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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
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Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Inhalt
0.1 Baubeschreibung
0.2 Grundlagen
0.3 Besichtigung der Örtlichkeiten
0.4 Baustelleneinrichtung
0.5 Bauseitige Vorleistungen
0.6 Bauablaufplan und Tagesberichte
0.7 Baubesprechungen u . -überwachung
0.8 Besetzung der Baustelle
0.9 Sicherheit
0.10 Schutz von Bauteilen
0.11 Bauschutt und Abfallbeseitigung
0.1 Baubeschreibung
Kennzahlen:
Baujahr: 1897
Grundstücksfläche: 3.000m2
Gebäudegrundfläche: 1.500m2
BGF: 7.500 m2 (ohne Keller)
Geschosszahl: 6 (mit Keller)
Gebäudeklasse: 5
Geschosshöhen:
5.OG(DG): bis ca. 4,90 m (bis OK Dach)
4.OG: bis ca. 4,85 m
3.OG: bis ca. 4,45 m
2.OG: bis ca. 4,55 m
1.OG: bis ca. 4,50 m
EG: bis ca. 3,75 m
UG: bis ca. 2,35 m
Lage im/am Gebäude
Die geplanten Ausbau-/Umbauflächen befinden sich auf allen Geschossen (UG - 5.OG) des bestehenden Gebäudes (Vorderhaus, Seitenflügel und Quergebäude).
Die postalische Anschrift lautet Bülowstrasse 90 in 10783 Berlin
Schöneberg.
Nutzung und Erschließung
Die Nutzung des Gebäudes als Wohn- und Geschäftshaus bleibt unverändert. Es wird jedoch eine Umorganisierung der Grundrisse bzw. Nutzungseinheiten (Gewerbe/Wohnen) vorgenommen, u.a aufgrund auf Grund von fehlenden Rettungswegen im Bestand.Diese Anpassung wird dafür sorgen das es aus jeder Nutzungseinheit zwei bauliche Rettungswege geben wird.
Die Erschließung über die vier Bestandstreppenhäuser (von der Straße bzw. vom Hof) bleibt unverändert.
> Weitere Informationen zu Art der Nutzung und Erschließung
(Rettungswege) siehe Brandschutznachweis.
Eine Zufahrt mit KFZ auf das Grundstück (Hof) ist nicht möglich.
Baurechtliche Vorbemerkungen
- Entsprechende Baugenehmigungen für die Arbeiten im und am Objekt liegen vor!
Baumaßnahmen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen das es sich um "Arbeiten im Bestand handelt, diese in der Regel mehr Aufmerksamkeit als im Neubau seitens des Bieters in der Ausführung und des Auftraggebers bzw. dessen Vertreter bei der Planung und Überwachung erfordert.
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine Sanierung bzw. den Umbau des gesamten Objektes (UG bis DG), ausgenommen ist die bereits umgebaute Fläche im Erdgeschoss, Vorderhaus (rechts) und Teile des drunterliegenden UG.
Insgesamt ist das Objekt durch vier Treppenhäuser in die Gebäudeabschnitte I bis IV unterteilt, die auch während der Bauphase in der Koordination von Arbeits-/Bauabschnitte von Bedeutung ist.
0.2 Grundlagen
Grundlage der Ausführung bilden das Leistungsverzeichnis, die beigefügten Pläne und Unterlagen, die Baubeschreibung sowie die zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und die vertraglich vereinbarten (Zwischen-)Fristen.
Die angebotenen Preise enthalten sämtliche Leistungen einschließlich aller Nebenleistungen, die für die komplette und funktionsfähige Ausführung der im Leistungsverzeichnis geforderten Arbeiten notwendig sind. Das Angebot muss grundsätzlich alle Kosten zur Erfüllung der Leistung einschließlich der erforderlichen Materialien, Geräte und Werkzeuge, Lohn- und Lohnnebenkosten enthalten.
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen Regeln der Technik anzubieten und auszuführen.
Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben.
Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet. Sofern einzelne Normen, DIN, Verordnungen etc. genannt werden, gilt der Hinweis, dass die Aufzählung nicht abschließend sind.
