Innentüren
Bundesanstalt für Immobilien | Sanierung WC-Anlagen im Bundesministerium
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Titelblatt ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN zur LEISTUNGSBESCHREIBUNG Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Sanierungsreihenfolge OBJEKT:                             SANIERUNG WC ANLAGEN                                            Bundesministerium für Verkehr                                            Robert-Schuman-Platz 1                                            53175 Bonn VERGABENUMMER:           VOEK 328-25 LEISTUNGSBESCHREIBUNG MIT LEISTUNGSVERZEICHNIS LEISTUNGEN:Los 7: Trockenbauarbeiten und Schutzmaßnahmen BIETER:                                            NAME (FIRMENSTEMPEL), ADRESSE, TEL. AUFTRAGGEBERIN             BUNDESANSTALT FÜR IMMOBILIENAUFGABEN ZENTRALE DIREKTION SPARTE FM ELLERSTRASSE 56 53119 BONN VERDINGUNGSSTELLE       BUNDESANSTALT FÜR IMMOBILIENAUFGABEN STABSBEREICH EINKAUF, ABT. 1, VERDINGUNG FASANENSTRAßE 87, 10623 BERLIN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN zur LEISTUNGSBESCHREIBUNG Ergänzung zur Angebotsaufforderung/Teilnahmebedingungen Für den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen nach GAEB (Datenart 83 Angebotsanforderung, Datenart 84 Angebotsabgabe), gilt folgendes: Leistungsverzeichnisse [DA 83 (Angebotsanforderung)] sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Bieter hat die bepreisten Leistungsverzeichnisse als Datenträger nach DA 84 (Angebotsabgabe) und als PDF einzureichen. Bei Angebotsabgabe des Angebotes in Textform ist nach Möglichkeit bitte auch eine Datei nach DA 84 (Angebotsabgabe) beizufügen. Auch bei erfolgtem Datenaustausch nach GAEB bleibt die Textform immer Vertragsgrundlage. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabeplattform unter Verwendung des Moduls „Angebot abgeben“ zulässig. Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot aus der Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet. Allgemeine Vorbemerkungen Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind unbedingt vom Bieter auszufüllen (auch geforderte Hersteller-/Typangaben), sofern nicht vom AG vorgegeben. Anfragen/Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) unter Verwendung des Formblattes „Frage-Antwort“ an die Verdingungsstelle zu richten. Unbedingt zu beachten ist: Maßgebend für den Zuschlag ist ausschließlich die Angebotsendsumme (Wertungssumme brutto) unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne Bedingung. Skonto bzw. Nachlässe mit Bedingungen werden bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt. Will der Bieter zur von ihm angestrebten Beschleunigung des Zahlungsverkehrs ein Skonto anbieten, ist dies unter Angabe der dafür geltenden Zahlungsziele in einem Begleitschreiben zu vermerken. Es gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die Auflagen der Feuerwehr. Die Entsorgung sämtlichen Abbruchmaterials erfolgt durch den Auftragnehmer des Gewerks Abbruch- und Rohbauarbeiten. Die Container werden im Außenbereich unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Materialtransport dorthin ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Entsorgung von nicht gefährlichem Abfallmaterial (Verpackungen etc.) hat durch jeden Auftragnehmer selbst zu erfolgen. Für alle Abfallarten gilt die Pflicht der Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes KrWG. a) Nicht gefährlicher Abfall zur Verwertung ist immer einer Verwertungsanlage zuzuführen. Nicht gefährliche Bauabfälle, die nicht verwertet werden können, sind eigenverantwortlich einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. b) Gefährlicher Abfall Gefährlicher Abfall zur Beseitigung unterliegt der Andienungspflicht bzw. gefährlicher Abfall zur Verwertung der Anzeigepflicht an die