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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Gewerk: Dachdeckerarbeiten
Objektbeschreibung:
Gebäudebezeichnung: Berufskolleg Borken
Straße: Josefstraße 10
Ort: 46325 Borken
Gebäudeart: Berufskolleg
Arbeitsbereich: Dachfläche Bauteil 1, sowie Teilbereich Bauteil 2
Durchführung der Maßnahme:
Die ausgeschriebenen Arbeiten umfassen Ausbau (Dachpfannen, Lattung), Lieferung und Montage (Dachpfannen, Lattung, Unterspannbahn) einer neuen Dacheindeckung des Satteldaches des Bauteil 1, sowie einer Pultdachflächen auf dem Bauteil 2, inkl. Außenwandverkleidung des Pultdaches. Des Weiteren sind Asbest- und KMF-haltige Materialien auszubauen, Eignungsnachweise gem. TRSG 519 und 521 sind zwingend erforderlich.
Satteldach - Bauteil 1 - 1.100m²
Traufhöhe ca. 15,00m
Firsthöhe ca. 20,00m
Gebäudelänge ca. 47,80m
Gebäudebreite ca. 19,10m - First mittig bei ca. 9,55m
Dachüberstand Traufe ca. 80cm
Dachüberstand Giebel ca. 30cm
Sparrenabstand ca. 67,5cm
Dachneigung ca. 25,0°
Pultdach - Bauteil 2 - ca. 105 m²
Traufhöhe ca. 3,35m
Firsthöhe ca. 5,20m
Dachbreite ca. 13,50m
Dachneigung ca. 14,0°
Höhe "Außenrückwand" ca. 1,90m
Der Vorhandene Dachstuhl bleibt erhalten, dass maximale Gewicht des neuen Dachaufbaus - ohne Sparren - darf maximal 60kg/m² Dachfläche betragen. Das Flächengewicht der verwendeten Materialien ist vor Ausführung der Bauleitung mitzuteilen. Das Satteldach besteht aus 2 Einzelflächen mit einer Fläche von jeweils ca. 550m².
Die Dachkonstruktion ist ungedämmt ausgeführt, die Gebäudedämmung erfolgt oberhalb der obersten Geschossdecke. Die Dämmung ist lose verlegt, i.T. sind Wartungsgänge mit OSB-Platten ausgelegt.
Die allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse und Zulassungen sind auf Verlangen vorzulegen. Die geltenden Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften sind zu berücksichtigen.
Grundlage der auszuführenden Arbeiten ist die VOB. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) werden Bestandteile des Vertrags.
Termine:
Die Ausführung der Arbeiten müssen in dem Zeitraum 27.07. - 21.08.2026 stattfinden.
Terminplanung:
Vor Beginn der Arbeiten wird ein Ablaufplan in Absprache zwischen AN und AG festgelegt. Dieser ist zwingend einzuhalten. Alle Leistungen sind, in Abhängigkeit des Baufortschritts, für die einzelnen Abschnitte jeweils nach Aufforderung zügig fertigzustellen.
Es ist zu berücksichtigen, dass während des Ausführungszeitraumes weitere Arbeiten innerhalb des Gebäudes und benachbarten Gebäuden erfolgen könnten.
Baustelleneinrichtung:
Die Kosten für das Einrichten und Vorhalten der Maßnahme über den vereinbarten Leistungszeitraum, die Wiederherstellung der Räumlichkeiten der Baustelle, das Entfernen von Verunreinigungen sowie die gegebenenfalls mehrfach Bestückung der Baustelle sind in die Einheitspreise mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet, sofern nicht separat aufgeführt.
Hierzu gehören unter anderem folgende Leistungen:
- Aufladen, Anfuhr, Abladen und fachgerechtes Entsorgen sowie geeignetes Lagern aller Materialien und Bauteile.
- Der Arbeitsbereich ist arbeitstäglich besenrein zu hinterlassen.
- Gestellung und Vorhaltung aller erforderlichen Geräte, Werkzeuge und Baumaschinen etc.
- Schutz angrenzender Bauteile vor loser Verschmutzung durch auslegen geeigneter Folien, z.B. im Bereich der angrenzenden Flachdächer und Schulhofflächen.
