Elektroinstallation und Blitzschutzanlage
BIMA Bad Tölz
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Titelblatt OBJEKT:                         WE 13437                                        General- Patton-Str. 19-23                                        83646 Bad Tölz VERGABENUMMER: VOEK 353-26 L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G MIT L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S LEISTUNGEN:              Los 5: ELT und Blitzschutz BIETER:                                                      NAME (FIRMENSTEMPEL), ADRESSE, TEL. AUFTRAGGEBERIN:                      BUNDESANSTALT FÜR IMMOBILIENAUFGABEN                                                      HAUPTSTELLE MÜNCHEN                                                      SPARTE WOHNEN VERDINGUNGSSTELLE: BUNDESANSTALT FÜR IMMOBILIENAUFGABEN                                             STABSBEREICH EINKAUF,                                              ABTEILUNG 1, VERDINGUNG                                              FASANENSTRAßE 87, 10623 BERLIN
Titelblatt
00 Vorbemerkungen
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Vorbemerkungen
Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung Ergänzung zur Angebotsaufforderung/Teilnahmebedingungen Für den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen nach GAEB (Datenart 83 Angebotsanforderung, Datenart 84 Angebotsabgabe), gilt folgendes: Leistungsverzeichnisse [DA 83 (Angebotsanforderung)] sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Bieter hat die bepreisten Leistungsverzeichnisse als Datenträger nach DA 84 (Angebotsabgabe) und als PDF einzureichen. Bei Angebotsabgabe des Angebotes in Textform ist nach Möglichkeit bitte auch eine Datei nach DA 84 (Angebotsabgabe) beizufügen. Auch bei erfolgtem Datenaustausch nach GAEB bleibt die Textform immer Vertragsgrundlage. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabeplattform unter Verwendung des Moduls "Angebot abgeben" zulässig. Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot aus der Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet. Allgemeine Vorbemerkungen Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind unbedingt vom Bieter auszufüllen (auch geforderte Hersteller-/Typangaben), sofern nicht von der AG vorgegeben. Anfragen/Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) unter Verwendung des Formblattes "Frage-Antwort" an die Verdingungsstelle zu richten. Unbedingt zu beachten ist: Maßgebend für den Zuschlag sind 60% Qualitätskriterien und zu 40% die Angebotsendsumme (Wertungssumme brutto) unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne Bedingung. Die Bewertungsmatrix ist in den Anlagen enthalten. Skonto bzw. Nachlässe mit Bedingungen werden bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt. Will der Bieter zur von ihm angestrebten Beschleunigung des Zahlungsverkehrs ein Skonto anbieten, ist dies unter Angabe der dafür geltenden Zahlungsziele in einem Begleitschreiben zu vermerken. Es gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die Auflagen der Feuerwehr. Generell ist für alle Abbruchpositionen der Entsorgungsnachweis gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (und dem Entsorgungskonzept des Bauherrn) zu erbringen. Für alle Abfallarten gilt die Plicht der Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG a)   Nicht gefährlicher Abfall zur Verwertung ist immer einer Verwertungsanlage zuzuführen. Nicht gefährliche Bauabfälle, die nicht verwertet werden können, sind eigenverantwortlich einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. b)   Gefährlicher Abfall Gefährlicher Abfall zur Beseitigung unterliegt der Andienungspflicht bzw. gefährlicher Abfall zur Verwertung der Anzeigepflicht an die zuständige Sonderabfallgesellschaft. Für den Transport der Abfälle ist eine gültige Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen oder eine Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen erforderlich. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung) Die nachfolgenden Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung enthalten grundlegende Hinweise und titelübergreifende Anmerkungen für die Abwicklung der Bauaufgabe und sind demnach zwingend bei der Kalkulation zu beachten. Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen: 1.    Projektbezogene Vorbemerkungen 1.1    Allgemeines 1.2    Baubeschreibung 1.3    Allg. Baustelleinrichtung (BE), Gerüste, Medienversorgung 2.    Vorbemerkungen zur Ausführung 2.1    Allgemeines 2.2    Organisatorisches 2.3    Nutzung öffentlichen Straßenlandes 1.   Projektbezogene Vorbemerkungen Die im Folgenden genannten §§ beziehen sich auf die Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Auftraggeberin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA - im Weiteren auch AG genannt). 1.1      Allgemeines 1.1.1 Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten: Es wird erwartet, dass sich der Bieter vor Angebotsabgabe ein Bild über die örtlichen Verhältnisse, die Anfahrtsmöglichkeiten, Lagerplätze sowie sonstige, die Kalkulation beeinflussende Umstände macht und die zu sanierenden Gebäude in Augenschein nimmt.      Zur Vorbesichtigung bitte bei, Frau Eisen einen Termin unter der      E-Mail: martina.eisen@bundesimmobilien.de vereinbaren. Während der Besichtigung werden keine Fragen beantwortet. Diese sind unter Verwendung des Formblattes "Frage-Antwort" über die e-Vergabeplattform einzureichen. 1.1.2 Schadensregulierung / Verteilung der Gefahr (zu § 7): Werden im Zusammenhang mit den Arbeiten Schäden an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Werden im Zusammenhang mit den Arbeiten andere Schäden verursacht, hat der Auftragnehmer Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Vom AN stets zu vertreten sind Beschädigungen, Zerstörungen oder Verluste, die bis zur Abnahme durch Diebstahl, Einbruch, Sachbeschädigungen entstehen. Das gleiche gilt für Frostschäden. Aufwendungen zum Schutz des Eigentums während der Baumaßnahme sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit diese nicht gesondert beschrieben sind. 1.1.3 Arbeitszeiten, Unfallverhütung: Die Arbeitszeit ist auf die gesetzlichen Bestimmungen für Wohngebiete abzustimmen. Zu keinem Zeitpunkt dürfen die auszuführenden Arbeiten eine Unfallgefahr für die Umwelt und die sich im Umfeld aufhaltenden Menschen werden. 1.1.4.   Produktangaben: Sämtliche in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen Hersteller- und Produktangaben sind Leitfabrikate und dienen der Beschreibung der Leistung in Bezug auf die qualitativen und gestalterischen Eigenschaften sowie den erwarteten Produktstandards. Bei anderen vom Bieter gewählten Produkten ist deren Gleichwertigkeit mit den beschriebenen zu gewährleisten. Es sei denn, es wird in einer Einzelposition ausdrücklich anders verlangt. 1.2 Baubeschreibung 1.2.1 Allg. Angaben zur Bauaufgabe: Die Baumaßnahme umfasst Sanierungsarbeiten im Gebäude Arbeiten in Wohnungen - Sanierung und Wohnungsausbau im Dachgeschoß, in Treppenräumen und Arbeiten im Kellerbereich. General- Patton- Straße 19-23; UG, EG,1.OG, 2.OG und Dachgeschoss in 83646 Bad Tölz Die Planung wurde auf Grundlage von Bestandsunterlagen erstellt. Alle Bestandsmaße sind vor Ort zu prüfen. Bei starken Abweichungen zur Planung ist die Bauleitung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit einen Besichtigungstermin der Wohnung vor Ort in Abstimmung durchzuführen. Ein Plansatz wird zur Orientierung dem LV beigelegt. Der dargestellte Grundriss ist für die General-Patton-Straße gespiegelt zu betrachten, Die Planinhalte sind voll anwendbar. In den Plänen ist einen Neuausstattung der Elektroanlage für das ganze Gebäude dargestellt. Elektroarbeiten, in 6 Wohnungen im Treppenraum und in Kellerbereichen der General-Patton-Straße 23, sind in einer vorgezogenen Baumaßnahme schon erfolgt. Elektroarbeiten sind erforderlich in der General- Patton- Straße 19 und 21 - in 12 Wohnungen (davon 4 Leerwohnungen die komplett saniert werden), in 2 Treppenräumen sowie den zugeordneten Kellerbereichen und im Gesamten Dachgeschoss (6 Wohnungen) in 8 Wohnungen (bewohnt) werden die Unterverteilungen aus dem Treppenraum in die Wohnungen verlegt, die die Sanitärräume werden komplett neu installiert und erforderliche Reparaturen und Ergänzungen vorgenommen. Da bei den Baumaßnahmen im Gebäude und in den Wohnungen übergreifend viele Gewerke tätig sind, welche ihre Arbeiten flexibel koordinieren müssen, ist eine hoher Aufwand an Koordinierungen einzuplanen. Da die Arbeiten im bewohnten Gebäude stattfinden, sind Koordination mit den Mietern und Informationen zwingend erforderlich. Die Gewerke müssen aufeinander abgestimmt, flexibel auf Situationen reagierend, die Sanierungsarbeiten im Gebäude und in den Wohnungen mit minimalem Stress für die Mieter agieren. Es sind folgende Arbeiten auszuführen: - Baustelleneinrichtung - Sanierungs- und Ausbauarbeiten - Rückbau- und Abbrucharbeiten - Elektroarbeiten - Blitzschutzarbeiten - Sonstige Leistungen 1.2.2 Allg. Angaben zur Baustelle: Die Zufahrt erfolgt direkt über die General- Patton- Straße. Parkplätze sind vor dem Haus vorhanden. Lagerplätze sind in beschränktem Umfang vorhanden. Anlieferungen und Lagerungen sind mit dem AG und dem Hausmeister abzustimmen. Auf der gesamten Baustelle herrscht striktes Rauchverbot. Der Verzehr alkoholhaltiger Getränke und Lebensmittel ist verboten. Festgestellte Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden zur Anzeige gebracht. 1.3 Allg. Baustelleinrichtung (BE), Gerüste, Medienversorgung 1.3.1 Allg. Baustelleinrichtung (BE): Die Baustelleneinrichtung ist vor Beginn der Arbeiten unter Berücksichtigung des Platzbedarfs aller am Bau beteiligten AN in Absprache mit der örtlichen Bauführung zu planen. Die Transportwege auf der Baustelle sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Ein späterer zusätzlicher Vergütungsanspruch in Bezug auf die Transportwege kann insofern nicht abgeleitet werden. Die Baustelleneinrichtung ist vor Beginn der Arbeiten unter Berücksichtigung des Platzbedarfs aller am Bau beteiligten AN in Absprache mit der örtlichen Bauführung zu planen. Der AN hat, wenn nicht anders vereinbart ist, ohne besondere Vergütung für die Dauer seiner Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäume und gärtnerische Anlagen, sowie zur Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle. Die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Lager- und Arbeitsplätze, Baustelleneinrichtungen und Zufahrtswege hat der AN in einem ordentlichen Zustand zu halten. Sie sind vom AN nach Beendigung der Arbeiten in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich zu Beginn der Arbeiten befanden, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist. Kommt der AN innerhalb einer Frist von 3 Werktagen einer Aufforderung der Auftraggeberin nicht nach, Verunreinigungen, Schutt, Abfälle etc. zu beseitigen, ist die Auftraggeberin berechtigt, die Beseitigung auf Kosten des AN vornehmen zu lassen, ohne dass er ihm eine Nachfrist zur Beseitigung setzen muss. Durch den AN verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen der Straßen und Plätze sind von ihm auch während der Ausführung der Leistungen ohne besondere Vergütung zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des AN oder seiner Nachunternehmer. 1.3.2 Gerüste: Arbeiten der Fassadenbefestigung können von vorhandenen Gerüsten aus ausgeführt werden. Alternativ Einsatz von Hubbühnen des AN.. 1.3.3 Medienversorgung: Bauwasser- und Baustromanschluss: Bauwasser und Baustrom werden bauseits gestellt, die Verbrauchskosten trägt die Auftraggeberin. Bauwasser und Baustrom darf nur für die Erbringung der auszuführenden Bauleistung verwendet werden. 2. Vorbemerkungen zur Ausführung Die im Folgenden genannten §§ beziehen sich auf die Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) 2.1 Allgemeines 2.1.1 Ausführungsunterlagen (zu § 3): Der AN hat entsprechend dem Baufortschritt der Auftraggeberin den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag von der Auftraggeberin zu liefernden Unterlagen benötigt, möglichst frühzeitig anzugeben, damit die Übergabe durch die Auftraggeberin rechtzeitig erfolgen kann. Der AN hat Sorge dafür zu tragen, dass alle Ausführungsunterlagen aktuellen Standes als Papierexemplare auf der Baustelle bereitgestellt werden. Zu diesen Ausführungsunterlagen gehört explizit auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung mit allen Angaben und Hinweisen (Langtextfassung). 2.1.2 Stundenlohnarbeiten (zu § 2 Abs. 10): Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so ist die dafür angegebene Zahl von Stunden unverbindlich. Vergütet werden nur die geleisteten Stundenlohnarbeiten, für die eine schriftliche Anweisung der Auftraggeberin vorliegt und die entsprechend dieser Anwendung tatsächlich ausgeführt worden sind. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anweisung der Auftraggeberin ausgeführt werden. Bei Stundenlohnarbeiten wird die Aufsicht durch einen Polier oder eine andere Aufsichtsperson nicht vergütet. 2.1.3 Dokumentation (zu § 4 Abs.1 Nr. 2): Unabhängig von den während der Bauzeit durch die Auftraggeberin oder Fachplaner abgeforderten Produktinformationen, Zulassungen, Übereinstimmungsnachweisen, bauaufsichtlichen Zulassungen oder Prüfzeugnissen ist spätestens 5 Werktage vor der Abnahme der Gesamtleistung eine Projektdokumentation mit allen Produkt- und Bauteilinformationen sowie Gebrauchs- und Pflegeanweisungen in 2-facher Ausfertigung zu übergeben. Die Auftraggeberin behält sich das Recht auf Verweigerung der Abnahme bei Fehlen der Projektdokumentation ausdrücklich vor. Die Aufwendungen für die Zusammenstellung sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen sind. 2.1.4 Abnahme (zu § 12): Die Abnahme der Leistung erfolgt grundsätzlich förmlich. Abnahmewirkungen im Sinne § 12 Abs. 5 sind insofern ausgeschlossen. 2.1.5.   Textform: Alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen müssen, um wirksam zu werden, in Textform abgegeben werden. Der Schriftform bedarf also auch jede Änderung oder Ergänzung der vertraglichen Vereinbarungen. 2.2 Organisatorisches 2.2.1 Ansprechpartner des AN (zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3): Der AN hat Sorge dafür zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen er selbst oder mindestens ein deutschsprachiger von ihm für die Leitung der Ausführung bestellter Vertreter auf der Baustelle dauerhaft anwesend ist. Der AN hat für alle erforderlichen Abstimmungen mit der Bauleitung der Auftraggeberin einen deutschsprachigen Bevollmächtigten als Bauleiter zu benennen. 2.2.2 Besprechungsorganisation: Nach Auftragserteilung findet eine gemeinsame Bauanlaufbesprechung unter Teilnahme aller an der Ausführung beteiligten Gewerke statt. Die Teilnahme ist für den AN Pflicht. 2.2.3 Mieterabstimmungen: Die Bauausführungen erfolgen im vermieteten Bestand. Sämtliche für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Absprachen und Terminvereinbarungen mit Mietern sind rechtzeitig in Abstimmung mit der Auftraggeberin eigenverantwortlich vom AN durchzuführen und zu dokumentieren. Entsprechende Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 2.2.4 Bautagesberichte (zu § 4): Der AN ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und diese der Auftraggeberin mindestens wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Zu- und Abgang von Hauptbaustoffen und Großgeräten, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dgl.),Abnahmen nach §§ 4 Nr. 10 und 12 Nr. 2, Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. Bei Behinderung und Unterbrechung der Ausführung sowie Arbeitseinstellung sind auch die Gründe hierfür anzugeben. 2.2.5 Baufristenplan Der AN hat auf der Grundlage des ihm von der Auftraggeberin übergebenen Bauablaufplans einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen der Auftraggeberin, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den AN unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist der Auftraggeberin spätestens 5 Werktage nach Aufforderung, bei Überarbeitungen unverzüglich zu übergeben. 2.2.6 Werk- und Montagepläne, Ausführungszeichnungen des AN: Der AN hat die von ihm zu fertigen Ausführungsunterlagen wie bspw. Werk- und Montagepläne der Auftraggeberin nach Aufforderung so rechtzeitig vor der Ausführung zu übergeben, dass mindestens ein Prüfzeitraum der Auftraggeberin von 5 Werktagen sowie der Zeitraum für die Fortschreibung der Unterlagen durch den AN von 5 Werktagen nicht unterschritten werden. Die Vorlage des AN hat normgerecht und jeweils in 2-facher Ausfertigung sowie 1-mal digital auf geeignetem Datenträger zu erfolgen. 2.3 Nutzung öffentlichen Straßenlandes Ist die Nutzung von öffentlichem Straßenland für die Durchführung von Bauleistungen erforderlich, gilt das Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des zuständigen Bundeslandes in der jeweils neuesten Fassung. Die Beantragung zur Sondernutzung erfolgt durch den Nutzer (AN) nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin / Bauleitung. Alle der Sondernutzungserlaubnis zugrunde liegenden öffentlich rechtlichen Bedingungen, Nebenleistungen und sonstigen Auflagen sind vom Nutzer (AN) durch Unterschrift anzuerkennen und einzuhalten. Die Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland und Gehwegbereiche sind vom AN in vollem Umfang zu tragen. Vor Beginn der Nutzung ist eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit der Genehmigungsbehörde, der Auftraggeberin und dem Nutzer (AN), zwecks Erstellung einer Zustandsniederschrift durchzuführen. Die Niederschrift ist von allen Beteiligten durch Unterschrift anzuerkennen. Später auftretende Schäden gehen in vollem Umfang zu Lasten des Nutzers (AN). Die vorgenannten Bedingungen sind bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Baustellentoilette Aufstellen, vorhalten und wieder entfernen eines Chemikalienclosetts mit Waschgelegenheit nach Vorschrift der Arbeitstättenverordnung §45 1x wöchentlich  reinigen Grundstandzeit 1 Monat
01.__.0001
Baustellentoilette
1,00
St
01.__.0002 Vorhaltung verläng. Vorhalten bzw. Unterhalten der Baustellentolettte mit Reinigung 1 x je Woche, Auffüllung aller Verbrauchsmittel
01.__.0002
Vorhaltung verläng.
10,00
Mt
01.__.0003 Material/Geräte/Schutt entfernen Material und Geräte nach Vollendung aller Arbeiten räumen. Der vorhandene Schutt ist zu entfernen und entsprechend zu entsorgen.
01.__.0003
Material/Geräte/Schutt entfernen
P
1,00
psch
01.__.0004 Container für Bauschutt und Schrott Container für Bauschutt liefern, aufstellen und vorhalten für die gesamte Sanierungsdauer. Austausch und Abfuhr, sowie Reinigung etc. sind in die zuständigen Positionen für Demontage, Abfuhr und Entsorgung kalkulatorisch aufzunehmen. Die fachgerechte Entsorgung des Bauschuttes erfolgt gegen gesonderten Nachweis. Die Abrechnung erfolgt in Wochen. Containerinhalt   :   mind. 15 m3
01.__.0004
Container für Bauschutt und Schrott
40,00
Wo
02 KG 430 Elektro
02
KG 430 Elektro
02.01 443.0 Zählerverteilung
02.01
443.0 Zählerverteilung
02.02 444.1 Verteilungen
02.02
444.1 Verteilungen
02.03 444.2 Kabel / Leitungen
02.03
444.2 Kabel / Leitungen
02.04 444.3 Verkabelung für HLS Technik
02.04
444.3 Verkabelung für HLS Technik
02.05 444.4 Schutzpotentialausgleich / Erdung
02.05
444.4 Schutzpotentialausgleich / Erdung
02.06 444.5 Verlegesysteme / Kabelzugrohre / K
02.06
444.5 Verlegesysteme / Kabelzugrohre / K
02.07 444.6 Abzweigkästen / Schalter / Steckdo
02.07
444.6 Abzweigkästen / Schalter / Steckdo
02.08 444.7 Anschlüsse / Bohrungen / Schlitze
02.08
444.7 Anschlüsse / Bohrungen / Schlitze
02.09 444.8 Brandschutz
02.09
444.8 Brandschutz
02.10 444.9 Leistungen nach Zeit und Aufwand
02.10
444.9 Leistungen nach Zeit und Aufwand
02.11 444.10 Abnahmen / Allgemeines
02.11
444.10 Abnahmen / Allgemeines
02.12 444.11 Freischaltungen und Demontage - E
02.12
444.11 Freischaltungen und Demontage - E
02.13 445.1 Allgemeine Beleuchtung
02.13
445.1 Allgemeine Beleuchtung
02.14 445.2 Notbeleuchtung
02.14
445.2 Notbeleuchtung
02.15 446.1 Blitzschutz und Erdungsanlagen
02.15
446.1 Blitzschutz und Erdungsanlagen
02.16 451.1 Leitungsnetze FMT
02.16
451.1 Leitungsnetze FMT
02.17 451.2 Verteiler, Externe Geräte und Peri
02.17
451.2 Verteiler, Externe Geräte und Peri
02.18 452.0 Sprechanlage
02.18
452.0 Sprechanlage
02.19 455.0 Antennenanlage
02.19
455.0 Antennenanlage
02.20 546.0 Außenanlagen / Starkstromanlagen
02.20
546.0 Außenanlagen / Starkstromanlagen
02.21 547.0 Außennalagen FMT
02.21
547.0 Außennalagen FMT