0.3 Besichtigung der Örtlichkeiten
Es ist ausdrücklich zu empfehlen, dass der Bieter persönlich vor Ort das Objekt und/oder Gelände besichtigt und sich einen umfangreichen Überblick über die geplanten Maßnahmen verschafft. Im Bezug auf die zu erbringenden Leistungen hat der Auftraggeber bereits eine Musterfläche erstellen lassen.
Zur Begehung ist ein Ortstermin zu vereinbaren. Nachforderungen aufgrund von Unkenntnis der Bestandssituation werden abgelehnt.
0.4 Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung befindet sich auf dem öffentlichen Gehwegbereich und Straßenland der Bülowstraße jeweils über die gesamte Fassadenbreite des Baufeldes.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Lagermöglichkeiten von Baustoffen und Geräte auf der Baustelle und davor sehr begrenzt sind.
Container können nur nach Abstimmung und vorhandener Kapazitäten bzw. nach verfügbarer Stellfläche gestellt werden.
Sollten seitens des AN zusätzliche Flächen für z.B. Container, Bauwagen etc. im öffentlichen Straßenland benötigt werden, hat sich der AN eigenverantwortlich (Aufstellung und Genehmigung) zu kümmern. Entsprechende Gebühren etc. sind im EP der Leistungsposition Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren.
Die Anlieferung von Material ist ebenfalls mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Aufgrund der beengten Lagerflächen innerhalb der Baustelleneinrichtung wird empfohlen die Materiallieferungen möglichst zu bündeln und vollständig zu Beginn der Ausführung durchzuführen (Materialsicherheit) und dann unverzüglich in die entsprechenden Lager-/Arbeitsbereiche zu verbringen. Entsprechende Lager-/Arbeitsbereiche werden vor Ausführungsbeginn bekannt gegeben (siehe auch Leistungsposition unter Titel: "Baustelleneinrichtung").
Der Transport und die Lagerung über den Hof sollte auf Grund von Arbeiten in den Freianlagen und dem begrenzten Zugang (Durchfahrt, lichtes Maß 2,20x2,30 m BxH) möglichst vermieden werden.
Durch den Baufortschritt bedingte Umräumarbeiten der Materialien auf der Baustelleneinrichtungsfläche sind auf Weisung der Bauleitung kostenneutral durchzuführen.
Alle Auftragnehmer haben für den Transport ihrer Materialien, Werkzeuge etc. selbst zu sorgen.
Der Einsatz von Hebezeugen/Kränen im Bereich der Straße ist ggf. mit zusätzlichen temporären Straßensperrungen verbunden, um die sich der AN eigenverantwortlich zu kümmern hat.
0.5 Bauseitige Vorleistungen
Vor Aufnahme der Arbeiten muss die Baustelle gesichert und für die Baustelleneinrichtung vorbereitet werden.
Der Auftraggeber sorgt für die "Freischaltung" bezüglich vorhandener Leitungen für Strom, Wasser und Teilbereiche des Heizleitungsnetzes.
- Bauseits werden mindestens 2 Baustromverteiler pro Geschoss bereitgestellt.
Je Baustromverteiler: 12,8 kW, 6 x Schukodosen, 2 x 16A CEE Stecker.
Alle erforderlichen Zuführkabel ab den vorgenannten Baustromverteiler bis zu den einzelnen Verbraucher- und Verwendungsstellen sind vom Auftragnehmer zu erbringen.
- Zwei Bauwasseranschlüsse sind im EG (Hofbereich) bauseits vorhanden.
Bauwasserversorgung: Versorgungsdruck 6 bar
Entsprechenden sanitäre Einrichtungen werden vom Auftraggeber auf dem Grundstück (bzw. im Objekt) zur Verfügung gestellt.
0.6 Bauablaufplan und Tagesberichte
Bauablaufplan:
Unmittelbar nach Auftragserteilung (5 Werktage) ist seitens des AN ein Ablaufplan, entsprechend des vorgegebenen Grobablaufplans bzw. der in den besonderen Vertragsbedingungen (BVB) vereinbarten Zwischenfristen aufzustellen und kontinuierlich fortzuschreiben. Der Ablaufplan ist mit den am Bau beteiligten Firmen, dem Bauherrn und der Bauleitung abzustimmen. Änderungen im Rahmen der Fortschreibung sind sind umgehend der Bauleitung vorzulegen und mit dieser abzustimmen.
