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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH hat die Areale der ehemaligen Bücker-Werke und des angrenzenden ehemaligen Flugplatzes in der Gemeinde Rangsdorf erworben und plant diese zu entwickeln.
LAGE DES BAUGRUNDSTÜCKES
Das Gelände der ehemaligen Bückerwerke / Flugplatz Rangsdorf liegt in der Gemeinde Rangsdorf südlich von Berlin im Landkreis Teltow-Fläming.
Die ehemaligen Bückerwerke werden im Nordwesten und Nordosten von Wohngebieten begrenzt, im südlichen Bereich (ehemaliges Rollfeld) sowie direkt im Norden hingegen von Grünlandfläche, die z.T. einer landwirtschaftlichen Nutzung (Schafhaltung) unterliegen. Westlich schließt sich an die Bebauung und die Bückerwerke der Rangsdorfer See an. Entlang der Ostgrenze verläuft die Bahnlinie Berlin-Dresden. Zukünftig soll parallel zur Bahnlinie ein Straßenzug errichtet werden, der sogenannte Nord-Süd-Verbinder. Dieser befindet sich in der Planung.
Land: Brandenburg
Landkreis: Teltow-Fläming
Gemarkung: Rangsdorf
ERSCHLIESSUNG
Die Baustelle ist von der B96 aus östlicher Richtung kommend, über die Pramsdorfer Straße mittels einer asphaltierten Baustraße zu erreichen sein. Ca. 50 m nach einem Bahnübergang über die Pramsdorfer Straße führt dann eine Abzweigung auf eine eigens angelegte Baustraße zum Baufeld.
BESICHTIGUNG
Ein Besichtigungstermin kann mit dem Bauleiter Herrn Kliewer, 0152 / 2821 46 11, vereinbart werden.
3 x Ausführen
In dieser Ausschreibung ist das Haus 11 beschrieben. Diese Gebäude wird baugleich 3 x mit ca. 2-3 Monaten Versatz des Baubeginns errichtet.
Der Bauherr ist bestrebt, alle 3 Gebäude an einen AN zu vergeben, behält sich aber vor, diese auch zeitversetzt und an unterschiedliche Auftragnehmer zu beauftragen.
Bauvorhaben
ZTV Trockenbau ZTV Trockenbau
1. Allgemeines
Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich, kostenlos und ohne Aufforderung täglichvorzunehmen. Dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird bei der Vertragsverhandlung festgelegt.
Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Positionen mit Wahlmöglichkeiten des AG sind vor Ausführung kostenlos zu bemustern. Das Ergebnis ist in einem Protokoll schriftlich zu fixieren.
2. Mitgeltende Normen und Regeln
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18340 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet.
Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften / UVV) nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen.
Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlußrechnung verrechnet.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
4. Angaben zur Ausführung
4.1. Allgemeines
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Alle für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten erforderlichen Befestigungsmittel sind vom AN zu liefern und einzubauen. Die Kosten dafür sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen.
Gerüste / Hebebühnen innerhalb des Gebäudes sind entsprechend den, in den Positionen, angegebenen Höhen von AN zu stellen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Abweichungen von der Planung sind der Bauleitung mitzuteilen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Oberflächenqualität einzustellen.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen.
Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren.
Das Anspachteln an einzelne Kabel-, Rohr- o.ä. Durchführungen ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. In der Wand oder Decke verlegte Kabel sind an der angegeben Stelle herauszuführen und in der angegeben Oberflächenqualität anzuspachteln.
4.2. Dampfsperren
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
4.3 Oberflächen
Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q2, Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag).
Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen.
Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen.
Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt.
Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Pläne und Unterlagen werden ausschließlich elektronisch, als pdf, dwg oder Modell, zur Verfügung gestellt.
Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellet. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese runter zu laden. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt.
Das Gebäude wird nach QNG zertifiziert. Der AN hat alle für seinen Leistungsumfang erforderlichen Leistungen zu erbringen und die notwendigen Unterlagen dem AG zu übergeben. Die Kosten dafür sind mit den angebotenen Einheitspreise der einzelnen Positionen abgegolten
ZTV Trockenbau
01 Haus 11
01
Haus 11
01.01 Wände GK
01.01
Wände GK
01.02 Holzverkleidung
01.02
Holzverkleidung
01.03 Decken
01.03
Decken
01.04 Einheitspreise
01.04
Einheitspreise
02 Haus 9 und 10
02
Haus 9 und 10
02.__.__.01 Haus 9 Baugleich mit Haus 11
Hier die Gesamtsumme aus Titel 1 eintragen.
Änderungen im Titel 1 führen auch zu Änderungen in dieser Position.
02.__.__.01
Haus 9
1,00
St
02.__.__.02 Haus 10 Baugleich mit Haus 11
Hier die Gesamtsumme aus Titel 1 eintragen.
Änderungen im Titel 1 führen auch zu Änderungen in dieser Position.
02.__.__.02
Haus 10
1,00
St
02.__.__.03 Nachlass Nachlass bei Beauftragung aller 3 Gebäude gemeinsam
Bieterangabe %
02.__.__.03
Nachlass
E
P
1,00
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