Estricharbeiten
Bundesallee 171, 10715 Berlin
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnisr Rohrrahmentüren Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet insbesondere folgende Arbeiten: VOB/C - DIN 18 229 - Allg. Regeln für Bauarbeiten jeder Art VOB/C - DIN 18 353 - Estricharbeiten und andere.
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnisr
Gliederung der Leistungsbeschreibung Die Leistungsbeschreibung gliedert sich in folgende Teile: Vorbemerkungen Allgemein Gewerkespezifische Angaben Leistungsverzeichnis
Gliederung der Leistungsbeschreibung
Vorbemerkung allgemein Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung Das Baustellengrundstück liegt an der Bundesallee 171 in 10715 Berlin-Wilmersdorf, innerhalb des S-Bahnrings und damit in der Umweltzone (grüne Plakette). Bei der Bundesallee handelt es sich im Bereich der Baustelle um eine 8-spurige asphaltierte Straße der Stufe II (übergeordnete Straßenverbindung). Unmittelbar vor dem Baugrundstück werden 4 Spuren durch einen Straßentunnel geführt. Die beiden Fahrspuren unmittelbar vor der Baustelle werden auf einen Fahrstreifen verengt. Die U-Bahnlinie U9 verläuft unter den Fahrspuren. Somit dürfen auf den Fahrspuren Kräne nur mit Einschränkungen und Lastbegrenzungen aufgestellt werden. Die Badensche Straße ist eine 2- spurige asphaltierte Straße der Stufe III (örtliche Straßenverbindung). Das Baugrundstück hat eine Größe von 10066 m2. Auf dem Grundstück befindet sich ein Flachbau, ein Hochhaus, ein Pavillon und Freiflächen. Das Grundstück ist größtenteils unterkellert. Nur der kleine nördliche Innenhof im Flachbau ist nicht unterkellert. Nur der Flachbau und der Pavillon sind Teil dieser Baumaßnahme. Das Hochhaus ist vollständig belegt und in Nutzung, auch während der Bauzeit. Das Grundstück grenzt im Osten an ein Nachbargrundstück des Energieversorgers Stromnetz Berlin und das Wohnhaus Nr. 40 mit Zugang von der Badenschen Straße. Im Westen verläuft die Bundesallee, im Norden die Badensche Straße und im Süden die Waghäuseler Straße. An der westlichen Gebäudekante des Flachbaus wird der gesamte Geh- und Radweg gesperrt, mit einer Asphalttragschicht geschützt und als Baustraße genutzt, in die man nach vorheriger Abstimmung einfahren kann. Hier sind auch Aufstellflächen für Mobilkräne geplant, jedoch nur zwischen den Achsen F12/F18. Eine Spur der Bundesallee wird ebenfalls gesperrt und hilfsweise als Gehweg genutzt. Das Baugrundstück wird an allen Seiten von einem Bauzaun umschlossen mit abschließbaren Toren an den Zufahrten / Zugängen. Der Bauzaun wird den jeweiligen Bauphasen entsprechend ergänzt und/oder zurückgebaut bzw. umgesetzt. Die Erstellung/Umsetzung liegt beim Gewerk Baustelleneinrichtung. An der Baustelleneinfahrt (Badensche Straße) steht ein Wachschutzcontainer. Hier müssen sich alle anmelden, die die Baustelle betreten / befahren wollen. Ebenso müssen sich alle beim Verlassen der Baustelle hier abmelden (Zugangs- und Zufahrtskontrolle). Gewerkespezifisch sind Prüfungen der Befahrbarkeit und Belastung der Zufahrtsstraßen bzw. Brücken, die auf dem Weg zur Baustelle befahren werden, durch den AN zu klären. Auf dem Grundstück und im Bereich der Baustelle stehen 15 Bäume. Deren Schutz ist jederzeit zu gewährleisten, insbesondere bei Kranarbeiten und beim Rangieren von Fahrzeugen. 0.1.2 Besondere betriebliche Bedingungen Während der Bauzeit am Flachbau wird das Hochhaus die gesamte Bauzeit der Baumaßnahme weiter genutzt. 