zuständige Sonderabfallgesellschaft. Für den Transport der Abfälle ist eine gültige Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen oder eine Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen erforderlich. --- ENDE der ALLGEMEINEN VORBEMERKUNGEN --- Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Alle beschriebenen Leistungen enthalten das Liefern und Montieren, wenn nichts anderes ausdrücklich genannt ist. --- ENDE der Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis --- ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Die nachfolgenden Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung enthalten grundlegende Hinweise und titelübergreifende Anmerkungen für die Abwicklung der Bauaufgabe und sind demnach zwingend bei der Kalkulation zu beachten. Inhaltsverzeichnis: 1.            Projektbezogene Vorbemerkungen 1.1          Allgemeines 1.2          Baubeschreibung 1.3          Allg. Baustelleinrichtung (BE), Gerüste, Medienversorgung 2.            Vorbemerkungen zur Ausführung 2.1          Allgemeines 2.2          Organisatorisches 2.3          Nutzung öffentlichen Straßenlandes 3.            Sicherheitsüberprüfung von eingesetzten Mitarbeitenden Projektbezogene Vorbemerkungen Die im Folgenden genannten §§ beziehen sich auf die Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). Auftraggeberin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA - im Weiteren auch AG genannt). Allgemeines Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten: Es besteht die Möglichkeit, dass sich der Bieter vor Angebotsabgabe ein Bild über die örtlichen Verhältnisse macht. Ansprechpartner für eine Vorbesichtigung ist das BMDV, Referat Z 21-4. Eine Kontaktanfrage ist möglich über die E-mail Z21-FB4@bmdv.bund.de Während der Besichtigung werden keine Fragen beantwortet. Diese sind unter Verwendung des Formblattes „Frage-Antwort“ über die e-Vergabeplattform einzureichen. Schadensregulierung / Verteilung der Gefahr (zu § 7):Werden im Zusammenhang mit den Arbeiten Schäden an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden umgehend zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Werden im Zusammenhang mit den Arbeiten andere Schäden verursacht, hat der Auftragnehmer Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Vom AN stets zu vertreten sind Beschädigungen, Zerstörungen oder Verluste, die bis zur Abnahme durch Diebstahl, Einbruch, Sachbeschädigungen entstehen. Das gleiche gilt für Frostschäden. Aufwendungen zum Schutz des Eigentums während der Baumaßnahme sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit diese nicht gesondert beschrieben sind. Arbeitszeiten, Unfallverhütung:Die Liegenschaft verbleibt während der Baumaßnahme weiterhin in Nutzung. Die Arbeiten können daher nur nach vorheriger Koordination mit dem Nutzer ausgeführt werden. Zu keinem Zeitpunkt dürfen die auszuführenden Arbeiten eine Unfallgefahr für die Umwelt und die sich im Umfeld aufhaltenden Menschen werden. Produktangaben:Sämtliche in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen Hersteller- und Produktangaben sind Leitfabrikate und dienen der Beschreibung der Leistung in Bezug auf die qualitativen und gestalterischen Eigenschaften sowie den erwarteten Produktstandards. Bei anderen vom Bieter gewählten Produkten ist deren Gleichwertigkeit mit den beschriebenen zu gewährleisten. Es sei denn, es wird in einer Einzelposition ausdrücklich anders verlangt. Baubeschreibung Allg. Angaben zur Bauaufgabe:Die Liegenschaft „Bundesministerium für Digitales und Verkehr“, Robert-Schuman-Platz 1 in 53175 Bonn wurde ca. 1985 in innerstädtischer Lage errichtet. Sie besteht aus dem Hauptgebäude mit 6 Bauteilen (6-geschossig, mit zum Teil zwei Untergeschossen) sowie aus einem Gebäude-Anbau / Bauteil 7 (3-geschossig, mit einem Untergeschoss) . Im Rahmen dieser