Gesamtaußenmaß Hauptgebäude (EG) 42,44m x 16,22m Höhensituation: OK FF Untergeschoss - 2,79m OK FF Haupteingang - 1,43m OK FF Erdgeschoss +/- 0,00m OK FF 1.Obergeschoss + 4,54m OK FF 2.Obergeschoss + 8,98m OK FF Spitzboden + 12,04m und + 12,73m OK Traufe + 8,43m OK First + 16,09m Gebäudeabmessungen Haus 13: Gesamtaußenmaß Hauptgebäude (EG) 30,60m x 15,94m Höhensituation: OK FF Untergeschoss - 3,08m OK FF Haupteingang - 1,76m OK FF Erdgeschoss +/- 0,00m OK FF 1.Obergeschoss + 4,25m OK FF 2.Obergeschoss + 8,23m OK Traufe + 11,41m OK First + 12,14m Gebäudeabmessungen Haus 14: Gesamtaußenmaß Hauptgebäude (EG) 57,33m x 14,42m Höhensituation: OK FF Untergeschoss - 2,80m OK FF Haupteingang - 1,07m OK FF Erdgeschoss +/- 0,00m OK FF 1.Obergeschoss + 4,38m OK Traufe + 7,89m i.M. OK First + 10,40m i.M. Das Flurstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Horstweg-Süd". Die Liegenschaft unterliegt der Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB. Es handelt sich nicht um Einzeldenkmale gem. des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG). 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Auf der Liegenschaft und der BE-Fläche gilt die STVO. Insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen und Einbahnstraßenregelungen sind zwingend einzuhalten. Privatfahrzeuge dürfen das Baustellengelände nicht befahren. Die Einfahrten zu den BE-Flächen sind dem BE-Übersichtsplan zu entnehmen. Es gibt 4 Bautore: Bautor A Einfahrt Haus 8 Bautor B Ausfahrt Haus 8 Bautor C Ein-/Ausfahrt Haus 13 Bautor D Ein-/Ausfahrt Haus 14 Zu beachten ist, dass während der Phase der Erdarbeiten und Trockenlegung bei Haus 8 keine Durchfahrt möglich ist (Abwicklung in der Zeit Haus 8 ausschließlich über Bautor A) 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Das Abstellen ist nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt. Alle übrigen BE-Flächen sind für den Verkehr freizuhalten. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen Der Zugang in die Gebäude ist über die bestehenden Eingänge und Treppenhäuser möglich. Mit der Gerüststellung werden zwei Treppentürme je Gebäude montiert. Für die Dauer der Gerüststellung wird je Gebäude ein Bauaufzug montiert, der für Materialtransporte in die Geschosse genutzt werden kann. Dabei ist zu beachten, dass zur Andienung der Geschosse nur die Brüstungsoberkanten der Fenster angefahren werden können. Zur Überwindung der Brüstung werden im Inneren der Gebäude durch die Gewerke Baurampen für den Materialtransport vorgehalten. Im Zuge des Rückbaus der Gerüste wird auch der Bauaufzug abgebaut. Ab diesem Zeitraum können die Baumaterialien nur noch über die Treppen in die Geschosse transportiert werden. Die Treppenhäuser, insbesondere derer im Haus 13, werden umfänglich vor Beschädigungen geschützt. Die Einbringöffnungen betragen ca.: Haus 8 Außentüren H8-T1 und H8-T2: 1.30 x 2.30m Fenster an Bauaufzug EG: 1.10 x 2.00m Fenster an Bauaufzug OG1: 1.10 x 2.20m Fenster an Bauaufzug OG2: 0.90 x 1.70m Haus 13 Außentüren H13-T1 und H13-T2: 1.25 x 2.20m Fenster an Bauaufzug EG: 1.00 x 2.00m Fenster an Bauaufzug OG1: 1.10 x 2.00m Fenster an Bauaufzug OG2: 1.00 x 1.00m Während Rohbauarbeiten ist eine Kranstellung und Einbringung der Rohbauelemente über Dach vorgesehen. Haus 14 Außentür H14-T1 (West) 1.10 x 2.10m Außentüren H14-T2 und H14-T3 (Nord) 1.20 x 2.30m Außentür H14-T4 (Süd): 1.10 x 2.50m Fenster an Bauaufzug EG: 1.20 x 2.15m Fenster an Bauaufzug OG1: 0.90 x 1.90m 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser Die Abrechnung zu den Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser erfolgt gem. WBVB des AG. Bauwasser/ -abwasser sh. auch BE-Pläne Ein Schmutzwasserschacht befindet sich in unmittelbarer Nähe der Sanitärcontainer und dient hauptsächlich dem Anschluss ebendieser. Je Gebäude wird in den oberirdischen Geschossen je Geschoss ein Bauwasseranschluss bereitgestellt. sh. auch BE-Geschosspläne. Des Weiteren befindet sich je Gebäude ein Bauwasseranschluss auf der BE-Fläche. Zentrale Baustromanlage sh. auch BE-Pläne Zur bauzeitlichen Stromversorgung wird auf dem Baufeld eine zentrale Baustromanlage vom Gewerk Baustelleneinrichtung installiert. Die zentrale Baustromanlage umfasst die Haupt- und Etagenverteiler, die Containerversorgung der BE, den Krananschluss bei Haus 13, die Baustellenaußen- und -innenbeleuchtung der Verkehrswege sowie die erforderlichen Kabel und Leitungen zur Versorgung der genannten Anlagenteile. Die weitere Verteilung ab Baustrom-Endverteiler und die Arbeitsplatzbeleuchtung liegt im Verantwortungsbereich der Gewerke. Das gilt auch für die Versorgung von AN-Containern. Es dürfen nur einwandfreie und geprüfte Geräte und Einrichtungen an die Baustromverteiler angeschlossen werden. Baubeheizung Für die Wintermonate wird je Gebäude eine Baubeheizung installiert. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume Die Baustelle wird mittels Bauzaun von der Liegenschaft abgegrenzt. Die Firmen erhalten Schlüssel bzw. Zahlencode zum Zugang der Baustelle, sowie des Gebäudes. Die Baustellenzugänge werden arbeitstäglich durch den Wachdienst der Liegenschaft am Abend verschlossen. Eine Nutzung von Räumlichkeiten für die Firmenbauleitung und Aufenthaltsräumen in Haus 6 sind nach Rücksprache mit dem AG möglich. Siehe hierzu WBVB. Sanitäranlagen und Aufenthaltscontainer Es stehen je Gebäude ein Sanitärcontainer mit WC-Anlagen inkl. Wasser- und Abwasseranschluss im Bereich der BE-Fläche zur Verfügung. Für Material- und Aufenthaltscontainer der Firmen stehen hergerichtete BE-Flächen gebäudenah zur Verfügung. Die Flächen sind mit einer Schottertragschicht befestigt. Baustelleneinrichtungsplan: Spätestens 10 Arbeitstage nach Auftragserteilung, in jedem Fall vor dem tatsächlichen Arbeitsbeginn, hat der Auftragnehmer Angaben zu seiner notwendigen Baustelleneinrichtung (schriftlich + grafisch skizziert) vorzulegen. Diese sind mit der Objektüberwachung abzustimmen. Nur zugewiesene Flächen können durch den AN in Anspruch genommen werden. Maschinen und Geräte: Die erforderlichen Kräne, deren Fundamentierung und Hebezeuge für den Transport der Bauteile und Baustoffe sind im Zuge der eigenen Baustelleinrichtung selbst zu organisieren und in die Leistungspositionen einzukalkulieren. Stellflächen für Firmenfahrzeuge: Befestigte Stellplätze für Firmenfahrzeuge sowie auch für größere Transportfahrzeuge stehen auf der Baustelle in begrenztem Umfang zur Verfügung. Der AN hat keinen Anspruch auf diese Stellplätze. Nähere Angaben sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Alle Stellflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Die Verfügbarkeit ist aufgrund der laufenden Arbeiten s. Punkt 0.1.23 tagesabhängig. Lagerplätze, Containerstellplätze: Die benötigten Lagerplätze und Containerstellplätze sind in den Baustelleneinrichtungsplan einzutragen und mit der Bauüberwachung abzustimmen. Sauberkeit auf der Baustelle: Alle Auftragnehmer sind angehalten, nach Ausführung der Arbeiten den Arbeitsort von Bauschutt, Verpackungsmaterialien und Abfällen arbeitstäglich zu beräumen und zu reinigen. Eigenes Restmaterial, Abfälle, Verpackungsmaterial, verbrauchte Hilfsstoffe usw. sind vom Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beseitigen. Die BE- und Lagerflächen sind in einem ordentlichen und verkehrssicheren Zustand zu halten. Nach Abschluss der Arbeiten (arbeitstäglich) hat der AN die von ihm selbst beanspruchten Flächen wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Verunreinigungen und Beschädigungen durch den AN an vorhandenen Baulichkeiten, Leitungen, Straßen oder Ähnlichem sind umgehend zu beseitigen. Bei durch den AN verschuldeten Verschmutzungen von Straßen und Wegen innerhalb und außerhalb des Baustellengeländes sind diese täglich zu reinigen. Eine Verschmutzung der öffentlichen Verkehrsflächen ist zu vermeiden. Sofern technologisch bedingt Abrollstrecken erforderlich sind, müssen diese innerhalb des Baufeldes erfolgen. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit Nach den Ergebnissen der Sondierbohrungen werden die oberen Partien zunächst aus Auffüllungen gebildet. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um nichtbindige Sande [A-SE], in denen häufig spurenhafte Bauschuttbeimengungen (Ziegelbruchstücke bzw. -splitter) festzustellen waren. Der "gewachsene" Untergrund wird dann im aufgeschlossenen Tiefenbereich von den kartierten nichtbindigen Schmelzwassersedimenten (Talsande) geprägt, die hier in Form von sehr enggestuften, lagenweise schwach schluffigen Fein- Mittelsanden (SE/SU) erbohrt wurden. Weitere Angaben sind dem Baugrundgutachten zu entnehmen. 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern Für den zu betrachtenden Baustandort wird vom Baugrundgutacher unter Einbeziehung früherer Untersuchungen eine Grundwasser- Maximalordinate (zeHGW) von - bei Haus 8: 31.7 m ü.NHN - bei Haus 13: 31.6 m ü.NHN - bei Haus 14: 31.6 m ü.NHN Sowie der Mittlere Höchste Grundwasserstand (MHGW) - bei Haus 8: 30.8 m ü.NHN - bei Haus 13: 30.7 m ü.NHN - bei Haus 14: 30.7 m ü.NHN abgeschätzt. Weitere Angaben sind dem Baugrundgutachten zu entnehmen. 