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, Anzahl und Höhe der Geschosse Der Flachbau und der Pavillon bestehen aus einem Erdgeschoss und zwei Obergeschossen, die bisher vorrangig als Büroräume genutzt wurden. Nahezu das gesamte Grundstück ist unterkellert (Tiefgarage, Lager, Technikräume). Das Hochhaus "schiebt" sich im Grundriss in den Flachbau. Der Pavillon steht südöstlich des Hochhauses autark und ist im 1. Obergeschoss durch eine geschlossene Brücke mit dem Hochhaus verbunden. Der Flachbau hat in den Obergeschossen eine Grundfläche von ca. 3100 m2. Im Flachbau befindet sich an der Nordseite ein kleiner, offener Lichthof mit einer Grundfläche von ca. 240 m2. Im mittleren Teil des Flachbaus befindet sich ein zweigeschossiger, mit zahlreichen Lichtkuppeln überdachter, Lichthof mit der Grundfläche von ca. 590 m2. Das Erdgeschoss des Flachbaus hat eine Geschosshöhe von ca. 4,25 m. Das 1. OG hat eine Geschosshöhe von ca. 3,15 m und das 2. OG hat eine Geschosshöhe von ca. 3,10 m. Teile des Flachbaus sind als Luftgeschoss gebaut und im Erdgeschoss über Stützen abgefangen. Der Pavillon hat im 1. OG eine Grundfläche von ca. 590 m2. Er steht mit seiner östlichen Außenwand auf der Grundstücksgrenze, angrenzend an das Grundstück des Energieversorgers Stromnetz Berlin. Das Erdgeschoss des Pavillons hat eine Geschosshöhe von ca. 4,10 m. Das 1. OG hat eine Geschosshöhe von ca. 3, 20 m und das 2. OG hat eine Geschosshöhe von ca. 3,60 m. Teile des Pavillons sind als Luftgeschoss gebaut und im Erdgeschoss über Stützen abgefangen. Im Zuge der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen werden die Schadstoffe ausgebaut, die Fassaden des Flachbaus vollständig und die des Pavillons teilweise zurückgebaut und erneuert. Die Dächer werden komplett saniert. Der Innenausbau wird komplett zurückgebaut und neu errichtet. Nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen werden die Außenanlagen abgebrochen und wieder hergerichtet, Treppenanlagen bleiben bestehen. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Die Zufahrt auf die Baustelle für Baufirmen, Baufahrzeuge, Lieferanten etc. erfolgt ausschließlich von der Badenschen Straße, die im Norden des Baugrundstücks verläuft. Hier befindet sich eine Grundstückszufahrt. Es erfolgte eine Aussteifung der Decke über dem UG zum Beginn der Baumaßnahme. Diese wird nach Fertigstellung der Fassaden des Flachbaus und Pavillons zurückgebaut, ausgenommen die Baustelleneinrichtungsfläche nördlich des Flachbaus. Durch die geplante Aussteifung der Tiefgarage dürfen Fahrzeuge mit max. 20 to Gesamtgewicht bzw. 1,5 to/m2, also einschl. Ladung, auf die Baustelle fahren. Die Zufahrt in den kleinen Lichthof ist nur von Westen her zulässig, da der östliche und nördliche Bereich der Zufahrten in den kleinen Lichthof nicht ausgesteift werden kann (Decke Technikräume). Die Befahrbarkeit ohne die geplanten Ertüchtigungsmaßnahmen des gesamten Grundstücks ist nur eingeschränkt möglich, da die befahrbaren Flächen im Norden, Osten, Süden und im Bereich des EG um den kleinen Lichthof vollständig unterkellert sind (Tiefgarage, Lager, Technikräume). Die Decke (UG) der Tiefgarage, Technikräume und Lager darf vor Erstellung, sowie nach Rückbau der Aussteifung nur mit max. 10 to befahren werden. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Die Verkehrsflächen auf dem Baugelände sind jederzeit freizuhalten. Insbesondere der Fahrweg entlang der Ostfassade des Flachbaus und des Hochhauses ist freizuhalten, da es sich hier um eine Zufahrt für die Feuerwehr handelt. Das Parken von Privatfahrzeugen ist auf der Baustelle untersagt. Ausschließlich Firmenfahrzeuge dürfen, nach Abstimmung mit der Objektüberwachung, auf den dafür ausgewiesenen Flächen parken. In den auf dem Baugelände parkenden Fahrzeugen ist deutlich sichtbar eine Mobilfunknummer zu hinterlegen, damit der betreffende Fahrzeugführer schnell erreichbar ist. PKW mit einem hinterlegten Zettel, die keine Firmenwerbung / -anschrift an der Karosse haben, gelten als Privatfahrzeuge und dürfen auf der Baustelle nicht parken. Ansonsten gibt es Parkmöglichkeiten im Straßenraum der angrenzenden Nebenstraßen. Mit dem Nachbarn (Energieversorger Stromnetz Berlin) wird auf dessen Grundstück eine Aufstellfläche für das Fassadengerüst und einen Mobilkran unmittelbar an der Ostwand des Pavillons vereinbart. Ausschließlich auf den vereinbarten Flächen darf die BE (Gerüst, Mobilkran) stehen. Weitere Flächen dürfen dort nicht genutzt werden. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen Die gesamten Außenanlagen haben befestigte Flächen (Asphalt, Pflaster, Plattenbelag) und können mit Scherenbühnen, Rollrüstungen, Teleskopstablern befahren werden. Achtung: Lastbeschränkungen beachten! Es werden des Weiteren Bauaufzüge aufgestellt, die zwischenzeitlich ggf. kurzzeitig abgebaut und anschließend wieder aufgestellt werden. Bei Nutzung von Mobilkränen für Bauarbeiten am Flachbau, die nur im Bereich westlich des Flachbaus ausgestellt werden können, sind folgende Randbedingungen zu beachten: a) Lasten, die über die Pratzen in den Untergrund eingeleitet werden dürfen nicht höher als 4 to/m2 sein, da sich unterhalb der Fahrbahn und des Gehwegs der U- Bahntunnel befindet. Der Mobilkran darf deshalb nur in der vorgegebenen Position der BVG aufgestellt werden. (siehe Baustelleneinrichtungsplan) b) Als Grundlage für die Planung zur Prüfung der Realisierbarkeit der Planung wurde mit einem Mobilkran der Fa. Felbermayr (Teleskopkran LTM 1160-5.2 - 180t) geplant. Die Reichweite des Krans bei der geplanten Aufstellung umfasst dann die 4 Seiten des großen Innenhofes am Flachbau. c) Die statischen Berechnungen der Lasteinleitung in den Untergrund gem. der statischen Berechnungen des IB Münch sind zu beachten. 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser Durch Gewerk Baustelleneinrichtung/Baustrom werden im Zuge der Aufstellung der Baustelleneinrichtung Baustrom- und Bauwasseranschlüsse hergestellt, die frei zur Verfügung stehen. Baustromanschlussschrank 173 kVA 11 Baustromverteilungen á 44 kVA, gemäß angepassten BE-Plan (siehe Anlage 2023.02.16, BE Plan BV 13788 Bundesallee 171) 4 Baustromverteilungen Außenbereich rund um den Flachbau und 1 Baustromverteiler (EG) im Zufahrtsbereich Pavillon á 44 kVA, gemäß angepassten BE-Plan Flachbau (1 St im Bereich der Tiefgarage) 4 St je Etage 1. & 2 OG 2 St Dach mit 4 Schukosteckdosen und 2 CEE-Steckdosen 5x16A Pavillon 1 St je Etage 1. OG, 2 OG + Dach mit 4 Schukosteckdosen und 2 CEE-Steckdosen 5x16A Bauwasseranschluss DN 20, bestehend aus Wasserzähler und 5 Zapfstellen (4x FB, 1x PA) im EG, OG1, OG2 mit je 1x Auslaufventil DN15 und 1x Schnellkupplung DN 20 (Storz-Kupplungen) 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitnutzung überlassenen Flächen und Räume Ein Sanitätsraum befindet sich im EG des Hochhauses im Bereich der Objektüberwacher. Sanitärcontainer werden im Außenbereich in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt. Unterkunfts- und Materialcontainer der Firmen können im begrenzten Maße und in Abstimmung mit der Objektüberwachung in den Außenanlagen aufgestellt werden. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit, Ergebnisse von Bodenuntersuchungen Aufgrund dessen, dass die gesamte Fläche unterkellert ist, wurden keine Baugrunduntersuchungen vorgenommen. Für den Innenhof und die Gründungder Außentreppe wird über den AG ein Gründungsgutachten beauftragt. 0.1.10 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle Bei Verwendung von wassergefährdenden Stoffen (Treibstoffe, Öle oder andere Wassergefährdende Stoffe) darf der Untergrund und das Grundwasser nicht verunreinigt werden. Die Einleitung von Abwässern aller Art, sowie das Einbringen von Stoffen, die geeignet sind, eine Verunreinigung des Grundwassers herbeizuführen, sind untersagt. 0.1.11 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle Werden Bäume, Baumschutzmaßnahmen oder Gebäudeteile auf dem Baugrundstück, angrenzenden Nachbargrundstücken oder im Straßenland sowie andere Einrichtungen beschädigt, so trägt der Verursacher die Kosten der vollen Wiederherstellung. 0.1.12 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen In Betrieb befindliche Leitungen außer den Trink-, Schmutz- und Regenwasserhausanschlüssen sind nach Kenntnisstand AG nicht vorhanden. 0.1.13 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle Es sind keine Hindernisse bekannt. 0.1.14 Bestätigung, dass die geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und ggf. Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmittel erfüllt wurden siehe 0.1.13 0.1.15 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen Den Weisungen der SIGEKO, als Bauherrenvertreter bzgl. Sicherheits- und Gesundheitsschutz des Personals auf der Baustelle ist Folge zu leisten. Es gilt der SiGe-Plan. Diese Leistung entbindet den AN nicht von seinen Pflichten gegenüber der UVV, der BauBG und den innerbetrieblichen Anforderungen an Sicherheit auf Baustellen für seine Arbeitnehmer und der am Bau Beteiligten. 0.1.16 ökologische Baubegleitung Vor Abriss der Vegetationsflächen und der Fassade erfolgte durch einen vom AG beauftragten Gutachter eine Prüfung auf Nistplätze etc. 0.1.17 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer von Leitungen, Kabeln etc. Im Bereich des Geh- und Radweges, westlich des Flachbaus und Hochhauses liegen Leitungen verschiedenster Versorger im Untergrund. Schachtdeckel etc. dürfen nicht überbaut werden. 0.1.18 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen Schadstoffe werden im Zuge der Teilabbruchmaßnahme zurückgebaut. 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen Es sind das Gesetz zum Schutz gegen Baulärm und die neuesten ergangenen Verwaltungsvorschriften (z.B. Bundes-Immissionsschutzgesetz) besonders zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Lärm- und Staubbelästigung gegenüber den Nachbarn auf ein Mindestmaß zu beschränken. Lärmintensive Arbeiten sind an Arbeitstagen nur in den Zeiten von 07. 00 - 18.00 Uhr auszuführen. An Samstagen sind lärmintensive Arbeiten grundsätzlich zu vermeiden. Ist dies nicht möglich sind entsprechende Arbeiten nur in den Zeiten von 08.00 - 13.00 Uhr auszuführen. Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten sind mit dem AG abzustimmen und durch die zuständigen Behörden genehmigen zu lassen. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.B. Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen Die angrenzenden Straßen sind ständig freizuhalten. Das Parken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Vollsperrungen von Straßen sind nicht geplant. Durch den AG wurde über das Gewerk Baustelleneinrichtung eine Halteverbotszone für Anlieferverkehr in der Bundesallee realisiert. Sollten darüber hinaus Sperrungen notwendig sein, so sind diese so rechtzeitig mit der Objektüberwachung abzustimmen, dass der Bauablauf nicht behindert wird. Die Beantragung, Erwirkung und Durchführung von Sperrungen oder Nutzung von Straßenlandflächen über die vom AG zur Verfügung gestellten Flächen hinaus (z.B. für Container) inkl. der damit verbundenen Kosten liegen beim AN. 0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gem. Baustellenverordnung ergeben Die Vorgaben des SiGe-Plans und die Anweisungen des SiGeKo während der Bauzeit sind zu beachten 0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung Die Vorgaben des SiGe-Plans, die Baustellenordnung und die Anweisungen des SiGeKo während der Bauzeit sind zu beachten 0.2.5 Mitnutzung fremder Gerüste, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer Mit Start der Baumaßnahme werden Sanitär-Container sowie ein umlaufender Bauzaun von Firma Baustelleneinrichtung zur freien Nutzung der am Bau beteiligten Firmen über die gesamte Bauzeit gestellt, vorgehalten und am Ende der Bauzeit wieder abgebaut. Sämtliche sonstigen Hilfsmittel sind durch den AN in die Positionen mit einzukalkulieren. 