Heizung
Black F Hotelumbau mit Aufstockung
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Aufstockung und Sanierung eines Hotelgebäudes mit Gastroeinheit in der Pettenkoferstraße 3, 80336 München. Das Gebäude besteht aus einer zweistöckigen Tiefgarage und drei verschiedenen Gebäudeteilen, die über ein Treppenhaus erschlossen werden. Hauptgebäude:   Erdgeschoss zzgl. 4 Vollgeschossen       sowie Dachaufbau Nebengebäude:   Erdgeschoss zzgl. 2 Vollgeschossen       sowie Dachaufbau Hinterhofgebäude:   Erdgeschoss zzgl. 5 Vollgeschossen       sowie Dachaufbau Zustand: Das Gebäude wird vollständig entkernt übergeben. Sämtliche Einbauten sowie Leitungsführungen aller Art wurden entfernt. In den ehemaligen Sanitärbereichen wurde der Estrich rückgebaut. Die Löschwasserhydranten auf den jeweiligen Geschossen wurden nicht entfernt. Eine provisorische Versorgung mit Strom und Wasser ist über den Keller gewährleistet. Der Aufzug inkl. der Portale wurde nicht entfernt. Dieser bleibt im Bestand und wird entsprechend der späteren Aufstockung erweitert. Fenster im Bestand bleiben soweit möglich erhalten und sind während der Bauzeit zu schützen. Leistungsverzeichnis Anliegend übersenden wir Ihnen ein Leistungsverzeichnis mit der Bitte um Abgabe Ihres Angebotes. Sanierung und Aufstockung Hotel mit Tiefgarage Pettenkoferstraße 3 80336 München LEISTUNGSVERZEICHNIS:       KG 420 Wärme- und Kälteversorgungsanlagen BAUHERR:          BlackF Immobilien GmbH             Waldkircherstraße 30             79106 Freiburg im Breisgau Generalunternehmer:       Peter Gross Hochbau GmbH & Co. KG             Niederlassung München Friedrichshafener Straße 3             82205 Gilching AUFGESTELLT:          IG.KA Ingenieurgesellschaft mbH             Im Eck 4             79199 Kirchzarten             07661 - 38534-0             info@ig-ka.de Technische Vorbemerkungen 1 Allgemein Bei der Angebotsbearbeitung sind neben diesen gewerkespezifischen technischen Vertragsbedingungen die allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers (AG) als Angebotsgrundlage zu beachten. Alternativvorschläge zur beschriebenen Ausführung, die zu wirtschaftlicheren Lösungen führen, sind grundsätzlich möglich und erwünscht, soweit die geforderten Funktionen nicht beeinträchtigt werden. Die Vorschläge sind unter Angabe der Minderkosten klar zu erläutern. Zu beachten ist neben den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T) auch die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Anforderungen. 2 Ausführungshinweise Bei erkennbaren Mängeln und fachlichen Fehlern der Projektplanung, welche die Güte der Arbeiten beeinträchtigen können, sowie bei Widersprüchen in der Ausschreibung hat der Bieter/Auftragnehmer (AN) spätestens bei Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Projektzeichnungen sind verbindlich zu prüfen und gelten mit Erteilung des Ausführungsauftrages vom AN als angenommen. Die Angebotspreise schließen alle Lieferungen und Nebenleistungen ein. Es wird darauf hingewiesen, dass der AN vollständig funktionsfähige, abnahmefähige und betriebsbereite ("schlüsselfertige") Einrichtungen und Anlagen zu liefern hat. Dies gilt z. B. auch für Leistungen, die laut VOB Teil C als "Besondere Leistungen" angesehen werden wie: Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen in Abstimmung mit der Bauleitung Auf-/ Abbauen- / Vorhalten von Gerüste mit