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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
INHALTSVERZEICHNIS Seite
1. Ausführungsfristen............................................................................ 3-3
1.1 Rahmentermine................................................................................. 3-3
1.2 Ausführungszeitraum NU................................................................... 3-3
2. Anlagen zum Leistungsverzeichnis................................................. 4-4
2.1 Plananlagen....................................................................................... 4-4
2.2 Sonstige Unterlagen, Gutachten........................................................ 4-4
3. Gewährleistung.................................................................................. 5-5
4. Projektbeschreibung......................................................................... 6-6
4.1 Zweckbestimmung............................................................................. 6-8
4.2 Kenndaten.......................................................................................... 9-9
5. Allgemeine Vorbemerkungen............................................................ 10-10
5.1 Vorschriften und Normen................................................................... 10-10
5.2 Qualitätssicherung und Gütesicherung.............................................. 10-11
5.3 Angebotsbedingungen....................................................................... 11-12
5.4 Technische Alternativen/Sondervorschläge....................................... 12-12
5.5 Baustelleneinrichtung......................................................................... 12-12
5.6 Sicherheits- , Gesundheits- und Umweltschutzschutz....................... 13-13
5.7 Leistungsumfang des Auftragnehmers.............................................. 13-15
6. Hinweise zu Art der Bauweise und Abwicklung.............................. 16-16
Bauweise
Terminplanung
Terminsteuerung
Logistik
Qualität
Leistungsverzeichnis HLS..................................................................... 17-550
INHALTSVERZEICHNIS
VORBEMERKUNGEN 1. AUSFÜHRUNGSFRISTEN
1.1 Rahmentermine (AG an Bauherrn)
1.1.1 Baubeginn Baustelle: August 2026
1.1.2 Gesamtfertigstellung: November 2027
1.2 Ausführungszeitraum NU-Leistung:
1.2.1 Ausführungsbeginn xx.xx.xxxx
1.2.2 Zwischentermine: Nach Abstimmung mit Bauleitung Max Bögl
1.2.3 Ausführungsende: xx.xx.xxxx
Die Leistungen des AN sind in Abhängigkeit zum Baufortschritt auszuführen.
Ein kontinuierliches Arbeiten kann nicht gewährleistet werden. Bauablaufbedingte Montageunterbrechungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet!
Schlechtwettertage, oder extreme Warmwetterlagen, verlängern nicht die Bauzeit bzw. den Fertigstellungstermin!
2. ANLAGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
2.1 Plananlagen
2.2 Sonstige Unterlagen
Gemäß beiliegendem Anlagenverzeichnis
3. GEWÄHRLEISTUNG
3.1 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche für die Leistungen des Auftragnehmers beträgt generell: 5 Jahre und 6 Wochen
Soweit nachfolgend nichts anderes angegeben ist.
3.2 Hiervon abweichend gelten folgende Verjährungsfristen für nachfolgend genannte Teilleistungen:
3.2.1 Dichtigkeit des Daches, der Fassade und der unterirdischen Bauteile:
10 Jahre und 6 Wochen
3.2.2 Sämtliche drehende, elektronische und/oder feuerberührte Teile von Maschinen und Aufzügen: 2 Jahre und 6 Wochen
3.3 Sämtliche zur Erlangung einer uneingeschränkten Verjährungsfrist gemäß Absatz 3.1 bzw. 3.2 ff, erforderlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsarbeiten sind durch den Auftragnehmer zu erbringen und, wenn nichts anders vereinbart wurde, mit den Einheitspreisen abgegolten.
4. PROJEKTBESCHREIBUNG
4.1 Zweckbestimmung
4.1.1 Allgemeines
Errichtung von 4 Mehrfamilienhäuser incl. Mobility-Hub mit Unterkellerung und Freianlagen mit insgesamt 64 Wohneinheiten in modularer Bauweise, in 53117 Bonn, Arminiusstraße.
Die Wohnanlage besteht aus 4 freistehenden Gebäuden.
Die Gebäude bestehen aus vier Obergeschosse sowie ein Untergeschoss als Keller.
Haus A-C dient ausschließlich zu Wohnzwecken und Haus D wird in den Geschossen UG-1.OG als PKW Stellplatz (Mobility Hub) genutzt, das 2.+3.OG dient wiederum zu Wohnzwecken.
Die Erschließung des Gebäudes erfolgt im Süden (Haus A-C) und Osten (Haus D).
Treppenanlagen/Aufzüge:
Die Wohnungen der Gebäude und das Untergeschoss erreicht man über Aufzüge und Treppenanlagen der Erschließungskerne.
Balkone/Terrassen:
Alle Wohnungen verfügen über vorgestellte Balkone. Im 3. Obergeschoss erhalten
die Wohnungen Dachterrassen.
4.1.2 Nutzung:
Kellergeschoss:
Haus A-C: Mieterkeller, Technik, Kinderwagen, Abstellraum, Fahrräder, TRH, Aufzug,
Haus D: Mobility Hub und Hausmeister
Erdgeschoss:
Haus A-C: Wohnen (5 WE), TRH, Aufzug,
Haus D: PKW Stellplätze, Fahrradstellplätze
1.OG:
Haus A-C: Wohnen (5 WE), TRH, Aufzug,
Haus D: Mobility Hub
2.OG:
Haus A-C: Wohnen (5 WE), TRH, Aufzug
Haus D: Wohnen (7 WE), TRH, Aufzug
3.OG:
Haus A-C: Wohnen (3 WE), TRH, Aufzug
Haus D: Wohnen (3 WE), TRH, Aufzug
4.1.3 Bauweise:
Modulbauweise:
Es werden werkseitig in serieller Fertigung, geschosshohe Raummodule aus Umweltbeton mit zementreduziertem Beton gefertigt (Reduzierung der zementbasierten CO2-Emission um bis zu 70% im Vergleich zu konventionellem Beton) und anschließend auf der Baustelle montiert. Diese sind zu 100% rückbaubar.
Die Module erhalten bereits im Werk die Fenster und haustechnischen Anlagen die in Verbindung mit dem Bauherrn abgestimmt wurden.
Der Ausbaustandard ist auf die in diesem Bauvorhaben spezifischen Zwecke ausgerichtet.
Die Innenausbauten außer die Fenster, die Fassadenverkleidungen aus WDVS/Klinker und die Dachflächen werden in konventioneller Bauweise ausgeführt.
Untergeschoss:
Das Kellergeschoss wird in Fertigteilbauweise erstellt.
Bodenplatten/Fundamente werden aus Stahlbeton hergestellt.
Mobility Hub:
Im Haus D wird das UG bis einschließlich 1.OG konventionell erstellt.
4.1.4 Grundstück:
Das Baufeld befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans "B-Plan 7724-90, südlicher Teil, Graurheindorfer Straße vom 19.08.1967
Das Plangebiet wird städtebaulich von der Graurheindorfer Straße , dem Gallierweg und der Römerstraße eingefasst und befindet sich in fußläufiger Nähe zum Rhein mit einer Größe von ca. 7.772m² Grundstücksfläche.
Baustellenzufahrt:
Die Baustellenerschließung erfolgt über die Römerstraße.
4.2 Kenndaten
4.2.1 Wohnfläche / Nutzfläche /Technikfläche / Verkehrsfläche
Wohnfläche:
Haus A-C:
Erdgeschoss - Staffelgeschoss: ca. 3.618 m²
Haus D:
Erdgeschoss - Staffelgeschoss: ca. 669 m²
Nutzungsfläche (NUF)
Haus A-C: ca. 4.787 m²
Haus D: ca. 1.058 m²
Mobility Hub: ca. 1.185 m²
Technische Nutzfläche (TF):
Haus A-C: ca. 64 m²
Haus D: ca. 25 m²
Untergeschoss:
Haus A-C: ca. 1.141 m²
Haus D: ca. 472 m²
4.2.2 Bruttogeschossflächen (BGF (R+S) 4.2.3 Bruttorauminhalt (BRI)
Haus A-C: ca. 6.487m² ca. 20.779 m³
Haus D: ca. 2.860m² ca. 9.497 m³
5. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
5.1 Vorschriften und Normen
5.1.1 Die Ausführung hat nach den geltenden Bestimmungen der VOB, insbesondere den ATV nach DIN 18 299 ff, den einschlägigen, für die Gesamtleistung maßgeblichen und gültigen nationalen bzw. internationalen Normen (DIN, EN, ISO), den Richtlinien und Gesetzesvorschriften, sowie den spezifischen Herstellerrichtlinien zu erfolgen.
5.1.2 Die Leistungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. dem neuesten Stand der Technik entsprechen und wirtschaftlich sein.
5.1.3 Die Baustellenordnung, soweit vorhanden ist Vertragsbestandteil. Diese ist vor Beginn der Arbeiten durch den AN schriftlich vom AG abzufordern
5.2 Qualitätssicherung und Gütesicherung
5.2.1 Die Qualitätssicherung aller Lieferungen und Leistungen hat nach den Normen der DIN EN ISO 9001:2000 zu erfolgen oder in Anlehnung daran.
5.2.2 Es dürfen nur Bauprodukte und Materialien mit einem gültigem Übereinstimmungsnachweis (geregelte Produkte) bzw. einem gültigem Verwendbarkeitsnachweis (nicht geregelte Bauprodukte) eingebaut werden.
5.2.3 Als Verwendbarkeitsnachweis kommen ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder - bei wesentlichen Abweichungen - eine Zustimmung im Einzelfall in Betracht.
5.2.4 Grundsätzlich dürfen nur Materialien, Baustoffe und Bauteile Verwendung finden, deren Einbau, Verwendung und Nutzung nach dem neuesten Stand der Technik nicht als gesundheits- und / oder umweltgefährdend einzustufen sind.
5.2.5 Insbesondere dürfen keine Asbest, PCB und Formaldehyd belasteten Materialien, Baustoffe und Bauteile verwendet werden.
5.2.6 Dämmstoffe aus Mineralwolle dürfen nur mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e. V. eingebaut werden und müssen gesundheitlich unbedenklich nach der Gefahrstoffverordnung und freigezeichnet nach EU-Richtlinie 97/69 Nota Q (DIN EN 13 162) sein.
5.2.7 Zur Sicherstellung einer hohen Innenraumluftqualität hat der AN darauf zu achten, dass innerhalb des Gebäudes an allen Raumflächen (Boden, Wand, Decke) nur emissionsarme Oberflächenmaterialien und Verbindungsstoffe, wie z.B. für Teppiche, Klebstoffe, Anstriche, etc., Verwendung finden. Diese sind z.B. gekennzeichnet durch den Blauen Engel, GEV-EMICODE, GuT-Teppichprüfsiegel, u.a.
5.2.8 Die gesundheitliche Unbedenklichkeit und Umweltfreundlichkeit, sowie alle zusätzlich verlangten Funktionen und Anforderungen an die verbauten Stoffe sind durch den Bieter, unentgeltlich, mittels entsprechender Prüfzeugnisse, Zulassungen und Nachweise zu belegen.
5.2.9 Alle Baustoffe und Materialien sind neu und ungebraucht zu verarbeiten bzw. einzubauen.
5.2.10 Die fachlich einwandfreie Ausführung der Arbeiten, ist vom Auftragnehmer, durch einen geeigneten Fachingenieur oder Meister durchgehend zu überwachen.
5.2.11 Es dürfen nur Komponenten und Anlagen installiert werden, für die eine Ersatzteilbeschaffung beim Hersteller in den nächsten 10 Jahren gewährleistet wird.
5.3 Angebotsbedingungen
5.3.1 Die Angebotserstellung durch den Bieter erfolgt ohne Kosten für den Auftraggeber.
5.3.2 Der Original-Ausschreibungstext darf in keiner Weise geändert werden. Unklarheiten im LV-Text sind schriftlich bei Angebotsabgabe mitzuteilen.
5.3.3 EDV-Kurztexte können zur Submission bzw. Angebotsabgabe eingereicht werden. Der Bieter hat jedoch mit Angebotsabgabe schriftlich zu erklären, dass unwiderruflich der wiedergegebene Kurztext dem Langtext der Leistungsbeschreibung entspricht.
5.3.4 Grundlage des Angebotes ist diese Ausschreibung in allen Bestandteilen, einschließlich aller Plananlagen und/oder sonstiger Anlagen. Nicht der Ausschreibung beiliegende Unterlagen können beim Auftraggeber angefordert, oder nach vorheriger Terminabsprache, beim Auftraggeber eingesehen werden.
5.3.5 Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Verhältnissen zu überzeugen. Nachforderungen, welche auf mangelhafter Information beruhen, werden nicht anerkannt.
5.3.6 Fachliche Bedenken zu einzelnen Positionen bzw. zur geplanten Ausführung und die hierfür somit kalkulierbaren Kosten hat der Bieter gesondert bei der Angebotsabgabe anzuzeigen, bzw. anzubieten.
5.3.7 Eventuell zur funktionsfähigen Erstellung des Werkes notwendige Leistungen, die im Leistungsverzeichnis unvollständig oder fehlerhaft beschrieben sind, hat der Bieter mit Angebotsabgabe in einem Nebenangebot auszuweisen.
5.3.8 Nach Auftragsvergabe werden Mehrkosten, auf Grund fachlicher Bedenken und fehlender bzw. unvollständig beschriebener Leistungen ausgeschlossen.
5.3.9 In der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Bauteile, Profile, Querschnitte und Materialien sind vom Bieter in statischer, bauphysikalischer und brandschutztechnischer Hinsicht zu prüfen und entsprechend den Anforderungen anzubieten.