- Inhalt Ablaufplan:
Der Ablaufplan ist in zwei Leistungsbereiche zu unterteilen
Arbeiten im Bereich der Bäder bzw. Stränge (A-M) und
Arbeiten in den übrigen Flächen
Im Ablaufplan sind insbesondere für die Deckenertüchtigung (Arbeitsbereiche Strang A-M) zu erfassen:
Termin(e) Lieferung von Material
Raumnummer (Lage/Zuordnung der Stränge, Geschoss, Abschnitt)
Differenzierung/Zuordnung von Personaleinsatz (Teams) in die einzelnen Arbeitsbereiche
Termin (Start/Ende) Ertüchtigung der Deckenkonstruktion
Nutzung der Räume - unvermeidliche Nutzungseinschränkung
Abnahmezeitraum für Tragwerksprüfer
Termin (Start/Ende) Füllung und Verschluss von Deckenkonstruktionen
Termin Freigabe/Start für Folgegewerk (Elektro und Sanitär)
- Leistungsumfang Ablaufplan:
Erstellung von Ablaufplan auf der Grundlage vorgenannter Grundlagen und Inhalte.
Der Ablaufplan ist auf den Bauablaufplan der Folgegewerke abzustimmen (z.B. Sanitärinstallation)
Die üblichen Einschränkungen aus der Koordination mit den anderen Gewerken sind in den Arbeitsschritten zu berücksichtigen. Der AN hat teilweise seine Leistungen in direkter Zusammenarbeit mit diesen weiteren AN durchzuführen.
Die Ausführung der Leistungen des AN erfolgt teilweise zeitlich parallel zu Leistungen dieser anderen AN. die dafür ggf. entstehende technologisch oder ablaufbedingte Unterbrechungen oder Wartefristen kann der AN keine Mehrkostenforderungen gegenüber dem AG gelten machen. Der AN hat dieses in seine EP einzukalkulieren.
Der koordinierte Ablaufplan ist der Objektüberwachung zur Freigabe vorzulegen.
Nötige Änderungen/Anpassungen der Objektüberwachung sind zu erfassen und einzuarbeiten.
Der Ablaufplan ist kontinuierlich fortzuschreiben bis zur Fertigstellung aller Leistungen des AN.
Änderungen/Verzögerungen im Ablaufplans sind mit der Bauleitung unmittelbar mitzuteilen und abzustimmen!
Tagesberichte:
Berichte über die Bautätigkeit / Bautagebuch sind durch den AN wöchentlich anzufertigen, auf der Baustelle bereitzuhalten und auf Anweisung der Bauleitung vorzulegen. Inhaltlich ist die Bautätigkeit, Personalstärke, Wetter und die üblichen Angaben in das Bautagebuch einzutragen.
0.7 Baubesprechungen u. -überwachung
Baubesprechungen finden in der Regel 1x pro Woche statt und die Teilnahme durch den AN od. einen bevollmächtigten Vertreter ist Pflicht.
Sollte die Notwendigkeit einer veränderten Taktung (mehr oder weniger Termine) bestehen wird diese vor Ort in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung festgelegt.
Die Bauleitung erstellt nach jeder Baustellenbesprechung ein Protokoll welches als Anhaltspunkt und Erinnerung dient. Jeder Teilnehmer hat die ihn betreffenden Punkte eigenverantwortlich zu notieren.
Zur Bauüberwachung und Nachverfolgung (u.a. von Arbeiten, Mängeln, Nachträgen und Leistungsständen) ist seitens der Bauleitung "Capmo" als digitales Kommunikationsinstrument eingeführt. Der AN ist aufgefordert in der Kommunikation mit der Bauleitung aktiv damit zu arbeiten.
0.8 Besetzung der Baustelle
Während der Arbeiten muss ständig eine bautechnisch ausgebildete und deutsch sprechende Fachkraft als Vorarbeiter zugegen sein.
Die Baustelle ist mit geeigneten Polieren mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung zu besetzen. Diese sind sofort nach Auftragserteilung spätestens nach 3 Werktagen dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben. Eine Auswechslung des eingestellten Poliers und Bauleiters darf nur in ausgesprochenen Notfällen und dann nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.
