Innenputz
Bücker-Werke Rangsdorf - Motorenprüfstand
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH hat die Areale der ehemaligen Bücker-Werke und des angrenzenden ehemaligen Flugplatzes in der Gemeinde Rangsdorf erworben und plant diese zu entwickeln. LAGE DES BAUGRUNDSTÜCKES Das Gelände der ehemaligen Bückerwerke / Flugplatz Rangsdorf liegt in der Gemeinde Rangsdorf südlich von Berlin im Landkreis Teltow-Fläming. Die ehemaligen Bückerwerke werden im Nordwesten und Nordosten von Wohngebieten begrenzt, im südlichen Bereich (ehemaliges Rollfeld) sowie direkt im Norden hingegen von Grünlandfläche, die z.T. einer landwirtschaftlichen Nutzung (Schafhaltung) unterliegen. Westlich schließt sich an die Bebauung und die Bückerwerke der Rangsdorfer See an. Entlang der Ostgrenze verläuft die Bahnlinie Berlin-Dresden. Zukünftig soll parallel zur Bahnlinie ein Straßenzug errichtet werden, der sogenannte Nord-Süd-Verbinder. Dieser befindet sich in der Planung. Land:            Brandenburg Landkreis:    Teltow-Fläming Gemarkung:  Rangsdorf ERSCHLIESSUNG Die Baustelle ist von der B96 aus östlicher Richtung kommend, über die Pramsdorfer Straße mittels einer asphaltierten Baustraße zu erreichen. Ca. 50 m nach einem Bahnübergang über die Pramsdorfer Straße führt dann eine Abzweigung auf eine eigens angelegte Baustraße zum Baufeld. BESICHTIGUNG Ein Besichtigungstermin kann mit dem Bauleiter Herrn Maaß, 0173 / 270 53 60, vereinbart werden.
Bauvorhaben
ZTV Putz ZTV Putz 1. Allgemeines Für die Arbeiten innerhalb des Gebäudes erforderlichen Gerüste, auch über 2,00 m, sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich, kostenlos und ohne Aufforderung täglich vorzunehmen. Dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip. Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 2. Mitgeltende Normen und Regeln Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18350 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet. Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen. Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlussrechnung verrechnet. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen. Es dürfen nur die Produkte / Systeme eines Materialherstellers angeboten werden. Der Einsatz von Materialien unterschiedlicher Hersteller ist aus Gewährleistungsgründen und der nicht sichergestellten Verträglichkeit bzw. Haftung untereinander nicht erlaubt. Die Verwendung von Materialien unterschiedlicher Hersteller führt ggf. zum Verlust der bauaufsichtlichen Zulassung. Die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind zu beachten. 4. Angaben zur Ausführung 4.1. Allgemeines Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. In den Positionen beschriebene Profile, Leisten u.ä einschließlich deren Befestigungsmittel sind durch den AN zu liefern und einzubauen. Die Kosten sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen. Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor Durchführung der Putz- bzw. Stuckarbeiten ist der Untergrund auf seine Eignung zu überprüfen. Die Prüfung des Putzgrundes hat gemäß VOB, Teil C, DIN 18350 im Zuge der Wahrnehmung der Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Die Feuchtigkeitsüberprüfung muß messtechnisch erfolgen, ist zu dokumentiern und dem AG zu übergeben. Eventuelle Untergrundmängel sind vor Ausführung der Arbeiten zu reklamieren. Sämtliche Putzflächen an Wänden und Decken sind im Rahmen der zulässigen Toleranzen im Bauwesen/Hochbau nach DIN DIN 18202 lot- und fluchtgerecht auszuführen. Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar oder zu erwarten sind, sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber zu besichtigen und festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Risseverhinderung und deren Vergütung sind in diesem Zuge mit dem AG abzustimmen. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Abweichungen von der Planung sind der Bauleitung mitzuteilen. Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandsfrei entfernen lassen. Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden. An allen Öffnungen, Ecken, vorspringenden Kanten usw. des Außen- und Innenputzes sind Putzprofile anzubringen; diese werden gemäß den Positionen im LV vergütet. Schienen und Profile wie Eckschutzschienen, Abschlussschienen, Dehnungsfugenprofile, Randwinkel und Einfassprofile aus Metall müssen entsprechend dem Verwendungszweck verzinkt oder korrosionsresistent sein. Drahtgeflechte, Rippenstreckmetall, Baustahlmatten u.ä. müssen frei von losem Rost sein. Textile Gewebe für den Außenbereich müssen alkalibeständig sein. Nägel, Klammern und andere Befestigungsmittel müssen bei Verwendung in feuchten Räumen und für Arbeiten mit Gips rostgeschützt sein. 4.2. Innenputz Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Innenputzen in der Qualitätsstufe Q 2 nach DIN V 18550 und dem Merkblatt Putzoberflächen im Innenbereich auszuführen. Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202. Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen, sofern nicht spezielle, überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind. Alle Elektrodosen und später freizulegende Einbauteile sind vor dem Verputzen zu kennzeichnen. Eingebaute Teile, die vom Mörtel verschmutzt werden, sind sofort zu reinigen. Das Schließen von Leitungsschlitzen und Aussparungen ist mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern nichts Gegenteiliges ausgeschrieben wird. Fensterbänke sind so einzuputzen, dass durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen können. Wandputz darf keine unmittelbare Verbindung zu Treppenläufen und Treppenpodesten haben, wenn Maßnahmen zum Trittschallschutz vorgesehen sind. Rohre, Einbauten u.dgl. sind durch Ausbildung elastischer Fugen, z.B. durch Ummantelung, vom Putz zu trennen, wenn mit Bewegungen oder thermischen Längenänderungen zu rechnen ist. Innenputz ist bis auf die Rohdecke zu führen. Mörtelreste sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen. Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben. 4.3 Außenputz Außenputz ist möglichst bei bedeckter Witterung anzubringen. Anderenfalls ist durch Abhängen der Gerüste mit Folie o.ä. ein ausreichender Schutz gegen Sonneneinstrahlung zu gewährleisten. Analog ist der Schutz gegen Schlagregen sowie Austrocknung durch Wind sicherzustellen. Bei verkleideten Gerüsten ist bei entsprechender Wetterlage auf Zugerscheinungen durch die Kaminwirkung zu achten; bei Erfordernis ist für eine vorübergehende Öffnung von Fassadengerüstverkleidungen zu sorgen. Diese Maßnahmen dienen der Nachbehandlung des Außenputzes und sind Nebenleistungen. Sockelputzunterkanten sind gerade und ohne anhaftenden Restmörtel auszubilden. Rahmen, Gewände, Fachwerkteile u.ä. aus Metall oder Holz dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind zumindest durch Kellenschnitt zu trennen. Es ist auf ein gleichmäßiges Oberflächenbild des Außenputzes ist zu achten. Das gilt besonders im Bereich der Gerüstlagen, wo auf einwandfreie Übergänge und gleichmäßige Schichtdicke zu achten ist. Flecken und Ansätze im Außenputz gelten als wesentlicher Mangel. 5. Angaben zur Abrechnung Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag). Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen. Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet. 6. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt. Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellet. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese runter zu laden. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt. Das Gebäude wird nach QNG zertifiziert. Der AN hat für seinen Leistungsumfang das Anhangdokument 313 aus dem QNG-Anfordeungskatalog zu beachten. Die notwendigen Unterlagen, z.B. PDB, Blauer Engel, FSC u.ä., sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG zur Prüfung zu übergeben. Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe der Produkte begonnen werden. Die Kosten für die Bereitstellung der Unterlagen sind mit den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten.
ZTV Putz
Raumhöhe, Putzhöhe, Abrechnung Geputzt und abgerechnet wird von OK Rohboden bis mind. 10 cm über UK abgehängte Decke. Bei Schacht- und Wandverkleidungen bis mind. 10 cm hinter die Verkleidung. Der obere / seitliche Abschluss wird freihändig, ohne Profil, ausgeführt. Bei Vorsatzschalen aus Gipskarton wird bis 10 cm hinter die Vorsatzschale geputzt und abgerechnet. Der Abschluss wird freihändig, ohne Profil, ausgeführt. Wände mit Brand- und Schallschutz können je nach Anforderung auch bei einer abgehängten Decke von OK Rohboden bis UK Rohdecke geputzt und abgerechnet werden. Putz auf gemauerten Außenwänden ist gleichzeitig die Luftdichtigkeitschicht und ist von OK Rohboden bis UK Rohdecke auszuführen und abzurechnen, auch bei Räumen mit einer abgehängten Decke. Die genauen Putz- und Abrechnungshöhen sind vor Ausführungsbeginn schriftlich mit der Bauleitung zu vereinbaren. Die für diese Höhe erforderlichen Gerüste oder Hebebühnen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Rohbauhöhe: unterschiedlich, i.M. 3,20 m Lichte Raumhöhe: unterschiedlich i.M. 3,00 m Fußbodenaufbau: 16 cm
Raumhöhe, Putzhöhe, Abrechnung
01 Vorbereitung Bestandswand
01
Vorbereitung Bestandswand
01.__.0001 Putz abschlagen Lose Flächen des auf Ziegelmauerwerk vorhandenen Putzes abschlagen und entsorgen.
01.__.0001
Putz abschlagen
50,00
01.__.0002 Untergrund prüfen, kehren Untergrund auf Eignung, Trag- sowie Haftfähigkeit prüfen. Reinigen des Untergrundes: Schmutz, Staub und lose Bestandteile abkehren. Untergrund: Putz
01.__.0002
Untergrund prüfen, kehren
887,20
01.__.0003 Reinigung durch Strahlen Vollständige, mechanische Entfernung alter Anstriche und Graffiti mit geeignetem Verfahren bis zum tragfähigen Untergrund durch Strahlverfahren (Hochdruckreiniger o.ä.) bzw. Fräsen Auswahl des Verfahrens in Absprache mit AG. Eventuell  durch Abschlagen und Abkehren mittels Drahtbesen nachbearbeiten. Abwasser fachgerecht auffangen und entsorgen, sowie eventuell erforderlicher Einleitgenehmigung
01.__.0003
Reinigung durch Strahlen
50,00
01.__.0004 Untergrund mechanisch reinigen Reinigen des Untergrundes und Entfernen loser Oberflächen mit mechanischer Drahtbürste o.ä. bis zum Erreichen der Tragfähigkeit. Schutt zusammenkehren und entsorgen. Untergrund: Putz
01.__.0004
Untergrund mechanisch reinigen
887,20
01.__.0005 Reinigung mit Reinigerpaste Reinigen von stark verschmutzten Fassadenflächen mit Fassadenreiniger-Paste in Kombination mit einem Hochdruckreinigungsgerät. Fassadenreiniger-Paste mit Flächenstreicher, Deckenbürste oder Lammfellrolle auf die trockene, zu reinigende Fassadenfläche gleichmäßig auftragen. Je nach Verschmutzungsgrad 5 - 30 Min. einwirken lassen. Partielle stärkere Verschmutzungen mit einer Wurzelbürste oder Schrubber mechanisch durcharbeiten, anschließend mit Hochdruckreiniger abstrahlen. Bei Ziegel und Klinkern kann es zu einer optischen Aufhellung kommen. Das gesamte Waschwasser ist zu neutralisieren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Entsorgungsnachweise sind vorzulegen. Fabrikat: Remmers Alkutex Fassadenreiniger-Paste angebotenes Fabrikat: (Bieterangabe)
01.__.0005
Reinigung mit Reinigerpaste
50,00
01.__.0006 Moos-,Algen-, Pilzbefall behandeln Behandeln des trockenen Untergrundes mit Mittel zur Entfernung von Moos und Algen. Nach einer Einwirkzeit von min. 6 Std. Flächen abbürsten oder mittels Hochdruckreiniger nachreinigen. Der Kontakt mit Erdreich ist zu vermeiden. Fabrikat: Remmers Alkutex BFA-Entferner o. glw. angebotenes Fabrikat: (Bieterangabe) Einbaubereich: Teilbereiche der Fassade
01.__.0006
Moos-,Algen-, Pilzbefall behandeln
50,00
01.__.0007 Risse im Mauerwerk verpressen Risse im tragenden Mauerwerk wie folgt verpressen: - Mauerwerksrisse keilförmig auskratzen bzw.   ausstemmen, reinigen, Injektionsröhrchen ansetzen und   mit Trasszement auspressen - anschließend Risse mit Drahtgewebe überspannen Rissbreite: bis ca. 5 mm
01.__.0007
Risse im Mauerwerk verpressen
20,00
m
01.__.0008 Bestandswand Ausgleich 10mm Unebenheiten einer Bestandswand bis 10 mm Tiefe als Vorbereitung für den neuen Putzauftrag mit geeignetem Material ausgleichen.
