01 Brandmeldeanlage (BMA), Alarmierung und Brandschutzausstattung
Brandmeldeanlage (BMA), Alarmierung und Brandschutzausstattung
01.__.0010 Brandmeldeanlage (BMA) Es ist eine Brandmeldeanlage der Kategorie 1 (Vollschutz) nach DIN 14675 in der
Betriebsart TM (mit technischen Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen)
erforderlich. Ausnahmen von der Überwachung sind gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0833-2 zulässig. Die BMA bildet das zentrale Brandschutzinstrument des Gebäudes, da die tragende Konstruktion in der Feuerwiderstandsklasse F0 ausgeführt wird und die reduzierte Feuerwiderstandsanforderung ausschließlich über die frühzeitige Branddetektion und Alarmierung kompensiert wird.
Für das Interimsgebäude ist eine eigenständige Brandmeldezentrale nach Kategorie 1 (Vollschutz) zu errichten. Die BMA umfasst ca. 50 Mehrkriterienmelder, jeweils mit Sockelsirene. Die Aufschaltung auf die Integrierte Leitstelle (ILS) Ansbach erfolgt über eine eigene Mobilfunk-Alarmübertragungseinrichtung (Dual-SIM) einschließlich Netzteil, Akku, Zubehör und SIM-Karten.
Die maßgeblichen Normen für Planung, Errichtung und Betrieb der BMA sind DIN 14675, DIN EN 54 und DIN VDE 0833-2.
An allen Ausgängen und Treppenräumen sind nichtautomatische Handfeuermelder in roter Ausführung nach DIN EN 54 anzubringen. An der Gebäudeaußenseite ist ein
Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) zu montieren. Im Eingangsbereich sind ein
Feuerwehrbedienfeld (FBF) und ein Feuerwehranzeigentableau (FAT) zu installieren. Die bestehenden Feuerwehrlaufkarten sind um das Interimsgebäude zu ergänzen.
Sofern die Brandmeldezentrale nicht in einem eigenen abgetrennten Raum untergebracht wird, ist diese in einem F90-Brandschutzgehäuse auszuführen.
Die akustische Alarmierung im Brandfall erfolgt über die Sockelsirenen der Brandmelder (ca. 50 Stück, je eine pro Melder). Die Sockelsirenen decken sämtliche Räume, Flure und Treppenhäuser ab und gewährleisten eine gebäudeweite Alarmierung unabhängig von weiteren Anlagen. Eine separate Sprachalarmanlage (SAA) ist nicht erforderlich. Die elektroakustische Anlage (ELA, vgl. Position 01.07.0030) dient im Normalbetrieb für Schuldurchsagen und kann zusätzlich über die BMA angesteuert werden.
01.__.0020 Wartungsvertrag BMA Wartungsvertrag für die Brandmeldeanlage gemäß DIN 14675
und Herstellervorgaben für die Dauer der Nutzung des
Interimsgebäudes. Vierteljährliche Inspektion und Wartung, (SVPrüfung
im Unterhalt nicht erforderlich gemäß SPrüfV § 2 Abs.
3).
Laufzeit: 4 Jahre (Gewährleistungsdauer).
Angabe als Jahrespauschale: