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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Das Projekt Berner Heerweg/Berner Au ist ein Projekt Das Projekt Berner Heerweg/Berner Au ist ein Projekt
der Richard Ditting GmbH & Co.KG
Details zum Projekt:
Das Projekt besteht aus insgesamt 2 Häusern mit jeweils
einer Tiefgarage.
Insgesamt werden 75 Wohneinheiten, eine KiTa und eine
Gewerbeeinheit realisiert.
Wohnungsaufteilung in der Übersicht:
Berner Heerweg 39 Wohneinheiten + KiTa
Berner Au 36 Wohneinheiten + Gewerbe
Das Projekt Berner Heerweg/Berner Au ist ein Projekt
Bindefrist an das Angebot Bindefrist an das Angebot
Der Auftragnehmer ist mit Angebotsabgabe an sein
Angebot
gebunden, und zwar bis 6 Monate nach Angebotsabgabe.
Bindefrist an das Angebot
Zusätzliche Vertragsbedingungen Die nachfolgenden Vorbemerkungen sind "Zusätzliche
Vertragsbedingungen" und entsprechend in die EP´s
einzurechnen.
1.1 Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende
Leistungsverzeichnis oder einzelner Positionen auf ihre
Vollständigkeit, sach- und fachliche Richtigkeit sind
vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher
Form vorzubringen und zu begründen. Nachforderungen
wegen Unkenntnis bzw.
fehlerhafter Leistungsbeschreibung nach
Vertragsabschluss werden nicht anerkannt.
1.2. Die Ausführung der Leistung erfolgt entsprechend
der übergebenen Unterlagen sowie sach- und fachgerecht
mit Hinweis auf die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige DIN-Norm. Widersprüche sind
im Angebotsanschreiben bekannt zu geben.
1.3. Sämtliche Leistungen sind einschl. aller
Materiallieferungen, deren Transporte, Aussparungen,
Rohrdurchführungen, Durchbrüche, Anschlüsse aller An-,
Abschluss-, Eck- und sonstiger Profile, sowie aller
Nebenleistungen und besonderen Leistungen, mit
Befestigungsmaterial in fix und fertiger Arbeit
auszuführen bzw. in den EP 's einzubeziehen.
1.4. An.- und Abtransporte, Auf.- und Abbau,
herstellen und vorhalten aller zur Durchführung der
Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Bauaufzüge,
Gerüste, Leitern sowie sonstige Baustelleneinrichtung
etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen.
1.5. Der Einheitspreis ist in Euro anzugeben. Mit den
Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in
den besonderen Hinweisen oder den
Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck
kommt. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit
sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner
Leistungen zu erbringen hat. Sämtliche Nebenleistungen
werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne
Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
1.6. Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen
Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch
dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte
Gegenangebote oder Kurzfassungen verwendet sowie für
Eventual- oder Alternativpositionen.
1.7. Sind für Leistungen des AN Werkspläne,
Montagepläne, Statik, Berechnungen oder sonstige
Nachweise zu erstellen, so sind diese vom AN zu
erbringen und sind mit den entsprechenden EP´s
abgegolten. Dies gilt nur, sofern diese Leistung nicht
gesondert im Leistungsverzeichnis erfasst ist.
1.8. Notwendige Revisionszeichnungen und
Prüfunterlagen sind nach Fertigstellung für die
entsprechenden Leistungen, vor Abnahme, vom AN dem AG
auszuhändigen.
1.9. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind
grundsätzlich zu beachten, auf Verlangen sind diese dem
AG zu übergeben. Bei geschlossenen Arbeitsgängen bzw.
Leistungen sind die einzelnen Materialien nur eines
Herstellers zu verwenden.
1.10. In den Preisen sind weiterhin einzukalkulieren
die Kosten für das Einrichten, Vorhalten und Räumen der
Baustelleneinrichtung, (Tagesunterkünfte, Geräte,
Arbeitsbühnen und dgl.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der
Leistung des Auftragnehmers.
Die Transporteinrichtung bis zur Verwendungsstelle.
Erforderliche Maßnahmen zur Ausführung der Arbeiten bei
Frost, Eis Schnee und Regen.
Versicherungen. Schlagen und Bohren von
Löchern/Schlitzen für Befestigungen aller Art.
