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Kalkulationsangebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0. Vorbemerkungen
Alle aus den folgenden Bemerkungen entstehenden Kosten
sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Die Baustelle befindet sich auf der
Bundeswehrliegenschaft in Striesdorf. Diese gehört zur
Liegenschaft in Laage-Kronskamp.
Sicherheitshinweise
Die Baumaßnahme befindet sich im militärischen
Sicherheitsbereich und unterliegt dem vorbeugenden
Sabotageschutz. Die Baumaßnahme ist VS-NfD eingestuft.
Für Ausführungsfristen länger als 4 Wochen/Jahr und
Auftrag hat der Auftragnehmer, sofern er kein
sicherheitsüberprüftes Personal zur Verfügung hat, für
sein Personal eine Sicherheitsüberprüfung einzuleiten.
Mit der Angebotsabgabe erklärt der Auftragnehmer sein
Einverständnis zur Einleitung einer
Sicherheitsüberprüfung im Bereich Sabotageschutz (Ü2
Sab) gemäß §9 Satz 1 Nr.3 SÜG. Die Einleitung erfolgt
mit der Beauftragung.
Zu beachten ist, dass keine Personen eine
Zutrittsberechtigung erhalten, die ihrer Herkunft nach
aus einem Land mit besonderem Sicherheitsrisiko stammen
(Staatenliste des BMWI).
Für den gesamten Liegenschaftsbereich besteht Melde-
und Ausweispflicht. Durch den Auftragnehmer (AN) sind
vor Beginn der Arbeiten alle auf der Baustelle tätigen
Arbeitskräfte, einschl. Nachauftragnehmer (NAN) auf
einem Sammelzutrittsantrag zu erfassen. Das Formular
wird digital durch den AG zur Verfügung gestellt.
Folgende Angaben werden erforderlich:
Name, Vorname
Personalausweis - Nr.:
ggf. KFZ Kennzeichen
Öffnungszeiten Ausweisstelle FH Laage (Wache):
Montag bis Donnertag von 07:00 bis 15:30 Uhr
Freitags von 07:00 bis 12:00 Uhr
Arbeitszeit für AN:
Montag bis Freitag von 06:00 bis 18:00 Uhr
(Abweichungen sind rechtzeitig beim AG zu beantragen)
Lieferzeiten:
Lieferungen nach 16:00 Uhr sind beim zuständigen
Wachpersonal frühzeitig anzumelden. Bei
Nichtankündigung von Lieferungen erfolgt kein Einlass
durch die Objektwache. An
Wochenenden und Feiertagen sind Materiallieferungen
ausgeschlossen.
Auf der Liegenschaft gilt grundsätzliches Fotografie-
und Filmverbot. Für erforderliche Baudokumentationen
muss eine Fotoerlaubnis beantragt werden.
Der Aufenthalt des Firmenpersonals ist auf dessen
Arbeitsbereich und den unmittelbaren Zuweg dorthin
begrenzt. Der Aufenthalt in der militärischen Anlage
außerhalb der täglichen Arbeitszeit ist untersagt.
Überwachung der Baustelle
Für Baustellen im Basisbereich ist eine ständige
kontrollierte Überwachung erforderlich. Seitens des
Auftraggebers wird diese durch ein zugelassenes
Wachunternehmen abgesichert.
Die ständige kontrollierte Überwachung erfolgt für alle
am Bau beteiligten Personen. Hierzu sind die
erforderlichen Arbeitszeiten/ Bewachungszeiten bis zum
Mittwoch 12.00 Uhr für die folgende Woche beim AG
bekannt zu geben.
Verstöße gegen die Melde- und Ausweispflicht können zum
Kasernenverbot führen. Für die Auswirkungen auf die
vertragliche Pflicht des AN ist dieser verantwortlich.
Diese Bewachungsleistungen dienen der Überwachung des
auf der Baustelle tätigen Personals und nicht dem
Diebstahlschutz.
Rauchverbot
Es herrscht auf dem gesamten Gelände abosolutes
Rauchverbot! Sollte dies nicht eingehalten werden,
werden die Mitarbeiter des AN der Baustelle verwiesen.
Jegliche sich daraus ergebenen Kosten trägt der AN.
Aufenthalt
Während der gesamten Arbeiten darf sich nur innerhalb
des Lagerhauses aufgehalten werden. Eine Erkundung des
Geländes ist ausrücklich nicht erlaubt. Jegliches Essen
darf nur neben der Wache eingenommen werden. In den
Lagerhäusern und dem Geländer ist dies verboten!
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich im Sicherheitsbereich des
Bw-Flugplatzes Laage, in der benachbarten Liegenschaft
in Striesdorf in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Anschrift lautet:
Daimler-Benz-Allee 2
18299 Laage
Bei der Kalkulation ist davon auszugehen, dass
sämtliche Personen und Fahrzeuge sowohl an der Wache in
Laage, als auch an der Wache in Striedorf (ca. 4km
entfernt) anzumelden sind.
Die eventuellen Wartezeiten sind zu berücksichtigen und
werden nicht gesondert vergütet.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immission / Emmission
Es sind keine besonderen Belastungen aus Immissionen
bekannt.-
0.1.3 Art und Lage der Baulichen Anlage
Es handelt sich um 5 massive Lagerhäuser (StB) aus
Stahlbeton mit Erdüberdeckung.
Die Gebäude sind in der Kubatur einfach, Quaderförmig.
Die Gebäude sind im Ganzen mit einer Erdüberdeckung
versehen. Der Zutritt erfolgt über die Giebelwände,
welche rückseitig an die Erdüberdeckung anschließen.
Es sind 4 Lagerhäuser baugleich:
lxbxh = 52x10x7m (im Lichten innen),
das 5. lagerhaus ist:
lxbxh = 26x10x7m
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Aufenthaltsräume zum Umkleiden sowie für Arbeitspausen
werden vom Auftraggeber für die Gesamtzeit der
Baumaßnahme nicht zur Verfügung gestellt. Das
Aufstellen von Wohnunterkünften, wie etwa Container,
Wohnwagen, Fahrzeuge oder Baracken zur zeitweisen oder
dauerhaften Unterbringungen von Personal auf dem
Baugelände ist dem Auftragnehmer nur in Abstimmung mit
dem AG gestattet. Dies gilt auch für die an die
Baustelle angrenzenden Grundstücke und Verkehrsflächen.
Stellflächen für Fahrzeuge, wie zum Beispiel für
Arbeiter des Auftragnehmers wie auch dessen
Subunternehmer, können vom Auftraggeber nicht zur
Verfügung gestellt werden.
Das Abstellen von Containern etc. ist nur nach
Genehmigung durch den AG auf zugewiesenen Flächen
zulässig. Bei Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen
sind die Genehmigungen durch den AN einzuholen und
werden nicht gesondert vergütet.
In direkter Gebäudeumgebung befinden sich
Zufahrtsstraßen. Diese dürfen nicht mit Schwerverkehr
befahren, beschädigt oder in Mitleidenschaft gezogen
werden.
Die ständige Reinigung von verschmutzten
Verkehrsflächen , innerhalb und außerhalb des Gebäudes
ist durch den AN zu gewährleisten und in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die Umfahrungsstrecke zu den Gebäuden ist freizuhalten.
BE kann nur auf zugewiesenen Plätzen erfolgen.
0.1.6 Montageöffnungen und Transporteinrichtungen
Der Transport von Material sowie der Zugang zur
Baustelle erfolgt ebenerdig, direkt über die
Giebelwände.
0.1.7 Medien
Die Kosten für den Verbrauch von Bauwasser und Baustrom
werden vom AG übernommen.
Bauwasser kann aus der Mitte der Liegenschaft entnommen
werden. Es sind Entfernungen von ca. 50 bis 200m bis zu
jedem Lagerhaus zu berücksichtigen.
Baustrom kann in jedem Gebäude selbst entnommen werden.
0.1.8 Dem Auftragnehmer zu überlassende Räume
Es werden dem Auftragnehmer keine Räume zur eigenen
Nutzung überlassen.
0.1.9 Bodenverhältnisse
Entfällt
0.1.10 Hydrologische Werte
Entfällt
0.1.11 Besondere Umweltrechtliche Vorschriften
Keine
0.1.12 Besondere Hinweise zu Abwasser / Abfall
Keine
0.1.13 Schutzgebiete
Entfällt
0.1.14 Schutz von Vegetation
Aus Sicht des AG nicht notwendig. Sollten
Vegetationsflächen durch den AN in Anspruch genommen
werden, sind diese über die Bauzeit zu schützen und
nach Beednigung der BM wieder in den Urzustand
herzustellen.
0.1.15 Abwasser / Ver- und Entsorgungsleitungen im
Baufeld
Entfällt
0.1.16 Hindernisse im Baustellenbereich (Kabel und
Leitungen)
Entfällt
0.1.17 Kampfmittel
Entfällt
0.1.18 Maßnahmen gem. Baustellenverordnung
Die Festlegungen trifft der SiGeKo. Dieser wird separat
durch den AG bestellt.
0.1.19 Anordnung / Vorschriften und Maßnahmen der
Eigentümer
Die Baustelle wird seitens des Bauherren nicht bewacht.
Jeder Auftragnehmer ist für die Sicherung und das
Verschließen der Baustelle während der gesamten Bauzeit
bzw. bis zur Übergabe der Schlüssel an den Auftraggeber
eigenverantwortlich.
Der Auftragnehmer hat wöchentlich der Bauleitung
unaufgefordert Tagesberichte, Prüfberichte des
Auftragnehmers, der Berufsgenossenschaft oder sonstiger
Behörden mindestens in Kopie einzureichen.
0.1.20 Schadstoffbelastung
Nicht bekannt.
0.1.21 Vorarbeiten durch AG
Keine.
Sämtliche der Ausschreibung beiliegende Planunterlagen,
Zeichnungen, Berechnungen etc. haben informativen
Charakter und gelten nur für die Ausschreibung sowie
als Kalkulationsgrundlage.
0.1.22 Andere Unternehmer auf der Baustelle
Parallel werden andere AN die Baustelle besetzen. Es
ist von parallelen Arbeiten auszugehen. Eine Abstimmung
unter den AN über freizuhaltende Flächen,
Arbeitsreihenfolgen etc. ist einzukalkulieren.
Die Zugänge zur Baustelle und zu den Gebäuden müssen
auch den anderen an der Ausführung Beteiligten zur
Verfügung stehen. Sie dürfen daher nur kurzfristig und
im Ausnahmefall, wie etwa bei der Anlieferung von
Material, blockiert werden.
1.1.23 Sonstiges - Bauleitung des Auftragnehmers
Zur Wahrnehmung der Verpflichtungen des Auftragnehmers
nach VOB/B hat dieser eine leitende Person zu stellen.
Diese muss im Rahmen der vertraglich vereinbarten
Zeiträume sowie während der gesetzlich geregelten
Arbeitszeiten über Funktelefon erreichbar sein und hat
an den Besprechungen zur Koordination der Baumaßnahme
teilzunehmen.
Im Krankheitsfalle oder bei Urlaub muss ein
qualifizierter Vertreter eingesetzt werden, der über
die Aufgabenstellung, den Stand und die Belange der
Baumaßnahme entsprechend informiert ist.
Während der gesamten Ausführungszeit der beauftragten
Arbeiten muss ein verantwortlicher Montageleiter
ständig am Bau anwesend sein und die einzelnen
Arbeitsschritte mit der Bauleitung des Auftraggebers
abstimmen. Er ist verantwortlich für die Einweisung
seines Personals und die Beaufsichtigung der einzelnen
Abschnitte, für die Ordnung an der Baustelle wie
Materialtransport, Schutt- und Abfallbeseitigung,
Sicherheit der eigenen Gerüste usw.
Der AN ist zur Teilnahme an den wöchentlichen
Baubesprechungen (Jour-Fix) verpflichtet.
0. Vorbemerkungen
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Arbeitsabschnitte / Arbeitsunterbrechungen
Mit durch den Bauablauf bedingten mehrmaligen An- und
Abfahrten ist zu rechnen. Dies ist in den
Einheitspreisen zu berücksichtigen und wird nicht
gesondert vergütet.
Es muss in mehreren Bauabschnitten gearbeitet werden.
Es können zunächst 4 baugleiche Lagerhäuser bearbeitet
werden. Erst wenn diese komplett fertiggestellt und an
den Nutzer übergeben werden, kann das letzte 5.
Lagerhaus bearbeitet werden.
Es ist von einer Gesamtbauzeit von 7 Monaten für die
ersten 4 Lagerhäuser zusammen auszugehen. Nach Übergabe
dieser, ist das letzte Lagerhaus in 3 Monaten
fertigzustellen.
Die angegebene Bauzeit bezieht sich dabei auf alle
Gewerke zusammen (einschl. der nachfolgenden
Technikgewerke)
0.2.2 Besondere Erschwernisse
0.2.3 Kontaminierte Bereiche
Keine
0.2.4 Anforderungen an die Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung ist, wenn nicht gesondert
aufgeführt, in die Einheitspreise einzurechnen.
0.2.5 Besondere Verkehrsregelungen und
Verkehrssicherung
Kann eine Brandentstehung z. B. bei Dach- oder
Schweißarbeiten nicht verhindert werden, müssen
geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung getroffen
werden.
Für Schweißarbeiten muss der Unternehmer beim AG eine
Schweißerlaubnis beantragen.
Während aller Arbeiten mit offenen Feuer oder leicht
enzündlichen Stoffen ist immer ein geeigneter
sachkundig geprüfter Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe
vorzuhalten.
Nach Beendigung der Arbeiten ist gem. nach der durch
den AN aufgestellten arbeitsplatzbezogenen
Gefährdungsbeurteilung ggf. eine Brandwache zu stellen.
0.2.6 Besondere Anforderung für Auf- u. Abbau von
Gerüsten
Der Auf- und Abau von Gerüsten kann nur im
Arbeitsbereich stattfinden.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste
Eine Mitbenutzung kann seitens des AG nicht zugesichert
werden. Abstimmungen der AN untereinander sind davon
unberührt.
0.2.8 Vorhaltung und Benötigung eigener Gerüste
Es ist davon auszugehen, dass für sämtliche erf.
Arbeiten Gerüste durch den AN bereitgestellt werden
müssen. Diese sind anhand der selbst gewählten
Arbeitstechnologie in den Einheitspreisen (sihe Titel
6) zu berücksichtigen.
0.2.9 Verwendung von Recycling Stoffen
Seitens des AG nicht gefordert.
0.2.10 Anforderungen an Recycling Baustoffe
Recycling Baustoffe dürfen unter Vorlage eines
Gütenachweises verwendet werden, so diese die
Anforderungen an den Leistungstext erfüllen.
0.2.11 Bes. Anforder. an die Umweltverträglichkeit der
Baustoffe
Keine besonderen Anforderungen.
0.2.12 Art und Umfang der vom AG gef. Eignungsnachweise
Siehe Dokumentation.
0.2.13 Verwertung von Baustoffen aus der Baustelle
Anfallende Baustoffe werden Eigentum AN und sind
fachgerecht zu sammeln zu laden und zu transportieren
sowie der Verwertung zuzuführen. Entsorgungsnachweise
müssen bei Bedarf dem AG zur Verfügung gestellt werden.
0.2.14 Zusammensetzung / Menge der zu entsorgenden
Böden
Keine.
0.2.15 Vom AG bereit gestellte Stoffe
Keine.
0.2.16 Arbeitskräfte durch AG
Vom AG werden keine Arbeitskräfte zur Verfügung
gestellt.
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmen
Keine.
0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen
Keine
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme
Ist seitens des AG nicht geplant.
0.2.20 Übertragung der Wartung während der Verjährung
Keine
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Tabellen und
Zeichnungen
Entfällt. Abrechnungsgrundlage bleibt die VOB.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
Der Auftraggeber stellt die für die Ausführung
relevanten Planunterlagen und Ausführungspläne in
folgender Form zur Verfügung:
- 1-fach digital auf Datenträger oder per E-Mail /
Downloadlink
- 1-fach in Papierform
Sollten weitere Kopien / Vervielfältigungen durch denAN
benötigt werden, sind die Kosten hierfür in den
Einheitspreisen zu berücksichtigen. Eine gesonderte
Vergütung erfolgt nicht.
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / Bes. Leistungen
Keine
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / Bes. Leistungen
1. Dokumentation
Die Dokumentation ist nach der Fertigstellung der
Lagerhäuser 06, 07, 09 und 10 abzugeben, damit der
Umzug des Nutzers erfolgen kann! Erst im Anschluss kann
das Lagerhaus 14 bearbeitet werden. Im Anschluss ist
die Dokumentation für das Lagerhaus 14 nachzureichen.
1.1 Dokumentation während der Bauzeit
Während der Bauzeit sind baubegleitend Dokumentationen
(Zulassungen, Nachweise, Lieferscheine etc.)
einzureichen. Diese Unterlagen dienen dem Nachweis der
Eignung der einzubauenden Stoffe und der Abrechnung
durch den AN gegenüber dem AG. Bauaufsichtliche
Zulassungen von einzubauenden Stoffen sind vor dem
Einbau vorzulegen.
Bauaufsichtlich geforderte Zeugnisse, Zulassungen und
Zustimmungen im Einzelfall, einschl. der Durchführung
bauaufsichtlich geforderter Güteversuche, geforderte
Bescheinigungen über Werkstoffprüfungen und den
dazugehörigen Protokollen sowie Produktdatenblätter hat
der AN unaufgefordert und unverzüglich der
Bauüberwachung des AG vor Beginn der Ausführung
vorzulegen. Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen.
1.2 Dokumentation nach Bauzeit
Spätestens 4 Wochen vor Abnahme der Leistungen ist eine
vollständige Projektdokumentation durch den AN
einzureichen.
Erstellen der Projekt-Dokumentation für sämtliche im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen als
Gesamtdokumentation, als Übergabe digital auf CD-ROM o.
ä. zusammengestellt und sortiert einschl.
Inhaltsverzeichnis (nach Angaben und Vorgaben AG).
Dokumentation mit mind folgendem Inhalt:
- Materialnachweise
- Produktionformationen
- Lieferscheine, Wiegenoten etc.
- Entsorgunsgnachweise, Begleitscheine
- Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen
- Bauaufsichtliche Zulassungen
- Werkstattplanungen
- Verdichtungsnachweise
- Genehmigungsbescheide für durch den AN eingeholte
Genehmigungen
- Geräteverzeichnisse
- Prüfberichte
- Herstellererklärung
- Freimessungen Schadstoffe
- Gütenachweise
- technische Abnahmen und Prüfungen
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Die technische Dokumentation, die der Bau- bzw.
Errichtungsphase zuzuordnen ist, vervollständigt die
werkvertragliche Bauleistung und ist eine wesentliche
Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und dauerhafte
Nutzbarkeit des fertiggestellten Werkes.
Entsprechend großen Wert legt der AG auf eine
ordnungsgemäße Erstellung, Zusammenstellung und
Übergabe der Dokumentation.
Die Nicht-Vorlage der Dokumentation berechtigt den AG
zur Verweigerung der Abnahme, sofern im Zuge der
Abnahme-Vorbereitung auf Projektebene keine
anderslautenden Vereinbarungen getroffen worden sind.
Erfahrungsgemäß können bei fehlender oder mangelhafter
Dokumentation für den AG Mehrkosten und Schäden
entstehen, die durchaus 10% der Auftragssumme
überschreiten können. Diese Mehrkosten und Schäden
ergeben sich beispielsweise aus betrieblichen
Erschwernissen, erhöhten Bestandsrisiken, in der Folge
eintretenden Schäden und Mängelbeseitigungskosten sowie
in einer nicht möglichen Übergabe des Werkes an den
Nutzer.
Eine wesentliche Ursache für fehlende oder mangelhafte
Dokumentation liegt in der Unterschätzung des
Dokumentationsaufwandes, die dem Bieter den
wirtschaftlichen Anreiz, und dem Auftraggeber wirksame
Durchgriffsmöglichkeiten nimmt. Dem AG ist daher sehr
daran gelegen, dass der Bieter die Dokumentation
rechtzeitig und vollständig vorlegt.
Bei Nicht-Lieferung einer vollständigen und inhaltlich
richtigen Dokumentation bzw. Teil-Dokumentation
entsprechend dem Leistungsfortschritt behält sich der
AG einen Einbehalt vor. Die Höhe dieses Einbehaltes
bemißt sich entsprechend des doppelten Betrages der
geschätzten Kosten für die Erstellung der Dokumentation
bzw. Teil-Dokumentation durch Dritte.
Die Geltendmachung des Einbehaltes erfolgt im Rahmen
der Abschlagszahlungen entsprechend des im jeweiligen
Projektverlauf notwendigen Fortschritts der
Dokumentationsbearbeitung.
Die Kosten für die Dokumentation sind in die EP
einzurechnen.
1. Dokumentation
1 Betonsanierung außen
1
Betonsanierung außen
die nachfolgenden Positionen beziehen sich auf die
Giebelwände der einzelnen Lagerhäuser. Hierzu zählen
auch die An- und Untersichten des Vordaches, sowie die
Attikabereiche.
Alle Bereiche sind der freien Bewitterung ausgesetzt.
die nachfolgenden Positionen beziehen sich auf die
1. 1 Vorbereitende Arbeiten
1. 1
Vorbereitende Arbeiten
1. 2 Repassivierung - Herstellung Betonquersc
1. 2
Repassivierung - Herstellung Betonquersc
1. 3 Kantenreprofilierung Wandköpfe
1. 3
Kantenreprofilierung Wandköpfe
1. 4 Fugenarbeiten
1. 4
Fugenarbeiten
2 Betonsanierung innen
2
Betonsanierung innen
die nachfolgenden Positionen beziehen sich auf die
inneren Wand- und Deckenflächen der bestehenden
Bauwerke. Das Arbeiten an den Deckenflächen (über Kopf)
wird nicht gesondert vergütet. Die notwendigen
Rollrüstungen sind in den entsprechenden Positionen
anzubieten.
die nachfolgenden Positionen beziehen sich auf die
2. 1 Vorbereitende Arbeiten
2. 1
Vorbereitende Arbeiten
2. 2 Repassivierung - Herstellung Betonquersc
2. 2
Repassivierung - Herstellung Betonquersc
3 Nachbehandlung
3
Nachbehandlung
3. 1 Nachbehandlung Betonersatz Außenflächen
3. 1
Nachbehandlung Betonersatz Außenflächen
4 Korrosionsschutz
4
Korrosionsschutz
4. 1 Kranauflager
4. 1
Kranauflager
4. 2 Überarbeiten der Toranlagen und Kran-Sch
4. 2
Überarbeiten der Toranlagen und Kran-Sch
6
6
6. 2 Schutzabdeckungen
6. 2
Schutzabdeckungen