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften Einhaltung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) und der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm Geräuschimmissionen. Motoren von wartenden Fahrzeugen sind, soweit betriebsbedingt möglich, auszuschalten. Baumaschinen sind in arbeitsfreien Zeiten, Arbeitsunterbrechungen und Betriebsumstellungen auszuschalten. Bei der Ausführung der Bauarbeiten sind staubförmige Immissionen zu vermeiden. Nicht vermeidbare Staubentwicklung ist durch geeignete Maßnahmen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Staubende Materialien sind im Baustellenbereich so zu lagern, dass keine staubförmigen Immissionen in Form von Abwehungen entstehen können. Verschmutzungen der anliegenden Straßen, Wege und Plätze durch Baumaschinen und Fahrzeuge sind unverzüglich zu beseitigen (StVO § 32). 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung Die Abbruchmaterialen und verfahrensbedingte Abprodukte sind umweltgerecht, entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24.02.2012 und in Kraft gesetzt am 01.06.2012, in der jeweils gültigen Fassung und dem Brandenburgischen Abfallgesetz (BbgAbfG) und sonstiger relevanten Vorschriften zu entsorgen. Die Container sind nach Füllung umgehend abzutransportieren. Werden bei der Vorbereitung und Durchführung der Arbeiten umweltrelevante Sachverhalte festgestellt, ist das Amt für Umweltschutz, Sachgebiete Abfallentsorgung, Untere Wasserbehörde und Bodenschutzbehörde und der AG unverzüglich zu informieren, um den weiteren Verfahrensweg festzulegen. Darüber hinaus gelten die Reglungen nach Fbl. 241 VHB. 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle An/in den Gebäuden befinden sich Nistplätze streng geschützter Arten. Der Verschluss der Nistplätze ist erst ab Gerüststellung geplant. Die Vorgaben der baubegleitenden Artenschutzgutachterin sind zu beachten. 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle Sich innerhalb der BE-Fläche befindliche Bäume werden mit Baumschutz versehen. Die Grasnarbe und übrigen Vegetationsflächen innerhalb der BE werden abgeräumt und mit Schotterbelag befestigt. Alle Bestandsgeländer der Treppenhäuser werden geschützt. Der Treppenbelag Haus 13 wird mit Schutzmaßnahmen versehen. Die Außentreppen an Haus 14 werden ebenfalls geschützt. Die beschriebenen Schutzmaßnahmen werden zu Beginn der Baustelle durch die Gewerke Baustelleneinrichtung und Abbruch ausgeführt. 0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs - entfällt - 0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen Vorhandene Leitungen sind dem Medienplan zu entnehmen. 0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer Vorhandene Leitungen siehe Medienplan sofern für das Gewerk zutreffend. Eigentümer der bestehenden Fernwärmeleitungen sind die Stadtwerke Energie und Wasser Potsdam (EWP). Bei Haus 13 war gem. alten Planzeichnungen aus dem Jahr 1938 eine Verandakonstruktion vorhanden, dessen Fundamentierung ggf. noch im Erdreich zu erwarten ist. 0.1.18 Kampfmittelfreiheit Während der Erdarbeiten ist eine Kampfmittelbegleitung erforderlich. 0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen Die Baumaßnahme wird durch einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator begleitet, sh. Teile 2 der Vorbemerkungen. Brandschutz auf der Baustelle: Auf das Merkblatt "Brandschutz bei Bauarbeiten" der Bauberufsgenossenschaft und des Verbandes der Sachversicherer (Form 2001) wird hingewiesen. Im Bauobjekt dürfen brennbare Baustoffe und sonstige brennbare Gegenstände nur örtlich und mengenmäßig begrenzt gelagert werden. Das gilt auch für brennbare Flüssigkeiten und Gase. Brennbare Abfallstoffe sind täglich zu entfernen. Für diese Stoffe sind nichtbrennbare Großbehälter (Container) bereitzustellen. Die erforderlichen Fahr- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind jederzeit freizuhalten. 0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle - entfällt - 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen Im Zuge der Abbrucharbeiten werden auch vorhanden Gefahrstoffe ausgebaut. Dieser Ausbau erfolgt unter Beachtung der gültigen Normen und Richtlinien mit den entsprechend notwendigen Schutzmaßnahmen. Die Entsorgung erfolgt ebenfalls nach diesen Normen und Richtlinien. Nach Abschluss der vorangestellten Abbrucharbeiten ist im Gebäude mit keinen weiteren Gefahrstoffen mehr zu rechnen. 0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten - entfällt - 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Auf den Baustellen werden ca. 40 Einzelgewerke mit hoher Gleichzeitigkeit tätig sein. Die Arbeitsschritte und zeitlichen Abläufe werden in einem detaillierten Bauablaufplan durch die Objektüberwachung koordiniert. Dazu finden wöchentliche Baubesprechungen vor Ort in der AG-seitigen Bauleitungs-Containeranlage statt. Eine enge Abstimmung der Gewerke ist zwingend erforderlich! Es ist zu beachten, dass es aufgrund der Parallelität und wechselseitigen Abhängigkeiten zu zeitversetzten Arbeiten kommen kann. Alle Maßnahmen werden von einem SiGeKO begleitet und überwacht. Einzelmaßnahmen werden gutachterlich begleitet und fremdüberwacht. Weitere Informationen zu den während des ausgeschriebenen Gewerkes tätigen Baumaßnahmen sh. Vorbemerkungen 0.3 Erläuterung zum ausgeschriebenen Gewerk. 0.2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen Folgende Rahmenbedingungen sind bei der Kalkulation und Leistungserbringung zu berücksichtigen: __frühester Arbeitsbeginn: werktags 7.00 Uhr __Arbeitsschluss: spätestens 20.00 Uhr __Nachtruhe: 20.00 bis 7.00 Uhr __arbeitsfreie Tage: Sonntage und gesetzliche Feiertage Landes Brandenburg - Samstagsarbeit ist möglich, muss aber angekündigt werden. Genehmigungen für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind durch den AN selbst und zu eigenen Kosten bei den zuständigen Behörden einzuholen. Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten sind mit dem AG abzustimmen. Die Arbeiten finden bei laufendem Liegenschaftsbetrieb statt. Umfangreiche, vor allem lärmintensive Arbeiten sowie umfangreiche Logistik-, Liefer- und Montagearbeiten sind der Objektüberwachung min. 5 Arbeitstage vorab anzukündigen, um die Belange der benachbarten Dienstnutzungen abzustimmen. Hinweis: Gemäß § 11 BbgBO sind Bauarbeiten so durchzuführen, dass vermeidbare Belästigungen nicht entstehen. Die Ausführung aller drei zu sanierenden Gebäude erfolgt parallel, bzw. in engem miteinander vertakteten Bauablauf. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung Laufender Liegenschaftsbetrieb. 0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben Eine Baustellenordnung und ein SiGe-Plan werden zum Bauanlaufgespräch übergeben. Diese sind durch den AN einzuhalten. Es wird seitens des AGs aufgrund der Art und Umfangs der Maßnahme ein Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz beauftragt. Im Übrigen gilt die Baustellenordnung. Die dafür erforderlichen SiGe-relevanten AN-Angaben sind durch den AN umgehend beizubringen und an die Objektüberwachung zu übergeben. Vor Beginn der Arbeiten sind die sicherheitstechnischen Einrichtungen durch den Auftragnehmer auf Sicherheit und Brauchbarkeit zu überprüfen. Eventuell festgestellte Mängel und Fehler sind unverzüglich der Bauleitung mitzuteilen. Die Forderungen und Vorgaben des SiGeKo sind für den AN bindend. 0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen Gemäß der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 müssen durch den Arbeitgeber die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt und beurteilt, die sich daraus ergebenden Arbeitsschutzmaßnahmen eigenverantwortlich festgelegt und deren Wirksamkeit überprüft werden. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber dazu, für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese Verpflichtung ist unabhängig von der Beschäftigtenzahl. Die Gefährdungsbeurteilung ist spätestens eine Woche nach Auftragserteilung der Bauleitung zu übergeben. 0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen - keine - 0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen Die fachgerechte Entsorgung liegt im Verantwortungsbereich des AN. Es werden keine gewerkeübergreifenden zentralen Sammelentsorgungsstellen eingerichtet. 0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten - keine - 0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer - keine - 0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat Die Vorhaltedauer ist den entsprechenden LV-Positionen zu entnehmen. Die Gesamtdauer der Baustelle beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand 2 Jahre. 