Sanierungsmaßnahme sollen alle Sanitärräume zeitnah erneuert werden. Das Hauptziel dieser Maßnahme ist die Sanierung der Abwasser-Stränge sowie die Modernisierung und Verbesserung der sanitären Einrichtungen, um den aktuellen Standards und Anforderungen an Hygiene, Komfort und Nachhaltigkeit gerecht zu werden. Die Sanitärräume des Konferenzbereiches im Erdgeschoss sind im Jahr 2021 bereits saniert worden. Die Ausstattung ist für alle in dieser Maßnahme zu sanierenden Sanitärräume mustergültig. Die Sanierung erfolgt sukzessiv geschossweise von oben nach unten sowie nach der abzustimmenden Sanierungsreihenfolge. Erneuert werden ebenso: elektrische Anlagen und Einrichtungen, die Wandfliesen, die Bodenfliesen samt Estrich, die Abhangdecken, sämtliche Türblätter, zum Teil Türzargen. In vier Räumen werden die Sanitäranlagen komplett zurückgebaut. In einigen Bereichen werden nichttragende Innenwände abgebochen, um Räume zu vergößern. Neue Wände werden in Tockenbauweise errichtet. Allg. Angaben zur Baustelle:Die Liegenschaft kann über die Zufahrt neben dem Fahrradstellplatz angefahren werden. Die Zufahrt erfolgt über Rasengittersteine und teilweise über unbefestigten Rasen. Die Materialien können über den Lieferanteneingang des Wirtschaftshofes im 1. Untergeschoss eingebracht werden. Wegen der eingeschränkten Kapazität an Lager- und Abladeflächen sowie der Zufahrt teilweise über Rasenfläche, kann die Baustelle nur beschränkt angefahren werden. Der täglich erste Zugang der Monteure erfolgt ausschließlich über den Wirtschaftshof. Aufenthaltsräume etc. Aufenthalts-, Sozial- und Lagerräume werden vom Auftraggeber nur sehr begrenzt zur Verfügung gestellt. Sanitärcontainer mit Duschen werden nicht zur Verfügung gestellt. Als Baustellentoilette kann eine vom Nutzer ausgewiesene Toilette im Werkstattbereich benutzt werden. Erschwerte Ausführung: Die Ausführung erfolgt in Räumen, an Werktagen innerhalb der normalen Dienstzeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Der Bauablauf ist darauf abgestellt, dass Umschlussarbeiten an den Sanitär-Leitungen immer freitags ab 7.00 Uhr durchzuführen sind. Die Arbeiten sind mind. 5 Tage vor Beginn beim BMDV anzumelden. Ein kontinuierlicher Bauablauf kann nicht gewährleistet werden. Geräte und Materialien, die in die Räume eingebracht werden, müssen über Flure, Treppenräume und Türen mit einer Breite von minimal 0,79 m transportiert werden. Der Nutzer stellt für die Bauzeit einen Personenaufzug (vom 2. UG bis ins 5.OG) zur Verfügung, der auch zum Materialtransport genutzt werden kann: Lastkapazität: 1.250 kg, Kabinengröße innen: 1,50 m x 1,96 m x 2,18 m (BxLxH) Lichte Türöffnung: 1,20 m x 2,13 m (BxH) Transportwege Horizontal: 1. vom Lagerplatz Werkstattbereich bis Eingang Wirtschaftshof 1.UG:110 m 2. vom Eingang Wirtschaftshof 1.UG bis 2.1 Aufzug 1.UG: 24 m 2.2 Fitness-Bereich:60 m 2.3 WC BT6 1.UG:120 m Vertikal:   max. 22,50 m (vom Wirtschaftshof bis 5. OG) Ausführungsbereiche Hochbau: Die Arbeiten erfolgen hauptsächlich im Bauteil 0, 1. Untergeschoss bis 5.ObergeschossBauteil 2, 1.UG, 4. und 5.OGBauteil 3, 1.UG und EGBauteil 6, 1.UGGebäude-Anbau (Bauteil 7), EG bis 2.OG TGA-Gewerke: Die Arbeiten erfolgen im Zentralbau (BT 0) und in allen 6 Gebäudeteilen, auf den 6 Geschossen und den beiden Untergeschossen. Ebenso erfolgen Arbeiten in dem Gebäude-Anbau (Bauteil 7), auf 4 Geschossen (1.UG bis 2.OG) Die Sanitärinstallationen werden sukzessive von oben beginnend in den sanierten Bereichen bis zu den Anschlussleitungen im darunter liegenden Geschoss erneuert. In den obersten Geschossen wird an die bestehenden Schmutzwasserstrangentlüftungshauben angeschlossen. Auf der gesamten Baustelle herrscht striktes Rauchverbot. Der Verzehr alkoholhaltiger Getränke und Lebensmittel, sowie der Genuss von Cannabis ist verboten. Festgestellte Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden zur Anzeige gebracht. 