Fassadenanstrich
Brückes 2-8
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angaben zur Baustelle - Bei der ausgeschriebenen Baumaßnahme   handelt es sich um ein bestehendes Bürogebäude, das in ein   Mehrfamilienhaus mit 93 Wohneinheiten umgebaut werden soll. - Das Objekt befindet sich nahe des Stadtkerns am Brückes 2-8 in Bad Kreuznach. - Baustrom und Bauwasser werden   bereit gestellt. - Für die Entsorgung von Bauschutt und   sonstiger Abfälle ist jeweils der   Verursacher verantwortlich. - Sämtliche Arbeitsbereiche sind   besenrein zu hinterlassen. - Die Weitervergabe von Leistungen   und/oder Teilleistungen an andere Unternehmer   bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung   durch den AG. - Ausführungszeiten: Beginn ca. 02.03.2026 bis 28.04.2026 - Ausführung in Teilabschnitten. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS 1. GRUNDLAGEN AUSSCHREIBUNG UND VERGABE Art und Durchführung der Angebotseinholung bzw. der Ausschreibung und Auftragserteilung werden nach den Regeln der VOB neuesten Fassung angewendet. - Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind   folgende Regelwerke in der jeweils zur Abnahme   neuesten Fassung:   - Landesbauordnung Rheinland-Pfalz   - Die einschlägigen     Unfallverhütungsvorschriften     der Berufsgenossenschaften   - Die zum Zeitpunkt der Abnahme der     Leistung geltenden     Bestimmungen, Vorschriften,     Auflagen und Anordnungen der     für die Durchführung der     Leistungen zuständigen     Behörden und behördenähnlichen     Institutionen. Zum Beispiel:     TÜV, Berufsgenossenschaften,     Fachverbände, etc.   - VOB/B DIN 1961     Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die     Ausführung von Bauleistungen   - Die zum Zeitpunkt der Abnahme     geltende anerkannten Regeln     der Bautechnik   - VOB/C DIN 18299 Allgemeine     Technische Vertragsbedingungen für     Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art: - alle Regelungen der VOB/C für    die entsprechenden Gewerke. - DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen;    Begriffe, Grundsätze,    Anwendungen, Prüfung - DIN 18202 Toleranzen im Hochbau,    Bauwerke. - Herstellerrichtlinien und    Verarbeitungshinweise der    Hersteller der    einzelnen Produkte Im übrigen gelten in folgender Reihenfolge: a) die allgemeinen Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis. b) die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistung c) die technischen Vorbemerkungen d) die VOB, Teil B in der jeweils gültigen Fassung e) die anerkannten Regeln (Stand der Technik) f) das Leistungsverzeichnis bzw. die Baubeschreibung h) die einschlägigen DIN-Vorschriften 2. BINDUNG AN DAS ANGEBOT Die Zuschlagsfrist beträgt 6 Wochen ab Angebotsabgabedatum. 3. ARBEITSGEMEINSCHAFTEN Beabsichtigt der Bieter Arbeiten im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft durchzuführen oder Nachunternehmer einzuschalten, so ist dies bei der Angebotsabgabe unter Nennung der betreffenden Firmen bekanntzugeben. 4. ÄNDERUNGEN DES ANGEBOTES (ALTERNATIVEN) Sondervorschläge und Alternativen sind nicht erwünscht. 5. EINHEITSPREISE In die Preise sind sämtliche Leistungen und Nebenleistungen einzurechnen, die zur Erreichung des Auftragszieles erforderlich sind, auch wenn diese im einzelnen nicht bis ins letzte Detail beschrieben sein sollten. Die einzelnen Einheitspreise gelten grundsätzlich für alle auszuführenden Leistungen in sämtlichen Geschossen des Bauwerkes. 6. BAUSEITIGES MATERIAL Sämtliche bauseits gestellten Materialien sind vom Auftragnehmer sachgemäß abzuladen, zu transportieren und zu lagern. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer hierfür die volle Haftung. 7. UMLAGEN BAUSTROM, WASSER, REINIGUNG, BAUWESENVERS. Die Kosten hierfür werden mit 0,2% der Auftragssumme vereinbart und in der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 8. GERÜSTE Das Fassadengerüst wird bauseits gestellt. Absperrvorrichtungen etc. sind jedoch zu berücksichtigen 9.SAUBERKEIT AUF DER BAUSTELLE Alle genutzten Lagerflächen und Baustellenbereiche sind durch das eigene Gewerk "besenrein" zu hinterlassen. Alle z.B. überschüssigen Materialien und Verpackungsreste sind arbeitstäglich und eigenmächtig auf eigene Kosten durch den AN zu entsorgen! Erfolgt dies nicht, werden dem AN nachträglich Reinigungs- und Entsorgungsgebühren in Rechnung gestellt. 