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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV Schlosser / Stahlbau ZTV Schlosser / Stahlbau
1. Allgemeines
Für die Arbeiten innerhalb des Gebäudes erforderlichen Gerüste, auch über 2,00 m, sind durch den Auftragnehmer zu stellen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich und kostenlos und ohne Aufforderung täglichvorzunehmen, dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip.
Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Mitgeltende Normen und Regeln
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18340 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet.
Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften / UVV) nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen.
Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlußrechnung verrechnet.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 13, Nr.2.
Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
4. Angaben zur Ausführung
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Alle für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten notwendigen Befestigungsmittel sind durch den AN zu liefern und einzubauen.Die Kosten sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzurechnen.
Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Abweichungen von der Planung sind der Bauleitung mitzuteilen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind, soweit technisch möglich, vor dem Verzinken auszuführen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren.
Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine Anlauffarben sichtbar sein.
Beim Schweißen ist zu beachten, dass nach Abschluss der feuergefährlichen Arbeit eine Brandwache einzurichten und für den Zeitraum von mind. 180 min vorzuhalten ist. Dies ist vor allem auch dann einzuhalten, wenn der Abschluss der feuergefährlichen Arbeiten auf das Ende der normalen täglichen Arbeitszeit fällt. Dieser Einsatz ist im Bautagebuch zu dokumentieren.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl Des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag).
Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen.
Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen.
Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt.
Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Es sind für jeden Arbeitstag Bautagesberichte zu führen, die der Bauleitung wöchentlich zu übergeben sind.
ZTV Schlosser / Stahlbau
wichtiger Hinweis zur Ausführung wichtiger Hinweis zur Ausführung
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung lagen folgende Unterlagen noch nicht vor:
- Statik
- Ausführungs- und Detailplanung
Für die Ausschreibung wurden Annahmen getroffen und mögliche Ausführungsvarianten beschrieben. Im Zuge der Auftragsverhandlung bzw. der Arbeitsvorbereitung ist die Ausschreibung mit den entsprechenden Unterlagen abzugleichen. Maßgebend für die Ausführung sind die Planungsunterlagen des Architekten. Abweichungen sind für die Ausführung zu übernehmen. Details sind in Anlehnung an die LV-Beschreibung und vorliegende Planung durch den AN zu prüfen und gegebenenfalls technisch und fachlich richt dazustellen.
Durch die Statik und Detailplanug entstehende Änderungen von Einzelpreisen und der Einsatz eventueller anderer Materialien sind dem AG vor Ausführungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
wichtiger Hinweis zur Ausführung
01 Übergeordnete Leistungen
01
Übergeordnete Leistungen
01.__.__.01 Dokumentation Erstellen einer Bestandsdokumentation über die in
diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen
gemäß Dokumentationsrichtlinie (s. Vertragsanlage).
Die Dokumentation ist parallel zur Ausführung der
Bauleistung zu erstellen und fortzuschreiben.
Bis spätestens 21 Tage vor Abnahme der Bauleistung ist
die Bestandsdokumentation vollständig vom AN an den AG
zu übergeben.
01.__.__.01
Dokumentation
P
1,00
psch
01.__.__.02 Erstellung Statik und Werkpläne Für alle nachbeschriebenen Geländer,
Absturzsicherungen, Handläufe, Sonnenschutzlamellen
etc. ist die Erstellung einer prüffähigen statischen
Berechnung (einschl. Befestigung) sowie von
aussagefähigen Übersichts- und Werkplänen mit
einzukalkulieren.
Ausführung in Abstimmung mit Architekt und
Prüfingenieur.