1.3          Allg. Baustelleinrichtung (BE), Gerüste, Medienversorgung 1.3.1       Allg. Baustelleinrichtung (BE): Der Aufenthalt auf den nicht unmittelbar zur Baumaßnahme angrenzenden Grünflächen ist nicht gestattet. Lagerflächen stehen aufgrund des laufenden Betriebes des Ministeriums nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Eine arbeitstägliche Materialanlieferung ist anzustreben. Die Transportwege auf der Baustelle sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Ein späterer zusätzlicher Vergütungsanspruch in Bezug auf die Transportwege kann insofern nicht abgeleitet werden. Die Baustelleneinrichtung ist vor Beginn der Arbeiten unter Berücksichtigung des Platzbedarfs aller am Bau beteiligten AN in Absprache mit der örtlichen Bauführung zu planen. Im Bauteil 0 (Zentralbau) werden durch die Trockenbaufirma die Bereiche zwischen Aufzug und Sanitärräumen mit Staubwänden vom Flur separiert. Eine Schutzzone dieser Art wird bauseits dort errichtet, wo ausreichend Platz vorhanden ist. Ebenso werden bauseits sämtliche Transportwege- und Wandflächen geschützt. Der AN hat, wenn nichts Anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung für die Dauer seiner Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäume und gärtnerische Anlagen, sowie zur Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle. Auf dem gesamten Außengelände der Liegenschaft gilt die Straßenverkehrs-Oordnung (StVO). Die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Lager- und Arbeitsplätze, Baustelleneinrichtungen und Zufahrtswege hat der AN in einem ordentlichen Zustand zu halten. Sie sind vom AN nach Beendigung der Arbeiten in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich zu Beginn der Arbeiten befanden, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist. Kommt der AN innerhalb einer Frist von 3 Werktagen einer Aufforderung der Auftraggeberin nicht nach, Verunreinigungen, Schutt, Abfälle etc. zu beseitigen, ist die Auftraggeberin berechtigt, die Beseitigung auf Kosten des AN vornehmen zu lassen, ohne dass er ihm eine Nachfrist zur Beseitigung setzen muss. Durch den AN verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen der Straßen und Plätze sowie ebenfalls besonders in den Gebäudebereichen sind von ihm auch während der Ausführung der Leistungen ohne besondere Vergütung zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des AN oder seiner Nachunternehmer. 1.3.2       Gerüste: Durch den AG werden keine gesonderten Gerüste zur Verfügung gestellt. 1.3.3       Medienversorgung: Bauwasser und Baustrom werden bauseits gestellt, die Verbrauchskosten trägt die Auftraggeberin. Bauwasser und Baustrom darf nur für die Erbringung der auszuführenden Bauleistung verwendet werden. In den in der Sanierung befindlichen Geschossen wird ein Baustromverteiler und ein Bauwasseranschluss kostenlos zur Verfügung gestellt. 2.            Vorbemerkungen zur Ausführung Die im Folgenden genannten §§ beziehen sich auf die Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) 2.1          Allgemeines 2.1.1       Ausführungsunterlagen (zu § 3): Der AN hat entsprechend dem Baufortschritt der Auftraggeberin den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag von der Auftraggeberin zu liefernden Unterlagen benötigt, möglichst frühzeitig anzugeben, damit die Übergabe durch die Auftraggeberin rechtzeitig erfolgen kann. Der AN hat Sorge dafür zu tragen, dass alle Ausführungsunterlagen aktuellen Standes als Papierexemplare auf der Baustelle bereitgestellt werden. Zu diesen Ausführungsunterlagen gehört explizit auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung mit allen Angaben und Hinweisen (Langtextfassung). 