Für die Umsetzung der Arbeiten innerhalb der geforderten Fristen wird von der Notwendigkeit von mehreren Teams (3), mit jeweils 3-4 Personen ausgegangen, die in den vers. Abschnitten (Strängen) gleichzeitig arbeiten. Jedes Team sollte eine gleichwertige Qualifikation aufweisen, um eine gleichbleibende Arbeits-/Ausführungsqualität zu gewährleisten.
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung werden nicht toleriert, aus diesem Grund müssen, entsprechend des SchwarzArbG, auf der Baustelle befindliche Personen (Arbeitnehmer) auskunftsfähig gegenüber Dritter (z.B. Bauleitung, Zoll etc.) sein.
Unterlagen, die u.a. vorgelegt bzw. bereitgehalten werden müssen:
seitens ARBEITNEHMER:
der Personalausweis/Pass oder Passersatz/Ausweisersatz.
bei Ausländern: Pass, Passersatz, Ausweisersatz, Aufenthaltstitel, Duldung, Aufenthaltsgestattung
Ergänzende Unterlagen
Arbeitsgenehmigung EU
Nebeneinkommensbescheinigung
Entsendebescheinigung
seitens ARBEITGEBER:
- Arbeitszeitnachweise
(Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie Pausen der Arbeitnehmer aufzuzeichnen)
Hinweis auf Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren (der Arbeitnehmer)
Nachweise über Meldungen zur Sozialversicherung im Inland und Ausland
etc.
Ergänzende Unterlagen
Namenslisten der eingesetzten Arbeitnehmer
Kopien der Meldungen nach dem MiLoG, AEntG
Bautagebücher
0.9 Sicherheit
Die Vorschriften zur Unfallverhütung sind einzuhalten, Hinweise des verantwortlichen Sicherheits- und Gesundheitskoordinators müssen umgesetzt werden. Hierfür ist der Sicherheitsbeauftragte des Auftragnehmers verantwortlich, welche dem Auftraggeber vor Baubeginn schriftlich zu benennen sind.
Den Anweisungen (u.a. aus Überwachungsberichte) des zuständigen Büros für Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) ist stets Folge zu leisten!
Auf der Baustelle sind die Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BIMSchG) und die der allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschimmissionen) einzuhalten.
Auf dem gesamten Baustellengelände herrscht Alkoholverbot. Weiterhin besteht in allen Gebäudeteilen ein generelles Rauchverbot.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern,Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Ein Feuerlöscher, tragbar, der Klasse C nach DIN EN 2 - oder vergleichbar einsetzbar - muss bei Arbeiten mit brennbaren Gasen vorhanden sein.
Bei Schweißen, Trennschneide-, Löt- und Heißarbeiten an Stahlträgern und ähnlichen Materialien im Objekt muss sich der Auftragnehmer über mögliche Gefahren im Bestand bewusst sein und diese Vermeiden. Es gelten die u.a. Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, "Grundsätze der Prävention" entsprechend Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGeKo).
Dem Auftragnehmer obliegt die Verkehrssicherungspflicht von Gefahrenquellen, insoweit diese durch seine gewerkespezifische Arbeiten entstanden sind, um Dritte während der Bauphase nicht zu gefährden. Dies gilt insbesondere für temporäre Gefahrenquellen während des Ausführungsprozesses!
Des Weiteren sind Beeinträchtigungen von Anliegern, Passanten und des Straßenverkehrs soweit wie möglich zu vermeiden.
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich am gleichen Tag mitzuteilen!
0.10 Schutz von Bauteilen
Der Auftragnehmer hat den Schutz der Leistung fremder Gewerke oder dem Bestand nach eigenem Ermessen entsprechend der auszuführenden Maßnahmen zu gewährleisten. Die Schutzmaßnahmen sind einzukalkulieren, soweit keine Leistungspositionen enthalten sind.
Der AN haftet für sämtliche durch die von Ihm entstandenen Schäden, einschließlich der sich daraus ergebenden Folgekosten (z.B. Reparatur).
0.11 Bauschutt und Abfallbeseitigung
Anfallender Bauschutt, der als nicht gefährlicher Abfall eingestuft ist, wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu transportieren und zu entsorgen (einschließlich der dafür anfallenden Gebühren). Dies ist mit Ausnahme von Schadstoff belasteten Baustoffen/-schutt in die Einheitspreise einzukalkulieren!
