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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnisr
Rohrrahmentüren
Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet insbesondere
folgende Arbeiten:
VOB/C - DIN 18 229 - Allg. Regeln für Bauarbeiten jeder
Art
VOB/C - DIN 18 353 - Estricharbeiten
und andere.
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnisr
Gliederung der Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung gliedert sich in folgende
Teile:
Vorbemerkungen Allgemein
Gewerkespezifische Angaben
Leistungsverzeichnis
Gliederung der Leistungsbeschreibung
Vorbemerkung allgemein
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Bewertungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig", immer gleichwertige technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen,
Zufahrtsmöglichkeiten sowie etwaige Einschränkungen bei
ihrer Benutzung
Das Baustellengrundstück liegt an der Bundesallee 171
in 10715 Berlin-Wilmersdorf, innerhalb des S-Bahnrings
und damit in der Umweltzone (grüne Plakette).
Bei der Bundesallee handelt es sich im Bereich der
Baustelle um eine 8-spurige asphaltierte Straße der
Stufe II (übergeordnete Straßenverbindung). Unmittelbar
vor dem Baugrundstück werden 4 Spuren durch einen
Straßentunnel geführt. Die beiden Fahrspuren
unmittelbar vor der Baustelle werden auf einen
Fahrstreifen verengt. Die U-Bahnlinie U9 verläuft unter
den Fahrspuren. Somit dürfen auf den Fahrspuren Kräne
nur mit Einschränkungen und Lastbegrenzungen
aufgestellt werden. Die Badensche Straße ist eine 2-
spurige asphaltierte Straße der Stufe III (örtliche
Straßenverbindung).
Das Baugrundstück hat eine Größe von 10066 m2.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Flachbau, ein
Hochhaus, ein Pavillon und Freiflächen. Das Grundstück
ist größtenteils unterkellert.
Nur der kleine nördliche Innenhof im Flachbau ist nicht
unterkellert.
Nur der Flachbau und der Pavillon sind Teil dieser
Baumaßnahme. Das Hochhaus ist vollständig belegt und in
Nutzung, auch während der Bauzeit.
Das Grundstück grenzt im Osten an ein Nachbargrundstück
des Energieversorgers Stromnetz Berlin und das Wohnhaus
Nr. 40 mit Zugang von der Badenschen Straße. Im Westen
verläuft die Bundesallee, im Norden die Badensche
Straße und im Süden die Waghäuseler Straße.
An der westlichen Gebäudekante des Flachbaus wird der
gesamte Geh- und Radweg gesperrt, mit einer
Asphalttragschicht geschützt und als Baustraße genutzt,
in die man nach vorheriger Abstimmung einfahren kann.
Hier sind auch Aufstellflächen für Mobilkräne geplant,
jedoch nur zwischen den Achsen F12/F18. Eine Spur der
Bundesallee wird ebenfalls gesperrt und hilfsweise als
Gehweg genutzt.
Das Baugrundstück wird an allen Seiten von einem
Bauzaun umschlossen mit abschließbaren Toren an den
Zufahrten / Zugängen. Der Bauzaun wird den jeweiligen
Bauphasen entsprechend ergänzt und/oder zurückgebaut
bzw. umgesetzt. Die Erstellung/Umsetzung liegt beim
Gewerk Baustelleneinrichtung.
An der Baustelleneinfahrt (Badensche Straße) steht ein
Wachschutzcontainer. Hier müssen sich alle anmelden,
die die Baustelle betreten / befahren wollen. Ebenso
müssen sich alle beim Verlassen der Baustelle hier
abmelden (Zugangs- und Zufahrtskontrolle).
Gewerkespezifisch sind Prüfungen der Befahrbarkeit und
Belastung der Zufahrtsstraßen bzw. Brücken, die auf dem
Weg zur Baustelle befahren werden, durch den AN zu
klären.
Auf dem Grundstück und im Bereich der Baustelle stehen
15 Bäume. Deren Schutz ist jederzeit zu gewährleisten,
insbesondere bei Kranarbeiten und beim Rangieren von
Fahrzeugen.
0.1.2 Besondere betriebliche Bedingungen
Während der Bauzeit am Flachbau wird das Hochhaus die
gesamte Bauzeit der Baumaßnahme weiter genutzt.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, Anzahl und
Höhe der Geschosse
Der Flachbau und der Pavillon bestehen aus einem
Erdgeschoss und zwei Obergeschossen, die bisher
vorrangig als Büroräume genutzt wurden.
Nahezu das gesamte Grundstück ist unterkellert
(Tiefgarage, Lager, Technikräume). Das Hochhaus
"schiebt" sich im Grundriss in den Flachbau.
Der Pavillon steht südöstlich des Hochhauses autark und
ist im 1. Obergeschoss durch eine geschlossene Brücke
mit dem Hochhaus verbunden.
Der Flachbau hat in den Obergeschossen eine Grundfläche
von ca. 3100 m2.
Im Flachbau befindet sich an der Nordseite ein kleiner,
offener Lichthof mit einer Grundfläche von ca. 240 m2.
Im mittleren Teil des Flachbaus befindet sich ein
zweigeschossiger, mit zahlreichen Lichtkuppeln
überdachter, Lichthof mit der Grundfläche von ca. 590
m2.
Das Erdgeschoss des Flachbaus hat eine Geschosshöhe von
ca. 4,25 m. Das
1. OG hat eine Geschosshöhe von ca. 3,15 m und das 2.
OG hat eine Geschosshöhe von ca. 3,10 m.
Teile des Flachbaus sind als Luftgeschoss gebaut und im
Erdgeschoss über Stützen abgefangen.
Der Pavillon hat im 1. OG eine Grundfläche von ca. 590
m2. Er steht mit seiner östlichen Außenwand auf der
Grundstücksgrenze, angrenzend an das Grundstück des
Energieversorgers Stromnetz Berlin.
Das Erdgeschoss des Pavillons hat eine Geschosshöhe von
ca. 4,10 m. Das 1. OG hat eine Geschosshöhe von ca. 3,
20 m und das 2. OG hat eine Geschosshöhe von ca. 3,60
m.
Teile des Pavillons sind als Luftgeschoss gebaut und im
Erdgeschoss über Stützen abgefangen.
Im Zuge der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen werden die
Schadstoffe ausgebaut, die Fassaden des Flachbaus
vollständig und die des Pavillons teilweise
zurückgebaut und erneuert. Die Dächer werden komplett
saniert.
Der Innenausbau wird komplett zurückgebaut und neu
errichtet. Nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen werden
die Außenanlagen abgebrochen und wieder hergerichtet,
Treppenanlagen bleiben bestehen.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Die Zufahrt auf die Baustelle für Baufirmen,
Baufahrzeuge, Lieferanten etc. erfolgt ausschließlich
von der Badenschen Straße, die im Norden des
Baugrundstücks verläuft. Hier befindet sich eine
Grundstückszufahrt.
Es erfolgte eine Aussteifung der Decke über dem UG zum
Beginn der Baumaßnahme. Diese wird nach Fertigstellung
der Fassaden des Flachbaus und Pavillons zurückgebaut,
ausgenommen die Baustelleneinrichtungsfläche nördlich
des Flachbaus.
Durch die geplante Aussteifung der Tiefgarage dürfen
Fahrzeuge mit max. 20 to Gesamtgewicht bzw. 1,5 to/m2,
also einschl. Ladung, auf die Baustelle fahren. Die
Zufahrt in den kleinen Lichthof ist nur von Westen her
zulässig, da der östliche und nördliche Bereich der
Zufahrten in den kleinen Lichthof nicht ausgesteift
werden kann (Decke Technikräume).
Die Befahrbarkeit ohne die geplanten
Ertüchtigungsmaßnahmen des gesamten
Grundstücks ist nur eingeschränkt möglich, da die
befahrbaren Flächen im Norden, Osten, Süden und im
Bereich des EG um den kleinen Lichthof vollständig
unterkellert sind (Tiefgarage, Lager, Technikräume).
Die Decke (UG) der Tiefgarage, Technikräume und Lager
darf vor Erstellung, sowie nach Rückbau der Aussteifung
nur mit max. 10 to befahren werden.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die Verkehrsflächen auf dem Baugelände sind jederzeit
freizuhalten.
Insbesondere der Fahrweg entlang der Ostfassade des
Flachbaus und des Hochhauses ist freizuhalten, da es
sich hier um eine Zufahrt für die Feuerwehr handelt.
Das Parken von Privatfahrzeugen ist auf der Baustelle
untersagt.
Ausschließlich Firmenfahrzeuge dürfen, nach Abstimmung
mit der Objektüberwachung, auf den dafür ausgewiesenen
Flächen parken. In den auf dem Baugelände parkenden
Fahrzeugen ist deutlich sichtbar eine Mobilfunknummer
zu hinterlegen, damit der betreffende Fahrzeugführer
schnell erreichbar ist. PKW mit einem hinterlegten
Zettel, die keine Firmenwerbung / -anschrift an der
Karosse haben, gelten als Privatfahrzeuge und dürfen
auf der Baustelle nicht parken. Ansonsten gibt es
Parkmöglichkeiten im Straßenraum der angrenzenden
Nebenstraßen.
Mit dem Nachbarn (Energieversorger Stromnetz Berlin)
wird auf dessen Grundstück eine Aufstellfläche für das
Fassadengerüst und einen Mobilkran unmittelbar an der
Ostwand des Pavillons vereinbart.
Ausschließlich auf den vereinbarten Flächen darf die BE
(Gerüst, Mobilkran) stehen. Weitere Flächen dürfen dort
nicht genutzt werden.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von
Transporteinrichtungen und Transportwegen
Die gesamten Außenanlagen haben befestigte Flächen
(Asphalt, Pflaster, Plattenbelag) und können mit
Scherenbühnen, Rollrüstungen, Teleskopstablern befahren
werden. Achtung: Lastbeschränkungen beachten!
Es werden des Weiteren Bauaufzüge aufgestellt, die
zwischenzeitlich ggf. kurzzeitig abgebaut und
anschließend wieder aufgestellt werden.
Bei Nutzung von Mobilkränen für Bauarbeiten am
Flachbau, die nur im Bereich westlich des Flachbaus
ausgestellt werden können, sind folgende
Randbedingungen zu beachten:
a) Lasten, die über die Pratzen in den Untergrund
eingeleitet werden dürfen nicht höher als 4 to/m2 sein,
da sich unterhalb der Fahrbahn und des Gehwegs der U-
Bahntunnel befindet. Der Mobilkran darf deshalb nur in
der vorgegebenen Position der BVG aufgestellt werden.
(siehe Baustelleneinrichtungsplan)
b) Als Grundlage für die Planung zur Prüfung der
Realisierbarkeit der Planung wurde mit einem Mobilkran
der Fa. Felbermayr (Teleskopkran LTM 1160-5.2 - 180t)
geplant. Die Reichweite des Krans bei der geplanten
Aufstellung umfasst dann die 4 Seiten des großen
Innenhofes am Flachbau.
c) Die statischen Berechnungen der Lasteinleitung in
den Untergrund gem. der statischen Berechnungen des IB
Münch sind zu beachten.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das
Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und
Abwasser
Durch Gewerk Baustelleneinrichtung/Baustrom werden im
Zuge der Aufstellung der Baustelleneinrichtung
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse hergestellt, die frei
zur Verfügung stehen.
Baustromanschlussschrank 173 kVA
11 Baustromverteilungen á 44 kVA, gemäß angepassten
BE-Plan
(siehe Anlage 2023.02.16, BE Plan BV 13788 Bundesallee
171)
4 Baustromverteilungen Außenbereich rund um den
Flachbau und 1 Baustromverteiler (EG) im
Zufahrtsbereich Pavillon á 44 kVA, gemäß angepassten
BE-Plan
Flachbau
(1 St im Bereich der Tiefgarage)
4 St je Etage 1. & 2 OG
2 St Dach
mit 4 Schukosteckdosen und 2 CEE-Steckdosen 5x16A
Pavillon
1 St je Etage 1. OG, 2 OG + Dach
mit 4 Schukosteckdosen und 2 CEE-Steckdosen 5x16A
Bauwasseranschluss DN 20, bestehend aus Wasserzähler
und 5 Zapfstellen
(4x FB, 1x PA) im EG, OG1, OG2 mit je 1x Auslaufventil
DN15 und 1x Schnellkupplung DN 20 (Storz-Kupplungen)
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die
Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder
Mitnutzung überlassenen Flächen und Räume
Ein Sanitätsraum befindet sich im EG des Hochhauses im
Bereich der Objektüberwacher.
Sanitärcontainer werden im Außenbereich in
ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt.
Unterkunfts- und Materialcontainer der Firmen können im
begrenzten Maße und in Abstimmung mit der
Objektüberwachung in den Außenanlagen aufgestellt
werden.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine
Tragfähigkeit, Ergebnisse von Bodenuntersuchungen
Aufgrund dessen, dass die gesamte Fläche unterkellert
ist, wurden keine Baugrunduntersuchungen vorgenommen.
Für den Innenhof und die Gründungder Außentreppe wird
über den AG ein Gründungsgutachten beauftragt.
0.1.10 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der
Baustelle
Bei Verwendung von wassergefährdenden Stoffen
(Treibstoffe, Öle oder andere Wassergefährdende Stoffe)
darf der Untergrund und das Grundwasser nicht
verunreinigt werden.
Die Einleitung von Abwässern aller Art, sowie das
Einbringen von Stoffen, die geeignet sind, eine
Verunreinigung des Grundwassers herbeizuführen, sind
untersagt.
0.1.11 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen,
Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen,
Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im
Bereich der Baustelle
Werden Bäume, Baumschutzmaßnahmen oder Gebäudeteile auf
dem Baugrundstück, angrenzenden Nachbargrundstücken
oder im Straßenland sowie andere Einrichtungen
beschädigt, so trägt der Verursacher die Kosten der
vollen
Wiederherstellung.
0.1.12 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen,
insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen
In Betrieb befindliche Leitungen außer den Trink-,
Schmutz- und Regenwasserhausanschlüssen sind nach
Kenntnisstand AG nicht vorhanden.
0.1.13 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich
der Baustelle
Es sind keine Hindernisse bekannt.
0.1.14 Bestätigung, dass die geltenden Anforderungen zu
Erkundungs- und ggf. Räumungsmaßnahmen hinsichtlich
Kampfmittel erfüllt wurden
siehe 0.1.13
0.1.15 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung
getroffene Maßnahmen
Den Weisungen der SIGEKO, als Bauherrenvertreter bzgl.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz des Personals auf
der Baustelle ist Folge zu leisten.
Es gilt der SiGe-Plan. Diese Leistung entbindet den AN
nicht von seinen Pflichten gegenüber der UVV, der BauBG
und den innerbetrieblichen Anforderungen an Sicherheit
auf Baustellen für seine Arbeitnehmer und der am Bau
Beteiligten.
0.1.16 ökologische Baubegleitung
Vor Abriss der Vegetationsflächen und der Fassade
erfolgte durch einen vom AG beauftragten Gutachter eine
Prüfung auf Nistplätze etc.
0.1.17 Besondere Anordnungen, Vorschriften und
Maßnahmen der Eigentümer von Leitungen, Kabeln etc.
Im Bereich des Geh- und Radweges, westlich des
Flachbaus und Hochhauses liegen Leitungen
verschiedenster Versorger im Untergrund. Schachtdeckel
etc. dürfen nicht überbaut werden.
0.1.18 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen
Schadstoffe werden im Zuge der Teilabbruchmaßnahme
zurückgebaut.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte,
Arbeitsunterbrechungen und
Arbeitsbeschränkungen
Es sind das Gesetz zum Schutz gegen Baulärm und die
neuesten ergangenen Verwaltungsvorschriften (z.B.
Bundes-Immissionsschutzgesetz) besonders
zu beachten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Lärm- und
Staubbelästigung
gegenüber den Nachbarn auf ein Mindestmaß zu
beschränken. Lärmintensive
Arbeiten sind an Arbeitstagen nur in den Zeiten von 07.
00 - 18.00 Uhr
auszuführen. An Samstagen sind lärmintensive Arbeiten
grundsätzlich zu
vermeiden. Ist dies nicht möglich sind entsprechende
Arbeiten nur in den
Zeiten von 08.00 - 13.00 Uhr auszuführen. Arbeiten
außerhalb der
üblichen Arbeitszeiten sind mit dem AG abzustimmen und
durch die
zuständigen Behörden genehmigen zu lassen.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung,
z.B. Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen
Die angrenzenden Straßen sind ständig freizuhalten. Das
Parken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen
erlaubt. Vollsperrungen von Straßen sind nicht geplant.
Durch den AG wurde über das Gewerk
Baustelleneinrichtung eine Halteverbotszone für
Anlieferverkehr in der Bundesallee realisiert.
Sollten darüber hinaus Sperrungen notwendig sein, so
sind diese so rechtzeitig mit der Objektüberwachung
abzustimmen, dass der Bauablauf
nicht behindert wird. Die Beantragung, Erwirkung und
Durchführung von Sperrungen oder Nutzung von
Straßenlandflächen über die vom AG zur Verfügung
gestellten Flächen hinaus (z.B. für Container) inkl.
der damit verbundenen Kosten liegen beim AN.
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gem.
Baustellenverordnung ergeben
Die Vorgaben des SiGe-Plans und die Anweisungen des
SiGeKo während der Bauzeit sind zu beachten
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung
Die Vorgaben des SiGe-Plans, die Baustellenordnung und
die Anweisungen des SiGeKo während der Bauzeit sind zu
beachten
0.2.5 Mitnutzung fremder Gerüste, Aufenthalts- und
Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den
Auftragnehmer
Mit Start der Baumaßnahme werden Sanitär-Container
sowie ein umlaufender Bauzaun von Firma
Baustelleneinrichtung zur freien Nutzung der am Bau
beteiligten Firmen über die gesamte Bauzeit gestellt,
vorgehalten und am Ende der Bauzeit wieder abgebaut.
Sämtliche sonstigen Hilfsmittel sind durch den AN in
die Positionen mit einzukalkulieren.
0.2.6 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten
Eignungs-und Gütenachweise und Dokumentationen
Alle verwendeten Baustoffe müssen amtlich zugelassen
sein
(güteüberwachte Erzeugnisse). Es sollen, so weit
möglich, Materialien zur Verwendung kommen, die
hinsichtlich ihrer Gewinnung, Verarbeitung und Funktion
eine hohe Umweltfreundlichkeit aufweisen.
Dem Auftragnehmer werden alle Pläne in digitaler Form
zur Verfügung gestellt. Gfs. benötigte
Vervielfältigungen und Ausdrucke trägt der
Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber
unaufgefordert - fortlaufend zur Leistung eine
Schlussdokumentation mit vollständigen und lückenlosen
Fabrikatsnachweisen über die von ihm eingebauten
Materialien und Gegenstände, sowie den notwendigen
Werk- und Montagezeichnungen einzureichen, hierzu
gehören auch Verwendbarkeitsnachweise und
Übereinstimmungserklärungen.
Die Einreichung erfolgt als Datenträger, wobei die
Dateiformate zuvor abzustimmen sind. Pläne sind als PDF
und DWG zu übergeben. Alle sonstigen Unterlagen als
PDF.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen von der
Vorlage von Nachweisen abhängig zu machen.
0.2.7 Anforderungen an die Nachweise über Transporte,
Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden
Entsorgungskosten
Jeder AN ist für die Beseitigung von eigenem
Abbruchmaterial, Bauschutt, Verpackungsmaterial, Müll
usw. selbst verantwortlich.
Kommt der AN einer schriftlichen Mahnung zu Aufräum-
und Reinigungsarbeiten der Baustelle nicht innerhalb
von 2 Arbeitstagen nach, wird von der Objektüberwachung
des AG eine Firma mit der Beseitigung zu Lasten des
Verursachers beauftragt.
Es sind Entsorgungsnachweise zu führen und mit den
Formularen des AG 14 Tage vor Abnahme einzureichen.
0.2.8 Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und
Bauteilen
Bauseits werden keine Kräne gestellt, die notwendige
Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Der gesamte horizontale und vertikale
Materialtransport bis zur Verwendungsstelle ist Sache
des Bieters.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die
Örtlichkeiten zu informieren und Liefer- und
Transportwege in Größe/Umfang und insbesondere bzgl.
Wenderadien, Durchfahrtshöhen, Belastbarkeit Decke über
TG entsprechend zu bewerten und in die Einheits- und
Pauschalpreise einzukalkulieren.
Container für Schuttsorten können im unterkellerten
Hofbereich an der Nordseite vor der Badenschen Straße
aufgestellt werden. Dorthin sind die Materialien
(Schutt) zu vertragen, neues Einbaumaterial kann im
Rahmen bis zu einer Flächenlast von ca. 1,5 to/m² auf
der Kellerdecke bis in die Nähe der Einbaustelle
verfahren werden.
0.2.9 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
Durch den AN ist bis zur Abnahme die erbrachte Leistung
eigenverantwortlich zu schützen. Gleichfalls sind alle
fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke
entsprechend zu schützen. Verschmutzungen und
Beschädigungen werden zu Lasten des Verursachers
behoben.
0.2.10 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder
Tabellen
Mit den Arbeiten fortschreitend ist zusammen mit der
Bauleitung ein Aufmaß zu erstellen. Abzureißende
Bauteile sind rechtzeitig vor Demontage aufzumessen.
Die Aufmaße sind der AG-Objektüberwachung baubegleitend
vor Rechnungstellung zur Prüfung vorzulegen.
0.2.11 Baubesprechung, Bauschild, Baustellenbewachung
Bei Baubeginn ist ein qualifizierter Deutsch
sprechender Firmen- Bauleiter bzw. -Vorarbeiter bei der
Objektüberwachung zu benennen. Er muss für
rechtsverbindliche Absprachen hinsichtlich dieser
Baustelle berechtigt/bevollmächtigt sein.
Der AN ist verpflichtet an den wöchentlich
stattfindenden Baubesprechungen mit einem befugten
Firmenvertreter teilzunehmen, der Fragen zum Bauablauf,
Terminen etc. beantworten kann.
Das Aufstellen und Anbringen von eigenen
Firmenreklameschildern ist verboten und wird
kostenpflichtig entfernt.
Es wird keine Baustellenbewachung durch den AG
vorgesehen.
Ausschließlich die Zugangskontrolle auf die Baustelle
wird gewährleistet. Das vor Ort eingesetzte Material
und Werkzeug ist durch den AN eigenverantwortlich gegen
Diebstahl zu sichern. Ein Anspruch auf Schadensersatz
bei Diebstahl gegenüber dem AG besteht nicht. Räume für
das Lagern von Werkzeug und Material stehen
grundsätzlich nicht zur Verfügung. Es dürfen auch
eigenmächtig keine Räume durch den AN mit eigenen
Bautüren o. ä. verschlossen werden.
Vorbemerkung allgemein
Gewerkespezifische Angaben
Überprüfung Estrichstärken
Unmittelbar nach Auftragsvergabe, jedoch auf jeden Fall
vor Arbeits-
beginn sind die ausgeschriebenen Estrichstärken in
Verbindung mit den technischen und konstruktiven
Erfordernissen vom Auftragnehmer zu überprüfen.
Evtl. daraus resultierende und somit erforderliche
Mehrstärken sind der OÜ des AG unverzüglich und vor
Einbau zu nennen und zu begründen. Änderungen der in
den Positionen beschriebenen Estrichstärken werden
über die entsprechenden Mehr- oder
Minderstärkepositionen abgerechnet.
Estrichsicherung
Die Räume sind nach Einbringung des Estrich gegen
Betreten ausreichend (z.B. mittels Bohlen in den
Zugängen) zu sichern.
Angaben zur Ausführung - Allgemein
Das Gewerk Estrich umfasst Arbeiten an den
Fußbodenkonstruktionen, ab Oberkante Bodenplatte bzw.
Stahlbetondecke bis zur fertigen Oberfläche Estrich,
wenn im LV nicht anders angegeben.
In allen Geschossen sind Meterrisse / Höhenpunkte
vorhanden. Diese bauseitige Leistung durch einen
Vermesser ist zu überprüfen!
Fugen
Es sind nach Erfordernis ausreichend Dehn-, Arbeits-
und Feld-
begrenzungsfugen auszubilden.
Anzahl und Lage liegen im Verantwortungsbereich des
Auftragnehmers. Der AN erhält einen Fugenbildplan
(Übersichtspläne des Architekten), welcher als
Ausschreibungsgrundlage und als Grundlage für die
spätere Ausführung gilt.
In Absprache mit der OÜ des AG wird rechtzeitig vor
Ausführung die Lage der Fugen nach Vorgaben unter
Berücksichtigung der technischen Erfordernisse
endgültig festgelegt.
Bewegungsfugen
In allen Türöffnungen sind Bewegungsfugen anzuordnen.
Lage: unter dem Türblatt.
Die Bewegungsfugen sind in den Oberbelag zu übernehmen.
Der Anschluss an die Fertigteiltreppen im Treppenraum
erfolgt mit Randdämmstreifen als Bewegungsfuge.
Scheinfugen
Scheinfugen (Kellenschnitt im oberem Drittel der
Estrichschicht) sind nach dem Aushärten des Estrichs
durch den AN Estricharbeiten kraftschlüssig zu
verschließen.
Arbeitsfugen
Bei den Estrichfugen, die lediglich aufgrund von
Arbeitsunterbrechungen erforderlich werden, wird der
Estrich senkrecht abgeschalt.
Das Einlegen von Dübelhülsen und die Verdübelung mit
dem direkt angearbeiteten Estrich bei Fortsetzung der
Arbeiten verhindert Höhendifferenzen in der
Estrichfläche beim Austrocknen.
Arbeitsfugen sind gem. DIN 18560 wie Scheinfugen zu
behandeln. Sie werden nach dem Aushärten des Estrichs
und vor nachfolgenden Bodenbelagsarbeiten, durch den AN
Estrichleger kraftschlüssig verschlossen.
Randdämmung
Die Randfugenbreite im Anschluß an aufgehende Bauteile
beträgt ca. 10 mm.
Der Randstreifen muss vor dem Einbringen der
Dämmschicht für die Schalldämmung verlegt werden.
Die Höhe muss vom tragenden Untergrund bis zur
Oberfläche des Oberbelages reichen. Gleichzeitig muss
der Randstreifen gegen Lageveränderungen beim
Einbringen des Estrichs oberhalb OKFFB gesichert sein.
Die überstehenden Teile des Randstreifens und der
hochgezogenen Abdeckung dürfen erst nach Fertigstellung
des Fußbodenbelages, bzw. bei textilen und elastischen
Belägen erst nach Erhärtung der Spachtelmasse,
abgeschnitten werden.
Ecken, insbesondere Innenecken, müssen so ausgebildet
werden, dass keine Hohlstellen unter den Randstreifen
entstehen.
Die Ecken geschnittener Randdämmstreifen müssen absolut
gegen das Eindringen von Estrich geschützt sein. Es
dürfen keine Schallbrücken entstehen.
Gewerkespezifische Angaben
1 Allgemeine Leistungen
1
Allgemeine Leistungen
Hinweis in die EP einzukalkulierende Leistungen
Kosten für die nachfolgend aufgelisteten Leistungen
sind in die Einheitspreise der im LV Estricharbeiten
aufgeführten Positionen einzukalkulieren und werden
nicht gesondert vergütet:
- Überprüfen der Vorleistungen fremder Gewerke.
Etagenweise Überprüfung der Rohbauhöhen,
Installationsleitungen etc.
- Angrenzende Bauteile, wie Wände, Türen etc., dürfen
während der gesamten Leistungserbringung des AN
Estricharbeiten nicht verschmutzt werden.
Der erforderliche zu erbringende Schutz des AN wird
vorausgesetzt und ist unbedingt von diesem zu
gewährleisten. Eingebaute Teile, die verschmutzt
werden, sind sofort zu reinigen.
Bei Nichtbeachtung gehen auch Folgeschäden zu Lasten
des Auftragnehmers und werden auf seine Kosten
beseitigt.
Die vom AN hergestellten Estrichoberflächen sind
entsprechend der vorgegebenen Qualitäten so
herzustellen, dass die bauseitig folgenden
Beschichtungs- bzw. Belagssystem ohne zusätzliche
Aufwendungen und in gleicher Qualität aufgetragen
werden können.
Hinweis in die EP einzukalkulierende Leistungen
1.1 Technische Bearbeitung
1.1
Technische Bearbeitung
1.2 Baustelleneinrichtungen
1.2
Baustelleneinrichtungen
2 Neu Estricharbeiten Untergeschoss
2
Neu Estricharbeiten Untergeschoss
2.1 Vorbereitende Arbeiten Untergeschoss
2.1
Vorbereitende Arbeiten Untergeschoss
2.2 Dämm- und Ausgleichsarbeiten
Untergeschoss
2.2
Dämm- und Ausgleichsarbeiten
Untergeschoss
2.3 Estricharbeiten Untergeschoss
2.3
Estricharbeiten Untergeschoss
3 Estrich- und Dämmarbeiten Flachbau ab EG
3
Estrich- und Dämmarbeiten Flachbau ab EG
3.1 Vorbereitende Arbeiten Flachbau
3.1
Vorbereitende Arbeiten Flachbau
3.2 Dämmarbeiten Flachbau
3.2
Dämmarbeiten Flachbau
3.3 Estricharbeiten Flachbau
3.3
Estricharbeiten Flachbau
4 Estrich- und Dämmarbeiten Pavillon ab EG
4
Estrich- und Dämmarbeiten Pavillon ab EG
5 Neu Estricharbeiten 1. und 2. OG
Flachbau/Pavillon
5
Neu Estricharbeiten 1. und 2. OG
Flachbau/Pavillon
5.1 Vorbereitende Arbeiten Pavillon
5.1
Vorbereitende Arbeiten Pavillon
5.2 Dämmarbeiten Pavillon
5.2
Dämmarbeiten Pavillon
5.3 Estricharbeiten Pavillon
5.3
Estricharbeiten Pavillon
6 Einbauteile, Anstriche und Sonstige
Leistungen
6
Einbauteile, Anstriche und Sonstige
Leistungen
6.1 Einbauteile, sonstige Leistungen
6.1
Einbauteile, sonstige Leistungen
7 Neu Stundenlohnarbeiten
7
Neu Stundenlohnarbeiten
7.1 Stundenlohnarbeiten
7.1
Stundenlohnarbeiten
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