2.1.2       Stundenlohnarbeiten (zu § 2 Abs. 10): Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so ist die dafür angegebene Zahl von Stunden unverbindlich. Vergütet werden nur die geleisteten Stundenlohnarbeiten, für die eine schriftliche Anweisung der Auftraggeberin vorliegt und die entsprechend dieser Anwendung tatsächlich ausgeführt worden sind. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anweisung der Auftraggeberin ausgeführt werden. Bei Stundenlohnarbeiten wird die Aufsicht durch einen Polier oder eine andere Aufsichtsperson nicht vergütet. 2.1.3       Dokumentation (zu § 4 Abs. 1 Nr. 2): Unabhängig von den während der Bauzeit durch die Auftraggeberin oder Fachplaner abgeforderten Produktinformationen, Zulassungen, Übereinstimmungsnachweisen, bauaufsichtlichen Zulassungen oder Prüfzeugnissen ist spätestens 5 Werktage vor der Abnahme der Gesamtleistung eine Projektdokumentation mit allen Produkt- und Bauteilinformationen sowie Gebrauchs- und Pflegeanweisungen in 2-facher Ausfertigung zu übergeben. Die Auftraggeberin behält sich das Recht auf Verweigerung der Abnahme bei Fehlen der Projektdokumentation ausdrücklich vor. Die Aufwendungen für die Zusammenstellung sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen sind. 2.1.4       Abnahme (zu § 12): Die Abnahme der Leistung erfolgt grundsätzlich förmlich. Abnahmewirkungen im Sinne § 12 Abs. 5 sind insofern ausgeschlossen. 2.1.5       Textform: Alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen müssen, um wirksam zu werden, in Textform abgegeben werden. Der Schriftform bedarf also auch jede Änderung oder Ergänzung der vertraglichen Vereinbarungen. 2.2          Organisatorisches 2.2.1       Ansprechpartner des AN (zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3): Der AN hat Sorge dafür zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen er selbst oder mindestens ein deutschsprachiger von ihm für die Leitung der Ausführung bestellter Vertreter auf der Baustelle dauerhaft anwesend ist. Der AN hat für alle erforderlichen Abstimmungen mit der Bauleitung der Auftraggeberin einen deutschsprachigen Bevollmächtigten als Bauleiter zu benennen. 2.2.2       Besprechungsorganisation: Nach Auftragserteilung findet eine gemeinsame Bauanlaufbesprechung unter Teilnahme aller an der Ausführung beteiligten Gewerke statt. Des weiteren sind wöchentlich Baubesprechungen vorgesehen. Die Teilnahmen eines mit dem Projekt vertrauten Vertreters des AN sind Pflicht und werden nicht gesondert vergütet. 2.2.3       Nutzerabstimmungen: Die Bauausführungen erfolgen im genutzten Bestand. Sämtliche für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Absprachen und Terminvereinbarungen mit dem Nutzer sind rechtzeitig in Abstimmung mit der Auftraggeberin eigenverantwortlich vom AN durchzuführen und zu dokumentieren. Entsprechende Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 2.2.4       Bautagesberichte (zu § 4, Abs. 1 Nr. 2): Der AN ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und diese der Auftraggeberin mindestens wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Zu- und Abgang von Hauptbaustoffen und Großgeräten, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dgl.), Abnahmen nach §§ 4 Nr. 10 und 12 Nr. 2, Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. Bei Behinderung und Unterbrechung der Ausführung sowie Arbeitseinstellung sind auch die Gründe hierfür anzugeben. 2.2.5       Baufristenplan Der AN hat auf der Grundlage des ihm von der Auftraggeberin übergebenen Bauablaufplans einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen der Auftraggeberin, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den AN unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist der Auftraggeberin spätestens 5 Werktage nach Aufforderung, bei Überarbeitungen unverzüglich zu übergeben. 