Verunreinigungen und Schuttreste, die von den Baubegleitenden Arbeiten herrühren, sind rückstandsfrei zu entfernen.
Der AN hat sich selbstständig über die regionalen Bestimmungen, Forderungen und Entsorgungsmöglichkeiten in Kenntnis zu setzen. Das Schadstoffgutachten ist zu beachten.
Der Nachweis zur ordnungsgemäßen Entsorgung ist den Vorschriften entsprechend zu erbringen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle und Zufahrtswege in einem stets sauberen Zustand zu halten und alle Arbeiten "besenrein" zu übergeben. Abfälle sind restlos zu beseitigen.
Für die Aufstellung und Genehmigung von (Bauschutt-) Containern auf öffentlichem Straßenland hat sich der AN eigenverantwortlich zu kümmern.
Die Aufstellung von Containern od. Ähnlichem auf dem Baugrundstück und die Zufahrt auf das Baugrundstück ist nicht möglich. Ggf. kann in Abstimmung mit der Bauleitung eine Zwischenlagerung von Material im Bereich des Hofes erfolgen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Gewerkespezifische Vorbemerkungen Gewerkespezifische Vorbemerkungen
Inhalt
1.1. Allgemeine Angaben zu Art und Umfang der Leistungen
1.2. Technische Spezifikationen TS
1.3. Zusätzliche technischen Spezifikationen zTS Vertragsbedingungen
1.4 Leistungen mit abweichenden technischen Spezifikationen
1.5 Gerüste
1.6 Vermessung und Aufmaßleistungen
1.7 Nachweise zu Schallschutz, Wärmedurchgang und feuchtetechnische Anforderungen
1.1. Allgemeine Angaben zu Art und Umfang der Leistungen
Art und Umfang der anzubietenden Leistungen werden nachfolgend als Bauaufgabe beschrieben. Daraus ergeben sich die nachfolgend aufgeführten Leistungsbereiche.
Gegenstand der Ausschreibung sind Trockenbau- und Holzbauarbeiten sowie Dämmarbeiten, einschließlich aller Vor- und Nebenleistungen.
Holzbauarbeiten: Die Leistung umfasst die Herstellung bzw. den Einbau von raumbildenden Bauteilen bestehend aus Wand- und Deckenkonstruktionen (Zwischendecken), einschl. dessen Bekleidung aus Holzwerkstoff- und Trockenbauplatten.
Trockenbauarbeiten: Die Leistung umfasst die Herstellung von raumbildenden Bauteile wie Montagewände und Vorsatzschalen. Sowie die Erstellung von Bodenaufbauten mit Trockenestrichplatten.
Mauerarbeiten: Diese umfasst Vorleistung für die Holzbauarbeiten, unter anderem die Herstellung neuer Mauerwerksauflagern, im Bestandsmauerwerk.
Dämmarbeiten: Die Leistung umfasst die Herstellung/Einbau von Dämmung aus Holzfaser- und Mineralwolle im Bereich der raumbildenden Einbauten von Holz- und Trockenbau.
Art und Umfang der anzubietenden Leistungen werden nachfolgend als Bauaufgabe beschrieben. Dabei werden im Regelfall die nachfolgend aufgeführten Gewerke angesprochen und daraus ergeben sich die aufgeführten Leistungsbereiche.
Grundlage der Ausführung bilden das Leistungsverzeichnis, die beigefügten Pläne und Unterlagen, die Baubeschreibung sowie die zusätzlichen Technischen Spezifikationen als Vertragsbedingungen.
Die angebotenen Preise enthalten sämtliche Leistungen einschließlich aller Nebenleistungen, die für die komplette und funktionsfähige Ausführung der im Leistungsverzeichnis geforderten Arbeiten notwendig sind. Das Angebot muss grundsätzlich alle Kosten zur Erfüllung der Leistung einschließlich der erforderlichen Materialien, Geräte und Werkzeuge, Lohn- und Lohnnebenkosten enthalten.
1.2. Technische Spezifikationen TS
Maßgebend für die Ausführung sind die zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Normen und Richtlinien oder an deren Stelle gleichwertige Vorgaben.
