Malerarbeiten Typ 2
Bücker-Werke Rangsdorf - Fünf Freunde
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH hat die Areale der ehemaligen Bücker-Werke und des angrenzenden ehemaligen Flugplatzes in der Gemeinde Rangsdorf erworben und plant diese zu entwickeln. LAGE DES BAUGRUNDSTÜCKES Das Gelände der ehemaligen Bückerwerke / Flugplatz Rangsdorf liegt in der Gemeinde Rangsdorf südlich von Berlin im Landkreis Teltow-Fläming. Die ehemaligen Bückerwerke werden im Nordwesten und Nordosten von Wohngebieten begrenzt, im südlichen Bereich (ehemaliges Rollfeld) sowie direkt im Norden hingegen von Grünlandfläche, die z.T. einer landwirtschaftlichen Nutzung (Schafhaltung) unterliegen. Westlich schließt sich an die Bebauung und die Bückerwerke der Rangsdorfer See an. Entlang der Ostgrenze verläuft die Bahnlinie Berlin-Dresden. Zukünftig soll parallel zur Bahnlinie ein Straßenzug errichtet werden, der sogenannte Nord-Süd-Verbinder. Dieser befindet sich in der Planung. Land:            Brandenburg Landkreis:    Teltow-Fläming Gemarkung:  Rangsdorf ERSCHLIESSUNG Die Baustelle ist von der B96 aus östlicher Richtung kommend, über die Pramsdorfer Straße mittels einer asphaltierten Baustraße zu erreichen sein. Ca. 50 m nach einem Bahnübergang über die Pramsdorfer Straße führt dann eine Abzweigung auf eine eigens angelegte Baustraße zum Baufeld. BESICHTIGUNG Ein Besichtigungstermin kann mit dem Bauleiter Herrn Kliewer, 0152 / 2821 46 11, vereinbart werden. 3 x Ausführen In dieser Ausschreibung ist das Haus 11 beschrieben. Diese Gebäude wird baugleich 3 x mit ca. 2-3 Monaten Versatz des Baubeginns errichtet. Der Bauherr ist bestrebt, alle 3 Gebäude an einen AN zu vergeben
Bauvorhaben
ZTV Maler ZTV Maler 1. Allgemeines Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich und kostenlos und ohne Aufforderung täglichvorzunehmen, dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip. Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 2. Mitgeltende Normen und Regeln Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18363 und 18366 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet. Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen. Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10.Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlußrechnung verrechnet. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen. Es dürfen nur die Produkte / Systeme eines Materialherstellers verwendet werden. Der Einsatz von Materialien unterschiedlicher Hersteller ist aus Gewährleistungsgründen und der nicht sichergestellten Verträglichkeit bzw. Haftung untereinander nicht erlaubt. Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der Verwendung in Räumen, die vorwiegend dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass sie keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung durch Ausdünstung darstellen. Soweit es vergleichbare Produkte gibt, sind die mit der Kennzeichnung "Blauer Engel - emissionsarm" zu bevorzugen. Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung haben. Beschichtungsstoffe, die für den Graffitischutz vorgesehen sind, müssen auf den Untergrund abgestimmt sein. Bei porösen Untergründen dürfen nur chemisch neutral reagierende Stoffe zum Einsatz kommen. Sie dürfen die Dampfdiffusion nicht wesentlich behindern. Es muss Alkaliresistenz, UV-Beständigkeit und eine ausreichende Schmutz- und Witterungsbeständigkeit gewährleistet sein. Restmaterial ist, sofern es nicht vom Auftraggeber ausdrücklich übernommen wird, kostenlos zu beseitigen. Gleiches gilt für Verpackung, Abdeckmaterial, Behälter u.dgl. Die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall sind einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen. Farbreste dürfen, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, nicht in die Entwässerung des Gebäudes oder der Außenanlagen gelangen. Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altbeschichtungen gelten als Sonderabfall im Sinne der "TA Sonderabfall" und sind entsprechend zu entsorgen. 