- Arbeitstäglicher Schutz der Dachfläche vor möglichem Feuchteeintritt in das Dachgeschoss.
Bauseits wird ein umlaufendes Dachfanggerüst (Lastklasse 3 - Belastbarkeit bis 2kN/m²) für die Dauer der Dacharbeiten gestellt.
Durch den AN sind eigenständig geeignete Hebewerkzeuge für den Materialtransport auf die Dachfläche zu wählen. Die Baustelleneinrichtung ist auf der östlichen Parkplatzfläche aufzustellen.
Durch die Baustelleneinrichtung des AN´s dürfen Notausgänge des Gebäudes - auch temporär - nicht versperrt werden.
Zur Vermeidung von Behinderungen ist die Baustelleneinrichtung vor Durchführung der Arbeiten von der Bauleitung
freizugeben.
Energieanschlüsse:
Elektroenergie (230V) steht unmittelbar innerhalb des Gebäudes zur Verfügung, Für den Bereich der Baustelleneinrichtung - östlicher Parkplatz - wird bauseits eine Stromversorgung mit 63A verlegt. Ein Wasseranschluss steht in der Regel nicht in unmittelbarer Entfernung zur Verfügung. Grundsätzlich ist die Versorgung mit Energie und Wasser kostenlos.
Sofern der AN zur Durchführung seiner Arbeiten andere Wasser- und Energieversorgung benötigt, hat er diese selbst
zu beschaffen und die dafür entstehenden Kosten zu tragen.
Lagerflächen:
Die Zuteilung der Flächen erfolgt durch die Bauleitung. Vom AG zur Verfügung gestellte Lagerflächen und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom AN zu vertreten
ist.
Für Diebstahl und Beschädigung haftet der Auftraggeber nicht.
Nachweis der verwendeten Produkte:
Alle verwendeten Produkte sind ausschließlich im Originalgebinde zugelassen. Erbrachte Leistungen werden nur unter
dieser Voraussetzung abgenommen. Die Datenblätter sind auf Verlangen einzureichen.
Transportwege:
Für alle Materialien sind die Transportwege im Gebäude durch den AN vor Angebotsabgabe zu prüfen. Lastenaufzüge
sind nicht vorhanden. Personenaufzüge sind im Objekt vorhanden, diese stehen dem AN nicht zu Verfügung. Laufweglänge vom Arbeitsbereich bis zum Ausgang bis maximal ca. 100 m.
Schutzzeiten:
Die Arbeiten werden während der Sommerferien ausgeführt, sodass nicht von einer besonderen Beeinträchtigung z.B. durch Schülerverkehr auszugehen ist, es ist jedoch nicht - z.B. durch außerschulische Aktivitäten - vollends auszuschließen.
Das Befahren der Schulhoffläche ist während möglicher außerschulischen Aktivitäten unter keinen Umständen gestattet, grundsätzlich ist besondere Vorsicht walten zu lassen.
In besonderen Fällen kann durch die Bauleitung das kurzzeitige Unterbrechen der Arbeiten gefordert werden, ohne das dies einen Behinderungsgrund oder Mehrvergütungsansprüche darstellt.
Abfallentsorgung:
Der AN hat sämtliche anfallende Abfälle in eigener Verantwortung zu entsorgen, die Stellung von Schutt- und Müllcontainers ist mit der Bauleitung abzustimmen. Sofern es technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, sind die anfallenden Stoffe wieder zu verwerten. Bei der Baudurchführung sind, soweit möglich, die Stoffe getrennt zu gewinnen, um somit Mischabfälle zu vermeiden.
Weitere Arbeiten während der Ausführung:
Während der Ausführung könnten Leistungen im Innenbereich, oder an weiteren Gebäudeteilen, sowie die Gerüst-, Blitzschutzarbeiten, etc. durchgeführten werden, sodass keine uneingeschränkte Baufreiheit aller Flächen - insbesondere Aufstell- und Zugangsflächen - gegeben ist.
Nachweise:
Folgende Unterlagen müssen durch den AN erstellt und mit den Revisionsunterlagen übergeben werden. Oder vorab
auf Verlangen des AG.
