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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Beton-, Stahlbeton- und Mauerwerksarbeiten
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Bauprojekt: SGM Mitte | Auftraggeber: Berger Bau SE
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A. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
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1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
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Diese Vorbemerkungen gelten für alle Nachunternehmer (NU), deren Mitarbeiter, Sub-Nachunternehmer, Lieferanten sowie sonstige eingesetzte Personen im Rahmen der Beton-, Stahlbeton- und Mauerwerksarbeiten auf der Baustelle SGM Mitte.
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Vertragsgrundlagen in der nachfolgenden Rangfolge:
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1. Werkvertrag inkl. aller Anlagen
2. Diese Vorbemerkungen
3. Anlage 1 - Baustellenordnung
4. Anlage 2 - Zutritt, Arbeitssicherheit
5. Anlage 3 - Baustelleneinrichtung
6. Anlage 6.2 - Arbeiten in der Höhe
7. Anlage 6.3 - Heben und Handhaben von Lasten
8. Planunterlagen wie folgt:
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Baustelleneirichtungsplan:
H250378_BE_01_5
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Schalpläne:
SGM_HTG_CLC070_51001_R0B ? BP
SGM_HTG_CLC070_51002_R00
SGM_HTG_CLC070_51003_R0A ? Anschlusskanal
SGM_HTG_CLC070_51011_R00 ? UG
SGM_HTG_CLC070_51012_R00
SGM_HTG_CLC070_51013_R00 ? EG
SGM_HTG_CLC070_51014_R00 ? Decke 1.OG
SGM_HTG_CLC070_51021_R00 ? Decke 2.OG
SGM_HTG_CLC070_51022_R00 ? Dachaufsicht
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9. VOB/B und VOB/C (insb. ATV DIN 18331, 18332, 18330)
10. DIN EN 1992-1-1 (Eurocode 2), DIN EN 1996 (Eurocode 6)
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Alle Anlagen 1 bis 6 und die aufgeführten Planunterlagen sind Bestandteil des Vertrages und zwingend zu beachten. Unkenntnis entbindet nicht von der Einhaltungspflicht.
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2. Beistellungen durch den Auftraggeber
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Folgende Leistungen und Mittel werden seitens des Auftraggebers (AG) kostenfrei beigestellt:
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Baumaterial (Beton, Bewehrungsstahl, Schalungsmaterial, Mauersteine): Abruf mind. 1 Woche Vorlauf
Mannschaftscontainer: Standort gemäß BE-Plan
SanitärcontainerStandort gemäß BE-Plan
Baugerätschaften (Kleingerate, Hilfsmittel): Entsprechend Verfügbarkeit
Turmdrehkran (TDK): Nutzung nach Kranplan und Koordinierung
Schutzhelme: Mindestausstattung gem. Anlage 2
Warnwesten: Mindestausstattung gem. Anlage 2
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Der AN hat Material, Vermesserleistungen sowie ggf. Stahlverleger mit mindestens einer (1) Woche schriftlichem Vorlauf beim AG abzurufen. Kurzfristige Abrufe ohne ausreichenden Vorlauf begründen keinen Anspruch auf Bauzeitverlängerung oder Mehrvergütung.
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3. Ausführungszeiten
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Die Rohbauarbeiten müssen entsprechend der vorgegebenen Terminplanung bis zum 20.02.2027 fertiggestellt werden.
Zur Erreichung dieses Zieles ist die Umsetzung eines Zweischichtbetriebes mit einer arbeitstäglichen Arbeitszeit von 7:00 bis 22:00 Uhr auszugehen.
Zusätzlich muss samstags eine Arbeitszeit zwischen 7:00 und 14:00 Uhr angesetzt werden.
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4. Koordinierung und Besprechungen
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Wöchentliche Koordinierungsgespräche sind für alle auf der Baustelle tätigen Nachunternehmer verpflichtend. Termin und Ort werden durch den AG festgelegt.
Der AN hat eine fachkundige, weisungsbefugte, die deutsche Sprache beherrschende ~Vertretung (Polier oder Bauleiter) zu entsenden.
Protokolle sind verbindlich. Einwände sind innerhalb von 48 Stunden schriftlich geltend zu machen.
Gesonderte Kraneinsätze, Materialbedarfe und Vermesserleistungen sind in den wöchentlichen Koordinierungsgesprächen anzumelden.
Abweichende Arbeitszeiten sowie Sonn- und Feiertagsarbeit bedürften der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.
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5. Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
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Der AN ist vollumfänglich für die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorschriften verantwortlich.
Unfallverhütungsvorschriften (UVV/DGUV) sind zwingend einzuhalten; auch an Schnittstellen zu Fremdgewerken.
Den Anweisungen des SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator) ist Folge zu leisten.
Vor Arbeitsaufnahme erfolgt eine Sicherheits-Grundunterweisung durch die Bauleitung des AG. Folgeunterweisungen sind eigenständig durch den AN vorzunehmen; Protokolle unaufgefordert in Kopie an AG übergeben.
Alleinarbeit (außerhalb Ruf- und Sichtweite) ist untersagt.
Kollektive Schutzmaßnahmen (Gerüst, Seitenschutz) haben Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen.
Bei Absturzgefahr: Absturzsicherungen (3-teiliger Seitenschutz) oder Absperrungen (mind. 2 m Abstand) vorzusehen.
Jährliche Brandschutz- und Evakuierungsübungen; Teilnahme für alle Mitarbeiter verpflichtend.
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6. Baustellenordnung
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Vorgaben der Bauleitung, örtlichen Bauüberwachung und Sicherheitskoordination sind umzusetzen.
Arbeitsbereiche sind täglich zu reinigen.
Absolutes Alkohol-, Drogen- und Waffenverbot.
Fotografieren und Filmen ist nur nach Genehmigung des AG erlaubt.
Beschädigungen an fremden Leistungen unverzüglich der Bauleitung melden.
Tagesendkontrolle: Alle Geräte stillgesetzt; Sicherheitseinrichtungen ordnungsgemäß; Arbeitsbereiche sauber und aufgeräumt.
Fahrzeugverkehr: StVO gilt, max. 10 km/h; Rückwärtsfahrten nur mit Einweiser; Parken nur auf freigegebenen Flächen.
Eigenständige Änderungen an Bauwerken oder Sicherheitseinrichtungen sind untersagt.
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B. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
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1. Betonarbeiten
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1.1 Normative Grundlagen
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DIN EN 1992-1-1 (Eurocode 2)
DIN EN 13670 - Ausführung von Tragwerken aus Beton
VOB/C ATV DIN 18331
ZTV-ING, insbesondere Teil 3 (Massivbau)
DAfStb-Richtlinien
DAfStb-Richtlinie Vergussbeton und Vergussmörtel
DBV-Merkblatt Sichtbeton
DASt-Richtlinie 009 - Stahlsortenauswahl für geschweißte Stahlbauten (2008)
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1.2 Betontechnologie und Güteprüfungen
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ZTV-ING Angaben zu Betontechnologie, Bauausführung (inkl. Nachbehandlung) sowie Eignungs-, Eigenüberwachungs- und Güteprüfungen sind zwingend einzuhalten.
Für Verguss von Fußplatten und Ankerlöchern ist hochfließfähiger, zementgebundener, frost- und tausalzbeständiger Vergussbeton/-mörtel gemäß DAfStb-Richtlinie zu verwenden.
Bei Vergussbeton an hoch beanspruchten Anschlusspunkten sind Probekörper zur Güteprüfung zu entnehmen.
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1.3 Bewehrungsabnahme und Betonierfreigabe
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Der Betoneinbau darf erst nach Abnahme der Bewehrung durch die Fachbauleitung des AN und den Prüfingenieur erfolgen.
Blitzschutz- bzw. Erdungsanlagen sind ebenfalls vor dem Betonieren abzunehmen und zu protokollieren.
Abnahme und Freigabe zum Betoneinbau sind schriftlich zu protokollieren. AG ist mind. 24 Stunden vorher einzuladen.
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1.4 Schalungsarbeiten
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Schalungen sind fach- und sachgerecht nach VOB/C ATV DIN 18331 herzustellen.
Für Sichtbetonbauteile gelten DBV-Merkblatt Sichtbeton; Sichtbetonklasse (SB 1-SB 4) gemäß Ausführungszeichnungen.
Schalungsöffnungen, Durchbrüche und Aussparungen gemäß Planvorgaben vorhalten.
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2. Bewehrungsarbeiten
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Bewehrungsstahl: BSt B 500 (A) (Stabstahl) und BSt B 500 (M) (Mattenstahl) nach DIN EN 10080.
Abstandhalter entsprechend Anforderungen an die Betondeckung nach DIN EN 1992-1-1 einsetzen.
Übergreifungslängen gemäß Bewehrungsplan einhalten (Regelwert: 40-facher Stabdurchmesser).
Rückbiegeanschlüsse und eingeklebte Bewehrungsanschlüsse gemäß Detailzeichnungen herstellen.
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3. Mauerwerksarbeiten
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3.1 Normative Grundlagen
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DIN EN 1996 (Eurocode 6)
VOB/C ATV DIN 18330 - Mauerarbeiten
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3.2 Ausführungsanforderungen
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Mauerwerk grundsätzlich aus Kalksand-Vollsteinen herzustellen.
Nicht zu verputzende Wände als Sichtmauerwerk vorzugsweise in 2- und 3-DF-Format.
Nichttragende Innenwände je nach Einzelfall in Mauerwerk oder als leichte Trennwände (Pfosten-Riegel-Bauweise).
Innenmauerwerk Schächte: KSL-20-2,0/DM, F90 gemäß Ausführungsplanung.
Systemstürze (KS-Systemstürze d=24 cm) gemäß Ausführungsplänen einbauen.
Anschlüsse Mauerwerkswand an bestehende Wände und Decken (F90) gemäß Detailzeichnungen ausführen.
Leibungen fachgerecht anlegen und herstellen.
Fugenglattstrich (einseitig) gemäß LV herstellen.
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4. Gerüste und Arbeiten in der Höhe
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Auf- und Umbau von Arbeitsgerüsten bis 2 m Arbeitshöhe ist im Einheitspreis des AN enthalten und wird nicht gesondert vergütet.
Arbeitsgerüste, Konsolgerüste für Schal- und Mauerwerksarbeiten sowie Bewehrungsarbeiten: eigenverantwortlich auf-, ab- und umzubauen (UVV/BG-Vorschriften). Aufwendungen mit Einheitspreisen abgegolten.
T-O-P-Prinzip (Technisch - Organisatorisch - Persönlich) ist zwingend anzuwenden; kollektive Schutzmaßnahmen haben Vorrang.
Gerüste bedürften Abnahme mit Gerüstschein und sind wöchentlich zu prüfen.
Gefahrenbereiche vollständig absperren (kein Flatterband); Absturzbereiche mit Verbotsschild P006 kennzeichnen.
Bei Einsatz von PSAgA: Rettungs-/Notfallkonzept mit max. 20 Minuten Rettungszeit vorzuhalten.
Arbeiten auf Leitern sind grundsätzlich verboten.
Hubarbeitsbühnen nur mit gültigem Qualifikationsnachweis betreiben.
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5. Vermessungsleistungen
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Vermesser ist mit mindestens einer (1) Woche schriftlichem Vorlauf beim AG abzurufen.
Aufmaße zur Abrechnung sind durch den AN zu erstellen und gemeinsam mit der Bauleitung abzustimmen.
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6. Nutzung des Turmdrehkrans (TDK)
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AG stellt TDK zur gemeinschaftlichen Nutzung bereit.
Kraneinsätze in den wöchentlichen Koordinierungsgesprächen anmelden und koordinieren.
Alle mit dem Kran arbeitenden Mitarbeiter müssen Qualifikationsnachweise vorweisen.
Vorgaben aus Anlage 6.3 - Heben und Handhaben von Lasten zwingend einhalten.
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7. Qualitätssicherung und Dokumentation
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Alle ausgeführten Leistungen sind zu dokumentieren: Betonier-Protokolle, Bewehrungsabnahme-Protokolle, Verdichtungskontrollen, Nachbehandlungsnachweis. Dies erfolgt in regelmäßiger Zusammenarbveit mit der Bauleitung/ Polieren des AG
Lieferscheine für Frischbeton (Betonsorte, Konsistenzklasse, w/z-Wert, Lieferzeit) und sonstiger entgegengenommenen Anlieferungen sind jeweils unmittelbar am gleichen Tag an den AG zu übergeben.
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8. Schnittstellen zu anderen Gewerken
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Einbauteile (Stahleinbauteile, Fundamenterder, Ankerplatten, Rohrdurchführungen, Öffnungen) sind gemäß Ausführungsplanung einbauen.
Koordination mit Erdungsarbeiten: Bewehrung und Erdungsleitung sind vor dem Betonieren gemeinsam abzunehmen.
Beschädigungen an Leistungen anderer Gewerke unverzüglich melden und durch AN ersetzen.
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Anzubietender Leistungsumfang
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Es sind bitte ausschließlich die Lohnleistungen anzubieten. Die Beistellung von Materialien, Geräten und Hilfsmitteln erfolgt ? außer wenn es anders angegeben wurde ? seitens des Auftraggebers!
Es wird sich ausdrücklich vorbehalten auch Teile der Leistungen an andere Unternehmen gesondert zu vergeben und somit aus dem Vertragsumfang herauszulösen!
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Vorbemerkungen Beton-, Stahlbeton- und Mauerwerksarbeiten
1 KG300 Baukonstruktion
1
KG300 Baukonstruktion
1.01 Baustelleneinrichtungen für die Gesamtbaumaßnahme
1.01
Baustelleneinrichtungen für die Gesamtbaumaßnahme
1.06 Rohbauarbeiten
1.06
Rohbauarbeiten
4 Ergänzungen ITT vom 24.11.2025
4
Ergänzungen ITT vom 24.11.2025
4.01 KG300 Baukonstruktion
4.01
KG300 Baukonstruktion