0.2.6 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs-und Gütenachweise und Dokumentationen Alle verwendeten Baustoffe müssen amtlich zugelassen sein (güteüberwachte Erzeugnisse). Es sollen, so weit möglich, Materialien zur Verwendung kommen, die hinsichtlich ihrer Gewinnung, Verarbeitung und Funktion eine hohe Umweltfreundlichkeit aufweisen. Dem Auftragnehmer werden alle Pläne in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Gfs. benötigte Vervielfältigungen und Ausdrucke trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unaufgefordert - fortlaufend zur Leistung eine Schlussdokumentation mit vollständigen und lückenlosen Fabrikatsnachweisen über die von ihm eingebauten Materialien und Gegenstände, sowie den notwendigen Werk- und Montagezeichnungen einzureichen, hierzu gehören auch Verwendbarkeitsnachweise und Übereinstimmungserklärungen. Die Einreichung erfolgt als Datenträger, wobei die Dateiformate zuvor abzustimmen sind. Pläne sind als PDF und DWG zu übergeben. Alle sonstigen Unterlagen als PDF. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen von der Vorlage von Nachweisen abhängig zu machen. 0.2.7 Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten Jeder AN ist für die Beseitigung von eigenem Abbruchmaterial, Bauschutt, Verpackungsmaterial, Müll usw. selbst verantwortlich. Kommt der AN einer schriftlichen Mahnung zu Aufräum- und Reinigungsarbeiten der Baustelle nicht innerhalb von 2 Arbeitstagen nach, wird von der Objektüberwachung des AG eine Firma mit der Beseitigung zu Lasten des Verursachers beauftragt. Es sind Entsorgungsnachweise zu führen und mit den Formularen des AG 14 Tage vor Abnahme einzureichen. 0.2.8 Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen Bauseits werden keine Kräne gestellt, die notwendige Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der gesamte horizontale und vertikale Materialtransport bis zur Verwendungsstelle ist Sache des Bieters. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die Örtlichkeiten zu informieren und Liefer- und Transportwege in Größe/Umfang und insbesondere bzgl. Wenderadien, Durchfahrtshöhen, Belastbarkeit Decke über TG entsprechend zu bewerten und in die Einheits- und Pauschalpreise einzukalkulieren. Container für Schuttsorten können im unterkellerten Hofbereich an der Nordseite vor der Badenschen Straße aufgestellt werden. Dorthin sind die Materialien (Schutt) zu vertragen, neues Einbaumaterial kann im Rahmen bis zu einer Flächenlast von ca. 1,5 to/m² auf der Kellerdecke bis in die Nähe der Einbaustelle verfahren werden. 0.2.9 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme Durch den AN ist bis zur Abnahme die erbrachte Leistung eigenverantwortlich zu schützen. Gleichfalls sind alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke entsprechend zu schützen. Verschmutzungen und Beschädigungen werden zu Lasten des Verursachers behoben. 0.2.10 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Mit den Arbeiten fortschreitend ist zusammen mit der Bauleitung ein Aufmaß zu erstellen. Abzureißende Bauteile sind rechtzeitig vor Demontage aufzumessen. Die Aufmaße sind der AG-Objektüberwachung baubegleitend vor Rechnungstellung zur Prüfung vorzulegen. 0.2.11 Baubesprechung, Bauschild, Baustellenbewachung Bei Baubeginn ist ein qualifizierter Deutsch sprechender Firmen- Bauleiter bzw. -Vorarbeiter bei der Objektüberwachung zu benennen. Er muss für rechtsverbindliche Absprachen hinsichtlich dieser Baustelle berechtigt/bevollmächtigt sein. Der AN ist verpflichtet an den wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen mit einem befugten Firmenvertreter teilzunehmen, der Fragen zum Bauablauf, Terminen etc. beantworten kann. Das Aufstellen und Anbringen von eigenen Firmenreklameschildern ist verboten und wird kostenpflichtig entfernt. Es wird keine Baustellenbewachung durch den AG vorgesehen. Ausschließlich die Zugangskontrolle auf die Baustelle wird gewährleistet. Das vor Ort eingesetzte Material und Werkzeug ist durch den AN eigenverantwortlich gegen Diebstahl zu sichern. Ein Anspruch auf Schadensersatz bei Diebstahl gegenüber dem AG besteht nicht. Räume für das Lagern von Werkzeug und Material stehen grundsätzlich nicht zur Verfügung. Es dürfen auch eigenmächtig keine Räume durch den AN mit eigenen Bautüren o. ä. verschlossen werden.
Vorbemerkung allgemein
Gewerkespezifische Angaben Überprüfung Estrichstärken Unmittelbar nach Auftragsvergabe, jedoch auf jeden Fall vor Arbeits- beginn sind die ausgeschriebenen Estrichstärken in Verbindung mit den technischen und konstruktiven Erfordernissen vom Auftragnehmer zu überprüfen. Evtl. daraus resultierende und somit erforderliche Mehrstärken sind der OÜ des AG unverzüglich und vor Einbau zu nennen und zu begründen. Änderungen der in den Positionen beschriebenen Estrichstärken werden über die entsprechenden Mehr- oder Minderstärkepositionen abgerechnet. Estrichsicherung Die Räume sind nach Einbringung des Estrich gegen Betreten ausreichend (z.B. mittels Bohlen in den Zugängen) zu sichern. Angaben zur Ausführung - Allgemein Das Gewerk Estrich umfasst Arbeiten an den Fußbodenkonstruktionen, ab Oberkante Bodenplatte bzw. Stahlbetondecke bis zur fertigen Oberfläche Estrich, wenn im LV nicht anders angegeben. In allen Geschossen sind Meterrisse / Höhenpunkte vorhanden. Diese bauseitige Leistung durch einen Vermesser ist zu überprüfen! Fugen Es sind nach Erfordernis ausreichend Dehn-, Arbeits- und Feld- begrenzungsfugen auszubilden. Anzahl und Lage liegen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Der AN erhält einen Fugenbildplan (Übersichtspläne des Architekten), welcher als Ausschreibungsgrundlage und als Grundlage für die spätere Ausführung gilt. In Absprache mit der OÜ des AG wird rechtzeitig vor Ausführung die Lage der Fugen nach Vorgaben unter Berücksichtigung der technischen Erfordernisse endgültig festgelegt. Bewegungsfugen In allen Türöffnungen sind Bewegungsfugen anzuordnen. Lage: unter dem Türblatt. Die Bewegungsfugen sind in den Oberbelag zu übernehmen. Der Anschluss an die Fertigteiltreppen im Treppenraum erfolgt mit Randdämmstreifen als Bewegungsfuge. Scheinfugen Scheinfugen (Kellenschnitt im oberem Drittel der Estrichschicht) sind nach dem Aushärten des Estrichs durch den AN Estricharbeiten kraftschlüssig zu verschließen. Arbeitsfugen Bei den Estrichfugen, die lediglich aufgrund von Arbeitsunterbrechungen erforderlich werden, wird der Estrich senkrecht abgeschalt. Das Einlegen von Dübelhülsen und die Verdübelung mit dem direkt angearbeiteten Estrich bei Fortsetzung der Arbeiten verhindert Höhendifferenzen in der Estrichfläche beim Austrocknen. Arbeitsfugen sind gem. DIN 18560 wie Scheinfugen zu behandeln. Sie werden nach dem Aushärten des Estrichs und vor nachfolgenden Bodenbelagsarbeiten, durch den AN Estrichleger kraftschlüssig verschlossen. Randdämmung Die Randfugenbreite im Anschluß an aufgehende Bauteile beträgt ca. 10 mm. Der Randstreifen muss vor dem Einbringen der Dämmschicht für die Schalldämmung verlegt werden. Die Höhe muss vom tragenden Untergrund bis zur Oberfläche des Oberbelages reichen. Gleichzeitig muss der Randstreifen gegen Lageveränderungen beim Einbringen des Estrichs oberhalb OKFFB gesichert sein. Die überstehenden Teile des Randstreifens und der hochgezogenen Abdeckung dürfen erst nach Fertigstellung des Fußbodenbelages, bzw. bei textilen und elastischen Belägen erst nach Erhärtung der Spachtelmasse, abgeschnitten werden. Ecken, insbesondere Innenecken, müssen so ausgebildet werden, dass keine Hohlstellen unter den Randstreifen entstehen. Die Ecken geschnittener Randdämmstreifen müssen absolut gegen das Eindringen von Estrich geschützt sein. Es dürfen keine Schallbrücken entstehen.