01.__.__.02
Erstellung Statik und Werkpläne
P
1,00
psch
02 Stahltreppen
02
Stahltreppen
02.__.__.01 Stahltreppe (1-lfg.), gerade, 16 Stg., 18,5/26 cm, B= ca..100 cm Einläufige Treppenanlage als verzinkte
Stahlkonstruktion,
mit Gitterroststufen und beidseitigem Geländer,
im Außenbereich, liefern und montieren, komplett
bestehend aus:
Treppe, einläufig, gerade:
- Stahlwangenkonstruktion aus Profil- oder Form-
stählen nach statischer Erfordernis, mit Auflager-
konsolen für Trittstufen aus Stahl,
- seitliche Fußschutzleisten aus Flachstahl
z.B. L 100 x 6 mm
- Trittstufen aus Sicherheitsgitterrost nach DIN 24531,
nach stat. Erfordernissen, Maschen ca. 10/30 mm,
Stufenlänge ca. 29cm, mit 3cm Unterschnitt angeordnet
- 1 x Treppenlauf 16 Stg., ca. 18,5/26 cm, B= ca. 100
cm
Geländer:
- beidseitiges Flachstahlgeländer am Treppenlauf
befestigt,
Pfosten und Füllstäbe FL 40/10,
Abstand ensprechend horizontaler Verkehrslast
1,0kN/m,
- Obergurt als Handlauf aus Flachstahl FL50/10
Der Anschluss an benachbarte Konstruktionen
ist einzukalkulieren.
Befestigungsgrund oben: Stahlbetondecke mit
gedämmter Dachabdichtung
Befestigungsgrund unten: Fundamente bauseits
Material: Treppe u. Geländer: Stahl, feuerverzinkt
Oberfläche: farblich endbeschichtet,
Farbe RAL nach Wahl des AG/Bemusterung
einschl. Befestigungsmittel und allem Zubehör,
wie Anker-, Kopfplatten, Anschlüsse, Aussteifung,
Verbindungs- und Befestigungsmittel,
einschl. aller erforderlichen Stemm- und
Vergussarbeiten.
siehe Detail 1007A
Einbauort: Achse 3-4, Zugang WE1.11 bzw. 1.12 BT1
Massenverteilung wie folgt:
BT1 = 1 St
BT2 = 0 St
BT3 = 0 St
02.__.__.01
Stahltreppe (1-lfg.), gerade, 16 Stg., 18,5/26 cm, B= ca..100 cm
1,00
St
02.__.__.02 Stahltreppe wie vor, jedoch andere Befestigung Einläufige Treppenanlage wie vor jedoch
Befestigungsgrund oben: STB-Balkonplatte
siehe Detail 1403A
Einbauort: Achse 22-23, Zugang WE 3.17 BT3
Massenverteilung wie folgt:
BT1 = 0 St
BT2 = 0 St
BT3 = 1 St
02.__.__.02
Stahltreppe wie vor, jedoch andere Befestigung
1,00
St
03 Geländer, Absturzsicherungen
03
Geländer, Absturzsicherungen
03.__.__.01 Treppengeländer aus Flachstahl, H=1,00 m, Innenbereich (TRH) Lieferung und Einbau eines Geländers einseitig,
in durchlaufender Konstruktion,
an Treppen und Podesten wie folgt:
- Geländerhöhe: 100 cm über OKFF
- Geländerpfosten: aus Flachstahl, FL40/10,
Abstand ensprechend horizontaler
Verkehrslast: Wohnungen = 0,5 kN/m
- Ober- und Untergurt: aus Flachstahl, FL40/10,
Obergurt gleichzeitig als Handlauf,
Untergurt verläuft entlang der Unterkante
Treppenlaufwange
- senkrechte Füllstäbe: aus Flachstahl, FL40/10
Abstand <=12 cm
- Befestigung: an Treppenwange bzw. Podest
punktuell mit zwischen Füllstäben eingeschweißte
Ankerplatten und mittels Dübel befestigt
- Geländerverlauf: gerade dem Treppen-
und Podestverlauf folgend,
einschl. aller Eckausbildungen
- Material: Stahl S 235 JRG 2 (ST 37-2)
- Oberfläche: grundiert und Nasslackbeschichtung,
Farbe RAL nach Angabe AG/Bemusterung
Konstruktion gem. statischer Nachweis gem.
