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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH hat die Areale der ehemaligen Bücker-Werke und des angrenzenden ehemaligen Flugplatzes in der Gemeinde Rangsdorf erworben und plant diese zu entwickeln.
LAGE DES BAUGRUNDSTÜCKES
Das Gelände der ehemaligen Bückerwerke / Flugplatz Rangsdorf liegt in der Gemeinde Rangsdorf südlich von Berlin im Landkreis Teltow-Fläming.
Die ehemaligen Bückerwerke werden im Nordwesten und Nordosten von Wohngebieten begrenzt, im südlichen Bereich (ehemaliges Rollfeld) sowie direkt im Norden hingegen von Grünlandfläche, die z.T. einer landwirtschaftlichen Nutzung (Schafhaltung) unterliegen. Westlich schließt sich an die Bebauung und die Bückerwerke der Rangsdorfer See an. Entlang der Ostgrenze verläuft die Bahnlinie Berlin-Dresden. Zukünftig soll parallel zur Bahnlinie ein Straßenzug errichtet werden, der sogenannte Nord-Süd-Verbinder. Dieser befindet sich in der Planung.
Land: Brandenburg
Landkreis: Teltow-Fläming
Gemarkung: Rangsdorf
ERSCHLIESSUNG
Die Baustelle ist von der B96 aus östlicher Richtung kommend, über die Pramsdorfer Straße mittels einer asphaltierten Baustraße zu erreichen sein. Ca. 50 m nach einem Bahnübergang über die Pramsdorfer Straße führt dann eine Abzweigung auf eine eigens angelegte Baustraße zum Baufeld.
BESICHTIGUNG
Ein Besichtigungstermin kann mit dem Bauleiter Herrn Kliewer, 0152 / 2821 46 11, vereinbart werden.
3 x Ausführen
In dieser Ausschreibung ist das Haus 11 beschrieben. Diese Gebäude wird baugleich 3 x mit ca. 2-3 Monaten Versatz des Baubeginns errichtet.
Der Bauherr ist bestrebt, alle 3 Gebäude an einen AN zu vergeben, behält sich aber vor, diese auch zeitversetzt und an unterschiedliche Auftragnehmer zu beauftragen.
Bauvorhaben
ZTV Dachabdichtung ZTV Dachabdichtung
1. Allgemeines
Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich, kostenlos und ohne Aufforderung täglichvorzunehmen. Dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip.
Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Mitgeltende Normen und Regeln
Für die Ausführung gelten neben der DIN 18531 "Dachabdichtungen - Abdichtungen für nicht genutzte Dächer" auch noch die Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen, ebenfalls bekannt als "Flachdachrichtlinien". Hinzu kommen noch die VOB Teil C ATV Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten DIN 18338, die VOB Teil C ATV Klempnerarbeiten DIN 18339 sowie die Richtlinien für die Ausführung von Klempnerarbeiten an Dach und Fassade - Klempnerfachregeln. Daneben sind auch noch Teile der DIN 18195 "Bauwerksabdichtung" und die VOB Teil C ATV Abdichtungsarbeiten DIN 18336 zu berücksichtigen, sowie alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Es gilt die zum Vertragsschluss gültige Fassung, einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter zu beachten.
Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet.
Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z. B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen.
Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator ( SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Ratschläge des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlussrechnung verrechnet.
3. Stoffe und Bauteile
Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen.
Es dürfen nur Komponenten des gleichen Herstellers verwendet werden.
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen.
Der Nachweis der Sicherung von Dachabdichtungen und den zugehörigen Schichten gegen Abheben durch Windlasten gemäß DIN 1055-4 Teil 4 ist vom AN zu führen und dem AG vor Ausführungsbeginn vorzulegen. Zusätzliche mechanische Befestigungen in Randbereichen sind einzurechnen. Ist die Sicherung durch Verkleben und/oder Auflast bei Dachabdichtungen nicht ausreichend, ist eine zusätzliche mechanische Befestigung vorzusehen. Diese ist bei Dachabdichtungen mit einzurechnen.
