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Kalkulationsangebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorarbeiten und Allgemeine Arbeiten Vorarbeiten und Allgemeine Arbeiten
Vorarbeiten und Allgemeine Arbeiten
0 Vorarbeiten und Allgemeine Arbeiten
0
Vorarbeiten und Allgemeine Arbeiten
Arbeiten auf Nachweis, Gleitklauseln Arbeiten auf Nachweis, Gleitklauseln
Arbeiten auf Nachweis, Gleitklauseln
0.9 Arbeiten auf Nachweis, Gleitklauseln
0.9
Arbeiten auf Nachweis, Gleitklauseln
Erdarbeiten Erdarbeiten
Erdarbeiten
1 Erdarbeiten
1
Erdarbeiten
Aushub Aushub
Aushub
1.2 Aushub
1.2
Aushub
Sicherung offene Bauweisen Sicherung offene Bauweisen
01) Auf DIN 4124 wird hingewiesen.
02) Ausführungspläne mit statischem Nachweis, für jeden
Bauzustand, ausgenommen für genormte Verbauarten (z.B.
nach DIN 4124), sind 4 Wochen vor Ausführungsbeginn zur
Prüfung einzureichen. Die Lasten aus Verkehr,
Fahrzeuganprall, Gebäuden, Masten aller Art, Kanälen,
Kabel, Leitungen usw. sind aufzunehmen.
03) Erschwernisse aus Ruinenresten und Trümmern werden,
soweit diese nicht in den Ausschreibungsunterlagen zu
ersehen sind, vergütet.
50) Der Angebotspreis je m² Verbau ist ein Pauschalpreis, der
alle Leistungen des Verbaus, einschl. Erschwernisse durch
die Örtlichkeit, Konstruktion des Bauwerks, Bauverfahrens
usw. enthält.(Gilt nur für Teil 1.31)
51) Der vorgeschriebene Stirnverbau ist immer einzubauen.
Die Fläche des Stirnverbaus hängt von der Anzahl der
hintereinander eingesetzten Verbaugeräte und der
Baugeschwindigkeit ab.
Der Aufwand für den Stirnverbau wird vom Auftragnehmer
bestimmt. Der Stirnverbau ist daher in die Einheitspreise
einzukalkulieren, eine gesonderte Vergütung dafür erfolgt
nicht.
52) Einstufung:
"t" entspr. der Gesamttiefe OK Gelände bzw.
OK Wasserspiegel + Freibord bis Baugrubensohle.
53) Aufmaß:
Tatsächlich verbaute Fläche: Die Fläche ermittelt sich
aus der Länge des Verbaus in Verbauwandachse und
Höhe des Verbaus von der planmäßigen Baugrubensohle
bis zur vorgegebenen Oberseite des Verbaus. Als Verbau-
wandachse gilt nicht die Abwicklung einzelner Elemente der
Verbauwand, sondern die kürzeste Linie entlang dieser;
z.B. gilt bei aufgelösten Bohrpfahlwänden die Verbindung
der Pfahlmittelpunkte als Verbauwandachse.
Wenn gemischter Verbau:
z.B. rückverhängt und querausgesteift
- gilt als Abrechnungsgrenze die Mitte zwischen beiden
Verbauarten.
Sicherung offene Bauweisen
Untergrund- und Unterbauverbesserung, Planum Untergrund- und Unterbauverbesserung, Planum
Untergrund- und Unterbauverbesserung, Planum
1.4 Untergrund- und Unterbauverbesserung, Planum
1.4
Untergrund- und Unterbauverbesserung, Planum
Pflanz-, Rasen- und Pflegearbeiten Pflanz-, Rasen- und Pflegearbeiten
Pflanz-, Rasen- und Pflegearbeiten
1.7 Pflanz-, Rasen- und Pflegearbeiten
1.7
Pflanz-, Rasen- und Pflegearbeiten
Entwässerungs- und Versorgungsanlagen Entwässerungs- und Versorgungsanlagen
Entwässerungs- und Versorgungsanlagen
2 Entwässerungs- und Versorgungsanlagen
2
Entwässerungs- und Versorgungsanlagen
Wasserhaltung, Dränagen und Brunnenbau Wasserhaltung, Dränagen und Brunnenbau
Wasserhaltung, Dränagen und Brunnenbau
2.1 Wasserhaltung, Dränagen und Brunnenbau
2.1
Wasserhaltung, Dränagen und Brunnenbau
Entwässerungsleitungen in offener Bauweise Entwässerungsleitungen in offener Bauweise
01) Leistungen entspr. folgenden Vorschriften:
DIN 18306 (VOB/C), DIN EN 1610 in Verbindung mit
DWA-A 139
02) Entspr. der örtlichen Situation statisch
ausreichend bemessene Rohre verwenden. Nach
Aufforderung durch den AG statischen Nachweis vorlegen.
03) Rohrauflager und Einbettung nach Plänen und
und Regelzeichnungen des AG oder nach DIN EN 1610.
04) Abzweige:
DN beziehen sich auf das Hauptrohr, zwischen
unterschiedlichen DN der abzweigenden Rohre und
zwischen unterschiedlichen Winkeln wird nicht
unterschieden. Sofern nicht anders verlangt,
45 Grad Abzweig verwenden.
05) Bögen:
Zwischen unterschiedlichen Winkeln wird nicht
unterschieden.
06) Übergangsstücke:
DN beziehen sich auf den größeren DN (DN 1),
zwischen den unterschiedlichen kleineren DN
(DN 2) wird nicht unterschieden.
Übergangsstücke sind auch alle Formstücke,
die eine Verbindung zu Rohren anderer
Werkstoffe herstellen.
07) Anschlussstutzen:
Hauptrohr mit Kernbohrgerät anbohren und
Anschlussstutzen axial einsetzen. Der
Durchflussquerschnitt des angebohrten Rohres darf
nur durch bauartbedingte Dichtlippe am
Anschlussteil verringert werden. Der DN
bezieht sich auf das abgehende Rohr.
Die Montageanleitung des Herstellers ist zu beachten.
08) Manschettendichtungen:
Typ 2 B, EDPM-Gummi nach DIN EN 681-1 mit
Spannbänder Werkstoff-Nr. 1.4401 und deren
Verbindungen in korrosionsresistenter geTOXter
Ausführung. Auch als Übergang auf andere Materialien.
Nur güteüberwachte Fabrikate zugelassen. Nachweis der
Güteüberwachung vorlegen. Einschl. Wiederherstellen des
Rohrauflagers.
Variable Rohrkupplung:
Rohrkupplung zur variablen, stufenlosen Verbindung von
Abwasserrohren unterschiedlicher bzw. gleicher Nennweite
mit verschiedenem Außendurchmesser. Bei der Verbindung
von Abwasserrohren mit unterschiedlicher Nennweite ist der
für den sohlgleichen Übergang erforderliche Exzenterring
mitzuliefern.
Mit DIBt-Zulassung, Dichtungskörper
nach DIN EN 681-1.
09) Ablängen und Trennen:
Planeben und rechtwinklig einschl. Verlust und
Wertminderung des Restrohres. Trennen von Rohren, die
in Gräben, Gruben usw. eingebaut sind, werden nach
diesen OZ abgerechnet.
10) Einbau zwischen Bewehrungen:
Wird ab einer Mindestlänge von 500 mm je
Bauteil, dann aber in voller Länge vergütet.
Aufhängen oder Unterstützen der Rohre sowie
Sichern gegen Auftrieb, einschl.
Befestigungsmaterial und der Erschwernisse
beim Bewehren und Betonieren.
11) Jede planmäßige Durchdringung einer Schalung
wird mit 1 St abgerechnet. Die Aussparung
wird bei der Wandschalung bei allen DN nicht
abgezogen.
Bei den Schachtunterteilen der OZ 2.4.1.2.0.00,
2.4.1.3.0.00 usw. werden die Erschwernisse für
das Durchdringen von Schalungen nicht gesondert vergütet.
50) Rohrlängen werden in der Achse (einschl.
Formstücke) aufgemessen.
51) Aufmaß:
Passstücke, Ablängen und Trennen.
Je Haltung und je vom AG vorgegebenen Zwangspunkt
(jedoch nicht Hausanschlüsse, wenn aus den
Planunterlagen bekannt) wird maximal nur einer vergütet.
Entwässerungsleitungen in offener Bauweise
Entwässerungsleitungen in offener Bauweise Entwässerungsleitungen in offener Bauweise
Entwässerungsleitungen in offener Bauweise
2.2 Entwässerungsleitungen in offener Bauweise
2.2
Entwässerungsleitungen in offener Bauweise
Abläufe und Entwässerungsrinnen Abläufe und Entwässerungsrinnen
01) Entwässerungsrinnen für Oberflächenwasser nach
DIN EN 1433 und DIN 19580 einschl. Stirnwände,
Anschlussstücke und Rostauflager, sowie
kraftstoffresistentem Fugenkitt zwischen den Fertigteilen.
Einschl. Fundament aus Normalbeton C 12/15 DIN
EN 206-1, DIN 1045-2, Expositionsklasse Frostangriff mit
und ohne Taumittel XF2. Die Seiten der Rinnenkörper sind
mit Beton C12/15 >= 100 mm Breite, bis 75 mm unter der
OK der Rinnenabdeckung abzustützen. Beton oben mit
45 Grad Neigung abschrägen. Gefälle der Rinnenkörper
nach Regelzeichnung bzw. Ausführungsplänen.
02) Rinnenteile der OZ 2.3.2.0.0.00 und 2.3.3.0.0.00 mit Kran
einbauen und mit Greifzug zusammenziehen.
03) Ablaufteile (Kastenrinnen):
Rohrverbindung nach DIN EN 476, einschl.
Geruchverschluss, Eimer, Rost und Zwischenteil, sowie
Verschraubungen.
04) Passstücke:
Fertigteil ablängen, einschl. Materialverlust und Mehrkosten.
50) Aufmaß:
Stütz- und Unterbeton:
- Nennweiten (NW) <= 300 einschließlich
- Nennweiten > 300 nach OZ 3.7.1.1.0.00
(Fundamentbeton) oder 4.2.2.4.00 (Unterbeton)
Abläufe und Entwässerungsrinnen
Abläufe und Entwässerungsrinnen Abläufe und Entwässerungsrinnen
Abläufe und Entwässerungsrinnen
2.3 Abläufe und Entwässerungsrinnen
2.3
Abläufe und Entwässerungsrinnen
Schächte Schächte
01) Fertigteile, für Lasten entspr. SLW 60
02) Betonfertigteile, Ortbetonbauwerke usw.:
Stahlbeton min. C30/37, HS-Zement mit hohem
Sulfatwiderstand (Fertigteile besonders gekennzeichnet).
Fertigteile nach FBS Qualitätsrichtlinie Teil 2.
03) Fertigteile mit einbetonierter Elastomerandichtung und
Lastübertragungselement mit Sandfüllung nach
DIN EN 681-1 und DIN 4060,Gerinne, Bankette und
Abstürze sowie Erschwernisse durch die werkseitig
eingebautem Schachtanschlussstücke. Schachtunter-
teile einschl. 2 Rohranschlüsse (Zulauf und Ablauf),
genauer Ermittlung der für die Bestellung erforderlichen
Angaben. Angegebene DN der Anschlussrohre beziehen
sich auf den größten DN im Schacht.
04) Steigbügel aus Edelstahl mit PE-Mantel, Form A, Klasse 1,
05) Ortbetonbauwerke einschl. Schalung und Bewehrung
06) Fertigteile aus Stahlbeton einschl. Bewehrung
50) besonders vergütet werden:
Weitere Rohranschlüsse unabhängig vom DN nach OZ
2.41.1190. Statische Nachweise und Ausführungspläne
ggfs. nach OZ 0.1.3.0.0.00.
Schächte
Schächte Schächte
Schächte
2.4 Schächte
2.4
Schächte
Verkehrswege und Freianlagen Verkehrswege und Freianlagen
Verkehrswege und Freianlagen
3 Verkehrswege und Freianlagen
3
Verkehrswege und Freianlagen
Einfassungen, Pflasterdecken, Plattenbeläge Einfassungen, Pflasterdecken, Plattenbeläge
Einfassungen, Pflasterdecken, Plattenbeläge
3.7 Einfassungen, Pflasterdecken, Plattenbeläge
3.7
Einfassungen, Pflasterdecken, Plattenbeläge
Ausstattungen Ausstattungen
Ausstattungen
3.9 Ausstattungen
3.9
Ausstattungen
Lichtsignalanlagen Lichtsignalanlagen
Lichtsignalanlagen
7 Lichtsignalanlagen
7
Lichtsignalanlagen
Bau Bau
Bau
7.3 Bau
7.3
Bau