Durchführung aller erforderlichen Materialprüfungen.
Alle Sicherheitsmaßnahmen gem. den
Unfallverhütungsvorschriften.
1.11. Alle Maße sind vor Ausführungsbeginn auf der
Baustelle zu prüfen und zu entnehmen. Sollten bei der
Montage von Leistungen, Änderungen erforderlich werden
die auf Fehler im Aufmaß beruhen, so haftet der AN für
diese Kosten.
1.12. Es wird eine komplette und abnahmereife Arbeit
gefordert, eventuelle Einstellungen bzw.
Einregulierungen zur Funktion von Anlagen sind in den
EP' s einzurechnen.
1.13. Alle Räume, Arbeitsplätze und Gerüste sind
mindestens zweimal wöchentlich besenrein zu reinigen.
1.14. Sämtliche Einbauten wie Fenster, Fassaden,
Bodenbeläge, Türen, haustechnische Artikel bzw.
sonstige Einbauteile sind vor Beschädigungen und
Verschmutzungen freizuhalten und eventuell besonders zu
schützen.
1.15. Das Aufstellen und Einrichten von
Mannschaftsunterkünften und Lagerplätzen ist mit der
örtl. Bauleitung des AG´s abzustimmen.
1.16. Bei Abweichung der ausgeschriebenen Produkte
und Fabrikate hat der AN die Nachweise für die
Gleichwertigkeit dem AG vor Ausführung und Bestellung
vorzulegen. Die Produkte müssen anhand von
Bemusterungen vorgelegt werden und müssen ausdrücklich
vom AG und vom Bauherrn freigegeben werden. Wenn der
Bieter kein abweichendes Fabrikat benennt, gilt das
Leitfabrikat als angeboten.
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Anlagenbeschreibung Sanitärgewerk VER-UND ENTSORGUNG (BAU / BHW)
Die Trinkwasserversorgung der Gebäude erfolgt
aus dem öffentlichen Trinkwassernetz.
Die Dimensionierung erfolgt nach dem anstehenden
Versorgungsdruck und Anforderungen des Gebäudes.
Die Installation erfolgt nach der DIN 1988, den zurzeit
gültigen Normen und nach den Vorschriften der örtlichen
Behörden. Innerhalb der Hausanschlussräume werden
die Hauptzähler, die Hauptabsperrungen und automatischer
Rückspülfilter sowie eine Trinkwasserverteilung installiert.
Unter Berücksichtigung der Versorgung der oberen Stockwerke
des Berner Heerweges 263, wird eine TW-Druckerhöhungsanlage
im Technikraum installiert. Die Leitungsanlagen werden aus
geeignetem Rohrmaterial installiert und nach aktuellen
Vorschriften (gemäß dem GEG gegen Wärmeverluste bzw.
gegen Wärmeeintrag und Kondensatbildung gedämmt.
Die Entwässerung der Gebäude erfolgt im Trennsystem
mit Anschluss der Schmutzwasserleitungen an den öffentlichen
Kanal. Die Leitungen hierfür werden aus geeignetem
hochschallgedämmten Rohrmaterial in den erforderlichen
Querschnitten erstellt. Die Fallstränge zur Belüftung des
Rohrsystems werden über Dach geführt. Alle Objekte und
Bauteile, die einen Abwasseranschluss mit sich bringen und
unterhalb der Rückstauebene liegen, werden mittels einer
redundanten Hebeanlage entwässert. Die Installation erfolgt
nach, den zurzeit gültigen Normen und nach den Vorschriften
der örtlichen Behörden.
Die Regenwasserableitung erfolgt zum Teil innerhalb des
Gebäudes als Freispiegelentwässerung. Die KG400 plant
hier die Entwässerungsleitungen, der innenliegenden Entwässerung.
Die Schnittstellen liegen hier bei den Retentionsdachabläufen und der
Übergabe an die Außenanlagenplanung. Die anfallenden
Regenwassermengen auf der Rampe der Tiefgarageneinfahrt
werden mittels einer redundanten Hebeanlage über die
Rückstauebene gehoben und ebenfalls an das Entwässerungs-
System angeschlossen.
SANITÄRAUSTATTUNG WOHNUNGEN (BAU / BHW)
Die Objekte der Sanitärausstattung (Wohnungen) werden gemäß
SAGA-Bemusterungsliste im Abgestimmten Stand (Anlage BAB)
vorgesehen. Jedes Badezimmer wird mit einem wandhängenden
WC mit UP-Spülkasten, Schallschutzset und WC-Sitz ausgestattet.
Die Waschtischanlagen bestehen aus wandhängenden Waschbecken
mit Vorwandinstallationsmodul, einem Ablaufventil, und einer
Einhebelmischbatterie. Die Installation von Klorollenhalter,
Bürstenhaltern, Spiegel, oder Papierkörben (San Accessoires)
erfolgt nicht.
Jede Wohnung erhält eine Dusche mit Vorwandinstallationsmodul
zur Befestigung der Aufputz-Brausebatterie sowie einer Wandstange
mit Brauseschlauch und Handbrause. Die Duschwanne wird als
bodengleiche Duschwanne mit vorgeformtem Gefälle und Ablauf in
der Abmessung 90 x 120 cm (120 cm x 120 cm für barrierefreie Wohnungen)
ausgeführt. Duschabtrennungen sind durch den Eigentümer / Mieter
zu installieren. Für die Küchen werden entsprechende Anschlüsse
mit Eckventilen vorgesehen. Eine Verrohrung zu Küchengeräten erfolgt nicht.
Für die Wohnungen, welche als "Barrierefreie Wohnungen" gemäß § 52
Hamburger Bauordnung (HBauO) sind die gültigen Anforderungen der
DIN 18040 Teil 2 berücksichtigt.
SANITÄRANLAGEN GEWERBEEINHEIT BAU
Für die Gewerbeeinheit im EG wird im Sanitärkern
entsprechend der (vorläufigen) Mieterausbauplanung
die Sanitär Installation für die Ver- und Entsorgung vorgerüstet.
SANITÄRANLAGEN GEWERBEEINHEIT BHW (KITA)
Die Kaltwasseranschlüsse der KITA erfolgen bereichsweise
über das Gebäudeverteilnetz mit entsprechenden
Zähleinrichtungen (Lieferumfang Dienstleistungsunternehmen)
innerhalb der KITA. Die Trinkwasserleitung (TWK / TWW) werden
als Edelstahl- bzw. als Mehrschichtverbundrohr gepresst und
mit entsprechender Rohrisolierung (gemäß dem GEG) unter
Berücksichtigung der brandschutztechnischen Anforderungen
vorgesehen. Die Warmwasserbereitung innerhalb der KITA
erfolgt dezentral über Durchlauferhitzer in unmittelbarer Nähe
der Warmwasserverbraucher. In Hinblick auf die Trinkwasser-
Hygiene (VDI 6023 - Thema Stagnationsvermeidung) unterliegen
sämtliche Verbraucher einer Intervallspülung, so dass jederzeit
(auch im Falle von Schließungstagen und Ferienzeiten) eine
Zirkulation im Rohrnetz sichergestellt ist.
Unabhängig von Austattungsumfang der derzeit geplanten
Aufwärmküche, lediglich mit einer handelsüblichen Geschirr-
Spülmaschine, wird seitens der BUKEA / Hamburg Wasser
eventuell der Einsatz einer Fettabscheideranlage für den Betrieb
der KITA von Erfordernis werden. Derzeit sind lediglich Vorhaltungen
für die Aufstellung und die Anschlussmöglichkeit für die Ver-
und Entsorgung berücksichtigt. Dabei werden zum jetzigen Zeitpunkt
zwei Entlüftungsleitungen DN100 durch sämtliche Etagen des
Hochhauses über Dach geführt.
FEUERLÖSCHANLAGEN
Für den Hochhausteil des Neubaus Berner Heerweg wird
brandschutztechnisch eine nasse Steigleitungen Typ F gefordert.
