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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Titelblatt OBJEKT: WE 13437
General- Patton-Str. 19-23
83646 Bad Tölz
VERGABENUMMER: VOEK 353-26
L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G MIT L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
LEISTUNGEN: Los 5: ELT und Blitzschutz
BIETER:
NAME (FIRMENSTEMPEL), ADRESSE, TEL.
AUFTRAGGEBERIN: BUNDESANSTALT FÜR IMMOBILIENAUFGABEN
HAUPTSTELLE MÜNCHEN
SPARTE WOHNEN
VERDINGUNGSSTELLE: BUNDESANSTALT FÜR IMMOBILIENAUFGABEN
STABSBEREICH EINKAUF,
ABTEILUNG 1, VERDINGUNG
FASANENSTRAßE 87, 10623 BERLIN
Titelblatt
00 Vorbemerkungen
00
Vorbemerkungen
Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
Ergänzung zur Angebotsaufforderung/Teilnahmebedingungen
Für den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen
nach GAEB
(Datenart 83 Angebotsanforderung, Datenart 84
Angebotsabgabe),
gilt folgendes: Leistungsverzeichnisse [DA 83
(Angebotsanforderung)] sind den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Bieter hat die bepreisten
Leistungsverzeichnisse als Datenträger nach DA 84
(Angebotsabgabe)
und als PDF einzureichen.
Bei Angebotsabgabe des Angebotes in Textform ist nach
Möglichkeit bitte auch eine Datei nach DA 84
(Angebotsabgabe) beizufügen. Auch bei erfolgtem
Datenaustausch nach GAEB bleibt die Textform immer
Vertragsgrundlage.
Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis
zum Ablauf der Angebotsfrist über die
e-Vergabeplattform unter Verwendung des Moduls
"Angebot abgeben" zulässig.
Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot
eingereicht wird, wird das erste Angebot aus der
Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und
zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot,
gewertet wird.
Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist
zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr
gewertet.
Allgemeine Vorbemerkungen
Punktfolgen in den Beschreibungen des
Leistungsverzeichnisses sind unbedingt vom Bieter
auszufüllen (auch geforderte Hersteller-/Typangaben),
sofern nicht von der AG vorgegeben.
Anfragen/Zusätzliche Auskünfte zu den
Vergabeunterlagen sind über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) unter Verwendung des
Formblattes "Frage-Antwort" an die Verdingungsstelle
zu richten.
Unbedingt zu beachten ist:
Maßgebend für den Zuschlag sind 60% Qualitätskriterien
und zu 40% die Angebotsendsumme (Wertungssumme brutto)
unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne
Bedingung. Die Bewertungsmatrix ist in den Anlagen
enthalten.
Skonto bzw. Nachlässe mit Bedingungen werden bei der
Angebotswertung nicht berücksichtigt.
Will der Bieter zur von ihm angestrebten
Beschleunigung des Zahlungsverkehrs ein Skonto
anbieten, ist dies unter Angabe der dafür geltenden
Zahlungsziele in einem Begleitschreiben zu vermerken.
Es gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN-
und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien,
Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und
Gesetze sowie die allgemein anerkannten Regeln der
Technik und die Auflagen der Feuerwehr.
Generell ist für alle Abbruchpositionen der
Entsorgungsnachweis gemäß den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen (und dem Entsorgungskonzept des Bauherrn)
zu erbringen.
Für alle Abfallarten gilt die Plicht der Anwendung des
Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
a) Nicht gefährlicher Abfall zur Verwertung ist
immer einer Verwertungsanlage zuzuführen. Nicht
gefährliche Bauabfälle, die nicht verwertet werden
können, sind eigenverantwortlich einer ordnungsgemäßen
Beseitigung zuzuführen.
b) Gefährlicher Abfall
Gefährlicher Abfall zur Beseitigung unterliegt der
Andienungspflicht bzw. gefährlicher Abfall zur
Verwertung der Anzeigepflicht an die zuständige
Sonderabfallgesellschaft.
Für den Transport der Abfälle ist eine gültige
Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis für Sammler,
Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen
Abfällen oder eine Anzeige von Sammlern, Beförderern,
Händlern und Maklern von Abfällen erforderlich.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
(Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung)
Die nachfolgenden Vorbemerkungen zur
Leistungsbeschreibung enthalten grundlegende Hinweise
und titelübergreifende Anmerkungen für die Abwicklung
der Bauaufgabe und sind demnach zwingend bei der
Kalkulation zu beachten.
Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen:
1. Projektbezogene Vorbemerkungen
1.1 Allgemeines
1.2 Baubeschreibung
1.3 Allg. Baustelleinrichtung (BE), Gerüste,
Medienversorgung
2. Vorbemerkungen zur Ausführung
2.1 Allgemeines
2.2 Organisatorisches
2.3 Nutzung öffentlichen Straßenlandes
1. Projektbezogene Vorbemerkungen
Die im Folgenden genannten §§ beziehen sich auf die
Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen (VOB/B) Auftraggeberin ist die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA - im
Weiteren auch AG genannt).
1.1 Allgemeines
1.1.1 Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten:
Es wird erwartet, dass sich der Bieter vor
Angebotsabgabe ein Bild über die örtlichen
Verhältnisse, die Anfahrtsmöglichkeiten, Lagerplätze
sowie sonstige, die Kalkulation beeinflussende
Umstände macht und die zu sanierenden Gebäude in
Augenschein nimmt.
Zur Vorbesichtigung bitte bei, Frau Eisen einen
Termin unter der
E-Mail: martina.eisen@bundesimmobilien.de
vereinbaren.
Während der Besichtigung werden keine Fragen
beantwortet. Diese sind unter Verwendung des
Formblattes "Frage-Antwort" über die
e-Vergabeplattform einzureichen.
1.1.2 Schadensregulierung / Verteilung der Gefahr (zu
§ 7):
Werden im Zusammenhang mit den Arbeiten Schäden an den
Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden
zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen
ein Verschulden trifft. Werden im Zusammenhang mit den
Arbeiten andere Schäden verursacht, hat der
Auftragnehmer Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seinen
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
trifft.
Vom AN stets zu vertreten sind Beschädigungen,
Zerstörungen oder Verluste, die bis zur Abnahme durch
Diebstahl, Einbruch, Sachbeschädigungen entstehen. Das
gleiche gilt für Frostschäden. Aufwendungen zum Schutz
des Eigentums während der Baumaßnahme sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren, soweit diese nicht
gesondert beschrieben sind.
1.1.3 Arbeitszeiten, Unfallverhütung:
Die Arbeitszeit ist auf die gesetzlichen Bestimmungen
für Wohngebiete abzustimmen. Zu keinem Zeitpunkt
dürfen die auszuführenden Arbeiten eine Unfallgefahr
für die Umwelt und die sich im Umfeld aufhaltenden
Menschen werden.
1.1.4. Produktangaben:
Sämtliche in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen
Hersteller- und Produktangaben sind Leitfabrikate und
dienen der Beschreibung der Leistung in Bezug auf die
qualitativen und gestalterischen Eigenschaften sowie
den erwarteten Produktstandards. Bei anderen vom
Bieter gewählten Produkten ist deren Gleichwertigkeit
mit den beschriebenen zu gewährleisten.
Es sei denn, es wird in einer Einzelposition
ausdrücklich anders verlangt.
1.2 Baubeschreibung
1.2.1 Allg. Angaben zur Bauaufgabe:
Die Baumaßnahme umfasst Sanierungsarbeiten im Gebäude
Arbeiten in Wohnungen - Sanierung und Wohnungsausbau im Dachgeschoß, in
Treppenräumen und Arbeiten im Kellerbereich.
General- Patton- Straße 19-23; UG, EG,1.OG, 2.OG und
Dachgeschoss
in 83646 Bad Tölz
Die Planung wurde auf Grundlage von Bestandsunterlagen erstellt. Alle Bestandsmaße
sind vor Ort zu prüfen. Bei starken Abweichungen zur Planung ist die Bauleitung zu
informieren.
Es besteht die Möglichkeit einen Besichtigungstermin der Wohnung vor Ort in
Abstimmung durchzuführen.
Ein Plansatz wird zur Orientierung dem LV beigelegt.
Der dargestellte Grundriss ist für die General-Patton-Straße gespiegelt zu betrachten,
Die Planinhalte sind voll anwendbar.
In den Plänen ist einen Neuausstattung der Elektroanlage für das ganze Gebäude
dargestellt.
Elektroarbeiten, in 6 Wohnungen im Treppenraum und in Kellerbereichen der
General-Patton-Straße 23, sind in einer vorgezogenen Baumaßnahme schon
erfolgt.
Elektroarbeiten sind erforderlich in der General- Patton- Straße 19 und 21 -
in 12 Wohnungen (davon 4 Leerwohnungen die komplett saniert werden),
in 2 Treppenräumen sowie den zugeordneten Kellerbereichen
und im Gesamten Dachgeschoss (6 Wohnungen)
in 8 Wohnungen (bewohnt) werden die Unterverteilungen aus dem Treppenraum in die
Wohnungen verlegt, die die Sanitärräume werden komplett neu installiert und
erforderliche Reparaturen und Ergänzungen vorgenommen.
Da bei den Baumaßnahmen im Gebäude und in den Wohnungen übergreifend viele
Gewerke tätig sind, welche ihre Arbeiten flexibel koordinieren müssen, ist eine hoher
Aufwand an Koordinierungen einzuplanen.
Da die Arbeiten im bewohnten Gebäude stattfinden, sind Koordination mit den Mietern
und Informationen zwingend erforderlich. Die Gewerke müssen aufeinander abgestimmt,
flexibel auf Situationen reagierend, die Sanierungsarbeiten im Gebäude und in den Wohnungen mit minimalem Stress für die Mieter agieren.
Es sind folgende Arbeiten auszuführen:
- Baustelleneinrichtung
- Sanierungs- und Ausbauarbeiten
- Rückbau- und Abbrucharbeiten
- Elektroarbeiten
- Blitzschutzarbeiten
- Sonstige Leistungen
1.2.2 Allg. Angaben zur Baustelle:
Die Zufahrt erfolgt direkt über die General- Patton-
Straße.
Parkplätze sind vor dem Haus vorhanden.
Lagerplätze sind in beschränktem Umfang vorhanden.
Anlieferungen und Lagerungen sind mit dem AG und dem
Hausmeister abzustimmen.
Auf der gesamten Baustelle herrscht striktes
Rauchverbot. Der Verzehr alkoholhaltiger Getränke und
Lebensmittel ist verboten. Festgestellte Verstöße
gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden zur
Anzeige gebracht.
1.3 Allg. Baustelleinrichtung (BE), Gerüste,
Medienversorgung
1.3.1 Allg. Baustelleinrichtung (BE):
Die Baustelleneinrichtung ist vor Beginn der Arbeiten
unter Berücksichtigung des Platzbedarfs aller am Bau
beteiligten AN in Absprache mit der örtlichen
Bauführung zu planen.
Die Transportwege auf der Baustelle sind bei der
Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Ein
späterer zusätzlicher Vergütungsanspruch in Bezug auf
die Transportwege kann insofern nicht abgeleitet
werden.
Die Baustelleneinrichtung ist vor Beginn der Arbeiten
unter Berücksichtigung des Platzbedarfs aller am Bau
beteiligten AN in Absprache mit der örtlichen
Bauführung zu planen.
Der AN hat, wenn nicht anders vereinbart ist, ohne
besondere Vergütung für die Dauer seiner Bauausführung
alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich der
Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von
baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäume
und gärtnerische Anlagen, sowie zur Sicherung von
Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen
sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung
von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das
gleiche gilt für die verkehrspolizeilich
vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle.
Die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten
Lager- und Arbeitsplätze, Baustelleneinrichtungen und
Zufahrtswege hat der AN in einem ordentlichen Zustand
zu halten. Sie sind vom AN nach Beendigung der
Arbeiten in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich
zu Beginn der Arbeiten befanden, sofern nicht
ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist. Kommt
der AN innerhalb einer Frist von 3 Werktagen einer
Aufforderung der Auftraggeberin nicht nach,
Verunreinigungen, Schutt, Abfälle etc. zu beseitigen,
ist die Auftraggeberin berechtigt, die Beseitigung auf
Kosten des AN vornehmen zu lassen, ohne dass er ihm
eine Nachfrist zur Beseitigung setzen muss.
Durch den AN verursachte Beschädigungen und
Verunreinigungen der Straßen und Plätze sind von ihm
auch während der Ausführung der Leistungen ohne
besondere Vergütung zu beseitigen. Dies gilt
insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen
und Plätzen durch Fahrzeuge des AN oder seiner
Nachunternehmer.
1.3.2 Gerüste:
Arbeiten der Fassadenbefestigung können von
vorhandenen Gerüsten aus ausgeführt werden.
Alternativ Einsatz von Hubbühnen des AN..
1.3.3 Medienversorgung:
Bauwasser- und Baustromanschluss:
Bauwasser und Baustrom werden bauseits gestellt, die
Verbrauchskosten trägt die Auftraggeberin. Bauwasser
und Baustrom darf nur für die Erbringung der
auszuführenden Bauleistung verwendet werden.
2. Vorbemerkungen zur Ausführung
Die im Folgenden genannten §§ beziehen sich auf die
Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen (VOB/B)
2.1 Allgemeines
2.1.1 Ausführungsunterlagen (zu § 3):
Der AN hat entsprechend dem Baufortschritt der
Auftraggeberin den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem
Vertrag von der Auftraggeberin zu liefernden
Unterlagen benötigt, möglichst frühzeitig anzugeben,
damit die Übergabe durch die Auftraggeberin
rechtzeitig erfolgen kann.
Der AN hat Sorge dafür zu tragen, dass alle
Ausführungsunterlagen aktuellen Standes als
Papierexemplare auf der Baustelle bereitgestellt
werden. Zu diesen Ausführungsunterlagen gehört
explizit auch eine Ausfertigung dieser
Leistungsbeschreibung mit allen Angaben und Hinweisen
(Langtextfassung).
2.1.2 Stundenlohnarbeiten (zu § 2 Abs. 10):
Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten
vorgesehen, so ist die dafür angegebene Zahl von
Stunden unverbindlich. Vergütet werden nur die
geleisteten Stundenlohnarbeiten, für die eine
schriftliche Anweisung der Auftraggeberin vorliegt und
die entsprechend dieser Anwendung tatsächlich
ausgeführt worden sind. Stundenlohnarbeiten dürfen nur
auf Anweisung der Auftraggeberin ausgeführt werden.
Bei Stundenlohnarbeiten wird die Aufsicht durch einen
Polier oder eine andere Aufsichtsperson nicht vergütet.
2.1.3 Dokumentation (zu § 4 Abs.1 Nr. 2):
Unabhängig von den während der Bauzeit durch die
Auftraggeberin oder Fachplaner abgeforderten
Produktinformationen, Zulassungen,
Übereinstimmungsnachweisen, bauaufsichtlichen
Zulassungen oder Prüfzeugnissen ist spätestens 5
Werktage vor der Abnahme der Gesamtleistung eine
Projektdokumentation mit allen Produkt- und
Bauteilinformationen sowie Gebrauchs- und
Pflegeanweisungen in 2-facher Ausfertigung zu
übergeben.
Die Auftraggeberin behält sich das Recht auf
Verweigerung der Abnahme bei Fehlen der
Projektdokumentation ausdrücklich vor.
Die Aufwendungen für die Zusammenstellung sind bei der
Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen,
sofern diese nicht gesondert ausgewiesen sind.
2.1.4 Abnahme (zu § 12):
Die Abnahme der Leistung erfolgt grundsätzlich
förmlich. Abnahmewirkungen im Sinne § 12 Abs. 5 sind
insofern ausgeschlossen.
2.1.5. Textform:
Alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden
rechtserheblichen Erklärungen müssen, um wirksam zu
werden, in Textform abgegeben werden. Der Schriftform
bedarf also auch jede Änderung oder Ergänzung der
vertraglichen Vereinbarungen.
2.2 Organisatorisches
2.2.1 Ansprechpartner des AN
(zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3):
Der AN hat Sorge dafür zu tragen, dass während der
Ausführung seiner Leistungen er selbst oder mindestens
ein deutschsprachiger von ihm für die Leitung der
Ausführung bestellter Vertreter auf der Baustelle
dauerhaft anwesend ist.
Der AN hat für alle erforderlichen Abstimmungen mit
der Bauleitung der Auftraggeberin einen
deutschsprachigen Bevollmächtigten als Bauleiter zu
benennen.
2.2.2 Besprechungsorganisation:
Nach Auftragserteilung findet eine gemeinsame
Bauanlaufbesprechung unter Teilnahme aller an der
Ausführung beteiligten Gewerke statt. Die Teilnahme
ist für den AN Pflicht.
2.2.3 Mieterabstimmungen:
Die Bauausführungen erfolgen im vermieteten Bestand.
Sämtliche für die Ausführung der Arbeiten
erforderlichen Absprachen und Terminvereinbarungen mit
Mietern sind rechtzeitig in Abstimmung mit der
Auftraggeberin eigenverantwortlich vom AN
durchzuführen und zu dokumentieren. Entsprechende
Aufwendungen sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
2.2.4 Bautagesberichte (zu § 4):
Der AN ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und
diese der Auftraggeberin mindestens wöchentlich zu
übergeben.
Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die
Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung
sein können.
Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die
für die Ausführung und Abrechnung des Vertrages von
Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter,
Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der
eingesetzten Großgeräte, Zu- und Abgang von
Hauptbaustoffen und Großgeräten, Art, Umfang und Ort
der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben
über den Baufortschritt (Beginn und Ende von
Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und
dgl.),Abnahmen nach §§ 4 Nr. 10 und 12 Nr. 2,
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung,
Arbeitseinstellung, Unfälle und sonstige wichtige
Vorkommnisse. Bei Behinderung und Unterbrechung der
Ausführung sowie Arbeitseinstellung sind auch die
Gründe hierfür anzugeben.
2.2.5 Baufristenplan
Der AN hat auf der Grundlage des ihm von der
Auftraggeberin übergebenen Bauablaufplans einen
Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu
erstellen, anhand dessen die Einhaltung der
Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden
kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den
Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen der
Auftraggeberin, z.B. zur baufachlichen oder
terminlichen Koordinierung mit den übrigen
Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei
Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen
Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan
durch den AN unverzüglich zu überarbeiten.
Der Plan ist der Auftraggeberin spätestens 5 Werktage
nach Aufforderung, bei Überarbeitungen unverzüglich zu
übergeben.
2.2.6 Werk- und Montagepläne, Ausführungszeichnungen
des AN:
Der AN hat die von ihm zu fertigen
Ausführungsunterlagen wie bspw. Werk- und Montagepläne
der Auftraggeberin nach Aufforderung so rechtzeitig
vor der Ausführung zu übergeben, dass mindestens ein
Prüfzeitraum der Auftraggeberin von 5 Werktagen sowie
der Zeitraum für die Fortschreibung der Unterlagen
durch den AN von 5 Werktagen nicht unterschritten
werden.
Die Vorlage des AN hat normgerecht und jeweils in
2-facher Ausfertigung sowie 1-mal digital auf
geeignetem Datenträger zu erfolgen.
2.3 Nutzung öffentlichen Straßenlandes
Ist die Nutzung von öffentlichem Straßenland für die
Durchführung von Bauleistungen erforderlich, gilt das
Straßen- und Wegegesetz (StrWG)
des zuständigen Bundeslandes in der jeweils neuesten
Fassung.
Die Beantragung zur Sondernutzung erfolgt durch den
Nutzer (AN) nach vorheriger Abstimmung mit der
Auftraggeberin / Bauleitung.
Alle der Sondernutzungserlaubnis zugrunde liegenden
öffentlich rechtlichen Bedingungen, Nebenleistungen
und sonstigen Auflagen sind vom Nutzer (AN) durch
Unterschrift anzuerkennen und einzuhalten. Die
Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland und
Gehwegbereiche sind vom AN in vollem Umfang zu tragen.
Vor Beginn der Nutzung ist eine gemeinsame
Ortsbesichtigung mit der Genehmigungsbehörde, der
Auftraggeberin und dem Nutzer (AN), zwecks Erstellung
einer Zustandsniederschrift durchzuführen. Die
Niederschrift ist von allen Beteiligten durch
Unterschrift anzuerkennen. Später auftretende Schäden
gehen in vollem Umfang zu Lasten des Nutzers (AN).
Die vorgenannten Bedingungen sind bei der
Preisgestaltung zu berücksichtigen und werden nicht
gesondert vergütet
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz:
"oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Baustellentoilette Aufstellen, vorhalten und wieder entfernen eines
Chemikalienclosetts mit Waschgelegenheit nach
Vorschrift der Arbeitstättenverordnung §45
1x wöchentlich reinigen
Grundstandzeit 1 Monat
01.__.0001
Baustellentoilette
1,00
St
01.__.0002 Vorhaltung verläng. Vorhalten bzw. Unterhalten der Baustellentolettte
mit Reinigung 1 x je Woche,
Auffüllung aller Verbrauchsmittel
01.__.0002
Vorhaltung verläng.
10,00
Mt
01.__.0003 Material/Geräte/Schutt entfernen Material und Geräte nach Vollendung aller Arbeiten
räumen.
Der vorhandene Schutt ist zu entfernen und
entsprechend zu entsorgen.
01.__.0003
Material/Geräte/Schutt entfernen
P
1,00
psch
01.__.0004 Container für Bauschutt und Schrott Container für Bauschutt liefern, aufstellen und
vorhalten für die gesamte Sanierungsdauer.
Austausch und Abfuhr, sowie Reinigung etc. sind in die
zuständigen Positionen für Demontage, Abfuhr und
Entsorgung kalkulatorisch aufzunehmen.
Die fachgerechte Entsorgung des Bauschuttes erfolgt
gegen gesonderten Nachweis.
Die Abrechnung erfolgt in Wochen.
Containerinhalt : mind. 15 m3
01.__.0004
Container für Bauschutt und Schrott
40,00
Wo
02 KG 430 Elektro
02
KG 430 Elektro
02.01 443.0 Zählerverteilung
02.01
443.0 Zählerverteilung
02.02 444.1 Verteilungen
02.02
444.1 Verteilungen
02.03 444.2 Kabel / Leitungen
02.03
444.2 Kabel / Leitungen
02.04 444.3 Verkabelung für HLS Technik
02.04
444.3 Verkabelung für HLS Technik
02.05 444.4 Schutzpotentialausgleich / Erdung
02.05
444.4 Schutzpotentialausgleich / Erdung
02.06 444.5 Verlegesysteme / Kabelzugrohre / K
02.06
444.5 Verlegesysteme / Kabelzugrohre / K
02.07 444.6 Abzweigkästen / Schalter / Steckdo
02.07
444.6 Abzweigkästen / Schalter / Steckdo
02.08 444.7 Anschlüsse / Bohrungen / Schlitze
02.08
444.7 Anschlüsse / Bohrungen / Schlitze
02.09 444.8 Brandschutz
02.09
444.8 Brandschutz
02.10 444.9 Leistungen nach Zeit und Aufwand
02.10
444.9 Leistungen nach Zeit und Aufwand
02.11 444.10 Abnahmen / Allgemeines
02.11
444.10 Abnahmen / Allgemeines
02.12 444.11 Freischaltungen und Demontage - E
02.12
444.11 Freischaltungen und Demontage - E
02.13 445.1 Allgemeine Beleuchtung
02.13
445.1 Allgemeine Beleuchtung
02.14 445.2 Notbeleuchtung
02.14
445.2 Notbeleuchtung
02.15 446.1 Blitzschutz und Erdungsanlagen
02.15
446.1 Blitzschutz und Erdungsanlagen
02.16 451.1 Leitungsnetze FMT
02.16
451.1 Leitungsnetze FMT
02.17 451.2 Verteiler, Externe Geräte und Peri
02.17
451.2 Verteiler, Externe Geräte und Peri
02.18 452.0 Sprechanlage
02.18
452.0 Sprechanlage
02.19 455.0 Antennenanlage
02.19
455.0 Antennenanlage
02.20 546.0 Außenanlagen / Starkstromanlagen
02.20
546.0 Außenanlagen / Starkstromanlagen
02.21 547.0 Außennalagen FMT
02.21
547.0 Außennalagen FMT