Außenanlagen
Berner Heerweg Berner Au
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Informationen und Hinweise zur Ausschreibung Informationen zur Ausschreibung Die Ausschreibung umfasst insgesamt 2 Bauvorhaben, die in unmittelbarer Nähe getrennt durch die Straße "Neusurenland" liegen. Bauvorhaben 1 "Berner Au" BAU: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 36 WE und 2 Gewerbeeinheiten; Neusurenland 139, 22159 Hamburg (Berner Au) Bauvorhaben 2 "Berner Heerweg" BHW: Neubau MFH - Berner Heerweg 261-263 · 20097 Hamburg (Berner Heerweg) Ziel der Baumaßnahme: Herstellung des Gewerks Freianlagen (BAU und BHW) und einer Dachterrasse im 1. OG (nur BHW) Hinweise zu den Technischen Spezifikationen (TS) Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Technischen Spezifikationmen (TS) mit den Ausführungsbestimmungen und -beschreibungen sind den einzelnen Titeln des Leistungsverzeichnisses zugeordnet. Weiterhin gelten die Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teil C, die anerkannten Regeln der Technik (ATV), die zusätzlichen und besonderen Vertragsbestimmungen des AG und die gesetzlichen sowie behördlichen Bestimmungen. Die Technischen Spezifikationen (TS) sind Ergänzungen zu den geltenden DIN-Normen und Richtlinien. Regelungen der Hersteller und Lieferanten von Produkten und sonstigen Bauteilen gelten vorrangig vor dieser Vorschrift, soweit sie weitreichender sind. Bei abweichenden Vorgaben ist Einvernehmen mit dem AG herzustellen. Die oben aufgeführten Vertragsgrundlagen gelten jeweils in der zum Vertragsabschluss vom Verfasser veröffentlichten aktuellen gültigen Fassung, unabhängig davon ob innerhalb des Leistungsverzeichnisses irrtümlich eine bei Vertragsabschluss eventuelle überholte Fassung aufgeführt wurde. Sich aus den vereinbarten Vertragsgrundlagen ergebende Widersprüche zur vorgelegten Planung, sind vor der Bauausführung rechtzeitig mit dem AG zu klären. Die Einhaltung und Erfüllung der behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmer sowie Nachfolgeunternehmen und dessen Mitarbeiter sind Bestandteil der angebotenen Leistungen. Sämtliche Maße sind vor der Ausführung am Ausführungsort auf Übereinstimmung mit den Maßen in denen zur Ausführung übergebenen Planungsunterlagen zu überprüfen. Unstimmigkeiten zwischen der Planung und den Gegebenheiten auf der Baustelle sind rechtzeitig anzuzeigen und mit dem AG / der Bauleitung zu klären. Massenermittlungen für Bestellungen sind nach der erfolgreich vom AN durchgeführten Übereinstimmungsüberprüfung durchzuführen. Die Mengenangaben im Leistungsverzeichnis sind vor der Bestellung zu überprüfen, Unstimmigkeiten und Differenzen anzuzeigen. Eventuell festgestellte Mehr- und Mindermengen sind vor der Ausführung rechtzeitig mitzuteilen und jeweils als Nachtragsangebot einzureichen. Daraus resultierende Änderungen der Vertragsinhalte werden durch den AG durchgeführt und gesondert vereinbart. Für das Aufmaß zur Abrechnung werden die in den Ausführungsplänen geforderten Mindestmaße zugrunde gelegt. Mehrbreiten, -dicken und -längen können nur akzeptiert werden, wenn eine Mehrleistung vorher schriftlich vertraglich mit dem AG vereinbart wurde. Für Toleranzen der Vorleistungen anderer Gewerke sowie für die Qualitätsbeurteilung der abzunehmenden Leistung des AN gelten - soweit nicht in der TS an anderer Stelle des Leistungsverzeichnisses definiert  bzw. in anderen in der Leistungsbeschreibung aufgeführten geltenden Normen festgelegt - die Vorgaben in der DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke". Hinweise zur Ausführung Die ausgeschriebenen Leistungen sind in größten und kleinsten Mengen auszuführen, ohne dass aus erschwertem Transport der Materialien zur Verwendungsstelle und zeitlich versetzten Ausführungen der Leistung, Rechte oder Forderungen hergeleitet werden können. Alle Leistungen sind nach Zeichnungen und Textaussagen auszuführen. Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen sind eigenverantwortlich durch den AN beim Landschaftsarchitekten rechtzeitig anzufordern. Fehler in der Ausführung der Leistungen können nicht mit Unklarheit oder Unvollständigkeit der Beschreibungen oder Zeichnungen entschuldigt werden. Die Maße für die Ausführung der Arbeiten sind am Bau zu nehmen und auf Übereinstimmungen mit den Zeichnungen zu prüfen. Der AN übernimmt selbst die Verantwortung für die Passgenauigkeit der Bauteile. Abweichungen zwischen den Zeichnungen und der Situation vor Ort sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Massenangaben des Leistungsverzeichnisses dürfen nicht als Grundlage für Materialbestellungen verwendet werden. Die Materialmengen sind vom AN gemäß den Ausführungsplänen und den Aufmaßen vor Ort zu ermitteln. Auch wenn die Bauarbeiten aus technischen Gründen oder aus Gründen des Bauablaufs in Einzelabschnitten ausgeführt werden, werden Leistungsüberschneidungen nicht extra vergütet. Bei abschnittsweiser Ausführung gelten die Einheitspreise unverändert. Für die Ausführung gelten neben den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen, die von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft herausgegebenen Vorschriften, Regeln, Informationen sowie dessen Grundsätze, Merkblätter und Richtlinien. Hinweise zur Kalkulation des Angebotes Eine Ortsbesichtigung vor der Abgabe des Angebotes wird empfohlen. Die Vertragsbedingungen des AN werden nicht Angebotsbestandteil. Der AN wird mit Abgabe des Angebotes aufgefordert, seine eventuellen Bedenken gegenüber der geforderten Leistung, der Bauweise, den Systemen, Stoffen und Fabrikaten und zu den Inhalten der Leistungsbeschreibungen schriftlich vorzulegen. Werden Leistungsinhalte vom AN für den Einbauort und -zweck als technisch mangelhaft betrachtet, so ist er verpflichtet  darauf hinzuweisen z.B. in Form eines Nebenangebotes. Vereinbarte Vertragsbestandteile siehe ggf. gesonderte Vertragsunterlagen des AG Abnahme siehe ggf. gesonderte Vertragsunterlagen des AG
Informationen und Hinweise zur Ausschreibung
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten gemäß DIN 18299 Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art gemäß DIN 18299 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle Adresse: Neusurenland 139, 22159 Hamburg (Berner Au); Berner Heerweg 261-263 · 20097 Hamburg (Berner Heerweg) 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen Geplante oder während der Baumaßnahme im Bau befindliche Gebäude: BAU: 1 Gebäude: Grundfläche Haus: ca. 1.050 m² Tiefgaragendecke Fläche ca. 420 m² BHW: 1 Gebäude: Grundfläche Haus: ca. 1.450 m² Tiefgaragendecke Fläche ca. 350 m² Dachterrasse: ca. 515 m² 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, Verkehrsbeschränkungen Für Aufstellungen von mobilen Baumaschinen (z.B. Autokran) sind lastverteilende Zusatzmaßnahmen erforderlich. Die Bearbeitungsfläche ist über die Straße Neusurenland erreichbar. Anlieferung und Erreichbarkeit der Baustelle: ist an Werktagen zu den üblichen Zeiten möglich Größte Transportentfernung innerhalb der Baustelle: ca. 100 m 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Neusurenland, An der Berner Au, Berner Heerweg 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transportleitungen und -wegen Standort(e) von ortsgebundenen Maschinen werden im Einvernehmen mit der Bauleitung festgelegt 0.1.7 Wasser, Energie und Abwasser Für die Bereitstellung der unten aufgeführten Versorgungsgüter durch den AG sowie deren Nutzung durch den AN, werden dem AN von seinen Abschlags- und Schlussrechnungssummen vertraglich vereinbarte Beträge abgezogen. Baustrom: Baustrom wird vom AG gestellt Dafür werden dem AN Summen von seinen Abrechnungssummen abgezogen. Die genaue Höhe erfolgt gemäß den Festlegungen durch den AG Bauwasser: Bauwasser wird vom AG gestellt Dafür werden dem AN Summen von seinen Abrechnungssummen abgezogen. Die genaue Höhe erfolgt gemäß den Festlegungen durch den AG Gartenwasser (für Fertigstellungspflege): Gartenwasser ist durch den AN in eigenen Tankwagen bereitzustellen. Die Wasserabrechnung wird jeweils vom AN übernommen. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren. Verkehrsbeleuchtung Eine Verkehrsbeleuchtung kann nicht vom AG zur Verfügung gestellt werden. Abwasser Abwasser aus Unterkünften und Lagerflächen des AN sind über geeignete Behälter vom AN zu entsorgen. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem AN zur Benutzung überlassenen Flächen und Räume Materiallagerflächen können nur begrenzt zur Verfügung gestellt werden. Die genaue Lage und Größe der Flächen erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung je nach Baufortschritt. Standplätze für Besprechungs- und Materialcontainer befinden sich innerhalb der Bearbeitungsfläche. Die genaue Lage der Flächen erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung je nach Baufortschritt. Räume in Gebäuden können nicht zur Verfügung gestellt werden. 0.1.9 Bodenverhältnisse BAU Berner Au: Für das Baugrundstück liegt eine Baugrundsuntersuchung des Büros Grundbauingenieure Steinfeld & Partner - beratende Ingeniere mbB vom 24. Juli 2020 vor. [...] Im Bereich der Baufläche stehen ab der vorhandenen Geländeoberkante bzw. unterhalb örtlicher Oberflächenbefestigungen (Gehwegplatten, Rasenstein) zunächst Auffüllungen aus Sanden bzw. örtlich Mutterboden mit unterschiedlich großen Anteilen an organischen Bestandteilen sowie Bauschuttresten (Ziegelreste) an. Die Unterkante der Auffüllungen bzw. des Mutterbodens wurde in Tiefen zwischen rd. 1,5 m (BS 2) und rd. 2,4 m (BS 1) unter Bohransatzpunkt, entsprechend bezogen auf NN in einem Höhenniveau zwischen rd. NN +18,9 m (BS 1, BS 4) und rd. NN +19,8 m (BS 2), erkundet, wobei die Basis der Auffüllungen nicht immer eindeutig festzulegen war, was in den Bohrprofilen der Anlage 023094/2 mit A gekennzeichnet ist. [...] Es wird darauf hingewiesen, dass vor Beginn der Landschaftsbaurbeiten bereits Bodenarbeiten und Bodenauffüllungen stattgefunden haben. Bei ca. 80 % der Bearbeitungsfläche handelt es sich um Gebäude- oder unterbaute Flächen, die keinen Kontakt zum gewachsenen Boden haben. BHW Berner Heerweg: Für das Baugrundstück liegt eine Baugrundsuntersuchung des Büros Grundbauingenieure Steinfeld & Partner - beratende Ingeniere mbB vom 04. September 2018 vor. [...] Im Bereich der Baufläche stehen ab der vorhandenen Geländeoberkante [...] zunächst Auffüllungen aus Sanden bzw. örtlich Mutterboden mit unterschiedlich großen Anteilen an organischen Bestandteilen sowie Bauschuttresten (Ziegelreste) an. Die Unterkante der Auffüllungen bzw. des Mutterbodens wurde in Tiefen zwischen rd. 0,4 m (BS 2) und rd. 2,6 m (BS 5, GWM 1) unter Bohransatzpunkt, entsprechend bezogen auf NN in einem Höhenniveau zwischen rd. NN +20,2 m (BS 1, BS 2) und rd. NN +18,3 m (GWM 1) erkundet, [...]. Unterhalb der Auffüllungen wurden überwiegend Mittelsande mit einer Basis in Tiefen zwischen rd. 2,4 m (BS 3) und rd. 4,3 m (BS 1) unter Bohransatzpunkt, entsprechend bezogen auf NN in einem Höhenniveau zwischen rd. NN +18,3 m (BS 3) und rd. NN +16,6 m (BS 1), erkundet. [...] Bei Bedarf können beide Gutachten angefordert werden. 0.1.10 Hydrologische Verhältnisse und RW-Abwasserableitung Zur Vermeidung von Überflutungen sind grundsätzlich Verkehrsflächen und Vegetationsflächen abweisend von Gebäuden, Lüftungsöffnungen und Lichtschächten herzustellen. Darüber hinaus gewährleistet der AN zur Vermeidung von Überflutungen während der Bauzeit die Herstellung von temporären Zwischenlösungen, wie die Herstellung von Notwasserwegen im Gelände und Pumpensümpfe mit Hebeanlagen bei einer Wannenbildung ohne Abflussmöglichkeit. BAU Berner Au: Für das Baugrundstück liegt eine Baugrundsuntersuchung des Büros Grundbauingenieure Steinfeld & Partner - beratende Ingeniere mbB vom 24. Juli 2020 vor. [...] Grundwasser Für das Grundwasser empfehlen wir deshalb [...] für den Endzustand von einem Bemessungsgrundwasserstand auf rd. NN +20,5 m auszugehen. [...] BHW Berner Heerweg: [...] Die nicht ausgepegelten Bohrendwasserstände lagen in Tiefen zwischen rd. 1,7 m (BS 1, BS 2) und rd. 2,2 m (GWM 1, GWM la) unter Bohransatzpunkt, entsprechend in einem Niveau zwischen rd. NN +19,2 m (BS 1) und rd. NN +18,7 m (GWM 1). Bei den angetroffenen Bohrwasserständen handelt es sich um einen oberen Grundwasserhorizont, der in den hier erbohrten Mittelsanden als nicht durch bindige Böden abgedeckter Grundwasserleiter anzusehen ist. Insoweit wird das obere Grundwasser stark durch die jeweiligen Niederschlagsereignisse beeinflusst. Im Pegel GWM la wurde am 16.08.2018 ein Ruhewasserstand von rd. NN +18,8 m gemessen. Nach der hydrogeologischen Karte von Hamburg ist der mittlere Grundwasserstand im oberen Hauptgrundwasserleiter auf rd. NN +19 m angegeben. Für das Grundwasser empfehlen wir deshalb [...] für den Endzustand von einem Bemessungsgrundwasserstand auf rd. NN +20,2 m auszugehen. Bei Bedarf können beide Gutachten angefordert werden. Gemäß Geoportal Hamburg (Stand 29.10.2019) liegt der mittlere höchste GW-Stand für beide Bauvorhaben bei 19.00 mNHN. Abfluss von Niederschlagswasser: Anschluss an Regenwasser-Leitung 0.1.17 Vermutete Kampfmittel bzw. bestätigte Kampfmittelfreiheit Eine Kampfmittelfreiheit ist gegeben 0.1.18 Getroffene Maßnahmen gemäß Baustellenverordnung Den Weisungen eines vom AG gesondert eingesetzten Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) ist in Abstimmung mit der Bauleitung Folge zu leisten. Bei Beanstandungen, die durch den SiGeKo aufgeführt werden, sind umgehend Maßnahmen zur Beseitigung der angezeigten Missstände / Mängel zu ergreifen. 0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer / des Bauherrn und des AG Sämtliche Leistungen sind nach den vertraglichen Bestimmungen auszuführen. Sollten Änderungen und Ergänzungen von Leistungen erkennbar werden, so sind diese als Nachträge vorzulegen. Vom AN ist vor der Ausführung zusätzlicher Leistungen die jeweilige Zustimmung für eine Vertragsänderung bzw. -erweiterung des AG einzuholen. Die vom AG eingesetzte Bauüberwachung vertritt den AG nur in der Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, der Leistungsbeschreibung, den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Werden in Wintermonaten Leistungen des AN bei Schnee- und Eisglätte erforderlich, sind hierfür ausschließlich abstumpende Streumittel zu verwenden. Zum Schutz von verlegten Beton- und Natursteinprodukten ist der Einsatz von Tausalzmitteln explizit ausgeschlossen. Arbeiten im Bereich der schützenswerten Bäume sind in Begleitung des Baumschutzgutachters (gestellt durch AG) auszuführen. Das Schützen und Abdecken von bereits fertiggestellten Flächen durch den AN hat so zu erfolgen, dass keine optischen und funktionalen Schädigungen des eingebauten Materials erfolgen. Alle Vegetations- und Baustoffe sowie deren Verpackungshölzer sind schädlingsfrei zu liefern. Ausführung der Arbeiten unter Beachtung der Vorgaben und Durchführungsverordnungen der Berufsgenossenschaften. 0.1.21 Art und Zeit der vom AG veranlassten Vorarbeiten Bei Errichtung von Gebäudeteilen im Erdreich werden die Auffüllungen bis zur vorgegebenen Sollhöhe für die darauf einzubauenden Aufbauten (Oberbauten) im Gewerk Freianlagen / Landschaftsbauarbeiten durch den AN Hochbau / Rohbau durchgeführt (Verdichtungen des Planums von Arbeitsraumverfüllungen mit Verformungsmodul Ev2-Wert [MPa] = mindestens 45). Bei Übergabe der aufgefüllten Bereiche an den AN sind diese unmittelbar mittels Künzelversuchen auf Standfestigkeit und Gleichmäßigkeit der Verdichtung zu überprüfen. Die Überprüfung der Vorleistung Dritter wird gesondert vergütet. Die Überprüfung durch den AN hat unmittelbar nach der Baufeldräumung durch den Hochbau / Rohbau und der damit einhergehenden Übergabe an den AN zu erfolgen. Mit der Übernahme von Auffüllzonen Dritter durch den AN geht die Gewährleistung für die Standfestigkeit des Untergrundes und der darauf aufbauenenden Schichten, Baustoffe und -produkte auf den AN über. 0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Es werden mehrere Unternehmer zeitgleich auf der Baustelle tätig sein. Der AN ist verpflichtet sich bei der Vorbereitung und Durchführung seiner Leistungen mit den anderen eingesetzten Unternehmern auf der Baustelle selbständig und rechtzeitig hinsichtlich des technischen und zeitlichen Ablaufs seiner Leistungen abzustimmen. Der AN hat die Folgen einer fehlenden und falschen Abstimmung zu tragen. Siehe auch Punkt 0.4 "Baubesprechung". DIe Behinderungen anderer Unternehmer auf der Baustelle sind zu unterlassen und unvermeidliche gegenseitige Störungen hinzunehmen. 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, -unterbrechungen und -beschränkungen (Termine, Bauzeiten und Koordination) Bauzeit: voraussichtlicher Beginn der Baumaßnahme: siehe gesonderte Angabe des Auftraggebers voraussichtlicher Abschluss der Baumaßnahme: siehe gesonderte Angabe des Auftraggebers Die tägliche Arbeitszeit auf der Baustelle wird eventuell durch örtliche Verordnungen auf die Rahmenarbeitszeit von Montag bis Samstag jeweils 7.00 bis 19.00 Uhr begrenzt. Davon abweichende Arbeitszeiten sind mit der Objekt- bzw. Bauüberwachung schriftlich zu vereinbaren. Die zusätzlich erforderlichen Genehmigungen für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeiten sowie die Informationen über die örtlich vorgegebenen Rahmenarbeitszeiten hat der AN auf eigene Kosten einzuholen. Sämtliche zur Einhaltung der vertraglich festgelegten Ausführungsfristen notwendigen Maßnahmen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die verbindlichen Einzeltermine werden bei der Auftragsvergabe festgelegt bzw. bestätigt. Bei Verzögerung der Anfangstermine und Zwischenfristen bleibt die Ausführungszeit, d. h. die Anzahl der Werktage verbindlich und Vertragsbestandteil. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung keine 0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs Baufahrzeuge, die das Baufeld bzw. das private Grundstück verlassen, sind so zu reinigen, dass Verschmutzungen des öffentlichen Straßenraumes vermieden werden. Sollten dennoch durch Fahrzeuge des AN Verunreinigungen öffentlicher Straßen stattfinden, so sind diese unmittelbar nach dem Entstehen zu beseitigen. 0.2.6 Vorhalten von Gerüsten (AN Gerüstarbeiten) Bei Errichtung von Gebäuden innerhalb des Baufeldes werden diese außenseitig durch den AN Gerüstarbeiten eingerüstet. Das Gerüst wird nach Abschluss der Fassadenarbeiten entfernt. Nach Bedarf und in Abstimmung mit den anderen Gewerken kann das Gerüst durch den AN genutzt werden. (siehe auch Punkt 0.2.7 "Mitbenutzung fremder Einrichtungen". Die Abstimmung erfolgt direkt zwischen AN und AN Gerüstarbeiten. 0.2.7 Mitbenutzung fremder Einrichtungen Durch den AG und / oder andere auf der Baustelle eingesetzte Unternehmer werden folgende Einrichtungen vorgesehen, die zur Mitbenutzung anderer AN zur Verfügung gestellt werden: WC- Container Gerüste (siehe auch Punkt 0.2.6 "Vorhalten von Gerüsten (AN Gerüstbau)" 0.2.8 Vorgaben an die Ausführung Bewertungssystem Nachhaltiger Wohnungsbau (Nawoh) Das Bauvorhaben ist gemäß Vorgabe der Richard Ditting GmbH & Co. KG unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien geplant worden und entsprechend umzusetzen. Für beide Bauvorhaben ist das NaWoh Zertifizierungssystem zu berücksichtigen. Der Ausschreibung liegen die Vorgaben an die Ausführung gemäß Nawoh bei. 0.2.9 Verwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen Zu diesem Punkt werden Vorgaben in den jeweiligen Positionen bzw. in den TS der jeweiligen Titel der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt. 0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe Zu diesem Punkt werden Vorgaben in den jeweiligen Positionen bzw. in den TS der jeweiligen Titel der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt. 0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe Zu diesem Punkt werden weitere Vorgaben in den jeweiligen Positionen bzw. in den TS der jeweiligen Titel der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt. 0.2.12. Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs-/ Gütenachweise (Bemusterung) Bemusterung Für sämtliche einzubauenden Materialien sind Bemusterungsflächen anzulegen, während der Bauzeit vorzuhalten und nach Anordnung der Bauleitung bei Abschluss des Projektes abzubauen, zu laden und zu entsorgen. Die Musterflächen entsprechen der endgültigen abzunehmenden Bauweise entsprechend den Vorgaben und der TS. Dieses gilt für: jedes gelieferte Pflaster- und Plattenmaterial ( 1,50 m² Musterfläche) jedes gelieferte Einfassungsmaterial ( 1,50 m Musterbaulänge) jede herzustellende Mauer inkl. Mauerkopf und -abdeckung ( 1,50 m Musterlänge) zzgl. Ecklement (einteilig bzw. zweiteilig) Die Qualität von Bäumen und Großgehölzen ist vor der Bestellung mit Fotos aus der Lieferbaumschule zu dokumentieren. Dem AG sind bei Bedarf auf Anforderung Muster und Proben der Gesteinskörnungsgemische und Substrate für Vegetationsflächen zu übergeben. Gleiches gilt für sämtliche sichtbaren Ausstattungsgegenstände soweit nichts anders vereinbart. Die Kosten der Bemusterung und Entsorgung sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Angaben über Eignungs- und Gütenachweise für Baustoffe und -produkte in den jeweiligen Positionen bzw. in den TS der jeweiligen Titel der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt. Der AN darf nur solche Maschinen und Geräte auf die Baustelle bringen, die den für sie geltenden Bestimmungen entsprechen und die Sicherheitsprüfungen in den vorgeschriebenen Fristen aufweisen. Die Prüfbescheinigungen der vor Ort eingesetzten Geräte und Maschinen sind auf der Baustelle vorzuhalten und bei Bedarf der Bauleitung vorzulegen. 0.2.13 und 0.2.14 Verwendung gewonnener / zu entsorgender Stoffe Falls in den Leistungsbeschreibungen nicht anders erwähnt, ist die Entsorgung von Abbruchmaterialien und Abfallstoffen durch den AN vorzunehmen. Bei Positionen, in denen das anfallende Material aufzunehmen und abzufahren ist, ist das Material zu separieren, getrennt aufzusammeln, zu laden, zu entsorgen bzw. zu verwerten und zu beseitigen. Die anfallenden Gebühren sind in den jeweils angebotenen Einheitspreis einzukalkulieren. Abfälle sind nach dem Verpacken unverzüglich in die Transportcontainer einzulagern und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Die Entsorgungsnachweise der Annahmestellen sind vorzulegen. Die anfallenden Abfuhrstoffe sind in den jeweiligen Positionen beschrieben. 0.2.16 Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen Das Abladen, Lagern und Transportieren von Stoffen und Bauteilen des AN ist Bestandteil der angebotenen Leistung. Bei vom AG gelieferten Stoffen und Bauteilen wird das Abladen, Lagern und Transportieren gesondert vergütet. Werden auf der Baustelle feuergefährdete Stoffe wie z. B. Treibstoffe für Maschinen gelagert, sind hierfür die Nachweise der fachgerechten betriebssicheren Lagerung dem AG vorzulegen. 0.2.19 Benutzen von Teilen der Leistung vor der Abnahme Werden Teile der Leistung vor einer Abnahme durch den AG oder Dritte in Benutzung genommen, ist vor der Benutzung eine Dokumentation des hergestellten Zustandes zusammen mit der Bauleitung anzufertigen. Die Benutzung von Flächen durch den AG bedeutet keine stillschweigende Abnahme. 0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Plänen Zeichnungen und Tabellen Vor Beginn der Baumaßnahme ist ein Uraufmaß als Abrechnungsgrundlage anzufertigen und der Bauleitung vorzulegen. Nach der Freigabe des Uraufmaßes durch die Bauleitung wird das Baufeld dem AN zur Ausführung freigegeben. siehe auch Punkt 0.5.2 "Massenermittlung" 0.3 Einzelangaben bei Abweichung von den ATV Eventuelle Abweichungen werden in den jeweiligen Positionen bzw. in den TS der jeweiligen Titel der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt. 0.4. Einzelangaben zu Nebenleistungen und besonderen Leistungen Der AN verpflichtet sich als Nebenleistung folgende Leistungen zu erbringen: Baustelleneinrichtung inkl. Vorhaltung und Rückbau nach Beendigung der Baumaßnahme 0.4.1 Nebenleistungen 0.4.1.1 Planunterlagen AG Sämtliche Ausführungspläne werden dem AN auf einem Planserver / -portal des AG als pdf- und dwg-Dokument zur Verfügung gestellt. Der AN erhält einen gesonderten Zugang zum Abruf der aktuellen Planungsunterlagen. Der AN fertigt auf seine Kosten die für ihn notwendige Anzahl der ausgedruckten Pläne in Papierform für die Baustelle und Abrechnung an. 0.4.1.2 Bestands- und Revisionsunterlagen AN Vor der Endabnahme sind vom AN auf seine Kosten die "Bestands- und Revisionsunterlagen" 3-fach in Ordnern gefaltet als Normalpausen bzw. als Weißkopien sowie sämtliche Daten auf CD oder DVD in gleicher inhaltlicher Ordnung und Anzahl zu übergeben. Die Gliederung richtet sich nach der Ordnung des jeweiligen Auftrags-LV. Insbesondere werden folgende Daten für die Bestands- und Revisionsunterlagen gefordert: das Aufmaß der Leistung (Inhalt gemäß - soweit ausgeschrieben - der Position "Digitales Bestandsaufmaß (nach Bauende)) vom AN gefertigte Werk- bzw. Montagepläne Prüfzeugnisse, Produktnachweise, Bauartzulassungen (DIBT) bzw. Produktdatenblätter der eingebauten Baustoffe, Materialien und Substrate, Bauteile und Geräte sowie sämtliche Konformitätserklärungen und CE-Kennzeichnungen zu den verwendeten Bauprodukten Nachweis der Eignung von gelieferten natürlichen und künstlichen Gesteinskörnungsgemischen und Substrate für den jeweiligen Anwendungszweck, insbesondere bei unterbauten Flächen, Substrate und Böden für Vegetationszwecke Geforderte Berechnungen (geprüft von einem staatlich anerkannten und vereidigten Sachverständigen) Abnahme- und Zulassungsbescheinigungen Entsorgungsnachweise Bedienungsanleitungen und Wartungshinweise für sämtliche maschinellen, elektronischen und elektrotechnischen Anlagen (Steuerungs-, Antriebs- und Sicherheitssysteme) Wartungs- und Pflegehinweise für Belags- und Vegetationsflächen sowie Ausstattungselementen Weitere geforderte schriftliche Bestands- und Revisionsunterlagen gemäß den Vorgaben einzelner Positionen bzw. der TS einzelner Titel der Leistungsbeschreibung Die geforderten Bestands- und Revisionsunterlagen sind Bestandteil der vereinbarten Leistung. Eine Abnahme der ausgeführten Leistung kann ohne die Vorlage dieser Unterlagen nicht erfolgen. Ferner sind bei Bedarf Werkzeuge des jeweiligen Herstellers zum Öffnen und Verschließen der Revisionszugänge, Wartungsstellen und Reinigungsbereiche von eingebauten Baustoffen und -produkten dem AG zu überreichen. Bei mehreren vor Ort eingebauten baugleichen Baustoffen, -produkten ist die Anzahl der zu übergebenden Werkzeuge mit dem AG abzustimmen. 0.4.1.3 Bauleitung AN Der AN hat einen verantwortlichen Bauleiter zu benennen. Der Verantwortliche hat insbesondere sicherzustellen, dass mit den Arbeiten erst begonnen bzw. fortgefahren wird, wenn die in der Arbeitsanweisung festgelegten Maßnahmen getroffen sind. Er hat die Einhaltung dieser Maßnahmen zu überwachen und Unbefugte von der Arbeitsstelle fernzuhalten. Arbeitsbereiche sind zu kennzeichnen bzw. ggf. abzusperren und mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen. Das eingesetzte Personal ist vom AN namentlich aufzulisten und dem AG zu übermitteln. Die Mitarbeiter sind entsprechend der Zugehörigkeit zu ihrer Firma kenntlich zu machen. Der AN wird zur Unterstützung des vor Ort eingesetzten Poliers / Baustellenleiters zusätzlich einen Ingenieur für übergeordnete Koordinierungen und für die Teilnahme an Besprechungen dauerhaft einsetzen. 0.4.1.4 Nach Auftragserteilung sind vom AN nachzureichen: Arbeits- und Zeitablaufplan 0.4.1.5 Allgemein Die Verkehrssprache mit der Bauleitung und bei allen Geschäftsvorgängen ist deutsch. Die Verständigung mit den vom AN eingesetzten Arbeitskräften, die eine andere Muttersprache verwenden, muss stets, insbesondere bei Notfällen, sichergestellt sein. Der Baustellenleiter ist für die Bauleitung während der üblichen Arbeitszeiten mobil erreichbar. 0.4.1.6 Baubesprechung Auf der Baustelle findet wöchentlich mindestens eine Baubesprechung statt. Der AN ist zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. Er hat dazu einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bauzeit zu entsenden. Die Besprechungsergebnisse werden von der Projekt- und Bauleitung des AG in Protokollen festgehalten und den Beteiligten zugestellt. Mitteilungen in der Baubesprechung und ihre Bestätigung im nachfolgenden Protokoll ersetzen die ansonsten für diese Fälle in der VOB vorgesehene Schriftform. 0.4.1.7 Bautagebücher Zur Dokumentation des Bauablaufes ist vom AN ein werktägliches Bautagebuch mit folgenden Angaben zu führen: Beschreibung der erbrachten Tagesleistung/en Anzahl und Namen der eingesetzten Mitarbeiter, Anzahl der eingesetzten Baumaschinen und Transportfahrzeuge ggf. Angabe der getroffenen Anordnungen der Bauleitung und der Anordnungen des SiGeKo-Beauftragten des AG Erfassung besonderer Vorkommnisse Angaben der Witterungsverhältnisse (Temperaturen, Niederschläge, außergewöhnliche Witterungsereignisse) mit ggf. Angabe daraus resultierender besonderer Verhältnisse auf der Baustelle 0.5 Abrechnung 0.5.1 Prüfungsfristen der Schlussrechnung Werden erst mit der Schlussrechung sämtliche detaillierte Massennachweise, -pläne und -listen vollständig übergeben, wird aufgrund der dadurch begründeteten komplexen fachtechnischen Prüfung die Zahlungsfrist um weitere 30 Tage auf insgesamt 60 Tage verlängert (VOB § 16 Absatz 3 Nummer 1). 0.5.2 Massenermittlung Massenzusammenstellungen als Abrechnungsgrundlage für die jeweiligen Positionen ergeben sich aus Aufmaßen von großen und kleinen Flächen, Längen, Volumen und Gewichten. Der in den jeweiligen Positionen dazu angebotene Einheitspreis gilt für alle ermittelten Einzelmaße, soweit in der VOB Teil C hierzu keine andere Vorgaben erfolgen. Unstimmigkeiten sind vor der Ausführung mit dem AG / der Bauleitung zu klären. Weiterhin gelten die in der VOB Teil C aufgeführten Übermessungsregeln bei horizontalen und vertikalen Flächen, Volumen und Längen.
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten gemäß DIN 18299
01 Landschaftsbauarbeiten (Berner Au)
01
Landschaftsbauarbeiten (Berner Au)
01.010 Baustelleneinrichtung und -sicherung
01.010
Baustelleneinrichtung und -sicherung
01.020 Abfallstoffe
01.020
Abfallstoffe
01.030 Erdarbeiten
01.030
Erdarbeiten
01.040 Herrichten (Gehwegüberfahrt)
01.040
Herrichten (Gehwegüberfahrt)
01.050 Herrichten (Weg östliche Grundstücksgrenze)
01.050
Herrichten (Weg östliche Grundstücksgrenze)
01.060 Regenwassersysteme
01.060
Regenwassersysteme
01.070 Strom- und Nachrichtenleitungssysteme
01.070
Strom- und Nachrichtenleitungssysteme
01.080 Aufbauten auf TG / Trag- und Frostschutzschichten
01.080
Aufbauten auf TG / Trag- und Frostschutzschichten
01.090 Fassadenanschlüsse / Einfassungen von Verkehrsflächen
01.090
Fassadenanschlüsse / Einfassungen von Verkehrsflächen
01.100 Belagsflächen
01.100
Belagsflächen
01.110 Belagsflächen (Gehwegüberfahrt)
01.110
Belagsflächen (Gehwegüberfahrt)
01.120 Belagsflächen (Weg östliche Grundstücksgrenze)
01.120
Belagsflächen (Weg östliche Grundstücksgrenze)
01.130 Belagsflächen in gebundener Bauweise
01.130
Belagsflächen in gebundener Bauweise
01.140 Baukonstruktionen aus Beton-Fertigteilen
01.140
Baukonstruktionen aus Beton-Fertigteilen
01.150 Stufen und Treppen
01.150
Stufen und Treppen
01.160 Tore und Zäune
01.160
Tore und Zäune
01.170 Metallbauarbeiten
01.170
Metallbauarbeiten
01.180 Ausstattungen
01.180
Ausstattungen
01.190 Beleuchtung
01.190
Beleuchtung
01.200 Vegetationstechnische Arbeiten
01.200
Vegetationstechnische Arbeiten
01.210 Pflanzenlieferung und Pflanzarbeiten
01.210
Pflanzenlieferung und Pflanzarbeiten
01.220 Fertigstellungs- und Anwachspflege
01.220
Fertigstellungs- und Anwachspflege
01.230 Stundenlohnarbeiten
01.230
Stundenlohnarbeiten
02 Landschaftsbauarbeiten (Berner Heerweg EG)
02
Landschaftsbauarbeiten (Berner Heerweg EG)
02.010 Baustelleneinrichtung und -sicherung
02.010
Baustelleneinrichtung und -sicherung
02.020 Abfallstoffe
02.020
Abfallstoffe
02.030 Erdarbeiten
02.030
Erdarbeiten
02.040 Herrichten (Gehwegüberfahrt)
02.040
Herrichten (Gehwegüberfahrt)
02.050 Regenwassersysteme
02.050
Regenwassersysteme
02.060 Strom- und Nachrichtenleitungssysteme
02.060
Strom- und Nachrichtenleitungssysteme
02.070 Aufbauten auf TG / Trag- und Frostschutzschichten
02.070
Aufbauten auf TG / Trag- und Frostschutzschichten
02.080 Fassadenanschlüsse / Einfassungen von Verkehrsflächen
02.080
Fassadenanschlüsse / Einfassungen von Verkehrsflächen
02.090 Belagsflächen
02.090
Belagsflächen
02.100 Belagsflächen (öffentliche Flächen)
02.100
Belagsflächen (öffentliche Flächen)
02.110 Tore und Zäune
02.110
Tore und Zäune
02.120 Ausstattungen
02.120
Ausstattungen
02.130 Beleuchtung
02.130
Beleuchtung
02.140 Vegetationstechnische Arbeiten
02.140
Vegetationstechnische Arbeiten
02.150 Pflanzenlieferung und Pflanzarbeiten
02.150
Pflanzenlieferung und Pflanzarbeiten
02.160 Fertigstellungs- und Anwachspflege
02.160
Fertigstellungs- und Anwachspflege
02.170 Stundenlohnarbeiten
02.170
Stundenlohnarbeiten
03 Landschaftsbauarbeiten (Berner Heerweg 1. OG)
03
Landschaftsbauarbeiten (Berner Heerweg 1. OG)
03.010 Baustelleneinrichtung und -sicherung
03.010
Baustelleneinrichtung und -sicherung
03.020 Regenwassersysteme
03.020
Regenwassersysteme
03.030 Aufbauten auf Dachfläche / Tragschichten
03.030
Aufbauten auf Dachfläche / Tragschichten
03.040 Fassadenanschlüsse / Einfassungen von Verkehrsflächen
03.040
Fassadenanschlüsse / Einfassungen von Verkehrsflächen
03.050 Belagsflächen
03.050
Belagsflächen
03.060 Belagsflächen in gebundener Bauweise
03.060
Belagsflächen in gebundener Bauweise
03.070 Ausstattungen
03.070
Ausstattungen
03.080 Vegetationstechnische Arbeiten
03.080
Vegetationstechnische Arbeiten
03.090 Pflanzenlieferung und Pflanzarbeiten
03.090
Pflanzenlieferung und Pflanzarbeiten
03.100 Fertigstellungs- und Anwachspflege
03.100
Fertigstellungs- und Anwachspflege