Die Positionen der Löschwasserentnahmestellen sind durch das
Brandschutzkonzept innerhalb der Vorräume der notwendigen
Treppenräume in allen Geschossen vorgegeben und wird zum
gegenwärtigen Planstand im Schacht, gegenüber der Aufzüge,
vorgesehen. Die Löschwasserentnahmeschränke Typ F werden
über eine FL-Druckerhöhungsanlage versorgt. Dieser DEA ist
ein Vorlagebehälter vorgeschaltet, welcher über einen freien
Auslauf aus der Trinkwasserleitung versorgt wird, um das,
durch das Brandschutzkonzept vorgegebene, benötigte Wasservolumen
vorzuhalten. Bedingt durch die vorgegebene Größe des
TW-Hausanschlusses und der benötigten Löschwassermenge
von 36 m³/h für 2 Stunden wird ein Vorlagebehälter von ca. 60 m³ benötigt.
Die Nachspeisung des Vorlagebehälters erfolgt im Untergeschoss
über den TW-Hausanschluss. Die Nachspeisung ist so ausgelegt,
dass im Fall einer Löschwasserentnahme die restlich zu
bevorratenden 12 m³ Löschwasser innerhalb der geforderten 2 Stunden
der Entnahme in den Vorlagebehälter nachgespeist werden. Um der
TW- Hygiene zu entsprechen und um Stagnation zu vermeiden, wird
der freie Auslauf über dem Vorlagenbehälter mit einem automatischen
Spülventil ausgestattet, welches alle 72 Stunden den Leitungsinhalt
zwischen dem Abgangs-T-Stück und dem freien Auslauf spült. Um diesen
Wasserinhalt so gering wie möglich zu halten, ist darauf zu achten,
dass die Stichleitung zum Vorlagebehälter so kurz wie möglich
ausgeführt wird. Die Druckerhöhungsanlage ist über die
Notstromversorgung anzuschließen.
Anlagenbeschreibung Sanitärgewerk
NaWoh-Zertifizierung Dieses Leistungsverzeichnis bildet die Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen für ein Wohngebäude, das gemäß den Kriterien des Bewertungssystems NaWoh – Nachhaltiger Wohnungsbau geplant und realisiert wird. Ziel ist die Errichtung eines zukunftsfähigen, ressourcenschonenden und sozialverträglichen Gebäudes, das ökologische, ökonomische und soziokulturelle Anforderungen in Einklang bringt.
Diese Kriterien sind dementsprechend zu berücksichtigen.
NaWoh-Zertifizierung
01 Berner Heerweg - Wohnen
01
Berner Heerweg - Wohnen
01.01 Schmutzwasserinstallation Schächte, Wohnungen, UG
01.01
Schmutzwasserinstallation Schächte, Wohnungen, UG
01.02 Trinkwasserinstallation
01.02
Trinkwasserinstallation
01.03 Dämmung und Brandschutz
01.03
Dämmung und Brandschutz
01.04 Sanitärobjekte
01.04
Sanitärobjekte
01.05 Accessoires
01.05
Accessoires
01.06 Feuerlösch
01.06
Feuerlösch
02 Berner Heerweg - Kindertagesstätte
02
Berner Heerweg - Kindertagesstätte
02.01 Schmutzwasserinstallation Schächte,
02.01
Schmutzwasserinstallation Schächte,
02.02 Trinkwasserinstallation
02.02
Trinkwasserinstallation
02.03 Dämmung und Brandschutz
02.03
Dämmung und Brandschutz
02.04 Sanitärobjekte
02.04
Sanitärobjekte
03 Berner Au - Wohnen
03
Berner Au - Wohnen
03.01 Schmutzwasserinstallation Schächte, Wohnungen, UG
03.01
Schmutzwasserinstallation Schächte, Wohnungen, UG
03.02 Trinkwasserinstallation
03.02
Trinkwasserinstallation
03.03 Dämmung und Brandschutz
03.03
Dämmung und Brandschutz
03.04 Sanitärobjekte
03.04
Sanitärobjekte
03.05 Accessoires
03.05
Accessoires
04 Berner Au - Gewerbeeinheit
04
Berner Au - Gewerbeeinheit
04.01 Vorbereitung Ausbau Gewerbeeinheit
04.01
Vorbereitung Ausbau Gewerbeeinheit
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.01 Sonstiges für die Sanitärinstallation
05.01
Sonstiges für die Sanitärinstallation
05.02 Einheitsspreisliste Sänitärinstallation
05.02
Einheitsspreisliste Sänitärinstallation
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