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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Das Projekt Berner Heerweg/Berner Au ist ein Projekt Das Projekt Berner Heerweg/Berner Au ist ein Projekt
der Richard Ditting GmbH & Co.KG
Details zum Projekt:
Das Projekt besteht aus insgesamt 2 Häusern mit jeweils
einer Tiefgarage.
Insgesamt werden 75 Wohneinheiten, eine KiTa und eine
Gewerbeeinheit realisiert.
Wohnungsaufteilung in der Übersicht:
Berner Heerweg 39 Wohneinheiten + KiTa
Berner Au 36 Wohneinheiten + Gewerbe
Das Projekt Berner Heerweg/Berner Au ist ein Projekt
Bindefrist Bindefrist an das Angebot
Der Auftragnehmer ist mit Angebotsabgabe an sein
Angebot
gebunden, und zwar bis 6 Monate nach Angebotsabgabe.
Bindefrist
Zusätzliche Vertragsbedingungen Die nachfolgenden Vorbemerkungen sind "Zusätzliche
Vertragsbedingungen" und entsprechend in die EP´s
einzurechnen.
1.1 Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende
Leistungsverzeichnis oder einzelner Positionen auf ihre
Vollständigkeit, sach- und fachliche Richtigkeit sind
vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher
Form vorzubringen und zu begründen. Nachforderungen
wegen Unkenntnis bzw.
fehlerhafter Leistungsbeschreibung nach
Vertragsabschluss werden nicht anerkannt.
1.2. Die Ausführung der Leistung erfolgt entsprechend
der übergebenen Unterlagen sowie sach- und fachgerecht
mit Hinweis auf die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige DIN-Norm. Widersprüche sind
im Angebotsanschreiben bekannt zu geben.
1.3. Sämtliche Leistungen sind einschl. aller
Materiallieferungen, deren Transporte, Aussparungen,
Rohrdurchführungen, Durchbrüche, Anschlüsse aller An-,
Abschluss-, Eck- und sonstiger Profile, sowie aller
Nebenleistungen und besonderen Leistungen, mit
Befestigungsmaterial in fix und fertiger Arbeit
auszuführen bzw. in den EP 's einzubeziehen.
1.4. An.- und Abtransporte, Auf.- und Abbau,
herstellen und vorhalten aller zur Durchführung der
Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Bauaufzüge,
Gerüste, Leitern sowie sonstige Baustelleneinrichtung
etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen.
1.5. Der Einheitspreis ist in Euro anzugeben. Mit den
Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in
den besonderen Hinweisen oder den
Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck
kommt. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit
sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner
Leistungen zu erbringen hat. Sämtliche Nebenleistungen
werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne
Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
1.6. Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen
Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch
dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte
Gegenangebote oder Kurzfassungen verwendet sowie für
Eventual- oder Alternativpositionen.
1.7. Sind für Leistungen des AN Werkspläne,
Montagepläne, Statik, Berechnungen oder sonstige
Nachweise zu erstellen, so sind diese vom AN zu
erbringen und sind mit den entsprechenden EP´s
abgegolten. Dies gilt nur, sofern diese Leistung nicht
gesondert im Leistungsverzeichnis erfasst ist.
1.8. Notwendige Revisionszeichnungen und
Prüfunterlagen sind nach Fertigstellung für die
entsprechenden Leistungen, vor Abnahme, vom AN dem AG
auszuhändigen.
1.9. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind
grundsätzlich zu beachten, auf Verlangen sind diese dem
AG zu übergeben. Bei geschlossenen Arbeitsgängen bzw.
Leistungen sind die einzelnen Materialien nur eines
Herstellers zu verwenden.
1.10. In den Preisen sind weiterhin einzukalkulieren
die Kosten für das Einrichten, Vorhalten und Räumen der
Baustelleneinrichtung, (Tagesunterkünfte, Geräte,
Arbeitsbühnen und dgl.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der
Leistung des Auftragnehmers.
Die Transporteinrichtung bis zur Verwendungsstelle.
Erforderliche Maßnahmen zur Ausführung der Arbeiten bei
Frost, Eis Schnee und Regen.
Versicherungen. Schlagen und Bohren von
Löchern/Schlitzen für Befestigungen aller Art.
Durchführung aller erforderlichen Materialprüfungen.
Alle Sicherheitsmaßnahmen gem. den
Unfallverhütungsvorschriften.
1.11. Alle Maße sind vor Ausführungsbeginn auf der
Baustelle zu prüfen und zu entnehmen. Sollten bei der
Montage von Leistungen, Änderungen erforderlich werden
die auf Fehler im Aufmaß beruhen, so haftet der AN für
diese Kosten.
1.12. Es wird eine komplette und abnahmereife Arbeit
gefordert, eventuelle Einstellungen bzw.
Einregulierungen zur Funktion von Anlagen sind in den
EP' s einzurechnen.
1.13. Alle Räume, Arbeitsplätze und Gerüste sind
mindestens zweimal wöchentlich besenrein zu reinigen.
1.14. Sämtliche Einbauten wie Fenster, Fassaden,
Bodenbeläge, Türen, haustechnische Artikel bzw.
sonstige Einbauteile sind vor Beschädigungen und
Verschmutzungen freizuhalten und eventuell besonders zu
schützen.
1.15. Das Aufstellen und Einrichten von
Mannschaftsunterkünften und Lagerplätzen ist mit der
örtl. Bauleitung des AG´s abzustimmen.
1.16. Bei Abweichung der ausgeschriebenen Produkte
und Fabrikate hat der AN die Nachweise für die
Gleichwertigkeit dem AG vor Ausführung und Bestellung
vorzulegen. Die Produkte müssen anhand von
Bemusterungen vorgelegt werden und müssen ausdrücklich
vom AG und vom Bauherrn freigegeben werden. Wenn der
Bieter kein abweichendes Fabrikat benennt, gilt das
Leitfabrikat als angeboten.
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Anlagenbeschreibung Lüftungstechnik Lüftungsanlage Wohnbereich (BHW / BAU)
Das Lüftungskonzept wird nach DIN 1946-6:2019-12 gemäß der Planungs- und Berechnungsgrundlage der Haustechnikplanung umgesetzt.
Als Grundlage der Planung sind hierbei die gestellten Anforderungen zur Erfüllung der Förderkriterien der IFB / NaWoh zu berücksichtigen.
IFB-geförderte Gebäude, die in einem der erhöhten energetischen Standards errichtet werden, müssen mit nutzerunabhängigen, ventilatorgestützte Lüftungsanlagen mit nachfolgenden Anforderungen ausgestattet werden:
Alle Räume einer Wohnung, die sich innerhalb der thermischen Gebäudehülle befinden, sind in das Lüftungskonzept einzubeziehen.
Die Lüftungsanlagen sind für den durchgehenden Betrieb vorzusehen.
Für alle anderen Räume innerhalb der thermischen Gebäudehülle sind unter Berücksichtigung der bauphysikalischen und hygienischen Aspekte geeignete lüftungstechnische Maßnahmen zu ergreifen.
Je Wohnung ist mindestens ein Frischluftbedarf von 30³/h und Person zu berücksichtigen.
Für Treppenräume ist ein Luftwechsel zwischen 0,15/h und 0,25/h sicherzustellen. Erfolgt in diesen Räumen keine Wärmerückgewinnung aus der Abluft, so ist dies in der Gebäudeenergiebilanz, die für die Förderung herangezogen wird, entsprechend zu berücksichtigen. Um übermäßige Lüftungswärmeverluste zu vermeiden, wird empfohlen Fenster ohne Kippfunktion einzubauen.
Ventilatorgestützte Lüftungsanlagen für einzelne Räume oder Wohnungen müssen raum- oder wohnungsweise regelbar sein. Die Regelung des Luftvolumenstroms kann alternativ erfolgen, entweder:
bedarfsgeführt, im Bereich zwischen den Betriebsstufen "Feuchteschutzlüftung" und "Nennlüftung" nach DIN 1946-6, anhand mindestens einer geeigneten, unabhängig vom Benutzer wirkenden Führungsgröße (z. B. CO2-Gehalt der Raumluft, Raumluftfeuchte) oder
manuell, mindestens zwischen den Betriebsstufen "Reduzierte Lüftung" und "Nennlüftung" nach DIN 1946-6.
Lüftungsanlagen - mit Ausnahme von reinen Abluftanlagen - müssen in ihrer Ausführung die erforderlichen Eigenschaften für die Kennzeichnung H (Hygiene) sowie die erhöhten Anforderungen an den Schallschutz nach DIN 1946-6 erfüllen. Reine Abluftanlagen müssen in ihrer Ausführung die erhöhten Anforderungen an den Schallschutz nach DIN 1946-6 erfüllen und es ist mindestens in der Küchenabluft ein Filter vorzusehen.
Außenwanddurchlässe müssen mit Sturmsicherungen ausgestattet sein.
Der Einbau von Dunstabzugshauben sowie Wäschetrocknern mit Abluftführung in den Außenbereich ist nicht zulässig.
Ein Nachweis der Vollständigkeit, Funktion und Einregulierung der Luftmengen gem. Anhang D der DIN 1946-6 ist in jedem Fall zu vereinbaren.
Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme, die feuchte-, CO2- oder mischgasgeführt sind, dürfen eine spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,20 Wh/m³ nicht überschreiten.
Zusätzlich sind für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung folgende Anforderungen zu erfüllen:
Bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung muss der Wärmebereitstellungsgrad ηWBG mind. 80 % betragen.
Bei zentralen, dezentralen oder raumweisen Anlagen mit Wärmeüberträger und Volumenstrom kleiner als 1.000 m³/h darf in der Betriebsstufe "Nennlüftung" die spezifische elektrische Leistungsaufnahme Pel,Vent nicht höher als 0,40 Wh/m³ sein, ist der Volumenstrom größer als 1.000 m³/h, darf Pel,Vent nicht höher als 0,50 Wh/m³ sein.
Gleichzeitig muss der spezifische Energieverbrauch der Lüftungsgeräte in der Betriebsstufe "Nennlüftung" nach EU-Verordnung 1253/2014 und 1254/2014 SEV < -30 kWh/(m²a) betragen. Dies gilt nicht für Lüftungsgeräte, für die die vorher genannte EU-Verordnung nicht gültig ist (kleine Lüftungsgeräte mit einem einzigen Ventilator und einer elektrischen Eingangsleistung von weniger als 30 W/Luftstrom).
Wird ein Lüftungskonzept gewählt, bei dem die zurückgewonnene Wärme nicht auf die Zuluft übertragen wird, muss sie stattdessen in vollem Umfang zur Deckung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung der Wohnungen genutzt werden.
Somit wird sichergestellt, dass der Bautenschutz (Erhalt der Bausubstanz) in der Wohneinheit bei Abwesenheit der Nutzer unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten eingehalten ist.
Bäder, Kochnischen, Dusch- und Gäste-WCs werden mit hygrostatischen Abluftelementen ausgerüstet. Der Anschluss erfolgt an vertikal verlaufende, in den Installationsschächten integrierten Abluftleitungen, unter Beachtung des notwendigen Brandschutzes (Deckenschotts gemäß DIN 18017) über Dach mit Anschluss an ein zentrales Abluftsystem mit Wärmerückgewinnung.
Die Luftnachführung wird über geeignete Außenluftdurchlässe (ALD), Fensteraufsatz- oder Fensterfalzlüfter bzw. in der Fassade integrierte Zuluftelemente gemäß der Bemusterungsliste und Berechnung des Fachplaners sichergestellt. Die Anordnung der ALD erfolgt, in den Wohn- und Schlafräumen, gemäß vorliegender Planung.
Die Kellerräume, Technikräume (z.B. Aufstellraum Netzersatzanlage) sowie Abstellräume, erhalten Rohr- bzw. Kanalventilatoren über ein Kanalnetz mit einstellbaren Rohrgittern und Tellerventilen zur Abfuhr der Wärme- und Feuchtelasten. Vor und hinter dem Ventilator sind Schalldämpfer angeordnet. Die Fortluftführung erfolgt über die Gebäudeaußenwand über im Freiraum befindlichen Ablufthauben.
Die Zuluft strömt frei über Kasematten nach bzw. über ein mechanisches Zuluftsystem mit Kanalnetz und einstellbaren Rohrgittern und Tellerventilen sowie elektrischem Heizregister. Der Betrieb erfolgt über eine temperatur- sowie auch feuchtigkeitsgeführte Regelungskomponente.
Die Tiefgarage (TG) wird natürlich über Lüftungsöffnungen in Wand und Decke belüftet, siehe hierzu das Lüftungskonzept des Sachverständigen Fachbüros Rohde.
Die Treppenhäuser werden natürlich, über die Fenster / Türen sowie mit Einsatz von ALD´s belüftet.
Lüftungsanlage Gewerbe - Kindertagesstätte (BHW)
Die Räume werden gemäß den Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR 3.6) frei über
Fenster belüftet. Sofern Räume aufgrund Ihrer Größe nicht nach den Kriterien der Arbeitsstättenrichtlinie frei belüftet werden können, erhalten diese eine maschinelle Be- und Entlüftungsanlage Die Leitungsführung (Wickelfalzrohr und Stahlblechkanal) der Lüftungsanlage erfolgt in abgehängten Decken bzw. in Sichtmontage, die Außen- und Fortluftführung erfolgt über die Fassade.bzw. über Dach. Die Lüftungskanäle werden zur Gewährleistung des Schallschutzes mit Rohrschalldämpfer und Telefonieschalldämpfer ausgestattet.
Die innenliegenden fensterlosen Bäder werden ebenfalls den Kriterien der Arbeits- stättenrichtlinie (ASR 4.1) unterworfen und erhalten entsprechende Ablufteinrichtungen. Diese werden mit einer dauerhaften Grundlüftung (mit geringen Abluftmengen) sowie mit einer Zuschaltung über Präsenz bzw. Feuchtesensoren bei intensiverer Nutzung der Räume (mit höheren Abluftmengen) bedarfsgerecht geführt. Die Garderoben werden ebenfalls mit Ablufteinrichtungen ausgestattet und bedarfsgerecht betrieben. Die Abluft wird über Einzelstänge an die auf dem Dach befindlichen zentralen Abluftgeräte geführt. Die Nachströmung erfolgt über Zuluftelemente in der Außenfassade bzw. ALD´s innerhalb der Fenster des Gebäudes. Sämtliche der Fassade zugewandten Räume werden als Zulufträume genutzt und werden somit dauerhaft mit Frischluft durchströmt. Die Luft wird nachfolgend innerhalb der Einheit über Türunterschnitte bzw. Türgitter, eventuell auch Überströmelemente über die Flure und Garderobenräume bis in die Ablufträume geführt. Somit ist eine dauerhafte Luftdurchströmung innerhalb der Einheit gewährleistet.
Hochbauliche Umsetzung der Anforderungen aus Lüftungskonzept
Die für die mechanische Wohnungslüftung erforderlichen Nachströmöffnungen zwischen Räumen sind gemäß Anforderung der Lüftungsberechnung z.B. über Türunterschnitte bis 2 cm bzw. über in Türblätter integrierte Lüftungsgitter im Farbton des Türblatts zu gewährleisten.
In den Küchen ist lediglich der Einsatz von Dunstabzugshauben im Umluftbetrieb möglich, separate Wanddurchführungen nach außen werden nicht zugelassen.
Dort wo gemäß Schallschutzkonzept die Möglichkeit besteht, können Aufsatzlüfter zum Einsatz kommen. Es ist darauf zu achten, dass die Fenster mit Rahmenlüfter vollständig (90°) zu öffnen sind.
Für die gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsarbeiten der Lüftungsanlage ist der Zugang der Wohnungen und der Dachflächen sicherzustellen.
Anlagenbeschreibung Lüftungstechnik
Technische Vorbemerkungen Raumlufttechnische Anlagen Es gilt die VOB/C DIN 18379 in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültigen Fassung
Dieser Leistungsbeschreibung liegen für die Bemessung und Errichtung von RLT-Anlagen die jeweils gültigen DIN Normen, VDI und VDE- Richtlinien, DVGW Arbeitsblätter und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zugrunde.Der Auftragnehmer hat die besonderen Richtlinien der Baubehörden, des Gewerbeaufsichtsamt und des TÜVs für das vorliegend Objekt zu beachten.Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikat- und Typenangaben sind Mindestanforderungen hinsichtlich der Qualität. Auf Einheitlichkeit der eingebauten Materialien und Gegenstände ist bei der Auswahl und Beschaffung grundsätzlich Rücksicht zu nehmen.Bei Verlegung der Kanäle und Rohrleitungen ist auf ausreichend Platz für eine Isolierung zu achten.Korrosionsmöglichkeiten an Lüftungsleitungen und anderen Einbauteilen sind durch geeignete Schutzmaßnahmen (Korrosionsschutzanstrich, Isolierung) zu verhindern.Auf die Körperschalldämmung ist bei Befestigung der Kanäle besonders zu achtenWanddurchführungen sind ausreichend auszufüttern.Das Luftleitungsnetz aus runden Luftleitungen muss mind. der Luftdichtheitsklasse C nach DIN EN 12237 entsprechen.Das Luftleitungsnetz aus eckigen Luftleitungen muss mind. der Luftdichtheitsklasse C nach DIN EN 1507 entsprechen.
Technische Vorbemerkungen Raumlufttechnische Anlagen
NaWoh-Zertifizierung Dieses Leistungsverzeichnis bildet die Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen für ein Wohngebäude, das gemäß den Kriterien des Bewertungssystems NaWoh – Nachhaltiger Wohnungsbau geplant und realisiert wird. Ziel ist die Errichtung eines zukunftsfähigen, ressourcenschonenden und sozialverträglichen Gebäudes, das ökologische, ökonomische und soziokulturelle Anforderungen in Einklang bringt.
Diese Kriterien sind dementsprechend zu berücksichtigen.
NaWoh-Zertifizierung
1 Berner Heerweg - Wohnen
1
Berner Heerweg - Wohnen
1.1 Abluft Wohnungen Zentral
1.1
Abluft Wohnungen Zentral
1.2 Lüftungsanlagen im Kellergeschoss
1.2
Lüftungsanlagen im Kellergeschoss
1.3 Variante Lüftungsanlage Müllraum
1.3
Variante Lüftungsanlage Müllraum
2 Berner Heerweg - Kindertagesstätte
2
Berner Heerweg - Kindertagesstätte
2.1 Abluft Kindertagesstätte Zentral
2.1
Abluft Kindertagesstätte Zentral
4 Berner Au - Wohnen
4
Berner Au - Wohnen
4.1 Abluft Wohnungen Zentral
4.1
Abluft Wohnungen Zentral
4.2 Lüftungsanlagen im Kellergeschoss
4.2
Lüftungsanlagen im Kellergeschoss
5 Sonstiges - Wohnen
5
Sonstiges - Wohnen
5.1 Sonstiges für die Lüftungsanlagen
5.1
Sonstiges für die Lüftungsanlagen
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