4. Angaben zur Ausführung Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. Gerüste / Hebebühnen innerhalb des Gebäudes sind entsprechend den, in den Positionen, angegebenen Höhen von AN zu stellen und in die Einheitspreise einzurechnen. Großflächige Anstriche sind gerollt herzustellen. Sollte der AN ein spritzen der Flächen in betracht ziehen, ist dies vorab mit der Bauleitung abzuklären und schriftlich festzulegen, wie spätere, partielle Ausbesserungen ausgeführt werden können. Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material sowie die Misch- und Fördereinrichtungen auf der Baustelle gelagert bzw. aufgestellt werden können, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen. Zu verarbeitendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über das verlegten Beschichtungsmaterial, gegliedert nach Verwendungsort, Produktbezeichnung und Hersteller zu übergeben. Für geringfügige Ausbesserungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen nach Abschluss der Arbeiten genügend Restmaterialien zu  übergeben. Böden, Sanitäreinrichtungen, Beschläge und Einrichtungsgegenstände müssen abgedeckt bzw. abgeklebt werden. Das Abdeckmaterial ist nach Ausführung der Leistung rückstandslos zu entfernen. Insbesondere sind Glas- und Aluminiumflächen bei der Verwendung Silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen. Wenn möglich, sind die vorhandenen Dichtungen an Zargen, Türen und Fenstern u.dgl. vor den Arbeiten zu entfernen, sicher zwischenzulagern und anschließend wieder einzubauen, andernfalls sind sie abzukleben. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten. Klebebänder dürfen die Untergründe, auf denen sie angebracht sind, nicht angreifen. Angrenzende Bauteile wie Fenster, Türen, Einbauteile sind gemäß ATV als Nebenleistung mit einer behelfsmäßigen Schutzvorrichtung für die Dauer der vertraglichen Ausführungsfristen vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Falls aus den Ausschreibungsunterlagen nicht eindeutig ersichtlich, hat der Auftragnehmer nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber rechtzeitig über vorgesehene Farben und Tönungen im Detail Rücksprache zu führen. Dabei gelten folgende Farbtonstufen: "weiß" bzw. "altweiß" - alle Weißtöne "hell getönt" - Farbtöne mit Hellbezugswert > 65 "mittel getönt" - Farbtöne mit Hellbezugswert >/= 25 und </=65 "Vollton" - Farbtöne mit Hellbezugswert < 25 Mehrfache Beschichtung von Metallteilen kann von der Bauleitung in unterschiedlichen Farbtönen verlangt werden. Bei der Beschichtung von Betonflächen ist das Schalmittel sicher zu entfernen. Gegebenenfalls ist eine Benetzungsprobe durch den Auftragnehmer durchzuführen. Organische Lösungsmittel sind zur Vorbereitung des Betonuntergrundes nicht zugelassen. Bei glattem Sichtbeton sind die Luftporen durch eine alkalische Spachtelmasse zu schließen. Zu überstreichende Dichtstoffe sind vom Auftragnehmer auf Anstrichverträglichkeit zu prüfen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sind nicht zu überstreichen. Die Oberseite von Fliesensockeln und freie Enden von Fliesen sind mit zu beschichten. Diese Leistung wird nicht separat vergütet. 5. Angaben zur Abrechnung Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag). Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen. Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet. 6. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt. Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Pläne und Unterlagen werden ausschließlich elektronisch, als pdf, dwg oder Modell, zur Verfügung gestellt. Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellt. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese runter zu laden. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt. Das Gebäude wird nach QNG zertifiziert. Der AN hat für seinen Leistungsumfang das Anhangdokument 313 aus dem QNG-Anfordeungskatalog zu beachten. Die notwendigen Unterlagen, z.B. PDB, Blauer Engel, FSC u.ä., sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG zur Prüfung zu übergeben. Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe der Produkte begonnen werden. Die Kosten für die Bereitstellung der Unterlagen sind mit den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten. 7. Lage- und Ortsangaben Lage-, Orts- und Materialangaben in den Positionen sind ohne Gewähr und nicht vollständig. Sie dienen lediglich der Orientierung. Die genaue Lage und Fabrikate der einzelnen Positionen sind der Werkplanung zu entnehmen.
ZTV Maler
01 Haus 11
01
Haus 11
01.__.01 Deckenfugen schließen Ungefüllte Fugen ohne Versatz in Filigrandeckenplatten oberflächenbündig mit UK Decke spachteln und schleifen. Oberflächenqualität: Q3
01.__.01
Deckenfugen schließen
130,52
m
01.__.02 Deckenfugen mit Versatz schließen Ungefüllte Fugen mit Versatz zwischen Filigrandeckenplatten mit bis zu 5 mm Versatz mit einer dispersionsvergüteten Spachtelmasse beidseitig ca, 60 - 80 cm ausspachteln und verschleifen. Oberflächenqualität: Q3
01.__.02
Deckenfugen mit Versatz schließen
E
1,00
m
01.__.03 Malervlies+Dispersion NAK3 Decke weiß Deckenfläche und Dachschräge auf neuer, unbehandelter Innenfläche mit wasserbasierendem Grundbeschichtungsstoff grundieren. Tapezieren mit strukturlosem, reißfestem und rissüberbrückenden Vlies. Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösemittelfrei gemäß Nachweis. Auftragen des Anstrichsystemes durch streichen oder rollen. Nassabriebbeständigkeit Klasse 3 Farbton: weiß
01.__.03
Malervlies+Dispersion NAK3 Decke weiß
1.021,62
01.__.04 Beschädigungen ausbessern, einschließlich Material Partielle, punktuelle Beschädigungen von Oberflächen aus Putz oder Gipskarton ausbessern und in Q3 verspachteln. Diese Position enthält die Arbeitszeit und das benötigte Material. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung. Abrechnung nur mit unterschriebenen Regieberichten.
01.__.04
Beschädigungen ausbessern, einschließlich Material
5,00
h
01.__.05 Anstrich Dispersion NAK1 Wand weiß Wandflächen auf neuer, unbehandelter Innenfläche mit wasserbasierendem Grundbeschichtungsstoff grundieren. Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösemittelfrei gemäß Nachweis. Auftragen des Anstrichsystemes durch streichen oder rollen. In dieser Position enthalten sind auch Teil- und Einzelflächen < 2,50 m² und streifenförmige Teil- und Einzelflächen < 1,00 m Breite. Nassabriebbeständigkeit Klasse 1 Farbton: weiß Lage: Treppenhaus
01.__.05
Anstrich Dispersion NAK1 Wand weiß
361,95
01.__.06 Anstrich Dispersion NAK1 Laibungen weiß Laibungen auf neuer, unbehandelter Innenfläche mit wasserbasierendem Grundbeschichtungsstoff grundieren. Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösemittelfrei gemäß Nachweis. Nassabriebbeständigkeit Klasse 1 Farbton: weiß Tiefe: bis 20 cm
01.__.06
Anstrich Dispersion NAK1 Laibungen weiß
33,08
m
01.__.07 Anstrich Dispersion NAK3 Wand weiß Wandflächen auf neuer, unbehandelter Innenfläche mit wasserbasierendem Grundbeschichtungsstoff grundieren. Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösemittelfrei gemäß Nachweis. Auftragen des Anstrichsystemes durch streichen oder rollen. In dieser Position enthalten sind auch Teil- und Einzelflächen < 2,50 m² und streifenförmige Teil- und Einzelflächen < 1,00 m Breite. Nassabriebbeständigkeit Klasse 3 Farbton: weiß
01.__.07
Anstrich Dispersion NAK3 Wand weiß
G
2.522,15
01.__.08 Malervlies+Dispersion NAK3 Wand weiß Wandflächen auf neuer, unbehandelter Innenfläche mit wasserbasierendem Grundbeschichtungsstoff grundieren. Tapezieren mit strukturlosem, reißfestem und rissüberbrückenden Vlies. Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösemittelfrei gemäß Nachweis. Auftragen des Anstrichsystemes durch streichen oder rollen. In dieser Position enthalten sind auch Teil- und Einzelflächen < 2,50 m² und streifenförmige Teil- und Einzelflächen < 1,00 m Breite. Nassabriebbeständigkeit Klasse 3 Farbton: weiß
01.__.08
Malervlies+Dispersion NAK3 Wand weiß
A
2.522,15
01.__.09 Anstrich Dispersion NAK3 Laibungen weiß Laibungen auf neuer, unbehandelter Innenfläche mit wasserbasierendem Grundbeschichtungsstoff grundieren. Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösemittelfrei gemäß Nachweis. Nassabriebbeständigkeit Klasse 3 Farbton: weiß Tiefe: bis 20 cm
01.__.09
Anstrich Dispersion NAK3 Laibungen weiß
G
268,99
m
01.__.10 Malervlies+Dispersion NAK3 Laibung weiß Laibungen auf neuer, unbehandelter Innenfläche mit wasserbasierendem Grundbeschichtungsstoff grundieren. Tapezieren mit strukturlosem, reißfestem und rissüberbrückenden Vlies. Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösemittelfrei gemäß Nachweis. Nassabriebbeständigkeit Klasse 3 Farbton: weiß Tiefe: bis 20 cm
01.__.10
Malervlies+Dispersion NAK3 Laibung weiß
A
268,99
m
01.__.11 Zulage Kleinflächen bis 1,50 m² Zulage für der Arbeiten auf Kleinflächen bis zu einer Größe von  >0,50 bis =1,50 m². Die Zulage beinhaltet alle auf dieser Fläche ausgeführten Arbeiten - Reinigen, Spachteln, Grundieren, Tapezieren, Streichen usw., sowie das Abkleben und Reinigen von angrenzenden Bauteilen.
01.__.11
Zulage Kleinflächen bis 1,50 m²
8,00
St
01.__.12 Zulage Kleinflächen bis 2,50 m² Zulage für der Arbeiten auf Kleinflächen bis zu einer Größe von  >1,50 bis =2,50 m². Die Zulage beinhaltet alle auf dieser Fläche ausgeführten Arbeiten - Reinigen, Spachteln, Grundieren, Tapezieren, Streichen usw., sowie das Abkleben und Reinigen von angrenzenden Bauteilen.
01.__.12
Zulage Kleinflächen bis 2,50 m²
8,00
St
01.__.13 Bodenversiegelung 1K - Sauberlaufmatte Versiegelung des Bodens mit Einkomponenten-Polyurethanlack, deckend, als staubbindende Versiegelung, auf Zementestrich oder Betonsohle, lösemittelfrei, Rutschhemmung R9, bestehend aus Grund- und Schlussbeschichtung liefern und gemäß Herstellervorgaben aufbringen Lage: unter Sauberlaufmatte
01.__.13
Bodenversiegelung 1K - Sauberlaufmatte
1,40
01.__.14 2K-Anstrich Boden Bodenflächen aus Beton oder Zementestrich im Innenbereich reinigen, mit einer 2K-EP-Versiegelung, lösemittelfrei, wässrig, diffusionsoffen, pigmentiert Grundieren und als zweiten Arbeitsgang Versiegeln. Rutschhemmung R9 Farbton nach Wahl des AG. Fabrikat: MasterTop TC 428 o.glw.
01.__.14
2K-Anstrich Boden
242,28
01.__.15 Sockel 2K-Anstrich Sockel,10 cm hoch, mit zuvor beschriebenem 2K-Anstrich herstellen, einschließlich Beschneiden des Überganges.
01.__.15
Sockel 2K-Anstrich
205,82
m
01.__.16 PU-Fuge Anschluss Boden / Wand ca. 10 mm mit PU dauerelastisch verfugen.
01.__.16
PU-Fuge
205,82
m
01.__.17 ölbeständige Beschichtung Aufzugsschacht Aufzugsschacht reinigen. Heizöl-/dieselkraftstoffbeständiges lösemittelhaltiges Beschichtungssystem liefern und einschließlich aller Vorarbeiten auf innen liegende Betonflächen deckend aufbringen, einschließlich Sockel, Höhe 10 cm.Sollschichtdicke des Beschichtungssystems gemäß Herstellervorschrift. Im Farbwechsel auftragen (Kontrollfarben). Lage: Aufzugsschacht
01.__.17
ölbeständige Beschichtung Aufzugsschacht
3,09
01.__.18 Profil Abschluss Lauf / Wand Profil+ Acyl Tronsolen, Schaumstoff oder Mineralwollfüllungen aus der Fugen an der Unterseite der Podeste und Treppenläufe ca. 15 - 20 mm tief auskratzen und entsorgen. Göppinger Profil mit einem breiten Schenkel o.glw. als unterseitiger Anschluss Treppenlauf/Podest zur Wand einspachteln. Restliche Fuge mit elastischem Dichtstoff aus Acrylatdispersion, einkomponentig, einschließlich systemgebundenem Primer, verschließen.
01.__.18
Profil Abschluss Lauf / Wand Profil+ Acyl
E
12,50
m
01.__.19 Fugen Unterseite Lauf/Podest Tronsolen, Schaumstoff oder Mineralwollfüllungen aus den Fugen an der Unterseite der Podeste und Treppenläufe - Fuge zwischen Lauf und Podest, Fuge Lauf und Podest zur Wand -  ca. 15 - 20 mm tief auskratzen und entsorgen. Haftflächen Primern , ca. 20 mm breite Fugen mit elastischen PU-Material im Farbton nach Wahl des AG verschließen. Wo erforderlich ist zusätzlich eine Hinterfüllschnur einzulegen.
01.__.19
Fugen Unterseite Lauf/Podest
22,50
m
01.__.20 Anstrich NAK3 Treppenunterseite+Wange weiß Untersichten und Wangen von Betontreppenläufen und - soweit vorhanden - Zwischenpodesten im Innenbereich wie folgt behandeln: - Sinterschichten, Schmutz, Schalungsöl und losen Bestandteile entfernen, zusammenkehren und entsorgen - eventuell spachteln gemäß gesonderter Position - Grundierung mit wasserbasierendem Grundbeschichtungsstoff - Zwischenbeschichtung mit Dispersionsfarbe, Farbton angepasst an die Schlussbeschichtung - Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösemittelfrei gemäß Nachweis Nassabriebbeständigkeit Klasse 3 Farbton: weiß
01.__.20
Anstrich NAK3 Treppenunterseite+Wange weiß
29,30
01.__.21 Stabgeländer, grundiert, streichen Treppen- und Podestgeländer als Stabgeländer wie folgt behandeln: - reinigen, partielle Unebenheiten verschleifen - Erstbeschichtung auf neuer unbehandelter Innenfläche. - Untergrund aus Stahl, grundbeschichtet mit Korrosionsschutzmittel, bauseitig vorhanden - Verunreinigungen ganzflächig entfernen - Eine Zwischenbeschichtung aus Lackfarbe, Farbton angepasst an die Schlussbeschichtung - Schlussbeschichtung aus Lackfarbe Obergurt / Untergurt / Pfosten: ca. FL 50/10 mm Füllstäbe: ca. FL 40/8 mm, e=120 mm Geländerhöhe: 1,10 m Der Handlauf wird nicht gestrichen. Farbton: nach Wahl des AG
01.__.21
Stabgeländer, grundiert, streichen
21,00
m
01.__.22 Balkon außen Dispersion weiß Deckenflächen, Unter- und Stirnseite von Balkonen, Loggien, Laubengängen, Vordächern u.ä., neue, unbehandelte Außenfläche wie folgt behandeln: - Sinterschichten, Schmutz, Schalungsöl und losen Bestandteile von Betondecken mit Schleifgiraffe o.ä. entfernen. Das Entsorgen des anfallenden Schutts ist in diese Position einzurechnen. - mit lösemittelfreiem Grundbeschichtungsstoff grundieren - Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit rissüberbrückender, kälteelastischer, wasserverdünnbarer, wetterbeständigen Dispersions-Fassadenfarbe. Fabrikat: Brillux Lacryl Tiefgrund ELF 595, Evocryl 200 o.glw. Farbton: weiß Untergrund: Beton,
01.__.22
Balkon außen Dispersion weiß
61,27
01.__.23 Acrylfugen Eck- / Anschlussfuge, Fugen in Wand- und Putzoberflächen mit beidseitigem Abschlussprofil bis 10 mm im Innenbereich mit elastischem Dichtstoff aus Acrylatdispersion, einkomponentig, einschließlich systemgebundenem Primer verschließen.
01.__.23
Acrylfugen
800,00
m
01.__.24 Zulage Arbeiten Treppenhaus Zulage für das Bearbeiten von Wand- und Deckenflächen im Treppenhaus, einschließlich Mehraufwendungen für das Anarbeiten an den Verlauf von Tritt- und Setzstufen, an die Schrägen der Treppenläufe inkl. erforderlicher Treppenhauseinrüstung in den unteren Etagen und bis zur doppelten Geschosshöhe im Dachgeschoss, inkl. Abdecken und Schützen der Boden- und Treppenflächen. In dieser Position ist nur die Wandfläche im Bereich der Treppenläufe angegeben.
01.__.24
Zulage Arbeiten Treppenhaus
192,39
01.__.25 Zulage Höhe Wand Zulage für Arbeiten an Wänden über die in der Hauptposition angegebene Höhe hinaus. Höhe bis 4,00 m Hinweis: Die Mehrhöhe für das Treppenhaus sind in der Pos. Zulage Arbeiten Treppenhaus erfasst. Diese Position beinhaltet größere Geschosshöhen in den Etagen Lage: Eingang
01.__.25
Zulage Höhe Wand
26,23
01.__.26 Zulage Höhe Decke Zulage für Arbeiten an Deckenüber die in der Hauptposition angegebene Höhe hinaus. Höhe bis 4,00 m Hinweis: Die Mehrhöhe für das Treppenhaus sind in der Pos. Zulage Treppenhaus erfasst. Diese Position beinhaltet größere Geschosshöhen in den Etagen Lage: Eingang
01.__.26
Zulage Höhe Decke
47,90
01.__.27 Abklebung Fenster / Türen ganzflächig Besondere Schutzmaßnahmen gemäß ATV durch Abkleben und ganzflächige Schutzfolien an Fenstern, Fensterbänken, Türen, Einbauteilen etc. liefern und anbringen. Der Einheitspreis versteht sich einschließlich der späteren Beseitigung. In Abstimmung mit der Bauleitung sind die Türen und Fenster so abzukleben, dass sie trotzdem geöffnet werden können.
01.__.27
Abklebung Fenster / Türen ganzflächig
168,20
01.__.28 Ausbesserung Anstrich, einschließlich Material Ausbesserung des fertigen Anstriches in Klein- und Kleinstflächen nach Fertigstellung der kompletten Haustechnikinstallation und aller Einbauten zur Vorbereitung der Abnahme / Übergabe an den Bauherren. Diese Position enthält die Arbeitszeit einschließlich die benötigte Farbe in den Qualitäten der Hauptpositionen. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung. Abrechnung nur mit unterschriebenen Regieberichten.
01.__.28
Ausbesserung Anstrich, einschließlich Material
12,00
h
01.__.29 Stundenlohnarbeiten Mittellohn Stundenlohnarbeiten als Mittellohn durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte KfZ - Mannschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
01.__.29
Stundenlohnarbeiten Mittellohn
E
1,00
h
02 Haus 9 und 10
02
Haus 9 und 10
02.__.01 Haus 9 Baugleich mit Haus 11 Hier die Gesamtsumme aus Titel 1 eintragen. Änderungen im Titel 1 führen auch zu Änderungen in dieser Position.
02.__.01
Haus 9
1,00
St
02.__.02 Haus 10 Baugleich mit Haus 11 Hier die Gesamtsumme aus Titel 1 eintragen. Änderungen im Titel 1 führen auch zu Änderungen in dieser Position.
02.__.02
Haus 10
1,00
St