Containerumsetzung | De- und Remontage
BTB Berlin | Umsetzung Bürocontainer
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeingültige Vorbemerkungen: Fix und fertige, fach- und termingerechte, Ausführung der Demontagearbeiten zu der FAGSI Containeranlage, nach dem aktuell anerkannten Stand der Technik und nach den jeweilig relevanten Normen und Vorschriften und der folgenden Leistungsbeschreibung. Weitere Grundlagen der Ausführung und somit Ihres Angebots sind: Die aktuell gültigen allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Die DIN 18299 " Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" Die Herstellervorgaben zu den eingesetzten Produkten. Alle Aufführungen in Ihrer jeweils aktuellsten und gültigen Fassung. Die aktuelle Baustellenordnung der FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH Im Voraus, bzw. täglich auszuführende Leistungen: Entsorgung von Baumischabfällen in bauseits gestellte Baumischmulden Täglich besenreines Hinterlassen der Arbeitsplätze Freiräumen von fertiggestellten Arbeitsbereichen um freies Arbeiten für Folgegewerke zu ermöglichen Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. nach gesonderter Kundenvorgabe) Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den gesamten Montagezeitraum Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter Für die Angebotserstellung eventuell notwendige Planungen sind vom Bieter zu tragen! 1 ALLGEMEINER TEIL 1.1 Leistungsbeschreibung Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln. Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder tech­nisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreiben­den - eine Klärung her­bei­führen. Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Lei­stungs­verzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im ge­ge­benen Rahmen seines Fach­ge­bietes und unter be­sonderer Berück­sichtigung der Hinweise in VOB Teil C ver­pflichtet, Be­denken an­zumelden. In diesem Fall ist er auch be­rechtigt, nach Mög­lich­keit ein Neben­ange­bo­t vor­zu­legen. Im Falle eines Nebenangebots, muss der Bieter Gleich- oder Höherwertigkeit zum beschriebenen Leistungsumfang anbieten und nachweisen. Ein­tragun­gen in das Leistungs­ver­zeichnis, über die dort ge­forder­ten Angaben hinaus, sind un­zu­lässig. 1.2 Stoffe , Bauteile Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwert" vor­gegeben, so ist die Gleich­wertig­keit als Min­dest­forderung zu verstehen. Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die ge­forder­ten tech­ni­schen Para­meter (z.B. Maße, Leis­tung, physi­kalische, chemi­sche und bio­lo­gi­sche Eigen­schaften), die Schadens­be­ständig­keit und die Nutzungs­dauer durch das an­ge­bote­ne Fabrikat ein­ge­halten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit er­füllt sein. Vorge­schrie­bene Prüfun­gen durch Rechts- oder Ver­wal­tungs­vor­schriften oder nach DIN- oder EN-Nor­men müssen nach­weisbar sein. Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertig" in den vorgesehenen Frei­raum für "Angebotenes Fabrikat: ....." vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auf­tragserteilung das vom Auf­trag­geber eingetragene Fabrikat als vereinbart. Die Gleich­­wertig­keit ist auf Verlangen ggf. durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder ander­weitig darzulegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die amtliche behördliche Zulassung (insb. bei brandschutztechnischen Forderungen) in Form der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorzulegen. Die Herstellerverarbeitungsvorschriften sowie die systembedingt aufeinander abgestimmten Details sind einzuhalten. 1.3 Baustelleneinrichtung Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustellen­ein­richtung. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereit­­gestellter Räume hat der Auftrag­nehmer selbst zu sorgen. Diese sind mit dem AG abzustimmen. Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durch­zuführen und bei Erfordernis mit den an­de­ren Baubeteiligten abzustimmen, falls vor­handene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen. 1.4 Preisinhalte und Preisbindung Für die Preis­bildung gelten die zum Zeitpunkt der An­ge­­bots­ab­gabe gülti­gen Vor­schriften. Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabe­fehlern). Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Um­satz­steuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen. In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bau­ar­bei­ten sowie für das Gewerk geltenden Un­fall­ver­hütungs­vor­schrif­ten er­ge­ben, soweit sie keine Besonderen Leistungen dar­stellen. Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grund­sätz­lich abgegolten. Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder ver­ein­bar­ten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschul­de­ten Leistung entstandenen Kosten und Ge­büh­ren sowie Revisions­pläne gelten als Nebenleistung. Konstruktions- und Ausführungspläne, die für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maß­neh­men auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne. 2 BESONDERER TEIL Geltungsbereich Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den für die Ausführung der Bauleistungen geltenden DIN-, EN-Regeln, die anerkannten Regeln der Technik (einschl. deren Arbeits-, Merk- oder Hinweisblättern), Gesetzen, behördlichen Erlassen, der jeweiligen LBO, sowie des RAL-Güteschutzes. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. Bieterfragen können gestellt werden und werden zeitnah beantwortet.
Allgemeingültige Vorbemerkungen:
01 Umsetzung der Containeranlage BV "BTB"
01
Umsetzung der Containeranlage BV "BTB"
02 Umsetzung
02
Umsetzung
Klimageräte Die Klimageräte werden durch einen dritten Fachbetrieb demontiert, verfahren und nach erfolgreichem Wiederaufbau, auch wieder montiert. Dies ist nicht Leistung des Bieters.
Klimageräte
02.0010 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten und Räumen der üblicherweise notwendigen Baustelleneinrichtung inkl. benötigter Werkzeuge, Hebezeuge und Gerüste, für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen und eventuell notwendige Nebenleistungen. Inkl. aller notwendigen An- und Abfahrten, KFZ-Kosten, Übernachtungen und Zuschläge. Inkl. der Entsorgung von anfallenden Bauabfällen in bauseits gestellten Abfallcontainern.
02.0010
Baustelleneinrichtung
P
1,00
Pauschal
02.0020 Containerdemontage (Rückbau) Demontage der Deckenkästen, der senkrechten Hutkästen und sämtliches weiteres Montage- und Verbindungsmaterials der Fa. FAGSI. FAGSI Montagematerial zum Transport in den Containern sichern. Lösen der Containerverbindungen untereinander: Spannhaken & Containerklammern. Trennen der CEE Verbindung zwischen den Containern und verstauen im Container. E-Wandkonvektoren für den Transport sichern. Transportsicherung beweglicher An- und Einbauten wie z.B. Fenster, Türen, Rollläden, Leuchten & Infrarotheizungen, etc. Rückbau und Sicherung der Stahl - Außentreppe und des Laufganges. Rückbau und Sicherung der Außenleuchten. Rückbau und Sicherung der Raffstoreblenden. Rückbau der Medienanschlüsse (Zu- und Abwasser) der Sanitärcontainer 8 Stück FAGSI Container plus 2 Stück Sanitärcontainer nach Ladeplan fachgerecht verladen. Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. zusätzliche, durch Kundenvorgaben benötigte PSA) Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den gesamten Montagezeitraum Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter Umzug von: Messe Berlin Messedamm 14055 Berlin
02.0020
Containerdemontage (Rückbau)
P
1,00
Pauschal
02.0030 Containermontage (Wiederaufbau) Einmessen der Containeranlage und Lage der Medienanschlüsse kontrollieren Verkranen und auslegen von beigestellten FAGSI Fundamentplatten Feinausgleich auf den Fundamenten herstellen (beigestellte Ausgleichsplättchen von FAGSI) Eventuelle Transportverplanung entfernen und fachgerecht verstauen 8 Stück FAGSI Container plus 2 Stück einzelne Sanitärcontainer abladen und auf dem Fundament positionieren, dabei bei Containerstößen auf das Blockgummi am Rahmen achten. Bei Containern mit Hauseinführungen sind diese im Zuge der Containerpositionierung auf dem Fundament einzuführen Verbindung der Container untereinander mit Spannhaken und Flanschplatten (Containerabstand 15 mm) Abdichten / Verkleben der Containerstöße im Dachbereich Montage der Raffstoreblenden. Moosgummi zwischen den Containern, nach Weisung der FAGSI Bauleitung, verlegen Die oberste Dachebene bekommt Metall-Dachkappen: Die Containeranlage erhält kein Zusatzdach! Verbindung Erdungskabel im Außenbereich Bodenverbinder / Bodeneinleger fachgerecht montieren: Es wird kein vollflächiger Bodenbelag vor Ort verlegt Sämtliche Containerstöße mit Mineralwolle auskleiden und die Dampfsperren mit Dichtbänder verkleben (auch im Treppenhaus) Montage der FAGSI Hutkästen im Wand- und Deckenbereich. Prüfung und korrekte Einstellung sämtlicher beweglicher Teile nach Montageende (Fenster, Türen, etc.) Montage von Kleinteilen, wie z.B. Feuerlöscher, Türschilder, Fluchtschilder, Rettungsplänen, etc. Ausführung von Kleinstreparaturen nach Transport und Montage: Silikonieren von Fugen und gerissenen Stößen Nachstreichen von Innenwänden, Ausbessern von Lackschäden an Außenwänden, Türzargen, Geländern, etc Die Hohlräume der Containerstöße, im Bereich der Türen (hinter den Zargen), sind mit ausreichend Dämmwolle auszukleiden Verkranen und Montage der Stahl - Außentreppe und des Laufganges. Herstellung der Medienanschlüsse (Zu- und Abwasser) der Sanitärcontainer. Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. zusätzliche, durch Kundenvorgaben benötigte PSA) Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den gesamten Montagezeitraum Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter Fix und fertig, abnahmefähig, ausgeführt. Umzug nach: Heizkraftwerk Adlershof Albert Einstein Straße 22 12489 Berlin
02.0030
Containermontage (Wiederaufbau)
P
1,00
Pauschal
02.0040 Zaunanlage Fachgerechte Demontage, vertragen, Lagerung und Wiederaufbau von 4 Stück Zaunelementen, als fix und fertige Leistung ausgeführt. Siehe hierzu das Foto unter den Dokumenten.
02.0040
Zaunanlage
E
1,00
Pauschal
02.0050 Dokumentation & Nachweise Es ist eine vollständige Dokumentation inkl. aller Nachweise zu den ausgeführten Arbeiten vorzulegen: Herstellererklärungen Fachunternehmererklärungen etc. Diese ist kurzfristig, spätestens 7 Werktage nach Beendigung der Arbeiten, vorzulegen. Dokumentationsübergabe in digitaler Form.
02.0050
Dokumentation & Nachweise
P
1,00
Pauschal
03 Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
03
Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
03.0010 Stundenlohnarbeiten - GESELLE Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen, nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI Bauleitung freizugeben. Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel) zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
03.0010
Stundenlohnarbeiten - GESELLE
1,00
Stunde
03.0020 Stundenlohnarbeiten - MEISTER Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen, nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI Bauleitung freizugeben. Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel) zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
03.0020
Stundenlohnarbeiten - MEISTER
1,00
Stunde
03.0030 Übernachtungskosten Die Abrechnung umfasst die Kosten für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Hotelkosten werden für Nächte berechnet, die aufgrund der Entfernung zur Baustelle oder des Projektstandorts notwendig sind. Kosten für eine Nacht und einen Arbeiter!
03.0030
Übernachtungskosten
1,00
Stück
03.0040 Fahrtkosten Die Kilometerabrechnung umfasst die Erstattung von Fahrtkosten für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich gefahrenen Kilometer zwischen dem Firmensitz des Auftragnehmers und der Baustelle.
03.0040
Fahrtkosten
1,00
km