Es gelten unter anderem:
ATV DIN 18299 > Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
DIN 18201/18202 > Maßtoleranzen im Bauwesen/Hochbau
DIN 18334 > Zimmer- und Holzbauarbeiten - Bearbeiten und Herstellen aller Konstruktionen des Holzbaues und Ingenieurholzbaues
DIN 18340 > Trockenbauarbeiten - Herstellung von raumbildenden Bauteilen im Ausbau, die in trockener Bauweise erstellt werden.
DIN 18330 > Mauerarbeiten - Erstellen von Mauerwerkswänden (vers. Arten/Ausführungen)
DIN 18330 > Abbruch- und Rückbauarbeiten - Teilw. oder vollständiger Abbruch oder Rückbau von baulichen und technischen Anlagen
DIN 4108-10 und 13162 > Dämm- und Füllstoffe - Wärmeschutz u. Energie-Einsparung in Gebäuden (Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe) - Wärmedämmstoffe für Gebäude - aus Mineralwolle (MW)
1.3. Zusätzliche technischen Spezifikationen zTS Vertragsbedingungen
Keine.
1.4 Leistungen mit abweichenden technischen Spezifikationen
Keine.
1.5 Gerüste
Für alle Arbeiten (Materialtransport) wird während der Bauzeit 1 Gerüstturm (Lastklasse 3 und Breitenklasse W09) einschl. Bauaufzug an der Straßenfassade bauseits gestellt. Hinsichtlich der Höhe der Arbeitslagen und des Abstandes zwischen Gerüst und Baukörper ist mit der Bauleitung rechtzeitig Kontakt aufzunehmen. Erforderliche Umbauarbeiten werden ausschließlich bauseits vorgenommen. Grundsätzlich sind bei der Benutzung der Gerüste die Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu berücksichtigen und soweit erforderlich auch die Bestimmungen der Bauaufsicht.
1.6 Vermessung und Aufmaßleistungen
Folgende spezifische Anforderungen an die Vermessung und die Aufmaßleistung sind auf Grund der Leistungen im Bestand (Abbruch und Neubau) geknüpft:
Aufmaßdokumentation Abbruch:
- Dokumentation von Abbruchleistungen vor Ausführung in Form einer ergänzenden Bestandsaufnahme und Fotodokumentation.
Aufmaßdokumentation Neubau:
- Dokumentation von verdeckten Bauteilen vor dem Verschluss in Form einer ergänzenden Fotodokumentation
1.7 Nachweise zu Schallschutz, Wärmedurchgang, feuchtetechnische Anforderungen etc.
Die Nachweise zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnispositionen geforderten Werte haben entsprechend den anerkannten Regeln und Berechnungsmethoden zu erfolgen. Handelt es sich nur um einzelne Baustoffe und nicht um mehrlagigen Konstruktionen reichen die entsprechenden Produktdatenblätter.
Gewerkespezifische Vorbemerkungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung/Arbeitschutzmaßnahmen
01.01
Baustelleneinrichtung/Arbeitschutzmaßnahmen
01.02 Regie- und Stundenlohnarbeiten
01.02
Regie- und Stundenlohnarbeiten
01.03 Sonstiges
01.03
Sonstiges
02 Innenwände / Vertikale Baukonstruktionen, innen
02
Innenwände / Vertikale Baukonstruktionen, innen
02.01 Tragende / Nichttragende Innenwände
02.01
Tragende / Nichttragende Innenwände
02.02 Innenwandöffnungen
02.02
Innenwandöffnungen
02.03 Innenwandbekleidungen
02.03
Innenwandbekleidungen
03 Decken / Horizontale Baukonstruktionen
03
Decken / Horizontale Baukonstruktionen
03.01 Deckenkonstruktionen
03.01
Deckenkonstruktionen
03.02 Deckenbeläge
03.02
Deckenbeläge
03.03 Deckenbekleidungen
03.03
Deckenbekleidungen
04 Brandschutz
04
Brandschutz
04.01 Brandschutzbekleidung Stahlbauteile
04.01
Brandschutzbekleidung Stahlbauteile
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.01 Sonstige Leistungen
05.01
Sonstige Leistungen
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