DIN EN 1991-1-1 bzw. DIN EN 1991-1-1/NA
Horizontallast: Wohnungen = 0,5 kN/m
Statischer Nachweis vom Statiker durch AN zu erbringen
einschl. Befestigungsmittel und allem Zubehör,
wie Anker-, Kopfplatten, Anschlüsse, Aussteifung,
Werk- und Montagepläne und aller erforderlichen
Stemm- und Vergussarbeiten.
siehe Detail 0401B
Einbauort: Treppenhaus TH1B, TH1C BT1 und
TH3A und TH3B BT2 jeweils 1.Zwischenpodest - DG
Massenverteilung wie folgt:
BT1 = 15,6 m
BT2 = 0 m
BT3 = 15,6 m
03.__.__.01
Treppengeländer aus Flachstahl, H=1,00 m, Innenbereich (TRH)
31,20
m
03.__.__.02 Treppengeländer wie vor jedoch mit Stahlwange Treppengeländer wie vor jedoch mit Stahlwange
von UK Untergurt bis 1cm über OK Bodenbelag,
Wange aus Flachstahl 385x10mm,
punktuell mit angeschweißten Laschen an Treppenpodes
befestigt
sonst wie vor beschrieben
siehe Detail 0401B-01
Einbauort: Treppenhaus TH1B, TH1C BT1 und
TH3A und TH3B BT2 jeweils Hauptpodest - DG
Massenverteilung wie folgt:
BT1 = 2,6 m
BT2 = 0 m
BT3 = 2,6 m
03.__.__.02
Treppengeländer wie vor jedoch mit Stahlwange
5,20
m
03.__.__.03 Terrassengeländer, Stahlkonstruktion, Stahlblechverkleidung Liefern und Montieren von Geländern im Außenbereich
Stahlgeländer mit Verkleidung aus Stahlblech
als Komplettleistung bestehend aus:
- untere Stahlwange als Blende mit oberseitiger
Aufkantung
aus Flachstahl FL 10, Höhe 300mm, Breite 75mm
punktuell mit angeschweißten Laschen an STB-Decke
befestigt, Elastomerlager unter Laschen
- Pfosten aus Quadratrohr QR50/5, Höhe ca. 740mm
auf Stahlwange geschweisst,
- Obergurt aus Quadratrohr QR50/5
- aufgesetzter Handlauf aus Flachstahl FL50/10
mit Haltern FL50/10 auf Obergurt geschweißt
- Verkleidung der Quadratrohrrahmung beidseitig mit
Stahlblech, Höhe ca. 760mm
Farbe und Dekor nach Angaben Architekt
und Bemusterung
Geländerhöhe gesamt: ca. 120 cm
Höhe ab OK FFB : 90 cm
Material: Stahl S 235 JRG 2 (ST 37-2)
Oberfläche: feuerverzinkt und endbeschichtet
RAL nach Angabe Architekt und Farbkonzept
Befestigung:
- über Laschen von oben an Stahlbetonplatten
verdübelt
einschl. aller Eckausbildungen
Statischer Nachweis vom Statiker durch AN zu erbringen
einschl. Befestigungsmittel und allem Zubehör,
wie Anker-, Kopfplatten, Anschlüsse, Aussteifung,
Werk- und Montagepläne und aller erforderlichen
Stemm- und Vergussarbeiten.
