Rohbauarbeiten
Brüseke Reihenhäuser
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ROHBAUARBEITEN ROHBAUARBEITEN
ROHBAUARBEITEN
3060 ROHBAUARBEITEN
3060
ROHBAUARBEITEN
sonstige Vereinbarungen Rohbau sonstige Vereinbarungen Rohbau 1. Die VOB ist Ausschreibungsbestandteil. 2. Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die   Einhaltung des Abgabetermins voraus. 3. Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich. 4. Alle Einzelpreise sind netto in EUR einzutragen. 5. Der Anbieter erklärt sich sowohl mit der Leistungsbeschreibung, als auch mit den technischen und allgemeinen Vorbemerkungen einverstanden. 6. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsverzeichnises haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
sonstige Vereinbarungen Rohbau
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen: Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen: Vorbemerkung: Für die Ausführung gelten: Die einschlägigen technischen Vorschriften für Bauleistungen,sämtliche DIN- u. Zulassungs- vorschriften, die Bestimmungen der Berufs- genossenschaft u. der Bauaufsicht, die VOB Teil B u. C, Herstellerrichtlinien etc., die für die Aus- führung dieser Leistung relevant sind, in der neuesten Fassung. 2. Nebenleistungen gemäß VOB sowie die nach- folgend aufgeführten Leistungen sind, wenn dies zur Ausführung der Arbeiten erforderlich ist, in die Einheitspreise einzurechnen bzw. zu berücksichtigen. -Vom AN ist die Klärung über evtl. erforderliche Lager- und Aufenthaltsräume für seine Leistungen herbeizuführen. Eine Abstimmung diesbezüglich ist mit der Bauleitung vor Angebotsabgabe zu treffen. -Die Leistungen des AN werden in zeitlichen und örtlichen Abschnitten, die nach Abstimmung mit der Bauleitung festgelegt werden, ausgeführt. -Vom AN ist die Klärung über die zur Verwendung kommenden Materialien herbeizuführen. Muster sind so rechtzeitig vorzulegen, daß die Materialbeschaffung für die vorgeschriebenen Termine sichergestellt ist. Kosten für die Muster o. Musterflächen, einschl. deren Beseitigung, sind in die EP einzurechnen. - Sämtliche zur Verwendung kommenden Materialien, einschließlich jeglichem Zubehör, müssen frei von Schad- und Giftstoffen sein, bzw. dürfen die von amtlichen Prüfanstalten zugelassenen Grundwerte nicht überschritten werden. Auf Anforderung sind jeweils amtliche Prüf- zeugnisse,aus denen zweifelsfrei die Unbedenklichkeit des verwendeten Materials ersichtlich ist, vorzulegen. Bei Bedarf sind außerdem abgepackte Materialproben im Original zur Verfügung zu stellen. - Die Abrechnung erfolgt pauschal gegen zu prüfendes Voraufmaß. - Der Zuschlag erfolgt schriftlich durch den Auftraggeber und ist nicht an das billigste Angebot gebunden . - Der Anbieter erklärt sich sowohl mit der Leistungs- beschreibung, als auch mit der technischen und allgemeinen Vorbermerkungen einverstanden. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsver- zeichnisses haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen:
BAUSTELLENEINRICHTUNG BAUSTELLENEINRICHTUNG
BAUSTELLENEINRICHTUNG
3060. 0 BAUSTELLENEINRICHTUNG
3060. 0
BAUSTELLENEINRICHTUNG
MAUERARBEITEN MAUERARBEITEN
MAUERARBEITEN
3060. 1 MAUERARBEITEN
3060. 1
MAUERARBEITEN
BETON- UND STAHLBETONARBEITEN BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
3060. 2 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
3060. 2
BETON- UND STAHLBETONARBEITEN

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