10.ORTSKENNTNIS: Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich mit den Beschaffenheiten vor Ort vertraut machen und diese bei seiner Kalkulation berücksichtigen! Nachforderungen aus Unkenntnis werden nicht anerkannt! 11.SICHERHEITSEINBEHALT : Sicherheitsleistung beträgt 5% der Auftragssumme Folgende Vertragsbedingungen werden vereinbart: Die VOB in der aktuellen Fassung ist Bestandteil des Vertrages. Dem vollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnis ist vom Bieter eine aktuelle Freistellungsbescheinigung beizufügen. Wird eine Abschrift oder ein LV mit Kurztext als Angebot abgegeben, so bleibt der Text dieses Orginal-LV als verbindlich gültig. Ausführungsweise gemäß beiliegender Pläne (die dem LV beigefügten Pläne, vorbehaltlich geringfügiger Maßveränderungen, sind ausschließlich zur Kalkulation dieses Angebotes). Die Ausführung erfolgt nach örtlichem Aufmaß durch den Auftragnehmer und der Absprache bzw. Freigabe durch die Bauleitung. Abschlagszahlungen erfolgen entsprechend dem Baufortschritt nach Vorlage eines prüfbaren Aufmaßes mit einem Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 %. Abschlagszahlungen können nur in Höhe eines über Aufmaß ermittelten Leistungsstandes gestellt werden. Ab 250.000,- EUR Abrechnungssumme netto erfolgt bei der Schlussrechnung ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 3% der Abrechnungssumme bis zur Vorlage einer entsprechenden Bankbürgschaftsurkunde. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach VOB B § 13, beträgt 4 Jahre. Hinweis zu Allgemeinen Einrichtungen: Sämtliche sonstige Einrichtungbestandteile, die zur Abwicklung der Arbeiten erforderlich sind sowie der Toilettenraum entsprechend den baulichen Anforderungen und den Anforderungen an die Einrichtung und die Ausstattung nach Paragraph 48 Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 48/1,2 auf den vom Bauherrn ausgewiesenen Flächen vorhalten, aufstellen und beseitigen. Diese sind in die Einheitspreise mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Im Einheitspreis sind die Kosten für Betrieb und Unterhalt enthalten. Hinweise zu Umlagen bzw. Abzügen der Abrechnungssumme: Die Entsorgung von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers, sowie das Beseitigen der Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, ist gemäß VOB/C vom AN selbst zu veranlassen. Hinweise zu Aufmaße: Die Aufmaße sind nachvollziehbar räumlich gegliedert aufzustellen. Grundsätzlich sind hierfür Aufmaßpläne vom Auftragnehmer zu erstellen. Die Grundlage für die Aufmaßpläne sind die Ausführungspläne der Fachplaner. Im Einzelfall sind die Aufmaße gemeinsam mit der Fachbauleitung durchzufüren. Die Fachbauleitung erhält die Originale der Aufmaßblätter, der AN eine Kopie. Die Massen der einzelnen Aufmaßblätter sind in eine nach Titeln und Positionen geordnete Aufmaßzusammenstellung zu übertragen, die laufend fortgeschrieben wird. Hinweise zur Kalkulation: Alle Leistungen verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive Lieferung und fachgerechtem Einbau. Alle durch den AN zu entsorgenden Materialen und Bauteile gehen in das Eigentum des Unternehmers über. In die Einheitspreise sind die entsprechenden Transport- und Entsorgungskosten miteinzukalkulieren. Bei widersprüchlichen Angaben zur Ausführung gilt LV vor Plan. Arbeitszeiten: Stunden, die ausserhalb der geregelten Arbeitzeit anfallen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen: Zur Mitbenutzung überlassene Flächen und Räume Lagerflächen stehen ausschließlich auf dem Baugrundstück zur Verfügung und sind vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen. Schutzgebiete oder Schutzzeiten: Schutzgebiete auf dem Baugrundstück sind keine bekannt. Schutzzeiten richten sich nach der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm" (Geräuschimmissionen) vom 19. August 1970 (Beil. zum BAnz. Nr. 160). Die örtlichen polizeilichen Ruhezeiten sind einzuhalten. Fahrspuren von Transporter, LKWs oder Radlader sind nach Abschluss der Arbeiten zu glätten. Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen o.Ä. Im Baufeld sind keine schützenswerte Bäume und Pflanzenbestände vorhanden. Die Strassenbordsteine und öffentliche Verkehrsflächen sind vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen. Evetuell auftretende Verunreinigungen sind durch den AN sofort eigenverantwortlich oder auf erstes Anfordern zu beseitigen. Regelung und Sicherung des Verkehrs Für das Einholen der Genehmigungen für das Erstellen von Gerüsten, Errichten von Kränen, Absperrungen ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Vom Auftraggeber bereitgestellten Stoffe und Bauteile Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine Stoffe und Bauteile vom AG geliefert. Vom Auftraggeber erbrachte Arbeitsleistungen Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine Arbeitsleistungen vom AG erbracht. Leistungen für andere Unternehmer Sofern Leistungen für andrere Unternehmer zu erbringen sind hat der Unternehmer selbst mit dem jeweiligen AN für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen. Weitere Vorbemerkung: Soweit in den Texten der einzelnen Positionen oder den zusätzlichen technischen Vorschriften nicht abweichende Festlegungen getroffen sind, gelten stets die einschlägigen Bestimmungen des Teiles C der VOB in der neuesten Fassung. Mit den im Leistungsverzeichniss enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und - ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Stand der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN- Normen, als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu gehörigen Baustoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Es dürfen nur Baustoffe und Erzeugnisse eingebaut werden, deren Hersteller einem Güteschutzverband angehören; die Materialien müssen nach Vorschrift gekennzeichnet sein. Werden vom Unternehmer entgegen dieser Bestimmung nicht einwandfreie Erzeugnisse eingebaut, so muß er die Kosten der Materialprüfung und bei negativem Ergebnis die Kosten für den Ausbau sowie für den einwandfreien Ersatz tragen. Lieferscheine müssen vor Ort auf der Baustelle vorhanden sein. Auf Verlangen sind diese der Bauleitung vorzulegen. Will der Unternehmer andere als vorgesehene Konstruktionen ausführen, so muß er vorher die Genehmigung der Bauleitung einholen und erforderlichenfalls die statischen Berechnungen und Pläne auf seine Kosten anfertigen. Entstehende Prüfungsgebühren gehen zu Lasten des Unternehmers. Die Baustelleneinrichtung ist im Benehmen mit der Bauleitung vorzunehmen. Es ist ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Die Herstellung, Vorhaltung und Beseitigung der Zufahrten an und auf der Baustelle obliegt dem Auftragnehmer. Den Zeitpunkt der Entfernung bestimmt die Bauleitung. Alle anschließenden öffentliche Verkehrsflächen sind laufend zu reinigen. Bürgersteigüberfahrten, Bordsteine u.ä. Bereiche im Anschluss an öffentliche Verkehrsflächen sind einwandfrei zu schützen. Für Beschädigungen auch durch Zulieferanten haftet der Auftragnehmer. Der Bieter hat sich vor der Kalkulation über die örtlichen Gegebenheiten zu orientieren. Evtl. Besonderheiten, wie enge Baustellenverhältnisse, schwierige Materialtransporte, schlechte Zufahrtstraßen, notwendige Genehmigungen für Mitbenutzung öffentlicher Verkehrsflächen während der Bauzeit und geforderte Absperrungen zur Sicherung des öffentlichen Verkehrs sind in die Einheitspreise als Nebenleistungen einzurechnen, soweit keine besonderen Ansätze dafür im Angebot enthalten sind. Vorhandene Bepflanzungen auf dem Baugrundstück bzw. dem Nachbargrundstück, die unbeschädigt  erhalten bleiben müssen, sind zu schützen. Die notwendigen Sicherungsmassnahmen und entsprechende Sorgfalt und Erschwernisse bei der Ausführung der Arbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Folgende Unterlagen sind der Ausschreibung beigefügt: - Anlage 1: Lageplan - Anlage 2: Grundrisse - Anlage 3: Ansichten - Anlage 4: Schnitte - Anlage 5: Detail Sockel Allgemeine Vorbemerkungen Sämtliche Einrichtungen, die der AN für den Betrieb der Baustelle benötigt, wie Unterkünfte, Zufahrtswege zur Baustelle, sonstige Befestigungen etc., werden nicht gesondert aufgeführt und nicht vergütet. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Das Gelände ist nach Abschluß der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, vorhandene Grenz- und Höhenmarken sind während der Bauzeit zu sichern. Die Baustelleneinrichtung dient nicht nur dem Bieter für die Anstricharbeiten Fassade, sondern allen am Bau beschäftigten Handwerkern. Evtl. Forderungen der Energieversorgungsunternehmen, Bauaufsichtsbehörde, Berufsgenossenschaften und sonstigen Behörden sind zu beachten und ohne gesonderte Vergütung zu erfüllen. Sofern gefordert, ist ein Baustelleneinrichtungsplan in zweifacher Ausfertigung zur Genehmigung vorzulegen. Der Auftragnehmer hat insbesondere darauf zu achten, dass die von ihm erstellten Einrichtungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie den Verkehr nicht gefährden und behindern. Für die Dauer der vertraglich festgelegten Ausführungs- bzw. Vorhaltezeit hat der AN diese Einrichtungen zu sichern, zu unterhalten und bei evtl. anfallende Störungen oder Beschädigungen umgehend auf seine Kosten zu beseitigen. Während der Arbeiten entstehende Verschmutzungen der öffentlichen Wege und Straßen sind täglich zu reinigen. Anfallende Schuttmassen sind komplett (einschl. Folien, Papier und  Verpackungsrückstände) zu entfernen. Das Ablagern im Bereich der Arbeitsräume und sonst. Flächen auf dem Baugrundstück wird nicht gestattet. Sollte der AN diese nach Abschluß der Arbeiten nicht selbst entfernen, so behält sich der Bauherr vor, die Beseitigung auf Kosten des AN durchführen zu lassen. Hinweis: Falls im Leistungsverzeichnis keine besondere Vergütung vorgesehen ist sind in den Preisen enthalten: Das Einrichten, Vorhalten und das Räumen der Baustelleneinrichtung nach Beendigung der Gesamtbaumaßnahme, hierzu zählen: Abdeckung von Aussparungen, Absturzsicherungen, Hebegeräte, Stützkonstruktionen, Hilfsgerüste, Arbeitsbühnen innerhalb des Gebäudes sowie das Bereitstellen der notwendigen Unterkunftscontainer für das Baustellenpersonal. Strom- und Wasserversorgung der Baustelle wird mit dem Gesamtauftrag verrechnet, der AN hat mit der Bauleitung den angefallenen Verbrauch schriftlich festzuhalten. Für den Verschluss von Lager-u. Arbeitsflächen sowie evtl. bereitgestellter Räumlichkeiten hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung, ebenso die erforderlichen Werkzeuge und Geräte. Die Lieferung der Baustoffe und aller Materialien, die für die auszuführenden Arbeiten erforderlich sind, frei Baustelle, inkl. Verpackung sowie Abladen, sachgemäßer Lagerung und sofortige Rücknahme des Verpackungsmaterials. Die erforderliche Nachbehandlung und Unterhaltung der fertiggestellten Leistung bis zur Abnahme. Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten erfolgen in Teilflächen. Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise 1. Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie auf Grund Ihres Arbeitsauftrages Ihren Arbeitsplatz haben. 2. Auf der gesamten Baustelle sind Arbeitsschutzhelm (nach DIN EN 397) und Sicherheitsschuhe (nach DIN EN 345 S3) oder Sicherheitsgummistiefel (nach DIN EN 345 S5) zu tragen. Ausnahmen können im Bereich geschlossener Räume, in denen keine Gefahr von oben droht, zugelassen werden. Beschäftigte, die das nicht beachten, werden von der Baustelle verwiesen! Entsprechend den auszuführenden Arbeiten sind erforderliche weitere Arbeitsschutzmittel und Schutzausrüstungen zu benutzen. 3. Auf der Baustelle gilt ein absolutes Alkoholverbot ! 4. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind verpflichtet, für die eigene und für die Sicherheit und Gesundheit anderer bei der Arbeit Sorge zu tragen. Jede von Ihnen festgestellte unmittelbare Gefahr für Sicherheit und Gesundheit sowie alle festgestellten Sicherheitsmängel müssen Sie unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder der Bauleitung melden. Alle gefährlichen Vorkommnisse sind meldepflichtig! Sie sind auch verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. 5. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind verpflichtet, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß zu verwenden. 6. Das Entfernen oder Ändern von Sicherheitskennzeichnungen, Sicherheitseinrichtungen, Gerüstteile bzw. Absperrungen ist nur befugten Vorgesetzten gestattet bzw. unterliegt der Weisungsbefugnis. 7. Die Baustellen- Brandschutzordnung ist einzuhalten. Informieren Sie sich über die örtlichen Brandbekämpfungsvorkehrungen und die Standorte der Brandbekämpfungsmittel, Sammelpunkte usw. 8. Bei der Verwendung von elektrischen Werkzeugen und Ausrüstungen sind der ordnungsgemäße Zustand und die vorgeschriebenen Prüfungen (Prüffristen) zu beachten. Die verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte müssen frei von Beschädigungen und für die auszuführende Tätigkeit geeignet sein. Beachten Sie die geltenden Betriebsanweisungen und Bedienungsanleitungen! 9. Beachten Sie die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf den Baustellenverkehr. Auf der Baustelle gilt als Höchstgeschwindigkeit die Schrittgeschwindigkeit. Das Abstellen von privaten Personenfahrzeugen ist nicht gestattet. 10. Die Baustelle darf nur durch die gekennzeichneten Zugänge befahren, betreten und verlassen werden. Außerhalb der Arbeitszeit ist der Aufenthalt auf der Baustelle verboten. 11. Jede Firma hat einen eigenen ausgebildeten Ersthelfer zu benennen, welcher sich während der Arbeitszeit auf der Baustelle aufhält. 12. Der Baustellenbereich ist regelmäßig zu reinigen und sauber zu halten. Abfälle sind in geeigneten Behältern zu sammeln und zu selbst entsorgen. Behältnisse für Gefahrstoffe sind gesondert zu erfassen. 13. Bei Arbeitsunfällen ist zu beachten: - Jeder Unfall ist der Bauleitung zu melden. - Die Erste Hilfe erfolgt durch ausgebildete Ersthelfer am Unfallort oder imSanitätsraum. - Wenn aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist, muss   eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erfolgen. - Bei schweren Verletzungen hat ein sofortiger und schonender Transport, unter   Einschaltung des Rettungsdienstes, in ein Krankenhaus zu erfolgen. Die vollständige Baustellenordnung und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan können bei der Bauleitung eingesehen werden.
Angaben zur Baustelle
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1._._. 1 Baustelleneinrichtung Einrichten, vorhalten, sowie abbauen und entfernen der Baustelleneinrichtung nach Beendigung der Arbeiten. Einrichten von sämtlichen für die Ausführung der Arbeiten, soweit nicht gesondert im Leistungsverzeichnis erfasst: - Maschinen und Geräte ect. - Lagerräume und Arbeitsplätze - Einmessungen - Arbeitsfeldbeleuchtung - Schutz der Bodenbeläge und angrenzenden Bauteile vor Verschmutzung Hinweis: Die Baustelleneinrichtungskosten beziehen sich für die Gebäudeteile C,D,E
1._._. 1
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
2 Fassadenarbeiten
2
Fassadenarbeiten
2._._. 1 Fachgerechtes abkleben der vorhandenen Fenster, Aluminium-Fensterbänke, Brüstungen und Außenjaloousienanlage, mit geeigneter Schutzfolie und Klebebändern. inkl. die Rückstandslose Entfernung des verwendeten Materials nach Beendigung der Maßnahme. Es ist sicher zustellen, das die vorhandenen Bauteile durch das verwendete Materill nicht angegriffen werden.
2._._. 1
Fachgerechtes abkleben der vorhandenen
750,00
2._._. 2 Reinigung der Fassade Reingung der Fassade hat zu erfolgen mit: Wasserverdünnbares Spezial-Reinigungsmittel für Putz- und Anstrichflächen mit Algen- und Moosbefall. Eigenschaften: - biologischer Befall (Algen, Pilze und Moose)    wird natürlich gehemmt - Dichte ca. 1,00 kg/l - Zusammensetzung (gemäß Vdl) Wasser,    Glykolether, quartäre Ammoniumsalze. - Verbrauch ca. 200-300 ml/m²   - Farbtone: farblos Angebotener Hersteller: ______________________________________ (vom Bieter einzutragen) Angeotenes fabrikat:_________________________________________ (vom Bieter einzutragen) inkl. abkratzen loser Farb- und Putzreste, ohne Putzschäden. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Wichtiger Hinweis: Überschüssiges Material darf nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen.
2._._. 2
Reinigung der Fassade
3.057,00
2._._. 3 Untergrund der Fensterlaibungen fachgerecht reinigen und prüfen fachgerechtes reinigen der von ca. 60 bis 200 mm tiefen Laibungen, Silicon/Acryl-Fugen entfernen, abkratzen loser Farb- Putzreste. ohne Putzschäden. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.
2._._. 3
Untergrund der Fensterlaibungen fachgerecht reinigen und prüfen
620,00
m
2._._. 4 Schäden Oberputz partielle, auf der Fassadenfläche Nicht fest haftenden Oberputz entfernen. Freigelegte Fläche mit der Drahtbürste abbürsten. Eine Grundbeschichtung auf die freigelegte Fläche mit einer für den Untergrund unter berücksichtigung des gewählten Oberputzes geeigneten Grindierung. Schlussputz mit strukturgleichem Putz auftragen und entsprechend abscheiben. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.
2._._. 4
Schäden Oberputz partielle, auf der Fassadenfläche
35,00
2._._. 5 Schäden partiell, Abrisse im Anschluss Fenster & Fensterbank Risse bis 40 mm breite keilförmig aufweiten und mit zugelassenem Füllspachtel oder/und Schaum mehrlagig auffüllen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.
2._._. 5
Schäden partiell, Abrisse im Anschluss Fenster & Fensterbank
20,00
m
2._._. 6 Universalgrundierung Wässrige, siloxanvergütete, Universalgrundierung auf Acrylatbasis auf mineralische und organische Untergründe und Beschichtungen sowie abgewitterte, tragfähige Altbeschichtungen liefern und auftragen. Grundierung darf keinen Film bilden. Produkteigenschaften: Oberflächenverfestigend, wasserabweisend, gutes Eindringvermögen, saugfähigkeitsregulierend, haftvermittelnd. Bauteil: Wand/Decke Produkt: Stoplex W Angebotener Hersteller: ______________________________________ (vom Bieter einzutragen) Angeotenes fabrikat:_________________________________________ (vom Bieter einzutragen) Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.
2._._. 6
Universalgrundierung
3.057,00
2._._. 7 Anstrichsystem HBW: >70, Wand- und Deckenbereiche Fassadenfarbe auf Silikatbasis ohne bioziden Filmschutz außen auf mineralische und silikatische Untergründen, als Zwischen- und Schlussbeschichtung liefern und auftragen. Produkteigenschaften: Fassadenfarbe auf Silikabasis, A2-s1, d0 gemäß EN 13501-1, höchste Farbtonstabilität im Silikatbereich, strukturerhaltend, Glanzgrad nach EN 1062-1 G3 matt, sehr gut deckend, wasserabweisend, Wasserdurchlässigkeitsrate w nach EN 1062 -3 0,10 kg/(m²*h0,5) W3 niedrig, sehr hoch CO2- und wasserdampfdurchlässig, Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke nach EN ISO 7783-2 sd = 0,01 m V1 hoch, Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl ? nach EN ISO 7783 50, ohne bioziden Filmschutz, nicht filmbildend, ohne Zusatz von Lösemitteln und Weichmachern Bauteil: mineralischer Oberputz (Kratzputzstruktur) Farbe: weiß, HBW: >70 Produkt: StoColor Sil Angebotener Hersteller: ______________________________________ (vom Bieter einzutragen) Angeotenes fabrikat:_________________________________________ (vom Bieter einzutragen) Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.
2._._. 7
Anstrichsystem HBW: >70, Wand- und Deckenbereiche
3.057,00
2._._. 8 Zulage Leibungen bis 25 cm Zulage für das Anlegen und Einputzen aller Leibungen wie in den vor genannten Positionen: Grundputz, Armierung, Oberputz und Anstrichsysteme Aufmaß nach laufendem Meter gemessen in der Leibung. Leibungstiefe bis 25 cm.
2._._. 8
Zulage Leibungen bis 25 cm
620,00
m
2._._. 9 Bewegungs/Anschlussfugen in Fensterlaubungen Fugenbreite bis 30 mm, (Verbrauch ca. 450 ml/m) Elastische Verfugung der Anschluss und Bewegungsfugen mit Dauerelastischem Materil mit 25% Dehnfähigkeit. Verbrauch: ca. 100 ml/m bei einer 10x10 mm Fuge. Einschließlich aller erforderlichen Materialien und nebenarbeiten. Angebotener Hersteller: ______________________________________ (vom Bieter einzutragen) Angeotenes fabrikat:_________________________________________ (vom Bieter einzutragen) Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.
2._._. 9
Bewegungs/Anschlussfugen in Fensterlaubungen
550,00
m
2._._.10 Partielle Erneuerungdes Außenputzes im Sockelebreich Herzustellende Putzstärke min. 8 mm. Sockelhöhe bis ca. 0,50 m bis 1,00 m Für die Ausführung der Putzarbeiten gelten die Bestimmungen der DIN V 18550; 2005-04. "Putz und Putzsysteme", sowie die DIN 18350; 2010-04,,Putz- und Stuckarbeiten" und die VOB. Der Putzgrund ist fachgerecht Vorzubereiten und muss tragfähig, trocken, frei von Staub sowie Schalölen, Wachsen und anderen Trennmitteln sein. inkl. Haftbrücke liefern und lot- und fluchtgerecht anbringen.
2._._.10
Partielle Erneuerungdes Außenputzes im Sockelebreich
10,00
2._._.11 Sockelanstrich, Sol-Silikat-Streichfüller, biozidfrei Zwischen- und Schlussanstrich der Sockelflächen. Untergrund auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit prüfen. Grundanstrich auf Sockelflächen zwei Mal nass in feucht mit Silikat-Grundierung, 1:1 wasserverdünnt. Zwischenanstrich mit Sol-Silikat-Streichfüller nach DIN 18363, ohne Zusatz von Bioziden, im Farbton abgestimmt auf den Schlussanstrich. Anschließende Ausführung des Schluss- anstriches. Anstrichmittel matt, wetterbeständig, wasserverdünnbar, einkomponentig, nichtbrennbar, ohne Biozidzusatz, mit Sol-Silikat-Bindemittel, vermindert das Risiko von Algen- und Pilzbefall. Wasserdampfdurchlässigkeit : Klasse V1 (hoch) Wasseraufnahmekoeffizient : Klasse W2 (mittel) Wasserdampf-Diffusionsstromdichte : V ? 2.000 g/m² Standardfarbton : Grauton mittlerer Tönung. Angebotener Hersteller: ______________________________________ (vom Bieter einzutragen) Angeotenes fabrikat:_________________________________________ (vom Bieter einzutragen) Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.
2._._.11
Sockelanstrich, Sol-Silikat-Streichfüller, biozidfrei
89,00
2._._.12 vorhandenes Regenfallrohr schleifen, grundieren und zweimal streichen. Farbe. Weiß Einschließlich aller erforderlichen Materialien und aller Nebenarbeiten.
2._._.12
vorhandenes Regenfallrohr
78,00
m
3 Anstrich Klinkerfassade
3
Anstrich Klinkerfassade
3._._. 1 Reinigung der Klinkerfassade Gründliche Reinigung der Klinkerfassade mittels Hochdruckreiniger (mind. 100 bar) zur Entfernung von Schmutz, Moos, Algen, Ausblühungen und losen Bestandteilen. Besondere Anforderungen: - Einsatz von geeigneten Reinigungsmitteln (z.?B. Algizid bei Algenbefall) - Kein Einsatz schädlicher Chemikalien - Schutz angrenzender Bauteile und Pflanzen
3._._. 1
Reinigung der Klinkerfassade
217,00
3._._. 2 Untergrundprüfung und Ausbesserung Prüfen des Klinkermauerwerks auf Risse, Abplatzungen, feuchte Stellen, Ausblühungen und lose Fugen. Kleinere Schadstellen (bis 10?% der Fläche) fachgerecht ausbessern. Leistungsumfang: - Sichtprüfung und Klopftest - Entfernen loser Fugen, Neuverfugung mit geeignetem Mörtel - Risse mit elastischem Fugenmaterial verschließen - Dokumentation gravierender Mängel
3._._. 2
Untergrundprüfung und Ausbesserung
217,00
3._._. 3 Grundierung Klinkerfassade Auftragen einer haftvermittelnden Tiefgrundierung auf Silan- oder Acrylatbasis, abgestimmt auf den späteren Anstrich. Sicherstellen einer gleichmäßigen Benetzung des Untergrunds. Material: z.?B. Brillux 545, Caparol Putzgrund 610, StoPrim Sil Angebotener Hersteller: ______________________________________ (vom Bieter einzutragen) Angeotenes fabrikat:_________________________________________ (vom Bieter einzutragen)
3._._. 3
Grundierung Klinkerfassade
217,00
3._._. 4 Schlussbeschichtung Klinkerfassade Zweifacher deckender Anstrich auf gereinigtem und grundiertem Klinkermauerwerk mit witterungsbeständiger, dampfdiffusionsoffener Fassadenfarbe auf Silikonharz-, Acrylat- oder Silikatbasis (je nach Spezifikation). Farbton nach Angabe des Bauherrn. Material: z.?B. Brillux Evocryl 200, Caparol AmphiSilan, Keim Soldalit Angebotener Hersteller: ______________________________________ (vom Bieter einzutragen) Angeotenes fabrikat:_________________________________________ (vom Bieter einzutragen) Leistungsumfang: - Erste Lage: gleichmäßig auftragen, Zwischentrocknung beachten - Zweite Lage: deckend auftragen - Schutzmaßnahmen gegen Verschmutzung
3._._. 4
Schlussbeschichtung Klinkerfassade
217,00
4 Anstricharbeiten auf Betonflächen
4
Anstricharbeiten auf Betonflächen
4._._. 1 Wand- und Deckenflächen Zweimaliger Anstrich der Betonflächen mit einem lösungsmittelfreien, wasserverdünnbaren Schutzanstrich mit Sperrwirkung gegen Kohlendioxid und Schwefeldioxid, bestehend aus Grundierung, Grundanstrich und Deckanstrich. Inkludiert: Reinigung der Betonfläche und Schutz der angrenzenden Bauteile. Farbe: weiss Z. B. weber.ton purolast (A030) oder Gleichwertiges Angebotener Hersteller: ______________________________________ (vom Bieter einzutragen) Angeotenes fabrikat:_________________________________________ (vom Bieter einzutragen) In fertiger Arbeit.