siehe Detail 1007A, Detail 1008A, Detail 1009A
Einbauort: Podest Eingangstreppe TR1A Nordgang BT1
Dachterrassen WE 1.12 2.OG BT1
Massenverteilung wie folgt:
BT1 = 16,0 m
BT2 = 0 m
BT3 = 0 m
03.__.__.03
Terrassengeländer, Stahlkonstruktion, Stahlblechverkleidung
16,00
m
03.__.__.04 Balkongeländer, Stahlkonstruktion, Stahlblechverkleidung Liefern und Montieren von Geländern im Außenbereich
Stahlgeländer mit Verkleidung aus Stahlblech
als Komplettleistung bestehend aus:
- Pfosten aus Quadratrohr QR50/5, Höhe ca. 1255mm
an Stahlwange der Treppe geschweisst, bzw. mittels
angeschweißter Laschen an Stirnseite STB-Balkonplatte
gedübelt
- Obergurt aus Quadratrohr QR50/5
- aufgesetzter Handlauf aus Flachstahl FL50/10
mit Haltern FL50/10 auf Obergurt geschweißt
- Flachstahl FL50/10 zwischen Pfosten ca. auf Höhe
OKFFB
- Verkleidung der Quadratrohrrahmung beidseitig mit
Stahlblech, Höhe ca. 760mm
Farbe und Dekor nach Angaben Architekt
und Bemusterung
- Blende vor Balkonplatten-Stirnflächen aus Stahlblech
Höhe ca. 375mm
Farbe und Dekor nach Angaben Architekt
und Bemusterung
Geländerhöhe gesamt: ca. 127 cm
Höhe ab OK FFB : 90 cm
Material: Stahl S 235 JRG 2 (ST 37-2)
Oberfläche: feuerverzinkt und endbeschichtet
RAL nach Angabe Architekt und Farbkonzept
Befestigung:
- über Laschen seitlich an Stahlbetonplatten
verdübelt
einschl. aller Eckausbildungen
Statischer Nachweis vom Statiker durch AN zu erbringen
einschl. Befestigungsmittel und allem Zubehör,
wie Anker-, Kopfplatten, Anschlüsse, Aussteifung,
Werk- und Montagepläne und aller erforderlichen
Stemm- und Vergussarbeiten.
siehe Detail 1403A
Einbauort: Podest Eingangstreppe WE3.17 BT3
Massenverteilung wie folgt:
BT1 = 0 m
BT2 = 0 m
BT3 = 2,8 m
03.__.__.04
Balkongeländer, Stahlkonstruktion, Stahlblechverkleidung
2,80
m
03.__.__.05 Terrassengeländer, Stahlkonstruktion, Stahlblechverkleidung Liefern und Montieren von Geländern im Außenbereich
Stahlgeländer mit Verkleidung aus Stahlblech
als Komplettleistung bestehend aus:
- Pfosten aus Quadratrohr QR50/5, Höhe ca. 955mm
mittels angeschweißter Laschen an Innenseite
STB-Attika
gedübelt
- Obergurt aus Quadratrohr QR50/5
- Untergurt aus Quadratrohr QR50/5
- aufgesetzter Handlauf aus Flachstahl FL50/10
mit Haltern FL50/10 auf Obergurt geschweißt
- Verkleidung der Quadratrohrrahmung beidseitig mit
Stahlblech, Höhe ca. 800mm
Farbe und Dekor nach Angaben Architekt
und Bemusterung
Geländerhöhe gesamt: ca. 103 cm
Höhe ab OK FFB : 90 cm
Material: Stahl S 235 JRG 2 (ST 37-2)
Oberfläche: feuerverzinkt und endbeschichtet
RAL nach Angabe Architekt und Farbkonzept
Befestigung:
- über Laschen seitlich an Stahlbetonattika
verdübelt
einschl. aller Eckausbildungen
Statischer Nachweis vom Statiker durch AN zu erbringen
einschl. Befestigungsmittel und allem Zubehör,
wie Anker-, Kopfplatten, Anschlüsse, Aussteifung,
Werk- und Montagepläne und aller erforderlichen
Stemm- und Vergussarbeiten.
siehe Detail 1006A-07
Einbauort: Dachterrasse über Abstellraumdach Achse
11-12 BT1
Massenverteilung wie folgt:
BT1 = 2,8 m
BT2 = 0 m
BT3 = 0 m
03.__.__.05
Terrassengeländer, Stahlkonstruktion, Stahlblechverkleidung
2,80
m
03.__.__.06 Balkongeländer, Stahlkonstruktion, Stahlblechverkleidung Liefern und Montieren von Geländern im Außenbereich
Stahlgeländer mit Verkleidung aus Stahlblech
als Komplettleistung bestehend aus:
- Pfosten aus Quadratrohr QR50/5, Höhe ca. 1195mm
mittels angeschweißter Laschen an Stirnseite
STB-Balkonplatte gedübelt
- Obergurt aus Quadratrohr QR50/5
- aufgesetzter Handlauf aus Flachstahl FL50/10
mit Haltern FL50/10 auf Obergurt geschweißt
- Verkleidung der Quadratrohrrahmung beidseitig mit
Stahlblech, innenseitig Höhe ca. 885mm,
außenseitig Höhe ca. 1195mm
Farbe und Dekor nach Angaben Architekt
und Bemusterung
Geländerhöhe gesamt: ca. 127 cm
Höhe ab OK FFB : 90 cm
Material: Stahl S 235 JRG 2 (ST 37-2)
Oberfläche: feuerverzinkt und endbeschichtet
RAL nach Angabe Architekt und Farbkonzept
Befestigung:
- über Laschen seitlich an Stahlbetonplatten
verdübelt
einschl. aller Eckausbildungen
Statischer Nachweis vom Statiker durch AN zu erbringen
einschl. Befestigungsmittel und allem Zubehör,
wie Anker-, Kopfplatten, Anschlüsse, Aussteifung,
Werk- und Montagepläne und aller erforderlichen
Stemm- und Vergussarbeiten.