4. Angaben zur Ausführung
4.1 Allgemeines
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Alle für die fachgerechte Ausführung erforderlichen Befestigungsmittel sind in ausreichender Dimensionierung und Anzahl vom AN zu liefern und einzubauen. Die Kosten in die einzelnen Positionen einzurechnen.
Lagerung und Verarbeitung aller Baustoffe erfolgt nach den Herstellervorgaben.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten oder dergleichen).
Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen, ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten.
Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen wieder zu befreien.
Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich Gefälle zu den Einläufen haben. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen. Dies gilt insbesondere auch bei der Sanierung vorhandener Dachflächen.
Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch Bekiesung, Begrünung verdeckt werden, muss die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen werden. Die Bauleitung ist entsprechend frühzeitig zu informieren.
4.2 Dämmungen
Randbohlen müssen 1 cm dünner als die vorgesehene Dämmschicht sein.
Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht.
Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen. Im unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind die Dämmschichten um ca. 20 mm leicht abzuschrägen.
Soweit lieferbar sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu verlegen, anderenfalls erfolgt eine doppellagige Verlegung mit versetzten Stößen.
4.3 lose Verlegung
Bei einer losen Verlegung des Dachaufbaus erfolgt die Lagesicherung durch Auflast einer Dachbegrünung oder Dachbekisung.
Der Objekteinzelnachweis der benötigten Auflast ist vor Beginn der Arbeiten dem AG zu übergeben.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag).
Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen.
Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen.
Grundlage ist § 15 Abs. 3 VOB/B. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet.
Die Kosten für die Entsorgung des allgemeinen Bauschutts, Baustrom, Bauwasser, allgemeine Baustelleneinrichtung u.ä. werden anteilig der Schlussrechnungssumme umgelegt.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt.
Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Es sind für jeden Arbeitstag Bautagesberichte zu führen, die der Bauleitung wöchentlich zu übergeben sind.
Die Ausführungsunterlagen werden duch den AG ausschließlich über eine Planserver zur Verfügung gestellet. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten.
Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese runter zu laden. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt.
Das Gebäude wird nach QNG zertifiziert. Der AN hat alle für seinen Leistungsumfang erforderlichen Leistungen zu erbringen und die notwendigen Unterlagen dem AG zu übergeben.
Die Kosten dafür sind mit den angebotenen Einheitspreise der einzelnen Positionen abgegolten.
ZTV Dachabdichtung
01 Haus 11
01
Haus 11
01.01 Umkehrdach, unterlaufsicher
01.01
Umkehrdach, unterlaufsicher
01.02 Absturzsicherung
01.02
Absturzsicherung
01.03 Dachbegrünung
01.03
Dachbegrünung
01.04 Unterkonstruktion Solar
01.04
Unterkonstruktion Solar
01.05 Klempner
01.05
Klempner
01.06 Balkone
01.06
Balkone
01.07 Abdichtung Türen
01.07
Abdichtung Türen
01.08 Kellerabgang
01.08
Kellerabgang
01.09 Einheitspreis
01.09
Einheitspreis
02 Haus 9-10
02
Haus 9-10
02.__.__.01 Haus 9 Baugleich mit Haus 11
Hier die Gesamtsumme aus Titel 1 eintragen.
Änderungen im Titel 1 führen auch zu Änderungen in dieser Position.
02.__.__.01
Haus 9
1,00
St
02.__.__.02 Haus 10 Baugleich mit Haus 11
Hier die Gesamtsumme aus Titel 1 eintragen.
Änderungen im Titel 1 führen auch zu Änderungen in dieser Position.
02.__.__.02
Haus 10
1,00
St
02.__.__.03 Nachlass Nachlass bei Beauftragung aller 3 Gebäude gemeinsam
Bieterangabe %
02.__.__.03
Nachlass
E
P
1,00
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