4._._. 1
Wand- und Deckenflächen
95,00
4._._. 2 Betonanstrich- Säulen wie in Pos. 3.10 Betonanstrich- Säulen Maße der Säulen: 42,5 cm / 20 lfm.
4._._. 2
Betonanstrich- Säulen
20,00
m
4._._. 3 Betonflächen Überstand Flachdach, Innenhof, Abwicklung= 1,805 m Wie in Pos. 3.10 Maße ca. 0,63 m x 0,82 m x 0,355 m
4._._. 3
Betonflächen Überstand Flachdach, Innenhof, Abwicklung= 1,805 m
6,85
m
4._._. 4 Betonflächen Überstand Flachdach, Innenhof, Abwicklung= 2,005 m Wie in Pos. 3.10 Maße ca. 0,83 m x 0,82 m x 0,355 m
4._._. 4
Betonflächen Überstand Flachdach, Innenhof, Abwicklung= 2,005 m
17,15
m
4._._. 5 Betonflächen Überstand Flachdach, Innenhof, Abwicklung= 2,58 m Wie in Pos. 3.10 Maße ca. 0,83 m x 0,82 m x 0,355 m
4._._. 5
Betonflächen Überstand Flachdach, Innenhof, Abwicklung= 2,58 m
17,50
m
4._._. 6 Betonflächen Überstand Flachdach, Innenhof, Abwicklung= 4,275 m Wie in Pos. 3.10 Maße ca. 3,10 m x 0,82 m x 0,355 m
4._._. 6
Betonflächen Überstand Flachdach, Innenhof, Abwicklung= 4,275 m
15,05
m
5 Sonstige und Stundenlohnarbeiten
5
Sonstige und Stundenlohnarbeiten
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls sie von der Bauleitung angeordnet werden, einschl. aller Zuschläge. Tagelohnstunden sind täglich zur Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene Tagelohnzettel werden bei der Abrechnung nicht anerkannt. Meister- oder Vorarbeiterstunden werden erst ab acht Beschäftigten anerkannt. Arbeiten, welche keine Fachkenntnisse verlangen, werden als Helferstunden abgerechnet.
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls
5._._. 1 Gerüstanker schließen, nachtupfen Während des Gerüstabbaus sind die entstandenen Gerüstankerlöcher mit dem als Fassadenputz verwendeten Mörtel flächenbündig zu verschließen und mit der für die Fassadenfläche verwendeten Farbe farbig nachzutupfen. Es ist ein mit der Fassade einher gehendes homogenes Erscheinungsbild zu erzeugen! Inkl. Material. Zu kalkulieren ist je Stück "Gerüstanker schließen, nachtupfen" die Begleitung eines Gerüstabbautages. (Erläuterung: wird der Gerüstabbau 3 Tage begleitet, kann die Masse "3" abgerechnet werden.)
5._._. 1
Gerüstanker schließen, nachtupfen
267,00
St
5._._. 2 Vorarbeiter-/Polierstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Polierstunden.
5._._. 2
Vorarbeiter-/Polierstunden
16,00
h
5._._. 3 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Facharbeiterstunden.
5._._. 3
Facharbeiterstunden
10,00
h
5._._. 4 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Helferstunden.
5._._. 4
Helferstunden
10,00
h