siehe Detail 1006B
Einbauort: Balkon zu Dachterrasse über Abstellraum
Achse 11-12 BT1
Massenverteilung wie folgt:
BT1 = 4,3 m
BT2 = 0 m
BT3 = 0 m
03.__.__.06
Balkongeländer, Stahlkonstruktion, Stahlblechverkleidung
4,30
m
03.__.__.07 Balkongeländer, Stahlkonstruktion, Stahlblechverkleidung Liefern und Montieren von Geländern im Außenbereich
Stahlgeländer mit Verkleidung aus Stahlblech
als Komplettleistung bestehend aus:
- Pfosten aus Quadratrohr QR50/5, Höhe ca. 1175mm
mittels angeschweißter Laschen an Stirnseite
STB-Balkonplatte gedübelt
- Obergurt aus Quadratrohr QR50/5
- aufgesetzter Handlauf aus Flachstahl FL50/10
mit Haltern FL50/10 auf Obergurt geschweißt
- Verkleidung der Quadratrohrrahmung außenseitig mit
Stahlblech, Höhe ca. 1175mm
Farbe und Dekor nach Angaben Architekt
und Bemusterung
Geländerhöhe gesamt: ca. 125 cm
Höhe ab OK FFB : 100 cm
Material: Stahl S 235 JRG 2 (ST 37-2)
Oberfläche: feuerverzinkt und endbeschichtet
RAL nach Angabe Architekt und Farbkonzept
Befestigung:
- über Laschen seitlich an Stahlbetonplatten
verdübelt
einschl. aller Eckausbildungen
Statischer Nachweis vom Statiker durch AN zu erbringen
einschl. Befestigungsmittel und allem Zubehör,
wie Anker-, Kopfplatten, Anschlüsse, Aussteifung,
Werk- und Montagepläne und aller erforderlichen
Stemm- und Vergussarbeiten.
siehe Detail 1401A sowie Detail 1402A
Einbauort: Balkon Typ 1-4 BT1 und BT3
Massenverteilung wie folgt:
BT1 = 96,3 m
BT2 = 0 m
BT3 = 92,5 m
03.__.__.07
Balkongeländer, Stahlkonstruktion, Stahlblechverkleidung
188,80
m
03.__.__.08 Terrassengeländer, Stahlkonstruktion, Seilnetzfüllung Liefern und Montieren von Geländern im Außenbereich
Stahlgeländer mit Geländerfüllung aus Seilnetz
als Komplettleistung bestehend aus:
- Pfosten aus Quadratrohr QR40/2, Höhe ca. 865mm
mittels angeschweißter Wandkonsole an Innenseite
Mauerwerks-Attika gedübelt
- Obergurt aus Quadratrohr QR60/2, gleichzeitig als
Handlauf
- Untergurt aus Quadratrohr QR40/2
- Füllung der Quadratrohrrahmung mit
Seilnetz gespannt aus Edelstahl, Höhe ca. 865mm
Geländerhöhe gesamt: ca. 97 cm
Höhe ab OK FFB : 110 cm
Material: Stahl S 235 JRG 2 (ST 37-2)
Oberfläche: feuerverzinkt und endbeschichtet
RAL nach Angabe Architekt und Farbkonzept
Befestigung:
- über Wandkonsolen seitlich an Massivattika
verdübelt
einschl. aller Eckausbildungen
Statischer Nachweis vom Statiker durch AN zu erbringen
einschl. Befestigungsmittel und allem Zubehör,
wie Anker-, Kopfplatten, Anschlüsse, Aussteifung,
Werk- und Montagepläne und aller erforderlichen
Stemm- und Vergussarbeiten.
siehe Detail 1004B-01
Einbauort: Dachterrasse Turm BT2
Massenverteilung wie folgt:
BT1 = 0 m
BT2 = 20,3 m
BT3 = 0 m
03.__.__.08
Terrassengeländer, Stahlkonstruktion, Seilnetzfüllung
20,30
m
03.__.__.09 Zulage Terrassengeländer gebogen Zulage zu vorbeschriebenen Terrassengeländer für
die gebogene Ausführung an gebogener Attika
Radius ca. 3,30m
Massenverteilung wie folgt:
BT1 = 0 m
BT2 = 11,4 m
BT3 = 0 m
03.__.__.09
Zulage Terrassengeländer gebogen
11,40
m
04 Bestandskonstruktionen
04
Bestandskonstruktionen
04.__.__.01 Laufschienen Toranlage überarbeiten Laufschienen für Tore (Achse A, oben und unten)
bestehend aus Profilstahl
überarbeiten, entrosten und mit
Korrosionsschutzanstrich
grundierend beschichten
evtl. Teilstücke ersetzen,
Anschlüsse fachgerecht wieder herstellen,
inkl. aller Befestigungsmittel, Abfangmaßnahmen etc.
- Bestandsaufnahme anhand des Aufmaßes mit
ergänzenden örtlichen Untersuchungen und
Dokumentation aus restoratorischen Unterlagen
- Maße sind vom AN zu überprüfen
- Die Dokumentation zur Bauhistorie und
Restoration ist in Zusammenhang mit dieser
Planung zu beachten. U.A. das Dokument:
RAN_BU_220919.pdf: "Dokumentation zur
Restauratorischen Befunderhebung an der
ehem. Einfliegerhalle des Flugplatzes in 15834
Rangsdorf"
Farbendbeschichtung gesondert durch Maler
siehe Detail 1203A
Einbauort: Achse A BT1 und BT3
Massenverteilung wie folgt:
BT1 = 120 m
BT2 = 0 m
BT3 = 120 m
04.__.__.01
Laufschienen Toranlage überarbeiten
240,00
m
04.__.__.02 Torflügel aus- und wiedereinbauen, überarbeiten Torflügel aus Profilstahlrahmen mit Holzbrettfüllung
Holzfüllung vollständig entfernen und fachgerecht
entsorgen
inkl. Deponiegebühr
Torrahmen inkl. Verstrebungen und stat. notwendiger
Knotenpunkte ausbauen und entrosten,
evtl. Teilstücke ersetzen, Rahmen richten und im
Anschluss feuerverzinken, danach wieder einbauen,
dabei Anschlusspunkte fachgerecht wieder herstellen
und Laufgängigkeit sichern
inkl. aller Befestigungsmittel, Abfangmaßnahmen etc.
Größe Rahmen B x H: ca. 9,24 x 5,06 m
- Bestandsaufnahme anhand des Aufmaßes mit
ergänzenden örtlichen Untersuchungen und
Dokumentation aus restoratorischen Unterlagen
- Maße sind vom AN zu überprüfen
- Die Dokumentation zur Bauhistorie und
Restoration ist in Zusammenhang mit dieser
Planung zu beachten. U.A. das Dokument:
RAN_BU_220919.pdf: "Dokumentation zur
Restauratorischen Befunderhebung an der
ehem. Einfliegerhalle des Flugplatzes in 15834
Rangsdorf"
Farbendbeschichtung gesondert durch Maler
siehe Detail 1203A
Einbauort: BT1 und BT3 Achse A
Massenverteilung wie folgt:
BT1 = 3 St
BT2 = 0 St
BT3 = 3 St
04.__.__.02
Torflügel aus- und wiedereinbauen, überarbeiten
6,00
St
04.__.__.03 Zulage zur Vorpos. für Holzfüllung Zulage zur Vorpos. für Einbau einer Holzfüllung in
Anlehnung an Bestand in Absprache mit Denkmalamt
- Füllung als Holzschalung, Lärche, lackiert.
Ansichtsbreite 120mm bzw. 180mm am Rand
gem. Planung.
- Sichtbarer Befestigungen in Anlehnung an das
Bestandsleitbild
im Bereich der Fensteröffnungen EG/OG ist nach Planung
keine Füllung herzustellen, um Belichtung und Belüftung
der
dahinterliegenden Wohnräume zu gewährleisten
siehe Detail 1203A
Farbbeschichtung gesondert durch Maler
Einbauort: BT1 Achse A
Massenverteilung wie folgt:
BT1 = 3 St
BT2 = 0 St
BT3 = 0 St
04.__.__.03
Zulage zur Vorpos. für Holzfüllung
3,00
St
04.__.__.04 Oberlichtkonstruktion Achse E aus- und wiedereinbauen, feuerverzinken Oberlichtkonstruktion aus Stahl- bzw. Metallprofilen
mit Längsstreben
(Abstand ca. 70-75 cm) und 1 Querstrebe im oberen
Viertel
Gesamtkonstruktion (eventuell in Teilstücken) ausbauen
und entrosten,
evtl. Teilstücke ersetzen, feuerverzinken und wieder
einbauen,
Anschlüsse fachgerecht wieder herstellen,
inkl. aller Befestigungsmittel, Abfangmaßnahmen etc.
Größe Oberlichtelemente:
ca. 51,50 x 2,70 m bestehend aus
72 Elementen mit jeweils 1 Querstrebe (in Ansicht nicht
dargestellt)
Farbendbeschichtung gesondert durch Maler
Einbauort: Oberlichter Achse E BT1 und BT3
Massenverteilung wie folgt:
BT1 = 1 St
BT2 = 0 St
BT3 = 1 St
04.__.__.04
Oberlichtkonstruktion Achse E aus- und wiedereinbauen, feuerverzinken
2,00
St
04.__.__.05 Oberlichtkonstruktion Achse A aus- und wiedereinbauen, feuerverzinken Oberlichtkonstruktion aus Stahl- bzw. Metallprofilen
mit Längsprofilen (Abstand ca. 75 cm) und teilweise
1 Querprofil im oberen Viertel sowie Querverstrebungen
und Knotenpunkte gemäß Bestand
Gesamtkonstruktion (eventuell in Teilstücken) ausbauen
und entrosten, evtl. Teilstücke ersetzen,
feuerverzinken
und wieder einbauen, Anschlüsse fachgerecht wieder
herstellen,
inkl. aller Befestigungsmittel, Abfangmaßnahmen etc.
Größe Oberlichtelemente:
ca. 55,50 x 2,90 m bestehend aus
72 Elementen mit tlw. 1 Querstrebe (in Ansicht nicht
dargestellt)
Farbendbeschichtung gesondert durch Maler
Einbauort: Oberlichter Achse A BT1 und BT3
Massenverteilung wie folgt:
BT1 = 1 St
BT2 = 0 St
BT3 = 1 St
04.__.__.05
Oberlichtkonstruktion Achse A aus- und wiedereinbauen, feuerverzinken
2,00
St
04.__.__.06 Zulage zur Vorpos. für Verglasung aus Drahtglas, BxH ca. 75 x 285 cm Zulage zur Vorpos. für Verglasung von Teilen der
Oberlichtkonstruktion mit Drahtglas als Belegexemplar
des historischen Zustandes in Abstimmung mit
Denkmalpflege
BxH ca. 75 x 285 cm
Massenverteilung wie folgt:
BT1 = 31 St
BT2 = 0 St
BT3 = 30 St
04.__.__.06
Zulage zur Vorpos. für Verglasung aus Drahtglas, BxH ca. 75 x 285 cm
61,00
St
04.__.__.07 Erhalt histor. Ventilatoren Erhalt der Ventilationseinbauten als Zeitzeuge nach
Abstimmung mit Architekt, Bauherrn und Denkmalpflege
Bestandsventilatoren von Leitungen kappen, ausbauen und
sichern,
Lüfterkästen mit Lamellenauslass durchreparieren,
entrosten und mit Korrosionsschutz versehen