0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen - entfällt - 0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile - entfällt - 0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile Hiermit wird auf die Nachhaltigkeitsanforderungen gemäß separater LV-Vorbemerkungen unter 0.4 verwiesen. 0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise Die verwendeten Materialien sind in ihren Eigenschaften und im Einbau zu überprüfen und, soweit die Vorschriften dieses erfordern, durch eine Überwachungsstelle überwachen zu lassen. Daraus resultierende Aufwendungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Nachweise über verwendete Baustoffe und Bauprodukte sind dem AG ohne besondere Aufforderung vor Bestellung zu übergeben. Die Einzelprodukte sind im Herstellerkonformen System zu verwenden. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Ausführungsunterlagen des AN Für die bauaufsichtliche Zulassung der Bauprodukte/ Bauarten nach Abschnitt 3 der BbgBO (§ 17 bis § 25) ist das ausführende Unternehmen verantwortlich. Alle Bestandsmaße sind eigenverantwortlich vom AN vor Ort zu nehmen. Ausführungsunterlagen des AG, Prüfpflicht des AN: Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Die Ausführungsunterlagen entbinden den AN nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Der AN hat die ihm überlassenen Ausführungsunterlagen, Leistungsverzeichnisse, Pläne, Zeichnungen, Gutachten, Konzepte, statischen Berechnungen, behördliche Genehmigungen und sonstige Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und maßliche, technische Richtigkeit sowie Verwendbarkeit fortlaufend zu prüfen. Selbiges gilt auch in Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten. Die bei der Überprüfung festgestellten Unstimmigkeiten sind dem Auftraggeber unverzüglich vor Ausführung anzuzeigen. Sämtliche im Leistungsverzeichnis und in den Zeichnungen angegebenen Maße müssen überprüft und an Ort und Stelle nachgemessen werden. Der AN ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit der Vorleistungen zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind vor Ausführungsbeginn schriftlich der Objektüberwachung zu melden. Bevor mit der Ausführung begonnen wird, sind in einer Besprechung zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer Einzelheiten bezüglich Material und Ausführung zu klären. Planmanagement Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer ein Planmanagement zur Verfügung. Der Auftragnehmer erhält einen Zugang zum Download der Pläne. Der Auftragnehmer wird elektronisch über jede Planänderung informiert. Bautagesberichte Bestandteil der Leistung ist die Führung von Bautagesberichten, mit der Eintragung der täglichen Aktivitäten und besonderen Vorkommnisse als lückenlose Dokumentation des Bauablaufes und Baufortschrittes gemäß den Vorgaben der WBVB. Bautagesberichte sind generell wöchentlich, jeweils bis freitags der laufenden Woche bei der Objektüberwachung abzugeben. Aufmaß und Abrechnung Aufmaße sind i. d. R. gemeinsam mit der Objektüberwachung vorzunehmen. Der AN hat sich hierzu rechtzeitig mit der OÜ wg. Terminvereinbarung abzustimmen. Die Aufmaße sind vor Rechnungslegung der OÜ zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Aufmaße sind zwingend in Listenform unter Angabe der LV- Positionsnummer, LV- Kurztext und mit erläuternden Aufmaßzeichnungen und Maßangaben zu erstellen und in nachvollziehbarer, prüffähiger Form zu übergeben. Aufmaßblätter und Aufmaßzeichnungen sind ausschließlich im Format DIN A4 und ungefaltet vorzulegen, größere Pläne sind in entsprechende Planausschnitte zu gliedern. Rechnungsstellung ist nur auf Grundlage eines freigegebenen Aufmaßes und nach Vorlage aller Bautagesberichte für den abzurechnenden Leistungszeitraum möglich. Leistungsfeststellungen Unabhängig von Teilabnahmen und Abnahmen nach VOB sind regelmäßige Leistungsfeststellungen durchzuführen. Diese sind zw. dem AN und der OÜ anhand des Feinablaufplanes abzustimmen. Der AN hat an den Leistungsfeststellungen mit einem fachkundigen, geeigneten Firmenvertreter ( i . d . R . Fachbauleiter) teilzunehmen. Als Kalkulationsansatz ist davon auszugehen, dass durchschnittlich alle 14 Tage eine Leistungsfeststellung erfolgt, diese wird jeweils im Vorfeld bzw. im Anschluss an eine Baubesprechung terminiert, u m die Aufwendungen allseits gering zu halten. Alle Aufwendungen des AN sind in die EP einzukalkulieren. Die Dokumentation und Protokollierung der Leistungsfeststellung erfolgt durch die Objektüberwachung. Beweissicherung Vor Beginn und nach Beendigung der Maßnahmen wird durch den AG eine örtliche Einweisung und eine beweissichernde Bestandsaufnahme an folgenden Gebäuden/Bauteilen veranlasst: - BE-Fläche, Befestigte Flächen und Freianlagen - Zugänge, Zufahrtsstraßenbereich, Einfassung des Grundstücks - Medienschächte, Einfriedungen, Beläge - Nachbarbebauung - Sonderbauteile wie Plastiken, Fahnenmasten usw. - Zierbauteile, Geländer u. dgl. - Bestehende haustechnische Anlagen und Geräte - Sicherheitstechnische Einrichtungen Diese Benennung der Bauteile ist lediglich informativ und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Nach Beendigung der Arbeiten von Hauptgewerken wird eine beweissichernde Zwischenkontrolle durch- geführt. Zusätzlich findet eine regelmäßige begleitende Beweissicherung während der Maßnahme nach Ermessen des AGs statt. Der AN ist zusätzlich verpflichtet, jegliche erkennbare Veränderung am Bestand und unvorhergesehene Bestandssituationen unverzüglich dem AG mitzuteilen. Die beweissichernde Unterlage (i. d. R. Fotodokumentation) wird dem AN durch den AG kostenlos vor Ausführungsbeginn zur Verfügung gestellt und ist durch den AN vor Ausführungsbeginn schriftlich zu bestätigen. 0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind - keine- 0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten - keine - 0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe - entfällt - 0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt - entfällt - 0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer - entfällt - 0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten - entfällt - 0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme - entfällt - 0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag - entfällt - 0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen - entfällt - - Ende der Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (ATV DIN 18299) - 0.3 ERLÄUTERUNGEN ZUM AUSGESCHRIEBENEN GEWERK 0.3.1 Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen Dieses Leistungsverzeichnis beinhaltet die notwendigen Fassadenarbeiten für die Sanierung der Gebäude Haus 8 (H8), Haus 13 (H13) und Haus 14 (H14) auf dem Gelände der Bundespolizei in Potsdam. Die Fassadenarbeiten umfassen die Reinigung und Instandsetzung der Klinkerfassaden, mit Schadsalzsanierung, Abbruch und Austausch alter Klinker, verpressen von Rissen, Fugensanierung sowie dem erneuern von Außenputzflächen. Bei den Aussenputzarbeiten Handelt es sich vorrangig um Ausbesserungsarbeiten (Haus 8). 0.3.2 Andere Gewerke auf der Baustelle Weitere neben dem ausgeschriebenen Gewerk tätige Gewerke sind: - Fenster/Außentüren inkl. außenliegender Sonnenschutz 0.3.3 Bautechnologische Erläuterung und Hinweise zum Kapazitätseinsatz Bei Planung im Ablauf ist hohe Gleichzeitigkeit in der Ausführung zweier Gebäude zu beachten (Haus 8 und Haus 14) und ein entsprechender Kapazitätseinsatz (mehrere Kolonen) zu berücksichtigen. Der zeitliche Ablauf sieht folgende Reihenfolge vor: 1. Fassadenarbeiten Haus 8 und Haus 14 2. Fassadenarbeiten Haus 13 Der zeitliche Versatz ist so gewählt, dass ein kontinuierliches Arbeiten möglich ist. 0.3.5 Anlagen zum Leistungsverzeichnis Dem Leistungsverzeichnis sind folgende Anlagen beigefügt: Bezeichnung Inhalt 142413_0000_5_AH_ÜBE Lageplan BE Übersicht 142413_0008_5_AH_BE Haus 08 - BE Lageplan 142413_0014_5_AH_BE Haus 14 - BE Lageplan 0.4 NACHHALTIGES BAUEN BNB 0.4.1 Allgemeine Vorbemerkungen für nachhaltiges Bauen gemäß BNB Das Bauvorhaben wird als nachhaltiges Gebäude geplant und ausgeführt. Für den Bauherren sind daher die Umweltverträglichkeit der Bauprodukte, die Qualität der Ausführung, der Verzicht auf Schadstoffe sowie die Minimierung von Umweltbelastungen durch die Baustelle besonders wichtig. Mit Fertigstellung des Gebäudes beabsichtigt der Bauherr eine Zertifizierung nach BNB durchführen zu lassen. Diese beinhaltet vor allem eine Überprüfung der eingesetzten Bauprodukte sowie umfangreiche Messungen zur Schadstoffbelastung. Die vom Bauherrn in der Planung definierten Vorgaben und Einschränkungen zu Baustoffen und Bauprodukten sind zwingend einzuhalten. Der Bieter ist aufgefordert, möglichst umweltfreundliche und schadstoffarme Baustoffe und Bauprodukte einzusetzen. Die Bauprodukte und materialien sollen so gewählt werden, dass Dauerhaftigkeit, Instandhaltungsfreundlichkeit, Rückbaufähigkeit und Reinigungsfreundlichkeit gewährleistet werden. 0.4.2 Deklaration Alle Produkte sind mindestens 21 Tage vor Bestellung durch den Unternehmer zu benennen. Die Nachweise (Sicherheitsdatenblätter oder Herstellererklärungen) sind digital vorzulegen. Produktdatenblätter und Technische Merkblätter sind digital vorzulegen. 0.4.3 Freigabe Es dürfen nur freigegebene Bauprodukte eingesetzt werden. Die Freigabe erfolgt auf Grundlage der vorzulegenden Nachweise: technischen Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter (soweit für das Produkt vorhanden) und Umweltdeklarationen (kurz: EPD, soweit für das Produkt vorhanden). Diese sind zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf mindestens 21 Tage vor Beginn vor der Bestellung spätestens 21 Tage vor Beginn des Einbaus vorzulegen. Der Anbieter verpflichtet sich, alle Produkte mit Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechend der Festlegung zur Deklaration vollständig und gesammelt zu deklarieren und mit den geforderten Unterlagen zu übergeben. Grundsätzlich sind alle Produkte mit Sicherheitsdatenblatt durch den Unternehmer zu benennen und einzureichen. Unvollständig eingereichte Produkte werden nicht bearbeitet. Der AG behält sich vor bei Austauschen einmal freigegebener Produkte eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Bei Unklarheiten über den Einsatz eines Produktes ist unbedingt vor dem Einbau Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Sollte der Anbieter nicht freigegebene Produkte verwenden, sind diese Produkte auf eigene Kosten vollständig zu entfernen und auszutauschen. 0.4.4 Produkte mit Sicherheitsdatenblättern Produkte mit Sicherheitsdatenblättern sind grundsätzlich zu deklarieren. Dies gilt auch, wenn keine Anforderung an der Position genannt ist. Zusätzlich gelten mindestens folgende Vorgaben. Sind in den Positionen oder Titeln höhere Anforderungen genannt, gelten jene. PU-Systeme nicht schlechter als GIS-Code PU10 oder RU1. RE-Systeme nur GIS-Code RE05 und RE20. Vor Ort eingesetzte Lacke und Farben auf nicht mineralischen Untergründen VOC <10%. Farben und Beschichtungen auf mineralischen Untergründen mit ELF-Zertifikat. Bitumenprodukte haben GIS-Code BBP10. Geschäumte Dämmstoffe sind ohne (teil)halogenierte Treibmittel hergestellt. Kunststoffe ohne Stabilisatoren mit Blei, Cadmium und Zinn-Verbindungen. Holz-Öle nur GIS-Code Ö10. Montageschäume sind nur für Fugen in Wärmedämmung gemäß abZ zulässig. 0.4.5 Vorgaben zum Einsatz von Holz Alle eingesetzten Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe müssen ein FSC- oder PEFC-Zertifikat sowie das dazugehörige CoC Zertifikat haben. Es ist die Lieferkette (CoC) sicherzustellen und nachzuweisen. Alle Verarbeiter von Holz- und Holzprodukten haben eine Erklärung abzugeben, dass Sie nur Produkte mit gültigem Zertifikat bestellt und verarbeitet haben. Dies erfolgt auf Firmenpapier mit Nennung der Baustelle, Auflistung der Lieferscheine (Lieferscheinnummer) und Bestätigung, dass nur zertifiziertes Holz eingesetzt wurde. 0.4.6 Mengennachweise Mit Fertigstellung der Arbeiten ist ein Mengen- und Massennachweis zu führen. Dieser dient zur abschließenden Feststellung der real im Gebäude verbauten Produktmengen. Der Mengen- und Massennachweis kann auf Grundlage der LV Mengen und Massen erfolgen, die um Mehr- oder Mindermengen ergänzt werden. 0.4.7 Vorgaben Baustelle Abfälle auf der Baustelle sind weitgehend zu vermeiden. Die dennoch anfallenden Abfälle sind sortenrein in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und asbesthaltige Abfälle zu sortieren. Eine lärmarme Baustelle ist grundsätzlich anzustreben. Dazu sind soweit technisch möglich lärmarme Baumaschinen und Geräte einzusetzen. In den Schutzzeiten Wochentags 20:00 bis 6:00 Uhr sowie am Wochenende ist Baustellenlärm prinzipiell auszuschließen. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung von Staub sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren einzusetzen. Die Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben haben dem Stand der Technik zu entsprechen und sind regelmäßig zu warten. Es ist sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Es ist auszuschließen, dass kein mit folgenden H-Sätzen und dem Gefahrensymbol gekennzeichneter Stoff in Kontakt mit der Umwelt kommt: Der Boden auf und um die Baustelle ist soweit technisch möglich vor unnötigen Verdichtungen zu schützen. 0.4.8 Anlage Schadstoffvorgaben GRUNDSÄTZLICHE VORGABE: maximaler Anteil 0,1 % besonders besorgniserregenden Stoffe nach CLP- / REACH Verordnung mit sensibilisierenden, humantoxischen oder umweltgefährdenden Eigenschaften oder besonders besorgniserregende Stoffe. Für Holzschutz auf tragenden Holzbauteilen in feuchtigkeitsrelevanten Innenräumen (z. B. ungeheizten Atrien, Schwimmhallen) nebst Auskragungen nach außen gilt: - GK 0, 1, 2 und 3: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 oder natürliche Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350 Für Holzschutz auf außenliegenden tragenden Holzbauteilen gilt: - GK 1 : Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 - GK 2, 3 und 4: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 und/oder natürliche Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350 Für Holzschutz auf Holzfenstern und nichttragenden Holzbauteilen außen gilt: - Kein chemischer Holzschutz für Fenster (GK 2) und außenliegende nichttragende Holzbauteile - Fenster GK 3 nur mit Produkten mit BAuA-Zulassung Für biozidhaltige und flammhemmend ausgerüstete Hölzer und Holzwerkstoffe gilt: - reproduktionstoxische Borverbindungen < 0,1 % 0.4.9. BNB-Anforderungen für alle nachfolgenden LV-Positionen: Für das gesamte LV gilt: Für Beschichtungen (auch Spachtelmassen, Q-Spachtel, staubbindende Beschichtungen und Grundierungen sowie Betonschutzbeschichtungen) auf überwiegend mineralischen Oberflächen gilt: - lösemittelfrei und weichmacherfrei gemäß Definition VdL-RL01 / Punkt 4.2.4 Für punkt- und linienförmige Verklebungen und Abdichtungen im Innenbereich inkl. TGA (nicht betrachtet werden Bereiche mit sicherheitsrelevanten, bauaufsichtlichen Anforderungen wie z.B. Glasbau, Fassade und Bereiche mit Brandschutzanforderungen) gilt: - keine amin- oder oximvernetzenden Silikone - zusätzlich gilt: RAL-UZ 123 oder EMICODE EC1/ EC1PLUS - Chlorparaffine < 0,1 % - für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: TCEP < 0,1 % Für punkt- und linienförmige Verklebungen von Bauteile zur Herstellung der Luftdichtheit an Fassade, Fenstern und Außentüren gilt: - Chlorparaffine < 0,1 % und EMICODE EC1/ EC1PLUS oder - VOC < 10 g/l - für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: TCEP < 0,1 % Für Wandbeläge, Fassadenelemente, Lichtkuppeln, Fensterprofile, Rinnen, Rohre, Kanäle und Kabel aus PVC sowie PVC-Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwänden UG etc. gilt: - keine Cadmium- und Bleistabilisatoren - für Weich-PVC gilt: reproduktionstoxische Phthalat-Weichmacher < 0,1 %
Bundespolizei Potsdam, Compound HMA,
01 Haus 8
01
Haus 8
01.01 Vorbereitende Arbeiten, Dokumentation
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Vorbereitende Arbeiten, Dokumentation
01.02 Schutzmaßnahmen, Reinigungsarbeiten Klinkerfassade
01.02
Schutzmaßnahmen, Reinigungsarbeiten Klinkerfassade
01.03 Instandsetzung Klinkerfassade
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Instandsetzung Klinkerfassade
01.04 Putzarbeiten außen
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Putzarbeiten außen
01.05 Fassadenintegrierte Nistkästen
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Fassadenintegrierte Nistkästen
01.06 Stundenlohnaerbeiten
01.06
Stundenlohnaerbeiten
02 Haus 13
02
Haus 13
02.01 Vorbereitende Arbeiten, Dokumentation
02.01
Vorbereitende Arbeiten, Dokumentation
02.02 Schutzmaßnahmen, Reinigungsarbeiten Klinkerfassade
02.02
Schutzmaßnahmen, Reinigungsarbeiten Klinkerfassade
02.03 Instandsetzung Klinkerfassade
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Instandsetzung Klinkerfassade
02.04 Putzarbeiten außen
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Putzarbeiten außen
02.05 Fassadenintegrierte Nistkästen
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Fassadenintegrierte Nistkästen
02.06 Stundenlohnarbeiten
02.06
Stundenlohnarbeiten
03 Haus 14
03
Haus 14
03.01 Vorbereitende Arbeiten, Dokumentation
03.01
Vorbereitende Arbeiten, Dokumentation
03.02 Schutzmaßnahmen, Reinigungsarbeiten Klinkerfassade
03.02
Schutzmaßnahmen, Reinigungsarbeiten Klinkerfassade
03.03 Instandsetzung Klinkerfassade
03.03
Instandsetzung Klinkerfassade
03.04 Putzarbeiten außen
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Putzarbeiten außen
03.05 Fassadenintegrierte Nistkästen
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03.06 Stundenlohnarbeiten
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