2.2.6       Werk- und Montagepläne, Ausführungszeichnungen des AN: Der AN hat die von ihm zu fertigen Ausführungsunterlagen wie bspw. Werk- und Montagepläne der Auftraggeberin nach Aufforderung so rechtzeitig vor der Ausführung zu übergeben, dass mindestens ein Prüfzeitraum der Auftraggeberin von 5 Werktagen sowie der Zeitraum für die Fortschreibung der Unterlagen durch den AN von 5 Werktagen nicht unterschritten werden. Die Vorlage des AN hat normgerecht und jeweils in 2-facher Ausfertigung sowie 1-mal digital auf geeignetem Datenträger zu erfolgen. 2.3          Nutzung öffentlichen Straßenlandes Dies ist nicht vorgesehen. 3.            Sicherheitsüberprüfung der eingesetzten Mitarbeitenden „Aus Gründen der Sicherheit und des Objektschutzes muss bei Fremdpersonal, dass längerfristig oder wiederholt Zugang zum Liegenschafts-Bereich des BMDV und/oder Zugriff auf die IT-Infrastruktur des BMDV erhalten soll (außerhalb der Sicherheitsbereiche), eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) über das Bundesamt für Justiz eingeholt werden, damit diese Personen sich frei (ohne ständige Begleitung von Mitarbeitern des BMDV) im Haus bewegen können (außerhalb der Sicherheitsbereiche (!)).“ Die betroffenen Unternehmen / Mitarbeiter, müssen ihrer personenbezogenen Überprüfung zustimmen. Den dafür erforderlichen BZR-Vordruck und zusätzliche Datenschutzhinweise, erhalten Sie nach Auftragserteilung auf besondere Nachfrage durch das BMDV, Referat Sicherheitsbeauftragten o. V. i. A. - Referat Z 24 -. Bitte beachten Sie, diese rechtzeitig vor dem Einsatz auf der Baustelle zu beantragen (vollständig ausgefüllt und unterschrieben, mind. 16 Tage vorher an das BMDV zurücksenden, per Post oder gerne auch per E-Mail) . --- ENDE der ZUSÄTZLICHEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN --- Sanierungsreihenfolge Da die Sanierungsmaßnahmen der Sanitäranlagen im laufenden Betrieb des Gebäudes stattfinden, muss die Beeinträchtigung für die Nutzer so gering wie möglich gehalten werden. Die Abhängigkeiten sind dem Bauzeitenplan zu entnehmen. Folgende Sanierungsreihenfolge ist vorgesehen: 5. OG,          BT 0,           WC-Anlage Kernbereich4. OG,          BT 0,WC-Anlage Kernbereich2. OG,          BT 7,WC-Anlage 1. OG,          BT 7,WC-Anlage 1. UG,          BT 0,WC-Anlage Fitnessbereich (Duschen)EG,              BT 3,WC-Anlage Personal Küche 1. UG,          BT 6,WC-Anlage Besprechung1. UG,          BT 2,WC-Anlage Fahrer1. UG,          BT 2,WC-Anlage Hausmeister Demontage3. OG,          BT 0,WC-Anlage Kernbereich2. OG,          BT 0,WC-Anlage Kernbereich1. OG,          BT 0,WC-Anlage KernbereichEG,              BT 7,WC-Anlage UG,              BT 3,WC-Anlage Personal Küche (Duschen) 1. UG,          BT 0,WC-Anlage Druckerei (Duschen)EG,              BT 0,WC-Anlage Kernbereich1. UG,          BT 0,WC-Anlage Kernbereich5. OG,          BT 2,WC-Anlage Staatssekretär
Titelblatt ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN zur LEISTUNGSBESCHREIBUNG Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Sanierungsreihenfolge
05 INNENTÜREN
05
INNENTÜREN
Innentüren Innentüren Die Türblätter werden komplett erneuert, die Zargen nur zum Teil. Farbton aller HPL-beschichteten (RESOPAL) Türblätter einschließlich der Raumspartüren: RAL 9016 Verkehrsweiß oder ähnlich nach Wahl des AG Ein Aufmaß ist vor der Materialbestellung erforderlich.
Innentüren
05.01 Raumspartüren Feuchträume barrierefrei
05.01
Raumspartüren Feuchträume barrierefrei
05.02 Dicht- / selbstschließende Innentüren Feuchträume
05.02
Dicht- / selbstschließende Innentüren Feuchträume
05.03 Feuchtraumtüren
05.03
Feuchtraumtüren
05.04 Türen Büroräume dichtschließend
05.04
Türen Büroräume dichtschließend
05.05 Türdrücker / -Schließer
05.05
Türdrücker / -Schließer
05.06 Türbänder
05.06
Türbänder

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen