Instandsetzung Betonfertigteilfassade Bestandsbau
BHA Bauhaus-Archiv, Museum für Gestaltung
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME 1.1 KURZBESCHREIBUNG Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Erweiterungsbau (EB) sowie die Sanierung und Funktionsanpassung des Bestandsbaus (BB) des Bauhaus-Archivs / Museums für Gestaltung (BHA) in Berlin. Das Grundstück befindet sich im Bezirk Mitte im Bereich Tiergarten-Süd. Die Grundstücksgrenzen verlaufen im Norden entlang der Von-der-Heydt-Straße, im Westen entlang der Klingelhöferstraße, im Süden entlang des Herkulesufers parallel zum Landwehrkanal und im Osten angrenzend an das Grundstück der Villa von der Heydt. Der BB nach einem Entwurf von Walter Gropius wurde seit der Fertigstellung des Gebäudes 1979 bis zum maßnahmebedingten Auszug im Sommer 2018 vom Bauhaus-Archiv als Ausstellungs-, Archiv- und Verwaltungsgebäude genutzt. Der BB und die bestehende Außenanlagengestaltung stehen unter Denkmalschutz und sind entsprechend pfleglich zu behandeln. Den größten Anteil des EB stellen die Ausstellungs- und Depoträume, die auf Grund ihrer klimatischen und belichtungstechnischen Anforderungen unterirdisch in einem Sockelgeschoss angeordnet sind. Der Sockelbau umschließt einen Innenhof und grenzt nördlich und südlich an die Westseite des BB an. Der Haupteingang liegt im Turm an der großen Vorplatzfläche zur Klingelhöferstraße. Der Vorplatz wird am nördlichen Grundstücksabschluss von einem zweigeschossigen Baukörper für Shop und Café gefasst. Das Museumsfoyer wird über das Eingangsgeschoss des Turms erschlossen und liegt eine Ebene tiefer am Innenhof. Von dort sind die nochmals tiefer gelegenen Ausstellungsbereiche zu erreichen. Das Volumen des BB bleibt in seiner bisherigen Ausprägung erhalten. Nur die Brückenrampe wird unterbaut mit der Erschließungs- bzw. Verbindungsrampe zwischen EB und BB. Der Verwaltungstrakt beinhaltet weiterhin die Räume der Verwaltung. Die bestehenden Ausstellungshallen mit den Sheddächern bleiben außen unverändert. Die Ost-/ Süd- und Westhalle werden als Bibliothek und Vorlegesaal und die Nordhalle als Veranstaltungsbereich genutzt. Die Zugangssituation mit dem bisherigen Haupteingang bleibt unverändert bestehen und fungiert weiterhin als Eingang zum BB. Am Landwehrkanal sowie im südöstlichen Grundstücksbereich sind größere Baumbestände vorhanden. Die Baumaßnahme wird in einzelne Vergabeeinheiten aufgeteilt. 1.2 GEBÄUDEDATEN / MAßANGABEN a) Allgemeine Angaben Das Gelände auf dem Baufeld ist von Westen nach Osten und von Norden nach Süden hin abfallend. Die Geländehöhe des Straßenniveaus an der Herkulesbrücke im Nordwesten beträgt ca. 36,70 m ü.NHN, die Geländehöhe an der Grundstücksgrenze zur Villa von der Heydt im Südosten beträgt ca. 34,00 m ü.NHN. b) Grundstücksdaten - Grundstücksgröße: 8.527 m2 - BF (bebaute Fläche EB+BB): ca. 5.688 m2 c) Gebäudedaten Erweiterungsbau (EB) - NRF (Netto-Raumfläche): ca. 5.803 m2 - BGF (Brutto-Grundfläche): ca. 6.830 m2 - BRI (Brutto-Rauminhalt): ca. 35.721 m3 Gebäudeabmessungen (maximale Grundfläche): - Untergeschoss U2: ca. 52 m x 28 m (Depot, Technikzentrale) - Untergeschoss U1: ca. 75 m x 56 m (Ausstellung) - Gebäuderiegel: ca. 49 m x 10 m (Shop, Café) - Turm: ca. 13,8 m x 14,3 m - OKFF Ebene 00 Foyer BB: +/- 0,00 = + 34,78 üNHN > Bezug für alle Fußbodenhöhen - Baugrubensohlen (UK Bodenplatten): -7,80 m Depot -7,31 m Technikzentrale -5,57 m Ausstellung - OKFF Ebene 01 Turm: +2,28 - Geschosshöhen Turm: 3,90 m EG/2.OG/4.OG 3,19 m 1.OG 3,54 m 3.OG - Geschosshöhe Ausstellung: 5,90 m - Bauwerkshöhe Turm (OK Attika): +21,98 m - Bauwerkshöhe Riegel (OK Attika): +9,15 m - Max. Fußbodenhöhe der ständig genutzten Räume: +16,81 m (Turm) d) Gebäudedaten Bestandsbau (BB) - NRF (Netto-Raumfläche): ca. 2.944 m2 - BGF (Brutto-Grundfläche): ca. 3.517 m2 - BRI (Brutto-Rauminhalt): ca. 18.501 m3 Gebäudeabmessungen (maximale Grundfläche): - Untergeschoss: ca. 52 m x 34 m (EG) - Verwaltungstrakt: ca. 52 m x 15 m - West-/Süd-/ Osthalle: ca. 53 m x 15 m - Geschosshöhen Verwaltungsbereich: 3,80 m UG 3,30 m EG 3,70 m 1.OG - Geschosshöhen Hallen: Südhalle 7,06 m, Shedhallen 12,50 m - Bauwerkshöhen (OK Attika) Verwaltungsbereich: +7,06 m e) Nutzlasten Geschossdecken (EB) Die Geschossdecken sind für folgende Nutzlasten bemessen: - Depoträume: 12,5 kN/ m2 - Ausstellungsbereich: 6 kN/ m2 - Foyer/ öffentliche Erschließungsflächen: 5 kN/ m2 - Turm Obergeschosse: 3,2 kN/ m2 - Lager Shop (1.OG Riegel): 8 kN/ m2 f) Nutzlasten Geschossdecken (BB) Die bestehenden Geschossdecken und Sohlplatten haben folgende bestehende Lastansätze: - Untergeschoss: 5,0 kN/m2 - Erdgeschoss, unterkellert: 5,0 kN/m2 - Erdgeschoss, unterkellert, in den Achsen A - C / 16 - 18: 2,0 kN/m2 - Erdgeschoss, gegen Erdreich: 5,0 kN/m2 - Obergeschoss, in den Achsen A - C / 3 -12: 2,0 kN/ m2 - Obergeschoss, in den Achsen A - C / 12 -18: 5,0 kN/ m2 1.3 BESTANDSBAU a) Tragkonstruktion Das bestehende Gebäude wurde als Stahlbetonkonstruktion bestehend aus Stahlbetonwänden, Stahlbetonstützen, Stahlbetondecken und Unterzügen in der Feuerwiderstandklasse F90 gemäß DIN 4102 Blatt 4, Ausgabe Februar 1970 ausgeführt. Die Gründung des Gebäudes erfolgt mit Hilfe einer 80 cm dicken Stahlbetonsohle. Sohle und Kelleraußenwände wurden mit einer „Schwarzen Wanne“ abgedichtet. b) Außenwände, Fassade, Dächer Das Gebäude wurde mit einer hinterlüfteten vorgehängten Stahlbetonfertigteilfassade bekleidet. Im Rahmen der Baumaßnahme bleibt der Großteil der Fertigteilplatten an ihrem Einbauort erhalten, vereinzelt werden Platten abgenommen, ertüchtigt und wieder eingebaut. Im gesamten wird die Vorhangfassade restauratorisch überarbeitet. Außenfenster und -türen sind als Holz-Glas-Konstruktionen ausgeführt. Die Konstruktionen erhalten neue Verglasungen. Erdberührte Außenwände des Bestandsgebäudes erhalten oberhalb der Schwarzen Wanne eine neue Abdichtungen und werden gedämmt. Dächer sind als Flachdächer ausgebildet, in einem kleinen Teil dienen sie als begehbare Terrassenflächen. Ein Großteil der Dachaufbauten wurde in den Jahren 2007/2009 saniert. Zwei Dachflächen werden im Rahmen der Sanierung erneuert. c) Ausbau Im Gebäudeinneren wird die ursprüngliche Raumstruktur weitgehend erhalten, zur Nutzungsoptimierung werden jedoch in einigen Bereichen Eingriffe in die bestehende Raumstruktur vorgenommen. Beläge, Bekleidungen und Türen des Bestandsgebäudes unterliegen in weiten Teilen den Auflagen des Denkmalschutzes. Zu erhaltende Bestandsbauteile werden denkmalgerecht restauriert, die übrigen Beläge, Bekleidungen und Türen werden entsprechend den jeweiligen Nutzungsanforderungen denkmalgerecht erneuert. d) Technische Anlagen: Die haustechnischen Anlagen werden vollständig erneuert und einem heutigen Standard angepasst.
1 BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME
2 ANGABEN ZUR BAUSTELLE 2 ANGABEN ZUR BAUSTELLE 2.1 BAUSTELLENORDNUNG Der AG hat einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) beauftragt. Die Einhaltung der diesem LV beiliegenden Baustellenordnung für dieses Bauvorhaben ist Teil der Vertragserfüllung. Es besteht grundsätzlich ein Alkohol- und Rauchverbot, Helmtrage- und Arbeitsschuhtragepflicht Klasse S3 auf der gesamten Baustelle (Innen- und Außenbereiche). In Kranschwenk- und Fahrbereichen sind Warnwesten zu tragen. Notwendige Unterlagen sind vor Baubeginn unaufgefordert und kostenfrei an den SiGeKo zu übermitteln. Hierzu zählt die vollständig ausgefüllte Gefährdungsbeurteilung mit Unterschrift der erstellenden Person, Unterweisungsnachweis durch den AN mit Unterschrift der Mitarbeitenden und der unterweisenden Führungskraft sowie Angaben zu Ersthelfenden. Bei Zuwiderhandlungen der Anweisungen des SiGeKo und der allg. Arbeitsschutzvorschriften kann ein Verweis von der Baustelle ausgesprochen und durchgesetzt werden. Der SiGeKo ist berechtigt auf dem Gelände zu fotografieren. Zu Beweis- bzw. Darstellungszwecken ist es dem SiGeKo erlaubt auch Personen im Bild zu erfassen. Deutlich erkennbare Gesichter werden dabei vermieden und ggf. verkachelt. 2.2 UMLAGEN / NUTZUNGSKONDITIONEN Vom AG werden KEINE Umlagen für Baustrom und Bauwasser einbehalten. Für Material- und Aufenthaltscontainer werden Umlagen erhoben. 2.3 BAUSTELLENEINRICHTUNG a) Allgemeine Angaben zur Baustelleneinrichtung Vom AN Baulogistik können Bauleitungs-, Mannschafts- und Materialcontainer inkl. Reinigung angemietet werden. Eigene Container des AN sind nicht zulässig. Der Mietpreis für einen Büro- oder Unterkunftscontainer 2,5 x 6m beträgt 135,13 Euro netto je Monat, für einen Lagercontainer 2,5 x 6m werden 120,90 Euro erhoben. Die wöchentliche Reinigung kostet 50,32 Euro netto je Monat. Die Kosten werden bei Rechnungsstellung gegengerechnet. Lagerflächen für Material werden vom AN Baulogistik im Umfang der örtlichen Gegebenheiten zur Verfügung gestellt. Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom AG bereit gestellte Baustelleneinrichtung in die EP einzurechnen. Vom AG werden folgende Einrichtungen vorgehalten (siehe auch Lageplan Baustelleneinrichtung (BE)): - (geschlossener) Bauzaun mit Bautoren als Umgrenzung der Baustelle, - allgemeine Mindest-Baubeleuchtung der Verkehrswege innen und außen gem. ASR A3.4, - Baustromanschluss - Bauwasseranschluss - Sanitärcontainer (m/ w) - zentrale Müll-/ Schuttentsorgung - Lieferverkehrssteuerung und Lagerflächenmanagement - Winterdienst im Bereich der BE - Baubestreifung (unregelmäßig) - Schutzgeländer an Geschossdecken und Treppen durch AN Rohbau/ später AN Schlosser - Meterriss in jedem Geschoss. Parkmöglichkeiten sind nicht vorhanden, weder auf dem Baufeld, noch auf der BE-Fläche. Bei Zuwiderhandlung behält sich der AG vor, Fahrzeuge zu Lasten des Verursachers abschleppen zu lassen. b) Baustromversorgung Der AG stellt für die Baustromversorgung einen Baustromanschluss zur Verfügung, über den Baustromverteiler im Außenbereich und im BB sowie im Zuge des Baufortschrittes in den Geschossen des Neubaus zur Verfügung gestellt werden. Über die bauseits vorgesehenen Baustromverteiler können nur Geräte und Anlagen bis zu einem Nennstrom von 32 A versorgt werden. Als Baubeleuchtung wird durch den AG eine Mindestbeleuchtung im Außenbereich, in den Treppenhäusern und den Hauptfluren zur Verfügung gestellt. Die für die auszuführenden Arbeiten erforderliche Arbeitsstellenbeleuchtung ist durch den jeweiligen AN beizustellen, zu betreiben und mit den EP abgegolten. c) Bauwasserversorgung Der AG stellt für die Bauwasserversorgung einen Bauwasseranschluss zur Verfügung. Die Lage ist dem BE-Plan zu entnehmen. d) Abwasser Durch den Bauprozess belastete Abwässer sind vom AN extern zu entsorgen. Eine Einleitung in Entwässerungsleitungen ist nicht statthaft. Dies gilt speziell für Abwasser aus der Reinigung von Werkzeugen und Maschinen. Die Kosten für die Entsorgung von belastetem Abwasser sind in die Einheitspreise einzurechnen. e) Gerüste / Hebewerkzeuge Gerüste stehen dem AN bauseits nicht zur Verfügung. Gerüste, die nach VOB eine Besondere Leistung darstellen, werden gemäß der dafür vorgesehen Positionen gesondert vergütet. Hebezeuge und Aufzüge stehen dem AN bauseits ebenfalls nicht zur Verfügung. Für seine Leistung erforderliche Hebezeuge und Aufzüge sind Sache des AN und in die Einheitspreise einzukalkulieren. f) Einmessarbeiten Das Abstecken der Hauptachsen und Festlegen der Höhenpunkte wurde gem. VOB vom AG veranlasst. Auslotung und Abschnürung des Gebäudes, das Anbringen von Messfixpunkten, das Anlegen von Hilfs- und Konstruktionsachsen und Fluchten für das Aufmaß und die Montage sowie sonstige Einmessarbeiten oder Kontrollmessungen, die zur Leistungserfüllung des AN erforderlich sind und die über die vom AG zur Verfügung zu stellenden Absteckungen und Höhenfestpunkte hinausgehen, sind gem. VOB Sache des AN. Die Kosten hierfür sind in die EP des Angebotes einzurechnen, sofern hierfür keine gesonderten Positionen vorgesehen sind. Unstimmigkeiten, die der AN beim Aufmaß oder bei der Montage feststellt, hat er dem AG/ der örtlichen Bauüberwachung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Markierungen auf den sichtbar bleibenden Betonoberflächen oder anderen fertigen Oberflächen sind untersagt. Die Aufwendungen für das Entfernen von Zuwiderhandlungen gehen zu Lasten des Verursachers 2.4 BAULOGISTIK Für das Bauvorhaben, das in räumlicher Enge unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen realisiert wird, wird die Abfallsammlung, die baubegleitende Grobreinigung und die Entsorgungsleistung sowie die Lieferverkehrssteuerung und die zentrale Lagerflächenhaltung zentral gehandhabt. Diese Nebenleistung am Bauvorhaben wird als separates Gewerk des AG zentral organisiert und betrieben. Der AN Baulogistik hat ein Baulogistikhandbuch erstellt, welches zu beachten ist und ebenso wie die Baustellenordnung Vertragsbestandteil wird. Der AN ist zur Kooperation mit dem AN Baulogistik verpflichtet. Bei Lieferungen ist rechtzeitig eine Anmeldung vorzunehmen. Der AN hat alle Anlieferungen so zu steuern, dass diese erst dann auf die Baustelle geliefert werden, wenn Personal des AN zum Empfang sowie zur sicheren Lagerung und Aufbewahrung bereitsteht und das Material verbaut werden kann (Just-in-Time-Lieferung). Nicht angekündigte Lieferungen können zurückgewiesen werden. Die örtliche Bauüberwachung nimmt keine Lieferung an. Lieferverkehr ist werktags zwischen 06:00 und 18:00 Uhr zulässig, außerhalb dieser Zeiten nach Absprache mit der örtlichen Bauüberwachung und dem AN Baulogistik. Zur Baustelle gibt es eine Zufahrt von der Von-der-Heydt-Straße. Hier wird zudem eine Fahrspur für Anlieferungen mittels Warnbaken abgetrennt und im Bauzaun werden zwei Bautore vorgehalten. Bis auf Widerruf gibt es eine weitere Zufahrt von der Klingelhöferstraße. Hier ist der Fahrzeugverkehr auf Grund des kreuzenden Fußgänger- und Fahrradwegs zwingend mittels einweisender Person zu regeln. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. Die Abfallsammlung für das Bauvorhaben wird für die Haupt-Baustellen-Abfallfraktionen zentral gehandhabt. Die gesetzlichen Mindestanforderungen nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind einzuhalten. Das Merkblatt 2 "Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen" ist zu berücksichtigen. Die gewerkeübergreifenden Baustellen-Abfallfraktionen: - mineralische Abfälle - Baumischabfälle - Vollholz und Rohholz - Kunststofffolien und -planen - Metallfraktionen werden zentral durch den AG zur Sammlung, zum Abtransport und zur Verwertung bereitgestellt. Die Dokumentation dieser Abfälle erfolgt durch den AN Baulogistik. Alle übrigen gewerkespezifischen Fraktionen verbleiben im Eigentum des AN und müssen auf eigene Kosten entsorgt werden. Dies gilt auch für Sondermüll und Abfälle besonderer Deponierung in Mengen unter 1m3. Abfälle, Müll und Schutt sind unaufgefordert täglich aus dem Gebäude zu entfernen und dem AN Baulogistik anzudienen. Andere Fraktionen als die der aufgestellten Container sind unmittelbar zu entsorgen. Das tägliche Fegen des Arbeitsplatzes vor Feierabend und die wöchentliche Reinigung des Arbeitsplatzes auf der Baustelle sind vom AN zu übernehmen. Der AG behält sich vor, den dem AN zuzuordnenden Abfall, Müll und Schutt, der trotz Aufforderung durch die örtliche Bauüberwachung nicht in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter deponiert wird, zu Lasten des AN beseitigen zu lassen. 2.5 VORHANDENE ANLAGEN, KABEL, LEITUNGEN Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN über den Verlauf von weiteren Anlagen, Kabeln und Leitungen (sowohl unter- als auch oberirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom AN zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen zugänglich bleiben und geschützt werden. 2.6 SCHLITZ-, STEMM- UND BOHRARBEITEN Schlitz- und Stemmarbeiten sowie Kernbohrungen sind zu vermeiden. Sind diese jedoch unumgänglich, dürfen sie nur nach Abstimmung mit der Objektüberwachung und mit den das Tragwerk planenden Personen nach erfolgter Freigabe ausgeführt werden. Bei Nichtbeachtung gehen die Kosten der erforderlichen Nacharbeiten zu Lasten des AN. In den Stahlbetondecken werden Installationen geführt. Die max. Bohrtiefe beträgt daher auf beiden Seiten der Stahlbetondecken 60 mm; bei den WU-Außenwänden im UG beträgt die max. Bohrtiefe 100 mm. Alle Bohrungen sind mit entsprechend justiertem Anschlag auszuführen. 2.7 VERKEHRSLASTBESCHRÄNKUNGEN Überfahrten von vorhandenen Anlagen, Kabeln und Leitungen mit LKW u.dgl. sind nur auf Baustraßen und/ oder nach Freigabe der örtlichen Bauleitung erlaubt. Das Plateau bzw. die Decke über dem 1.UG ist als nicht befahrbar vorgesehen und im Wesentlichen als Landschaft gestaltet. Die Befahrbarkeit im Bauzustand ist im Einzelfall abzustimmen. Der Uferweg am Landwehrkanal ist nicht Bestandteil der Baustellenfläche und zwingend lastfrei zu halten. Weitere Verkehrslastbeschränkungen sind nicht bekannt. 2.8 BAUSCHILD / WERBEVERBOT In Ergänzung zu Formblatts V 214.H, Punkt 8 bekommen alle AN die Möglichkeit, sich auf eigene Kosten auf einer vom AG bereitgestellten Firmenleiste auf dem Bauschild einzutragen. 2.9 LIVESTREAM DER BAUSTELLE Zum Zwecke der Dokumentation des Baufortschritts wurde durch den künftigen Nutzer ein Livestream der Baustelle eingerichtet. Dabei werden keine personenbezogenen Daten erhoben.
2 ANGABEN ZUR BAUSTELLE
3 ANGABEN ZUR BAUABWICKLUNG 3 ANGABEN ZUR BAUABWICKLUNG Die unter 3 genannten Punkte gelten in Ergänzung zu Formblatt V 214.H Besondere Vertragsbedingungen der ABau Berlin. 3.1 BAUWESENVERSICHERUNG Der AG schließt keine Bauwesenversicherung ab. 3.2 AUSFÜHRUNGS-/ PLANUNTERLAGEN Planunterlagen zur Beauftragung und fortgeschriebene Pläne (Indizes) während der Bauzeit, werden dem AN vom AG/ ArchitektInnen einfach digital (PDF-Dateien) über den sogenannten Projektraum DPR (Digitaler Projekt Raum = Projekt- Austauschserver) zur Verfügung gestellt. Hierzu hat der AN eine e-mail- Adresse zu benennen, für die der Zugang zum DPR-Raum eingerichtet wird. An diese e-mail wird eine Info mit download- link versandt, sobald für den AN relevante Unterlagen eingestellt wurden. Aufwendungen für Vervielfältigungen von Planzeichnungen u.dgl. sind in die EP einzurechnen, sofern im LV nichts anderes geregelt ist. Die Ausführung erfolgt nach den Plänen der ArchitektInnen und den Planunterlagen der FachplanerInnen sowie der freigegebenen Werkstatt- und Montageplanung des AN. Sämtliche Planungsunterlagen sind der Ausführung zu Grunde zu legen und zeitgleich auf der Baustelle vorzuhalten. 3.3 BAUZEITPLAN / TERMINPLAN Der AN hat einen Baufristenplan wochengenau in Form eines Balkendiagramms über seine vertraglichen Leistungen bis spätestens 18 Werktage nach Auftragserteilung zu erstellen und dem AG zur Freigabe vorzulegen. Für die Erbringung der eigenen Leistung zwingend erforderliche Vorleistungen anderer Gewerke sind mit darzustellen. Notwendige Umläufe, ggf. auch mehrfache Planvorlage für die Prüfung von Werkstattplanungen, Freigaben, Bestellfristen u.dgl. sind zu berücksichtigen und einzutragen. Zwischentermine sind entsprechend dem Bauablauf fortzuschreiben. Der Endtermin bleibt hiervon unberührt. Die Festlegungen des AG, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit anderen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. 3.4 BAUPRODUKTE / PRÜFZEUGNISSE / TECHN. MERKBLÄTTER Vor Bestellung sämtlicher einzubauenden Materialien sind dem AG bzw. der örtlichen Bauüberwachung rechtzeitig, mind. jedoch 10 AT vorher, unaufgefordert sämtliche zur Verwendung vorgeschlagenen Materialien, Produkte, Neben- und Hilfsprodukte sowie Bauelemente hinsichtlich ihrer Eigenschaften, mit Herstellerangabe, exakter Produktbezeichnung, gegebenenfalls erforderlichen technischen Prüfbescheiden und technischem Merkblatt, zu deklarieren. Für die Deklaration gelten folgende Regeln: - Unkonfektionierte Rohmaterialien wie Sand, Kies, Stahl usw. brauchen nicht deklariert werden. - Transportbeton braucht nicht gesondert deklariert werden, da die Betonlieferscheine als Nachweis der Bauleitung übergeben werden. Zu deklarieren sind jedoch die Bauhilfsmittel wie die verwendeten Schalsysteme und Oberflächenvergütungen. - Vorgefertigte Bauelemente (z.B. Fenster und Türen usw.) sind durch Angaben und Technische Merkblätter des Herstellers zu deklarieren. - Synthetisch hergestellte Bauprodukte wie Beschichtungen, Klebstoffe, Dämmstoffe, Folien und Planen, Dichtungen, Imprägnierungen usw. sind vollständig unter Angabe des Technischen Merkblattes und des Sicherheitsdatenblattes zu deklarieren. - Bei bauchemischen Produkten ist das technische Datenblatt und (falls erforderlich) ein Sicherheitsdatenblatt gemäß EG Richtlinie 2001/58/EG der Deklaration beizufügen. Diese Unterlagen sind thematisch geordnet einschließlich fortzuführender Übersichtslisten als Inhaltsverzeichnis einzureichen (Materialdeklarations- liste). Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Die genannten Produkte sind verbindlich. Änderungen - auch bei Nebenprodukten - während der Ausführung sind rechtzeitig anzukündigen und bedürfen der Zustimmung der örtlichen Bauüberwachung. Bei Abweichungen gilt die VOB/ B § 4 Pkt.6. Ausgenommen von der Deklarationen sind Produkte im Zusammenhang mit beauftragten Werkplanungen, sofern sie im Rahmen der WMP benannt werden, und Produktvorgaben der ArchitektInnen oder der den Bau in Auftrag gebenden Person. Der AG behält sich die Prüfung der Materialdeklarationen vor, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Weichen während der Ausführung vorgefundene Materialien oder Produkte erkennbar von der Produktdeklaration oder von den geforderten Produkteigenschaften oder Zertifizierungen in der zugrundeliegenden Ausschreibung ab, ist der AN auch dann zu einem sofortigen Austausch verpflichtet, wenn die abweichenden Produkte aus allein technischer Sicht geeignet sind. Der AG behält sich vor, die vertragsgemäße Umsetzung der Anforderungen, z.B. durch Bauprodukt- und Raumluftproben, stichprobenartig während der Bauausführung zu überprüfen. Die genannten Produktanforderungen gelten auch für die an SubunternehmerInnen weitergegebene Leistungen. Verantwortlich gegenüber dem AG bleibt in jedem Fall der AN. Ist aus technischen und funktionalen Gründen, in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produktes, das die Anforderungen erfüllt, eine der genannten Produktanforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen. Die abweichende Produktverwendung muss schriftlich begründet und unter Angabe des Produktes, der technischen Verwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert werden. Dabei ist das Fehlen einer Produktalternative oder einer konstruktiven Alternative deutlich zu machen. 3.5 MUSTER UND BEMUSTERUNGEN Aussagefähige Muster für Materialien, Farben und Formen sind vom AN rechtzeitig vor Ausführung beizubringen und vom AG bestätigen zu lassen. Ggf. sind mehrfache Vorlagen notwendig. Diese Leistungen dienen der Entscheidungs- und Montagehilfe und sind, sofern sie Besondere Leistungen darstellen, als eigene Positionen im Leistungsverzeichnis aufgeführt. 3.6 BAUTAGESBERICHTE Der AN hat Bautagesberichte im Format DIN A4 zu führen und dem AG bzw. seiner örtl. Bauüberwachung einmal wöchentlich, für jeden Arbeitstag einzeln, zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. 3.7 BAUANLAUFBESPRECHUNG / BAUBESPRECHUNGEN Der AG bzw. die örtliche Bauüberwachung lädt im Rahmen der Auftragserteilung zu einem Bauanlaufgespräch ein. Neben dem Kennenlernen dient dieses Gespräch zur Klärung der grundsätzlichen Belange des Auftrags-Ablaufs (ggf. Erstellen einer Werkplanung, Baustelleneinrichtung, erforderliche Vorleistungen/ Abstimmung mit Anderen, Baubeginn, Fertigstellung) sowie der Detailabstimmung zur Auftragsabwicklung. Der AN hat innerhalb seines Ausführungszeitraumes an den wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen mit einem geeigneten, bevollmächtigten Vertreter, der vor Beginn der Arbeiten benannt werden muss, teilzunehmen. Eine Vergütung der Teilnahme erfolgt nicht. Das Ergebnis dieser Gespräche wird in Protokollen festgehalten. Einsprüche gegen das Protokoll sind spätestens in der nächstfolgenden Sitzung geltend zu machen. Die Protokolle werden den Vertragsparteien über die örtl. Bauüberwachung per Mail zugestellt. 3.8 SCHRIFTVERKEHR / DOKUMENTENABLAGE Schriftverkehr und Projektkommunikation sind in deutscher Sprache zu führen. Baustellenrelevanter Schriftverkehr ist an die zuständige Bauüberwachung zu richten. Bei gewerkeübergreifenden Fragen ist der Schriftverkehr direkt an die entsprechende Fachplanung zu richten und die zuständige Bauüberwachung in Kopie zu setzen. Der AG erhält von diesem Schriftverkehr eine Kopie, sofern notwendig. Vertragsrelevanter Schriftverkehr ist an den AG zu richten, die Örtliche Bauüberwachung erhält eine Kopie. Der elektronische Schriftverkehr und elektronische Dokumente sind wie folgt zu benennen: „BHA DATUM VONkürzel ANkürzel Betreff“ (Kürzel entsprechend KO-Protokoll), also z.B. „BHA 191231 STA SENSBW Betreff“. Weitere oder ergänzenden Angaben erfolgen mit dem Protokoll der Bauanlaufbesprechung. 3.9 AUFMAß, MAßE UND BAUTOLERANZEN Maßangaben im Leistungsverzeichnis und in den beigefügten Plänen verstehen sich als Rohbau-, Rastermaße usw. und gelten als "ca.-Maße". Bautoleranzen sind zu berücksichtigen. Alle Maße sind örtlich zu überprüfen. Unstimmigkeiten, die der AN beim Aufmaß oder bei der Montage feststellt, hat er der örtlichen Bauüberwachung unverzüglich mitzuteilen. Der Untergrund muss in seiner Ebenheit der DIN 18 202 "Maßtoleranzen im Hochbau" entsprechen. Bei größeren Unebenheiten sind die erforderlichen Maßnahmen mit der Bauleitung abzuklären. Alle Verbindungen, Verankerungsteile und Anschlüsse zum Baukörper sind so auszubilden, dass sie Rohbautoleranzen gemäß DIN ausgleichen können, ohne dass die gestalterischen, statischen und bauphysikalischen Anforderungen an die Konstruktionsteile beeinträchtigt werden. 3.10 RECHNUNGSSTELLUNG Die Abrechnung erfolgt nach Massenermittlung anhand der Ausführungszeichnungen, die, bei Bedarf und rechtzeitiger Veranlassung, gemeinsam mit der örtlichen Bauüberwachung durch örtliche Aufmaße ergänzt werden können. Bei Unterlassung gilt das Aufmaß der Bauüberwachung. Ergeben sich bei der Ausführung Mehrmengen, so ist die Bauüberwachung unverzüglich hiervon zu unterrichten. Erst nach schriftlicher Zustimmung des AG darf mit der Ausführung der Mehrmengen begonnen werden. Aufmaße sind kumulativ fortzuschreiben. Abschlagsrechnungen sind samt Aufmaß der zuständigen Bauüberwachung zur Prüfung und Bearbeitung zu übergeben. Als Eingangsdatum der Rechnung gilt der Eingangsstempel der Bauüberwachung. Der AG erhält parallel eine Kopie (digital oder postalisch) der Abschlagsrechnung ohne Aufmaß. Zusätzlich ist die Mengenermittlung jeder Rechnung als Datei im Format DA11 oder x31 nach der REB 23.003 zu übergeben. Der AG behält sich vor, bei unvollständigen Rechnungsunterlagen, sowie bei falscher Rechnungsanschrift die Rechnung ungeprüft zurückzuweisen. 3.11 DOKUMENTATIONSUNTERLAGEN Die ausgeführte Leistung ist vollständig zu dokumentieren. Die Dokumentationsunterlagen sind rechtzeitig, d.h. mindestens 20 Arbeitstage vor der Schlussabnahme der örtlichen Bauüberwachung zur Prüfung vorzulegen. Die Übergabe hat in Papierform, in 1-facher Ausfertigung, zusammengestellt in beschrifteten Ordnern, Größe DIN A4, und 1-fach digital als upload auf den PPM- Raum, im DXF- bzw. DWG- und im PDF-Format zu erfolgen. Die Aufwendungen für das Erstellen der Dokumentationsunterlagen werden als Nebenleistung nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Dokumentation muss in folgender Reihenfolge enthalten: 00 Inhaltsverzeichnis 01 Fachunternehmer- und Fachbauleitererklärung 02 Nachweise zur Bauart - Übereinstimmungserklärungen - allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse/ Zulassungen - Zustimmungen im Einzelfall 03 Produktunterlagen - Materiallisten, mit Angabe - Fabrikat - Modell- bzw. Artikelnummer - Material- und Farbangaben, Produktdatenblätter - Hersteller und Lieferant - Einbauvorschriften und -anleitungen 04 Wartungs- und Pflegehinweise 05 Montage- und Werkstattzeichnungen - Planlisten - statische Berechnungen, sofern vom AN zu beschaffen - Werkstatt- und Montagepläne einschl. der Detailplanung - Stromlaufpläne, Schemazeichnungen elektr. Bauteile - Listen (z.B. Stahl) 06 Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle - VOB- Abnahmeprotokolle - behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigung über behördliche Abnahmen/ öffentlich-rechtliche Abnahmen, soweit sie vom AN zu beschaffen sind - Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen und weitere Prüf-/ Messprotokolle von Leistungen, die während der Bauzeit zu protokollieren waren - Betriebsvorschriften - Bedienungsanleitungen - Reinigungskonzept 07 Bautageberichte 08 CD oder DVD mit allen von 00 bis 07 aufgeführten Unterlagen. 3.12 ABNAHMEN DURCH BEHÖRDEN Zu ggf. notwendigen behördlichen Abnahmen sind vom AN alle erforderlichen Zulassungen und Bescheinigungen rechtzeitig, unentgeltlich und in ausreichender Anzahl beizubringen. Ggf. für die Inbetriebnahme bei der Abnahme erforderliches Personal ist durch den AN zu stellen. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet.
3 ANGABEN ZUR BAUABWICKLUNG
4 ZUSÄTZLICHE ANGABEN FÜR DIESES LEISTUNGSVERZEICHNIS 4.1 ANGABEN ZUR AUSSCHREIBUNG a) Allgemeine Angaben zur Ausschreibung Im Zuge des Erweiterungsbaus sowie der Sanierung und Funktionsanpassung des Bestandsgebäudes des Bauhaus-Archivs / Museums für Gestaltung sind die Instandsetzungsarbeiten Betonfertigteilfassade am Bestandsbau Gegenstand dieser Ausschreibung. Diese enthalten: Instandsetzungsarbeiten der Außenfassaden des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes. Auszuführen sind Entschichtungsarbeiten von Altfarbe, Betonerhaltungsarbeiten zur Instandsetzung von partiellen Schadstellen, Neubeschichtungen als Oberflächenschutzbeschichtung OS 4 sowie Instandsetzung der bestehenden Fugenbandprofile und einer partiellen Neuverfugung. Die zu bearbeitende Fassadenfläche beträgt ca. 3.100 m2, die in großformatige und kleinformatige Einzelplatten gegliedert ist. Die bestehende Fassadenbekleidung besteht aus groß- und kleinformatigen vorgehängten Beton-Fertigteil-Platten (BFT-Platten), die mit weißer Farbe überstrichen sind. Die BFT-Platten zeigen Alterungsspuren und partielle Schadstellen am Beton. Vereinzelt wurden BFT durch einen anderen AN demontiert und wieder remontiert. Zum Zeitpunkt der Ausführung dieser Leistung sind alle BFT wieder remontiert, so dass die Arbeiten an in-situ Elementen auszuführen sind. Die Vorgaben zu den auszuführenden Beschichtungen basieren auf im Vorfeld durchgeführten Mustern. METALLBAUTEILE - Herstellung, Lieferung und Einbau neuer Bauteile aus Metall - Dabei handelt es sich u.a. um Entwässerungsrohre für die Pflanzwannen im Obergeschoss GERÜSTARBEITEN Für die Ausführung der eigenen Leistungen sind alle Gerüste durch den AN selbst zu stellen und ggf. anderen AN zur Nutzung freizugeben. b) Bauablauf Die Fassadenarbeiten starten in der Winterperiode 2025/2026 wodurch durch den AN ein beheizter Witterungsschutz aufzustellen und zu betreiben ist. Die Bearbeitung der Fassaden ist in Teilabschnitte gegliedert, die nacheinander, in voraussichtlich fünf Teilabschnitten, bearbeitet werden sollen. Im groben Ausführungsablauf, je Teilabschnitt, erfolgt: - Mustererstellung und Abstimmung (nur vor dem 1. Ausführungsabschnitt) - Entschichtungsarbeiten (Abbeizen einschl. Wasseraufbereitung etc) - Weitere Reinigungsarbeiten (u.a. Entfernung Kupfersalze) - Erfassung Ist-Zustand Schadstellen + Maßnahmenkartierung - Ausführung Betoninstandsetzungsarbeiten - Beschichtungsarbeiten als Oberflächenschutz OS4 - Graffitischutz - Instandsetzung Fugenbandprofile - Neuverfugung elastische Fugen Nach den Entschichtungsarbeiten sollen die materialsichtigen BFT-Platten nicht langfristig (<= 2 Monate) Wetterbedingungen ungeschützt ausgesetzt sein. Daher haben die Betoninstandsetzung und Beschichtungsarbeiten unmittelbar aufeinander zu erfolgen. Auf Grund von vorgegebenen Montagereihenfolgen bzw. Arbeitsabfolgen sind individuelle, objektbezogene Bearbeitungszeiträume einzukalkulieren. Vor Beginn der Arbeiten sind die Arbeitsabschnitte mit der Bauüberwachung des AG abzustimmen. Zur fortlaufenden Terminabstimmung ist seitens des AN in Abstimmung mit dem AG ein Bauablaufplan für die Ausführung der eigenen Leistung vorzulegen und kontinuierlich fortzuschreiben. c) Technische Anforderungen, Normen und Richtlinien Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus - VOB Teil B - VOB Teil C, hier - DIN 18299 (ATV) Allgemeine Regelungen der Bauarbeiten jeder Art - DIN 18451 (ATV) Gerüstarbeiten - DIN 18349 (ATV) Betonerhaltungsarbeiten - DIN 18360 (ATV) Metallbauarbeiten - DIN 18363 (ATV) Maler- und Lackierarbeiten (für dieses LV: Graffitischutzbeschichtung) - TR 2020 - Technische Regel. Instandhaltung von Betonbauwerken 2020 Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Grundsätzlich sind alle Leistungen nach den geltenden Normen und Richtlinien auszuführen. d) Konstruktionsänderungen Sollte der AN in Abstimmung mit dem AG vorgegebene Konstruktionen ändern, trägt er die Kosten für behördliche Genehmigungen und Abnahmen, die Änderung der Prüfstatik und sonstige Gebühren selbst. Sämtliche vereinbarten Termine bleiben hiervon unberührt und sind einzuhalten. Bei Abweichungen von der vorgelegten Planung (wie z.B. Änderung Material bzw. Baustoffe, Systemänderungen, Änderung der statischen Grundlagen und/ oder Forderungen etc.), erlischt die planerische Haftung für die vorliegende Planung. Dies gilt auch für bauzeitliche Zwischenzustände. e) Fertigungsunterlagen Betoninstandsetzung Als Ausführungsgrundlage erhält der AN das Instandsetzungkonzept und die Instandsetzungsplanung für die zu bearbeitenden Fassaden, als Anlage zum LV. Vorhandene wesentliche Schäden (Rissbildungen, Abplatzungen, feuchtebedingte Schäden etc.) an den Wetterschutzschichten wurden aufgenommen und dokumentiert. Die Schadensdokumentation erfolgte in fotografischer Form, sowie in Übersichtsplänen. Der AN erstellt im Rahmen der Ausführung eine detaillierte Erfassung des Ist-Zustandes Schadstellen, sowie eine Maßnahmen- bzw. Ausführungskartierung, welche vergütet werden. Dem AN werden die Ausführungsplanung digital (als PDF und DWG) zur Verfügung gestellt, im Maßstab 1:50 und in Form von Übersichtsplänen im Maßstab 1:180. Vor Beginn der Werkstattplanung sind vom AN die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Aufmassarbeiten, mit Bezug zu den bauseitigen Achsen- und Höhenbezugspunkten, auszuführen. Diese Leistung ist als Nebenleistung in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nach Auftragserteilung ist vom AN unverzüglich die Werkstattplanung anzufertigen. Soweit behördlich gefordert, sind die Nachweise durch die AN von der Bauaufsicht, dem Prüfingenieursberuf Ausübenden und der das Tragwerk planenden Person des AG genehmigen zu lassen. Die notwendigen Vorlaufzeiten für die Planung, die Prüfung durch den AG bzw. seinen Bevollmächtigten (i.d.R. 10 AT), die statischen Nachweise einschl. der Prüfstatik, Bestellfristen und Montagezeiten sind entsprechend einzutakten (Ausfertigung je Prüfer als upolad auf den DPR- Raum). Dabei sind erfahrungsgemäß zumindest zu Beginn der Werkplanung mehrfache Prüfumläufe einzurechnen. Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die Werkstattplanung vom AG oder dessen Bevollmächtigten mit einem Genehmigungsvermerk für die Ausführung freigegeben ist. Der AN haftet dafür, dass nur nach den unterschriftlich anerkannten Werkstattplänen gearbeitet wird. f) Abstimmung mit Dritten Angaben zur Ausführung in Bezug auf die Pkt. 0.2.1 und 0.2.17, VOB/C DIN 18299: Der AN hat sich mit anderen am Bau Beteiligten, wie z.B. dem AN Baulogistik, AN ELT, AN Fensterinstandsetzung, AN Außenanlagen u.a. abzustimmen, z.B. hinsichtlich gleichzeitig stattfindender Tätigkeiten auf der Baustelle. Der AN ist verpflichtet sämtliche für die Erbringung seiner Leistung erforderlichen gewerkeübergreifenden Abstimmungen eigenständig und zielführend vorzunehmen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. 4.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 4.2.1 Allgemeiner Umgang Denkmalschutz Das Gebäude Bauhaus Archiv wurde 1979 erbaut und steht unter Denkmalschutz. Im Rahmen der Baumaßnahmen wird das Gebäude denkmalgerecht saniert / instandgesetzt. Wesentliche Voraussetzung ist der Erhalt bauzeitlicher Bausubstanz. 4.2.2 Besondere Erschwernisse bei der Ausführung Aufgrund der Anforderungen des Denkmalschutzes müssen alle Arbeiten mit besonderer Umsicht unter größtmöglicher Schonung der vorhandenen Bausubstanz erfolgen. Arbeitstechniken, Geräteeinsatz und Schutzmaßnahmen sind entsprechend zu wählen. Arbeiten im und am Bestandsbau dürfen erst nach Ausführung von Schutzmaßnahmen für die zu erhaltende Bausubstanz durchgeführt werden. 4.2.3 Schadstoffbelastungen Der AG hat im Vorfeld der Arbeiten des AN eine Schadstoffsanierung des Bestandsgebäudes ausführen lassen, in deren Rahmen gefährliche schadstoffbelastete Stoffe und Bauteile zu einem großen Teil ausgebaut und beseitigt wurden. Für die Arbeiten des AN dieses Leistungsverzeichnisses wurden bei den Beprobungen keine Schadstoffe identifiziert. Darüber hinaus kann das Vorhandensein von Schadstoffen in den Bestandskonstruktionen auch nach der Schadstoffsanierung nicht vollständig ausgeschlossen werden. Werden bei der Durchführung der Arbeiten Schadstoffkontaminationen oder verdächtige Stoffe aufgefunden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Fundort ist mit geeigneten Sicherungsmaßnahmen gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern. Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist dem AG unverzüglich mitzuteilen. 4.2.4 Schutzmaßnahmen Schäden an den zu erhaltenden denkmalgeschützten Bestandsbauteilen und -oberflächen sind zwingend zu verhindern. Durch die Arbeiten des AN gefährdete, zu erhaltende Bauteile und Oberflächen sind vor Beginn der Arbeiten so zu schützen, dass sie durch die Arbeiten nicht beschädigt werden. Vom AN verschmutzte Bauteile sind sofort und ohne besondere Aufforderung und Vergütung zu reinigen. Bei Schweiß- und Trennschleifarbeiten ist insbesondere darauf zu achten, dass angrenzende Bauteile gegen Hitze und Funkensprühung abgeschirmt werden. Der AN verpflichtet sich alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz angrenzender Bauteile zu treffen, wie Fenster, Türen, Geländer, Handläufe, vorhandene Fugenbänder, Wege etc. vor Feuchtigkeit, Schmutz, Beschädigungen jeder Art zuverlässig zu schützen. 4.2.5 Transportwege / Zwischenlagerflächen Ein- und Ausbringmöglichkeiten, Transportwege sowie Zwischenlagerflächen sind dem BE-Plan sowie den Übersichtsplänen BHA Ü LA BE T1 + T2 + T3 zu entnehmen. Die Anlieferung zum Gebäude erfolgt über die Von-der-Heydt-Straße. Dauerhafte Parkmöglichkeiten können nicht gestellt werden. Siehe auch Angaben unter 2.4 BAULOGISTIK. Die Erreichbarkeit der Westfassade BB erfolgt über die Innenräume des Bestandsgebäudes, der Zugang zum Gebäude erfolgt ebenerdig vom Straßenniveau. Transporte in das Bestandsgebäude und aus dem Bestandsgebäude sind durch die vorhandenen Gebäudeeingänge/-öffnungen begrenzt. Das Transportvolumen von Baustoffen und Abfällen ist darauf sowie auf die maximal zulässige Nutzlast in den Innenräumen beschränkt. Zulässige Nutzlasten sind in den Vorbemerkungen 1, unter Punkt 1.2 f genannt. Die Wahl von Arbeits- und Transportgeräten sind auf die Nutzlasten abzustimmen. Die Erreichbarkeit der hofseitigen Nordfassade erfolgt über den Außenraum, wobei der Arbeitsraum zwischen Fassade BB und Rampe West auf ungefähr 70 cm bis 90 cm begrenzt ist. Der händische Transport von Stoffen und Arbeitsmaterialien ist notwendig und einzuplanen. Vor Beginn der Arbeiten sind Transportwege mit der Bauüberwachung des AG und dem AN Baulogistik und dem AN Baulogistik abzustimmen. 4.2.6 Gerüste / Hebezeuge Gerüste stehen dem AN bauseits nicht zur Verfügung. Gerüste, die nach VOB eine Besondere Leistung darstellen, werden gemäß der dafür vorgesehen Positionen gesondert vergütet. Die Fassadengerüste stehen allen Gewerken zur Verfügung. Notwendige Anpassungen und Umbauten sind mind. vier Wochen vorher der Bauteilung anzumelden. Hebezeuge und Aufzüge stehen dem AN bauseits nicht zur Verfügung. Für seine Leistung erforderliche Hebezeuge und Aufzüge sind Sache des AN und in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern sie nicht als Besondere Leistung separat abgerechnet werden. 4.2.7 Muster / Arbeitsproben Vor Ausführungsbeginn sind Muster und Arbeitsproben der einzelnen Bearbeitungsarten auszuführen. Diese sind vom AG zu bemustern und zur Ausführung freizugeben. Die Muster/Arbeitsproben werden entsprechend der hierfür vorgesehen Positionen in Titel 2.2 gesondert vergütet. Mit der Bauüberwachung des AG sind die Bereiche, an denen die Muster durchgeführt werden sollen, abzustimmen. Alle freigegebenen Ausführungsproben sind für die Gesamtausführung der jeweils zu erbringenden Leistung bindend und stellen eine Referenz für die weitere Ausführung dar. Eine Materialliste und Technische Merkblätter sind der Bauüberwachung des AG nach Abstimmung und in Vorbereitung auf die Ausführung zu übergeben. 4.2.8 Erforderliche Nachweise Im Leistungsverzeichnis abgefragte Produkte sind vom Bieter dort anzugeben (in den Ausführungsbeschreibungen). Eine Nichteintragung kann zum Ausschluss des Angebots führen. Werden in den Ausführungsbeschreibungen Produkte mit dem Hinweis "oder gleichwertig" genannt, so bleibt es dem Bieter überlassen, die vorgeschlagenen oder gleichwertige Produkte anzubieten und zu kalkulieren. Zur Prüfung der Gleichwertigkeit sind dem Angebot die Produktdatenblätter der gewählten gleichwertigen Produkte beizulegen. Über die Eignung der angebotenen Produkte entscheidet anhand der in der Leistungsbeschreibung genannten Kriterien der Architekt und bei Bedarf die Denkmalpflegerische Eignung. 4.2.9 Eignungsprofil des AN Es sind Leistungen am historischen Bestand auszuführen. Der AN muss mit den geforderten Materialien und Arbeitstechniken vertraut und in der Lage sein, spezifisches Fachwissen einzubringen. Die fachliche Eignung ist gemäß der folgenden Schwerpunkten nachzuweisen: - Für die Betoninstandsetzung wird von der ausführenden Fachkraft ein SIVV-Schein gefordert. 4.2.10 Angabe von Circa-Maßen im Leistungsverzeichnis Bei der Angabe von Abmessungen, von Bestandsbauteilen und bestehenden Konstruktionen auf die Neubauteile montiert werden, sind in den Positionen ca.-Maße ausgewiesen. Die angegebenen Maße können von den tatsächlichen abweichen. Abweichungen bis 10 % sind einzukalkulieren. 4.2.11 Angabe von Plattenmaßen im Leistungsverzeichnis: Bei der Angabe von Plattenmaßen in den Positionen wurden Fugen nicht berücksichtigt (Achsmaße). Plattengrößen werden zur Abrechnung nach Achsmaßen berechnet. 4.3 ANLAGEN Gewerkespezifische Planunterlagen zum LV sind der beiliegenden Planliste zu entnehmen. Außerdem werden dem LV folgende allgemeine Unterlagen beigelegt: - Baustellenordnung (BHA 190828 Baustellenordnung) - Baulogistikhandbuch (BHA Baulogistikhandbuch_Index B)
4 ZUSÄTZLICHE ANGABEN FÜR DIESES LEISTUNGSVERZEICHNIS
5 ABKÜRZUNGEN IM LEISTUNGSVERZEICHNIS 5 ABKÜRZUNGEN IM LEISTUNGSVERZEICHNIS (alphabetisch sortiert): ABau = Anweisung Bau (Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins) AB = Ausführungsbeschreibung AG = Auftraggeberin: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen AN = Auftragnehmende Person/ Firma AT = Arbeitstage BB = Bestandsbau (denkmalgeschützter Bauteil aus dem Jahr 1979) BE = Baustelleneinrichtung BFT = Betonfertigteil BHA = Bauhaus- Archiv/ Museum für Gestaltung (Bezeichnung des beschriebenen Projekts) BT = Bauteil d = Durchmesser D = Dicke EB = Erweiterungsbau einschl. = einschließlich DIN = Deutsches Institut für Normung EB = Erweiterungsbau FB = Fußboden FT = Fertigteil gem.= gemäß H = Höhe KG = Kellergeschoss kN = Kilonewton L = Länge max. = maximal Nr. = Nummer OK = Oberkante SiGeKo = Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator/ -in T = Tiefe u.a. = unter anderem UK = Unterkonstruktion und Aufhängung/ Verankerung (der Betonfertigteile) VK = Vorderkante WMP = Werk- und Montageplanung zzgl.= zuzüglich
5 ABKÜRZUNGEN IM LEISTUNGSVERZEICHNIS
1 Ausführungsbeschreibung 1 (AB 1)
[1]
Ausführungsbeschreibung 1 (AB 1)
E
2 Ausführungsbeschreibung 2 (AB 2)
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Ausführungsbeschreibung 2 (AB 2)
E
3 Ausführungsbeschreibung 3 (AB 3)
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Ausführungsbeschreibung 3 (AB 3)
E
4 Ausführungsbeschreibung 4 (AB 4)
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Ausführungsbeschreibung 4 (AB 4)
E
5 Ausführungsbeschreibung 5 (AB 5)
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Ausführungsbeschreibung 5 (AB 5)
E
6 Ausführungsbeschreibung 6 (AB 6)
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Ausführungsbeschreibung 6 (AB 6)
E
7 Ausführungsbeschreibung 7 (AB 7)
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Ausführungsbeschreibung 7 (AB 7)
E
8 Ausführungsbeschreibung 8 (AB 8)
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Ausführungsbeschreibung 8 (AB 8)
E
1 BAUSTELLENEINRICHTUNG
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BAUSTELLENEINRICHTUNG
Angaben zur Baustelleneinrichtung Allgemein Das Einrichten und Räumen der Baustelle, die zur abnahmefähigen Erstellung der Bauleistung erforderlich sind, ist in die Positionen einzurechnen. Es handelt sich gem. VOB um Nebenleistungen. Darin ist folgendes einzukalkulieren: alle für die Betoninstandhaltungsarbeiten notwendigen Arbeitsgeräte, Maschinen, Hebezeuge, Geräte, Hilfs- und Montagehilfskonstruktionen. Durch den AN sind unmittelbar nach Beauftragung und vor Ausführungsbeginn benötigte Flächen für die Baustelleneinrichtung der Leistung des AN in einem Konzept darzustellen und mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Neben dem AN sind noch andere AN auf der Baustelle tätig. Die Platzbedarfe sind mit dem AN Baulogistik und der Objektüberwachung des AG abzustimmen, sowie im Konzept des AN fortzuschreiben. Gerüste Auf Grund der Bauteilhöhen am Gebäude werden Gerüste der Bemessungsklasse B nach DIN EN 12812 erforderlich. Nur für diese Leistungen bei denen der Einsatz von Gerüsten eine Besondere Leistung darstellt werden nachfolgende Gerüste vergütet. Die nachfolgend beschriebenen Gerüste dienen auch zur Nutzung durch andere Unternehmer. Der AN ist für die Sicherungsmaßnahmen zur Unfallverhütung insbesondere an seinen Gerüsten auch zuständig, wenn diese von anderen Unternehmern genutzt werden. Die Übergabe von Gerüsten zur Mitbenutzung durch andere Unternehmer ist schriftlich zu dokumentieren. Vorhaltezeit Die Vorhaltezeit der Baustelleneinrichtungen beginnt mit deren Benutzbarkeit frühestens an dem Tag, zu dem die Benutzbarkeit vom Bauherrnvertreter abgerufen wurde und diese vorhanden ist. Die Vorhaltezeiten enden jeweils mit der Freigabe durch den AG. Werden Teile der Baustelleneinrichtung des AN über die gesamte Bauzeit vorgehalten, so hat deren Abbau und Entsorgung eine Woche nach Aufforderung durch die Bauüberwachung zu erfolgen.
Angaben zur Baustelleneinrichtung
1.1 Baustelleneinrichtung
1.1
Baustelleneinrichtung
1.2 Gerüste
1.2
Gerüste
1.3 Besondere Schutzmaßnahmen
1.3
Besondere Schutzmaßnahmen
2 VORBEREITENDE UND BEGLEITENDE ARBEITEN
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VORBEREITENDE UND BEGLEITENDE ARBEITEN
2.1 Technische Bearbeitung
2.1
Technische Bearbeitung
2.2 Muster und Arbeitsproben
2.2
Muster und Arbeitsproben
2.3 Oberbodenarbeiten - Herstellen Arbeitsraum
2.3
Oberbodenarbeiten - Herstellen Arbeitsraum
2.4 Demontagen und Remontagen
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Demontagen und Remontagen
3 ENTSCHICHTUNGS-/REINIGUNGS-/ENTFERNUNGSARBEITEN UND BAUABFÄLLE
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ENTSCHICHTUNGS-/REINIGUNGS-/ENTFERNUNGSARBEITEN UND BAUABFÄLLE
Angaben zu Entschichtungs-/Reinigungs-/Entfernungsarbeiten und Bauabfälle 3.1 Allgemein Allgemeine Angaben, sowie Angaben zur Ausführung zu Entschichtungsarbeiten ist in der Ausführungsbeschreibung 2 (AB 2) und 3 (AB 3) zu Reinigungs- und Entfernungsarbeiten zu berücksichtigen. 3.2 Staffelungen / Zeitversetztes Arbeiten Auf Grund der Arbeitsabfolgen im Bauablauf - siehe auch Titel 4, Pkt 4.1 b 'Bauablauf' - sind die Arbeiten abschnittsweise auszuführen. Es ist von einer Ausführung in voraussichtlich 5 Teilbereichen auszugehen. Die entsprechenden notwendigen Mehraufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3.3 Umfang Entschichtungs-/Reinigungs-/Entfernungsarbeiten Vom AN sind vor und während der in Titel 4 und 5 beschriebenen Betoninstandsetzungs- und Beschichtungsarbeiten, bestehenden Baumaterialien zu entfernen bzw. zu reinigen und zu entsorgen: - Entschichtung Altfarbe (AB 2) - Entfernung/Reinigung Biogener Bewuchs (AB 3) - Entfernung/Reinigung Kupferverfärbungen (AB 3) - Entfernung/Reinigung Verkrustungen (AB 3) - Entfernung Kleinteile (AB 3) - Reinigung Alt-Graffitis auf freigelegten Betongrund - Entfernung elastische Fugendichtmassen 3.4 Angaben zur Ausführung Aufgrund der Anforderungen des Denkmalschutzes müssen alle Arbeiten mit besonderer Umsicht unter größtmöglicher Schonung der vorhandenen Bausubstanz erfolgen. Arbeitstechniken, Geräteeinsatz und Schutzmaßnahmen sind entsprechend zu wählen. Arbeiten im Bestandsbau dürfen erst nach Ausführung von Schutzmaßnahmen für die zu erhaltende Bausubstanz durchgeführt werden. Siehe auch Angaben in Ausführungsbeschreibung 1 (AB 1). Das anfallende Abbeizmittel bei Freilegungsarbeiten muss auf Arbeitsgerüsten und am Boden wirksam abgefangen werden und darf von Gerüsten aus nicht zu Boden fallen. Das anfallende Abbeizmittel und Abbeizprodukte sind zu sammeln und laut Vorgabe zu entsorgen. Umliegende Bereiche sind abzukleben und wirksam zu schützen, das betrifft auch die Transportwege. 3.5 Gewerkespezifische Abfallfraktionen Die Abfallsammlung für das Bauvorhaben wird für die Haupt-Baustellen-Abfallfraktionen zentral gehandhabt. Siehe Angaben in den Vorbemerkungen in Titel 2, Pkt. 2.4 "Baulogistik". Gewerkespezifischen Fraktionen verbleiben im Eigentum des AN und müssen auf eigene Kosten entsorgt werden. Dabei ist jeder auf der Baustelle anfallende Abfall ist je Abfallschlüsselnummer getrennt in verschließbaren Containern zu sammeln. Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Grundsätzlich sind in die Entsorgungspositionen einzukalkulieren: - das Sortieren des Abfalls - Transport der Abfälle zum Container - Kosten für das jeweilige Nachweisverfahren - Stellen und Vorhalten der Container Die Deponie- bzw. Entsorgungskosten werden bei einem Einzelentsorgungsnachweis für gefährlichen Abfall zur Beseitigung bzw. zur Verwertung unmittelbar vom AG an den Deponiebetreiber bzw. an die Verwertungsanlage gezahlt. Bei allen weiteren Entsorgungs- bzw. Verwertungsverfahren sind die Deponie- bzw. Annahmegebühren in die Entsorgungspositionen einzukalkulieren. Der Nachweis über die erfolgte Verwertung/Beseitigung ist der Bauleitung unverzüglich und unaufgefordert zuzuleiten. Grundlage für die Abrechnung bilden die ordnungsgemäß ausgefüllten Nachweisbelege, das Aufmaß und die Belege der Annahmestelle über die erfolgte Verwertung/Beseitigung (Wiegekarten und Eintrag der Annahmestelle auf dem Übernahmeschein/Begleitschein). Die Übernahmescheine in Papierform sind durch den AN bereitzustellen. a) Nicht gefährlicher Abfall Nicht gefährlicher Abfall zur Wiederverwendung, zum Recycling oder zur Verwertung ist immer einer entsprechenden Anlage zuzuführen. Nicht gefährliche Bauabfälle, die nicht verwertet werden können, sind eigenverantwortlich einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Das Merkblatt 1 "Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin" von der Senatsverwaltung Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Abfallbehörde ist zu beachten. Für den Transport der nicht gefährlichen Abfälle ist eine gültige Anzeige gemäß Merkblatt 1 an die zuständige Behörde erforderlich. b) Gefährlicher Abfall Gefährlicher Abfall zur Beseitigung unterliegt der Andienungspflicht bzw. gefährlicher Abfall zur Verwertung der Anzeigepflicht an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB). Das Merkblatt 2 "Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen" von der Senatsverwaltung Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Abfallbehörde ist zu beachten. Für den Transport der Abfälle ist eine gültige Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis gemäß Merkblatt 2 erforderlich. Für das Nachweisverfahren ist das, ab dem 01.04.2010, elektronische Nachweisverfahren bei den gefährlichen Abfällen anzuwenden.
Angaben zu Entschichtungs-/Reinigungs-/Entfernungsarbeiten und Bauabfälle
3.1 Entschichtungsarbeiten Altfarbe
3.1
Entschichtungsarbeiten Altfarbe
3.2 Reinigungsarbeiten und Entfernungsarbeiten
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Reinigungsarbeiten und Entfernungsarbeiten
3.3 Entsorgung Bauabfälle
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Entsorgung Bauabfälle
4 BETONINSTANDSETZUNGSARBEITEN AN BETONFERTIGTEILPLATTEN
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BETONINSTANDSETZUNGSARBEITEN AN BETONFERTIGTEILPLATTEN
Hinweise zu Betoninstandsetzungsarbeiten 4.1 Baustelleneinrichtung Die Ausführung der Baustelleneinrichtung für die Betoninstandsetzungsarbeiten ist im Rahmen der Baustelleneinrichtung der gesamten in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten vorgesehen und im Titel 1 "Baustelleneinrichtung" erfasst. 4.2 Technische Bearbeitung Die Erstellung von Werkplänen in Form von Bauablaufplanung, Erfassung Ist-Zustand als Zustands- und Schadenskartierung, Maßnahmenkartierung, sowie Prüfung Untergrund, großflächige Betondeckenmessung o.ä. sind im Titel 2 "Vorbereitende und begleitende Arbeiten" erfasst. 4.3 Allgemeinen Angaben Betoninstandsetzung Allgemeine Angaben, sowie Angaben zur Ausführung zu Betoninstandsetzungsarbeiten und Beschichtungsarbeiten mit Oberflächenschutz OS4 sind in den Ausführungsbeschreibungen 4 (AB 4) und 5 (AB 5) zu berücksichtigen. Allgemeine Abgaben zur Betonfertigteilfassade Bestand, Zustand und Zielstellung des Instandsetzungskonzeptes sind in der Ausführungsbeschreibung 1 (AB 1) zu berücksichtigen. Alle Betoninstandsetzungsarbeiten sind an vorhandenen Betonfertigteil-Fassadenplatten /-Elementen auszuführen, die sich in eingebautem Zustand befinden. Aufgrund der Anforderungen des Denkmalschutzes müssen alle Arbeiten mit besonderer Umsicht unter größtmöglicher Schonung der vorhandenen Bausubstanz erfolgen. Arbeitstechniken, Geräteeinsatz und Schutzmaßnahmen sind entsprechend zu wählen. Arbeiten im und am Bestandsbau dürfen erst nach Ausführung von Schutzmaßnahmen für die zu erhaltende Bausubstanz durchgeführt werden. 4.4 Staffelungen / Zeitversetztes Arbeiten Die Arbeiten abschnittsweise auszuführen, siehe auch Titel 4, Pkt 4.1 b 'Bauablauf'. Es ist von einer Ausführung in voraussichtlich 5 Teilbereichen auszugehen. Die entsprechenden notwendigen Mehraufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Hinweise zu Betoninstandsetzungsarbeiten
4.1 Geschädigter Beton
4.1
Geschädigter Beton
4.2 Korrodierte Bewehrung
4.2
Korrodierte Bewehrung
4.3 Füllen von Rissen
4.3
Füllen von Rissen
4.4 Reprofilierung PCC-Mörtel
4.4
Reprofilierung PCC-Mörtel
4.5 Maßanpassung Ergänzung BFT-Sockelplatte
4.5
Maßanpassung Ergänzung BFT-Sockelplatte
5 BESCHICHTUNGSARBEITEN AN BETONFERTIGTEILPLATTEN - OBERFLÄCHENSCHUTZ OS4 UND GRAFFITISCHUTZ
5
BESCHICHTUNGSARBEITEN AN BETONFERTIGTEILPLATTEN - OBERFLÄCHENSCHUTZ OS4 UND GRAFFITISCHUTZ
Hinweise zu Beschichtungsarbeiten 5.1 Allgemein Allgemeine Angaben, sowie Angaben zur Ausführung zu Beschichtungsarbeiten mit Oberflächenschutz OS4, im Rahmen der Betoninstandsetzungsarbeiten, sind in den Ausführungsbeschreibungen 5 (AB 5) und 4 (AB 4) zu berücksichtigen. Angaben zu dem Graffitischutz sind in der Ausführungsbeschreibungen 6 (AB 6) zu berücksichtigen. 5.2 Staffelungen / Zeitversetztes Arbeiten Die Arbeiten abschnittsweise auszuführen - siehe auch Titel 4, Pkt 4.1 b 'Bauablauf'. Es ist von einer Ausführung in voraussichtlich 5 Teilbereichen auszugehen. Die entsprechenden notwendigen Mehraufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 5.3 Haftzugfestigkeitsprüfung Beschichtungsaufbau Die Prüfung der Haftzugfestigkeit des vollständig aufgebrachten Beschichtungsaufbau wird gesondert ausgeschrieben. Dies erfolgt unter dem Titel 2.1 "Technische Bearbeitung Betoninstandsetzung". 5.4 Nebenleistungen - alle Maßnahmen zum Arbeitsschutz - Reinigen der Betonoberfläche von Staub und losen Materialien - Vornässen der zu behandelnden Flächen - Es sind die Luft- und Bauteiltemperatur sowie die Bauteilfeuchte vor Beginn der Arbeiten und kontinuierlich bei der Verarbeitung zu messen. - Protokollieren der vorgenannten Daten - Sichtprüfung der fachgerechte Lagerungsbedingungen der zu verarbeitenden Materialien Weitere Angaben: Es sind nur zugelassene Systeme anzubieten.
Hinweise zu Beschichtungsarbeiten
5.1 Beschichtungsarbeiten Beton-Fertigteilplatten - Oberflächenschutz OS 4
5.1
Beschichtungsarbeiten Beton-Fertigteilplatten - Oberflächenschutz OS 4
5.2 Beschichtungsarbeiten Beton-Fertigteilplatten - Graffitischutz
5.2
Beschichtungsarbeiten Beton-Fertigteilplatten - Graffitischutz
5.3 Fugenbänder Instandsetzung
5.3
Fugenbänder Instandsetzung
5.4 Elastische Verfugung
5.4
Elastische Verfugung
6 METALLBAUARBEITEN
6
METALLBAUARBEITEN
6.1 Entwässerungsrohre
6.1
Entwässerungsrohre
7 STUNDENLOHNARBEITEN
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STUNDENLOHNARBEITEN
7.1 Stundenlohnarbeiten
7.1
Stundenlohnarbeiten

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