01.__.0008
Bestandswand Ausgleich 10mm
100,00
01.__.0009 Bestandswand Ausgleich 20mm Unebenheiten einer Bestandswand bis 20 mm Tiefe als Vorbereitung für den neuen Putzauftrag mit geeignetem Material ausgleichen.
01.__.0009
Bestandswand Ausgleich 20mm
100,00
01.__.0010 Ausbrüche schließen Ausbrüche, Löcher, Fehlstellen in Bestandswand aus Mauerwerk als Vorbereitung für den neuen Putzauftrag mit geeignetem Material verfüllen. Größe bis 0,3 m² Tiefe bis 10 cm
01.__.0010
Ausbrüche schließen
50,00
St
02 Innenputz Erd- und Obergeschosse
02
Innenputz Erd- und Obergeschosse
02.__.0001 Gipsputz geglättet Q2 Wand Untergrund von Verschmutzungen wie Mörtelreste, Mörtelgrate, Öl, Ausblühungen, Staub, Schmutz etc. trocken reinigen. Für den Untergrund geeignete Putzhaftbrücke / Grundierung / Aufbrennsperre auf mineralischer Basis liefern und auf Wandflächen satt gerollt oder gestrichen auftragen Innenputz, mineralisch gebunden, als Glattputz. Ausführung für übliche Beanspruchung, aus Gipsmörtel MG P IV liefern und auf geraden Wänden einbauen. Der Gipsputz muss für häusliche Bäder und das Anbringen von Fliesen zugelassen sein. Putzdicke i.M. 15 mm. Oberfläche in Qualitätsstufe Q2-geglättet Putzgrund: KS-Mauerwerk, altes Ziegelmauerwerk
02.__.0001
Gipsputz geglättet Q2 Wand
1.683,87
02.__.0002 Laibungen Bestandswand Gipsputz Laibungen und Stürze von Bestandswänden in vor beschriebenem Gipsputzsystem, einschließlich Grundierung. Untergrund wie in der Hauptposition angegeben. Ausführung im Zuge der Putzarbeiten. Tiefe: 50 - 80 cm Eckschutzschienen und APU-Leisten gemäß gesonderter Position.
02.__.0002
Laibungen Bestandswand Gipsputz
95,96
02.__.0003 Laibungen + Profile Gipsputz Laibung und Sturz in vor beschriebenem Gipsputzsystem, einschließlich Grundierung / Haftbrücke, herstellen, verzinkte Eckschutzschienen an den Außenecken und Putzanschlussprofile aus PVC mit elastischer Zwischenlage und Abtrennschutzleiste für Folienbefestigung als Anschlüsse an Fenster- und Türrahmen. Bei Laibungen von Durchgängen ist anstelle der APU-Leiste eine Eckschutzschiene einzubauen. Lieferung und Einbau der Schienen, Profile und Leisten sind in diese Position einzurechnen. Tiefe: ca. 15 cm Lage: neue Mauerwerkswände
02.__.0003
Laibungen + Profile Gipsputz
167,90
m
02.__.0004 Kalkzementputz gefilzt Q2 Wand Putzhaftbrücke / Grundierung auf mineralischer Basis liefern und auf Wänden satt gerollt oder gestrichen auftragen. Innenputz, mineralisch gebunden, als Glattputz. Ausführung für übliche Beanspruchung, als Kalk-Zementputz MG P II, Druckfestigkeitskategorie CS II, liefern und auf geraden Wänden einbauen. Putzdicke i.M. 15 mm gefilzte Oberfläche in Qualitätsstufe Q2 Körnung: 2 mm Putzgrund: KS-Mauerwerk, altes Ziegelmauerwerk Lage: WCs, Nassräume
02.__.0004
Kalkzementputz gefilzt Q2 Wand
324,27
02.__.0005 Laibungen Bestandswand KZP Laibungen und Stürze von Bestandswänden in vor beschriebenem Kalk-Zement-Putz, einschließlich Grundierung. Untergrund wie in der Hauptposition angegeben. Ausführung im Zuge der Putzarbeiten. Tiefe: 50 - 80 cm Eckschutzschienen und APU-Leisten gemäß gesonderter Position.
02.__.0005
Laibungen Bestandswand KZP
30,41
02.__.0006 Zulage KZP abgezogen unter Fliesen, Profile Kunststoff Zulage zum Kalkzementputz für erhöhte Ebenheitsanforderung als Untergrund für geflieste Wände. Putzprofile aus Kunststoff einbauen. Lieferung der Profile ist in diese Position einzurechnen.
02.__.0006
Zulage KZP abgezogen unter Fliesen, Profile Kunststoff
86,87
02.__.0007 Putzanschlüsse Trennfix Herstellen von Putzanschlüssen an angrenzende Bauteile mit Trenn-Fix o.glw., abschneiden der Trennstreifen nach dem Aushärten. Lage: Anschluss an sichtbare Decke
02.__.0007
Putzanschlüsse Trennfix
756,37
m
02.__.0008 Putzbewehrung Kunststoff Putzbewehrung aus Gittergewebe aus Kunststoffasern (für innen) liefern und nach Herstellervorschrift einbauen, inkl. aller systemkonformen Befestigungsmittel. Abstand vom Untergrund ca. 7 mm, in mineralischem Unterputz. Untergrund: Beton oder Mauerwerk Lage: Übergänge Ziegel / KS / Beton / Stürze etc.
02.__.0008
Putzbewehrung Kunststoff
100,00
02.__.0009 Putzlehren verzinkt Putzlehren aus verzinktem Stahlblech für Wandflächen mit erhöhten Anforderungen an die Ebenheit liefern lot-, flucht- und winkelrecht auf Putzdicke nach Herstellervorschrift einbauen. Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln.
02.__.0009
Putzlehren verzinkt
E
1,00
m
02.__.0010 Putzeckleisten verzinkt Putzeckleiste aus verzinktem Stahl liefern und an allen Außenecken nach Herstellervorschrift in Wandputz einbauen. Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln.
02.__.0010
Putzeckleisten verzinkt
487,62
m
02.__.0011 Putzanschlussprofil Fenster PVC (APU-Leiste) Putzanschlussprofil aus PVC mit elastischer Zwischenlage und Abtrennschutzleiste für Folienbefestigung, für Anschluss an Fenster, Türen u.ä., liefern und nach Herstellervorschrift in Wandputz einbauen. Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln.
02.__.0011
Putzanschlussprofil Fenster PVC (APU-Leiste)
238,10
m
02.__.0012 Putzabschlussprofil verzinkt 1210 Putzabschlussprofil aus verzinktem Stahl, für Innenputz, liefern und in Wandputz nach Herstellervorschrift einbauen, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Fabrikat: Protektor 1210 o.glw.
02.__.0012
Putzabschlussprofil verzinkt 1210
E
1,00
m
02.__.0013 Putzabschlussprofil Kunststoff Putzabschlussprofil aus Kunststoff, für Innen- und Außenputz, liefern und in Wandputz nach Herstellervorschrift einbauen, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln.
02.__.0013
Putzabschlussprofil Kunststoff
E
1,00
m
02.__.0014 Zulage Putz Treppenhaus Zulage für das Putzen von Wandflächen im Treppenhaus, einschließlich Mehraufwendungen für das Anarbeiten an den Verlauf von Tritt- und Setzstufen, an die Schrägen der Treppenläufe inkl. erforderlicher Treppenhauseinrüstung in den unteren Etagen und bis zur doppelten Geschosshöhe im Dachgeschoss, inkl. Abdecken und Schützen der Boden- und Treppenflächen. In dieser Position ist nur die Wandfläche im Bereich der Treppenläufe angegeben.
