Kurzbeschreibung des Bauvorhabens Neubau Seniorenzentrum mit Tiefgarage
Am Stadtgraben 84, 73441 Bopfingen
Auftraggeber:
Essinger Wohnbau GmbH
Bauherr:
DRK Kreisverband Aalen e.V.
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Kurzbeschreibung des Bauvorhabens
Unterlagen zum LV Als Grundlage für sämtliche Leistungen gelten zusätzlich folgende Unterlagen, welche auf der Cosuno-Plattform hochgeladen wurden, d.h. die Inhalte aus diesen Anlagen stellen zusätzlich zu den Positionstexten die Kalkulationgrundlage dar:
- Bieteranschreiben
- Fachplanung Büro Geiger
- Werkplanung EWB
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Zusätzliche technische Vorschriften Zusätzliche technische Vorschriften
1. Der Auftragnehmer ist gehalten, bestens geschultes und im Bau solcher Anlagen erfahrenes Personal unter verantwortlicher Aufsicht abzustellen. Unzulängliches Personal ist auf Verlangen der Bauleitung unverzüglich auszutauschen
2. Die Anlage ist nach den neuesten VDE-Vorschriften auszuführen. Bei der Ausführung sind die Richtlinien für die Planung und Ausführung von elektrischen Kabel- und Leitungsanlagen, von Beleuchtungs-, Blitzschutz- und Antennenanlagen sowie von Trafostationen in Gebäuden und Anlagen bis 1000 Volt zu beachten
3. Etwaige Unstimmigkeiten bei den Projektplänen sind dem Fachingenieur mitzuteilen
4. Die Einweisung des Bedienungspersonals in die Elektroanlagen ist in den Angebotspreisen einzukalkulieren
5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Zwischenaufmaße der verlegten Rohrleitungen und Materialien aufzunehmen. Abschlagszahlungen werden nur bei gleichzeitiger Vorlage der Zwischenaufmaße angewiesen
6. Die Einheitspreise gelten unter Berücksichtigung folgender Lieferungen und Leistungen:
a) Das betriebsfertige Verlegen der Leitungen und die betriebsfertige Montage sämtlicher aufgeführten Materialien und Apparate einschließlich der hierfür notwendigen Nebenleistungen
b) Alle erforderlichen Stemmarbeiten in Mauerwerk
c) Längenzugaben für Auslässe und Schalterverbindungen einschließlich der Leitungen und Kabel in den Kunststoffkästen, Rangierverteilern und Verteilungen sowie der Verschnitt an Drähten, Kabeln, Rohren und dergleichen
d) Befestigungsmaterial wie Dübel, Eisenbügel jeder Größe und Profilschienen, Schrauben, sowie alles Kleinmaterial wie Lötmittel, Dichtungskitt, Isolierband usw.
7. Abzweigdosen und Kästen müssen in gleicher Höhe liegen. Wenn nichts anderes angegeben gelten folgende Maße
a) Der Abstand der Schalterdosen von der Rohbautüröffnung beträgt 15 cm und 1,05m über FFB; Steckdosen, wenn nicht anders angegeben 30 cm über FFB; Steckdosen über der Arbeitsplatte 1,10m über FFB; am Waschbecken 1,10m über FFB bzw. über einer Vormauerungsablage. Jeweils auf Mitte Schalterdose bezogen, bei mehreren senkrechten Schalterdosen sind für die oberste Dose die Maße einzuhalten
b) Untereinander- bzw. nebeneinanderliegende Schalterdosen müssen genau in senkrechter bzw. waagrechter Linie montiert werden
8. Für Schalter, Steckdosen, Lichtdrücker und Einsätze für Kombinationen darf im ganzen Bauvorhaben nur ein einheitliches Markenfabrikat und einheitliche Type verwendet werden. Fabrikat und Type werden vom Auftraggeber bemustert. Unterputzapparate sind für Schraubenbefestigung vorzusehen und verstehen sich preislich einschließlich Isolierstoff-Einbaudose und Frontplatte
9. Im Leistungsverzeichnis angegebene Erzeugnisse und Lieferfirma gelten als angeboten, wenn der Bieter die Punktfolgen (Freistellen) nicht ausfüllt. Ändert sich durch das vom Bieter angegebene Erzeugnis die Konstruktion oder Abmessung von Bauteilen des Leistungsverzeichnisses sind solche Änderungen mit den Angebotspreisen abgegolten
10. Alternativ-Position in der Leistungsbeschreibung bedeutet, daß auch mit der Vorbereitung der Ausführung erst nach besonderer Anordnung des Auftraggebers zu beginnen ist
11. Sämtliche verwendeten Materialien müssen nach den Verlege- bzw. Montagevorschriften der Hersteller eingebaut werden
12. Elektrische Betriebsmittel müssen nach DIN VDE geprüft sein, und das VDE-Prüfzeichen tragen
13. Der Antrag auf Abnahme erfolgt lt. VOB
14. Bei Abrechnung nach Aufmaß ist den Zwischenrechnungen und der Schlußrechnung ein gemeinsames, von beiden Vertragsteilen unterzeichnetes Aufmaß beizufügen
15. Vorstehende " Zus. technische Vorschriften " werden bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil
Zusätzliche technische Vorschriften
01 Kapitel 01 Elektroinstallation
Kapitel 01 Elektroinstallation
01.01 Titel 01 Sicherungsverteiler
Titel 01 Sicherungsverteiler
01.02 Titel 02 EIB Komponenten
01.03 Titel 03 Verlegesysteme
01.04 Titel 04 Kabel und Leitungen
Titel 04 Kabel und Leitungen
01.05 Titel 05 Installationsgeräte
Titel 05 Installationsgeräte
01.06 Titel 06 Fernmeldetechnische Anlagen
Titel 06 Fernmeldetechnische Anlagen
01.07 Titel 07 Sonderinstallation und Anschlüsse Fremdgewerke
Titel 07 Sonderinstallation und Anschlüsse Fremdgewerke
01.08 Titel 08 Beleuchtungskörper
Titel 08 Beleuchtungskörper
01.09 Titel 09 Passive Datentechnik LWL
Titel 09 Passive Datentechnik LWL
01.10 Titel 10 Datentechnik Kupfer
Titel 10 Datentechnik Kupfer
01.11 Titel 11 Rufanlage
01.12 Titel 12 Sicherheitsbeleuchtung
Titel 12 Sicherheitsbeleuchtung
01.13 Titel 13 RWA
01.14 Titel 14 Brandmeldeanlage
Titel 14 Brandmeldeanlage
01.15 Titel 16 Leitungsnetz für BMA
Titel 16 Leitungsnetz für BMA
01.16 Titel 17 Baustrom
01.17 Titel 18 Taglohnarbeiten,
Titel 18 Taglohnarbeiten,
01.18 Titel 19 Prüfung und Revision der
Titel 19 Prüfung und Revision der