5.3.10 Leerstellen und Punktfolgen im LV sind vom Bieter auszufüllen.
5.3.11 Im Leistungsverzeichnis abgefragten Eventual- oder Alternativpositionen dienen ausschließlich zur Information für den AG über Einzelpreise von Teilleistungen. Sind solche Leistungen gleichzeitig in Hauptpositionen enthalten, bzw. einzurechnen, so sind diese mit den Einheitspreisen der Hauptpositionen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
5.3.12 Der Auftraggeber behält sich vor, den im LV beschriebenen Leistungsumfang im Einzelnen einzuschränken, umzuschichten, bzw. zu erweitern. Die vereinbarten Einheitspreise und Nachlässe bleiben auch bei Leistungsänderungen und Massenänderungen über 10 % verbindlich.
5.4 Technische Alternativen / Sondervorschläge
5.4.1 Alternativen zu einzelnen Leistungsteilen, die der Bieter auf Grund seiner besonderen Arbeitstechnik anbieten kann, müssen gleichwertiger Art sein. Sie dürfen die zu erzielende Gesamtleistung nicht in Frage stellen.
5.4.2 Alternativen sind als Nebenangebote gesondert, mit bezeichneten, technischen Unterlagen und Mustern belegt einzureichen.
5.4.3 Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter ausreichend und prüfbar darzustellen und nachzuweisen. Im Zweifelsfalle gilt das ausgeschriebene Produkt als vereinbart.
5.4.4 Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für alle aus seinen Alternativen bzw. Sondervorschlägen resultierenï»@den Auswirkungen und Folgen auf die Konzeption, Konstruktion, auf andere Gewerke und auf die Nutzung des Bauwerkes.
5.4.5 Daraus resultierende Planungsänderungen, neu zu erstellende Nachweise und Prüfungen, usw. gehen zu Lasten des Auftragnehmers und sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
5.4.6 Änderungen zur Leistungsbeschreibung bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
5.5 Baustelleneinrichtung
5.5.1 Die zur Erfüllung der Leistung erforderliche Baustelleneinrichtung ist Sache des AN und mit den Einheitspreisen abgegolten.
5.5.2 Soweit nicht anders vereinbart, werden durch den AG keine Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen zur Verfügung gestellt. Soweit erforderlich, hat sich der AN um geeignete Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerflächen selbst zu bemühen und ggf. anzumieten und mit dem AG (örtliche Bauleitung) im Vorfeld abzustimmen. Evtl. erforderliche Umlagerungen von Materialien auf Verlangen der Bauleitung des AG, hat der AN unverzüglich binnen 24 h ohne zusätzliche Vergütung zu veranlassen.
Kommt der AN dieser Aufforderung nicht nach, so ist der AG berechtigt, das hinderliche Material durch Dritte auf Kosten des AN umzulagern.
5.5.3 Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Gestellung und Vorhaltung von Arbeits-, Hilfs- und Schutzgerüsten, auch über 2,0 m hinaus, Vorrichtungen und Werkzeuge, Hebezeuge, Krane, Hilfsmittel, und dergleichen Sache des Auftragnehmers und mit den Einheitspreisen abgegolten.
5.5.4 Der laufende Baubetrieb hat Vorrang, evtl. erforderliche Arbeitsunterbrechungen oder Erschwernisse sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
5.5.5 Der AN ist für sein Material und Werkzeug allein verantwortlich, der AG übernimmt keine Haftung für etwaige Beschädigungen oder Diebstahl durch Dritte.
5.6 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzschutz
5.6.1 Alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes nach der BaustellV (Baustellenverordnung) bzw. den einschlägigen UVV (Unfallverhütungsvorschriften) sind Sache des Auftragnehmers und mit den Einheitspreisen abgegolten.
5.6.2 Der Auftragnehmer hat den für seine Leistung nach LBO zu stellenden, verantwortlichen Fachbauleiter, unmittelbar nach Auftragserteilung, dem Auftraggeber schriftlich zu benennen.
5.6.3 Den Anweisungen und Vorgaben des SiGeKo hat der Auftragnehmer Folge zu Leisten. Nachtragsforderungen können davon nicht abgeleitet werden.
5.6.4 Ein vom SiGeKo zu erstellender SiGe-Plan nach den Anforderungen der BaustellV wird Vertragsbestandteil.
5.6.5 Maßnahmen gegen Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Vermeidung der Gefährdung von Personen sind vom Auftragnehmer entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, u. dgl.). Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
5.6.6 Abfallvermeidung, -entsorgung:
Der AN ist verpflichtet die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu erfüllen. Abfallmaterial ist generell in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und asbesthaltige Abfälle zu trennen, soweit nicht in der Baustellenordnung abweichende Regelungen bestehen.
Die Mitarbeiter des AN sind durch den AN, bezüglich der Abfallvermeidung und -entsorgung, gezielt zu schulen. Die Bauleitung des AN hat die ordnungsgemäße Materialtrennung und die korrekte Benutzung der Sammelstellen zu überwachen und dokumentiert nachzuweisen.
5.6.7 Schutz von Boden und Grundwasser:
Es muss sichergestellt werden, dass der Boden nicht durch chemische oder sonstige schädliche Verunreinigungen kontaminiert wird. Die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung muss eingehalten werden. Die Einhaltung ist von der Bauleitung des AN zu kontrolliert und dokumentiert nachzuweisen.
5.7 Leistungsumfang des Auftragnehmers
Soweit in den Ausschreibungsunterlagen für nachfolgend aufgeführte Leistungen keine gesonderten Positionen ausgewiesen oder vorgesehen sind, sind diese mit den Einheitspreisen der Hauptpositionen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
5.7.1 Nach Auftragserteilung vor Ausführungsbeginn
5.7.1.1 Komplette technische Bearbeitung mit Erstellung und Abstimmung der Ausführungs-, Werkstatt- Montage- und Detailplanung, den entsprechenden statischen Nachweisen, für den gesamten Umfang der zu erbringenden Leistung.
5.7.1.2 Rechtzeitige und unaufgeforderte Vorlage der v. g. Unterlagen, in ausreichender Anzahl und unter Berücksichtigung des erforderlichen Prüfzeitraumes, beim Auftraggeber, Architekten, Prüfstatiker, Behörden und/oder Dritten.
5.7.1.3 Einarbeitung und Übernahme sämtlicher Prüfeintragungen, Korrekturen und Auflagen in die Unterlagen, ggf. erneute Vorlage zur Prüfung.
5.7.1.4 Aufmaß vor Ort zur Überprüfen der Rohbaumaße am Bauwerk vor Fertigungs- bzw. Montagebeginn.
5.7.1.5 Eine rechtzeitige Bemusterung aller sichtbaren und relevanten Bauteile, Materialien, Stoffe, Verbindungen und Oberflächen ist erforderlich. Vor der Bestellung von dieser Komponente ist die Freigabe des AG erforderlich. Auf Anforderung sind Muster zur Verfügung zu stellen. Mustermontagen sind, wenn sie der Auftraggeber oder die örtliche Bauleitung verlangen, unentgeltlich für den Auftraggeber zu erstellen. Nach Besichtigung und Freigabe durch die Bauleitung des AG wird die Mustermontage für die festgelegten Bereiche Grundlage der Ausführung. Der Auftraggeber behält sich eine Besichtigung der einzubauenden Aggregate, Materialien und Geräte beim Hersteller bzw. auf den Ihm zur Verfügung stehenden Prüfstand vor. Ggf. ist ein Anlegen von Musterflächen erforderlich.
5.7.1.6 Vorlage sämtlicher Prüfzeugnisse, Zulassungen und Nachweise der zum Einbau vorgesehenen Materialien, Bauteile und Stoffe, vor Ausführungsbeginn, bei der örtlichen Bauleitung.
5.7.1.7 Einholung aller erforderlichen behördlicher Genehmigungen, Zulassungen, Prüfungen und Zustimmungen im Einzelfall, einschließlich Übernahme aller anfallenden Gebühren und Kosten.
5.7.1.8 Überprüfung des Untergrundes bzw. der bauseitigen Vorleistungen auf Eignung und Beschaffenheit, rechtzeitig vor Ausführungs- bzw. Montagebeginn.
5.7.2 Während der Ausführung / Montage
5.7.2.1 Anlieferung frei Baustelle einschließlich Entladung, Zwischenlagerung und Transport der Materialien und Bauteile, innerhalb und außerhalb des Gebäudes, bis hin zur Einbaustelle.
5.7.2.2 Alle erforder¿li@lichen An- und Abfahrten welche durch den abschnittsweise erfolgenden Einbau und / oder durch verarbeitungstechnisch bedingte Wartezeiten entstehen.
5.7.2.3 Übernahme vom Auftraggeber bzw. Dritter zur Verfügung zu stellender und durch den Auftragnehmer einzubauender Bauteile, Materialien und Stoffe, einschließlich Entladung, fachgerechter Lagerung und Transport zur Einbaustelle.
5.7.2.4 Eigenverantwortliche Koordinierung mit anderen Unternehmern oder Dritten.
5.7.2.5 Eigenverantwortliches Übertragen des bauseitig je Geschoss bzw. Bauteil zur Verfügung gestellten amtlichen Meterrisses zur jeweiligen Einbaustelle.
5.7.2.6 Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung von Personen durch entsprechende und zumutbare Vorkehrungen wie z. B. Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Verkehrsregelung, und dgl.
5.7.2.7 Einrichten und Vorhalten einer den UVV entsprechenden Baustrom und Wasserversorgung ab den bauseitig zur Verfügung stehenden Baustrom- bzw. Bauwasserverteilungen bis hin zum Arbeitsbereich des Auftragnehmers.
5.7.2.8 Einrichten und über den Ausführungszeitraum Vorhalten, einer entsprechenden Arbeitsplatzbeleuchtung nach UVV für den jeweiligen Arbeitsbereich des Auftragnehmers.
5.7.2.9 Alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Entstehung und Ausbreitung von Lärm, Staub, Feuer und Rauch auf der Baustelle.
5.7.2.10 Alle Maßnahmen zum Ausgleich von Maßabweichungen der bauseitigen Unterkonstruktion.
5.7.2.11 Herstellen und ggf. Verschließen sämtlicher Bohrungen, Aussparungen und Öffnungen zur Verankerung und Befestigung der Bauteile am Bauwerk.
5.7.2.12 Herstellung, Lieferung und Montage / Einbau komplett als abnahmefertige Leistung, einschließlich aller hierzu erforderlichen Neben - und Zusatzleistungen, Bauteile, Materialien, Hilfs- und Zusatzstoffe, sowie aller erforderlichen. Befestigungs-, Verbindungs- und Anschlusselemente in korrosionsbeständiger Ausführung zueinander und zu angrenzenden Bauteilen.
5.7.2.12.1 Komplette "intern" Anlagenverkabelung bei elektrisch betriebenen Anlagen und/oder Teilen davon, einschl. aller erforderlichen Verlegesysteme, Kabelkanäle und Leerrohre, ab dem Übergabepunkt, sowie auflegen der bauseitigen Zuleitung auf die Steuerung des AN.
5.7.2.13 Regelmäßige Reinigung des Arbeitsbereiches und wöchentliche Entsorgung von Bauschutt, Rest- und Verpackungsmaterialien.
5.2.7.14 Schutz der eigenen Leistung, Materialien und Werkzeuge vor Beschädigungen, Witterungseinflüssen und Verlust, bis zur Abnahme, durch Absperren, Abdecken, Abkleben usw. inkl. Lieferung der erforderlichen Stoffe und anschließender Entsorgung.
5.7.2.15 Schutz von Fremdleistungen und Einrichtungen vor Verschmutzungen und Beschädigungen während der Ausführung, durch Abdecken, Abkleben, Staubwände, usw. inkl. Lieferung der erforderlichen Stoffe, sowie anschließende Entsorgung.
5.7.2.16 Führen eines Bautagebuches und wöchentliche Vorlage beim Auftraggeber.
5.7.2.17 Teilnahme eines bevollmächtigten Vertreters an den regelmäßig stattfindenden Bau- bzw. Koordinierungsbesprechungen. Darüber hinaus hat die Bauleitung des AN zur Bauleitung des AG regelmäßigen Kontakt zu pflegen und über besondere Vorkommnisse und Abweichungen vom Terminplan rechtzeitig zu informieren.
5.7.2.18 Durchführung und Dokumentation von Probeläufen, Funktions- und Dichtigkeitsprüfungen nach Abschluss der Montagen.
5.7.2.19 Aufmaß vor Ort zur Erstellung der Ausführungs-, Abrechungs- und Bestandspläne, insoweit keine Pauschalierung vorliegt.
VORBEMERKUNGEN
6.0 HINWEISE ZU ART DER BAUWEISE Bauweise:
Vorgefertigte Raummodule aus Massivbeton, Ausbaugrat ca. 90%.
Die Module werden im Werk Max Bögl (92360 Mühlhausen) gefertigt und in einer industrialisierten Serienfertigung ausgebaut.
Der Ausbau auf der Baustelle erfolgt im Taktverfahren, nach nachfolgenden
Vorgaben:
Terminplanung
Vorgegebene Baurichtung ist einzuhalten. Bauabschnitte sind gemäß getaktetem Terminplan abzuarbeiten. Baustelle muss jeden Tag wieder im Termin sein. NU verpflichtet sich an Qualifizierungsveranstaltung kurz vor Baustart teil zu nehmen (Nachunternehmerschulung). Ampel Terminplanung: gelb: NU ist verpflichtet zu Mehrarbeit, MA-Aufstockung, Wochenendarbeit rot: Geschäftsführung muss auf der Baustelle erscheinen. Die Baustellenbesetzung ist möglichst konstant zu halten.
Terminsteuerung: Der NU ist verpflichtet an täglicher Taktsteuerung teil zu nehmen (Vorarbeiter). Ansprechpartner muss deutschsprachig und weisungsbefugt sein. Kernmannschaft ist in Kernarbeitszeit (8:00 - 17:00 Uhr) auf der Baustelle vor zu halten. Ampel Ordnung und Sauberkeit (O&S): gelb: Müll ist bis zur nächsten Taktstatusbesprechung zu beseitigen. rot: Kostenpflichtige Reinigung. Ampel Arbeitssicherheit: gelb: Sicherheitseinweisung. rot: MA wird von Baustelle verwiesen. Bei Stillstand des Zuges ist der Auftraggeber zur Umlage berechtigt (Schadenersatz).
Logistik: Materiallagerung darf nur in definierten Flächen stattfinden (inner- und außerhalb). Materialanlieferung erfolgt gemäß Anlieferterminplan. Übergabe des Taktbereichs findet jeden Tag (gemäß Taktplan) besenrein statt. Materialandienung für kommenden Taktbereich direkt nach Beendigung des letzten Taktbereichs (nicht zu Beginn des neuen Bereichs).
Qualität: NU ist bei Ersterarbeitung der direkten Vorleistung zur Qualitätsprüfung gemäß Prüfplan verpflichtet. NU ist zur Prüfung und ggf. Überarbeitung der vorgegebenen Prüfpläne verpflichtet. Prüfpläne sind zum Taktende an den Bauleiter zu übergeben. Die Qualitätsprüfung muss unter der Woche fortschreitend erfolgen. Ampel Qualität: gelb: (Anwendung wenn: Q-Mangel bis taktende abgestellt werden kann, oder Prüfplan nicht ausgefüllt wird) Mangel schnellst möglich abstellen, Prüfplan abarbeiten. rot: (Anwendung wenn: Q-Mangel bis taktende nicht abgestellt werden kann, Falschangaben im Prüfplan) Geschäftsführung auf Baustelle. Ggf. mehrfache Abnahmen.
6.0 HINWEISE ZU ART DER BAUWEISE
LEISTUNGSVERZEICHNIS Anlagen zur Ausschreibung
Planunterlagen TGA:
Grundrisse: HLSK
Anlagenschemas
Projektspezifische Daten:
Allgemeine Vorbemerkungen
Alle Vorschriften, Normen, Richtlinien usw. sind in der zur Zeit der
Ausführung gültigen Fassung anzuwenden. Über die VOB hinausgehende
Nebenleistungen sind im Leistungsbeschrieb erläutert und gelten als
verbindlich.
Abrechnung nach VOB/C, sofern in den einzelnen Positionen nichts anderes
vermerkt ist
Eigene Vertrags- und Lieferbedingungen des AN werden auf keinen Fall
Bestandteil des Bauvertrages, auch wenn diesem nicht ausdrücklich
widersprochen wird.
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN und VOB/C gültigen Regeln
zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt
gültigen EN- und DIN-Normen, VDI-und VDE-Richtlinien, DVGW-Vorschriften,
Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen
Erlasse und Gesetze, anerkannte Regeln der Technik, Auflagen der
örtlichen Feuerwehr, Technische Anschlussbedingungen (TAB) des
Stromversorgungsunternehmens, die VdS-Richtlinien sowie zutreffende TÜV-
Standards.
- DIN 18380 (VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen -? Teil C:
allgemeine - Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV)
- DIN 18421 (VOB Teil C: Dämmarbeiten an technischen Anlagen)
- DIN 4102 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen)
- DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau)
- MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie)
- EnEV (Energie-Einspar-Verordnung)
- GEG Energie Einspargesetz
- DIN VDI 6023 Hygieneanforderungen
- TRGI Gasinstallation
- DIN EN 12056 / DIN 1986 Entwässerung
zu erfolgen.
Allgemein Ausschreibung
Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des
Abgabetermins voraus.
Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter
Unterlagen möglich.
Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal drei
Nachkommastellen einzutragen.
Ein Bieterangabenverzeichnis kann Bestandteil dieser
Leistungsbeschreibung sein. Angaben oder
Ausprägungen sind dort vollständig und kompakt einzutragen.
Änderungen oder Alternativen zu diesem Leistungsverzeichnis haben nur
dann Gültigkeit, wenn Sie schriftlich
vereinbart werden.
Unterschrift/ Stempel der LV Unterlagen sind erforderlich.
Anlagen sind Ausschreibungsbestandteil. Nur vollständige
Angebotsabgaben können berücksichtigt werden.
Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahme Wettbewerb
Austauschformat: GAEB 90/ XML 3.2/ 3.3 (Datenart 81/ 83)
Angebotsabgabe als PDF und wenn möglich in GAEB 84
Technische Vorbemerkungen
Allgemeines und Geltungsbereich
Für die zu erstellende Anlage gelten die folgenden Grundsatzbedingungen:
Die Inbetriebnahme erfolgt nach Leistungsbeschreibung des LVs.
Stoffe und Bauteile
Anzubietende Fabrikate
Anlagenteile und Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis
vor gegebenen Qualitäten und Anforderungen anzubieten. Vergleichbare
Fabrikate sind zugelassen.
Ersatzteilversorgung und Fabrikatswahl
Es sind nur solche Bauteile Geräte zu verwenden, bei denen die
Lieferbarkeit von Zubehör und Ersatzteilen für die Dauer von '10-15
Jahren sichergestellt werden kann. Die verwendeten Bauteile müssen ihrem
Verwendungszweck entsprechend dauerhaft und Korrosions geschützt sein.
Sofern für Stahlteile nach diesem Leistungsverzeichnis, einschlägigen
Normen oder
Richtlinien eine bestimmte Art von Korrosionsschutz nicht vorgegeben
ist, sind mindestens folgende Anforderungen zu erfüllen.
Kennzeichnung verwendeter Bauteile Maschinelle Bauteile, wie, Pumpen und
Stellventile, sowie Wärmetauscher müssen mit Typ- und Leistungsschildern
versehen sein.
Beschilderungen an Bauteilen, insbesondere an Messgeräten, und
Hinweisschilder, müssen in deutscher Sprache ausgeführt sein.
Ausführungshinweise
Vom Auftragnehmer zu erstellen sind
Unterlagen und Bescheinigungen für behördlich vorgeschriebene Anzeigen
oder Anträge Die genannten Unterlagen müssen dem Auftraggeber zur
Einsicht, Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Bestandsunterlagen
Abnahmeprotokolle
Mess- und Einregulierungsprotokolle
Spül- und Dichtheitsprüfprotokolle
Protokoll über die Einweisung des Wartungs- und Dienstpersonals
Diese sind dem Auftraggeber zum Zeitpunkt der Abnahme zu übergeben.
Die technischen Anschlussbedingungen der örtlichen Gas-
u.Elektrizitätsversorger und der Fernwärmelieferer sind einzuholen und
zu beachten.
Sofern im Leistungsverzeichnis oder den dazugehörigen Vergabeunterlagen
keine
höheren Anforderungen gestellt werden, sind die schalltechnischen
Anforderungen der DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und behördlichen
Auflagen einzuhalten.
Sofern im Leistungsverzeichnis oder den dazugehörigen Vergabeunterlagen
keine
höheren Anforderungen gestellt werden, sind die schalltechnischen
Anforderungen der
Luftschalldämmung
Es muss sichergestellt werden, dass die vorhandenen Schalldämmmaße für
Wände, Fußböden und Decken durch die Installationen und Einbauteile des
AN nicht gemindert werden.
Körperschalldämmung:
Die technischen Standards zur Verhinderung von Körperschall sind bei
allen in Betracht
kommenden Bauteilen einzuhalten. Insbesondere bei Rohrdurchführungen und
Befestigungen mit dem Bauwerk sind geeignete Schallschutzmaßnahmen zu
realisieren.
Hinweise zu Befestigungen
Für Befestigungen und Aufhänge Konstruktionen, die sichtbar bleiben,
sind Musterausführungen vorzulegen oder zu montieren und vom
Auftraggeber genehmigen zu lassen.
Befestigungen und Aufhängungen sind ausschließlich durch Bohren und
unter Verwendung von baurechtlich bzw. Bauaufsichtlich zugelassenen, für
den Verwendungszweck geeigneten Dübel auszuführen.
Bohr- und Dübelarbeiten an sichtbar bleibenden Wand- und Deckenflächen
sind sorgfältig auszuführen, sodass keine Beschädigung der Bauelemente
auftritt.
Den Bauherrn ist eine voll Funktionsfähige Anlage die gemäß der Vorgaben
des Hersteller sowie der jeweiligen Normen entspricht zu übergeben. Das
Technische Personal des Bauherrn oder AG ist einzuweisen.
Nebenleistungen
Soweit sich nicht innerhalb der nachfolgend genannten Normen im
Zusammenhang mit den
aufzuführenden Leistungen Gegensätze ergeben oder der Auftragnehmer
solche zu erkennen glaubt, obliegt ihm die Verpflichtung, soweit
möglich, vor Auftragserteilung bzw. unverzüglich
nach Kenntnis des Mangels auf den entsprechenden Umstand schriftlich
aufmerksam zu machen.
In die Einheitspreise sind all jene Aufwendungen einzurechnen, die zur
Erreichung des in der
jeweiligen Pos. beabsichtigten Endzustandes erforderlich werden,
insbesondere die Lieferung
aller Materialien, sofern in den jeweiligen Pos. nicht ausdrücklich
andere Festlegungen getroffen werden. Eine gesonderte Vergütung der in
den Vorbemerkungen genannten Leistungen erfolgt nicht.
Ansonsten gelten die allgemeinen technischen Vorschriften (ATV) der VOB.
Bei Geräten mit Elektroanschluss ist dieser in die betreffende Position
einzurechnen.
Geräteabmessungen und Installationsangaben
Alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Maße sind vom
Auftragnehmer in eigener Verantwortung und im Benehmen mit der
Bauleitung zu prüfen und, soweit erforderlich, zu nehmen.
Alle Geräte und Aggregate sind so anzubieten, dass sie durch die
vorhandenen Montageöffnungen oder Türen evtl. in Einzelteile zerlegt an
den Aufstellungsort transportiert werden können.
Vorhaltung von Hub und Hebe Gerätschaften
Die Vorhaltung von Hebebühnen/Gerüsten für die gesamte Bauzeit zur
Montage von Verlege und Befestigungs Systeme sowie Rohrleitungen, Kanäle
und Lüftungstechnische Komponenten sind im Leistungsumfang die
jeweiligen Einheitspreise einzurechnen.
Vorhaltung von Material
Die Vorhaltung von Material für Verlege und Befestigungs Systeme sowie
Rohrleitungen, Kanäle und Lüftungstechnische Komponenten sind im
Leistungsumfang die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen.
Montageplanung
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber 1 Satz Ausführungspläne in PDF
/ DWG Format als Grundlage für die Ausführungs-/Montageplanung. Der
Auftragnehmer erstellt die
Ausführungs-/Montagepläne und muß diese vor der Ausführung dem
Auftraggeber / Fachbauleitung zur Genehmigung und Prüfung vorlegen. Der
Leistungsumfang ist in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen.
Elektro
Die aufzuführenden Anlagen sind Elektrotechnisch betriebsfertig zu
Installieren. Die Lieferung der Kabel zum Bauteil erfolgt durch Elektro.
Hierzu sind den beiden Gewerken Kabellisten zur Verfügung zu stellen.
Das Auflegen der Kabel sowie die Interne Verdrahtung der Komponenten hat
durch HLSK zu erfolgen. Die Inbetriebnahme hat mit den Gewerken Elektro
zu erfolgen.
Es hat ein 1:1 Test aller Regel- und Stellorgane inklusive Dokumentation
des Tests zu erfolgen.
Es sind sämtliche Messungen der Kabel zu protokollieren sowie alle
Messprotokolle in die Revisionsunterlagen einzuarbeiten.
Die Leistungen sind von geschulten Fachpersonal auszuführen.
DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und behördlichen Auflagen einzuhalten.
Leistungsumfang die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen
Abfallbeseitigung
Die Beseitigung aller von eigenen Arbeiten herrührenden
Verunreinigungen, hat
täglich zu erfolgen. Bei Unterlassung der Beseitigung ist die Bauleitung
berechtigt, die Arbeiten auf Kosten des Auftragnehmers auszuführen und
den anfallenden
Betrag von der Endabrechnung abzuziehen.
Die anfallenden Kosten für die Entsorgung und Sauberhaltung der
Baustelle sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
Einsichtnahme
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von Lage und Zustand der
Baustelle, den vorhandenen Zufahrtswegen sowie Umfang und Art der
Leistung zu überzeugen. Er hat beim Auftraggeber in die Zeichnungen
Einsicht zu nehmen, und alle zur
ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten notwendigen Maßnahmen in sein
Angebot einzurechnen. Unklarheiten sind durch Rücksprache zu beseitigen.
Ausführungsunterlagen und Genehmigungen
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört unter anderem auch die
Beibringung
sämtlicher erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen sowie
das
rechtzeitige Anfordern von Vorgaben und Leistungen des Auftraggebers.
Die für die
Ausführung erforderlichen Planunterlagen und Leistungsverzeichnisse
erhält der
Auftragnehmer in 2-facher Ausfertigung vom Auftraggeber kostenlos zur
Verfügung
gestellt. Vor Beginn der Ausführung sind die für die Leistung
maßgebenden Planmaße vom Auftragnehmer verantwortlich zu prüfen und
Fehler und Mängel mit der Bauleitung richtigzustellen. Maßketten sind am
Bau voll auszumessen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Ausführung notwendigen
Unterlagen rechtzeitig anzufordern, so dass die Bauvorbereitung und die
Baudurchführung nicht behindert wird. Die anfallenden Kosten sind in die
jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
Strom- und Wasseranschluss, Sanitäreinrichtungen
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse sowie Sanitäreinrichtungen werden
bauseits erstellt und unterhalten.
Lagerräume
Zur Verfügung gestellte Lagerräume sind nach Baufortschritt freizumachen
und in sauberem Zustand zurückzugeben. Durch Bautüren abgesperrte Räume
sind der Bauleitung zu melden und ein Schlüssel der Bauleitung
auszuhändigen.
Bauüberwachung
Der Auftragnehmer hat den verantwortlichen deutschsprachigen Bauleiter
vor der Arbeitsaufnahme schriftlich zu benennen und dessen Verfügbarkeit
jederzeit
sicherzustellen. Bei allen Bauleistungen hat er ordnungsgemäß
ausgebildetes Personal einzusetzen. Eine Abstimmung mit den anderen
Gebäudetechnischen Gewerken ist vom Fachbauleiter die Abstimmung und
Koordination mit der jeweiligen Bauleitung eigenverantwortlich
durchzuführen.
Nachunternehmer
Eine teilweise oder vollkommene Weitergabe von Leistungen an
Nachunternehmer, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den
Auftraggeber. Diese müssen
fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sein. Dazu gehört auch, dass
sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Sozialversicherung nachkommen und die gewerberechtlichen Voraussetzungen
erfüllen.
Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang
der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft
(einschließlich
Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem
Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der Nachunternehmer die ihm
übertragenen Leistungen nicht weitervergibt. Nachunternehmer treten
nicht in
rechtliche und vertragliche Beziehung zum Auftraggeber.
Bauzeitenplan
Bei der Aufstellung der Bauzeitenplanung hat sich der Unternehmer zu
beteiligen und die Termine verbindlich zu benennen. Bei vorgegebenen
Bauzeiten ist der Unternehmer für die Einhaltung aller ihn betreffenden
Termine verantwortlich. Behinderungen durch andere Firmen hat der
Unternehmer schriftlich rechtzeitig anzuzeigen.
Bauschild
Firmentafeln dürfen nur nach Genehmigung durch den Auftraggeber
angebracht oder aufgestellt werden.
Unfallanzeige
Ereignen sich Unfälle, bei denen Personen verletzt werden oder entsteht
ein Sachschaden, so hat der Auftragnehmer den Sachverhalt unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
Abschlagszahlungen
Abschlagsrechnungen sind mit prüffähigen Massenzusammenstellungen
vorzulegen. Alle Rechnungen sind adressiert an den Auftraggeber in 1-
facher Ausfertigung bei
der Bauleitung einzureichen. Massenberechnungen und
Abrechnungszeichnungen
in 1-facher Ausfertigung.
Schlusszahlungen
Die Zahlung der Schlussrechnung erfolgt erst nach der Abnahme. Wenn sich
bei der Prüfung der Schlussrechnung schwerwiegende Fehlerhaftigkeit von
Unterlagen
herausstellt, beginnt die Frist für die Schlusszahlung erst mit der
Vorlage der für eine Prüfung und Feststellung geeigneten
Schlussrechnung. Zur Schlußrechnung müssen
alle Nachweisunterlagen, Herstellerinformationsblätter etc.
einzureichen. Die Unterlagen müssen dreifach in Papierform, sowie
elektronisch adressiert an den Auftraggeber, bei der Bauleitung
eingereicht werden. Massenberechnungen und Abrechnungszeichnungen in 1-
facher Ausfertigung.
Bei großen Planungs- oder anderen Dateien sind geeignete Speichermedien
zum
Einsatz zu bringen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Lohn- und Materialpreisänderung
Die vereinbarten Einheits- und Pauschalpreise sind Festpreise. Lohn- und
Materialpreisänderungen finden innerhalb der festgelegten
Ausführungstermine keine Berücksichtigung.
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur dann genehmigt, wenn diese Leistung
nachweislich
nicht ausgeschrieben oder aber nicht in Form eines Nachtrages beauftragt
werden kann. Die Unterschrift unter Regieberichten gilt nicht als
Rechnungsanerkennung. Es bleibt der Prüfung vorbehalten, ob es sich um
Stundenlohn oder Vertragsarbeiten handelt.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung ausgeführt
werden.
Für nicht genehmigte Arbeiten hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf
Vergütung. Stundenberichte sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen
und bis zum drauffolgenden Arbeitstag zur Anerkennung vorzulegen.
Nachtragsangebote
Sind Nachtragsangebote zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer
nachzuweisen, dass der neue Preis auf den Grundlagen der Preisermittlung
des Hauptauftrages gebildet worden ist. Er hat hierfür die
Kalkulationsgrundlagen sowie seine
Preisermittlungen zur Einsicht vorzulegen, sowie die erforderlichen
Auskünfte zu erteilen. Preisnachlässe die im Hauptauftrag eingeräumt
wurden, gelten auch für Nachtragsangebote.
Behinderungen
Eine durch den AN eigenmächtig verursachte Unterbrechung oder
Behinderung
verpflichtet zur Schadenersatzleistung. Bei längerer Unterbrechung als
10 Arbeitstage behält sich der Auftraggeber das Recht zur Kündigung des
Vertrages vor,
einschließlich Regressanspruch für eventuelle Mehrkosten durch
Nachunternehmer.
Mängelbeseitigung
Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Mängelbeseitigung in einer
vom
Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht nach, so kann der
Auftraggeber
die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen. Ist die
Beseitigung
des Mangels unmöglich oder würde sie einen verhältnismäßig hohen Aufwand
erfordern und wird sie deshalb vom Auftragnehmer verweigert, so kann der
Auftraggeber
Minderung der Vergütung verlangen. Der Auftraggeber kann ausnahmsweise
auch
dann Minderung der Vergütung verlangen, wenn die Beseitigung der Mängel
für ihn
unzumutbar ist. Ist ein wesentlicher Mangel, der die Gebrauchsfähigkeit
erheblich
beeinträchtigt, auf ein Verschulden des Aufnehmers oder seiner
Erfüllungsgehilfen
zurückzuführen, so ist der Auftragnehmer außerdem verpflichtet, dem
Auftraggeber
den Schaden an der baulichen Anlage zu ersetzen, zu deren Herstellung,
Instandhaltung oder Änderung die Leistung dient.
Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr abweichend von der VOB für die 5 Jahre,
für die vertragsmäßige Beschaffenheit seiner Leistung und Lieferung am
Tag der
mängelfreien Abnahme. Der Auftraggeber kann die Mängelbeseitigung auch
für Mängel,
die nach der Abnahme zu erkennen sind bis zum Ablauf der
Gewährleistungspflicht
verlangen. Der Auftraggeber kann verlangen, dass vor Ablauf der
Verjährungsfrist für die Gewährleistung eine gemeinsame Besichtigung der
Leistung stattfindet.
Inbetriebnahme Abnahme und Übergabe der Anlage
Die Abnahme der Anlage erfolgt, wenn diese betriebssicher läuft, alle
Revisionsunterlagen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen beigebracht
sind und ebenso wenn die Anlage ordnungsgemäß bezeichnet und
hinsichtlich Funktion, Leistung und Regelgenauigkeit den geforderten
Bedingungen entspricht. Die Leistungen
des Auftragnehmers werden nach der vollständigen Fertigstellung sowie
nach Zugang
des schriftlichen Abnahmeverlangens förmlich abgenommen. Der Befund wird
schriftlich im Abnahmeprotokoll festgehalten und ist von beiden
Vertragspartnern zu unterzeichnen.
Den Bauherrn ist eine voll Funktionsfähige Anlage die gemäß der Vorgaben
des Hersteller sowie der jeweiligen Normen entspricht zu übergeben.
LEISTUNGSVERZEICHNIS
01 Neubau Wohngebäude BIMA - Bonn Haus A
01
Neubau Wohngebäude BIMA - Bonn Haus A
01.01 Zentraltechnik mit Zubehör - Heizungstechnik
01.01
Zentraltechnik mit Zubehör - Heizungstechnik
01.02 Lüftung mit Zubehör
01.02
Lüftung mit Zubehör
01.03 Zentraltechnik Sanitär
01.03
Zentraltechnik Sanitär
01.04 Leitungskopplungen
01.04
Leitungskopplungen
01.05 Rohrleitungen mit Zubehör Heizung
01.05
Rohrleitungen mit Zubehör Heizung
01.06 Rohrleitungen mit Zubehör Sanitär - Trinkwasser
01.06
Rohrleitungen mit Zubehör Sanitär - Trinkwasser
01.07 Rohrleitungen mit Zubehör Sanitär - Schmutzwasser
01.07
Rohrleitungen mit Zubehör Sanitär - Schmutzwasser
01.08 Besondere Leistungen
01.08
Besondere Leistungen
01.09 Stundenlohnarbeiten
01.09
Stundenlohnarbeiten
02 Neubau Wohngebäude BIMA - Bonn Haus B
02
Neubau Wohngebäude BIMA - Bonn Haus B
02.01 Zentraltechnik mit Zubehör - Heizungstechnik
02.01
Zentraltechnik mit Zubehör - Heizungstechnik
02.02 Lüftung mit Zubehör
02.02
Lüftung mit Zubehör
02.03 Zentraltechnik Sanitär
02.03
Zentraltechnik Sanitär
02.04 Leitungskopplungen
02.04
Leitungskopplungen
02.05 Rohrleitungen mit Zubehör Heizung
02.05
Rohrleitungen mit Zubehör Heizung
02.06 Rohrleitungen mit Zubehör Sanitär - Trinkwasser
02.06
Rohrleitungen mit Zubehör Sanitär - Trinkwasser
02.07 Rohrleitungen mit Zubehör Sanitär - Schmutzwasser
02.07
Rohrleitungen mit Zubehör Sanitär - Schmutzwasser
02.08 Besondere Leistungen
02.08
Besondere Leistungen
02.09 Stundenlohnarbeiten
02.09
Stundenlohnarbeiten
03 Neubau Wohngebäude BIMA - Bonn Haus C
03
Neubau Wohngebäude BIMA - Bonn Haus C
03.01 Zentraltechnik mit Zubehör - Heizungstechnik
03.01
Zentraltechnik mit Zubehör - Heizungstechnik
03.02 Lüftung mit Zubehör
03.02
Lüftung mit Zubehör
03.03 Zentraltechnik Sanitär
03.03
Zentraltechnik Sanitär
03.04 Leitungskopplungen
03.04
Leitungskopplungen
03.05 Rohrleitungen mit Zubehör Heizung
03.05
Rohrleitungen mit Zubehör Heizung
03.06 Rohrleitungen mit Zubehör Sanitär - Trinkwasser
03.06
Rohrleitungen mit Zubehör Sanitär - Trinkwasser
03.07 Rohrleitungen mit Zubehör Sanitär - Schmutzwasser
03.07
Rohrleitungen mit Zubehör Sanitär - Schmutzwasser
03.08 Besondere Leistungen
03.08
Besondere Leistungen
03.09 Stundenlohnarbeiten
03.09
Stundenlohnarbeiten
04 Neubau Wohngebäude BIMA - Bonn Haus M
04
Neubau Wohngebäude BIMA - Bonn Haus M
04.01 Zentraltechnik mit Zubehör - Heizungstechnik
04.01
Zentraltechnik mit Zubehör - Heizungstechnik
04.02 Lüftung mit Zubehör
04.02
Lüftung mit Zubehör
04.03 Zentraltechnik Sanitär
04.03
Zentraltechnik Sanitär
04.04 Leitungskopplungen
04.04
Leitungskopplungen
04.05 Rohrleitungen mit Zubehör Heizung
04.05
Rohrleitungen mit Zubehör Heizung
04.06 Rohrleitungen mit Zubehör Sanitär - Trinkwasser
04.06
Rohrleitungen mit Zubehör Sanitär - Trinkwasser
04.07 Rohrleitungen mit Zubehör Sanitär - Schmutzwasser
04.07
Rohrleitungen mit Zubehör Sanitär - Schmutzwasser
04.08 Rohrbegleitheizung mit Zubehör
04.08
Rohrbegleitheizung mit Zubehör
04.09 Sprinkler und Zubehör
04.09
Sprinkler und Zubehör
04.10 konventionelles Bad - Modul T09
04.10
konventionelles Bad - Modul T09
04.11 konventionelles Bad - Modul T17
04.11
konventionelles Bad - Modul T17
04.12 Besondere Leistungen
04.12
Besondere Leistungen
04.13 Stundenlohnarbeiten
04.13
Stundenlohnarbeiten
05 Baustelleinrichtung / Bestandstandsplanung
05
Baustelleinrichtung / Bestandstandsplanung
05.01 Baustelleneinrichtung Haus A/B/C/M
05.01
Baustelleneinrichtung Haus A/B/C/M
05.02 Bestandstandsplanung Haus A/B/C/M
05.02
Bestandstandsplanung Haus A/B/C/M