02.__.0014
Zulage Putz Treppenhaus
23,28
02.__.0015 Zulage Höhe Wand Zulage für Arbeiten an Wänden über die in der Hauptposition angegebene Höhe hinaus. Einzurechnen sind die Mehraufwendungen und die erforderliche Gerüststellung. Höhe bis 6,00 m Hinweis: Die Mehrhöhe für das Treppenhaus sind in der Pos. Zulage Putz Treppenhaus erfasst. Diese Position beinhaltet größere Geschosshöhen in den Etagen.
02.__.0015
Zulage Höhe Wand
55,63
02.__.0016 Abkleben/Abdecken Abkleben und ganzflächiges Abdecken von Fenstern, Fensterbänken, Türen und anderen oberflächenfertigen Teilen. Der Einheitspreis versteht sich einschließlich der späteren, rückstandsfreien Beseitigung.
02.__.0016
Abkleben/Abdecken
190,00
02.__.0017 Stundenlohnarbeiten Mittellohn Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte als Mittellohn auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte KfZ - Manschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
02.__.0017
Stundenlohnarbeiten Mittellohn
E
1,00
h
03 Keller
03
Keller
03.__.0001 Pinselputz Pinselputz als Kalk- oder Kalk-Zement-Putz einschließlich erforderlicher Grundierung auftragen. Untergrund: Beton, KS-Mauerwerk Lage: UG
03.__.0001
Pinselputz
243,07
03.__.0002 Brandschutzputz F60 Betondecke Betondecke von Verschmutzungen wie Mörtelreste, Mörtelgrate, Öl, Ausblühungen, Staub, Schmutz etc. trocken reinigen. Für den Untergrund geeignete Putzhaftbrücke / Grundierung / Aufbrennsperre auf mineralischer Basis liefern und satt gerollt oder gestrichen auftragen Brandschutzputz nach DIN 412 Teil 4 liefern und auf waagerechter Decke mit abgezogener Oberfläche aufbringen. In der Decke sind Flansche von Stahlträgern mit zu überputzen.. Dicke gemäß Feuerwiderstandsklasse und Herstellerangaben. Der Putz muss für einen nicht beheizten, feuchten Keller geeignet sein. Oberflächenqualität Q1 Feuerwiderstandsklasse: F60 Putzdicke nach DIN bzw. Hersteller: mm (Bieterangabe) angebotenes Fabrikat: (Bieterangaben)
03.__.0002
Brandschutzputz F60 Betondecke
187,42
03.__.0003 Filzputz Q2 Nach Austrocknung des Brandschutzputzes die gesamte Fläche nochmals mit mineralischen Dünnschichtputz überziehen in 5 mm Putzstärke und anstrichbereit abfilzen. Wird nicht als brandschutztechnische Ertüchtigung gerechnet. Oberfläche in Qualitätsstufe Q2.
03.__.0003
Filzputz Q2
E
187,42
04 Innendämmung
04
Innendämmung
1 Zweischichtplatte A2 035, gerade Kante, geschraubt - Ra
[1]
Zweischichtplatte A2 035, gerade Kante, geschraubt - Ra
E
04.__.0001 Wand Zweischichtplatte 035 50mm Zweischichtplatte wie beschrieben raumhoch an Wänden Plattendicke: 50 mm Lage: UG
04.__.0001
Wand Zweischichtplatte 035 50mm
R
40,92
2 Mineralschaumdämmplatten 042
[2]
Mineralschaumdämmplatten 042
E
04.__.0002 Wand Mineralschaumdämmplatten 50mm Wände in voller Höhe WLG 045 Untergrund: Beton, KS-Mauerwerk Plattendicke: 50 mm Lage: EG BUC1-MPS-5-AR-0701A-DT-_-Innenausbau Uebersichten-250618
04.__.0002
Wand Mineralschaumdämmplatten 50mm
R
14,40