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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektvorstellung Aufstockung und Sanierung eines Hotelgebäudes mit Gastroeinheit in der Pettenkoferstraße 3, 80336 München.
Das Gebäude besteht aus einer zweistöckigen Tiefgarage und drei verschiedenen Gebäudeteilen, die über ein Treppenhaus erschlossen werden.
Hauptgebäude: Erdgeschoss zzgl. 4 Vollgeschossen sowie Dachaufbau
Nebengebäude: Erdgeschoss zzgl. 2 Vollgeschossen sowie Dachaufbau
Hinterhofgebäude: Erdgeschoss zzgl. 5 Vollgeschossen sowie Dachaufbau
Zustand:
Das Gebäude wird vollständig entkernt übergeben. Sämtliche Einbauten sowie Leitungsführungen aller Art wurden entfernt. In den ehemaligen Sanitärbereichen wurde der Estrich rückgebaut. Die Löschwasserhydranten auf den jeweiligen Geschossen wurden nicht entfernt.
Eine provisorische Versorgung mit Strom und Wasser ist über den Keller gewährleistet.
Der Aufzug inkl. der Portale wurde nicht entfernt. Dieser bleibt im Bestand und wird entsprechend der späteren Aufstockung erweitert.
Fenster im Bestand bleiben soweit möglich erhalten und sind während der Bauzeit zu schützen.
Projektvorstellung
Fachplaner plan. D GmbH
Leistungsverzeichnis
Elektro
Sanierung und Aufstockung
Hotel mit Tiefgarage
Bauvorhaben: Sanierung und Aufstockung Hotel und Tiefgarage
Pettenkoferstraße 3
80336 München
Bauherr: Blackforest House GmbH
Waldkircher Straße 30
79106 Freiburg
GU: Peter Gross Hochbau GmbH & Co.KG
Friedrichshafener Straße 3
82205 Gilching
Aufgestellt: plan. D GmbH
Felsberger Straße 19
34590 Wabern
Datum: 05.08.2026
Fachplaner
Hinweis zur Gebäudesituation Hinweis zur Gebäudesituation
Gegenstand der Baumaßnahme ist die Aufstockung und Sanierung eines bestehenden Hotelgebäudes mit integrierter Gastronomieeinheit.
Das Gebäude besteht aus einer zweigeschossigen Tiefgarage, einem Erdgeschoss sowie sechs Obergeschossen. Ab dem Erdgeschoss verfügt das Gebäude über einen zentral angeordneten, nach oben offenen Innenhof.
Im Erdgeschoss befinden sich die Gastronomieeinheit sowie der Haupteingang mit Zugang zur Hotellobby. Darüber hinaus sind auf dieser Ebene fünf Hotelzimmer angeordnet, von denen ein Zimmer barrierefrei ausgeführt ist. Ergänzt wird das Raumprogramm des Erdgeschosses durch Gäste-WCs sowie die für den Hotelbetrieb erforderlichen Backoffice-Bereiche.
Die weiteren 78 Hotelzimmer verteilen sich auf die sechs Obergeschosse. Insgesamt umfasst das Hotel somit 83 Gästezimmer.
Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme wird das bestehende Gebäude umfassend saniert und durch eine Aufstockung erweitert. Ziel der Maßnahme ist die funktionale, technische und energetische Modernisierung des Gebäudes sowie die Erweiterung der Nutzflächen unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäudestruktur und Nutzung.
Hinweis zur Gebäudesituation
Allgemein Technische Vorbemerkungen T E C H N I S C H E V O R B E M E R K U N G E N
1.1 Es verstehen sich alle nachfolgenden LV-Positionen inkl.:
Liefern, betriebsfertig, einschl. Programmierungsleistungen, systembedingtem Material wie Leuchtmittel etc., aufstellen, montieren, anschließen und in Betrieb nehmen.
1.2 Leistungen die nicht gesondert vergütet werden und in das Angebot einzu kalkulieren sind:
a) Die auszufüllenden Einheitspreise umfassen vollständige, funktions fähige Leistungsabschnitte, einschl. Liefern der Materialien, betriebs fertigem Aufstellen, Anschließen bzw. Montieren.
b) Die Leistungsverzeichnisse können auf Anfrage auch im Format GAEB-d83 übergeben werden. Es können nur Angebote gewertet werden, die zusätzlich zur Schriftform auch in Format GAEB-d84 abgegeben werden. Nebenangebote sind separat, ggfs. GAEB-d85, einzureichen.
c) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten al le Angaben zu machen, die für den reibungslosen Einbau und ord- nungsgemäßen Betrieb der Anlage notwendig sind.
d) Der Auftragnehmer hat alle für die Ausführung erforderlichen Anträ- ge, Genehmigungen und Abnahmen zu veranlassen.
e) Grundsätzlich sind alle erforderlichen Leistungen, Materialien und Hilfsmittel einzukalkulieren, die für eine betriebsbereite Erstellung und anfertige Reinigung der Systeme, Anlagen, Einrichtungen und Apparaturen notwendig sind. Dies gilt auch für den Fall, dass Leistun- gen, die zur geforderten Funktion notwendig sind, nur teilweise oder nicht beschrieben sind, jedoch aus dem Zusammenhang für den Fachmann erkennbar sind.
f) Alle notwendigen Maßnahmen sind zu berücksichtigen, insbesondere:
- Maßnahmen zur Schalldämmung und Schwingungsdämmung gegen den Baukörper
- Stemm- Fräs- und Bohrarbeiten am Bauwerk, jedoch nur nach vorheriger Zustimmung des Tragwerkplaners
- Vorhalten von Arbeits- und Lagerräumen, wenn der AG Räume, die l leicht verschließbar sind, nicht zur Verfügung stellt.
- Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten, deren Arbeitsbühnen mehr als 2 m über Gelände oder Fußboden liegt.
- Anpassen von Anlagenteilen an nicht maßgerecht ausgeführte Leistungen von anderen Unternehmern.
- Zeitliche und fachliche Koordinierung mit den am Bauwerk beteiligten Gewerken und Planern
- Liefern und Befestigen der Funktions-, Bezeichnungs- und Hinweisschilder.
- Durchführen von Bemusterungen aller sichtbaren Bauteile für den Bauherrn.
- Gebühren für behördlich vorgeschriebene Abnahmeprüfungen.
- Wiederholtes Einweisen des Bedien- und Wartungspersonals, auf
Anweisung des AG.
- Funktionsprobe einschließlich aller Messungen nach Abschnitt 3.6 VOB Teil C DIN 18380. Findet auch Anwendung auf die kältetechnischen Anlagen.
- Erstellen der Montage- und Werkplanung.
- Erstellen von Bestands- und Revisionsplänen.
- Mitwirken bei der Erstellung von Terminplänen.
- Mitwirken bei der Erstellung der Deckenspiegel, einschließlich der
erforderlichen Koordination der jeweiligen Gewerke.
- Verschliessen von Wand- und Deckendurchbrüchen in entsprechender Brandqualität.
- Einholung von vorgeschriebenen Genehmigungen Gebühren für behördlich vorgeschriebenen Genehmigungen und
Abnahmeprüfungen
- Vor Beginn der Arbeiten sind sämtliche Prüfzeugnisse, statische Nach weise z.B. für E 30 Kabeltrassen der örtlichen Bauleitung vorzulegen.
- Falls keine zugelassenen Systeme verwendet werden können, verpflichtet sich der GU eine Zulassung im Einzelfall zu erwirken und die anfallenden Kosten zu tragen.
- Herstellen von besonderen Befestigungskonstruktionen, z.B. Träger brücken und sonstige Haltekonstruktionen für Kabel und Kabeltrasen, Unterbaurahmen für Verteilungen (Sockel), Kupferschienen, Sonderbefestigungen für Leuchten unter Beachtung der LAR ( Leitungsanlagen-Richtlinie ) neuester Fassung.
- Brandschutztechnische Schutzmaßnahmen, wie verschließen von
Durchbrüchen, Abschottung von Kabeltrassen, gem. den Forderugen der örtlichen Landesbauordnung, neuester Fassung
- dem Brandschutzgutachten der örtlichen Feuerwehr
- Meß- und Zählpläne mit logischem Aufbau und Zuordnung von Zählbereichen.
- Mitwirkung bei der Ausfertigung von Anschlußanträgen (Zählerantrag) für die Stromversorgung und Koordination - Ausführung und Termin - mit dem örtlichen EVU bzw. dem Fremdversorger
- Vollständiges Auffüllen der Anlagen mit Betriebsmittel und Treibstofe.
- Durchführen der vorgeschriebenen Inbetriebnahme und Messungen, einschl. Protokollierung.
- Probebetrieb bis zur Abnahme
- Mehrmalige Einweisungen des Bedien- und Wartungspersonals des Betreibers sind generell durchzuführen.
g) Vorschriften, Normen und Richtlinien
Für die gesamte elektrotechnische Anlage sind alle gültigen Vorschriften und technische Regeln zu berücksichtigen,
Darüber hinaus sind alle Auflagen insbesondere:
- Anschlußbedingungen ( TAB ) des örtlichen Elektro- Versorgungsunternehmens.
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV/VBG).
- Arbeitsstättenrichtlinien
- Die Gewerbeordnung
- Die örtliche Landes Bauordnung
- Die Baugenehmigung
- Das Brandschutzgutachten
- Die Forderungen aus der MLAR
- Die Anschlußbedingungen der Feuerwehr ( FW )
- Der Berufsgenossenschaften
- Des Schall-, Wärme- und Immisionsschutzgesetzes sowie die Forderungen
Zu berücksichtigen.
Die vg. Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Für die Ausführung der Anlage gelten darüber hinaus alle zutreffenden und nicht benannten Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen und Ausführungsverordnungen der gültigen Vorschriften und Richtlinien. Soweit keine Vorschriften oder Richtlinien bestehen, sind die Anlagen nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Alle Normen und Vorschriften gelten, falls nicht anders vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Fassung.
h) Planunterlagen
Der Auftragnehmer erhält keine weiteren Unterlagen als diejenigen welche im Rahmen einer Pauschalierung der Leistung noch übergeben werden. Darüber hinaus erforderliche Planunterlagen hat der AN im Rahmen der Montageplanung ohne besondere Vergütung selbst zu beschaffen / zu erstellen. Grundlage der Planung der elektrotechnischen Anlagen ist der Stand der Architekten-Planung. Die TGA -Ausführungspläne können beim Auftraggeber jederzeit nach Terminabsprache eingesehen werden.
i) Mitzuliefernde Unterlagen des AN
Montage- und Werkplanung
Sollten für geplante Anlagen behördliche Genehmigungen erforderlich sein, so sind diese eigenverantwortlich einzuholen und den Montageplänen unaufgefordert beizulegen. Der Freigabe- oder Prüfvermerk entbindet den AN nicht seiner Verantwortung einer sach- und fachgerechten Ausführung, gemäß den allgemeinen gültigen Regeln der Technik. Grundsätzlich dürfen Arbeiten nur mit genehmigten Ausführungsplänen und ausgearbeiteten Montageplänen begonnen werden. Diese sind rechtzeitig, vor Ausführungsbeginn der Fachbauleitung zur Sichtprüfung vorzulegen.
Aufbauend auf den Ausführungsunterlagen sind die Montageunterlagen zu erstellen.
Die Montagezeichnungen sind auf der Grundlage der vom Architekten gefertigten und von ihm freigegebenen Werkplänen zu erstellen. Wenn erforderlich, sind diese vom AN durch Detailpläne zu ergänzen. In den Montagezeichnungen sind alle Anlagenteile aufzuführen. Hierzu gehören z.B. auch Leitungen der regel- und elektrotechnischen Einrichtungen, die Lage von Reglern, Stellgliedern, Fernthermometer, Motoren etc.
Alle Fachplanungen, die vom AN für seine Leistung erbracht werden, sind auf der Planungsgrundlagen des Fachingenieurs aufzubauen und die Schnittstellen einvernehmlich mit dem AG und dem örtlichen EVU abzuklären.
Der AN hat die von ihm erstellte Planung einschl. Montage- / Werkstattplanung bis zur Abnahme auf seine Kosten fortzuschreiben. Dies gilt auch für die vom AG nachträglich angeordneten Leistungsänderungen bezüglich Leistungen des AN und / oder Leistungsänderungen in Drittgewerken, die Einfluss auf die Planung des AN haben. Ergänzungen zur Montageplanung werden im Verhandlungsprotokoll festgelegt.
Die Montagepläne weisen Schnitte im Maßstab 1:50, 1:20 für Details von Zentralen und dergleichen auf; für alle schwierigen Bereiche gegebenenfalls auch in größerem Maßstab. Die Pläne müssen exakte Bezugsmaße zum Bau und zu den Komponenten anderer Gewerke haben.
Folgende Angaben sind in die Montagepläne einzutragen, sofern diese nicht in gesonderten Listen enthalten sind:
- Montagehinweise und Materialangaben
- genaue Typangabe und techn. Daten für Einbaukomponenten
- Hinweise auf Platzbedarf für Instandhaltungen und Reparaturen
- techn. Angaben über Fremdleistungen, Liefergrenzen und Schnittstellen zu anderen Gewerken
- bei Verteilungen grundsätzlich, sonst nur bei wesentlichen Anlagenteilen, sind die Positionsnummern gem. LV anzugeben.
Der Auftragnehmer hat die Berechnungen und die Montagezeichnungen umgehend nach Auftragserteilung bzw. nach Aufforderung durch den AG zu erstellen und mit allen Beteiligten verantwortlich zu koordinieren. Diese Montagepläne sind zur Prüfung vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat sich mit Anderen am Bau beteiligten Gewerken abzustimmen und zu Koordinieren und dies ggf. in den W+M Plänen fortzuschreiben.
Die Ingenieur- und Zeichnerleistungen sowie die Vervielfältigungskosten für die Montageplanung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei der Kalkulation diese Leistung ist vom AN zu berücksichtigen, dass eine mit den anderen Gewerken abgestimmte Montageplanung zur Verfügung gestellt werden muss.
Die Montagepläne sind über das Planverwaltungsportal PKM zu verwalten und allen anderen Beteiligten zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass alle an der Erstellung der Gesamtanlage beteiligten Firmen die zur einwandfreien Funktion der Anlagen notwendigen Unterlagen erhalten. Der Auftraggeber und dessen Beauftragte sind über die Durchführung dieser Maßnahmen umgehend zu informieren.
Abweichungen von der Planung und vom Auftrag sind dem Auftraggeber und dessen Beauftragten sofort schriftlich mitzuteilen. Änderungen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe des Auftraggebers vorgenommen werden. Genehmigte Änderungen sind vom AN umgehend in die Montagezeichnungen einzutragen.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Auftraggeber und dessen Beauftragte stets im Besitz der gültigen Montagezeichnungen sind.
Zur Montageplanung gehören insbesondere und sofern nicht im Rahmen der Auftragserteilung übergeben, sind die Unterlagen vom AN zu erstellen. Vorhandene Unterlagen müssen geprüft und ggf. auf den Stand der Montageplanung aktualisiert werden. Die Kosten hierfür sind im Angebotspreis enthalten.
- Erstellung von Grundrissplänen im Maßstab 1:50, mit allen Installationsein- tragungen einschl. Vermaßung der Elemente in Anlehnung an den aktuellsten Decken / Fliesenspiegel.
- Verteilerpläne sind mit dem Programm E-Plan, neueste Version, zu
erstellen.
- Details 1:20 z.Bsp.: sämtliche Zentralen etc.
- Übersichtsschema mit allen Einbauten
- Anpassung der Energiebedarfberechnungen (Bilanzen) der Allgmein-
versorgung, Netzersatzversorgung und der Sicherheitsbeleuchtung
- Kabelberechnungen der Hauptstromversorgungen bis einschl. Unterverteilung unter Berücksichtigung der Kurzschlußselektivität und des zulässigen Spannungsverlustes
- Aufstellung aller Fabrikate
- Anlagenbeschreibung
- Technische Angaben für andere Gewerke, insbesondere Gebäudeautomation
- Bemusterung, Mustermontagen
- In der Legende muß jedes eingesetzte Fabrikat / Typ / Montagehöhe
eindeutig erkennbar sein.
- Kabellisten für jedes Gewerk
- Schema für jedes FM- Gewerk
- Aufbau- u. Rangierungspläne sämtlicher Verteiler
- Erstellen sämtlicher Elementenkataloge
- Montageorte Endgeräte, Melder Nr., Ring Nr., Gruppenzuordnung,
Elemententyp, etc.
- Detailansicht Bedienelemente zur Integration in Möblierungen
- Pegelberechnung, Dämpfungsberechnung
- In einem Ordner sind sämtliche Produkte, Materialien, Prüfzeugnisse
zusammenzustellen die zum Einsatz kommen, dem AG zu
Übergeben.
- Brandlastberechnung für sämtliche kritischen Bereiche
- Angabe des benötigten Platzbedarfs auf den Kabeltrassen
- Materialnachweisungen für die zu verwendenden Bauteile und Geräte
- Meß+ Zählpläne
k) Revisionsunterlagen
Die Bestandsunterlagen sind Montageunterlagen, in die alle während der Ausführung aufgetretenen Änderungen maßstäblich richtig eingetragen worden sind. Bei geringfügigen Abweichungen ist eine Maßänderung ausreichend. Wegen der Übersichtlichkeit und zum Erkennen der Zusammenhänge müssen die Anlagen zusammenhängend dargestellt werden. Wenn diese Forderung mit den Montageplänen allein nicht zu erfüllen ist, so muss eine Übersichtszeichnung erstellt werden. Die Beschriftungen müssen gut lesbar sein.
Bei Verteilungen grundsätzlich, sonst nur bei wesentlichen Anlagenteilen, sind die Positionsnummern gem. LV anzugeben.
Die Unterlagen sind in folgenden Formaten zu übergeben:
3 Satze Pausen, farbig angelegt nach DIN mit Datenträger
mit CAD-Dateien im Format DXF oder DWG,
sowie allen Plänen und Berechnungen im Word-, Excel-, PDF-Format.
Bei der Erstellung der Montage- und Revisionsplänen sind die CAD / CAFM- Vorgaben des Bauherrn einzuhalten. Die Übergabe der vollständigen Revisions- und Genehmigungsunterlagen ist die Voraussetzung zur Abnahme des Werks.
Die eingereichten Unterlagen werden auf die Einhaltung der Vorgaben vom AG kontrolliert, Abweichungen werden nicht akzeptiert und die betreffenden Unterlagen gelten als nicht termingerecht übergeben. Bei Einreichung von Unterlagen die noch eingescannt werden müssen, werden die Kosten hierfür an den AN weiterberechnet.
Die Unterlagen sind vom AN in beschrifteten Ordnern (einschl. Lochverstärkungen) nach Angabe des AG zu erstellen, zu verteilen und zu kopieren, die Kosten sind vom AN in sein Angebot einzukalkulieren. Die Übergabe der Dokumentation wird nur bei Vollständigkeit akzeptiert und ist Voraussetzung für die Abnahme. Die Revisionsunterlagen sind vor Abnahme zu erstellen. In die Revisionsunterlagen sind alle notwendigen Projektunterlagen einzuarbeiten, insbe-
sondere:
- Ausführliche Funktions- und Anlagen - Beschreibung aller Anlagenbereiche
- Anlagenschemen Elektroversorgung und Verteilung
- Anlagenschemen Sicherheitsbeleuchtung
- Anlagenschema Ersatzstromversorgung
- Rechnerischer Nachweis der verwendeten Kabelquerschnitte
- Selektivitätsnachweise
- Installationsgrundrisse mit Eintragungen der Elektroinstallationen,
Beleuchtung, Brandschutz- Maßnahmen und Schottungen
- Strombelastbarkeitsberechnungen soweit erforderlich
- Berechnungen der Pegel und Dämpfungswerte
- Installationspläne zu jedem nachrichtentechnischem Gewerk
- Errichterbescheinigung des Brandschutzes
- Elektroschaltpläne nach DIN 40 719 für alle Verteilungen, einschl. Klemmenpläne
- Kabellisten nach DIN 40 917
- Stückprüfungsprotokolle der Verteilungen
- Nachweis der Mangelfreiheit aller Anlagenteile mittels Prüfprotokoll eines zugel. Sachverständigen
- Nachweis der Errichter - Erstprüfung der Anlage nach DIN VDE, einschl.der zugehörigen Meßprotokolle
- Nachweis des Erdungswiderstands nach VDE 0185
- Nachweis des Potentialausgleichs anhand von Meßprotokollen
- Nachweis der Einhaltung der Mindestbeleuchtungsstärken nach ASR und Vertragsbedingungen
- Errichterbescheinigung ( Fachbauleiterbescheinigung )
- Liste aller Einstellwerte, einschließl. Motor- Nennströme
- Anlagenbezogene Liste mit Datumsangaben für die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen
- Prüfbuch mit Anlagen für den Blitzschutz
- Prüfbuch für die Sicherheitsbeleuchtung
- Nachweis der Akku - Kapazität des Sicherheits- Beleuchtungsgeräts
anhand eines Inbetriebnahme - Meßprotokolls
- Produktbeschreibungen aller Anlagenkomponente
- Betriebs- und Wartungsanleitungen
- Prüfzeugnisse, soweit nicht aus den beigefügten Produktunterlagen entnehmbar
- Ersatzteillisten
- Raumbezogene Leuchtmittelliste
- Protokoll über die durchgeführte Einweisung des techn. Personals der Betreiber
- Übersichtlich zusammengestellt und gekennzeichnet mit einem Gesamt- inhaltsverzeichnis und einem Inhaltsverzeichnis je Ordner.
Sämtliche Betriebs- und Anlagenbeschreibungen sind unter Beifügung der Zeichnungen und der Abnahmebescheinigungen thematisch geordnet und nummeriert, mit einem Inhaltsverzeichnis versehen, in beschrifteten ( Druckqualität ) Ordnern abgeheftet, wie vor beschrieben an den Bauherrn zu übergeben.
l) Abnahme
Die Abnahme ist förmlich zu beantragen. Mit dem Antrag ist schriftlich zu bestätigen, dass
- alle Montageleistungen,
- alle Funktionsprüfungen,
- alle behördlichen Abnahmeprüfungen und Einweisung des Nutzers/Betreibers abgeschlossen sind und die Anlage mängelfrei ist.
Bis zur Abnahme sind mit dem Auftraggeber und dessen Beauftragten die notwendigen Abnahmeprüfungen vorzunehmen, also die
- Vollständigkeit,
- Funktionsfähigkeit,
- Funktionsmessungen
- Probebetrieb
Den Umfang der Funktionsmessungen bestimmt die einschlägigen ATV sowie die nachfolgend genannte Leistungsbeschreibung.
Unterlagen zur Abnahme
Die nachstehenden Unterlagen sind auf Anforderung des AG innerhalb einer Frist von 12 AT vor der Anmeldung zur Schlussabnahme der Bauleitung vorzulegen:
- Abnahmebescheinigungen der Techn. Sachverständigen
- Abnahmebescheingung der Revisionsunterlagen (Vorabvorlage ist zur Prüfung erforderlich)
- Einweisungsbescheinigungen des Betriebspersonals
- Einstellungsbescheinigung der Elektrotechnischen Anlagen
- Bescheinigung über die Einhaltung der Regeln der Technik
- Abnahmebescheinigungen der Fachbehörden
- Herstellerbescheinigungen über den ordnungsgemäßen Einbau
- Bescheinigung über die Durchführung der Kennzeichnung
(Farbmarkierungen, Schilder etc.)
Nach Abschluss der erfolgreichen Abnahmeprüfungen erfolgt die Abnahme.
Soweit AN-Leistungen hinsichtlich ihrer spezifischen Besonderheiten und Funktionen sowie aufgrund von Witterungseinflüssen zum vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin nicht abschließend geprüft werden können, erfolgt deren Abnahme unter Vorbehalt. Die endgültige Abnahme erfolgt zum nächstmöglichen Prüfzeitpunkt wenn die Nachweise erbracht werden können.
m) Vollständigkeitsprüfung
Durch die Vollständigkeitsprüfung ist nachzuweisen, dass die Lieferung und Montage in dem vertraglich festgelegten Umfang und Qualität erbracht wurde. Die Bauelemente wurden unter Beachtung der technischen und behördlichen Vorschriften sowie den Regeln der Technik ordnungsgemäß eingebaut. Die Zugänglichkeit für das Betreiben der Anlage ist gewährleistet. Des weiteren liegen alle notwendigen Unterlagen vor.
n) Funktionsprüfung
Durch die Funktionsprüfung ist die vertragsgemäße Funktionsfähigkeit der Anlage nachzuweisen. Sie soll zeigen, ob die einzelnen Bauelemente der Anlage funktionsgerecht eingebaut und wirksam sind.
Vor Prüfung der Gesamtanlage auf Funktion, sind insbesondere folgende Arbeiten zu erbringen:
- Probebetrieb der Gesamtanlage bei unterschiedlichen
Lastbedingtgen.
- Einstellen und Prüfen der Schutzeinrichtungen
- Einstellen der Energieversorgung auf Auslegungsbedingungen
- Einweisen des Betriebspersonals
- Vorlegen der Bestandsunterlagen
Zu prüfen sind insbesondere
- Einrichtungen mit Zubehör auf Funktion und Beschädigung.
- Sicherheitseinrichtungen auf Funktion
- Versorgung mit den notwendigen Energien
- Schutzeinrichtungen der Antriebsmotore
Stichprobenartige Prüfungen sind nicht ausreichend. Die Funktionsprüfungen sind zu protokollieren. Im Rahmen der Funktionsprüfung der gesamten Stark u. Schwachstromanlage, ist ein umfassender Probebetrieb durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Energie- und Verbrauchskosten sind vom AN zu tragen.
o) Sachverständigenabnahme
Abnahme und Leistungsmessungen durch einen unabhängigen Sachverständigen. vorbereiten und Einreichen der dazu notwendigen Unterlagen. Vor Abnahme der Anlage durch den Auftraggeber muss die Abnahme durch einen unabhängigen, vereidigten Sachverständiger erfolgen. Die Kosten sind einzukalkulieren. Der Sachverständige ist dem Auftraggeber spätestens mit der Vorlage der Montageplanung zu benennen. Behördliche Abnahmen gem. geltenden Gesetzen und Vorschriften sind zu beantragen und durchzuführen. Der Auftragnehmer hat frühzeitig eine Kopie der notwendigen Gutachten bzw. Genehmigungen z. B. Brandschutzgutachten, Baugenehmigung, Entwässerungsgenehmigung usw. beim Auftraggeber zu beantragen. Für die einzelnen Abnahmen ist das Personal zur Einweisung und Bedienung der Anlagenteile, sowie Messgeräte und Schreiber nach VDI 2079 vom "Auftragnehmer" zu stellen, die Kosten sind einzukalkulieren. Sachverständigenabnahmen müssen die Anlagenausführung gem. den anerkannten Regeln der Technik und die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung bestätigen. Zwischenberichte auf der Basis der Montageplanung sind dem AG auf Anforderung auszuhändigen.
p) Stationsunterlagen geheftet im Ordner bestehend aus:
1 Satz Bauzeichnungen
1 Satz Schaltpläne
1 Satz Verdrahtungspläne
1 Satz Gerätelisten mit techn. Daten und Herstellernachweis
q) Gerüsterstellung
Gerüsterstellung, Transporthilfen und Hebebühnen sind für die gesamte Bauzeit für die verschiedenen Montagesituationen und für alle Montagehöhen einzukalkulieren.
Allgemein Technische Vorbemerkungen
Besondere Vertragsbedingungen Ausführungszeitraum: Ca. Mitte Nov 2026 - Nov 2027
Umlagen:
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Allgemeine Umlagen: 1,6%
Bauleistungsversicherung: 0,5%
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden:
1070052-blackf-m@gross-bau-projekte.de
Besondere Vertragsbedingungen
1 TITEL Starkstrom
1
TITEL Starkstrom
1.1 TITEL Eigenstromversorgung
1.1
TITEL Eigenstromversorgung
1.2 TITEL Niederspannunghauptverteiler
1.2
TITEL Niederspannunghauptverteiler
1.3 TITEL Niederspannungsinstallationsanlagen
1.3
TITEL Niederspannungsinstallationsanlagen
1.4 Beleuchtungsanlagen
1.4
Beleuchtungsanlagen
2 TITEL Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
2
TITEL Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
2.1 TITEL Such- und Signalanlagen
2.1
TITEL Such- und Signalanlagen
2.2 TITEL Zeitdienstanlagen
2.2
TITEL Zeitdienstanlagen
2.3 TITEL Gefahrenmeldeanlagen
2.3
TITEL Gefahrenmeldeanlagen
2.4 TITEL Übertragungsnetze
2.4
TITEL Übertragungsnetze
2.5 TITEL Sonstiges
2.5
TITEL Sonstiges