Gewerkespezifische Angaben
1 Allgemeine Leistungen
1
Allgemeine Leistungen
Hinweis in die EP einzukalkulierende Leistungen Kosten für die nachfolgend aufgelisteten Leistungen sind in die Einheitspreise der im LV Estricharbeiten aufgeführten Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet: - Überprüfen der Vorleistungen fremder Gewerke. Etagenweise Überprüfung der Rohbauhöhen, Installationsleitungen etc. - Angrenzende Bauteile, wie Wände, Türen etc., dürfen während der gesamten Leistungserbringung des AN Estricharbeiten nicht verschmutzt werden. Der erforderliche zu erbringende Schutz des AN wird vorausgesetzt und ist unbedingt von diesem zu gewährleisten. Eingebaute Teile, die verschmutzt werden, sind sofort zu reinigen. Bei Nichtbeachtung gehen auch Folgeschäden zu Lasten des Auftragnehmers und werden auf seine Kosten beseitigt. Die vom AN hergestellten Estrichoberflächen sind entsprechend der vorgegebenen Qualitäten so herzustellen, dass die bauseitig folgenden Beschichtungs- bzw. Belagssystem ohne zusätzliche Aufwendungen und in gleicher Qualität aufgetragen werden können.
Hinweis in die EP einzukalkulierende Leistungen
1.1 Technische Bearbeitung
1.1
Technische Bearbeitung
1.2 Baustelleneinrichtungen
1.2
Baustelleneinrichtungen
2 Neu Estricharbeiten Untergeschoss
2
Neu Estricharbeiten Untergeschoss
2.1 Vorbereitende Arbeiten Untergeschoss
2.1
Vorbereitende Arbeiten Untergeschoss
2.2 Dämm- und Ausgleichsarbeiten Untergeschoss
2.2
Dämm- und Ausgleichsarbeiten Untergeschoss
2.3 Estricharbeiten Untergeschoss
2.3
Estricharbeiten Untergeschoss
3 Estrich- und Dämmarbeiten Flachbau ab EG
3
Estrich- und Dämmarbeiten Flachbau ab EG
3.1 Vorbereitende Arbeiten Flachbau
3.1
Vorbereitende Arbeiten Flachbau
3.2 Dämmarbeiten Flachbau
3.2
Dämmarbeiten Flachbau
3.3 Estricharbeiten Flachbau
3.3
Estricharbeiten Flachbau
4 Estrich- und Dämmarbeiten Pavillon ab EG
4
Estrich- und Dämmarbeiten Pavillon ab EG
5 Neu Estricharbeiten 1. und 2. OG Flachbau/Pavillon
5
Neu Estricharbeiten 1. und 2. OG Flachbau/Pavillon
5.1 Vorbereitende Arbeiten Pavillon
5.1
Vorbereitende Arbeiten Pavillon
5.2 Dämmarbeiten Pavillon
5.2
Dämmarbeiten Pavillon
5.3 Estricharbeiten Pavillon
5.3
Estricharbeiten Pavillon
6 Einbauteile, Anstriche und Sonstige Leistungen
6
Einbauteile, Anstriche und Sonstige Leistungen
6.1 Einbauteile, sonstige Leistungen
6.1
Einbauteile, sonstige Leistungen
7 Neu Stundenlohnarbeiten
7
Neu Stundenlohnarbeiten
7.1 Stundenlohnarbeiten
7.1
Stundenlohnarbeiten

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen