Bodenbelagarbeiten Werkstein für den Hochbunker Agathof
Hochbunker Agathofstraße
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1.1. Projektbeschreibung Der Hochbunker Agathof wurde ca.1937 als Zivilschutzbunker errichtet und 1979 für die sich ändernden Anforderungen an den Zivilschutz umgebaut. Nach Entfall der ursprünglichen Nutzungsanforderungen wurde der Hochbunker von kulturellen Nutzern für Musikproben und Lagerung genutzt. Das Gebäude wurde 2020 von der Stadt Kassel erworben. Der Hochbunker wird für eine künftige kulturelle Weiternutzung mit Veranstaltungsbereichen, Workshop- und Musikprobenräumen sowie den erforderlichen Verwaltungs- und Nebenräumen umgebaut werden. Der Umbau des Agathobunkers erfolgt in Zusammenhang mit einer gemeinsamen Entwicklung der angrenzenden öffentlichen Freifläche im Norden sowie der Freiflächen des Agathofzentrums. 1.1.1 Gebäudekennwerte Vollgeschosse: 2 (3): EG/ OG/ DG Grundfläche:ca. 892 m2 BGF: ca. 2.266 m2BRI: ca. 10.070 m3NRF: ca.1.653 m2 Gebäudehöhen: Traufhöhe: ca. 7,20mFirsthöhe: ca. 12,50m Geschosshöhen: (Lichte Raumhöhe/ Höhe OKFF zu OKFF) EG: ca. 2,60 m / 3,00 mOG: ca. 2,60 m / 4,20 m (Oberste Geschossdecke: D ca. 1,50 m)DG: Traufe ca. 2,30 m/ First ca. 4,50m 1.2 Lage Der Hochbunker Agathof liegt in der Agathofstraße im Ortsteil Bettenhausen, nahe dem Ortskern. Die Zufahrt erfolgt von der Sandershäuser Straße in die Agathofstraße bzw. von der Agathofstraße in die Großalmeroder Straße. Agathofstraße und Großalmeroder Straße sind Anliegerstraßen. Baustellenanschrift: Agathofstraße 48A, 34123 Kassel Das Grundstück ist über die öffentliche Freifläche zugänglich und kann besichtigt werden. Für die Gebäudebegehung ist eine Terminvereinbarung erforderlich. 2 ZTV Auftragsdurchführung 2.1 Grundlage Die Durchführung und Abwicklung des Auftrages, sowie die Ausführung der Werkleistungen erfolgen nach den Bestimmungen der: Landesbauordnung HBO (aktuelle Fassung)Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB Teil B und C (aktuelle Fassung)den allgemeinen anerkannten technischen Regeln und VorschriftenZTV für die Gewerke in der jeweils gültigen FassungBesondere Vertragsbedingungen des AGVon vorgenannten Regelwerken abweichende Angebots- und Ausführungsunterlagen des Bieters gelten nicht. Die im LV-Text aufgeführten Leistungen sind als komplette Leistung: Material und Herstellung anzubieten, sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben. 2.2 Allgemeine Anforderungen Dem Bieter wird dringend empfohlen sich vor Angebotsabgabe an Hand einer Ortsbegehung über Umfang, Art und Ausführung des Bauvorhabens zu informieren.Vor Beginn der Arbeiten ist über den Zustand der benachbarten Grundstücke und Verkehrswege ein Zustandsprotokoll zu erstellen. Dabei erkannte Schäden sind zu fotografieren und zu dokumentieren. Das Protokoll ist dem Auftraggeber vor Baubeginn vorzulegen.Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen(unter und oberirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden.Vor Einrichten der Baustelle ist durch den AN ein Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen. Weitere Angaben siehe ZTV Baustelleneinrichtung. 2.2.1 Abrechnungshinweise Grundsätzlich sind alle Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, wenn nicht gesondert beschrieben, für die eigenen Arbeiten vorzuhalten und während dieser Zeit für andere Gewerke kostenfrei zur Verfügung zu stellen.Baustelleneinrichtungen die über den Zeitraum der eigenen Arbeiten hinaus vorgehalten werden, werden gesondert vergütet.Vor Beginn der Arbeiten ist ein gemeinsames Aufmaß mit der Bauleitung durchzuführen. Das Aufmaß kann abschnittsweise nach Baufortschritt erfolgen. Wiegescheine, Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung innerhalb einer Woche vorzulegen (in Kopie zu übergeben) und bei Rechnungsstellung im Original einzureichen. 2.2.2 Fachbauleitung Der Auftragnehmer stellt einen verantwortlichen Fachbauleiter der vor Beginn der Arbeiten namentlich zu benennen ist. Dieser ist verpflichtet an regelmäßigen Baubesprechungen teilzunehmen.Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nur nach vom Architekten freigegeben Plänen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der Auftragnehmer ist zur Führung von Bautagesberichten/ Bautagebuch verpflichtet. Die Berichte sind der Bauüberwachung wöchentlich vorzulegen. 2.2.2 Fachbauleitung Qualifikation Der Auftragnehmer hat vor Auftragsvergabe nachzuweisen, dass der vorgesehene, namentlich zu benennende örtliche Fachbauleiter über die entsprechende Erfahrung/ Qualifikation für die zu erbringenden Leistungen verfügt. 2.3 Arbeitsschutz Gefahrbereiche auf der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen.Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die Richtlinien der Baustellenverordnung, die Anforderungen des SiGePlans an die Arbeitssicherheit und Durchführung der Arbeiten sind umzusetzen. Vor Durchführung der Arbeiten ist dem zuständigen SiGeKo auf Anforderung eine Gefährdungsbeurteilung vorzulegen. Der AN hat die im Rahmen der SiGeKoordination geforderte Selbstauskunft vor Beginn seiner Tätigkeit auszufüllen und zu übergeben. 2.4 Terminvorgaben Terminvorgaben siehe EVM Die Arbeiten müssen ohne Unterbrechung mit ausreichender Kolonnenstärke ausgeführt werden. Der Auftragnehmer legt spätestens mit Baubeginn einen Zeitplan über die Ausführung seiner Leistungen zur Freigabe vor. In einem Vorgespräch werden mit dem Auftragnehmer die Abhängigkeiten nachfolgender Gewerke erörtert Die Abhängigkeiten sind in angemessener Weise im Bauablauf des AN zu berücksichtigen. 2.4.1 Arbeitsunterbrechungen Werden die Arbeiten durch Witterungseinflüsse wie stärkere Niederschläge, Frost o.ä. unterbrochen bzw. ist die Unterbrechung aus der beschriebenen, besonderen Gebäudeart und Nutzung begründet, so behalten die abgegebenen Einheitspreise trotzdem ihre Gültigkeit.Gleiches gilt für zeitversetztes Arbeiten Nachforderungen des AN können hieraus nicht abgeleitet werden. 2.5 Bauseitige Leistungen Bereitstellung von Baustromverteiler (je zwei Verteiler pro Geschoss) und GrundbeleuchtungBauwasseranschluss mit Zapfstellen (im EG des Gebäudeteils an der Agathofstraße)WC ContainerBereitstellung von Schlüsseln für die Bauschließung 2.5. Anlagen Dem Leistungsverzeichnis sind folgenden Anlagen beigefügt. Die Anlagen werden zusammen mit der Leistungsbeschreibung Vertragsbestandteil. Lageplan, BaustelleneinrichtungGrundriss EG, OG, DG, (zur Übersicht)Schallschutzkonzept, Baustellenbetrieb (3 Seiten) 2.6 Besonderheiten der Baustelle 2.6.1 Gebäude Auf Grund der besonderen Gebäudeausführung besteht im Gebäude ein eingeschränkter Mobilfunkempfang 2.6.2 Zugang Baustellenzugang über 2-flügeliges Tor im Bauzaun mit Zahlenschloss an der Agathofstraße. Die Zuwegung ist zum Gebäude ist geschottertTemporärer Baustellenzugang über die Hoffläche zwischen Hochbunker und Agathofzentrum. Die Zuwegung ist gepflastert/ geschottertGebäudezugang über ein 2-flügeliges Bautor (B/H ca. 2,50/ 2,50 m) sowie über weitere, kleinere Türen 2.6.2.1 Transportwege im Gebäude Die Transportwege im Gebäude sind aufgrund der Raumaufteilungen beengt.Für die Materiallieferung in das DG ist der Einsatz eines mobilen Krans eigenverantwortlich durch den AN zu prüfen. Der Kraneinsatz ist in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren 2.6.3 Naturschutz / Brunnen Auf dem Grundstück selbst und den angrenzenden Grundstücken ist ein schützenswerten Baumbestand vorhanden. Der Bestand und dessen Zustand wurde in einer Begehung mit der UNB und dem Garten- und Umweltamt aufgenommen. Auf den Baumbestand ist hinsichtlich der Ausführung der Arbeiten und dem Materialtransport (Aufstellort von Maschinen im Freien) angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Fassadenbewuchs wurde für die Ausführung zurückgeschnitten, um kein Bruthabitat für Vögel zu bieten.Auf der Südseite liegt ein, mit einem Deckel verschlossener,Tiefbrunnen. Die Brunnenanlage ist vor Beschädigungen/ Verschmutzungen zu schützen 2.6.4 Topografie Das Grundstück ist annähernd eben. Zwischen OK Gelände und OKRD EG besteht ein Höhenunterschied von ca. 40 cm. 2.6.5 Umgebung Der Hochbunker liegt in einem Wohngebiet. Die Wohnbebauung reicht auf der Südseite bis auf ca. 8,00 m an den Bunker heran. Auf der Nordseite schließt das Nachbarschaftszentrum mit Tagesnutzung unmittelbar an das Baugrundstück an. Im Bauantragsverfahren wurde die Vorlage eines Schallschutzkonzeptes für die Bauarbeiten gefordert. Das Gutachten schreibt vor:auf Nachtarbeit wird vollständig verzichtetgeräuschintensive Arbeiten (AVV Baulärm) sind zwischen 18:00 und 7:00 nicht zulässigWeitere Angaben zur Verwendung von leisen Baugeräten, Vermeidung lauter Bauverfahren etc. siehe Schallschutzkonzept (Anlage zum LV) Rücksichtnahme: Zur Vermeidung unnötigen Konfliktpotenzials ist auf die Lage im Wohngebiet in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen. Dies gilt gleichermaßen für die Vermeidung von Baulärm, die Wahl erschütterungsfreier (armer) Arbeitsverfahren, die Vermeidung vom Baustaub und die Freihaltung öffentlicher Verkehrsflächen (Stellplätze) die nicht zur Baustelleneinrichtungsfläche gehören. 2.6.6 Baufreiheit 2.6.6.1 Kampfmittel Für das Gelände wurde eine Kampfmitteluntersuchung durchgeführt. Es haben sich keine Verdachtsfälle ergeben. 2.6.6.2 Leitungen Die Versorgungsleitungen sind von der Agathofstraße in das Gebäude geführt. Die Anschlussstellen im Gebäude sind sichtbar. Auf Grund einer Kanalbefahrung wurde ein Grundleitungsplan erstellt. Der Plan zeigt auf Grund der ermittelten Streckenlängen den ungefähren Verlauf der Entwässerungsleitungen sowie die Schachthöhen. Die Planunterlage wird dem AN bei Bedarf zur Verfügung gestellt.Die Leitungsführung für die Baustromverteiler ist sichtbar, offen verlegt an den Wänden ausgeführt. Die Leitungen sind durch entsprechende Maßnahmen vor Beschädigung zu schützen. 3. ZTV - Baustelleneinrichtiung 3.1 Ausführung Dem Bieter wird dringend empfohlen sich vor Angebotsabgabe an Hand einer Ortsbegehung über Umfang, Art und Ausführung des Bauvorhabens zu informieren.Vor Einrichtung der Baustelle ist ein Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Die für die Baustelleneinrichtung zu nutzenden Fläche, Lagerflächen, freizuhaltende Flächen und dergleichen sind im Baustelleneinrichtungsplan unter Angabe des Verwendungszweckes anzulegen. Der, dem LV beiliegende, Plan "Baustelleneinrichtung beschreibt die Rahmenbedingungen der Baustelleneinrichtungsflächen und dient der Orientierung bei der Erstellung der Planung des AN.Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen-und Wurzelbereiche von Bäumen sind - auch von Materiallagerungen freizuhalten. Die Einrichtung ist so vorzunehmen, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen der Baumaßnahme rechtzeitig und ohne Behinderung verlegt werden können. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung zu sichern.Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf der Leitungen (unter- und oberirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere der Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigungen vorhandener Bauwerke und Bauteile.Der Auftragnehmer ist verpflichtet die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Witterungsschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. notwendige Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.Werden öffentliche Flächen über das im Baustelleneinrichtungsplan dargestellte Maß (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B.Sondernutzungserlaubnis nach STVO) und die Gebühren bis zur Fertigstellung seiner Leistungen zu tragen.Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren,nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nicht anders vereinbart. 3.1.1 Preisinhalte Soweit nicht anders beschrieben umfasst der Leistungsbereich Baustelleneinrichtung die vollständig betriebsfertige Baustelleneinrichtung inkl. sämtlicher für die Baudurchführung benötigter bzw. erforderlicher: Maschinen, Geräte, Rüstungen, Hebezeuge inkl. Kraneinsätzen, Tagesunterkünfte, gem. Anforderungen der Baustellenverordnung, Bauplatzbefestigungen usw., die dem Umfang des Bauvolumens angemessen sind, einschließlich notwendiger Absicherung mit Beleuchtung im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen.Herstellen vorhalten und wieder abbauen sämtlicher Sicherungseinrichtungen, wie Geländer, Absperrungen, Brüstungssicherungen, Durchbruchsicherungen usw. bei allen Gefahrstellen einschließlich notwendiger Beschilderungen. Das arbeitstägliche Verschließen der Teile der Baustelleneinrichtungen, sowie das schließen der Gebäudeeingänge einschließlich der Provisorien sowie die Kontrolle darüber, in den Umständen der Baustelle entsprechenden erforderlichen Umfängen. Räumung der Baustelle, Abbau und Abtransport sämtlicher Einrichtungen sowie Wiederherstellung beschädigter und genutzter Flächen in den ursprünglichen Zustand, sowie Reparatur beschädigter Teile und Flächen. Herrichten und sauberhalten der Baustelle während der gesamten Bauarbeiten und restlose Beseitigung aller anfallenden Verunreinigungen auf dem Baugelände sowie gesamte Baureinigung nach Fertigstellung der Abbrucharbeiten vor Übergabe. 3.2. Baustelleneinrichtung / Flächen Auf dem Baugrundstück stehen wenig Flächen für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung. Auf der nordwestlichen Seite, mit Zufahrt von der Großalmeroder Straße können Teilflächen des Nachbargrundstücks/ Parkplatzes (Eigentümer GWG) für die Baustelleneinrichtung genutzt werden. Da parallel zu den Arbeiten am Hochbunker das Agathofzentrum (Stadtteilzentrum) in Betrieb ist, sind die restlichen Flächen freizuhalten.Für die temporäre Nutzung z.B. für die Stellung eines Autokrans für den Matrialtransport o.ä. können die Flächen auf dem Nachbargrundstück nach Abstimmung mit der Bauleitung erweitert werden. Auf ausreichenden Vorlauf ( min. 5 Werktage) ist zu achten da Rücksprachen mit dem Eigentümer/ den Nutzern des Agathofzentrums erforderlich sind. Die Freiflächen des Baugrundstücks, die Parkplatzfläche des Nachbargrundstücks werden im Anschluss an die Baumaßnahme am Bunker neu gestaltet. Die Grünfläche im Westen ist neu gestaltet. Die Flächen stehen nicht zur Verfügung.Die nach ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigungen der öffentlichen Verkehrsflächen und die Flächen des Nachbargrundstücks durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind rechtzeitig zu beseitigen, dass keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs- bzw. Verkehrs auf dem Nachbargrundstück entstehen.Im Bereich des Baugrundstücks stehen außerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche keine Stellplätze für Fahrzeuge des Auftragnehmer zur Verfügung. Es ist zudem darauf zu achten dass die Baustelle in einem Wohngebiet mit hohem Parkplatzbedarf liegt, die Anzahl der Firmenfahrzeuge sollte möglichst minimiert werden. 3.3 Baustrom / Bauwasser Das Gebäude ist erschlossen, Schmutzwasseranschlüsse stehen im Gebäude sowie im Außenbereich zur Verfügung (Mischsystem). Die Nutzung der Anschlüsse ist mit der Bauleitung abzustimmen da Teile des Schmutzwassernetzes zu sanieren sind. Der Baustromverteiler sowie der Bauwasseranschluss wird durch den Auftraggeber veranlasst und unterhalten. Baustrom und Bauwasser werden dem Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung gestellt. Notwendige Verteilnetze obliegen dem Auftragnehmer und sind in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. 3.3.1 Baustrom Es befinden sich Baustromanschlüsse im EG/ OG/ DG 3.3.2 Bauwasser Der Bauwasseranschluss befindet sich im EG des Gebäudeflügels an der Agathofstraße 3.4 Sanitäranlagen Ein Baustellen WC_Container wird durch den AG gestellt und unterhalten. 3.5 Bauschutt und Verpackungsmaterial Grundsätzlich hat jeder AN den von ihm verursachten Abfall, Schutt, Verpackungsmaterial und Müll, selbst und eigenverantwortlich getrennt zu entsorgen. Die entstehenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. 4. Gerüstbauarbeiten (außen) Die Gerüststellung eines Arbeits- und Schutzgerüstes an der Außenfassade erfolgt durch einen vom AG beauftragten Fachbetrieb bauseits. Ggf. notwendigen Anpassungen am Gerüst sind mit ausreichenden Vorlaufzeiten (min. 10 Werktage) mit der Bauleitung abzustimmen.Die Aufstellflächen, Arbeitsräume und Lagerflächen für die Gerüststellung sind freizuhalten. 4.1 Gerüstbauarbeiten (innen) für die ausgeschriebenen Leistungen nicht relevant
1.1. Projektbeschreibung
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01._.01 Baustelleneinrichtung Einrichten und räumen der Baustelle, sowie vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Leistungen, gemäß ZTV Baustelleneinrichtung. Sicherung von Baustellenzugang und Arbeitsbereichen, sowie Materialverschluss. Transport der Bauteile auf der Baustelle. Einschl. aufstellen und vorhalten geeigneter Hebezeuge soweit nötig. Tägliches Reinigen der Baustelle, Beseitigung von Material und Verpackungsresten.
01._.01
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
01._.02 Bodenflächen reinigen, Treppenpodeste Reinigung des Untergrundes, Entfernen von Verschmutzungen wie Gips- und Mörtelresten, Aufnehmen und entsorgen des anfallenden Bauschutts. Der Untergrund ist zur Aufnahme: eines Betonwerksteins im Dickbett/ Dünnbett vorzubereiten. Untergrund: Stahlbetonpodestplatten Bauteil: Treppenpodeste
01._.02
Bodenflächen reinigen, Treppenpodeste
30,00
01._.03 Bodenflächen reinigen Reinigung des Untergrundes, Entfernen von Verschmutzungen wie Gips- und Mörtelresten, Aufnehmen und entsorgen des anfallenden Bauschutts. Der Untergrund ist zur Aufnahme: eines Betonwerksteins im Dickbett/ Dünnbett vorzubereiten. Untergrund: Stahlbetonpodestplatten Bauteil: Treppenpodeste
01._.03
Bodenflächen reinigen
400,00
01._.05 Haftgrundierung, Bodenflächen, Mittelbett, Dickbett Gereinigte Stahlbetonpodestplatten und Estrichflächen (Leistung des AN) vollflächig mit einer System zugehörigen Haftgrundierung für die Aufnahme des Werksteinbelages grundieren. Grundierung gemäß Herstellervorschrift in einem oder mehreren Arbeitsgängen auftragen. Untergrund: StahlbetonpodestplatteZement-Estrichflächen auf Trennlage
01._.05
Haftgrundierung, Bodenflächen, Mittelbett, Dickbett
430,00
01._.06 Bodenflächen spachteln und schleifen, Schichtdicke 1-5 mm, Flächen bis 2,00 m2 Zementgebundene, kunststoffvergütete, schnell trocknende, selbstnivellierende Spachtelmasse als Ausgleich von Unebenheiten in bestehenden Estrichflächen einbauen und abziehen, Flächen im Anschluss vollflächig schleifen, Flächen für die weiteren Arbeiten absaugen. Spachteldicke: 1 - 5 mm, Spachtelmasse auf 0 ausziehbar Material: lösungsmittelfreie, kunststoffvergütete Zementspachtelmasse GIS-code: ZP1 chromatarm ENI-code: EC 1R emissionsarm Brandklasse: A2-s1 Flächen: 0,50 bis 2,00 m2
01._.06
Bodenflächen spachteln und schleifen, Schichtdicke 1-5 mm, Flächen bis 2,00 m2
30,00
01._.07 Zulage Mehrstärke Höhenausgleich, je 5 mm Zulage für die vor beschriebenen Ausgleichsmasse je 5 mm Höhe.
01._.07
Zulage Mehrstärke Höhenausgleich, je 5 mm
15,00
01._.08 Randdämmstreifen entfernen Randdämmstreifen aus PE-Schaum oberflächenbündig mit Estrich abschneiden, Material aufnehmen und entsorgen.
01._.08
Randdämmstreifen entfernen
370,00
m
02 Betonwerkstein
02
Betonwerkstein
02.1 Betonwerkstein, innen
02.1
Betonwerkstein, innen
02.2 Betonwerkstein, außen
02.2
Betonwerkstein, außen
03 Sonstige Leistungen
03
Sonstige Leistungen
03.1 Reinigung, Oberflächenschutz
03.1
Reinigung, Oberflächenschutz
03.2 Stundenlohnarbeiten
03.2
Stundenlohnarbeiten

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