Montage auf Anweisung Bauleitung
Farbendbeschichtung gesondert durch Maler
Einbauort: B1+3 Nordgang der Hallen Innenseite Achse E
Massenverteilung wie folgt:
BT1 = 5 St
BT2 = 0 St
BT3 = 5 St
04.__.__.07
Erhalt histor. Ventilatoren
10,00
St
05 Rankhilfen
05
Rankhilfen
05.__.__.01 Rankhilfe Drahtseil Höhe 200 cm Rankhilfe bestehend aus
2 Stk Wandkonsole Standard
1 Stk Mini-Wantenspanner mit Gabel
1 Stk Mini Gabelterminal
1 Stk Niro Drahtseil
Seildurchmesser 4 mm vorkonfektioniert 2m
alle Materialien aus rostfreiem Edelstahl
als Komplettleistung auf Außenwand des nördliche
Abstellräume (verputzte Kalksandsteinwand 12 cm)
herstellen
einschließlich aller erforderlichen
Materiallieferungen,
Kleinstmaterialien (Dübel etc.) und Nebenarbeiten.
Hersteller / Lieferant :
Jakob Robe System GmbH
im Pfingstwasen 1
73035 Göppingen
info@jakob.de.de
Tel. +49 7161 65883 0
oder gleichwertig.
(Gleichwertiges Produkt / Lieferanten eintragen).
Ausführung nach Stk. Drahtseil der Länge 200 cm.
05.__.__.01
Rankhilfe Drahtseil Höhe 200 cm
12,00
St
05.__.__.02 Rankhilfen/Sichtschutz Südseite Einfliegerhalle Rankhilfe als Sichtschutz der südlichen Terrassen der
Einfliegerhalle gemäß Detail 4.1 liefern und montieren.
Bestandteile der Rankkonstuktion:
Rundlitzenseil
Konstruktion: 6 x 19 + WC
Durchmesser: 6 mm
Spannschlösser mit Gabel Classic verpresst
für Seil Ø 2 - 12 mm
Gabeln Classic, verpresst
Klemmringe 2-teilig für Drahtseil 6 mm im Abstand von
60 cm
Hersteller Rankseilkomponenten:
Jakob Robe System GmbH
im Pfingstwasen 1
73035 Göppingen
info@jakob.de.de
Tel. +49 7161 65883 0
oder gleichwertig.
(Gleichwertiges Produkt / Lieferanten bitte eintragen).
Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter vor Bestellung
nachzuweisen
und von der Bauleitung freigeben zu lassen.
Bestandteile der Rahmenkonstuktion
Quadrat-Hohlprofil 70 x 70 x 5 mm
Fahnenbleche mit Bohrung für Gabeln
Bestandteile der Befestigungen (Obergurt/Untergurt und
Fundament)
Ringmuttern mit Stützscheiben als Abstandshalter als
Seilumlauf,
Gewindestangen 8 mm
Unterlegscheiben für Ringmuttern
Alle Verbindungsmaterialien aus rostfreiem Edelstahl.
Die Leistung versteht sich als Komplettleistung einschließlich aller Rankseilkomponenten zwischen Obergurt und Untergurt
sowie Untergurt und Fundament, dem Stahlrahmen zwischen Untergurt und Fundament sowie allen Befestigungen und Kleinstmaterialien (Dübel etc.) und einschließlich
aller
anfallenden Nebenarbeiten. Dazu gehört auch die
Herstellung
des Fundamentes. Die Erdaushub des Fundamentes sind in
den Erdarbeiten (KG 510) erfasst.
Die Zuhilfenahme eines Steigers für die Montage in den
oberen
Bereichen ist in den Einheitspreis ebenfalls
einzukalkulieren.
Abrechnung nach Stk.
05.__.__.02
Rankhilfen/Sichtschutz Südseite Einfliegerhalle
6,00
St
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