• Fachunternehmererklärung
• allg. Bauaufsichtliche Zulassung
• Entsorgungsbelege falls erforderlich
• Konformitätserklärung
• Prüfzeugnis/ Protokolle
• Qualitäts- und Materialnachweise
Bauwesenversicherung:
Werden vom Auftraggeber nicht abgeschlossen.
Anlagenverzeichnis:
Luftbild
Bauteilübersicht
Bestandspläne
Fotodokumentation
Vorläufiger Terminplan
Vorbemerkungen
2 Rückbauarbeiten
2
Rückbauarbeiten
2.01 Rückbau Blitzschutz Rückbau des vorhanden Blitzschutzes, bestehend aus Fangstangen und Ableitungen, Trennung im Bereich der Regenfallrohre mit ca. 1m Überstand für den erneuten Anschluss. Inkl. verladen und entsorgen.
2.01
Rückbau Blitzschutz
1,00
psch
2.02 Rückbau Dachdeckung / Wandverkleidung Rückbau der vorhandenen vermörtelten Dachpfannen zerstörungsfrei lösen und in Container verladen.
Inkl. Glasdachziegel (ca. 20 Stk.) und Strangentlüftungsziegel (ca. 8 Stk.)
2.02
Rückbau Dachdeckung / Wandverkleidung
1.100,00
m2
2.03 Zulage Rückbau Dachfenster Zulage Rückbau Dachluckenfenster, größer ca. BxH 40cm x 60cm, Metallrahmem inkl. Verglasung. Inkl. verladen, Abtransport und fachgerechter Entsorgung
2.03
Zulage Rückbau Dachfenster
4,00
Stk
2.04 Zulage Rückbau Dachfirst / Pultdachziegel Die vorhandenen Dachfirststeine / Pultdachziegel der Dachfläche zerstörungsfrei lösen und in Container verladen.
2.04
Zulage Rückbau Dachfirst / Pultdachziegel
65,00
m
2.05 Zulage Rückbau Ortgang Die verlegten Ortgangsteine zerstörungsfrei lösen und in Container verladen.
Rückbau Ortgangkonstruktion, sodass
2.05
Zulage Rückbau Ortgang
55,00
m
2.06 Rückbau Lattung Rückbau der horizontal auf den Sparren befestigten Dachlattung, ca. 50mm x 30mm, Abstand ca. 34 cm, und in Container verladen.
2.06
Rückbau Lattung
1.220,00
m2
2.07 Rückbau Regenrinne Demontage der vorhandenen Regenrinnen und Halterungen, inkl. verladen und entsorgen.
Zerstörungsfreie Trennung im Übergangsbereich zu den angeschlossenen Fallrohren, sodass an diese eine neue Regenrinne angeschlossen werden kann.
2.07
Rückbau Regenrinne
110,00
m
2.08 Rückbau Verbretterung Trauf- und Ortgangüberstand Rückbau der Verbretterung des Traufüberstandes, welche auf den Sparren befestigt ist, inkl. in Container verladen.
Breite Traufe ca. 1,00m
2.08
Rückbau Verbretterung Trauf- und Ortgangüberstand
80,00
m2
2.09 Rückbau Satellitenschüssel Rückbau einer Satellitenschüssel, inkl. Befestigung, verladen und entsorgen.
Der Rückbau der innenliegenden Komponenten erfolgt bauseits.
2.09
Rückbau Satellitenschüssel
1,00
Stk
2.10 Rückbau asbesthaltiger Kaminschacht Fachgerechter Rückbau und verladen eines asbestbelasteten Kaminschachtes aus fest gebundenem Asbestzementrohr, welches mit Dämmwolle - aufgrund des Alters ist von einer KMF-Kontamination auszugehen - gefüllt ist. Strikte Einhaltung der TRGS 519, TRGS 521, sowie der Gefahrstoffverordnung. Möglichst zerstörungsfreie Trennung der Rohrstücke an der vorhandenen Verbindungsstelle.
Maße Rohr: ca. 40cm x 30cm
Die Entsorgung wird über die Pos. 1.4 vergütet.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Vorbereitung: Einrichter der Baustelle als Schwarzbereich, der umliegende Dachbereich, insbesondere die auf dem Dachboden verlegte Dämmung, darf nicht belastet werden.
Anmeldung: Fristgerechte Anzeige der Arbeiten bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht.
Sachkundenachweis: Spätestens mit Anmeldung der Arbeiten ist der Bauleitung ein Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4 - fest gebundenen Asbest, und TRGS 521 vorzulegen.
Schutzmaßnahmen: Stellung der persönlichen Schutzausrüstung und Einsatz von emissionsarmen Verfahren oder Industriestaubsauger der Staubklasse H.
Demontage: Ausbau der asbesthaltigen Bauteile zerstörungsfrei, soweit möglich. Bei mechanischer Einwirkung ist eine fachgerechte Befeuchtung/ Faserbindung sicherzustellen.
Verpackung: Staubdichtes Verpacken der Abfälle in dafür zugelassene Big-Bags mit entsprechender Gefahrgut-Kennzeichnung direkt am Entstehungsort.
Reinigung/ Sicherung: Endreinigung des Arbeitsbereiches und abkleben der im Gebäude verbleibenden Teile.
2.10
Rückbau asbesthaltiger Kaminschacht
3,00
m
2.11 Rückbau asbesthaltiger Wandverkleidung Fachgerechter Rückbau und verladen einer asbestbelasteten Wandverkleidung (Rück- und Seitenwand Pultdach Bauteil 2) aus fest gebundenen Asbestschindeln. Strikte Einhaltung der TRGS 519, sowie der Gefahrstoffverordnung. Möglichst zerstörungsfreier Rückbau der einzelnen Schindel.
Die Entsorgung wird über die Pos. 1.4 vergütet.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Vorbereitung: Einrichter der Baustelle, Abdecken der umliegende Dachbereich.
Anmeldung: Fristgerechte Anzeige der Arbeiten bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht.
Sachkundenachweis: Spätestens mit Anmeldung der Arbeiten ist der Bauleitung ein Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4 - fest gebundenen Asbest.
Schutzmaßnahmen: Stellung der persönlichen Schutzausrüstung und Einsatz von emissionsarmen Verfahren oder Industriestaubsauger der Staubklasse H.
Demontage: Ausbau der asbesthaltigen Bauteile weitestgehende zerstörungsfrei. Bei mechanischer Einwirkung ist eine fachgerechte Befeuchtung/ Faserbindung sicherzustellen.
Verpackung: Staubdichtes Verpacken der Abfälle in dafür zugelassene Big-Bags mit entsprechender Gefahrgut-Kennzeichnung direkt am Entstehungsort.
Reinigung/ Sicherung: Endreinigung des Arbeitsbereiches und abkleben der im Gebäude verbleibenden Teile.
2.11
Rückbau asbesthaltiger Wandverkleidung
60,00
m2
2.12 Rückbau asbesthaltiger Dachdeckung Fachgerechter Rückbau und verladen einer asbestbelasteten Dachdeckung (Pultdach Bauteil 2) aus fest gebundenen Asbestwellplatten. Strikte Einhaltung der TRGS 519, sowie der Gefahrstoffverordnung. Möglichst zerstörungsfreier Rückbau der einzelnen Platten.
Die Entsorgung wird über die Pos. 1.4 vergütet.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Vorbereitung: Einrichter der Baustelle, Abdecken der umliegende Dachbereich.
Anmeldung: Fristgerechte Anzeige der Arbeiten bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht.
Sachkundenachweis: Spätestens mit Anmeldung der Arbeiten ist der Bauleitung ein Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4 - fest gebundenen Asbest.
Schutzmaßnahmen: Stellung der persönlichen Schutzausrüstung und Einsatz von emissionsarmen Verfahren oder Industriestaubsauger der Staubklasse H.
Demontage: Ausbau der asbesthaltigen Bauteile weitestgehende zerstörungsfrei. Bei mechanischer Einwirkung ist eine fachgerechte Befeuchtung/ Faserbindung sicherzustellen.
Verpackung: Staubdichtes Verpacken der Abfälle in dafür zugelassene Big-Bags mit entsprechender Gefahrgut-Kennzeichnung direkt am Entstehungsort.
Reinigung/ Sicherung: Endreinigung des Arbeitsbereiches und abkleben der im Gebäude verbleibenden Teile.
2.12
Rückbau asbesthaltiger Dachdeckung
105,00
m2