Arbeitsbühnen über 2 m zur Bezugsebene Stemm-, Bohr- u. Fräsarbeiten für die Befestigung von Konsolen und Halterungen Durchbrüche bzw. Kernlochbohrungen d=100 oder kleiner durch AN Die Durchbrüche, die einen größeren Durchmesser als 100 mm haben, wurden auf der Grundlage der Ausführungsplanung Phase 5 erstellt. Bei Änderungen des Trassenverlaufs gegenüber der vom AG beigestellten Ausführungsplanung, ist jeder AN für die Erstellung neuer Durchbrüche selbst zuständig und hat diese auf seine Kosten zu erbringen Schließen von Durchbrüchen in Trockenbauwänden und Deckenschotts Brandschutzvermörtelung von Brandschutzklappen in Massivwänden Prüfen der elektrischen Verkabelung und der Steuer- und Regelanlage sowie Abstellen einer Fachkraft bei der Inbetriebnahme der Steuer- und Regelanlage, wenn die Leistungen nicht vom AN ausgeführt werden Liefern der für die Druckprüfung, die Inbetriebnahme und den Probebetrieb nötigen Betriebsstoffe und Medien Betreiben der Anlage oder von Anlagenteilen vor der Abnahme auf Anordnung der Bauleitung Arbeitsablauf mit allen am Bau beteiligten Gewerke so reibungslos abzustimmen, dass sich keine Überschneidungen ergeben Aufwendungen für Genehmigungen, Koordination, technische Bearbeitung, Einregulierungen, Testläufe, Probebetrieb und öffentlich-rechtliche Abnahmen (siehe hierzu auch die Titel Sonstiges) Vor der Inbetriebnahme sind durch den AN die notwendigen Prüfungen nach den geltenden Vorschriften und Bestimmungen (VDE, VdS, EVU, ZÜS, etc.) durchzuführen bzw. zu veranlassen. Über die Prüfergebnisse sind vom AN Protokolle anzufertigen. Zu den Prüfungen ist der AG bzw. dessen Beauftragter hinzuzuziehen. Soweit für Anlagen oder Anlagenteile keine Baumusterzulassungen vorliegen, wird der Auftragnehmer notwendige / vergleichbare Genehmigungen beibringen, einschließlich Liefern der entsprechenden Unterlagen und Nachweise. Hierzu zählt auch das Erarbeiten aller erforderlichen Gefährdungsanalysen, die zur Umsetzung der in den technischen Beschreibungen geforderten Ausführungen notwendig sind. Alle dafür anfallenden Kosten einschließlich Prüfgebühren gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Darüber hinaus sind sämtliche Ersatzmaßnahmen für evtl. Abweichungen vor Angebotsabgabe zu bewerten und mit einzukalkulieren. Der Text dieses Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Änderungen oder Streichungen im Leistungsverzeichnis sind kenntlich zu machen oder auf einem separaten Blatt zu dokumentieren. Sofern im Leistungsverzeichnis bzw. in der Ausführungsrichtlinie keine besonderen Forderungen gestellt werden, ist bei der Kalkulation für sämtliche Stahlteile ein ausreichender Korrosionsschutz nach DIN 18 364 vorzusehen. In Flucht- und Rettungswege, Tiefgaragen, Räumen mit Kondensatgefahr und im Außenbereich ist eine Feuerverzinkung nach DIN 50 975 vorzunehmen. In Verkehrsbereichen, bei Stoßgefährdung/Verletzungsgefahr sind dauerhafte Schutzkappen anzubringen. Grundsätzlich sind alle Schall-, Schwingungs- und Erschütterungsquellen der TGA- Anlagen entkoppelt durch z.B. Neoprene, Sylomere, Stahlfederelemente, Kompensatoren, gummielastische Rohrflanschverbindung. etc., ggf. mit Abfederung von Trägheitsmassen zu verwenden. Kanal- und Rohraufhängungen sind dauerhaft körperschallisoliert auszubilden. Zur Vermeidung von Körperschall zwischen den Baukörpern und den Aggregaten bzw. Kanal- und Rohrleitungsanlagen dürfen grundsätzlich nur isolierte Rohre unter Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen eingemauert werden. Leitungsanlagen die Bereiche mit brandschutztechnischen Anforderungen durchstossen sind unter Berücksichtigung der LBO, MLAR, LüAR etc. mit geeigneten und zugelassenen Maßnahmen in erforderlicher Qualität zu schotten. Es dürfen hierfür ausschließlich Systeme mit Allgemein Bauaufsichtlicher Zulassung (ABZ) bzw. Allgemeine Bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP) verwendet werden. Die Abschottungsmethode inklusive Abstandsregel, Schacht-/Aussparungsgröße sowie einer Zuordnung der Verantwortlichkeit bei Gemischtbelegung (Kombischott) ist auszuweisen. In allen Räumen, in welchen Wände, Fußböden und Decken mit Fliesen, Platten, Kassetten o. ä. ausgeführt werden, sind die Einbauten (Objekte, Armaturen, Accessoires, Schalter, Steckdosen, Auslässe, Fühler etc.) auf die entsprechende Plattenfuge bzw. Plattenmitte zu setzten. Die Ausführung ist in Abstimmung mit dem AG, dem Architekt und den betroffenen Gewerken zu koordinieren. Der AN hat sich vor Ausführungsbeginn über die Befestigungsmöglichkeit (Bohrtiefe/Lage) bei der Bauleitung zu informieren. (Fußbodenheizung, Betonkernaktivierung, Lüftungsleitungen, Elektro etc.) Die Befestigung von Rohrleitungs- und Kanalanlagen mittels Schellen, Trägern, Konsolen oder Sonderbefestigungskonstruktionen hat generell lösbar zu erfolgen. Das Einsetzen von Schießapparaten ist verboten. Alle Rohrleitungs- und Kanalanlagen sind so zu verlegen, dass Geräusche, die von Wärmeausdehnung oder Schwingungen hervorgerufen werden, sicher vermieden werden. Die Anordnung von Festpunkten, Dehnungsbogen, Kompensatoren, Rohrführungspunkten etc. sind so vorzunehmen, dass die Anschlussleitungen nicht unter Biegespannung geraten. Alle Rohrbefestigungen sind in verzinkter Ausführung zu liefern. Die hierfür erforderlichen Schrauben etc. müssen aus korrosionsgeschütztem Material bestehen. Bohrungen, insbesondere an Sichtbetonbauteilen sind mit geeigneten Werkzeugen zu bohren. Der Abstand der Befestigungen für waagerechte Leitungen ist so zu wählen, dass ein Durchbiegen der Rohrleitungen mit Sicherheit vermieden wird. Bei der Verlegung der Trassen ist auf Rechtwinkligkeit bzw. Parallelität mit Wänden sowie mit Trassen anderer Gewerke zu achten. Auf den richtigen Abstand untereinander ist besonders Wert zu legen, bei gedämmten Rohrleitungen und Kanälen ist ein genügend großer Abstand für die Isolierung zu lassen. Die vollständige Entleerbarkeit muss bei allen, mit flüssigen Medien vorhandenen Systemen, gegeben sein. Es ist darauf zu achten, dass alle Rohrbefestigungen wirksame und alterungs- und hitzebeständige Schalldämmeinlage erhalten. Bei Kalt- und Regenwasserleitungen, bei denen die Gefahr einer Taupunktunterschreitung besteht, müssen die Rohrhalterungen diffusionsdicht sein, so dass eine diffusionsdichte Anschlussisolierung möglich ist. Bei Kälteleitungen sind spezielle Kälterohrschellen zu verwenden. Alle Anlagenteile müssen zur Wartung und Reparatur leicht zugänglich sein. Wo erforderlich, sind Revisionsöffnungen in ausreichender Größe und Qualität vorzusehen. Alle Revisionsöffnungen in Abhangdecken, Wänden oder Schächten sind rechtzeitig anzugeben und mit dem AG bzw. dem Architekt zu koordinieren. Auf den Revisionsöffnungen sind entsprechende Beschilderungen anzubringen, die mit einheitlichen, gewerkübergreifenden, dauerhaften Kennzeichnung und Adressierung zu versehen sind. Zusätzliche Aufwendungen für die Anlieferung und das Einbringung aller größeren Anlagenteile auf der Baustelle und im Gebäude, wie z. B. eine geteilte Ausführung von RLT-Geräten, von Schaltschränken oder die Kesseleinbringung in Einzelglieder sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Die Transportwege sind aus der Werkplanung zu entnehmen. Die Einbring- und Montagemöglichkeiten sind vor Bestellung einzelner Komponenten am Bau nochmals zu prüfen. Sämtliche ankommende/abgehende Kabel- und Leitungen von elektrischen Verbrauchern, Geräten, Sensoren, Aktoren, etc. sind zu beschriften, betriebsfertig einzuführen, aufzulegen und anzuklemmen. Die technischen Daten zur Dimensionierung der Kabel sowie Angaben zu Kabelart, Adresse, Start-/Zielort sind in Kabellisten einzutragen und dem AG rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Örtlichkeit der Anschlusspunkte muss im Grundrissplan dargestellt werden. Die Schnittstellenkoordination hat in Abstimmung mit dem AG eigenverantwortlich zu erfolgen.
Aufstockung und Sanierung eines Hotelgebäudes mit Gastroeinheit in der
Hinweis zur Gebäudesituation Gegenstand der Baumaßnahme ist die Aufstockung und Sanierung eines bestehenden Hotelgebäudes mit integrierter Gastronomieeinheit. Das Gebäude besteht aus einer zweigeschossigen Tiefgarage, einem Erdgeschoss sowie sechs Obergeschossen. Ab dem Erdgeschoss verfügt das Gebäude über einen zentral angeordneten, nach oben offenen Innenhof. Im Erdgeschoss befinden sich die Gastronomieeinheit sowie der Haupteingang mit Zugang zur Hotellobby. Darüber hinaus sind auf dieser Ebene fünf Hotelzimmer angeordnet, von denen ein Zimmer barrierefrei ausgeführt ist. Ergänzt wird das Raumprogramm des Erdgeschosses durch Gäste-WCs sowie die für den Hotelbetrieb erforderlichen Backoffice-Bereiche. Die weiteren 78 Hotelzimmer verteilen sich auf die sechs Obergeschosse. Insgesamt umfasst das Hotel somit 83 Gästezimmer. Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme wird das bestehende Gebäude umfassend saniert und durch eine Aufstockung erweitert. Ziel der Maßnahme ist die funktionale, technische und energetische Modernisierung des Gebäudes sowie die Erweiterung der Nutzflächen unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäudestruktur und Nutzung.
Hinweis zur Gebäudesituation
Ausführungszeitraum: Ca. Mitte Nov 2026 - Nov 2027 Umlagen: Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen: Allgemeine Umlagen: 1,6% Bauleistungsversicherung: 0,5% Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht. Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden: 1070052-blackf-m@gross-bau-projekte.de
Ausführungszeitraum: Ca. Mitte Nov 2026 - Nov 2027
1 KG 420 Wärme- und Kälteversorgungsanlagen
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KG 420 Wärme- und Kälteversorgungsanlagen
1.1 KG 421 Wärme-/ Kälteerzeugungsanlagen
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KG 421 Wärme-/ Kälteerzeugungsanlagen
1.2 KG 422 Wärme- und Kälteverteilnetze
1.2
KG 422 Wärme- und Kälteverteilnetze
1.3 KG 423 Wärmeübergabesysteme
1.3
KG 423 Wärmeübergabesysteme
1.4 KG 429 Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges
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KG 429 Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges